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DE3511674A1 - System mit einem geraet mit einer datenverarbeitungseinrichtung - Google Patents

System mit einem geraet mit einer datenverarbeitungseinrichtung

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Publication number
DE3511674A1
DE3511674A1 DE19853511674 DE3511674A DE3511674A1 DE 3511674 A1 DE3511674 A1 DE 3511674A1 DE 19853511674 DE19853511674 DE 19853511674 DE 3511674 A DE3511674 A DE 3511674A DE 3511674 A1 DE3511674 A1 DE 3511674A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
program
data
input
identifier
data carrier
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19853511674
Other languages
English (en)
Inventor
Hermann 7742 St Georgen Stockburger
Hans-Georg 7730 Villingen-Schwenningen Winderlich
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19853511674 priority Critical patent/DE3511674A1/de
Priority to AU56297/86A priority patent/AU5629786A/en
Priority to PCT/EP1986/000177 priority patent/WO1986005898A1/de
Priority to EP19860901869 priority patent/EP0215869A1/de
Publication of DE3511674A1 publication Critical patent/DE3511674A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F21/00Security arrangements for protecting computers, components thereof, programs or data against unauthorised activity
    • G06F21/30Authentication, i.e. establishing the identity or authorisation of security principals
    • G06F21/31User authentication
    • G06F21/34User authentication involving the use of external additional devices, e.g. dongles or smart cards
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F21/00Security arrangements for protecting computers, components thereof, programs or data against unauthorised activity
    • G06F21/10Protecting distributed programs or content, e.g. vending or licensing of copyrighted material ; Digital rights management [DRM]
    • G06F21/12Protecting executable software
    • G06F21/121Restricting unauthorised execution of programs
    • G06F21/123Restricting unauthorised execution of programs by using dedicated hardware, e.g. dongles, smart cards, cryptographic processors, global positioning systems [GPS] devices
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F2211/00Indexing scheme relating to details of data-processing equipment not covered by groups G06F3/00 - G06F13/00
    • G06F2211/007Encryption, En-/decode, En-/decipher, En-/decypher, Scramble, (De-)compress

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  • Devices For Checking Fares Or Tickets At Control Points (AREA)

Description

  • BESCHREIBUNG
  • Die Erfindung betrifft ein System mit einem Gerät mit einer Datenverarbeitungseinrichtung, die mit wenigstens einem eingebbaren Programm betreibbar ist, mit einer Einrichtung zum Eingeben des Programmes.
  • Bei einem derartigen System besteht die Gefahr, daß das zu verwendende Programm unberechtigt kopiert und eingesetzt wird.
  • So werden beispielsweise Matrixdrucker im allgemeinen mit einem Steuerprogramm betrieben, welches die Drucktypen festlegt.
  • Durch Austauschen des Steuerprogrammes sind verschiedene Schriftarten anwendbar. Der Anwender braucht nur die verschiedenen Programme durch Kopieren zu beschaffen und hat dann die verschiedensten Schrifttypen für seine Maschine.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein System der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, mit dem die oben beschriebenen Nachteile vermieden werden. Insbesondere soll das System so ausgebildet sein, daß nur der Berechtigte das Programm einsetzen kann. Ein Betreiben der Datenverarbeitungseinrichtung mit einem kopierten Programm soll verhindert werden. Gemäß einer Weiterbildung soll dabei ein Datenträger Anwendung finden, der einfach ausgebildet sein kann und nicht fälschungssicher sein muß.
  • Diese Aufgabe wird durch ein System der eingangs beschriebenen Art gelöst, welches gemäß der Erfindung gekennzeichnet ist durch einen ein Freigabesignal zum Freigeben des einzugebenden Programmes liefernden ersten Vergleicher, eine ausgangsseitig mit einem Eingang des ersten Vergleichers verbundene Einrichtung zum Auslesen einer Kennung des Programmes, einem mit einem Eingang des ersten Vergleichers verbundenen Festwertspeicher mit einer dem Gerät zugeordneten Kennung und einer Einrichtung zur Freigabe des Programmdatenflusses bei anliegendem Freigabesignal.
  • Gemäß einer Weiterbildung weist das System eine Aktivierungsstation mit einer Dateneingabeeinrichtung zum Eingeben der Kennung des Programmes und der dem Gerät zugeordneten Kennung und einer Datenschreibeinrichtung zum Einschreiben der Daten auf einem Datenträger auf.
  • Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren. Von den Figuren zeigen: Fig. 1 eine Ubersichtsdarstellung zur Erläuterung des Systems; Fig. 2 eine Ausführungsform des Systems; Fig. 3 eine abgewandelte Ausführungsform des Systems; Fig. 4 eine weitere Ausführungsform des Systems; und Fig. 5 eine Aktivierungsstation des Systems.
  • Wie aus Figur 1 ersichtlich ist, weist das System ein Gerät 1 mit einer Datenverarbeitungseinrichtung auf. Zur Erläuterung der Erfindung wird als Gerät 1 ein solches gewählt, welches einen Nadeldrucker 2 aufweist. Dieser ist über eine Steuereinrichtung 3 ansteuerbar. Die Steuereinrichtung 3 ist mit der Datenverarbeitungseinrichtung gekoppelt. Das Gerät weist eine in Figur 1 schematisch angedeutete Einrichtung 4 zum Eingeben eines Programmes, welches auf einem Datenträger 5 aufgezeichnet ist, auf. Ferner weist das Gerät eine Datenträgereinleseeinrichtung in Form eines Kartenlesers 6 auf. Über diesen sind auf einem als Karte ausgebildeten Datenträger 7 eingeschriebene Daten in die Datenverarbeitungseinrichtung einlesbar.
  • Die Datenverarbeitungseinrichtung weist einen Vergleicher 8, einen Festwertspeicher 9 sowie ein UND-Glied 10 auf. Der Festwertspeicher 9 ist ausgangsseitig mit einem Eingang des Vergleichers 8 verbunden. Die Einrichtung 4 zum Ankoppeln des Datenträgers 5 weist eine Einrichtung zum Auslesen der auf diesem Datenträger aufgezeichneten Daten auf. Die Einrichtung 4 ist ausgangsseitig mit dem zweiten Eingang des Vergleichers 8 verbunden. Ferner ist die Einrichtung 4 weiter ausgangsseitig mit einem zweiten Eingang des UND-Gliedes 10 verbunden.
  • Der Ausgang des UND-Gliedes 10 ist mit dem Eingang der Steuereinrichtung 3 verbunden.
  • In dem Festwertspeicher 9 ist eine dem Gerät individuell zugeordnete Kennung gespeichert. Zu dem System kann eine Mehrzahl solcher Geräte 1 gehören. Jedes der Geräte weist dann eine andere individuelle Kennung auf. In dem Datenträger 5 ist ebenfalls die Kennung des Gerätes gespeichert. Darüberhinaus ist auf dem Datenträger 5 ein Anwenderprogramm aufgezeichnet, welches beispielsweise erforderlich ist, damit der Nadeldrucker 2 als solcher mit einem bestimmten ersten Schrifttyp arbeitet.
  • Bei der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform ist der in Figur 1 gezeigte Kartenleser nicht vorgesehen. Die in Figur 3 gezeigte Ausführungsform weist zusätzlich zu der in Figur 2 beschriebenen Ausführungsform eine Datenträgereinleseeinrichtung 6 auf, die ausgangsseitig mit einem weiteren Eingang des Vergleichers 8 verbunden ist.
  • Die in Figur 4 gezeigte Ausführungsform weist zusätzlich einen Prüfsummengenerator 11, einen zweiten Vergleicher 12 und ein weiteres UND-Glied 13 auf. Der Prüfsummengenerator 11 ist eingangsseitig mit der Einrichtung 4 so verbunden, daß über einen Eingang 14 die auf dem Datenträger 5 aufgezeichnete Kennung und über einen zweiten Eingang 15 die das Programm kennzeichnenden Daten einlesbar sind. Ausgangsseitig ist der Prüfsummengenerator 11 mit einem ersten Eingang des zweiten Vergleichers 12 verbunden. Der Vergleicher 12 ist mit seinem zweiten Eingang direkt mit der Einrichtung 4 derart verbunden, daß diesem Eingang eine auf dem Datenträger 5 aufgezeichnete Prüfsumme über die auf dem Datenträger weiter aufgezeichnete Kennung und das Programm eingebbar sind. Der zweite Vergleicher 12 ist ausgangsseitig mit einem ersten Eingang des UND-Gliedes 13 verbunden. Der zweite Eingang des UND-Gliedes 13 ist mit der zum Eingang 14 des Prüfsummengenerators führenden Leitung bzw. mit der Einrichtung 4 so verbunden, daß die Kennungsdaten diesem Eingang zuführbar sind. Das UND-Glied 13 ist ausgangsseitig mit einem der Eingänge des ersten Vergleichers 8 verbunden, dessen zweiter Eingang wie bei den vorher beschriebenen Ausführungsbeispielen mit dem Festwertspeicher 9 verbunden ist.
  • In Figur 5 ist eine Aktivierungsstation 16 des Systems dargestellt. Diese weist eine Dateneingabeeinrichtung in Form einer ersten Datenträgerleseeinrichtung 18 und einer zweiten Datenträgerleseeinrichtung 19 auf. Die Ausgänge der Datenträgerleseeinrichtungen 18, 19 sind mit einem ersten bzw. einem zweiten Eingang einer Verknüpfungseinrichtung 20 verbunden.
  • Der Ausgang der Verknüpfungseinrichtung ist mit einem ersten Eingang eines UND-Gliedes 21 verbunden. Ferner ist eine Auswerteeinrichtung 22 zum Auswerten eines Datenträgers und Prüfen desselben vorgesehen, die mit ihrem Ausgang mit einem zweiten Eingang des UND-Gliedes 21 verbunden ist. Das UND-Glied 21 ist ausgangsseitig mit einem Eingang einer Datenschreibeinrichtung 23 zum Beschreiben eines Datenträgers 24 verbunden. Wird als Endgerät eine Ausführungsform ohne Datenträgerleseeinrichtung 6 verwendet, dann entspricht der Datenträger 24 dem Datenträger 5. Wird als Endgerät dagegen eine Ausführungsform mit einer Datenträgerleseeinrichtung, also beispielsweise dem Kartenleser 6 verwendet, dann entspricht der Datenträger 24 der Karte 7 in Figur 1.
  • Der Betrieb des Systems geht wie folgt vonstatten: Zu dem Gerät 1 gehört ein Datenträger in Form einer Datenkarte, auf der die dem Gerät zugeordnete Kennung eingetragen ist. Diese ist dem Geräteinhaber ausgehändigt. Will er ein neues Programm, also ein Programm für einen neuen Schrifttyp erwerben, gibt er die zu seinem Gerät gehörende Datenkarte der Station zum Verkauf der Programme. In der Verkaufsstation ist ein Datenträger in Form einer programmspezifischen Karte vorhanden, auf der die zu einem Programm gehörende Kennung aufgezeichnet ist. Beide Datenkarten werden über die erste und zweite Datenträgerleseeinrichtung 17, 18 in die Aktivierungsstation 16 eingegeben. In der Verknüpfungseinrichtung 20 werden die Daten gewünschtenfalls verknüpft und mittels der Datenschreibeinrichtung 23 auf den Datenträger 24 eingeschrieben.
  • Sowohl die dem Gerät zugeordnete Karte als auch die dem Programm zugeordnete Karte müssen nicht gegen Fälschen oder Duplizieren gesichert sein. Damit nun die die Programme verkaufende Stelle die Programme nicht ihrerseits unberechtigt vervielfältigt, kann die Datenschreibeinrichtung 23 nur dann die Daten auf den Datenträger 24 einschreiben, wenn zunächst mittels der Auswerteeinrichtung 22 der Beweis dafür geführt ist, daß die betreibende Person zu dem Einschreibvorgang berechtigt ist. Zu diesem Zweck weist die Auswerteeinrichtung 22 eine Wertkartenleseeinrichtung 25 sowie eine Einrichtung zum Prüfen der Echtheit der einzulesenden Karte und eine Einrichtung zum Prüfen der Identität der Benutzerperson, also der PIN-Daten auf. In einer Ausführungsform ist die Auswerteeinrichtung so ausgebildet, daß bei Eingeben der entsprechenden Wertkarte und bei Bestätigen der Echtheit der Karte und der PIN-Daten Jeweils ein Datenträger 24 erstellbar ist. Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist auf der mit dieser Einrichtung zu verwendenden Wertkarte aufgezeichnet, wie oft die berechtigte Person ein solches Erstellen eines Datenträgers 24 durchführen kann. Diese Anzahl stimmt mit der an den Vertrei- ber gelieferten Anzahl der das jeweilige Programm tragenden Datenträger überein. Die Auswerteeinrichtung 22 liest den Berechtigungsumfang, also die Anzahl der berechtigterweise vorzunehmenden Einschreibungen aus und trägt anschließend Jeweils eine neue um eins verminderte Anzahl als verbleibendes Berechtigungsvolumen auf die Wertekarte ein.
  • In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die Datenträgerleseeinrichtungen als Kartenleser ausgebildet. Werden nicht Karten, also insbesondere Magnetkarten, sondern andere Datenträger verwendet, sind entsprechend andere Datenträgerleseeinrichtungen zu verwenden.
  • Der Gerätebesitzer erhält nun den Datenträger 24, der nicht gegen Kopieren geschützt sein muß.
  • Bei der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform entspricht der Datenträger 24 dem Datenträger 5. Auf diesem ist einerseits das erworbene Programm, also die Anwender-Software gespeichert. Ferner sind in der Aktivierungsstation in der oben beschriebenen Weise die verknüpften Daten als Kennung für das Programm und die Kennung für das Gerät eingeschrieben. Der Vergleicher 8 vergleicht nun die zugeführten Daten für die Kennung des Gerätes mit den aus dem Festwertspeicher 9 ausgelesenen Kennungsdaten. Bei Ubereinstimmung gibt er ein Freigabesignal an das UND-Glied 10 ab, woraufhin das von dem Datenträger 5 ausgelesene Anwenderprogramm über das UND-Glied der Steuereinrichtung 3 zugeführt wird. Dadurch ist es möglich, mit dem Gerät 1 mit dem Nadeldrucker das erworbene Programm zum Erzeugen des gewünschten Schrifttyps laufen zu lassen. Ein Kopieren der Software würde keinen Erfolg haben, da weitere Datenträger mit der kopierten Software bei anderen Geräten nicht laufen würden, weil die ausgelesene Kennung nicht mit der aus dem jeweiligen Festwertspeicher 9 auszulesenden gerätespezifischen Kennung übereinstimmen würde.
  • Ist wie in der in Figur 3 gezeigten Ausführungsform zusätzlich eine Datenträgereinleseeinrichtung, insbesondere in Form des Kartenlesers 6 vorgesehen, dann entspricht der Datenträger 24 in Figur 5 der Karte 7 in Figur 1. In diesem Fall wird also zusätzlich zu dem das Programm tragenden Datenträger und getrennt von diesem eine Karte 7 erstellt. Auf dem Datenträger 5 ist wiederum das Anwenderprogramm aufgezeichnet. Ferner ist bereits herstellerseitig die der Programmart zugeordnete Kennung eingeschrieben. Auf der Karte 7 ist in der oben beschriebenen Weise in der Aktivierungsstation die dem Gerät 1 individuell zugeordnete Kennung und die der erworbenen Programmart zugeordnete Kennung eingeschrieben. Die Daten aus der Karte 7 werden in dem Kartenleser 6 ausgelesen, in dem Dekodierer 26 dekodiert und in dekodierter Form dem Vergleicher 8 zugeführt. In diesem wird die dem Gerät 1 individuell zugeordnete Kennung mit den aus dem Festwertspeicher 9 ausgelesenen Kennungsdaten verglichen. Die aus der Karte 7 ausgelesenen Kennungsdaten für das Programm werden mit den aus dem Datenträger 5 ausgelesenen Kennungsdaten verglichen. Bei Übereinstimmung gibt der Vergleicher 8 wie bei dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel ein Freigabesignal an das UND-Glied 10, so daß das Anwenderprogramm der Steuereinrichtung 3 zum Betreiben des Gerätes zugeführt wird.
  • Bei der in Figur 4 gezeigten Ausführungsform entspricht der in der Aktivierungsstation erzeugte Datenträger 24 dem Datenträger 5. Dieser enthält einerseits das erworbene Programm.
  • Ferner sind ihm in der Aktivierungsstation die dem Gerät 1 zugeordneten Kennungsdaten und eine programmspezifische Information als Kennung 2 eingeschrieben. Ferner ist eine in der Verknüpfungseinrichtung 20 erzeugte Prüfsumme über die Kennung 2 und das Anwenderprogramm aufgezeichnet. In der Datenverarbeitungseinrichtung nach Figur 4 wird nun aus der Kennung 2 und dem Anwenderprogramm im Prüfsummengenerator nach der gleichen Vorschrift wie in der Aktivierungsstation eine Prüfsumme ermittelt und dem Vergleicher 12 zugeführt. Stimmt diese Prüfsumme mit der aus dem Datenträger 5 ausgelesenen Prüfsumme überein, wird ein Freigabesignal an das UND-Glied 13 geliefert, so daß die an dem anderen Eingang des UND-Gliedes ausgelesene Kennung 2 an den Vergleicher 8 weitergeleitet wird.
  • Dort wird die dem Gerät zugeordnete individuelle Kennung mit der aus dem Festwertspeicher 9 ausgelesenen Kennung verglichen. Bei Übereinstimmung wird ein Freigabesignal an das UND-Glied 10 geliefert, so daß die über den anderen Eingang des UND-Gliedes anliegende Programmdaten an die Steuereinrichtung 3 zum Betreiben des Gerätes 1 weitergegeben werden können.
  • Auch bei der in Figur 4 gezeigten Ausführungsform kann wie in der in Figur 3 gezeigten Ausführungsform eine Datenträgereinleseeinrichtung 6 zum Einlesen eines separaten Datenträgers, bevorzugt einer Karte vorgesehen sein. Über diese Karte wird zusätzlich noch die dem Programm zugeordnete Kennung eingelesen. In dem Vergleicher werden dann die aus dem Festwertspeicher 9 und aus dem über die Datenträgerleseeinrichtung 6 einzulesenden Kennungsdaten für das Programm mit den aus dem Datenträger 5 ausgelesenen Daten zum Prüfen der Übereinstimmung verglichen.
  • Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, daß ein Kopieren der Programme oder ein Kopieren der zu den Geräten oder zu dem Programmtyp gehörenden nichtgeschutzten Karten zu keinem Erfolg führen würde, da die Anwendung des Programmes nur an einem Gerät funktioniert, dessen gerätespezifische Daten mit den eingetragenen Daten übereinstimmen.
  • - Leerseite -

Claims (10)

  1. System mit einem Gerät mit einer Datenverarbeitungseinrichtung PATENTANSPRUCHE 1. System mit einem Gerät mit einer Datenverarbeitungseinrichtung, die mit wenigstens einem eingebbaren Programm betreibbar ist, mit einer Einrichtung zum Eingeben des Programmes, gekennzeichnet durch einen ein Freigabesignal zum Freigeben des einzugebenden Programmes liefernden ersten Vergleicher (8), eine ausgangsseitig mit einem Eingang des ersten Vergleichers (8) verbundene Einrichtung zum Auslesen einer Kennung des Programmes, einem mit einem Eingang des ersten Vergleichers (8) verbundenen Festwertspeicher (9) mit einer dem Gerät (1) zugeordneten Kennung und einer Einrichtung (10) zur Freigabe des Programmdatenflusses bei anliegendem Freigabesignal.
  2. 2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich eine mit einem Eingang des ersten Vergleichers (8) verbundene Datenträgerleseeinrichtung (6) zum Einlesen eines Datenträgers (7), welcher die dem Gerät (1) zugeordnete Kennung und die Kennung des Programmes enthält, vorgesehen ist.
  3. 3. System nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Auslesen einer Prüfsumme über die Kennung des Programmes und/oder das Programm, einen Prüfsummengenerator (11), der eingangsseitig mit der Kennung des Programmes und/ oder Programmdaten beaufschlagbar ist, und einem zweiten Vergleicher (12), der eingangsseitig mit der Einrichtung zum Auslesen der Prüfsumme und mit dem Ausgang des Prüfsummengenerators verbunden ist, welcher die Zuführung der Daten der Kennung des Programmes zum ersten Vergleicher (8) freigibt.
  4. 4. System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine Druckeinrichtung (2) und eine diese steuernde Steuereinrichtung (3), welche mit der Datenverarbeitungseinrichtung gekoppelt ist.
  5. 5. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen mit dem Gerät (1) verbindbaren Datenträger (5), welcher das Programm und seine Kennung aufweist.
  6. 6. System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine Aktivierungsstation (16) mit einer Dateneingabeeinrichtung (18, 19) zum Eingeben der Kennung des Programmes und der dem Gerät zugeordneten Kennung und einer Datenschreibeinrichtung (23) zum Einschreiben der Daten auf einem Datenträger (24).
  7. 7. System nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch eine Verknüpfungseinrichtung (20) zum Verknüpfen der beiden Kennungen.
  8. 8. System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das System eine Mehrzahl Geräte aufweist, denen Jeweils eine individuelle Kennung zugeordnet ist.
  9. 9. System nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivierungsstation (16) eine Auswerteeinrichtung (22) für einen Datenträger zum Nachweis der Berechtigung der Benutzung der Aktivierungsstation aufweist.
  10. 10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinrichtung (22) die Echtheit des Datenträgers und die Identität des Betreibers prüft.
DE19853511674 1985-03-29 1985-03-29 System mit einem geraet mit einer datenverarbeitungseinrichtung Ceased DE3511674A1 (de)

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AU56297/86A AU5629786A (en) 1985-03-29 1986-03-24 System with device having a data processing unit
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