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Diesen bekannten Vorrichtungen gegenüber besteht die Aufgabe der
Erfindung darin, diese Vorrichtungen dahingehend zu verbessern, daß eine konstruktiv
einfache und problemlos zu bedienende Vorrichtung geschaffen wird, bei der nach
kurzem Treten des Fußhe-
bels die Arretiereinrichtung, mit deren
Hilfe die Vorrichtung unverfahrbar gemacht wird, zur Wirkung kommt und danach die
Bewegung des Fußhebels fortgesetzt werden kann, um den Öffnungsvorgang des Dekkels
oder des elastisch verformbaren Sackhalteteils ohne Einfluß auf den Arretiervorgang
zu vollenden. Mit anderen Worten: das Arretieren der Vorrichtung wie das vollständige
Öffnen des Deckels oder des elastisch verformbaren Sackhalteteils soll durch eine
ununterbrochene, einer stetigen Kurve folgenden Bewegung des Fußteils des Schwenkhebels
erreicht werden. Hierbei soll der weitere Öffnungsvorgang des Deckels oder des Sackhalteteils
keine nennenswerte zusätzliche Kraft, beispielsweise die Überwindung einer steigenden
Kraft einer zusätzlichen starken Feder, z. B. einer Bremsfeder, erfordern. - Da
es manchmal erwünscht ist, den Deckel oder den federnd verformbaren Sackhalteteil
in seiner Öffnungslage festzulegen, um nacheinander ohne neuerliches Niedertreten
des Fußteils des Schwenkhebels den Sack füllen zu können, soll in weiterer Ausbildung
der Vorrichtung nach der Erfindung der Deckel oder der genannte Sackhalteteil beim
Niedertreten des Fußteils auch ein solches Offenhalten möglich sein.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung die Merkmale des kennzeichnenden
Teils des Anspruches 1 vor. Eine andersartige Lösungsmöglichkeit, die auf dem gleichen
Prinzip beruht, sehen die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Nebenanspruches
vor. -Die Unteransprüche beinhalten Merkmale, die der Verbesserung und Weiterentwicklung
der Merkmale des Haupt- und des Nebenanspruches dienen.
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Die Erfindung verfolgt das Prinzip der Anwendung einer gemeinsamen
Betätigungsvorrichtung für das Arretieren bzw. Festlegen der Vorrichtung und für
das vollständige Öffnen des Deckels oder des Sackhalteteils, wobei nach Zurücklegen
eines bestimmten Weges der Betätigungsvorrichtung nur noch die Öffnungseinrichtung
weiter beaufschlagt wird, die Arretiereinrichtung dagegen vergleichsweise entkuppelt
in ihrer erreichten Lage verharrt. Als Mittel hierfür finden aufeinander abgleitende
bzw. abrollende Teile Anwendung.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Einrichtung ist darin zu sehen,
daß einerseits die Bedienungsperson beide Hände zum Füllen des Sackes frei hat und
hierzu sowohl den Deckel bzw. die Sackhaltevorrichtung vollständig zu öffnen vermag,
jedoch bereits bei beginnendem Niederdrücken des Fußhebels die Sackhaltevorrichtung
arretiert, d. h. unbeweglich gemacht wird und hierbei ein wesentlicher zusätzlicher
Kraftaufwand nicht notwendig ist.
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An sich sind Brems- und Arretiervorrichtungen an fahrbaren Einrichtungen
hinlänglich bekannt. Die Erfindung jedoch stellt eine Kombination einer Arretiereinrichtung
mit einer Vorrichtung zum Öffnen eines Dekkels oder einer Sackhaltevorrichtung in
einer Weise dar, daß der vorstehend beschriebene vorteilhafte Bewegungsablauf des
Fußhebels erreicht wird und sogar ein Offenhalten des Deckels bzw. des Sackhalteteils
ermöglicht wird.
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Für verfahrbare Vorrichtungen nach dem Oberbegriff des Haupt- wie
des Nebenanspruchs ist die Feststellung wesentlich, daß beim Niedertreten des Schwenkhebels
ein horizontaler Schub auf die fahrbare Vorrichtung ausgeübt wird, so daß bei freistehenden
Vorrichtungen ein Festlegen der Vorrichtung angebracht, z. T. sogar notwendig ist,
da sonst ein Weggleiten oder -rollen der Vorrichtung unvermeidlich ist.
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Auf der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen
Vorrichtung dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 und 2 eine Ausführungsform einer
Sackhaltevorrichtung nach der Erfindung in Stirn- und Seitenansicht, Fig. 3 und
4 perspektivische Ansichten des unteren Bereichs der Vorrichtung nach F i g. 1 und
2 mit zwei parallelen federnd verformbaren Leisten des Sackhalteteils, F i g. 5
die wesentlichen Teile der Arretiereinrichtung in ihren verschiedenen Stellungen,
Fig 6 eine weitere Ausführungsform der Arretiereinrichtung in zwei Stellungen ihrer
Teile, Fig. 7 bis 10 weitere Ausführungsformen der Arretiereinrichtung nach der
Erfindung, F i g. 11 die Seitenansicht einer Backe der Arretiereinrichtung und Fig.
12 bis 16 eine Vorrichtung zum Festlegen des Schwenkhebels zum Offenhalten der beiden
parallelen, federnd verformbaren Leisten.
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Die verfahrbare Vorrichtung zum Halten von Säcken weist in den in
den Fig. 1 bis 16 dargestellten Ausführungsformen einen im wesentlichen L-förmigen
Tragrahmen 1 und einen schwenkbar daran angeordneten gleichfalls L-förmigen, rahmenartigen
Schwenkhebel 2 auf. Der Tragrahmen ist aus zwei parallelen Seitenteilen 3, 4 gebildet,
die in ihrem unteren Bereich eine Muffe 5 tragen, an die sich nach unten hin der
Fußteil 6 anschließt und von der aus ein horizontaler Arm 7 ausgeht.
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Die beiden Muffen 5 sind durch eine horizontale Verbindungsstrebe
8 miteinander verbunden. An dem Fußteil 6 ist in bekannter Weise die um eine senkrechte
Achse drehbare Fahrrolle 9 und um das abgebogene Ende 10 des Armes 7 eine weitere
Rolle 11 drehbar angeordnet.
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Das obere Ende jedes Seitenteils 3, 4 trägt eine federnd verformbare
Leiste 1, 2, wobei die Seitenteile 3, 4 und die Leiste, wie aus F i g. 1 erkennbar
ist, im Abstand von der Mittellinie M der Vorrichtung miteinander verbunden sind.
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Etwa in ihrer Längsmitte weisen die beiden Arme 7 eine die Seitenteile
3, 4 miteinander verbindende Achse 13 auf, um die der Schwenkhebel 2 in Richtung
des Pfeiles 14 (Fig. 2) ausschwenkbar ist. Die obere Strebe 15 des rahmenförmigen
Schwenkhebels 2 weist in ihrer Mitte ein Befestigungsstück 16 auf, mit dem eine
zweite federnd verformbare Leiste 17 in ihrer Mitte verbunden ist. Die beiden Leisten
12, 17, die in horizontaler Ebene biegesteif sind, sind derart an ihren Enden miteinander
verbunden, daß sie unter Bildung einer ungefähr ovalen Öffnung voneinander fortbewegt
und in ihre aneinanderliegende parallele Verschlußlage gebracht werden können, wozu
ihre Enden mit Scharnieren 18 versehen sind. - Um die beiden Leisten 12, 17 wird
der obere Rand des zu füllenden Sackes kragenartig umgelegt, so daß beim Öffnen
und Schließen der beiden federverformbaren Leisten 12, 17 ein Öffnen oder Schließen
des Sackes erfolgt.
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Der Schwenkhebel 2 ist, wie aus F i g. 1 erkennbar ist, derart ausgebildet,
daß er innerhalb der projektierten Fläche des Tragrahmens 1 Platz findet, d. h.
daß die unteren Schenkel 19, 20 des Schwenkhebels 2 sich in dem freien Raum R zwischen
den beiden Armen 7 bzw.
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den abgebogenen Enden 10 dieser Arme bewegen lassen. - Die etwas gegeneinander
gebogenen Schenkel 19,20 sind durch einen Fußteil 21 mit dem reibungserhöhenden
Belag 26 miteinander verbunden.
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Bei der Ausführungsform nach den F i g. 1 bis 5 und 8 weist die Verbindungsstrebe
8 eine mit ihr verbundene Federleiste 23 auf, die sich mit ihrem vorderen Ende 23a
bis nahe auf Höhe der Rolle 11 erstreckt, wobei die Federleiste mit diesem Ende
in ihrer Ausgangslage sich in Nähe des Bodens B befindet, auf dem die Vorrichtung
fahrbar ist. Das vordere Ende 23a der Federleiste trägt symmetrisch angeordnet einen
geschwungenen Arretierbügel 24, unter dessen beiden Enden 25 je eine Arretierbacke
gebildet ist, die mit einem reibungserhöhenden Belag 26 versehen sein kann. Die
Anordnung und Ausbildung der Federleiste 23, die wie F i g. 1 erkennen läßt, in
der Längsmittelebene der Vorrichtung angeordnet ist, sieht vor, daß in der Ausgangsstellung
die Arretierbacke bzw. der Belag 26 in kurzem Abstand über dem Boden B gehalten
ist. In der Arretierstellung dagegen, wie dies noch nachstehend erläutert wird,
liegt die Arretierbacke bzw. der Belag 26 fest auf dem Boden B auf und verhindert
hierdurch ein Verfahren der Vorrichtung, wenn die Strebe 21 des Schwenkhebels in
Richtung des Pfeiles 27 (F i g. 2) niedergetreten wird.
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Der Steg 21 des Schwenkhebels 2 trägt eine starre Strebe 28, an deren
vorderen Ende eine Gleitrolle 29 angeordnet ist, wobei die Lage und Länge der Strebe
28 so gewählt ist, daß die Rolle 29 stets auf der Federleiste 23 aufliegend auf
ihr entlangrollen kann, wobei die Teile im Ausgangszustand und bei geschlossenen
Leisten 12, 17 die Lage nach F i g. 3 einnehmen, während bei niedergedrückter Strebe
21 der Arretierbügel 24 mit seinem Belag 26 auf dem Boden aufsitzt, wie dies untenstehend
noch näher erläutert wird.
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Zwischen dem mittleren Abschnitt der Federleiste 23 und der Achse
13, um die der Schwenkhebel 2 schwenkbar ist, ist eine Zugfeder 30 angeordnet. Diese
unterstützt das Zurückschwenken des Schwenkhebels 2 in seine Ausgangslage, in der
die Sackhaltevorrichtung aus den beiden Leisten 12, 17 geschlossen ist. Auch wird
das Abheben des Arretierbügels 24 vom Boden unterstützt, damit die Vorrichtung frei
verfahrbar ist und der Bügel 24 nicht auf dem Boden schleift.
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In Fig. 5 sind die Bewegungsphasen des Steges 21 in den verschiedenen
Stellungen und das Abrollen der Gleitrolle 29 auf der durchbiegbaren Federleiste
23 veranschaulicht. Es ist erkennbar, daß der Steg 21 beim Niedertreten in Richtung
des Pfeiles S in Fig.5 auf einem Kreisbogen 31 um die Achse 13 bewegt wird, wobei
die Rolle 29 sowohl eine senkrecht nach unten gerichtete wie auch eine in Richtung
des Pfeiles K gerichtete Bewegung ausführt, die zu dem durch den Fuß der Bedienungsperson
ausgeübten horizontalen Schub beim Niedertreten des Fußteils 21 hinzutritt. Der
Steg 21 gelangt nacheinander in die Stellungen 21', 21", während die Rolle 29 die
Stellung 29', 29" einnimmt. Durch die senkrechte Komponente der Bewegung übt die
Rolle 29 einen senkrechten Druck auf die Federleiste 23 aus, die nacheinander die
Stellung 23', 23" einnimmt, wodurch der Arretierbügel 24 auf den Boden abgesenkt
und dort gehalten wird. Nachdem der Bügel 24 durch die Bewegung des Steges 21 in
die Stellung 21' unverrückbar auf dem Boden aufsitzt, federt die Leiste 23 durch,
so daß im weiteren Zuge der Bewegung des Steges 21 in die Stellung 21" die Rolle
29 unter federndem Durchbiegen der Leiste 23 in die Stellung 29" gelangen kann.
Bei dieser weiteren Schwenkbewegung des Steges 21 kann trotz des Aufsitzens des
Bügels 24 auf dem Boden und des Arretierens der Vorrichtung ein vollständiges Öffnen
der federnd elastisch verformbaren Leiste 17 und damit des Sackes erfolgen.
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Eine ähnliche Ausführungsform der mit der Rolle 29 an der Strebe
28 zusammenwirkenden Leiste zeigt Fig. 6. Hier ist auf der Achse 8 eine rechtwinklige
oder gekrümmte Leiste 23 schwenkbar gelagert. die in ihrem mittleren Abschnitt federelastisch
ausgebildet ist und unter der Wirkung der Feder 30 steht. Beim Bewegen des Steges
21 in die Stellung 21' rollt die Rolle 29 in die Stellung 29', wobei ein Ausschwenken
und ein Durchbiegen der Leiste 23 in die Stellung 23' erfolgt. Auch hier schließen
die Strebe 28 und die Leiste 23 einen Winkel von 1200 und mehr ein.
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Eine dem gleichen Prinzip unterstehende Vorrichtung ist in den Fig.
7, 9 und 10 dargestellt. - Mit den beiden Schenkeln 33 des Schwenkhebels 2 ist eine
Welle 34 drehfest verbunden, deren Enden in den beiden horizontalen Armen 7 des
Tragrahmens 1 drehbar gelagert sind.
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Auf dieser Welle 34 ist ein Betätigungsrad 35 exzentrisch und drehfest
angebracht, so daß beim Niedertreten des Fußteils 21 das exzentrische Betätigungsrad
35 verschwenkt wird. Gegen das Betätigungsrad 35 liegt eine an der Verbindungsstrebe
8 gehaltene Federleiste 36 an. Das vordere Ende der federnd durchbiegbaren Leiste
36 ist bei 37 nach unten abgekrümmt und trägt dort einen Arretierbügel 38.
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In andersartiger Gestaltung kann statt des exzentrisch gelagerten
Betätigungsrades 35 ein Exzenter 35a, wie er schematisch in den F i g. 9 und 10
wiedergegeben ist, Anwendung finden. Beim Drehen des Exzenters mit der Welle 34a,
die durch Niedertreten des Steges 21 des Schwenkhebels 2 gedreht wird, gelangt der
Umfangsabschnitt 39 mit größerem Radius mit der Leiste 36 in Berührung und drückt
diese in die Stellung 36', wodurch der Arretierbügel in seine Stellung 38' auf den
Boden gedrückt wird (F i g. 9). In der Ausgangsstellung liegt der abgeflachte Abschnitt
40 des Exzenters an der Leiste 36 an, die demzufolge die in den F i g. 9 und 10
in ausgezogener Linie wiedergegebene Stellung einnimmt.
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- Es ist erkennbar, daß durch die Ausführungsformen nach Fig. 7,
9 und 10 die gleiche Wirkung erreichbar ist, wie mit dem Ansatz 28 nach F i g. 8.
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Der Arretierbügel 24 kann statt oder zusätzlich zu dem reibungserhöhenden
Belag 26 noch eine federnd nachgiebige Lage 41 aufweisen, durch die die federnde
Eigenschaft der Leiste 23,32,36 unterstützt wird.
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Nicht selten ist erwünscht, daß der Schwenkhebel 2 in seiner Öffnungsstellung
gehalten wird, damit der eingehängte Sack auch ohne erneute Betätigung des Schwenkhebels
befüllt werden kann. F i g. 12 bis 16 zeigt hierzu eine Vorrichtung an der in den
Fig. 1 bis 11 dargestellten Ausführungsform.
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Auf der Achse 50 für die Gleitrolle 29 ist ein im Querschnitt (F
i g. 14) U-förmiger, nach unten offener Feststellteil 51 schwenkbar gelagert. In
Seitenansicht weist der Feststellteil 51 etwa trapezförmige Gestalt auf, wobei den
kürzeren Kanten 52 benachbart je eine Bohrung 53 in den Seitenwänden 54,55 des Feststellteils
vorgesehen ist, in die die Achse 50 der Rolle 29 ragt. Die beiden Seitenteile 54,
55 des Feststellteils 51 umfassen in kurzem Abstand den Steg 28, der fest mit dem
Fußteil 21 des Schwenkhebels 2 verbunden ist. Etwa zwischen dem mittleren Abschnitt
der Strebe 28 und dem Kopfabschnitt 56 des Feststellteils 51, der an seiner Oberseite
ein Trittstück 57 tragen kann, ist eine Feder 58 vorgesehen, die dafür sorgt, daß
in der Ausgangsstellung nach Fig. 15 der Feststellteil 51 die dort wiedergegebene
Stellung einnimmt, und die bei Stellung der Teile nach Fig. 16, in der der Feststellteil
wirksam wird, in die Stellung 58' zusammengedrückt wird.
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Beim Niedertreten des Fußteils 21 des Schwenkhebels 2 in Richtung
des Pfeiles Win die Stellung 21' wird gleichzeitig auch mit der Fußsohle ein Druck
in Richtung des Pfeiles Vauf das Trittstück 57 des Feststellteils 51 ausgeübt. Beide
Teile werden hierdurch aus der Stellung nach F i g. 15 in die Stellung nach Fig.
16 bewegt, wobei die Feder 58 zusammengedrückt wird. Hierbei gelangt der untere
Bereich der Stirnkanten 60 des Feststellteils 51 auf Höhe der Kante 61 des Brems-
und Arretierbügels 24. Wird jetzt der Fußteil 21 entgegengesetzt zu dem Pfeil W
entlastet, der Feststellteil 51 aber in seiner Lage gehalten, in der die Feder 58
in die Stellung 58' zusammengedrückt ist, so gleitet die Rolle 29 in Richtung des
Pfeiles G in Fig. 15 in die Stellung 29'. Hierbei kommen die Stirnkanten 60 des
Feststellteils 51 zur Anlage an der Kante 61 des Brems- und Arretierbügels 24, wie
dies Fig. 16 veranschaulicht.
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Jetzt kann der Fuß von dem Trittstück 57 genommen werden; der Feststellteil
verbleibt in seiner Lage 51' nach Fig. 16, wobei der Brems- und Arretierteil 24
auf dem Boden B die Vorrichtung arretierend aufsitzt und die beiden Leisten 12,17
auseinander gespreizt sind. -Zum Lösen der Brems- und Arretiervorrichtung und zum
Schließen der Leisten 12, 17 bedarf es nur des Niedertretens des Fußteils 21, wobei
die Rolle 29 sich dem Pfeil G entgegengesetzt bewegt und die Feder 58 den nunmehr
von der Kante 61 freigekommenen Feststellteil 51 in die Stellung nach Fig. 15 zurückbewegt,
da kein Druck auf das Trittstück 57 ausgeübt wird. Es hat sich in überraschender
Weise gezeigt, daß hierdurch der Schwenkhebel 2 absolut sicher festgelegt wird,
und es selbst nicht von Hand gelingt, den Schwenkhebel in Richtung des Pfeiles L
in Fig. 12 in seine Schließlage zurückzubringen.
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Als Äquivalent zu dem starren Ansatz 28 am Fußteil 21 des Schwenkhebels
2 wirkt ein drehfester Ansatz auf einer Welle, die wie die Achse 13 angeordnet und
drehfest mit dem Schwenkhebel 2 verbunden ist.
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