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DE3504350A1 - Bildentwerfungs-/reproduktionssystem fuer eine aufzeichnungsvorrichtung sowie verfahren zur bildentwerfung/reproduktion - Google Patents

Bildentwerfungs-/reproduktionssystem fuer eine aufzeichnungsvorrichtung sowie verfahren zur bildentwerfung/reproduktion

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Publication number
DE3504350A1
DE3504350A1 DE19853504350 DE3504350A DE3504350A1 DE 3504350 A1 DE3504350 A1 DE 3504350A1 DE 19853504350 DE19853504350 DE 19853504350 DE 3504350 A DE3504350 A DE 3504350A DE 3504350 A1 DE3504350 A1 DE 3504350A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
station
image
recording medium
dipl
ing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19853504350
Other languages
English (en)
Inventor
Mark F. Somersworth N.H. Duchesne
Charles H. Dufour
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Harris Graphics Corp
Original Assignee
Harris Graphics Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Harris Graphics Corp filed Critical Harris Graphics Corp
Publication of DE3504350A1 publication Critical patent/DE3504350A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03GELECTROGRAPHY; ELECTROPHOTOGRAPHY; MAGNETOGRAPHY
    • G03G19/00Processes using magnetic patterns; Apparatus therefor, i.e. magnetography

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Electrostatic Charge, Transfer And Separation In Electrography (AREA)
  • Ink Jet (AREA)
  • Printers Or Recording Devices Using Electromagnetic And Radiation Means (AREA)

Description

Dipl.-Ing. Otto Fliigd. Dipl.-Ing. Manfred S.'iucr. l';itcnl:imv.illc. Cosimastr. 81, D-8 München 81
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Dadurch, daß die Bildentwerfungsstation und die Druckstation in relativ großer Nähe zueinander angeordnet sind und die Trommelreinigungsstation (Toner-Entfernungsstation) nicht verbrauchten Toner (das heißt nicht auf das Papier übertragenen Toner) sowie andere Fremdkörper nicht immer zuverlässig von der Trommeloberfläche entfernt, kann der Betrieb der Bildentwerfungsstation nachteilig beeinflußt werden. Es kann also vorkommen, daß die abzubildenden Informationen unvollständig auf der Trommel aufgezeichnet bzw. auf diese übertragen werden (zum Beispiel Leerdaten), so daß die an der Druckstation hergestellte Kopie unbrauchbar ist.
Damit liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Bildentwerfungs-/Drucksystem sowie ein Bildentwerfungs-/Druckverfahren ohne die vorgenannten Nachteile für eine Aufzeichnungsvorrichtung zur Verfügung zu stellen.
Diese Aufgabe wird bei einem Gegenstand nach dem Vorrichtungshauptanspruch und bei einem Verfahren nach dem Verfahrenshauptanspruch erfindungsgemäß durch deren kennzeichnende Merkmale gelöst.
Dazu werden bei einer herkömmlichen Aufzeichnungsvorrichtung erfindungsgemäß mehrere Bildentwerfungs- und Druckstationen in getrennter Anordnung vorgesehen, deren Vielzahl von Bildspeicher- und Druckelementen (Trommeln) zwischen den einzelnen Stationen transferierbar sind, an den die Bildaufzeichnung bzw. der Papierausdruck erfolgt. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Paar Bildentwerfungs-/Drucktrommeln für translatorische Drehung hintereinander angeordnet, so daß die Trommeln an der jeweils betreffenden Bildentwerfungs-/Druckstation gesteuert positionierbar sind.
ORIGINAL SUSPECTED
Dipl.-lng. Otto Flügel, Dipl.-lng. Manfred Siigor. Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81
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Für die vorliegende Anmeldung wird die Priorität der U.S.-Patentanmeldung Nr. 603,902 vom 25. April 1984 in Anspruch genommen.
Die Erfindung betrifft ein Bildentwerfungs-Aeproduktionssystem mit mehreren Stationen sowie einen Transfermechanismus für den gleichzeitigen Transfer der Bildentwerfungs-ZDruckelemente zwischen den Stationen für eine Aufzeichnungsvorrichtung und ein Verfahren zur Bildentwerfung/Reproduktion.
Charakteristisch für Mehrfachdokument-Aufzeichnungs-/Reproduktionsvorrichtungen zum Beispiel elektrographischer oder magnetographischer Art ist ein gemeinsames Element für die Aufzeichnung (oder Speicherung) des latenten Bildes von Textinformation oder graphischen Informationen, die auf Endloskopierpapier oder einzelne Blätter zu reproduzieren sind. Vielfach ist das Speiche^/Druckelement in Form einer drehbaren Trommel vorgesehen, deren Oberfläche von einem Material umgeben ist, das an einer Bildentwerfungsstation, die rund um die Trommeloberfläche an einer ersten tangentialen Position angeordnet ist, mit einem Bildspeichermuster beschriftet und anschließend an einer Druckstation, die rund um die Trommeloberfläche an einer zweiten tangentialen Position angeordnet ist, reproduziert oder auf eine Hardcopy ausgelesen (gedruckt) wird. Da für den Druck normalerweise ein Toner-Applikator benötigt wird, ist an einer dritten tangentialen Position rund um die Trommeloberfläche außerdem eine Reinigungsstation vorgesehen.
ORIGINAL INSPECTED
Λ
Dipl.-Ing. Otto Hügel, Dipl.-Ing. Manfred S;iger. Patentanwälte. Cosmiastr. 81. D-8 München 81
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Trennung zwischen Bildentwerfungs- und Druckstation trägt außerdem dazu bei, daß die Verschmutzung des Speichermediums an der Bildentwerfungsstation durch an der Druckstation vorhandene Fremdkörper (Tonerrückstände) auf ein Minimum reduziert werden.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt der erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung mit mehreren Stationen ist der Transfermechanismus für das Speichermedium, nämlich für gleichzeitigen Austausch bzw. die Übertragung einer bebilderten Trommel zur Druckstation und der Drucktrommel zur Bildentwerfungsstation. Wie vorstehend bereits erwähnt, wird durch die Verwendung mehrerer Stationen und Speichermedien die Bildqualität gefördert, und es wird eine höhere Ausbeute erzielt. Sobald die Speicherung des latenten Bildes, das anschließend an der Druckstation zu drucken ist, beendet ist, steht diese Trommel für den Druck einer gewünschten Anzahl von Hardcopies zur Verfügung. Bei relativ langen Druckserien, wie das zum Beispiel beim Kopieren von Magazin- und Zeitungsseiten der Fall ist, dauert der Druckzyklus gewöhnlich länger als die Bildentwerfung, so daß ein neues latentes Bild auf einer anderen Trommel bereits druckfertig vorhanden ist, wenn der Druckzyklus für das eine latente Bild beendet ist.
Der simultan arbeitende Mechanismus für den Austausch bzw. die Übertragung der Trommeln gemäß vorliegender Erfindung ermöglicht eine rasche Wegführung der Drucktrommel von der Druckstation und an deren Stelle die Plazierung der Trommel, die sich an der Bildentwerfungsstation befand und nun ein zu druckendes neues latentes Bild aufweist. Die Drucktrommel wird zur BiId-
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Dipl.-Ing. Otto Hügel, Dipl.-Iiig. Manfred Säger, I'atentanwiiUc, Cosimastr. 81. D-8 München 81
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Der Aufzeichnungsmechanismus ist für Langzeitspeicherung ausgelegt und entspricht zum Beispiel einem magnetographischen Speichermechanismus, in welchem ein latentes Bild nach einmal erfolgter Aufzeichnung wiederholt für die Reproduktion von Schriftstücken verwendet werden kann, ohne daß der Speicher für jede einzelne Kopie aufgefrischt bzw. aufgefüllt werden muß, wie das bei herkömmlichen elektrographischen Aufzeichnungsvorrichtungen der Fall ist. Durch diese Eigenschaft eines magnetographischen Speichermechanismus und durch die räumliche Trennung zwischen Bildentwerfungs- und Druckstation kann jede Station die ihr zugewiesene Funktion ausüben. Diese ausschließliche Funktionszuweisung für jede Station und der zwischen Bildentwerfungs- und Druckstation mögliche austauschbare oder umschaltbare Transfer der magnetographischen Speichereinrichtung für zu einer Reihe von Vorteilen gegenüber herkömmlichen Konzeptionen.
Erfindungsgemäß wird an der Bildentwerfungsstation ein latentes Bild einer zu reproduzierenden Zeichnung oder eines Textes auf ein erstes Speichermedium (zum Beispiel eine magnetographische Speichertrommel) übertragen, während an der Druckstation ein latentes Bild, das bereits vorher auf ein zweites Speichermedium übertragen wurde, für die Hardcopy-Reproduktion verwendet wird. Dadurch, daß der Bildentwerfungsprozeß an einem Speichermedium durchgeführt wird, das nicht unmittelbar für den Druckprozeß verwendet werden muß, wird eine größere Zeitspanne für die Herstellung des Bildes (das heißt eine größere Bandbreite) gewonnen, mit dem Ergebnis, daß ausreichend Zeit vorhanden ist, um jede gewünschte Auflösung für die aufgezeichnete Zeichnung oder den Text zu erreichen. Die räumliche
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Dipl.-Ing. Otto Flügel, Dipl.-Ing. Manfred Sager, Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81
entwerfungsstation transferiert, wo ein neues latentes Bild für die nächste Druckfolge aufgezeichnet wird, nachdem das alte Bild inzwischen entfernt wurde. Das bedeutet, daß die beiden Trommeln fortlaufend und wiederholt zwischen Bildentwerfungsstation und Druckstation tranferiert werden.
Der Transfer- bzw. Übertragungsmechnismus als solcher weist vorzugsweise einen Satz drehend angetriebener und kämmender Zahn- bzw. Getrieberäder auf, an deren betreffenden Achsen ein Paar Haltearme, an denen die Bildentwerfungs-ZDrucktrommeln montiert sind, schwenkbar gelagert sind. Die Haltearme für eine erste der Trommeln sind für die Drehung mit einem ersten der Getrieberäder an der Achse des ersten Getrieberads befestigt, während die Haltearme für die zweite der Trommeln für die Drehung mit einem zweiten der Getrieberäder, die mit dem ersteren kämmen, an der Achse des zweiten der Zahn- bzw. Getrieberäder befestigt. Die Tatsache, daß die Drehachsen der beiden Haltearmgruppen für die Bildentwerfungs-/Drucktrommeln zueinander verschoben bzw. versetzt sind, ermöglicht daß der bogenförmige Bewegungsweg der Achse einer Trommel bei Drehung deren Haltearms und Zahnrads in bezug auf den bogenförmigen Bewegungsweg der anderen Trommel versetzt bzw. verschoben wird. Zudem ist die seitliche Beabstandung zwischen den Haltearmen der einen Trommel geringer als jene zwischen den Haltearmen der anderen Trommel. Dieser Unterschied der Beabstandung ermöglicht zusammen mit der Verschiebung bzw. Versetzung der bogenförmigen Bewegungsbahn der beiden Gruppen von Haltearmen, daß eine Trommel eine translatorische Drehung hinter und in unmittelbarer Nähe der anderen Trommel ausführen kann. Das Ergebnis dieser dreh- bzw. schwenkbaren Bewegung und Befestigung ist eine ver-
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Dipl.-lng. Otto Hügel, Dipl.-Ing. Manfred S.iger. I'iitentaiiwiilte. Cosiniastr. 81. D-8 München 81
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einfachte und platzsparende Anordnung, während gleichzeitig ein synchronisierter und rascher Transfer der Trommeln zwischen den Stationen möglich ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Es folgt die Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung im Zusammenhang mit den Zeichnungen.
Es zeigt:
Figur 1 einen erfindungsgemäßen, mit mehreren Stationen ausgebildeten Transfermechanismus für eine magnetographische Aufzeichnungsvorrichtung in schematischer Seitenansicht;
Figur 2 den Transfermechanismus von Figur 1 mit den Details dessen drehbarer Anordnung und Befestigung in einer Vorderansicht;
Figur 3 einen Antriebskupplungsring im montierten Zustand an einer Drehwelle der Trommel in seitlicher Darstellung.
Der in Figur 1 in schematischer Seitenansicht dargestellte erfindungsgemäße Transfermechanismus mit mehreren Stationen weist jeweils eine Bildentwerfungsstation 10 und eine Druckstation 12 auf, die voneinander beabstandet sind. In bevorzugter Ausführung der Erfindung entspricht das Bildentwerfungs-/Drucksystem einem magnetographischem System, da ein magnetographisches Speichermedium (z.B. CrO2) für die effektive
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Dipl.-lng. Otto I IiIgL-I. Dipl.-Ing. Manfred Säger. Patentanwälte. Cosiniastr. SI. D-8 München 81
Dauerspeicherung eines latenten Bildmusters geeignet ist, das für kontinuierliche Hardcopy-Reproduktion verwendet werden kann, während elektrographische Systeme für die fortlaufende Reproduktion von Schriftstücken einer wiederholten Auffrischung oder Neuaufzeichnung des latenten Bildes auf das Speichermedium bedürfen. Folglich enthält die Druckstation 12 jene Bauelemente, die in einer einheitlichen magnetographischen Aufzeichnungsvorrichtung für die Aufzeichnung eines latenten Bildes auf eine Trommel 11 verwendet werden. Die Oberfläche jeder Trommel 11 und 13 ist aus einem Werkstoff wie beispielsweise Chromdioxid gebildet, der ein latentes Bild speichert, das als ein dort angelegtes Informationssignal in Form eines Magnetfeldes aus einem nicht gezeigten Aufzeichnungskopf dargestellt wird. Der Aufzeichnungskopf ist vorzugsweise als hydrodynamischer Magnetaufzeichnungskopf ausgebildet, wie dieser in der gleichzeitig anhängigen U.S.-Patentanmeldung 519,759 beschrieben ist, die am 2. August 1983 von Andrew M. Bardos und Jon E. Holmes für die Erfindung mit der Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung für hydrodynamische magnetographische Aufzeichnung" eingereicht und auf die Anmelderin vorliegender Erfindung übertragen wurde. Wie in dieser Anmeldung beschrieben, wird durch die Verwendung eines hydrodynamischen Magnetaufzeichnungskopfes eine wirksame, enge Verbindung zwischen Aufzeichnungskopf und Aufzeichnungsfläche hergestellt und gleichzeitig die Lebensdauer des Kopfes erhöht. Diese hydrodynamische Bildentwerfungsanordnung trägt auch zu Reinigung bzw. Sauberhaltung der Trommel und des Kopfes bei, so daß die Bildqualität verbessert wird.
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Dipl.-Ing. Otto FK'md. Dipl.-Ing. Manfred Siiucr. P.ueiitamvjlle, Cosimastr. 81. LMi München 81
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Während der Aufzeichnung von Informationen auf die Trommel an der Bildentwerfungsstation 10 wird der Magnetaufzeichnungskopf über der Trommel vorzugsweise langsam abgetastet (das heißt in einer Richtung parallel zur Achse 51 bewegt, an der sich die Trommel 11 dreht), wodurch ein latentes Bild mit hoher Auflösung erzeugt wird. Aufgrund der getrennten Anordnung der Bildentwerfungs- und Druckstation braucht das auf der Trommel 11 aufgezeichnete latente Bild nicht sofort für die Hardcopy-Reproduktion verwendet werden, wie das bei herkömmlichen Vorrichtungen zutrifft. Durch diese Doppeleinrichtung wird eine größere Zeitspanne (oder ein breiteres Bildentwerfungs-Zeitfenster) für die Aufzeichnung gewonnen (das heißt der Aufzeichnungsvorgang kann verlangsamt werden), so daß die gesteigerte Bildauflösung erreichbar ist, wie durch die Verwendung eines Kopfabtastmechanismus. (Dies steht in einem krassen Gegensatz zu herkömmlichen Anordnungen von Digitalaufzeichnungsköpfen, die zur Erzeugung eines digitalen Bildes mit hoher Geschwindigkeit in einer Linie entlang der Trommellänge angeordnet und für die Aufzeichnung eines analogen Bildes mit hoher Auflösung nicht geeignet sind.)
Die Bildentwerfungsstation 10 weist außerdem einen Löschkopf, einen Reinigungshilfsmechanismus (zum Beispiel Vakuum-Messer) und einen zugehörigen Trommeltrocknungsmechanismus (nicht dargestellt) auf, deren Beschreibung und Darstellung jedoch nicht wesentlich ist für das Verständnis der Erfindung. Mit anderen Worten weist die Bildentwerfungsstation 10 jene Bauteile einer magnetographischen Aufzeichnungsvorrichtung auf, die der Bildentwerfung dienen, und vorzugs-
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Dipl.-Iiig. Otto Hiigel. Dipl.-Ing. Manfred S.iuer. I'atem.inwiille. Cosimaslr. 8!. D-8 München 81
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weise auch eine Magnetkopf abtasteinrichtung und einen hydrodynamischen Bildentwerfungsmechanismus wie vorstehend erläutert und in der genannten U.S.-Patentanmeldung 519,759 beschrieben. Diejenigen Teile einer magnetographischen Aufzeichnungsvorrichtung, die dem Druck dienen, weist die Bildentwerfungsstation 10 jedoch nicht auf. Diese Elemente sind ausschließlich an der Druckstation 12 vorgesehen, die wiederum keinen Mechanismus für die Bildentwerfung enthält. Wie im Falle der Bildentwerfungsstation 10 sind jene Bauteile einer magnetographischen Aufzeichnungsvorrichtung, die dem Druck dienen (Toner-Applikator, Papiertransportrollen, Tonersicherung etc. ) in Figur 1 nicht abgebildet, da sie für diesen Zweck übliche Elemente sein können und für das Verständnis der Erfindung nicht wesentlich sind.
Wie vorstehend bereits kurz erläutert, weist der Transfermechanismus für den Austausch der Trommel 11 an der Bildentwerfungsstation 10 und der Trommel 13 an der Druckstation 12 einen Satz durch Zahnräder angetriebene Armeinheiten auf, die in der Seitenansicht des Transfermechanismus in Figur 1 dargestellt und in der Frontansicht des Transfermechanismus in Figur 2 im Detail hervorgehoben sind. In Figur 1 ist eine Seite des Transfermechanismus schematisch dargestellt, während Figur 2 eine Vorderansicht der Haltearmausbildung und der Zahnkupplung an den entgegengesetzten Enden der Trommeln zeigt.
Die Trommel 11, die - wie in Figur 1 gezeigt - an der Bildentwerfungsstation 10 angeordnet ist, ist durch eine Haltearmausbildung gehalten, die ein Paar dreh-
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Dipl.-lng. Otto Ilimol. Dipl.-Ing. Manfred S.iucr. l';iicntanw;ilie, Cosimastr. 81. D-8 München 81
barer Arme 22 und 22A aufweist, durch welche eine Trommelwelle 9 5 hindurchgeführt und durch darin befestigte Lager gehalten ist. Ein Ende der Welle 95 ist durch ein Lager 105 gehalten, das in einer Schlitzöffnung 152 in einem oberen Halteabschnitt 106 des Haltearms 22 vorgesehen ist. An dem Ende der Welle 95 ist ein Antriebskupplungsteil 131 (das in Figur 3 im Detail dargestellt und nachstehend beschrieben ist) starr befestigt, das an einem jeweils betreffenden Trommelantriebsmechanismus an der Bildentwerfungsstation und Druckstation angreift und dort die Drehung der Trommel 11 bewirkt. Vorzugsweise weist das Antriebskupplungselement 131 einen in Figur 3 im Detail dargestellten Ring auf, der mit der Welle 95 einstückig ausgebildet ist. Ein Paar Nuten oder Vertiefungen 136, 137 ist in der Umfangsflache des Rings 131 ausgebildet, und zwar in einer vorgegebenen Winkellage um die Achse 51 und, so daß die Vertiefungen mit einem jeweiligen Antriebseingriffszapfen 138 des jeweiligen Antriebsmechanismus an der Bildentwerfungsstation und Druckstation fluchten. Vor dem Transfer der Trommel 11 von einer Station zur anderen wird die Welle 95 gesteuert gedreht, so daß das Kupplungselement 131 in eine vorgeschriebene Drehlage an der Achse 51 gebracht wird. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, daß eine (nicht dargestellte) Markierung an dem Kupplungsringelement 131 mit einer entsprechenden Markierung an einem Transfer- bzw. Übertragungsarm in Übereinstimmung gebracht wird. Die Welle 95 und die Trommel 11 werden dann in ihrer Lage zwischen den Haltearmen 22 und 22A festgelegt, so daß bei dem Transfer zur anderen Station diejenige der Vertiefungen 136, 137, die den Antriebseingriffszapfen 138 aufnimmt, bei Erreichen der -Station mit dem Zapfen fluchtet. Die Welle
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Dipl.-Ing. Otto Flügel. Dipl.-Ing. Manfred Säger, Patentanwälte, Cosiniastr. 81. D-8 München 8!
95 und die Trommel 11 werden dann freigegeben bzw. entriegelt, und es erfolgt der Antriebseingriff mit einer der Vertiefungen 136, 137 über den Zapfen 138.
Das untere Ende des Haltearms 22 ist über einen vertikal verschobenen bzw. versetzten mittleren Abschnitt 107 an einen unteren Armabschnitt 108 angelenkt. Desgleichen ist das gegenüberliegende Ende der Trommelwelle 95 drehbar durch ein Lager 104 gehalten, das in einer durch den oberen Bereich des oberen Halteabschnitts 101 hindurchführenden Schlitzöffnung 151 vorgesehen ist. Eine Gegendruckleiste 81 ist mit ihrem unteren Ende 84 an dem oberen Armabschnitt 101 befestigt und wird gegen das Ende der Welle 95 gedrückt, so daß die Welle 95 und damit die Trommel 11 im oberen Abschnitt 101 des Haltearms 22A in ihrer Lage gehalten werden. Der obere Abschnitt 101 des Haltearms 22A ist über einen mittleren Abschnitt 102 mit einem unteren Abschnitt 103 verbunden, der gegenüber dem oberen Abschnitt 101 - wie dargestellt - vertikal versetzt ist. Die versetzte Anordnung der oberen Armabschnitte 101 und 107 der Haltearme 22A und 22 jeweils durch die Abschnitte 102 und 107 erlaubt das Passieren der Haltearme 21A und 21 für die Trommel 13 innerhalb des Abstandes der Trennung der oberen Haltearme, wodurch eine relative Translation der Trommeln in nächster Nähe möglich ist, wie das nachstehend noch im Einzelnen erläutert wird.
Die jeweils unteren Armabschnitte 103 und 108 der Haltearme 22A und 22 für die Trommel 11 sind an einem Wellenpaar 123A und 123 starr befestigt. Die Welle 123 ist koaxial zur Achse 54 eines Zahn- bzw. Getrieberads 23 angeordnet und drehbar durch eine Schlitzöffnung
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Dipl.-Ing. Otto Hiiyel. Dipl.-Ing. Manfred SJigL-i. ftneiiLinwjlle. CoMinastr. 81. D-8 München 81
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174 in einem Halte- bzw. Stützrahmen 61 hindurchgeführt. Desgleichen ist die Welle 123A koaxial zur Achse 54A des Zahnrads 2 3A angeordnet und drehbar durch eine Schlitzöffnung 173 in einem Halte- bzw. Stützrahmen 62 hindurchgeführt. Die Halte- bzw. Stützrahmen 61 und 62 sind diejenigen Teile des Hauptkörpers der Halte- bzw. Stützkonstruktion, die den Trommelpositionierungs- und translationsmechanismus stützen. Die an der Peripherie des Rads 23 ausgebildete Verzahnung kämmt mit der der Verzahnung, die an der Peripherie eines weiteren Rads 24 ausgebildet ist, welches mit einer Hauptwelle 124 starr verbunden ist, die sich drehend in einer Schlitzöffnung 156 in dem Stützrahmen
61 und in einer Schlitzöffnung 157 in dem Stützrahmen
62 bewegt. Die Verzahnung des Zahnrads 24 kämmt auch mit der Verzahnung, die an der Peripherie eines Zahnrads 25 ausgebildet ist, welches mit einer Antriebswelle 141 starr verbunden ist, welche sich in einer Schlitzöffnung 150 in dem Stützrahmen 61 drehend bewegt und durch einen Antriebsmotor 41 angetrieben wird. Durch diese Verbesserung bzw. Korrektur bewirkt die Inbetriebnahme des Motors 41 die Drehung seiner Ausgangsantriebswelle 141, der Zahn- bzw. Getrieberäder 25, 24 und 23 und folglich auch der Antriebswellen 124, 123 und 123A. Da die oberen Haltearme 22 und 22A für die Trommel 11 jeweils an der Antriebswelle 123 und 123A der oberen Getrieberäder 23 und 23A befestigt sind, bewirkt der Betrieb des Motors 41 die Bewegung der Haltearme und folglich die Translation der oberen Trommel 11 entlang der bogenförmigen Bewegungsbahn 31 (Figur 1).
Der in einer durchgezogenen Linie dargestellte Bereich 31A der bogenförmigen Bewegungsbahn 31 entspricht der anfänglichen Bewegungsbahn der Achse 51 der Trommel
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11, während diese von der Bildentwerfungsstation 10 hin zur Druckstation 12 bewegt wird. Desgleichen ist durch die bogenförmige Bewegungsbahn 32 die Bewegung bzw. der Bewegungsablauf der Trommel 13 dargestellt, wobei der anhand einer durchgezogenen Linie gezeigte Bereich 32A die anfängliche Bewegung der Achse 52 der Trommel 11 beschreibt, während die Arme 21 und 2IA durch die Drehung der Getrieberäder 24 und 24A jeweils gedreht bzw. geschwenkt werden. Die anhand der gestrichelten Linie dargestellten Bereiche 3IB und 32B der bogenförmigen Bewegungsbahnen 31 und 32 beschreiben jeweils weitere Bereiche der Bogen 31 und 32, an welchen sich die Trommeln 11 und 13 entlangbewegen, wenn sie den Stationen 12 und 10 näher sind als den Stationen 10 und 12.
Wie vorstehend erwähnt, wird die Trommel 13 durch die Haltearme 21 und 21A gedreht. Zu diesem Zweck weist die Trommel 13 eine Achse 52 auf, die koaxial zur Trommel angeordnet ist, wobei die Trommel selbst an der Trommelwelle 9 6 befestigt und durch diese gehalten ist. Die Welle 96 ist durch ein Lager 92 gehalten, das in einer Schlitzöffnung 162 des Haltearms 21 vorgesehen ist, und durch ein Lager 91, das in einer Schlitzöffnung 161 in dem Haltearm 21A vorgesehen ist. Wie im Zusammenhang mit der Welle 9 5 der Trommel 11 beschrieben, ist auch an einem Ende der Welle 96 der Trommel 13 ein mit Nuten bzw. Vertiefungen ausgebildeter Anriebskupplungsring 132 befestigt, der mit den betreffenden Trommelantriebsmechanismen an der Bildentwerf ungsstation und Druckstation ineinandergreift dort die Drehung der Trommel 13 bewirkt. Wie der in Figur 3 gezeigte Antriebseingriffsring 131 an der WeI-
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Ie 95 der Trommel 11 weist auch der Antriebseingriffsring 132 ein Paar Nuten bzw. Vertiefungen in einer vorgebenen solchermaßen vorgegebenen Winkellage um die Achse 52 auf, daß sie mit den jeweiligen Antriebseingriffszapfen der Antriebsmechanismen für die Wellen der Trommeln 11 und 13 an der Bildentwerf ungs- und Druckstation fluchten bzw. übereinstimmen. Wie das Kupplungselement 131 an der Welle 95 werden auch das Kupplungselement 132 an der Welle 96 sowie die Welle 96 selbst gesteuert gedreht, um das Kupplungselement 132 vor dem Transfer einer Trommel zwischen den Stationen an der Achse 52 in eine vorgeschriebene Drehlage zu bringen. Die Welle 96 und die Trommel 12 werden dann in ihrer Lage zwischen den Haltearmen 21, 21A festgelegt bzw. verriegelt, so daß bei dem Transfer zur anderen Station eine vorgeschriebene der Vertiefungen in dem Element 132 mit einem Antriebseingriffsbolzen in Übereinstimmung gebracht wird. Dann werden die Welle 96 und die Trommel 12 freigegeben bzw. entriegelt, und es erfolgt der Eingriff zwischen dem Zapfen und der vorgeschriebenen Vertiefung in dem Ring 132.
Eine Gegendruckplatte 82 ist mit ihrem unteren Ende an dem Haltearm 2IA befestigt und wird gegen das Ende der Welle 96 gedrückt und hält die Trommel 13 dadurch in einer axial stabilen Lage zwischen den Armen 21 und 21A, ebenso wie die Gegendruck- bzw. Vorspannplatte 81 eine ähnliche Funktion auf die Welle 95 der Trommel 11 zwischen den Haltearmen 22 und 22A ausübt. Das untere Ende 164 (Figur 2) des Haltearms 21 ist an der Welle 124 befestigt, ebenso wie das untere Ende 163 des Haltearms 2IA an der Welle 124 befestigt ist. Da die WeI-
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le 124 an den Zahn- bzw. Getrieberädern 24 und 24A befestigt ist, bewirkt die Drehung der Zahnräder 24 und 24A eine entsprechende Drehung der Arme 21 und 21A und dadurch die Bewegung der Trommel 13 entlang ihrer bogenförmigen Bewegungsbahn 32. In der dargestellten Ausführungsform entspricht das Übersetzungsverhältnis der Zahnräder 23, 24, 25 jeweils 60:100:40. Diese Übersetzungsverhältnis sind keine vorgeschriebenen Werte, sondern dienen lediglich als Beispiel für Parameter, die es ermöglichen, daß die Trommeln 11 und 13 des dargestellten Transfermechanismus in nächster Nähe zueinander passieren können, wodurch der Austauschmechanismus einer raumsparende Ausbildung erhält. In diesem Zusammenhang zeigt Figur 2 eine Position, in der sich die Trommeln 11 und 13 im oberesten Bereich der bogenförmigen Bewegungsbahnen 31 und 32 befinden, während sie sich aneinander vorbeibewegen.
Dort, wo sich die Trommeln an der Druckstation und Bildentwerfungsstation jeweils in ihrer Funktions- bzw. Betriebslage befinden, können Anschlagfühler 111 und 113 angeordnet werden, die jeweils Auslöseschalter 181 und 183 aufweisen, die durch den Arm 22 aktiviert werden, wenn sich die Trommeln an den Stationen 10 und 12 in der geeigneten bzw. richtigen Lage befinden, die durch die Drehlage des Arms 22 an der Achse 54 bestimmt wird.
Wie aus vorstehender Beschreibung des erfindungsgemässen Transfermechanismus hervorgeht, wird durch eine vereinfachte Räderantriebs-/Haltearmanordnung eine synchronisierte translatorische Drehung eines Paares von Drucktrommeln zwischen der jeweiligen Bildentwer-
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Dipl.-Ing. Otto Hügel. Dipl.-Ing. Manfred S.igcr. l'atcnt.inw.üte. Co»im;isir. Kl. I)-S München 81
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fungsstation und Druckstation ermöglicht. Die versetzte und beabstandete Anordnung der Haltearme 22, 22A und 21, 21A und deren gemeinsame Drehung durch ein- und dieselbe Welle, nämlich die Welle 124, ermöglicht einen raschen Austausch der Trommeln an der Bildentwerfungsstation und Druckstation. In der in Figur 1 gezeigten Lage der Trommeln findet die Bildentwerfung an Trommel 11 statt, während die bereits mit einer Aufzeichnung (das heißt einem an der Bildentwerfungsstation 10 vorher aufgezeichneten latenten Bild) versehene Trommel 13 zum Druck einer Hardcopy an der Druckstation 12 eingesetzt wird.
Wie eingangs bereits erwähnt, ist für lange Druckserien mehr Zeit erforderlich als für die Speicherung eines latenten Bildes auf einer Trommel an der Bildentwerf ungsstation, und zwar auch dann, wenn ein Analogbild mit hoher Auflösung hergestellt wird. Folglich ist zu erwarten, daß der Bildentwerfungsprozeß bereits vor Ende des Druckprozesses an der Druckstation 12 abgeschlossen ist, so daß unmittelbar nach Abschluß des Druckprozesses der Transfermechanismus für den sofortigen Transfer der Trommeln zwischen der Druck- und Bildentwerfungsstation aktiviert und ein neuer Druckzyklus eingeleitet werden kann. Selbstverständlich wird die Trommel, die vorher an der Druckstation eingesetzt wurde, vor dem Bildentwerfungsprozeß vollständig gereinigt und gelöscht, so daß diese absolut frei ist von Fremdkörpern oder Schmutzpartikeln. Bei einem an der Bildentwerfungsstation 10 durchgeführten Bildentwerf ungsverfahren an einer Vorrichtung, wie sie in der vorgenannten, ebenfalls anhängigen U.S-Patentanmeldung beschrieben ist, verfügt das Bild, das auf der Trommel an der Druckstation aufgezeichnet ist, über extrem hohe Qualität. Da die Druckstation und die
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die Bildentwerfungsstation darüberhinaus räumlich getrennt angeordnet sind, werden die beim Druckvorgang an der Druckstation normalerweise vorhandenen Partikel von der Bildentwerfungsstation absolut ferngehalten und können somit keine Qualitätsverschlechterung des an der Bildentwerfungsstation 10 hergestellten latenten Bildes verursachen. Dies wird selbstverständlich durch Anwendung des in der bereits genannten, ebenfalls anhängigen U.S.-Patentanmeldung beschriebenen hydrodynamischen Bildentwerfungsprozesses erleichtert.
Als Schutz gegen Verschmutzung der Bildentwerfungstrommel an der Bildentwerfungsstation 10 durch den Betrieb der Druckstation 12 kann die Bildentwerfungsstation 10 auch eine Schutzhülle bzw. Abdeckung 191 für die Bildentwerfungstrommel aufweisen, die anhand der um die Trommel 11 an der Bildentwerfungsstation 10 in Figur 1 gezogenen strichpunktierten Linie dargestellt ist. Für den Transfer der Trommel wird die Schutzabdeckung 191 an einer Achse 193 entlang der bogenförmigen Bahn 192 geschwenkt, so daß ein ungehinderter Austausch der Trommeln 11 und 13 zwischen den Stationen erfolgen kann. Sobald der Transfer der Bildentwerf ungstrommel zur Bildentwerfungsstation 10 erfolgt ist, wird die Abdeckung 191 entlang einer Bewegungsbahn 192 in eine Lage geschwenkt, in der die Trommel 11 eingehüllt bzw. abgedeckt und eine Verschmutzung der Oberfläche der Trommel 11 durch an der Druckstation vorhandene Fremdkörper wie Toner oder dergleichen verhindert wird.
In der vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind zwei Stationen vorgese-
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Dipl.-Ing. Otto Flügel. Dipl.-Ing. Manfred Säger. Patentanwälte, Cosimastr. 81. D-8 München 81
hen, nämlich eine für die Bildentwerfung und eine für den Druck, wobei zwischen diesen Stationen ein Paar abwechselnd hin- und herbewegter Bildentwerfungs-/ Drucktrommeln verwendet wird. Dennoch kann auch ein System mit mehreren Trommeln verwendet werden, das einen Transfermechanismus sowie einen Bildentwerfungsund Druckmechanismus nach dem der Erfindung zugrundeliegenden Prinzip aufweist, die jedoch nicht exakt der vorstehend beschriebenen Ausführungsform entsprechen. Zum Beispiel kann im Gegensatz zu dem Trommelpaar der vorstehend beschriebenen Ausführungsform eine Dreiergruppe von Bildentwerfungs- und Drucktrommeln vorgesehen werden, die in einer translatorischen Bewegung nacheinander jeweils eine Bildentwerfungsstation, Reinigungsstation und Druckstation passieren. Dies läßt sich durch die Anordnung der Bildentwerfungs-/Druckzylinder in einem dreieckförmigen Turm erreichen. Wenn sich eine der Trommeln an der Druckstation befindet, so befindet sich die zweite an der Bildentwerfungsstation und die dritte an der Reinigungsstation. Dabei dreht sich der Turm derart um eine Achse, daß diejenige Trommel, die für den Druck eingesetzt war, zur Reinigungsstation, die Trommel an der Reinigungsstation zur Bildentwerfungsstation und die Trommel an der Bildentwerfungsstation zur Druckstation bewegt wird. Auf diese Weise werden Druckstation (Druckumfeld), Bildentwerfungsstation und Reinigungsstation voneinander getrennt.
Statt der translatorischen Drehung der Bildentwerfungstrommeln und Drucktrommeln für den Austausch zwischen der Reinigungs-, Bildentwerfungs- und Druckstation ist auch eine lineare Translation der Trommeln an deren Achsen möglich. Zu diesem Zweck werden beispielsweise Spannelemente für das Einsetzen der Trom-
ORIGINAL INSPECTED
Dipl.-lng. OUo Hügel. Dipl.-Ing. Manfred Siiger. Patentanwälte, Cosiniastr. 81. 15-8 München 8!
mein an der betreffenden Station, für die Wegführung der Trommeln von der betreffenden Station und den Austausch der Trommeln zwischen Bildentwerfungs- und Druckstation vorgesehen.
Es kann auch eine Transferschiene vorgesehen werden, auf welcher die Trommelstützwellen angeordnet sind. Auf diese Weise können die Trommeln senkrecht zu deren Drehachsen mittels solcher Schienen oder Schienenwege von der Druckstation zur Bildentwerfungsstation und umgekehrt transportiert werden. Diese entspricht im wesentlichen der vorgenannten linearen Translation der Trommeln, für welche Spannelemente verwendet werden. Dennoch werden die Vorteile vorliegender Erfindung dadurch erreicht, daß Druckstation und Bildentwerfungsstation getrennt voneinander angeordnet werden.
Wesentlich bei vorliegender Erfindung ist auch die Tatsache, daß die Totzeit der Druckstation durch die getrennte Anordnung von Bildentwerfungs- und Druckstation auf ein Minimum reduziert wird, da die Entwerfung des nächsten latenten Bildes für die Hardcopyreproduktion gleichzeitig und abseits der Druckstation erfolgen kann. Auf diese Weise läßt sich eine größere Zeitspanne für die Bildentwerfung und damit eine höhere Bildauflösung erreichen. Überdies werden durch die Anwendung eines hydrodynamischen Bildentwerfungsprozesses Fremdkörper wie zum Beispiel schmutzende Tonerpartikel effektiv beseitigt bzw. isoliert. Während bei vorstehend beschriebener Ausführungsform die ausschließliche Bildentwerfungsfunktion und Druckfunktion an der jeweils betreffenden Station bevorzugt wird, kann die Aufgabe der Erfindung auch durch die Anord-
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Dipl.-lng. Otto lliigcl, l)ipj.-lng. Manfred Säger. I'iitcntainvjlto, Cosimastr. 81. D-8 München 81
nung zweier Stationseinheiten erfüllt werden, deren jede einen Bildentwerfungs-, Reinigungs- und Toneraufträger-/Druckmechanismus aufweist. Dabei sind die zwei Stationen derart getrennt, daß an der einen der Druck erfolgt, während an der anderen die Bildentwerfung stattfindet. Da die Station, an der Druck erfolgt, von jener getrennt ist, an der die Bildentwerfung erfolgt, wird die Beeinflussung des Bildentwerfungsprozesses durch Tonerverschmutzung verhindert. Die Papierbahn für den Druck wird an einer der Druckstationen mit der Trommel in Kontakt gebracht und an der anderen Station, an der die Bildentwerfung erfolgt, von der Trommel gelöst. Jede Trommel wird wechselweise für die Bildentwerfung und den Druck verwendet, wodurch ein Paar von vollwertigen Bildentwerfungs-/Druckgruppen gebildet wird, das für beide Seiten einer Reproduktionsbahn verwendet werden kann.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gemäß Figur 1 und 2 wird durch die Zuordnung eines Hilfsmotors zu jeder der Trommeln 11 und 13 erreicht, der eine Trommel, die vorher an der Bildentwerfungsstation mit einem latenten Bild versehen wurde, in Drehung setzt, wenn sich diese der Druckstation nähert. Der Motor wird derart betrieben, daß die Trommel, die sich ausgehend von der Bildentwerfungsstation entlang der bogenförmigen Bewegungsbahn 31 bewegt, bei Erreichen der Druckstation 12 an der Kontaktstelle mit der Druckbahn eine Tangentialgeschwindigkeit aufweist, die mit Geschwindigkeit und Phase der Papierbahn bei deren Berührung mit der Bildentwerfungstrommel übereinstimmt. Dadurch werden Papierabfälle zwischen den Druckfolgen auf ein Minimum reduziert, und es ist nicht nötig, die Toner-
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3504 ? 5
Dipl.-Ing. Otto Flügel, Dipl.-Ing. Manfred Säger, Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81
- 32 -
sicherung zwischen den einzelnen Druckzyklen zu betätigen.
Obwohl die Erfindung im Zusammenhang mit mehreren bevorzugten Ausführungsformen beschrieben wurde, sind Abwandlungen hinsichtlich der Konstruktion, Kombination und Anordnung von Teilen möglich, ohne dabei vom Rahmen der Erfindung abzuweichen, der in den Ansprüchen wiedergegeben ist.
ORIGINAL SUSPECTED
Dipl.-lng . Otto Hügel, Dipl.-Ing. Manfred Sager, Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81
10 ... Bildentwerfungsstation
11 ... Trommel
12 ... Druckstation
13 ... Trommel
21 ..."
21A ...
22 ...
■ Haltearme
22A ....
23 ..."
23A ...
24 ...
-
- Zahn- bzw. Getrieberäder
24A ...
25
j
31 ..."
31A ... " bogenförmige Bewegungsbahn
32 ...
32A ,
41 ... Antriebsmotor
51 ..."
52 ... I
54 ...
' Achse
54A
61 ...
62
. Stützrahmen
81 ...7
82 ...J
Vorspannplatte bzw. Gegendruckplatte
84 .. . ι
85 ...
■ unteres Ende
91 ...]
92
Lager
95 ... Trommelwelle
96 ... Trommelwelle
101 ... oberer Abschnitt
102 ... mittlerer Abschnitt
103 ... unterer Abschnitt
104 ... I
■ 105
► Lager
ORIGINAL INSPECTED
Dipl .-Ing. Otto Ilügel, Dipl.-Ing. Manfred Siiger, Patentanwälte, Cosimastr. 81, 13-8 München 81 Hauptwelle Antriebseingriffszapfen
106 . oberer Abschnitt Antriebskupplungsteil Antriebswelle
107 . mittlerer Abschnitt Antriebskupplungsring
108 . unterer Abschnitt * " γ Vertiefungen bzw. Nuten
Ill . *" f Anschlagfühler .J
113 . .J
123 . •*l Wellen
123A. ..I
124 .
131 .
132 .
136 .
137 . Schlitzöffnungen
138 .
141 .
150 .
151 . unteres Ende
152 . * * ν Schlitzöffnung
156 . • · ~
157 . * ' ·- Auslöseschalter
161 .
162 . Abdeckung
163 . Bewegungsbahn
173 .
174 .
181 .
183 .
191 .
192 .
ORIGINAL INSPECTED
- Leerseite -

Claims (1)

  1. 7lügcl, Dipl.-Ing. Manfred S.igor. Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 MüncnerT81
    Dipl.-Ing. OUo Flügel
    HARRIS GRAPHICS CORPORATION
    Melbourne, Florida
    U.S.A.
    12.655 sä/wa
    BILDENTWERFUNGS-/REPRODUKTIONSSYSTEM FÜR EINE AUFZEICHNUNGSVORRICHTUNG SOWIE VERFAHREN ZUR BILDENTWERFUNG /REPRODUKTION
    Patentansprüche
    1. Bildentwerfungs-VReproduktionssystem für eine Aufzeichnungsvorrichtung, in welcher ein Bild auf einem Speichermedium gespeichert und zur Herstellung von Reproduktionen verwendet wird, gekennzeichnet durch eine erste Einrichtung für die Erstellung eines latenten Bildes auf einem ersten Aufzeichnungsmedium (11) an einer ersten Station (10) und eine zweite Einrichtung für die Reproduktion eines auf einem zweiten Aufzeichnungsmedium (13) erstellten Bildes an einer zweiten Station (12), die von einer ersten Station (10) getrennt angeordnet ist.
    2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Einrichtung ein Element für die gleichzeitig mit der Erstellung eines latenten Bildes durch die erste Einrichtung und an der ersten Station stattfindende Reproduktion eines auf dem zweiten Speichermedium (13) erstellten Bildes an der zweiten Station (12) aufweist.
    3. System nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine dritte Einrichtung (22,22A;21, 21A), die mit dem ersten (11) und zweiten (13) Auf-
    ORIGiNAL INSPECTED
    Dipl.-Ing. OUo Hügel, Dipl.-Ing. Manfred Säger, Patentanwälte, Cosiniaslr. 81, D-8 München 81
    zeichnungsmedium verbunden ist und für den Transfer des ersten Aufzeichnungsmediums (11) von der ersten Station (10) zur zweiten Station (12) und des zweiten Aufzeichnungsmediums (13) von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) dient.
    4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den simultanen Transfer des ersten (11) und zweiten (13) Aufzeichnungsmediums zwischen der ersten (10) und zweiten (12) Station ausgelegt ist.
    5. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Station (10) ausschließlich über eine Einrichtung für die Reproduktion eines Bildes von einem . Aufzeichnungsmedium ■ verfügt.
    6. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Station (12) ausschließlich über eine Einrichtung für die Erstellung eines Bildes auf einem Aufzeichnungsmedium verfügt.
    7. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Station (12) ausschließlich über eine Einrichtung für die Erstellung eines Bildes auf einem Aufzeichnungsmedium verfügt.
    8. System nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine dritte Einrichtung (21,21A;22, 22A), die mit dem ersten (11) und zweiten (13) Aufzeichnungsmedium verbunden ist und für den Transfer des ersten Aufzeichnungsmediums (11) von der ersten
    ORIGlWAL INSPECTED
    Dipl.-Ing. Otto Flügel. Dipl.-Ing. Manfred Siiger, Patentanwälte, Cosimastr. 81. D-8 München SI
    Station (10) zur zweiten Station (12) und des zweiten Aufzeichnungsmediums (13) von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) dient.
    9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den simultanen Transfer des ersten (11) und zweiten (13) Aufzeichnungsmediums zwischen der ersten Station (10) und der zweiten Station (12) ausgelegt ist.
    10. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsvorrichtung als magnetographische Aufzeichnungsvorrichtung ausgebildet ist.
    11. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den simultanen Transfer des ersten Aufzeichnungsmediums (11) von der ersten Station (10) zur zweiten Station (12) und des zweiten Aufzeichnungsmediums (13) von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) ausgelegt ist.
    12. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den simultanen,drehenden Transfer des ersten Aufzeichnungsmediums (11) von der ersten Station (10) zur zweiten Station (12) und des zweiten Aufzeichnungsmediums (13) von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) ausgelegt ist.
    13. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den Transfer des ersten Aufzeichnungsmediums (11)
    ORIGINAL INSPECTED
    Dipl.-lng. Otto flügel, Dipl.-Ing. Manfred Säger. Patentanwälte, Cosimastr. 81. D-8 München 81
    von der ersten Station (10) entlang einer ersten vorgeschriebenen bogenförmigen Bahn (31) zur zweiten Station (12) und des zweiten Aufzeichnungsmediums (13) von der zweiten Station (12) entlang einer zweiten vorgeschriebenen bogenförmigen Bahn (32) zur ersten Station (10) ausgelegt ist.
    14. System nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine dritte Einrichtung, die mit dem ersten und zweiten Aufzeichnungsmedium (11,13) verbunden ist und für den Transfer der Aufzeichnungsmedien zwischen den Stationen dient, wobei ein Bild, das an der ersten Station (10) auf dem ersten Aufzeichnungsmedium (11) gespeichert wurde, an der zweiten Station (12) reproduziert werden kann, während an der ersten Station (10) ein neues Bild auf dem zweiten Aufzeichnungsmedium (13) gespeichert werden kann, welches von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) transferiert worden ist.
    15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den simultanen Transfer des ersten Aufzeichnungsmediums (11) von der ersten Station (10) zur zweiten Station (12) und des zweiten Aufzeichnungsmediums (13) von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) ausgelegt ist.
    16. System nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und zweite Aufzeichnungsmedium (11,13) jeweils eine Bildspeichertrommel aufweist, die jeweils für eine Bewegung entlang der ersten und zweiten bogenförmigen Bahn (31,32) gehalten bzw. befestigt ist.
    ORIGINAL INSPECTED
    Dipl.-Ing. Otto l-'liipcl. Dipl.-lng. Manfred Säger. I'alentanwiilie. Cosimastr. 81. D-8 München Xl
    17. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung ein erstes Paar Haltearme (22,22A) zum Halten der ersten Bildspeichertrommel (11) und ein damit verbundenes Räderpaar (23,23A) aufweist, dessen Drehung die Drehung des ersten Haltearmpaares (22,22A) und damit den Transfer der ersten Bildspeichertrommel (11) entlang der ersten vorgeschriebenen bogenförmigen Bahn (31) bewirkt.
    18. System nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung ein zweites Paar Haltearme (21,21A) zum Halten der zweiten Bildspeichertrommel (13) und ein damit verbundenes zweites Räderpaar (24,24A) aufweist, dessen Drehung die Drehung des zweiten Haltearmpaares (21, 21A) und damit den Transfer der zweiten Bildspeichertrommel (13) entlang der zweiten vorgeschriebenen bogenförmigen Bahn (32) bewirkt.
    19. System nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse des ersten Räderpaares (23,23A) zur Drehachse des zweiten Räderpaares (24,24A) versetzt angeordnet ist.
    20. System nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und zweite Räderpaar in Form von ersten und zweiten Zahn- bzw. Getrieberäderpaaren (23,23A;24,24A) vorgesehen ist, die miteinander kämmen.
    ).\<aPt=CTF D
    3 5 O 713 5
    Dipl.-ίηρ. Otto Hügel, Dipl.-Ing. Manfred Säger, Patentanwälte, Cosiniastr. 81, D-8 München 8!
    21. System nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung eine Antriebseinrichtung (41;141) aufweist, die mit einem (25) der Zahn- bzw. Getrieberäder (23,24,25) verbunden ist, dessen Drehung und damit den synchron ablaufenden Transfer der ersten (11) und zweiten (13) Aufzeichnungstrommel zwischen den Stationen (10,12) bewirkt.
    22. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung ein erstes Haltearmpaar (22,22A) zum Halten der ersten Bildspeichertrommel (11) und ein erstes Paar damit verbundener drehbarer Wellen (123,123A) aufweist, deren Drehung die Drehbewegung des ersten Haltearmpaares (22,22A) und folglich den Transfer der ersten Bildspeichertrommel (11) entlang der ersten vorgeschriebenen bogenförmigen Bahn (31) bewirkt.
    23. System nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung des weiteren ein zweites Haltearmpaar (21,21A) zum Halten der zweiten Bildspeichertrommel (13) und eine damit verbundene drehbare Welle (124) aufweist, deren Drehung die Drehbewegung des zweiten Haltearmpaares (21,21A) und folglich den Transfer der zweiten Bildspeichertrommel (13) entlang der zweiten vorgeschriebenen bogenförmigen Bahn (32) bewirkt.
    24. System nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme des ersten Haltearmpaares (22,22A) voneinander beabstandet sind, so daß sich das zweite Haltearmpaar (21,21A) während seines Transfers zwischen der ersten (10) und zweiten Station (12) zwischen dem ersten Haltearmpaar hindurchbewegen kann.
    ORiGlMAL INSPECTED
    Dipl.-Iiig. Otto Flügel, Dipl.-Ing. Manfred Säger. Patentanwälte, Cosimastr. 81. D-8 München 81
    25. System nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung ein erstes Paar Zahn- bzw. Getrieberäder (23,23A), die jeweils an dem ersten Paar drehbarer Wellen (123,123A) befestigt sind, und ein zweites Paar Zahn- bzw. Getrieberäder (124,124A) aufweist, das mit ersterem kämmt und an der Welle (124) befestigt ist, mit welcher das zweite Haltearmpaar (21,21A) verbunden ist.
    26. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Station (10) eine Schutzabdeckung (191) aufweist, die zum Schutz des dort befindlichen ersten Aufzeichnungsmediums (11) gegen Eindringen von Fremdkörpern im Verlauf der Erstellung eines latenten Bildes auf dem Aufzeichnungsmedium (11) dient.
    27. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Trommel (11) und die zweite Trommel (13) jeweils eine drehbare Antriebswelle (95) und (96) aufweisen, die die Drehung der Trommeln bewirkt und jeweils mit einem Element (131) und (132) für den Eingriff in einen betreffenden Antriebsmechanismus an einer Station versehen ist.
    28. Bildentwerfungs-/Reproduktionssystem für eine Aufzeichnungsvorrichtung, in welcher ein Bild auf einem Speicher medium gespeichert und zur Herstellung von Reproduktion verwendet wird, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 7, g e kennzeichnet durch eine erste und zweite Station (10,12), an welchen jeweils ein erstes und ein zweites Bildspeichermedium (11,13) angeordnet sind, und eine Einrichtung, die die Erstellung eines latenten Bildes auf dem ersten Speichermedium (11) an der ersten Sta-
    ORIGINAL INSPECTED
    Dipl.-Ing. Otto Flügel, Dipl.-Ing. Manfred Siiger, Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81
    tion (10) und die Reproduktion eines auf dem zweiten Speichermedium (13) gespeicherten Bildes an der zweiten Station (12) bewirkt.
    29. System nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Speichermedium eine Aufzeichnungsfläche einer Bildspeichertrommel aufweist.
    30. System nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsvorrichtung als magnetographische Aufzeichnungsvorrichtung ausgebildet ist.
    31. System nach Anspruch 28, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (22,22A;21,21A) für den Transfer der ersten und zweiten Aufzeichnungsmedien (11,13) zwischen den Stationen (10,12), wobei ein Bild, das an der ersten Station (10) auf dem ersten Aufzeichnungsmedium (11) gespeichert wurde, an der zweiten Station (12) reproduziert werden kann, während an der ersten Station (10) ein neues Bild auf dem zweiten Aufzeichnungsmedium (13) gespeichert werden kann, welches von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) transferiert worden ist.
    32. System nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den simultanen Transfer des ersten und zweiten Aufzeichnungsmediums (11,13) zwischen der ersten und zweiten Station (10,12) ausgelegt ist.
    33. System nach Anspruch 31, dadurch g e ke nnzeichnet, daß die erste Station (10) ausschließlich über eine Einrichtung für die Reproduktion eines Bildes von einem Aufzeichnungsmedium verfügt.
    ORIGiIMAL INSPECTED
    Dipi.-Ing. Otto Hügel, I)ipl.-Ing. Manfred Säger, Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81
    — Q —
    34. System nach Anspruch 32 ,dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Station (12) ausschließlich über eine Einrichtung für die Speicherung eines Bildes auf einem Aufzeichnungsmedium verfügt.
    35. System nach Anspruch 28, dadurch g e ke nnzeichnet, daß die erste Station (10) eine Schutzabdeckung (191) zum Schutz des dortigen Aufzeichnungsmedium gegen Eindringen von Fremdkörpern bei der Erstellung eines latenten Bildes auf dem Aufzeichnungsmedium aufweist.
    36. System nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Trommeln (11,13) eine drehbare Antriebswelle (95,96) aufweist, die die Drehung der Trommeln an den Stationen (10,12) bewirkt und jeweils mit einem Element (131,132) für den Eingriff in einen betreffenden Antriebsmechanismus an einer Station aufweist.
    37. Verfahren zur Aufzeichnung und Reproduktion von Informationen, insbesondere zur Durchführung an einem System, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 36, gekennzeichnet durch (a) die Erstellung eines latenten Bildes von Informationen auf einem Aufzeichnungsmedium an einer ersten Station (10) und (b) die Reproduktion eines Bildes von Informationen, das als latentes Bild auf einem Aufzeichnungsmedium erstellt wurde, an einer zweiten Station (12), die von der ersten Station (10) und dem dortigen Aufzeichnungsmedium getrennt angeordnet ist.
    38. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Schritte (a) und (b) simultan ausgeführt werden.
    ORIGINAL INSPcCTEÖ
    Dipl.-Ing. Otto Hügel, Dipl.-Ing. Manfred Säger, Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81
    39. Verfahren nach Anspruch 37, gekennzeichnet durch die weiteren Schritte, nämlich (c) des Transfers des Aufzeichnungsmediums, auf welchem das latente Bild bei Schritt (a) erstellt wurde, zur zweiten Station (12) und (d) des Transfers des Aufzeichnungsmediums, von welchem ein Bild an der zweiten Station reproduziert wurde, von der zweiten zur ersten Station.
    40. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Schritte (c) und (d) simultan ausgeführt werden.
    41. Verfahren nach Anspruch 39, gekennzeichnet durch einen weiteren Schritt (e) der fortlaufenden Wiederholung der Schritte (a) bis (d), wobei Schritt (a) an der ersten Station die Erstellung eines latenten Bildes von Information auf einem von der zweiten zur ersten Station transferierten Aufzeichnungsmedium und Schritt (b) an der zweiten Station die Reproduktion eines vorher an der ersten Station erstellten Bildes bewirkt.
    42. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsmedien bei Schritt (c) und (d) unter Drehung zwischen der ersten und zweiten Station transferiert werden.
    43. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß Schritt (c) synchron mit Schritt (d) ausgeführt wird.
    44. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß bei Schritt (a) ein latentes Informationsbild auf einem Speichermedium an der ersten Station (10) erstellt und bei Schritt (b) ein Informationsbild von einem zweiten Speichermedium, auf welchem die Information vorher an der er-
    OR'GW,*!. !MSPSCTED
    Dipl.-Ing. Otto Flügel. Dipl.-Ing. Manfred Siiger. Patentanwälte, Cosimastr. 81. D-8 München 8!
    -listen Station aufgezeichnet wurde, an der zweiten Station (12) reproduziert wird.
    45. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß bei Schritt (a) ein latentes magnetisches Informationsbild auf einem ersten magnetischen Speichermedium an der ersten Station erstellt und bei Schritt (b) ein Informationsbild von einem zweiten magnetischen Speichermedium, auf welchem die Information vorher an der ersten Station aufgezeichnet wurde, an der zweiten Station reproduziert wird.
    46. Verfahren nach Anspruch 45, gekennzeichnet durch die weiteren Schritte, nämlich (c) des Transfers des Mediums, auf welchem das latente Bild bei Schritt (a) erstellt wurde, zur zweiten Station und (d) des Transfers des Aufzeichnungsmediums, von welchem ein Bild an der zweiten Station reproduziert wurde, von der zweiten Station zur ersten Station.
    47. Verfahren nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsmedien bei Schritt (c) und Schritt (d) unter Drehung zwischen der ersten und zweiten Station transferiert werden.
    48. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Bildspeichertrommel jedes Aufzeichnungsmediums um deren betreffende Achse gedreht wird und daß bei Schritt (c) im Verlauf des Transfers die Drehung der bei Schritt (a) mit einem latenten Bild versehenen Bildspeichertrommel derart bewirkt wird, daß die Tangentialgeschwindigkeit der Trommel mit jener eines Reproduktionsmediums synchronisiert wird, auf welches das Bild an dieser Trommel an der zweiten Station transferiert wird.
    ORIGINAL
DE19853504350 1984-04-25 1985-02-08 Bildentwerfungs-/reproduktionssystem fuer eine aufzeichnungsvorrichtung sowie verfahren zur bildentwerfung/reproduktion Withdrawn DE3504350A1 (de)

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