DE3504350A1 - Bildentwerfungs-/reproduktionssystem fuer eine aufzeichnungsvorrichtung sowie verfahren zur bildentwerfung/reproduktion - Google Patents
Bildentwerfungs-/reproduktionssystem fuer eine aufzeichnungsvorrichtung sowie verfahren zur bildentwerfung/reproduktionInfo
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Description
Dipl.-Ing. Otto Fliigd. Dipl.-Ing. Manfred S.'iucr. l';itcnl:imv.illc. Cosimastr. 81, D-8 München 81
- 13 -
Dadurch, daß die Bildentwerfungsstation und die Druckstation
in relativ großer Nähe zueinander angeordnet sind und die Trommelreinigungsstation (Toner-Entfernungsstation)
nicht verbrauchten Toner (das heißt nicht auf das Papier übertragenen Toner) sowie andere
Fremdkörper nicht immer zuverlässig von der Trommeloberfläche entfernt, kann der Betrieb der Bildentwerfungsstation
nachteilig beeinflußt werden. Es kann also vorkommen, daß die abzubildenden Informationen
unvollständig auf der Trommel aufgezeichnet bzw. auf diese übertragen werden (zum Beispiel Leerdaten), so
daß die an der Druckstation hergestellte Kopie unbrauchbar ist.
Damit liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Bildentwerfungs-/Drucksystem
sowie ein Bildentwerfungs-/Druckverfahren ohne die vorgenannten Nachteile für eine Aufzeichnungsvorrichtung
zur Verfügung zu stellen.
Diese Aufgabe wird bei einem Gegenstand nach dem Vorrichtungshauptanspruch
und bei einem Verfahren nach dem Verfahrenshauptanspruch erfindungsgemäß durch deren kennzeichnende Merkmale gelöst.
Dazu werden bei einer herkömmlichen Aufzeichnungsvorrichtung
erfindungsgemäß mehrere Bildentwerfungs- und
Druckstationen in getrennter Anordnung vorgesehen, deren Vielzahl von Bildspeicher- und Druckelementen
(Trommeln) zwischen den einzelnen Stationen transferierbar sind, an den die Bildaufzeichnung bzw. der Papierausdruck
erfolgt. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Paar Bildentwerfungs-/Drucktrommeln
für translatorische Drehung hintereinander angeordnet, so daß die Trommeln an der jeweils betreffenden
Bildentwerfungs-/Druckstation gesteuert positionierbar sind.
ORIGINAL SUSPECTED
Dipl.-lng. Otto Flügel, Dipl.-lng. Manfred Siigor. Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81
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Für die vorliegende Anmeldung wird die Priorität der U.S.-Patentanmeldung Nr. 603,902 vom 25. April 1984
in Anspruch genommen.
Die Erfindung betrifft ein Bildentwerfungs-Aeproduktionssystem
mit mehreren Stationen sowie einen Transfermechanismus für den gleichzeitigen Transfer der
Bildentwerfungs-ZDruckelemente zwischen den Stationen für eine Aufzeichnungsvorrichtung und ein Verfahren
zur Bildentwerfung/Reproduktion.
Charakteristisch für Mehrfachdokument-Aufzeichnungs-/Reproduktionsvorrichtungen
zum Beispiel elektrographischer oder magnetographischer Art ist ein gemeinsames Element für die Aufzeichnung (oder Speicherung)
des latenten Bildes von Textinformation oder graphischen Informationen, die auf Endloskopierpapier oder
einzelne Blätter zu reproduzieren sind. Vielfach ist das Speiche^/Druckelement in Form einer drehbaren
Trommel vorgesehen, deren Oberfläche von einem Material umgeben ist, das an einer Bildentwerfungsstation,
die rund um die Trommeloberfläche an einer ersten tangentialen Position angeordnet ist, mit einem Bildspeichermuster
beschriftet und anschließend an einer Druckstation, die rund um die Trommeloberfläche an einer
zweiten tangentialen Position angeordnet ist, reproduziert oder auf eine Hardcopy ausgelesen (gedruckt)
wird. Da für den Druck normalerweise ein Toner-Applikator benötigt wird, ist an einer dritten tangentialen
Position rund um die Trommeloberfläche außerdem eine Reinigungsstation vorgesehen.
ORIGINAL INSPECTED
Λ
Dipl.-Ing. Otto Hügel, Dipl.-Ing. Manfred S;iger. Patentanwälte. Cosmiastr. 81. D-8 München 81
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Trennung zwischen Bildentwerfungs- und Druckstation trägt außerdem dazu bei, daß die Verschmutzung des
Speichermediums an der Bildentwerfungsstation durch an der Druckstation vorhandene Fremdkörper (Tonerrückstände)
auf ein Minimum reduziert werden.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt der erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung mit mehreren Stationen ist
der Transfermechanismus für das Speichermedium, nämlich für gleichzeitigen Austausch bzw. die Übertragung
einer bebilderten Trommel zur Druckstation und der Drucktrommel zur Bildentwerfungsstation. Wie vorstehend
bereits erwähnt, wird durch die Verwendung mehrerer Stationen und Speichermedien die Bildqualität gefördert,
und es wird eine höhere Ausbeute erzielt. Sobald die Speicherung des latenten Bildes, das anschließend
an der Druckstation zu drucken ist, beendet ist, steht diese Trommel für den Druck einer gewünschten
Anzahl von Hardcopies zur Verfügung. Bei relativ langen Druckserien, wie das zum Beispiel beim
Kopieren von Magazin- und Zeitungsseiten der Fall ist, dauert der Druckzyklus gewöhnlich länger als die Bildentwerfung,
so daß ein neues latentes Bild auf einer anderen Trommel bereits druckfertig vorhanden ist,
wenn der Druckzyklus für das eine latente Bild beendet ist.
Der simultan arbeitende Mechanismus für den Austausch bzw. die Übertragung der Trommeln gemäß vorliegender
Erfindung ermöglicht eine rasche Wegführung der Drucktrommel von der Druckstation und an deren Stelle die
Plazierung der Trommel, die sich an der Bildentwerfungsstation befand und nun ein zu druckendes neues
latentes Bild aufweist. Die Drucktrommel wird zur BiId-
ORIGINAL !NSPZCTED
Dipl.-Ing. Otto Hügel, Dipl.-Iiig. Manfred Säger, I'atentanwiiUc, Cosimastr. 81. D-8 München 81
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Der Aufzeichnungsmechanismus ist für Langzeitspeicherung
ausgelegt und entspricht zum Beispiel einem magnetographischen Speichermechanismus, in welchem ein
latentes Bild nach einmal erfolgter Aufzeichnung wiederholt für die Reproduktion von Schriftstücken verwendet
werden kann, ohne daß der Speicher für jede einzelne Kopie aufgefrischt bzw. aufgefüllt werden
muß, wie das bei herkömmlichen elektrographischen Aufzeichnungsvorrichtungen der Fall ist. Durch diese Eigenschaft
eines magnetographischen Speichermechanismus und durch die räumliche Trennung zwischen Bildentwerfungs-
und Druckstation kann jede Station die ihr zugewiesene Funktion ausüben. Diese ausschließliche
Funktionszuweisung für jede Station und der zwischen Bildentwerfungs- und Druckstation mögliche austauschbare
oder umschaltbare Transfer der magnetographischen Speichereinrichtung für zu einer Reihe von Vorteilen
gegenüber herkömmlichen Konzeptionen.
Erfindungsgemäß wird an der Bildentwerfungsstation ein
latentes Bild einer zu reproduzierenden Zeichnung oder eines Textes auf ein erstes Speichermedium (zum Beispiel
eine magnetographische Speichertrommel) übertragen, während an der Druckstation ein latentes Bild,
das bereits vorher auf ein zweites Speichermedium übertragen wurde, für die Hardcopy-Reproduktion verwendet
wird. Dadurch, daß der Bildentwerfungsprozeß an einem Speichermedium durchgeführt wird, das nicht
unmittelbar für den Druckprozeß verwendet werden muß, wird eine größere Zeitspanne für die Herstellung des
Bildes (das heißt eine größere Bandbreite) gewonnen, mit dem Ergebnis, daß ausreichend Zeit vorhanden ist,
um jede gewünschte Auflösung für die aufgezeichnete Zeichnung oder den Text zu erreichen. Die räumliche
ORIGINAL INSPECTED
Dipl.-Ing. Otto Flügel, Dipl.-Ing. Manfred Sager, Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81
entwerfungsstation transferiert, wo ein neues latentes
Bild für die nächste Druckfolge aufgezeichnet wird, nachdem das alte Bild inzwischen entfernt wurde. Das
bedeutet, daß die beiden Trommeln fortlaufend und wiederholt zwischen Bildentwerfungsstation und Druckstation
tranferiert werden.
Der Transfer- bzw. Übertragungsmechnismus als solcher
weist vorzugsweise einen Satz drehend angetriebener und kämmender Zahn- bzw. Getrieberäder auf, an deren betreffenden
Achsen ein Paar Haltearme, an denen die Bildentwerfungs-ZDrucktrommeln montiert sind, schwenkbar
gelagert sind. Die Haltearme für eine erste der Trommeln sind für die Drehung mit einem ersten der Getrieberäder
an der Achse des ersten Getrieberads befestigt, während die Haltearme für die zweite der
Trommeln für die Drehung mit einem zweiten der Getrieberäder, die mit dem ersteren kämmen, an der Achse des
zweiten der Zahn- bzw. Getrieberäder befestigt. Die Tatsache, daß die Drehachsen der beiden Haltearmgruppen
für die Bildentwerfungs-/Drucktrommeln zueinander verschoben bzw. versetzt sind, ermöglicht daß der bogenförmige
Bewegungsweg der Achse einer Trommel bei Drehung deren Haltearms und Zahnrads in bezug auf den
bogenförmigen Bewegungsweg der anderen Trommel versetzt bzw. verschoben wird. Zudem ist die seitliche
Beabstandung zwischen den Haltearmen der einen Trommel geringer als jene zwischen den Haltearmen der anderen
Trommel. Dieser Unterschied der Beabstandung ermöglicht zusammen mit der Verschiebung bzw. Versetzung
der bogenförmigen Bewegungsbahn der beiden Gruppen von Haltearmen, daß eine Trommel eine translatorische Drehung
hinter und in unmittelbarer Nähe der anderen Trommel ausführen kann. Das Ergebnis dieser dreh- bzw.
schwenkbaren Bewegung und Befestigung ist eine ver-
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Dipl.-lng. Otto Hügel, Dipl.-Ing. Manfred S.iger. I'iitentaiiwiilte. Cosiniastr. 81. D-8 München 81
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einfachte und platzsparende Anordnung, während gleichzeitig ein synchronisierter und rascher Transfer der
Trommeln zwischen den Stationen möglich ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Es folgt die Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung im Zusammenhang mit den Zeichnungen.
Es zeigt:
Figur 1 einen erfindungsgemäßen, mit mehreren Stationen
ausgebildeten Transfermechanismus für eine magnetographische Aufzeichnungsvorrichtung
in schematischer Seitenansicht;
Figur 2 den Transfermechanismus von Figur 1 mit den Details dessen drehbarer Anordnung und Befestigung
in einer Vorderansicht;
Figur 3 einen Antriebskupplungsring im montierten Zustand an einer Drehwelle der Trommel in
seitlicher Darstellung.
Der in Figur 1 in schematischer Seitenansicht dargestellte erfindungsgemäße Transfermechanismus mit mehreren
Stationen weist jeweils eine Bildentwerfungsstation 10 und eine Druckstation 12 auf, die voneinander
beabstandet sind. In bevorzugter Ausführung der Erfindung entspricht das Bildentwerfungs-/Drucksystem
einem magnetographischem System, da ein magnetographisches Speichermedium (z.B. CrO2) für die effektive
ORIGINAL INSPECTED
Dipl.-lng. Otto I IiIgL-I. Dipl.-Ing. Manfred Säger. Patentanwälte. Cosiniastr. SI. D-8 München 81
Dauerspeicherung eines latenten Bildmusters geeignet ist, das für kontinuierliche Hardcopy-Reproduktion
verwendet werden kann, während elektrographische Systeme für die fortlaufende Reproduktion von Schriftstücken
einer wiederholten Auffrischung oder Neuaufzeichnung des latenten Bildes auf das Speichermedium
bedürfen. Folglich enthält die Druckstation 12 jene Bauelemente, die in einer einheitlichen magnetographischen
Aufzeichnungsvorrichtung für die Aufzeichnung eines latenten Bildes auf eine Trommel 11 verwendet
werden. Die Oberfläche jeder Trommel 11 und 13 ist aus einem Werkstoff wie beispielsweise Chromdioxid gebildet,
der ein latentes Bild speichert, das als ein dort angelegtes Informationssignal in Form eines Magnetfeldes
aus einem nicht gezeigten Aufzeichnungskopf dargestellt wird. Der Aufzeichnungskopf ist vorzugsweise
als hydrodynamischer Magnetaufzeichnungskopf ausgebildet, wie dieser in der gleichzeitig anhängigen
U.S.-Patentanmeldung 519,759 beschrieben ist, die am 2. August 1983 von Andrew M. Bardos und Jon E. Holmes
für die Erfindung mit der Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung für hydrodynamische magnetographische Aufzeichnung"
eingereicht und auf die Anmelderin vorliegender Erfindung übertragen wurde. Wie in dieser Anmeldung
beschrieben, wird durch die Verwendung eines hydrodynamischen Magnetaufzeichnungskopfes eine wirksame,
enge Verbindung zwischen Aufzeichnungskopf und Aufzeichnungsfläche hergestellt und gleichzeitig die
Lebensdauer des Kopfes erhöht. Diese hydrodynamische Bildentwerfungsanordnung trägt auch zu Reinigung bzw.
Sauberhaltung der Trommel und des Kopfes bei, so daß die Bildqualität verbessert wird.
ORiGiWAL !NSPECTED
Dipl.-Ing. Otto FK'md. Dipl.-Ing. Manfred Siiucr. P.ueiitamvjlle, Cosimastr. 81. LMi München 81
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Während der Aufzeichnung von Informationen auf die Trommel an der Bildentwerfungsstation 10 wird der Magnetaufzeichnungskopf
über der Trommel vorzugsweise langsam abgetastet (das heißt in einer Richtung parallel
zur Achse 51 bewegt, an der sich die Trommel 11 dreht), wodurch ein latentes Bild mit hoher Auflösung
erzeugt wird. Aufgrund der getrennten Anordnung der Bildentwerfungs- und Druckstation braucht das auf
der Trommel 11 aufgezeichnete latente Bild nicht sofort für die Hardcopy-Reproduktion verwendet werden,
wie das bei herkömmlichen Vorrichtungen zutrifft. Durch diese Doppeleinrichtung wird eine größere Zeitspanne
(oder ein breiteres Bildentwerfungs-Zeitfenster) für die Aufzeichnung gewonnen (das heißt der Aufzeichnungsvorgang
kann verlangsamt werden), so daß die gesteigerte Bildauflösung erreichbar ist, wie durch die
Verwendung eines Kopfabtastmechanismus. (Dies steht in einem krassen Gegensatz zu herkömmlichen Anordnungen
von Digitalaufzeichnungsköpfen, die zur Erzeugung eines digitalen Bildes mit hoher Geschwindigkeit in
einer Linie entlang der Trommellänge angeordnet und für die Aufzeichnung eines analogen Bildes mit hoher
Auflösung nicht geeignet sind.)
Die Bildentwerfungsstation 10 weist außerdem einen Löschkopf, einen Reinigungshilfsmechanismus (zum Beispiel
Vakuum-Messer) und einen zugehörigen Trommeltrocknungsmechanismus (nicht dargestellt) auf, deren
Beschreibung und Darstellung jedoch nicht wesentlich ist für das Verständnis der Erfindung. Mit anderen
Worten weist die Bildentwerfungsstation 10 jene Bauteile
einer magnetographischen Aufzeichnungsvorrichtung auf, die der Bildentwerfung dienen, und vorzugs-
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Dipl.-Iiig. Otto Hiigel. Dipl.-Ing. Manfred S.iuer. I'atem.inwiille. Cosimaslr. 8!. D-8 München 81
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weise auch eine Magnetkopf abtasteinrichtung und einen hydrodynamischen Bildentwerfungsmechanismus wie vorstehend
erläutert und in der genannten U.S.-Patentanmeldung 519,759 beschrieben. Diejenigen Teile einer
magnetographischen Aufzeichnungsvorrichtung, die dem
Druck dienen, weist die Bildentwerfungsstation 10 jedoch nicht auf. Diese Elemente sind ausschließlich an
der Druckstation 12 vorgesehen, die wiederum keinen Mechanismus für die Bildentwerfung enthält. Wie im
Falle der Bildentwerfungsstation 10 sind jene Bauteile einer magnetographischen Aufzeichnungsvorrichtung,
die dem Druck dienen (Toner-Applikator, Papiertransportrollen,
Tonersicherung etc. ) in Figur 1 nicht abgebildet, da sie für diesen Zweck übliche Elemente
sein können und für das Verständnis der Erfindung nicht wesentlich sind.
Wie vorstehend bereits kurz erläutert, weist der Transfermechanismus
für den Austausch der Trommel 11 an der Bildentwerfungsstation 10 und der Trommel 13 an der
Druckstation 12 einen Satz durch Zahnräder angetriebene Armeinheiten auf, die in der Seitenansicht des
Transfermechanismus in Figur 1 dargestellt und in der Frontansicht des Transfermechanismus in Figur 2 im Detail
hervorgehoben sind. In Figur 1 ist eine Seite des Transfermechanismus schematisch dargestellt, während
Figur 2 eine Vorderansicht der Haltearmausbildung und der Zahnkupplung an den entgegengesetzten Enden der
Trommeln zeigt.
Die Trommel 11, die - wie in Figur 1 gezeigt - an der Bildentwerfungsstation 10 angeordnet ist, ist durch
eine Haltearmausbildung gehalten, die ein Paar dreh-
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Dipl.-lng. Otto Ilimol. Dipl.-Ing. Manfred S.iucr. l';iicntanw;ilie, Cosimastr. 81. D-8 München 81
barer Arme 22 und 22A aufweist, durch welche eine Trommelwelle 9 5 hindurchgeführt und durch darin befestigte
Lager gehalten ist. Ein Ende der Welle 95 ist durch ein Lager 105 gehalten, das in einer Schlitzöffnung
152 in einem oberen Halteabschnitt 106 des Haltearms 22 vorgesehen ist. An dem Ende der Welle 95 ist
ein Antriebskupplungsteil 131 (das in Figur 3 im Detail dargestellt und nachstehend beschrieben ist)
starr befestigt, das an einem jeweils betreffenden Trommelantriebsmechanismus an der Bildentwerfungsstation
und Druckstation angreift und dort die Drehung der Trommel 11 bewirkt. Vorzugsweise weist das Antriebskupplungselement
131 einen in Figur 3 im Detail dargestellten Ring auf, der mit der Welle 95 einstückig
ausgebildet ist. Ein Paar Nuten oder Vertiefungen 136, 137 ist in der Umfangsflache des Rings 131
ausgebildet, und zwar in einer vorgegebenen Winkellage um die Achse 51 und, so daß die Vertiefungen mit einem
jeweiligen Antriebseingriffszapfen 138 des jeweiligen Antriebsmechanismus an der Bildentwerfungsstation und
Druckstation fluchten. Vor dem Transfer der Trommel 11 von einer Station zur anderen wird die Welle 95 gesteuert
gedreht, so daß das Kupplungselement 131 in eine vorgeschriebene Drehlage an der Achse 51 gebracht
wird. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, daß eine (nicht dargestellte) Markierung an dem Kupplungsringelement
131 mit einer entsprechenden Markierung an einem Transfer- bzw. Übertragungsarm in Übereinstimmung
gebracht wird. Die Welle 95 und die Trommel 11 werden dann in ihrer Lage zwischen den Haltearmen
22 und 22A festgelegt, so daß bei dem Transfer zur anderen Station diejenige der Vertiefungen 136, 137, die
den Antriebseingriffszapfen 138 aufnimmt, bei Erreichen
der -Station mit dem Zapfen fluchtet. Die Welle
ORIGINAL INSPECTED
Dipl.-Ing. Otto Flügel. Dipl.-Ing. Manfred Säger, Patentanwälte, Cosiniastr. 81. D-8 München 8!
95 und die Trommel 11 werden dann freigegeben bzw. entriegelt, und es erfolgt der Antriebseingriff mit
einer der Vertiefungen 136, 137 über den Zapfen 138.
Das untere Ende des Haltearms 22 ist über einen vertikal verschobenen bzw. versetzten mittleren Abschnitt
107 an einen unteren Armabschnitt 108 angelenkt. Desgleichen ist das gegenüberliegende Ende der Trommelwelle
95 drehbar durch ein Lager 104 gehalten, das in einer durch den oberen Bereich des oberen Halteabschnitts
101 hindurchführenden Schlitzöffnung 151 vorgesehen ist. Eine Gegendruckleiste 81 ist mit ihrem
unteren Ende 84 an dem oberen Armabschnitt 101 befestigt und wird gegen das Ende der Welle 95 gedrückt,
so daß die Welle 95 und damit die Trommel 11 im oberen Abschnitt 101 des Haltearms 22A in ihrer Lage gehalten
werden. Der obere Abschnitt 101 des Haltearms 22A ist über einen mittleren Abschnitt 102 mit einem unteren
Abschnitt 103 verbunden, der gegenüber dem oberen Abschnitt 101 - wie dargestellt - vertikal versetzt ist.
Die versetzte Anordnung der oberen Armabschnitte 101 und 107 der Haltearme 22A und 22 jeweils durch die Abschnitte
102 und 107 erlaubt das Passieren der Haltearme 21A und 21 für die Trommel 13 innerhalb des Abstandes
der Trennung der oberen Haltearme, wodurch eine relative Translation der Trommeln in nächster Nähe
möglich ist, wie das nachstehend noch im Einzelnen erläutert wird.
Die jeweils unteren Armabschnitte 103 und 108 der Haltearme 22A und 22 für die Trommel 11 sind an einem Wellenpaar
123A und 123 starr befestigt. Die Welle 123 ist koaxial zur Achse 54 eines Zahn- bzw. Getrieberads
23 angeordnet und drehbar durch eine Schlitzöffnung
ORIGINAL INSPECTED
Dipl.-Ing. Otto Hiiyel. Dipl.-Ing. Manfred SJigL-i. ftneiiLinwjlle. CoMinastr. 81. D-8 München 81
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174 in einem Halte- bzw. Stützrahmen 61 hindurchgeführt. Desgleichen ist die Welle 123A koaxial zur Achse
54A des Zahnrads 2 3A angeordnet und drehbar durch eine Schlitzöffnung 173 in einem Halte- bzw. Stützrahmen
62 hindurchgeführt. Die Halte- bzw. Stützrahmen 61 und 62 sind diejenigen Teile des Hauptkörpers der
Halte- bzw. Stützkonstruktion, die den Trommelpositionierungs- und translationsmechanismus stützen. Die an
der Peripherie des Rads 23 ausgebildete Verzahnung kämmt mit der der Verzahnung, die an der Peripherie
eines weiteren Rads 24 ausgebildet ist, welches mit einer Hauptwelle 124 starr verbunden ist, die sich
drehend in einer Schlitzöffnung 156 in dem Stützrahmen
61 und in einer Schlitzöffnung 157 in dem Stützrahmen
62 bewegt. Die Verzahnung des Zahnrads 24 kämmt auch mit der Verzahnung, die an der Peripherie eines Zahnrads
25 ausgebildet ist, welches mit einer Antriebswelle 141 starr verbunden ist, welche sich in einer
Schlitzöffnung 150 in dem Stützrahmen 61 drehend bewegt und durch einen Antriebsmotor 41 angetrieben
wird. Durch diese Verbesserung bzw. Korrektur bewirkt die Inbetriebnahme des Motors 41 die Drehung seiner
Ausgangsantriebswelle 141, der Zahn- bzw. Getrieberäder 25, 24 und 23 und folglich auch der Antriebswellen
124, 123 und 123A. Da die oberen Haltearme 22 und 22A für die Trommel 11 jeweils an der Antriebswelle 123
und 123A der oberen Getrieberäder 23 und 23A befestigt sind, bewirkt der Betrieb des Motors 41 die Bewegung
der Haltearme und folglich die Translation der oberen Trommel 11 entlang der bogenförmigen Bewegungsbahn 31 (Figur 1).
Der in einer durchgezogenen Linie dargestellte Bereich 31A der bogenförmigen Bewegungsbahn 31 entspricht der
anfänglichen Bewegungsbahn der Achse 51 der Trommel
ORIGINAL INSPECTED
Dipl.-lng. Otto Flügel. Dipl.-lng. Manfred Siiger. Patentanwälte. Cosiniaslr. 81. D-8 München 81
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11, während diese von der Bildentwerfungsstation 10
hin zur Druckstation 12 bewegt wird. Desgleichen ist durch die bogenförmige Bewegungsbahn 32 die Bewegung
bzw. der Bewegungsablauf der Trommel 13 dargestellt, wobei der anhand einer durchgezogenen Linie gezeigte
Bereich 32A die anfängliche Bewegung der Achse 52 der Trommel 11 beschreibt, während die Arme 21 und 2IA
durch die Drehung der Getrieberäder 24 und 24A jeweils gedreht bzw. geschwenkt werden. Die anhand der gestrichelten
Linie dargestellten Bereiche 3IB und 32B der bogenförmigen Bewegungsbahnen 31 und 32 beschreiben
jeweils weitere Bereiche der Bogen 31 und 32, an welchen sich die Trommeln 11 und 13 entlangbewegen,
wenn sie den Stationen 12 und 10 näher sind als den Stationen 10 und 12.
Wie vorstehend erwähnt, wird die Trommel 13 durch die Haltearme 21 und 21A gedreht. Zu diesem Zweck weist
die Trommel 13 eine Achse 52 auf, die koaxial zur Trommel angeordnet ist, wobei die Trommel selbst an
der Trommelwelle 9 6 befestigt und durch diese gehalten ist. Die Welle 96 ist durch ein Lager 92 gehalten, das
in einer Schlitzöffnung 162 des Haltearms 21 vorgesehen ist, und durch ein Lager 91, das in einer Schlitzöffnung
161 in dem Haltearm 21A vorgesehen ist. Wie im Zusammenhang mit der Welle 9 5 der Trommel 11 beschrieben,
ist auch an einem Ende der Welle 96 der Trommel 13 ein mit Nuten bzw. Vertiefungen ausgebildeter
Anriebskupplungsring 132 befestigt, der mit den betreffenden Trommelantriebsmechanismen an der Bildentwerf
ungsstation und Druckstation ineinandergreift dort die Drehung der Trommel 13 bewirkt. Wie der in
Figur 3 gezeigte Antriebseingriffsring 131 an der WeI-
OR!G!!\!ÄL INSPECTED
Dipl.-lng. Otto Hügel. Dipl.-Ing. Manfred Säger. Kitenianwülle. Cosimasir. 81. D-8 München 81
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Ie 95 der Trommel 11 weist auch der Antriebseingriffsring
132 ein Paar Nuten bzw. Vertiefungen in einer vorgebenen solchermaßen vorgegebenen Winkellage um die
Achse 52 auf, daß sie mit den jeweiligen Antriebseingriffszapfen der Antriebsmechanismen für die Wellen
der Trommeln 11 und 13 an der Bildentwerf ungs- und Druckstation fluchten bzw. übereinstimmen. Wie das
Kupplungselement 131 an der Welle 95 werden auch das Kupplungselement 132 an der Welle 96 sowie die Welle
96 selbst gesteuert gedreht, um das Kupplungselement 132 vor dem Transfer einer Trommel zwischen den Stationen
an der Achse 52 in eine vorgeschriebene Drehlage zu bringen. Die Welle 96 und die Trommel 12 werden
dann in ihrer Lage zwischen den Haltearmen 21, 21A festgelegt bzw. verriegelt, so daß bei dem Transfer
zur anderen Station eine vorgeschriebene der Vertiefungen in dem Element 132 mit einem Antriebseingriffsbolzen
in Übereinstimmung gebracht wird. Dann werden die Welle 96 und die Trommel 12 freigegeben bzw. entriegelt,
und es erfolgt der Eingriff zwischen dem Zapfen und der vorgeschriebenen Vertiefung in dem Ring
132.
Eine Gegendruckplatte 82 ist mit ihrem unteren Ende an dem Haltearm 2IA befestigt und wird gegen das Ende
der Welle 96 gedrückt und hält die Trommel 13 dadurch in einer axial stabilen Lage zwischen den Armen 21 und
21A, ebenso wie die Gegendruck- bzw. Vorspannplatte 81 eine ähnliche Funktion auf die Welle 95 der Trommel 11
zwischen den Haltearmen 22 und 22A ausübt. Das untere Ende 164 (Figur 2) des Haltearms 21 ist an der Welle
124 befestigt, ebenso wie das untere Ende 163 des Haltearms 2IA an der Welle 124 befestigt ist. Da die WeI-
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- 26 -
le 124 an den Zahn- bzw. Getrieberädern 24 und 24A befestigt
ist, bewirkt die Drehung der Zahnräder 24 und 24A eine entsprechende Drehung der Arme 21 und 21A und
dadurch die Bewegung der Trommel 13 entlang ihrer bogenförmigen Bewegungsbahn 32. In der dargestellten
Ausführungsform entspricht das Übersetzungsverhältnis der Zahnräder 23, 24, 25 jeweils 60:100:40. Diese
Übersetzungsverhältnis sind keine vorgeschriebenen Werte, sondern dienen lediglich als Beispiel für Parameter,
die es ermöglichen, daß die Trommeln 11 und 13 des dargestellten Transfermechanismus in nächster Nähe
zueinander passieren können, wodurch der Austauschmechanismus einer raumsparende Ausbildung erhält. In
diesem Zusammenhang zeigt Figur 2 eine Position, in der sich die Trommeln 11 und 13 im oberesten Bereich
der bogenförmigen Bewegungsbahnen 31 und 32 befinden, während sie sich aneinander vorbeibewegen.
Dort, wo sich die Trommeln an der Druckstation und Bildentwerfungsstation jeweils in ihrer Funktions- bzw.
Betriebslage befinden, können Anschlagfühler 111 und 113 angeordnet werden, die jeweils Auslöseschalter 181
und 183 aufweisen, die durch den Arm 22 aktiviert werden, wenn sich die Trommeln an den Stationen 10 und 12
in der geeigneten bzw. richtigen Lage befinden, die durch die Drehlage des Arms 22 an der Achse 54 bestimmt
wird.
Wie aus vorstehender Beschreibung des erfindungsgemässen
Transfermechanismus hervorgeht, wird durch eine vereinfachte Räderantriebs-/Haltearmanordnung eine
synchronisierte translatorische Drehung eines Paares von Drucktrommeln zwischen der jeweiligen Bildentwer-
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•35P4350
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- 27 -
fungsstation und Druckstation ermöglicht. Die versetzte
und beabstandete Anordnung der Haltearme 22, 22A und 21, 21A und deren gemeinsame Drehung durch ein-
und dieselbe Welle, nämlich die Welle 124, ermöglicht einen raschen Austausch der Trommeln an der Bildentwerfungsstation
und Druckstation. In der in Figur 1 gezeigten Lage der Trommeln findet die Bildentwerfung
an Trommel 11 statt, während die bereits mit einer Aufzeichnung (das heißt einem an der Bildentwerfungsstation
10 vorher aufgezeichneten latenten Bild) versehene Trommel 13 zum Druck einer Hardcopy an der
Druckstation 12 eingesetzt wird.
Wie eingangs bereits erwähnt, ist für lange Druckserien mehr Zeit erforderlich als für die Speicherung
eines latenten Bildes auf einer Trommel an der Bildentwerf ungsstation, und zwar auch dann, wenn ein Analogbild
mit hoher Auflösung hergestellt wird. Folglich ist zu erwarten, daß der Bildentwerfungsprozeß bereits
vor Ende des Druckprozesses an der Druckstation 12 abgeschlossen ist, so daß unmittelbar nach Abschluß des
Druckprozesses der Transfermechanismus für den sofortigen Transfer der Trommeln zwischen der Druck- und
Bildentwerfungsstation aktiviert und ein neuer Druckzyklus eingeleitet werden kann. Selbstverständlich
wird die Trommel, die vorher an der Druckstation eingesetzt wurde, vor dem Bildentwerfungsprozeß vollständig
gereinigt und gelöscht, so daß diese absolut frei ist von Fremdkörpern oder Schmutzpartikeln. Bei einem
an der Bildentwerfungsstation 10 durchgeführten Bildentwerf ungsverfahren an einer Vorrichtung, wie sie in
der vorgenannten, ebenfalls anhängigen U.S-Patentanmeldung beschrieben ist, verfügt das Bild, das auf der
Trommel an der Druckstation aufgezeichnet ist, über extrem hohe Qualität. Da die Druckstation und die
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die Bildentwerfungsstation darüberhinaus räumlich getrennt
angeordnet sind, werden die beim Druckvorgang an der Druckstation normalerweise vorhandenen Partikel
von der Bildentwerfungsstation absolut ferngehalten und können somit keine Qualitätsverschlechterung des
an der Bildentwerfungsstation 10 hergestellten latenten Bildes verursachen. Dies wird selbstverständlich
durch Anwendung des in der bereits genannten, ebenfalls anhängigen U.S.-Patentanmeldung beschriebenen
hydrodynamischen Bildentwerfungsprozesses erleichtert.
Als Schutz gegen Verschmutzung der Bildentwerfungstrommel
an der Bildentwerfungsstation 10 durch den Betrieb der Druckstation 12 kann die Bildentwerfungsstation
10 auch eine Schutzhülle bzw. Abdeckung 191 für die Bildentwerfungstrommel aufweisen, die anhand
der um die Trommel 11 an der Bildentwerfungsstation 10 in Figur 1 gezogenen strichpunktierten Linie dargestellt
ist. Für den Transfer der Trommel wird die Schutzabdeckung 191 an einer Achse 193 entlang der bogenförmigen
Bahn 192 geschwenkt, so daß ein ungehinderter Austausch der Trommeln 11 und 13 zwischen den
Stationen erfolgen kann. Sobald der Transfer der Bildentwerf ungstrommel zur Bildentwerfungsstation 10 erfolgt
ist, wird die Abdeckung 191 entlang einer Bewegungsbahn 192 in eine Lage geschwenkt, in der die
Trommel 11 eingehüllt bzw. abgedeckt und eine Verschmutzung der Oberfläche der Trommel 11 durch an der
Druckstation vorhandene Fremdkörper wie Toner oder dergleichen verhindert wird.
In der vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind zwei Stationen vorgese-
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hen, nämlich eine für die Bildentwerfung und eine für
den Druck, wobei zwischen diesen Stationen ein Paar abwechselnd hin- und herbewegter Bildentwerfungs-/
Drucktrommeln verwendet wird. Dennoch kann auch ein System mit mehreren Trommeln verwendet werden, das einen
Transfermechanismus sowie einen Bildentwerfungsund Druckmechanismus nach dem der Erfindung zugrundeliegenden
Prinzip aufweist, die jedoch nicht exakt der vorstehend beschriebenen Ausführungsform entsprechen.
Zum Beispiel kann im Gegensatz zu dem Trommelpaar der vorstehend beschriebenen Ausführungsform eine Dreiergruppe
von Bildentwerfungs- und Drucktrommeln vorgesehen werden, die in einer translatorischen Bewegung
nacheinander jeweils eine Bildentwerfungsstation, Reinigungsstation
und Druckstation passieren. Dies läßt sich durch die Anordnung der Bildentwerfungs-/Druckzylinder
in einem dreieckförmigen Turm erreichen. Wenn sich eine der Trommeln an der Druckstation befindet,
so befindet sich die zweite an der Bildentwerfungsstation und die dritte an der Reinigungsstation. Dabei
dreht sich der Turm derart um eine Achse, daß diejenige Trommel, die für den Druck eingesetzt war, zur Reinigungsstation,
die Trommel an der Reinigungsstation zur Bildentwerfungsstation und die Trommel an der
Bildentwerfungsstation zur Druckstation bewegt wird. Auf diese Weise werden Druckstation (Druckumfeld),
Bildentwerfungsstation und Reinigungsstation voneinander getrennt.
Statt der translatorischen Drehung der Bildentwerfungstrommeln
und Drucktrommeln für den Austausch zwischen der Reinigungs-, Bildentwerfungs- und Druckstation
ist auch eine lineare Translation der Trommeln an deren Achsen möglich. Zu diesem Zweck werden beispielsweise
Spannelemente für das Einsetzen der Trom-
ORIGINAL INSPECTED
Dipl.-lng. OUo Hügel. Dipl.-Ing. Manfred Siiger. Patentanwälte, Cosiniastr. 81. 15-8 München 8!
mein an der betreffenden Station, für die Wegführung
der Trommeln von der betreffenden Station und den Austausch der Trommeln zwischen Bildentwerfungs- und
Druckstation vorgesehen.
Es kann auch eine Transferschiene vorgesehen werden,
auf welcher die Trommelstützwellen angeordnet sind. Auf diese Weise können die Trommeln senkrecht zu deren
Drehachsen mittels solcher Schienen oder Schienenwege von der Druckstation zur Bildentwerfungsstation und
umgekehrt transportiert werden. Diese entspricht im wesentlichen der vorgenannten linearen Translation der
Trommeln, für welche Spannelemente verwendet werden. Dennoch werden die Vorteile vorliegender Erfindung dadurch
erreicht, daß Druckstation und Bildentwerfungsstation getrennt voneinander angeordnet werden.
Wesentlich bei vorliegender Erfindung ist auch die Tatsache, daß die Totzeit der Druckstation durch die
getrennte Anordnung von Bildentwerfungs- und Druckstation auf ein Minimum reduziert wird, da die Entwerfung
des nächsten latenten Bildes für die Hardcopyreproduktion gleichzeitig und abseits der Druckstation
erfolgen kann. Auf diese Weise läßt sich eine größere Zeitspanne für die Bildentwerfung und damit eine höhere
Bildauflösung erreichen. Überdies werden durch die Anwendung eines hydrodynamischen Bildentwerfungsprozesses
Fremdkörper wie zum Beispiel schmutzende Tonerpartikel effektiv beseitigt bzw. isoliert. Während bei
vorstehend beschriebener Ausführungsform die ausschließliche
Bildentwerfungsfunktion und Druckfunktion
an der jeweils betreffenden Station bevorzugt wird, kann die Aufgabe der Erfindung auch durch die Anord-
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Dipl.-lng. Otto lliigcl, l)ipj.-lng. Manfred Säger. I'iitcntainvjlto, Cosimastr. 81. D-8 München 81
nung zweier Stationseinheiten erfüllt werden, deren jede einen Bildentwerfungs-, Reinigungs- und Toneraufträger-/Druckmechanismus
aufweist. Dabei sind die zwei Stationen derart getrennt, daß an der einen der Druck
erfolgt, während an der anderen die Bildentwerfung stattfindet. Da die Station, an der Druck erfolgt, von
jener getrennt ist, an der die Bildentwerfung erfolgt, wird die Beeinflussung des Bildentwerfungsprozesses
durch Tonerverschmutzung verhindert. Die Papierbahn für den Druck wird an einer der Druckstationen mit der
Trommel in Kontakt gebracht und an der anderen Station, an der die Bildentwerfung erfolgt, von der Trommel
gelöst. Jede Trommel wird wechselweise für die Bildentwerfung und den Druck verwendet, wodurch ein
Paar von vollwertigen Bildentwerfungs-/Druckgruppen gebildet wird, das für beide Seiten einer Reproduktionsbahn
verwendet werden kann.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gemäß Figur 1 und 2 wird
durch die Zuordnung eines Hilfsmotors zu jeder der Trommeln 11 und 13 erreicht, der eine Trommel, die
vorher an der Bildentwerfungsstation mit einem latenten Bild versehen wurde, in Drehung setzt, wenn sich
diese der Druckstation nähert. Der Motor wird derart betrieben, daß die Trommel, die sich ausgehend von der
Bildentwerfungsstation entlang der bogenförmigen Bewegungsbahn
31 bewegt, bei Erreichen der Druckstation 12 an der Kontaktstelle mit der Druckbahn eine Tangentialgeschwindigkeit
aufweist, die mit Geschwindigkeit und Phase der Papierbahn bei deren Berührung mit
der Bildentwerfungstrommel übereinstimmt. Dadurch werden Papierabfälle zwischen den Druckfolgen auf ein
Minimum reduziert, und es ist nicht nötig, die Toner-
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Dipl.-Ing. Otto Flügel, Dipl.-Ing. Manfred Säger, Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81
- 32 -
sicherung zwischen den einzelnen Druckzyklen zu betätigen.
Obwohl die Erfindung im Zusammenhang mit mehreren bevorzugten Ausführungsformen beschrieben wurde, sind
Abwandlungen hinsichtlich der Konstruktion, Kombination und Anordnung von Teilen möglich, ohne dabei vom
Rahmen der Erfindung abzuweichen, der in den Ansprüchen wiedergegeben ist.
ORIGINAL SUSPECTED
| Dipl.-lng | . Otto Hügel, Dipl.-Ing. Manfred Sager, Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81 |
| 10 ... | Bildentwerfungsstation |
| 11 ... | Trommel |
| 12 ... | Druckstation |
| 13 ... | Trommel |
| 21 ..." | |
| 21A ... 22 ... |
■ Haltearme |
| 22A .... | |
| 23 ..." | |
| 23A ... 24 ... |
- - Zahn- bzw. Getrieberäder |
| 24A ... 25 |
j |
| 31 ..." | |
| 31A ... | " bogenförmige Bewegungsbahn |
| 32 ... | |
| 32A , | |
| 41 ... | Antriebsmotor |
| 51 ..." | |
| 52 ... I 54 ... |
' Achse |
| 54A | |
| 61 ... 62 |
. Stützrahmen |
| 81 ...7 82 ...J |
Vorspannplatte bzw. Gegendruckplatte |
| 84 .. . ι 85 ... |
■ unteres Ende |
| 91 ...] 92 |
Lager |
| 95 ... | Trommelwelle |
| 96 ... | Trommelwelle |
| 101 ... | oberer Abschnitt |
| 102 ... | mittlerer Abschnitt |
| 103 ... | unterer Abschnitt |
| 104 ... I ■ 105 |
► Lager |
ORIGINAL INSPECTED
| Dipl | .-Ing. Otto Ilügel, Dipl.-Ing. Manfred Siiger, Patentanwälte, Cosimastr. 81, 13-8 München 81 | Hauptwelle | Antriebseingriffszapfen |
| 106 . | oberer Abschnitt | Antriebskupplungsteil | Antriebswelle |
| 107 . | mittlerer Abschnitt | Antriebskupplungsring | |
| 108 . | unterer Abschnitt | * " γ Vertiefungen bzw. Nuten | |
| Ill . | *" f Anschlagfühler | .J | |
| 113 . | .J | ||
| 123 . | •*l Wellen | ||
| 123A. | ..I | ||
| 124 . | |||
| 131 . | |||
| 132 . | |||
| 136 . | |||
| 137 . | Schlitzöffnungen | ||
| 138 . | |||
| 141 . | |||
| 150 . | |||
| 151 . | unteres Ende | ||
| 152 . | * * ν Schlitzöffnung | ||
| 156 . | • · ~ | ||
| 157 . | * ' ·- Auslöseschalter | ||
| 161 . | |||
| 162 . | Abdeckung | ||
| 163 . | Bewegungsbahn | ||
| 173 . | |||
| 174 . | |||
| 181 . | |||
| 183 . | |||
| 191 . | |||
| 192 . |
ORIGINAL INSPECTED
- Leerseite -
Claims (1)
- 7lügcl, Dipl.-Ing. Manfred S.igor. Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 MüncnerT81Dipl.-Ing. OUo FlügelHARRIS GRAPHICS CORPORATIONMelbourne, FloridaU.S.A.12.655 sä/waBILDENTWERFUNGS-/REPRODUKTIONSSYSTEM FÜR EINE AUFZEICHNUNGSVORRICHTUNG SOWIE VERFAHREN ZUR BILDENTWERFUNG /REPRODUKTIONPatentansprüche1. Bildentwerfungs-VReproduktionssystem für eine Aufzeichnungsvorrichtung, in welcher ein Bild auf einem Speichermedium gespeichert und zur Herstellung von Reproduktionen verwendet wird, gekennzeichnet durch eine erste Einrichtung für die Erstellung eines latenten Bildes auf einem ersten Aufzeichnungsmedium (11) an einer ersten Station (10) und eine zweite Einrichtung für die Reproduktion eines auf einem zweiten Aufzeichnungsmedium (13) erstellten Bildes an einer zweiten Station (12), die von einer ersten Station (10) getrennt angeordnet ist.2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Einrichtung ein Element für die gleichzeitig mit der Erstellung eines latenten Bildes durch die erste Einrichtung und an der ersten Station stattfindende Reproduktion eines auf dem zweiten Speichermedium (13) erstellten Bildes an der zweiten Station (12) aufweist.3. System nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine dritte Einrichtung (22,22A;21, 21A), die mit dem ersten (11) und zweiten (13) Auf-ORIGiNAL INSPECTEDDipl.-Ing. OUo Hügel, Dipl.-Ing. Manfred Säger, Patentanwälte, Cosiniaslr. 81, D-8 München 81zeichnungsmedium verbunden ist und für den Transfer des ersten Aufzeichnungsmediums (11) von der ersten Station (10) zur zweiten Station (12) und des zweiten Aufzeichnungsmediums (13) von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) dient.4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den simultanen Transfer des ersten (11) und zweiten (13) Aufzeichnungsmediums zwischen der ersten (10) und zweiten (12) Station ausgelegt ist.5. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Station (10) ausschließlich über eine Einrichtung für die Reproduktion eines Bildes von einem . Aufzeichnungsmedium ■ verfügt.6. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Station (12) ausschließlich über eine Einrichtung für die Erstellung eines Bildes auf einem Aufzeichnungsmedium verfügt.7. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Station (12) ausschließlich über eine Einrichtung für die Erstellung eines Bildes auf einem Aufzeichnungsmedium verfügt.8. System nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine dritte Einrichtung (21,21A;22, 22A), die mit dem ersten (11) und zweiten (13) Aufzeichnungsmedium verbunden ist und für den Transfer des ersten Aufzeichnungsmediums (11) von der erstenORIGlWAL INSPECTEDDipl.-Ing. Otto Flügel. Dipl.-Ing. Manfred Siiger, Patentanwälte, Cosimastr. 81. D-8 München SIStation (10) zur zweiten Station (12) und des zweiten Aufzeichnungsmediums (13) von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) dient.9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den simultanen Transfer des ersten (11) und zweiten (13) Aufzeichnungsmediums zwischen der ersten Station (10) und der zweiten Station (12) ausgelegt ist.10. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsvorrichtung als magnetographische Aufzeichnungsvorrichtung ausgebildet ist.11. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den simultanen Transfer des ersten Aufzeichnungsmediums (11) von der ersten Station (10) zur zweiten Station (12) und des zweiten Aufzeichnungsmediums (13) von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) ausgelegt ist.12. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den simultanen,drehenden Transfer des ersten Aufzeichnungsmediums (11) von der ersten Station (10) zur zweiten Station (12) und des zweiten Aufzeichnungsmediums (13) von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) ausgelegt ist.13. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den Transfer des ersten Aufzeichnungsmediums (11)ORIGINAL INSPECTEDDipl.-lng. Otto flügel, Dipl.-Ing. Manfred Säger. Patentanwälte, Cosimastr. 81. D-8 München 81von der ersten Station (10) entlang einer ersten vorgeschriebenen bogenförmigen Bahn (31) zur zweiten Station (12) und des zweiten Aufzeichnungsmediums (13) von der zweiten Station (12) entlang einer zweiten vorgeschriebenen bogenförmigen Bahn (32) zur ersten Station (10) ausgelegt ist.14. System nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine dritte Einrichtung, die mit dem ersten und zweiten Aufzeichnungsmedium (11,13) verbunden ist und für den Transfer der Aufzeichnungsmedien zwischen den Stationen dient, wobei ein Bild, das an der ersten Station (10) auf dem ersten Aufzeichnungsmedium (11) gespeichert wurde, an der zweiten Station (12) reproduziert werden kann, während an der ersten Station (10) ein neues Bild auf dem zweiten Aufzeichnungsmedium (13) gespeichert werden kann, welches von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) transferiert worden ist.15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den simultanen Transfer des ersten Aufzeichnungsmediums (11) von der ersten Station (10) zur zweiten Station (12) und des zweiten Aufzeichnungsmediums (13) von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) ausgelegt ist.16. System nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und zweite Aufzeichnungsmedium (11,13) jeweils eine Bildspeichertrommel aufweist, die jeweils für eine Bewegung entlang der ersten und zweiten bogenförmigen Bahn (31,32) gehalten bzw. befestigt ist.ORIGINAL INSPECTEDDipl.-Ing. Otto l-'liipcl. Dipl.-lng. Manfred Säger. I'alentanwiilie. Cosimastr. 81. D-8 München Xl17. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung ein erstes Paar Haltearme (22,22A) zum Halten der ersten Bildspeichertrommel (11) und ein damit verbundenes Räderpaar (23,23A) aufweist, dessen Drehung die Drehung des ersten Haltearmpaares (22,22A) und damit den Transfer der ersten Bildspeichertrommel (11) entlang der ersten vorgeschriebenen bogenförmigen Bahn (31) bewirkt.18. System nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung ein zweites Paar Haltearme (21,21A) zum Halten der zweiten Bildspeichertrommel (13) und ein damit verbundenes zweites Räderpaar (24,24A) aufweist, dessen Drehung die Drehung des zweiten Haltearmpaares (21, 21A) und damit den Transfer der zweiten Bildspeichertrommel (13) entlang der zweiten vorgeschriebenen bogenförmigen Bahn (32) bewirkt.19. System nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse des ersten Räderpaares (23,23A) zur Drehachse des zweiten Räderpaares (24,24A) versetzt angeordnet ist.20. System nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und zweite Räderpaar in Form von ersten und zweiten Zahn- bzw. Getrieberäderpaaren (23,23A;24,24A) vorgesehen ist, die miteinander kämmen.).\<aPt=CTF D3 5 O 713 5Dipl.-ίηρ. Otto Hügel, Dipl.-Ing. Manfred Säger, Patentanwälte, Cosiniastr. 81, D-8 München 8!21. System nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung eine Antriebseinrichtung (41;141) aufweist, die mit einem (25) der Zahn- bzw. Getrieberäder (23,24,25) verbunden ist, dessen Drehung und damit den synchron ablaufenden Transfer der ersten (11) und zweiten (13) Aufzeichnungstrommel zwischen den Stationen (10,12) bewirkt.22. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung ein erstes Haltearmpaar (22,22A) zum Halten der ersten Bildspeichertrommel (11) und ein erstes Paar damit verbundener drehbarer Wellen (123,123A) aufweist, deren Drehung die Drehbewegung des ersten Haltearmpaares (22,22A) und folglich den Transfer der ersten Bildspeichertrommel (11) entlang der ersten vorgeschriebenen bogenförmigen Bahn (31) bewirkt.23. System nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung des weiteren ein zweites Haltearmpaar (21,21A) zum Halten der zweiten Bildspeichertrommel (13) und eine damit verbundene drehbare Welle (124) aufweist, deren Drehung die Drehbewegung des zweiten Haltearmpaares (21,21A) und folglich den Transfer der zweiten Bildspeichertrommel (13) entlang der zweiten vorgeschriebenen bogenförmigen Bahn (32) bewirkt.24. System nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme des ersten Haltearmpaares (22,22A) voneinander beabstandet sind, so daß sich das zweite Haltearmpaar (21,21A) während seines Transfers zwischen der ersten (10) und zweiten Station (12) zwischen dem ersten Haltearmpaar hindurchbewegen kann.ORiGlMAL INSPECTEDDipl.-Iiig. Otto Flügel, Dipl.-Ing. Manfred Säger. Patentanwälte, Cosimastr. 81. D-8 München 8125. System nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung ein erstes Paar Zahn- bzw. Getrieberäder (23,23A), die jeweils an dem ersten Paar drehbarer Wellen (123,123A) befestigt sind, und ein zweites Paar Zahn- bzw. Getrieberäder (124,124A) aufweist, das mit ersterem kämmt und an der Welle (124) befestigt ist, mit welcher das zweite Haltearmpaar (21,21A) verbunden ist.26. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Station (10) eine Schutzabdeckung (191) aufweist, die zum Schutz des dort befindlichen ersten Aufzeichnungsmediums (11) gegen Eindringen von Fremdkörpern im Verlauf der Erstellung eines latenten Bildes auf dem Aufzeichnungsmedium (11) dient.27. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Trommel (11) und die zweite Trommel (13) jeweils eine drehbare Antriebswelle (95) und (96) aufweisen, die die Drehung der Trommeln bewirkt und jeweils mit einem Element (131) und (132) für den Eingriff in einen betreffenden Antriebsmechanismus an einer Station versehen ist.28. Bildentwerfungs-/Reproduktionssystem für eine Aufzeichnungsvorrichtung, in welcher ein Bild auf einem Speicher medium gespeichert und zur Herstellung von Reproduktion verwendet wird, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 7, g e kennzeichnet durch eine erste und zweite Station (10,12), an welchen jeweils ein erstes und ein zweites Bildspeichermedium (11,13) angeordnet sind, und eine Einrichtung, die die Erstellung eines latenten Bildes auf dem ersten Speichermedium (11) an der ersten Sta-ORIGINAL INSPECTEDDipl.-Ing. Otto Flügel, Dipl.-Ing. Manfred Siiger, Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81tion (10) und die Reproduktion eines auf dem zweiten Speichermedium (13) gespeicherten Bildes an der zweiten Station (12) bewirkt.29. System nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Speichermedium eine Aufzeichnungsfläche einer Bildspeichertrommel aufweist.30. System nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsvorrichtung als magnetographische Aufzeichnungsvorrichtung ausgebildet ist.31. System nach Anspruch 28, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (22,22A;21,21A) für den Transfer der ersten und zweiten Aufzeichnungsmedien (11,13) zwischen den Stationen (10,12), wobei ein Bild, das an der ersten Station (10) auf dem ersten Aufzeichnungsmedium (11) gespeichert wurde, an der zweiten Station (12) reproduziert werden kann, während an der ersten Station (10) ein neues Bild auf dem zweiten Aufzeichnungsmedium (13) gespeichert werden kann, welches von der zweiten Station (12) zur ersten Station (10) transferiert worden ist.32. System nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung für den simultanen Transfer des ersten und zweiten Aufzeichnungsmediums (11,13) zwischen der ersten und zweiten Station (10,12) ausgelegt ist.33. System nach Anspruch 31, dadurch g e ke nnzeichnet, daß die erste Station (10) ausschließlich über eine Einrichtung für die Reproduktion eines Bildes von einem Aufzeichnungsmedium verfügt.ORIGiIMAL INSPECTEDDipi.-Ing. Otto Hügel, I)ipl.-Ing. Manfred Säger, Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 81— Q —34. System nach Anspruch 32 ,dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Station (12) ausschließlich über eine Einrichtung für die Speicherung eines Bildes auf einem Aufzeichnungsmedium verfügt.35. System nach Anspruch 28, dadurch g e ke nnzeichnet, daß die erste Station (10) eine Schutzabdeckung (191) zum Schutz des dortigen Aufzeichnungsmedium gegen Eindringen von Fremdkörpern bei der Erstellung eines latenten Bildes auf dem Aufzeichnungsmedium aufweist.36. System nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Trommeln (11,13) eine drehbare Antriebswelle (95,96) aufweist, die die Drehung der Trommeln an den Stationen (10,12) bewirkt und jeweils mit einem Element (131,132) für den Eingriff in einen betreffenden Antriebsmechanismus an einer Station aufweist.37. Verfahren zur Aufzeichnung und Reproduktion von Informationen, insbesondere zur Durchführung an einem System, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 36, gekennzeichnet durch (a) die Erstellung eines latenten Bildes von Informationen auf einem Aufzeichnungsmedium an einer ersten Station (10) und (b) die Reproduktion eines Bildes von Informationen, das als latentes Bild auf einem Aufzeichnungsmedium erstellt wurde, an einer zweiten Station (12), die von der ersten Station (10) und dem dortigen Aufzeichnungsmedium getrennt angeordnet ist.38. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Schritte (a) und (b) simultan ausgeführt werden.ORIGINAL INSPcCTEÖDipl.-Ing. Otto Hügel, Dipl.-Ing. Manfred Säger, Patentanwälte, Cosimastr. 81, D-8 München 8139. Verfahren nach Anspruch 37, gekennzeichnet durch die weiteren Schritte, nämlich (c) des Transfers des Aufzeichnungsmediums, auf welchem das latente Bild bei Schritt (a) erstellt wurde, zur zweiten Station (12) und (d) des Transfers des Aufzeichnungsmediums, von welchem ein Bild an der zweiten Station reproduziert wurde, von der zweiten zur ersten Station.40. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Schritte (c) und (d) simultan ausgeführt werden.41. Verfahren nach Anspruch 39, gekennzeichnet durch einen weiteren Schritt (e) der fortlaufenden Wiederholung der Schritte (a) bis (d), wobei Schritt (a) an der ersten Station die Erstellung eines latenten Bildes von Information auf einem von der zweiten zur ersten Station transferierten Aufzeichnungsmedium und Schritt (b) an der zweiten Station die Reproduktion eines vorher an der ersten Station erstellten Bildes bewirkt.42. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsmedien bei Schritt (c) und (d) unter Drehung zwischen der ersten und zweiten Station transferiert werden.43. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß Schritt (c) synchron mit Schritt (d) ausgeführt wird.44. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß bei Schritt (a) ein latentes Informationsbild auf einem Speichermedium an der ersten Station (10) erstellt und bei Schritt (b) ein Informationsbild von einem zweiten Speichermedium, auf welchem die Information vorher an der er-OR'GW,*!. !MSPSCTEDDipl.-Ing. Otto Flügel. Dipl.-Ing. Manfred Siiger. Patentanwälte, Cosimastr. 81. D-8 München 8!-listen Station aufgezeichnet wurde, an der zweiten Station (12) reproduziert wird.45. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß bei Schritt (a) ein latentes magnetisches Informationsbild auf einem ersten magnetischen Speichermedium an der ersten Station erstellt und bei Schritt (b) ein Informationsbild von einem zweiten magnetischen Speichermedium, auf welchem die Information vorher an der ersten Station aufgezeichnet wurde, an der zweiten Station reproduziert wird.46. Verfahren nach Anspruch 45, gekennzeichnet durch die weiteren Schritte, nämlich (c) des Transfers des Mediums, auf welchem das latente Bild bei Schritt (a) erstellt wurde, zur zweiten Station und (d) des Transfers des Aufzeichnungsmediums, von welchem ein Bild an der zweiten Station reproduziert wurde, von der zweiten Station zur ersten Station.47. Verfahren nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsmedien bei Schritt (c) und Schritt (d) unter Drehung zwischen der ersten und zweiten Station transferiert werden.48. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Bildspeichertrommel jedes Aufzeichnungsmediums um deren betreffende Achse gedreht wird und daß bei Schritt (c) im Verlauf des Transfers die Drehung der bei Schritt (a) mit einem latenten Bild versehenen Bildspeichertrommel derart bewirkt wird, daß die Tangentialgeschwindigkeit der Trommel mit jener eines Reproduktionsmediums synchronisiert wird, auf welches das Bild an dieser Trommel an der zweiten Station transferiert wird.ORIGINAL
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