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BESCHREIBUNG
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Die Erfindung betrifft ein System mit einem Gerät mit einer Datenverarbeitungseinrichtung,
die mit wenigstens einem eingebbaren Programm betreibbar ist, mit einer Einrichtung
zum Eingeben des Programmes.
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Bei einem derartigen System besteht die Gefahr, daß das zu verwendende
Programm unberechtigt kopiert und eingesetzt wird.
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So werden beispielsweise Matrixdrucker im allgemeinen mit einem Steuerprogramm
betrieben, welches die Drucktypen festlegt.
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Durch Austauschen des Steuerprogrammes sind verschiedene Schriftarten
anwendbar. Der Anwender braucht nur die verschiedenen Programme durch Kopieren zu
beschaffen und hat dann die verschiedensten Schrifttypen für seine Maschine.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein System der eingangs beschriebenen
Art zu schaffen, mit dem die oben beschriebenen Nachteile vermieden werden. Insbesondere
soll das System so ausgebildet sein, daß nur der Berechtigte das Programm einsetzen
kann. Ein Betreiben der Datenverarbeitungseinrichtung mit einem kopierten Programm
soll verhindert werden. Gemäß einer Weiterbildung soll dabei ein Datenträger Anwendung
finden, der einfach ausgebildet sein kann und nicht fälschungssicher sein muß.
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Diese Aufgabe wird durch ein System der eingangs beschriebenen Art
gelöst, welches gemäß der Erfindung gekennzeichnet ist durch einen ein Freigabesignal
zum Freigeben des einzugebenden Programmes liefernden ersten Vergleicher, eine ausgangsseitig
mit einem Eingang des ersten Vergleichers verbundene Einrichtung zum Auslesen einer
Kennung des Programmes, einem mit einem Eingang des ersten Vergleichers verbundenen
Festwertspeicher mit einer dem Gerät zugeordneten Kennung und einer Einrichtung
zur Freigabe des Programmdatenflusses bei anliegendem Freigabesignal.
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Gemäß einer Weiterbildung weist das System eine Aktivierungsstation
mit einer Dateneingabeeinrichtung zum Eingeben der Kennung des Programmes und der
dem Gerät zugeordneten Kennung und einer Datenschreibeinrichtung zum Einschreiben
der Daten auf einem Datenträger auf.
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Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus
der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren. Von den Figuren zeigen:
Fig. 1 eine Ubersichtsdarstellung zur Erläuterung des Systems; Fig. 2 eine Ausführungsform
des Systems; Fig. 3 eine abgewandelte Ausführungsform des Systems; Fig. 4 eine weitere
Ausführungsform des Systems; und Fig. 5 eine Aktivierungsstation des Systems.
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Wie aus Figur 1 ersichtlich ist, weist das System ein Gerät 1 mit
einer Datenverarbeitungseinrichtung auf. Zur Erläuterung der Erfindung wird als
Gerät 1 ein solches gewählt, welches einen Nadeldrucker 2 aufweist. Dieser ist über
eine Steuereinrichtung 3 ansteuerbar. Die Steuereinrichtung 3 ist mit der Datenverarbeitungseinrichtung
gekoppelt. Das Gerät weist eine in Figur 1 schematisch angedeutete Einrichtung 4
zum Eingeben eines Programmes, welches auf einem Datenträger 5 aufgezeichnet ist,
auf. Ferner weist das Gerät eine Datenträgereinleseeinrichtung in Form eines Kartenlesers
6 auf. Über diesen sind auf einem als Karte ausgebildeten Datenträger 7 eingeschriebene
Daten in die Datenverarbeitungseinrichtung einlesbar.
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Die Datenverarbeitungseinrichtung weist einen Vergleicher 8, einen
Festwertspeicher 9 sowie ein UND-Glied 10 auf. Der Festwertspeicher 9 ist ausgangsseitig
mit einem Eingang des Vergleichers 8 verbunden. Die Einrichtung 4 zum Ankoppeln
des
Datenträgers 5 weist eine Einrichtung zum Auslesen der auf diesem
Datenträger aufgezeichneten Daten auf. Die Einrichtung 4 ist ausgangsseitig mit
dem zweiten Eingang des Vergleichers 8 verbunden. Ferner ist die Einrichtung 4 weiter
ausgangsseitig mit einem zweiten Eingang des UND-Gliedes 10 verbunden.
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Der Ausgang des UND-Gliedes 10 ist mit dem Eingang der Steuereinrichtung
3 verbunden.
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In dem Festwertspeicher 9 ist eine dem Gerät individuell zugeordnete
Kennung gespeichert. Zu dem System kann eine Mehrzahl solcher Geräte 1 gehören.
Jedes der Geräte weist dann eine andere individuelle Kennung auf. In dem Datenträger
5 ist ebenfalls die Kennung des Gerätes gespeichert. Darüberhinaus ist auf dem Datenträger
5 ein Anwenderprogramm aufgezeichnet, welches beispielsweise erforderlich ist, damit
der Nadeldrucker 2 als solcher mit einem bestimmten ersten Schrifttyp arbeitet.
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Bei der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform ist der in Figur 1 gezeigte
Kartenleser nicht vorgesehen. Die in Figur 3 gezeigte Ausführungsform weist zusätzlich
zu der in Figur 2 beschriebenen Ausführungsform eine Datenträgereinleseeinrichtung
6 auf, die ausgangsseitig mit einem weiteren Eingang des Vergleichers 8 verbunden
ist.
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Die in Figur 4 gezeigte Ausführungsform weist zusätzlich einen Prüfsummengenerator
11, einen zweiten Vergleicher 12 und ein weiteres UND-Glied 13 auf. Der Prüfsummengenerator
11 ist eingangsseitig mit der Einrichtung 4 so verbunden, daß über einen Eingang
14 die auf dem Datenträger 5 aufgezeichnete Kennung und über einen zweiten Eingang
15 die das Programm kennzeichnenden Daten einlesbar sind. Ausgangsseitig ist der
Prüfsummengenerator 11 mit einem ersten Eingang des zweiten Vergleichers 12 verbunden.
Der Vergleicher 12 ist mit seinem zweiten Eingang direkt mit der Einrichtung 4 derart
verbunden, daß
diesem Eingang eine auf dem Datenträger 5 aufgezeichnete
Prüfsumme über die auf dem Datenträger weiter aufgezeichnete Kennung und das Programm
eingebbar sind. Der zweite Vergleicher 12 ist ausgangsseitig mit einem ersten Eingang
des UND-Gliedes 13 verbunden. Der zweite Eingang des UND-Gliedes 13 ist mit der
zum Eingang 14 des Prüfsummengenerators führenden Leitung bzw. mit der Einrichtung
4 so verbunden, daß die Kennungsdaten diesem Eingang zuführbar sind. Das UND-Glied
13 ist ausgangsseitig mit einem der Eingänge des ersten Vergleichers 8 verbunden,
dessen zweiter Eingang wie bei den vorher beschriebenen Ausführungsbeispielen mit
dem Festwertspeicher 9 verbunden ist.
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In Figur 5 ist eine Aktivierungsstation 16 des Systems dargestellt.
Diese weist eine Dateneingabeeinrichtung in Form einer ersten Datenträgerleseeinrichtung
18 und einer zweiten Datenträgerleseeinrichtung 19 auf. Die Ausgänge der Datenträgerleseeinrichtungen
18, 19 sind mit einem ersten bzw. einem zweiten Eingang einer Verknüpfungseinrichtung
20 verbunden.
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Der Ausgang der Verknüpfungseinrichtung ist mit einem ersten Eingang
eines UND-Gliedes 21 verbunden. Ferner ist eine Auswerteeinrichtung 22 zum Auswerten
eines Datenträgers und Prüfen desselben vorgesehen, die mit ihrem Ausgang mit einem
zweiten Eingang des UND-Gliedes 21 verbunden ist. Das UND-Glied 21 ist ausgangsseitig
mit einem Eingang einer Datenschreibeinrichtung 23 zum Beschreiben eines Datenträgers
24 verbunden. Wird als Endgerät eine Ausführungsform ohne Datenträgerleseeinrichtung
6 verwendet, dann entspricht der Datenträger 24 dem Datenträger 5. Wird als Endgerät
dagegen eine Ausführungsform mit einer Datenträgerleseeinrichtung, also beispielsweise
dem Kartenleser 6 verwendet, dann entspricht der Datenträger 24 der Karte 7 in Figur
1.
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Der Betrieb des Systems geht wie folgt vonstatten:
Zu
dem Gerät 1 gehört ein Datenträger in Form einer Datenkarte, auf der die dem Gerät
zugeordnete Kennung eingetragen ist. Diese ist dem Geräteinhaber ausgehändigt. Will
er ein neues Programm, also ein Programm für einen neuen Schrifttyp erwerben, gibt
er die zu seinem Gerät gehörende Datenkarte der Station zum Verkauf der Programme.
In der Verkaufsstation ist ein Datenträger in Form einer programmspezifischen Karte
vorhanden, auf der die zu einem Programm gehörende Kennung aufgezeichnet ist. Beide
Datenkarten werden über die erste und zweite Datenträgerleseeinrichtung 17, 18 in
die Aktivierungsstation 16 eingegeben. In der Verknüpfungseinrichtung 20 werden
die Daten gewünschtenfalls verknüpft und mittels der Datenschreibeinrichtung 23
auf den Datenträger 24 eingeschrieben.
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Sowohl die dem Gerät zugeordnete Karte als auch die dem Programm zugeordnete
Karte müssen nicht gegen Fälschen oder Duplizieren gesichert sein. Damit nun die
die Programme verkaufende Stelle die Programme nicht ihrerseits unberechtigt vervielfältigt,
kann die Datenschreibeinrichtung 23 nur dann die Daten auf den Datenträger 24 einschreiben,
wenn zunächst mittels der Auswerteeinrichtung 22 der Beweis dafür geführt ist, daß
die betreibende Person zu dem Einschreibvorgang berechtigt ist. Zu diesem Zweck
weist die Auswerteeinrichtung 22 eine Wertkartenleseeinrichtung 25 sowie eine Einrichtung
zum Prüfen der Echtheit der einzulesenden Karte und eine Einrichtung zum Prüfen
der Identität der Benutzerperson, also der PIN-Daten auf. In einer Ausführungsform
ist die Auswerteeinrichtung so ausgebildet, daß bei Eingeben der entsprechenden
Wertkarte und bei Bestätigen der Echtheit der Karte und der PIN-Daten Jeweils ein
Datenträger 24 erstellbar ist. Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist auf der
mit dieser Einrichtung zu verwendenden Wertkarte aufgezeichnet, wie oft die berechtigte
Person ein solches Erstellen eines Datenträgers 24 durchführen kann. Diese Anzahl
stimmt mit der an den Vertrei-
ber gelieferten Anzahl der das jeweilige
Programm tragenden Datenträger überein. Die Auswerteeinrichtung 22 liest den Berechtigungsumfang,
also die Anzahl der berechtigterweise vorzunehmenden Einschreibungen aus und trägt
anschließend Jeweils eine neue um eins verminderte Anzahl als verbleibendes Berechtigungsvolumen
auf die Wertekarte ein.
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In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die Datenträgerleseeinrichtungen
als Kartenleser ausgebildet. Werden nicht Karten, also insbesondere Magnetkarten,
sondern andere Datenträger verwendet, sind entsprechend andere Datenträgerleseeinrichtungen
zu verwenden.
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Der Gerätebesitzer erhält nun den Datenträger 24, der nicht gegen
Kopieren geschützt sein muß.
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Bei der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform entspricht der Datenträger
24 dem Datenträger 5. Auf diesem ist einerseits das erworbene Programm, also die
Anwender-Software gespeichert. Ferner sind in der Aktivierungsstation in der oben
beschriebenen Weise die verknüpften Daten als Kennung für das Programm und die Kennung
für das Gerät eingeschrieben. Der Vergleicher 8 vergleicht nun die zugeführten Daten
für die Kennung des Gerätes mit den aus dem Festwertspeicher 9 ausgelesenen Kennungsdaten.
Bei Ubereinstimmung gibt er ein Freigabesignal an das UND-Glied 10 ab, woraufhin
das von dem Datenträger 5 ausgelesene Anwenderprogramm über das UND-Glied der Steuereinrichtung
3 zugeführt wird. Dadurch ist es möglich, mit dem Gerät 1 mit dem Nadeldrucker das
erworbene Programm zum Erzeugen des gewünschten Schrifttyps laufen zu lassen. Ein
Kopieren der Software würde keinen Erfolg haben, da weitere Datenträger mit der
kopierten Software bei anderen Geräten nicht laufen würden, weil die ausgelesene
Kennung nicht mit der aus dem jeweiligen Festwertspeicher 9 auszulesenden gerätespezifischen
Kennung übereinstimmen würde.
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Ist wie in der in Figur 3 gezeigten Ausführungsform zusätzlich eine
Datenträgereinleseeinrichtung, insbesondere in Form des Kartenlesers 6 vorgesehen,
dann entspricht der Datenträger 24 in Figur 5 der Karte 7 in Figur 1. In diesem
Fall wird also zusätzlich zu dem das Programm tragenden Datenträger und getrennt
von diesem eine Karte 7 erstellt. Auf dem Datenträger 5 ist wiederum das Anwenderprogramm
aufgezeichnet. Ferner ist bereits herstellerseitig die der Programmart zugeordnete
Kennung eingeschrieben. Auf der Karte 7 ist in der oben beschriebenen Weise in der
Aktivierungsstation die dem Gerät 1 individuell zugeordnete Kennung und die der
erworbenen Programmart zugeordnete Kennung eingeschrieben. Die Daten aus der Karte
7 werden in dem Kartenleser 6 ausgelesen, in dem Dekodierer 26 dekodiert und in
dekodierter Form dem Vergleicher 8 zugeführt. In diesem wird die dem Gerät 1 individuell
zugeordnete Kennung mit den aus dem Festwertspeicher 9 ausgelesenen Kennungsdaten
verglichen. Die aus der Karte 7 ausgelesenen Kennungsdaten für das Programm werden
mit den aus dem Datenträger 5 ausgelesenen Kennungsdaten verglichen. Bei Übereinstimmung
gibt der Vergleicher 8 wie bei dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel ein Freigabesignal
an das UND-Glied 10, so daß das Anwenderprogramm der Steuereinrichtung 3 zum Betreiben
des Gerätes zugeführt wird.
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Bei der in Figur 4 gezeigten Ausführungsform entspricht der in der
Aktivierungsstation erzeugte Datenträger 24 dem Datenträger 5. Dieser enthält einerseits
das erworbene Programm.
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Ferner sind ihm in der Aktivierungsstation die dem Gerät 1 zugeordneten
Kennungsdaten und eine programmspezifische Information als Kennung 2 eingeschrieben.
Ferner ist eine in der Verknüpfungseinrichtung 20 erzeugte Prüfsumme über die Kennung
2 und das Anwenderprogramm aufgezeichnet. In der Datenverarbeitungseinrichtung nach
Figur 4 wird nun aus der Kennung 2 und dem Anwenderprogramm im Prüfsummengenerator
nach der gleichen Vorschrift wie in der Aktivierungsstation eine Prüfsumme
ermittelt
und dem Vergleicher 12 zugeführt. Stimmt diese Prüfsumme mit der aus dem Datenträger
5 ausgelesenen Prüfsumme überein, wird ein Freigabesignal an das UND-Glied 13 geliefert,
so daß die an dem anderen Eingang des UND-Gliedes ausgelesene Kennung 2 an den Vergleicher
8 weitergeleitet wird.
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Dort wird die dem Gerät zugeordnete individuelle Kennung mit der aus
dem Festwertspeicher 9 ausgelesenen Kennung verglichen. Bei Übereinstimmung wird
ein Freigabesignal an das UND-Glied 10 geliefert, so daß die über den anderen Eingang
des UND-Gliedes anliegende Programmdaten an die Steuereinrichtung 3 zum Betreiben
des Gerätes 1 weitergegeben werden können.
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Auch bei der in Figur 4 gezeigten Ausführungsform kann wie in der
in Figur 3 gezeigten Ausführungsform eine Datenträgereinleseeinrichtung 6 zum Einlesen
eines separaten Datenträgers, bevorzugt einer Karte vorgesehen sein. Über diese
Karte wird zusätzlich noch die dem Programm zugeordnete Kennung eingelesen. In dem
Vergleicher werden dann die aus dem Festwertspeicher 9 und aus dem über die Datenträgerleseeinrichtung
6 einzulesenden Kennungsdaten für das Programm mit den aus dem Datenträger 5 ausgelesenen
Daten zum Prüfen der Übereinstimmung verglichen.
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Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, daß ein Kopieren der Programme
oder ein Kopieren der zu den Geräten oder zu dem Programmtyp gehörenden nichtgeschutzten
Karten zu keinem Erfolg führen würde, da die Anwendung des Programmes nur an einem
Gerät funktioniert, dessen gerätespezifische Daten mit den eingetragenen Daten übereinstimmen.
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