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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft ein Bindegerät zum Binden von losen Blättern
in Einbanddecken, die an ihrem Rücken mit einem thermoplastischen Kleber versehen
sind, mit einem Gestell, das eine mit einer plattenförmigen Heizeinrichtung versehene
Aufstellfläche aufweist.
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Ein solches Bindegerät ist in der DE-OS 27 43 685
beschrieben. Deren
Aufstellfläche und Heizeinrichtung bestehen aus einer Reihe von Blechteilen, wobei
ein gedruckter Heizkreis auf einer Asbestlage befestigt ist, die wiederum auf einer
Platte montiert ist.
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Diese Ausbildung der Aufstellfläche und der Heizeinrichtung ist aufwendig
und umständlich herzustellen.
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Außerdem ist die Anlage der Keizeinrichtung an der Aufstellfläche
nicht optimal.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Heizeinrichtung und
die Aufstellfläche bei einem Bindegerät der eingangs genannten Art so zu gestalten,
daß sie einfach herzustellen und zu montieren sind.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Aufstellfläche
als gegossenes oder gepreßtes Profil vorzugsweise aus Aluminium oder dergleichen
ausgebildet ist. das untenseitig eine Ausnehmung für die Aufnahme der Keizeinrichtung
und beidseitig Befestigungsflansche aufweist.
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Erfindungsgemäß ist für die Aufstellfläche also ein gegossenes oder
gepreßtes Profil vorgesehen, das so gestaltet ist, daß die Heizeinrichtung einfach
darin aufgenommen werden kann und seine Befestigung auf Grund der schon angeformten
Befestigungsflansche problemlos möglich ist. Statt einer Vielzahl von verschiedenartigen
Teilen fällt jetzt nur noch ein vergleichsweise kostengünstig herzustellendes Formteil
an, das sich zudem auch noch problemlos innerhalb des Bindegerätes befestigen läßt.
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In Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Befestigungsflansche
als nach oben, unten oder zur jeweiligen Seite hin offene Befestigungsnuten ausgebildet
sind, mit denen das Profil über vorstehende Halteelemente geschoben ist. Diese Art
der Befestigung zeichnet sich durch besondere Einfachheit insbesondere im Hinblick
auf die Montage aus, da die Aufstellfläche durch eine einfache Schiebebewegung in
das Bindegerät einbaubar ist. Dabei ist es besonders zweckmäßig. wenn die Befestigungsnuten
beidseitig Hinterschneidungen erzeugende Haltestege aufweisen, hinter die die an
ihren freien Enden verdickt ausgebildeten Halteelemente fassen. Erfindungsgemäß
sollen also die Befestigungsnuten die Halteelemente formschlussig umfassen, wodurch
insbesondere eine hängende Befestigung des Profils möglich ist. Weitere Befestigungen
sind dann nicht mehr notwendig.
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In einfacher Weise sind die Halteelemenete als Schrauben ausgebildet,
deren Köpfe die verdickten Enden der Halteelemente bilden. Hierzu sollten die Schrauben
in ihren Bohrungen mit einem der Dicke der Stege entsprechenden Überstand bis zu
den Schraubenköpfen eingeschraubt sein. Dies kann dadurch geschehen, daß die Schrauben
in vorstehende Bolzen oder Hülsen eingeschraubt sind. die wiederum am Gestell des
Bindegerätes befestigt sind.
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Damit die Wärmeübertragung der Heizeinrichtung auf die Aufstellfläche
möglichst optimal ist, sollten innerhalb der Ausnehmung abstützende Federelemente
für den Andruck der Heizeinrichtung an die Unterseite der Aufstellfläche vorgesehen
sein. Dies kann sehr einfach dadurch geschehen, daß die Federelemente als sich vorzugsweise
quer zur Längsachse des Profils erstrekkende Blattfedern ausgebildet sind. Diese
sehr kostengünstige Ausführung hat zudem noch den Vorteil einer sehr einfachen Montage.
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Für die Abstützung der beiderseitigen Enden der Blatt federn können
von den Seitenflächen der Ausnehmung vorstehende Vorsprünge vorgesehen sein. Diese
sind zweckmäßigerweise als Stege ausgebildet, die die
ansonsten
unten offene Ausnehmung eingrenzen.
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Die Erfindung sieht schließlich vor, daß das Profil an seiner Oberfläche
geriffelt ausgebildet ist, was beim Gießen oder Pressen auf einfache Weise geschehen
kann. Dies vergrößert die Wärmeübertragungsfläche und verbessert damit den Wärmeübergang.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels
näher veranschaulicht. Sie zeigt ein Bindegerät 1 in einer vertikalen Querschnittsdarstellung.
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Das Bindegerät 1 weist ein symmetrisches Gehäuse 2, das sich nach
unten hin konisch verbreitert und eine ebene Fußfläche 3 auf.
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Innen sind zwei aufrecht stehende, parallel zueinander verlaufende
Stützwandungen 4, 5 vorgesehen, die ortsfest angeordnet sind, so daß ihr Abstand
nicht veränderbar ist. Es handelt sich also hier um ein Bindegerät 1 relativ einfachen
Aufbaues, wie es für durchschnittliche Dicken von Einbanddecken ausreichend ist.
Entsprechend ist der Abstand der Stützwandungen 4, 5 so bemessen, daß ein Einstellschacht
6 gebildet wird, der bei den üblichen Größen von Einbanddecken ausreichend Halt
gibt. Das Gehäuse 2 und die Stützwandungen 4,5 sind nach oben hin nicht durchgezeichnet,
enden aber etwa auf gleicher Höhe.
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Nach unten hin bilden die Stützwandungen 4, 5 eine stufenförmige
Verbreiterung 7, die ein den Einstellschacht 6 untenseitig abschließendes Heizflächenprofil
8 aus Aluminium aufnimmt. Das Heizflächenprofil 8 weist eine Aufstellfläche 9 auf,
die eine in den Einstellschacht 6 eingebrachte Einbanddecke abstützt. Dabei liegt
die Einbanddecke mit ihrem Einbandrücken auf der Aufstellfläche 9.
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Unterhalb der Aufstellfläche 9 weist das Heizflächenprofil 8 eine
rechteckförmige Ausnehmung 10 auf, die von der Unterseite der Aufstellfläche 9,
zwei senkrechten Seitenstegen 11, 12 und zwei horizontal nach innen gerichteten
Abstützstegen 13,14 begrenzt wird, ansonsten nach unten hin offen ist. In die Ausnehmung
10 ist eine plattenförmige Heizeinrichtung 15 eingesetzt, die in üblicher Weise
beispielsweise als gedruckte Schaltung oder als Heizwiderstände aufweisende Platte
ausgebildet sein kann. Die Heizeinrichtung 15 hat - was hier nicht zu sehen ist
- einen Elektroanschluß. Bei Beaufschlagung mit elektrischer Energie wärmt sie sich
stark auf, wobei die Wärme auf die Aufstellfläche 9 übertragen wird. Hierdurch wird
der Einbandrücken der in dem Einstellschacht 6 stehenden Einbanddecke entsprechend
erhitzt, so daß der auf der Innenseite des Einbandrückens befindliche thermoplastische
Kleber, auch Schmelzkleber genannt, aktiviert, d. h. pastös oder flüssig wird. Die
in der Einbanddecke befindlichen, zunächst losen Blätter sinken dann auf Grund ihres
Eigengewichts mit ihren unteren Kanten in den Schmelzkleber hinein. Nach dem Herausnehmen
der Einbanddecke erkaltet der Schmelzkleber mit der Folge. daß eine feste Einbindung
der Blätter in der Einbanddecke erzielt wird.
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Damit eine möglichst günstige Wärmeübertragung von der Heizeinrichtung
15 auf die Aufstellfläche 9 bewirkt wird, wird die Heizeinrichtung 15 mittels mehrerer
hintereinander angeordneter Blattfedern 16 an die Unterseite der Aufstellfläche
9 gepreßt. Die beiderseitigen Enden der Blattfedern 16 liegen auf den Abstützstegen
13, 14 auf, wobei die Blattfedern 16 so auf den Abstandzwischen den Abstützstegen
13, 14 und der Heizeinrichtung 15 abgestimmt sind, daß sie genügend Vorspannung
für den Andruck haben. Die Montage der
Blattfedern 16 ist auf Grund der offen gestalteten
Unterseite des Heizflächenprofils 8 sehr einfach.
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An beiden Seitenstegen 11, 12 des Heizflächenprofils 8 sind nach
oben hin offene Befestigungsnuten 17, 18 angeformt, und zwar mit ihren Unterseiten
bündig zu den Abstützstegen 13, 14. Die obenseitig offenen Seiten der Befestigungsnuten
17. 18 sind zur Bildung von Hinterschneidungen durch angeformte Horizontalstege
19, 20,21,22 verengt ausgebildet.
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Das Heizflächenprofil 8 ist mit den Befestigungsnuten 17, 18 über
Schraubenköpfe 23, 24 von Schrauben geschoben, die in Innengewinde aufweisende Hülsen
25, 26 eingeschraubt sind, welche wiederum an der Unterseite der horizontalen Abschnitte
der Stützwandungen 4, 5 befestigt sind. Die Höhe der Schraubenköpfe 23, 24 ist dabei
so bemessen, daß sie im wesentlichen den freien Raum in den Befestigungsnuten 17,
18 ausfüllen. Ihr Abstand zu den Untenseiten der Hülsen 25, 26 und damit der Überstand
der Schrauben entspricht etwa der Dicke der Horizontalstege 19, 20, 21, 22, so daß
letztere zwischen den Schraubenköpfen 23, 24 und den Hülsen 25, 26 eingefaßt werden.
Auf diese Weise ist das Heizflächenprofil 8 formschlüssig an den Stützwandungen
4, 5 aufgehängt, wobei die Montage durch einfaches Aufschieben senkrecht zur Zeichnungsebene
geschieht, ohne daß es einer weiteren Befestigung bedarf.
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Die Befestigung des Heizflächenprofils 8 kann selbstverständlich
auch stehend erfolgen. Die Anordnung ist dann so getroffen, daß die Hülsen 25, 26
auf dem Boden des Gehäuses 2 angebracht werden, so daß die Schraubenköpfe 23, 24
nach oben stehen. Entsprechend sind die Befestigungsnuten 17, 18 um 1800 verdreht
angeordnet, so daß ihre offenen Seiten nach unten gerichtet sind.
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Zweckmäßigerweise schließen dann die geschlossenen Seiten der Befestigungsnuten
17, 18 mit der Aufstellfläche 9 bündig ab.
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In entsprechender Weise kann das Heizflächenprofil 8 auch horizontal
gehalten werden, indem die Anordnung der Hülsen 25, 26 und der Befestigungsnuten
17, 18 gegenüber der in der Zeichnung dargestellten Anordnung um jeweils 90" verschwenkt
wird. In diesem Fall bilden dann die Seitenstege 11, 12 die geschlossenen Seiten
der Befestigungsnuten 17, 18, während die offenen Seiten horizontal nach außen gerichtet
sind. Die Hülsen 25, 26 sind dann an den senkrechten Teilen der Stützwandungen 4,5
im verbreiterten Teil befestigt.