DE2927375A1 - Verfahren und geraet zum handhaben und transportieren von bildaufnehmenden medien - Google Patents
Verfahren und geraet zum handhaben und transportieren von bildaufnehmenden medienInfo
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Description
PATENTANWALTS DipL-Phys. JÜRGEN WEISSE · Dipl.-Chem. Dr. RUDOLF WO LQ A S
BÖKENBUSCH41 · D 5620 VELBERT 11-LANGENBERG
Postfach 110386 · Telefon: (02127) 4019 · Telex: 8516895
Patentanmeldung LogEtronics Inc. 7001 Loisdale Road, Springfield, Virginia, USA
Verfahren und Gerät zum Handhaben und Transportieren von
bildaufnehmenden Medien
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Transportieren eines bildaufnehmenden Mediums, zum Formen desselben zu einer
präzisen Krümmung und zur Erzeugung eines Bildes auf diesem Medium.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Gerät zur Durchführung
eines solchen Verfahrens sowie einen für die Durchführung des Verfahrens ausgebildeten Träger zur Aufnahme eines bildaufnehmenden
Mediums.
Die Erfindung ist insbesondere anwendbar bei Verfahren und
Geräten, wie sie in einer oder mehreren der nachstehenden Druckschriften beschrieben sind:
US-PS 3 739 088, US-PS 3 742 853, US-PS 3 779 779, US-PS 3 816 659, US-PS 3 945 318, US-PS 3 991 145,
US-PS 3 999 918, US-PS 4 064 205, US-PS 4 131 916.
Besonders geeignet ist die Erfindung zur Verwendung bei Geräten nach Art der vorerwähnten US-PS 4 131 916, die der
DE-OS 26 58 35O entspricht, und der US-PS 3 945 318. Bei diesen
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vorbekannten Geräten liegt auf einer körnigen Aluminiumdruckplatte
eine bilderzeugende Maske oder Schicht aus Ruß, und diese beiden Schichten des bildaufnehmenden Mediums sind zu
einer genauen zylindrischen Fläche geformt, die durch ein fokussiertes Bündel von Strahlungsenergie von einem Infrarotlaser
abtastbar ist. Jedesmal, wenn das Bündel auf die bilderzeugende Schicht aus Ruß auftrifft, wird der Ruß auf die
Aluminiumplatte übertragen. Um die erforderlichen Auflösungsund Übertragungseigenschaften zu erhalten, ist es erforderlich,
daß die gesamte Doppelschicht von Aluminiumplatte und Ruß zu einer präzise zylindrischen Fläche geformt wird, deren maximale
radiale Schwankung weniger als plus oder minus 0,175 Millimeter beträgt.
Die Erfindung ist besonders geeignet für das schnelle Einbrennen von Druckplatten zu Verwendung beim Zeitungsdruck oder
ähnlichen Anwendungen, bei denen es wünschenswert ist, Aluminiumdruckplatten schnell und billig direkt von kamerafertigen
Vorlagen in der Form von aufklebbaren Folien o.dgl. zu erzeugen.
Das Problem, ein flaches Blatt von bildaufnehmendem Medium zu einer gekrümmten Belichtungsstation zu transportieren, tritt
bei einer Vielzahl von photographischen, xerographisehen,
Wärmeübertragungs- und Schablonierverfahren auf. Diese
Verfahren haben Anwendung gefunden bei Kopiergeräten, Druckmaschinen, bei der Klischeeherstellung und bei Siebdruckmaschinen.
Der Stand der Technik auf diesem Gebiet kann in fünf Gruppen unterteilt werden.
Die erste Gruppe enthält die US-PS 3 293 657, US-PS 3 922 772, US-PS 3 958 250. In allen diesen Druckschriften sind zylindrische
Trommeln beschrieben, wobei ein bildempfindliches Material zum Abtasten oder Aufzeichnen.durch Unterdruck an der Innen- oder
Außenseite der Trommel haftend gehalten wird. Dabei wird das
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_ ja _ -
Material direkt an der Trommel gehalten, indem Unterdruck durch Durchbrüche der Trommel hindurch wirksam wird. Bei der
US-PS 3 293 657 und der US-PS 3 958 250 sind darüberhinaus
Andruckrollen vorgesehen, welche das lichtempfindliche Material
an die Trommeloberflache andrücken.
Bei der zweiten Gruppe von Druckschriften aus dem Stand der Technik, nämlich der US-PS 2 560 696 und US-PS 3 170 381,
werden ein oder mehrere Blätter aus lichtempfindlichem Material in einer zylindrischen Fläche belichtet. Diese beiden
Druckschriften offenbaren die Verwendung einer dünnen,
durchsichtigen Abdeckfolie, welche die Öffnungen in der Trommel
abdichtet, durch welche hindurch der Unterdruck wirksam wird. Es wird auch ein Klebeband längs des äußeren Umfangs des
mehrschichtigen Materials aufgebracht, um das mehrschichtige Material von der Außenluft zu trennen.
Zu der dritten Gruppe von Druckschriften aus dem Stand der
Technik gehören die US-PS 1 746 407, die US-PS 1 792 264 und die US-PS 3 303 507» Bei diesen Druckschriften wird ein
durchgehender Materialstreifen benutzt der außen oder innen um eine zylindrische Trommel zur Belichtung gewickelt wird. Bei
der US-PS 3 303 507 sind eine Energiequelle, eine Turbinenwelle
und ein Drehspiegel innerhalb der zylindrischen Trommel
vorgesehen, um Strahlungsenergie auf dem lichtempfindlichen
Material zu fokussieren. Die Trommel ist bei der US-PS 1 792 und bei der US-PS 3 303 507 durchsichtig und definiert die
Bildebene, Das ist zwar für eine photograph!sehe Belichtung
geeignet, funktioniert aber nicht bei Verwendung eines Laserstrahls, bei welchem genaue Mengen von fokussierter
Infrarotstrahlung auf eine bilderzeugende Maske oder Schicht
auftreffen. Die innerhalb des abgeschlossenen Raumes durch die
Strahlungs- und Wärmeübertragung erzeugten Gase würden die Materialien verformen und die durchsichtige Auflagefläche
beschädigen.
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Bei der vierten Gruppe von Druckschriften aus dem Stand der
Technik werden jeweils Karten oder ähnliche elastische Unterlagen benutzt, auf denen ein Bild aufgezeichnet wird. Zu
diesen Druckschriften gehören die US-PS 1 584 897, die
US-PS 2 153 917 und die US-PS 2 511 892. In diesen Druckschriften
ist die Verwendung einer Trommel oder eines Paares von Zylindern offenbart, auf denen eine relativ steife Karte zu
Aufzeichnungszwecken gehaltert ist.
Bei der fünften Gruppe von Druckschriften aus dem Stand der
Technik handelt es sich um die US-PS 2 649 034, US-PS 2 672 503, US-PS 2 816 001, wobei insbesondere die Figuren 30-32 und
Spalten 13-14 der US-PS 2 672 503. Diese Druckschriften offenbaren einen Phosphorbronzeträger zur Halterung eines
Kartenvorrats und das Biegen des Phosphorbronzeträgers um ein Paar zylindrischer Flansche, wie dies in Figur 30 dargestellt
ist. Bei der US-PS 2 672 503 wird das zu belichtende Material auf der Innenseite in den Phosphorbronzeträger eingesetzt, und
es liegt infolgedessen innerhalb der Krümmungslinie, die zwischen dem Phosphorbronzeträger und den zylindrischen
Flanschen festgelegt ist. Es handelt sich um nur eine einzige Trägerunterlage enthaltendes Material, und es werden Flansche
benutzt, um das, Material auf dem Träger aufzunehmen. Eine solche Konstruktion kann zwar geeignet sein bei Verwendung
einer relativ kleinen Karte. Sie ist aber nicht geeignet zur Verwendung bei großen Druckplatten, die vierzig bis fünfzig
Zentimeter ohne Zwischenabstützung überspannen.
Schließlich ist durch die US-PS 3 966 187 eine Anordnung
bekannt, bei welcher ein bildaufnehmendes Medium in Form eines ebenen Blattes zu einer zylindrischen Fläche mit einer präzisen
Krümmung geformt wird. Das geschieht dadurch, daß das Papier unmittelbar von einer Trommel erfaßt und um diese herumgezogen
wird.
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Ai- "*-"
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und
eine Vorrichtung zum Transportieren eines ebenen, bildauf nehmenden Mediums von einer ersten, ebenen Lage in eine
zweite, präzise gekrümmte Lage für die Bildabtastung zu schaffen.
Insbesondere soll ein Verfahren und ein Gerät geschaffen
werden, welche eine präzise zylindrische Krümmung des
bildaufnehmenden Mediums in einer durch das Gerät vorgegebenen Brenn— oder Bildfläche gewährleistet, die um nicht mehr als
plus oder minus 0,175 Millimeter schwankt.
Ferner soll ein gleichmäßiger Kontakt zwischen einer relativ
steifen unteren Schicht und einer flexiblen oberen Schicht des
bildaufnehmenden Mediums gewährleistet sein, wenn die beiden Schichten mit der flexiblen Schicht nach innen zu einer
präzisen zylindrischen Fläche gekrümmt werden. Dabei soll eine neutrale Krümmungslinie erreicht werden derart, daß eine
Faltenbildung oder eine Trennung der Schichten beim Biegen vermieden wird.
Bei einem Gerät zum Abtasten und Belichten einer Mehrzahl von
Druckplatten in,einem einzigen Arbeitsgang soll ein schnelles
Einsetzen, Belichten und Herausnehmen der Druckplatten
ermöglicht werden, wobei der Durchsatz von besonderer Bedeutung ist. Auch soll bei der Belichtung eines bildaufnehmenden
Mediums, in einer zylindrischen Ebene eine extrem hohe Auflösung
erzielt werden.
Erfindungsgemäß wird die vorstehend angegebene Aufgabe gelöst
durch die nachstehenden Verfahrensschritte:
(a) Auflegen eines bildaufnehmenden Mediums auf die Oberfläche
eines flachen, flexiblen Trägers, der ein Paar Referenzstreifen bildet,
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(b) Einführen des flexiblen Trägers in eine Greifvorrichtung, die an einem Paar im Abstand voneinander angeordneten
zylindrischer Scheiben angebracht ist, wobei diese Scheiben zwischen sich eine genaue zylindrische Referenzfläche
definieren,
(c) Erzeugung eines Unterdrucks durch den Träger hindurch zum Absaugen von Luft zwischen dem bildaufnehmenden Medium und
der Oberfläche des Trägers,
(d) Verdrehen der Scheiben in einem solchen Maße, daß der flexible Träger um den Umfang der Scheiben gezogen wird,
wobei jeder der Referenzstreifen an einer der Scheiben anliegt, so daß das bildaufnehmende Medium von dem Träger
in einer genauen zylindrischen Referenzebene gehalten wird, und
(e) Beaufschlagen des bildaufnehmenden Mediums mit einem
Bündel von modulierter Strahlungsenergie, das auf das Medium in der präzisen zylindrischen Referenzfläche
fokussiert ist, um ein Bild auf dem Medium aufzuzeichnen.
Ein Gerät zur Durchführung dieses Verfahrens ist gekennzeichnet durch:
(a) ein Paar von im Abstand voneinander angeordneten zylindrischen Scheiben, die um eine gemeinsame Achse
drehbar gelagert sind und die zwischen sich eine präzise zylindrische Fläche definieren,
(b) einen flexiblen Träger mit einer ersten, vorlaufenden Kante, der in einer ersten, zu der vorlaufenden Kante
parallelen Richtung starr und in einer zweiten, in seiner Ebene verlaufenden und zu der ersten Richtung senkrechten
Richtung biegsam ist und der ein Paar von Referenzstreifen
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aufweist, welche so angeordnet sind, daß sie an die im Abstand voneinander angeordneten, zylindrischen Scheiben
anlegbar sind und dadurch in ihren jeweiligen Anlagepunkten an den Scheiben eine neutrale Krümmungslinie
definieren, und der weiterhin eine ebene Fläche zur Abstützung und zum Transportieren eines bildaufnehmenden
Mediums bildet,
(c) eine Greifvorrichtung, die an den zylindrischen Scheiben sitzt, zum Angreifen an der ersten vorlaufenden Kante des
Trägers und zur Befestigung desselben tangential am Umfang der Scheiben und
(d) eine Antriebsvorrichtung zum Verdrehen der Scheiben nach dem Angreifen der Greifvorrichtung an dem Träger, so daß
der Träger um die Scheiben gewickelt und die ebene Fläche des Trägers zu einer präzisen zylindrischen Fläche
konzentrisch zur Achse geformt wird.
Schließlich betrifft die Erfindung auch einen Träger zur
Aufnahme eines aus zwei Schichten bestehenden bildaufnehmenden Mediums zur Durchführung des vorerwähnten Verfahrens. Dieser
Träger ist gekennzeichnet durch
(a) ein flexibles Aufschlagglied, welches eine erste und eine
zweite Auflagefläche zur Aufnahme einer ersten bzw. einer zweiten Schicht des bildaufnehmenden Mediums aufweist,
wobei die zweite Schicht auf der ersten aufliegt,
(b) eine Mehrzahl von langgestreckten Versteifungsgliedern,
die in das Auflageglied eingebettet sind und Steifigkeit des Auflagegliedes in einer in dessen Ebene liegenden
Richtung gewährleisten, während das Auflageglied in der dazu senkrechten, in seiner Ebene liegenden Richtung
flexibel ist,
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(c) ein Paar flexibler Referenzstreifen, die auf dem
Auflageglied angebracht sind und von denen je einer auf jeder Seite der ersten und der zweiten Auflageebene und
senkrecht zu den Versteifungsgliedern angeordnet ist, und
(d) eine Mehrzahl von Saugkanälen, die in dem Träger in der ersten Auflagefläche gebildet sind und über welche die
Luft absaugbar ist, die zwischen der ersten Schicht des bildaufnehmenden Mediums und dem Träger eingeschlossen
ist.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gegenüber den bekannten Anordnungen nach der vorerwähnten ersten Gruppe von Druckschriften unterscheidet sich die
Erfindung dadurch, daß ein Träger für das strahlungsempfindliche Material, d.h. das bildaufnehmende Medium, benutzt wird.
Zur Festlegung einer präzisen zylindrischen Fläche zum Abtasten und zur Belichtung des Materials dienen dieser Träger sowie die
zylindrischen Scheiben. Von den bekannten Anordnungen nach der vorerwähnten zweiten Gruppe von Druckschriften sieht die
Erfindung vor, daß der Unterdruck in einem Träger erzeugt wird und so die beiden Schichten des bildaufnehmenden Mediums in
engem Kontakt für die Belichtung gehalten werden. Ein Klebeband kann entfallen, welches weniger geeignet ist für ein druckplattenerzeugendes
Gerät mit hohem Durchsatz. Auch gegenüber den Druckschriften der dritten Gruppe unterscheidet sich die
Erfindung insbesondere durch den flexiblen Träger mit Unterdruck, durch welchen das bildaufnehmende Medium in der
präzisen zylindrischen Ebene gehalten wird. Mit den Anordnungen nach den Druckschriften der vierten Gruppe hat die Erfindung
nur die relative Steifigkeit des bildaufnehmenden Mediums gemein.
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~ß~
232332$
Ein Zusammenhang zwischen den Druckschriften der fünften Gruppe
xmd der Erfindung ergibt sich dadurch, daß bei der bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung Referenzstreifen aus Phösphorbronze
mit einem Paar von im Abstand voneinander angeordneten zylindrischen Scheiben zusammenwirken, um in ihren Berührungspunkten
eine präzise zylindrische Fläche und eine neutrale Krümmungslinie festzulegen. Die Wahl der neutralen Krümmungslinie ist kritisch für die Erzeugung einer präzisen zylindrischen
Fläche bei mehrschichtigen bildaufnehmenden Medien. Jedesmal,
wenn mehrschichtige Materialien zu einer gekrümmten Fläche gebogen werden, muß notwendigerweise eine Schicht relativ zu
der anderen gleiten, oder es würde sich eine Verbiegung oder Faltenbildung an der dünneren Schicht ergeben. Bei der Erfindung
wird ein Träger verwendet, welcher das bildaufnehmende Medium außerhalb der neutralen Krümmungslinie legt, so daß jeder Teil
des mehrschichtigen Mediums oder Materials gegenüber der neutralen Krümmungslinie gedehnt wird.
Auch gegenüber der Anordnung nach der US-PS 3 966 187
unterscheidet sich das erfindungsgemäße Verfahren und Gerät durch die Verwendung eine Unterdrucks, um das bildaufnehmende
Medium an einem Träger haftend zu halten und dadurch, daß
dieser Träger wiederum von der Trommel erfaßt wird.
Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher
erläutert:
Fig. 1 ist eine isometrische, teilweise abgebrochene
Darstellung eines Trägers.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch den Träger längs der Linie 2-2 von Figur 1.
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- io -
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Fig. 3 ist eine Ansicht, teilweise im Schnitt, eines
Teils des Trägers und veranschaulicht die neutrale Krümmungslinie.
Fig. 4 ist eine vergrößerte Schnittdarstellung eines Teils des in Fig. 1 dargestellten Trägers,
Fig. 5 ist eine isometrische und schematische Darstellung des Träger- und Transportmechanismus.
Fig. 6 zeigt einen Schnitt längs der Linie 6-6 von Figur 5.
Fig. 7 ist eine schaubildliche Darstellung des Transportmechanismus und des Trägers.
Fig. 8 ist eine schaubildliche Darstellung des Transportmechanismus mit zwei Trägern.
Fig. 9 ist eine schaubildliche Darstellung des Transportmechanismus und zweier zu einem
Zylinder geformter Träger.
Fig. 10 ist eine schematische Darstellung eines Laserabtastgerätes und des zugehörigen
Transportmechanismus.
Transportmechanismus.
Fig. 11 ist eine schematische Darstellung des in Fig. 9 dargestellten Transportmechanismus und
zeigt weiter die Befestigungsbänder.
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Figur 1 ist eine isometrische, teilweise geschnittene Darstellung des Trägers. Dieser Träger ist besonders geeignet zur
Verwendung bei einem mit Laser arbeitenden Gerät zur Herstellung von Druckplatten, welches auf hohlzylindrischen Oberflächen
eine Vorlage abtastet und diese auf eine ebenso angeordnete
Druckplatte überträgt. Ein solches Gerät arbeitet mit einem Paar umlaufender Laserstrahlen, welche auf gedachte Flächen
fokussiert sind, die durch Paare von umlaufenden Scheiben mit präzisen Radien definiert sind. Die Umfangsflachen jedes Paares
von im Abstand voneinander angeordneten Scheiben definiert dazwischen präzise, zylindrische Referenzflächen.
Die Plattenmaterxalien, die abgetastet ("gelesen") oder
"beschriftet" werden sollen, sind dünn, eben und flexibel und werden in ebener Lage auf den in Figur 1 dargestellten Träger
aufgelegt. Sie werden dann mittels eines Unterdrucks allmählich in Anlage an dem Träger gezogen, bevor sie in das Gerät
gefördert und um die Scheiben herumgelegt werden. Wenn der
Träger fest an die hochpräzisen Scheiben angeklemmt ist, erzeugt er dann die präzise, zylindrische Referenzebene, die
erforderlich ist, die Materialien im Fokus der Laserstrahlen zu
halten. Aus den vorstehenden Gründen muß der Träger so konstruiert und aufgebaut sein, daß er die ebenen, flexiblen
Materialien mit einfachen Handhabungsbewegungen aufnimmt und sie genau nach ihren Referenzpunkten ausrichtet, bevor sie
allmählich durch die Einwirkung von Unterdruck in Kontakt mit der Oberfläche des Trägers angesaugt werden. Der Transport des
Trägers in die richtige Referenzlage innerhalb des Gerätes muß schnell und genau bewerkstelligt werden, so daß die von dem
Träger gebildete konkave Innenfläche genau zylindrisch wird, und zwar innerhalb der durch das Laser-Fokussiersystem
bestimmten Tiefenschärfe von plus oder minus 0,175 Millimeter. Um diese zylindrische Fläche zu erzeugen, muß der Träger in
seiner Längsrichtung elastisch sein, wie in Figur 1 dargestellt ist, und steif in seiner Querrichtung, wo starre Versteifungsglieder oder Querleisten eine Durchbiegung verhindern, wenn der
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Träger um ein Paar von im Abstand voneinander angeordneten zylindrischen Scheiben herumgewickelt ist.
Die Materialien, die bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zu "beschriften" sind, sind in der US-PS 3 945 318
beschrieben. Die Anwendbarkeit der Erfindung ist jedoch nicht auf eine solche Kombination von Druckplatte und Lasermaske
beschränkt. Vielmehr hat die Erfindung ein weiteres Anwendungsgebiet überall da, wo mehrere bildaufnehmende Medien in
zylindrische Flächen geformt werden sollen zum Zwecke der Beaufschlagung mit Strahlungsenergie.
Ein Problem, das mit der vorliegenden Erfindung gelöst wird ist das der Faltenbildung der innersten Schicht des bildaufnehmenden
Mediums beim Zusammenpressen während des Krümmungs- oder Zylinderbildungsvorganges. Bei der beschriebenen Anordnung ist
eine relativ steife Aluminiumdruckplatte mit einer dünnen, flexiblen Lasermaske aus Kunststoff abgedeckt, und diese beiden
Schichten sind zu einer präzisen, zylindrischen Fläche geformt. Falten werden vermieden, indem sowohl die Aluminiumdruckplatte
als auch die Lasermaske außerhalb der neutralen Krümmungslinie
des kombinierten mehrschichtigen Mediums angeordnet sind. Das geschieht dadurch, daß längs der Seiten des Trägers ein Paar
von Referenzstreifen mit hohem Elastizitätsmodul vorgesehen ist
und diese Referenzstreifen oberhalb der Auflagefläche des
Trägers angeordnet sind. Wenn der Träger gekrümmt wird, werden die Metallbänder, welche die Referenzstreifen bilden, in
Kontakt mit den zylindrischen Scheiben gebracht und bilden einen kleineren Krümmungsradius als das mehrschichtige
bildaufnehmende Medium. Die dünne flexible Lasermaske wird geringfügig gegenüber diesen Referenzstreifen gedehnt, und die
gummielastische Basis des Trägers wird noch stärker gedehnt. Die Ausübung einer dehnenden Kraft auf das mehrschichtige
bildaufnehmende Medium bei der Krümmung verhindert die Bildung von Falten in dem dünnen Material der Lasermaske.
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292737s;
Wie in den Figuren 1 und 2 dargestellt ist, enthält der Träger 10 ein flexibles Auflageglied 11, welches eine erste und eine
zweite (in Figur 2 dargestellte) Auflagefläche 12 bzw. 13 zur
Aufnahme einer ersten bzw. zweiten Schicht eines bildaufnehmenden
Mediums aufweist, wobei die zweite Schicht über der ersten liegt. Der Träger weist auch eine Mehrzahl von Verstärkungsleisten 14 auf, welche Steifigkeit längs einer in der Ebene des
Trägers verlaufenden Richtung gewährleisten, so daß der Träger in einer Dimension relativ starr aber in seiner zweiten
Dimension relativ flexibel ist. Der Träger 10 bildet auch ein Paar von Referenzstreifen 15 und 16, die senkrecht zu den Verstärkungsleisten
14 auf dem flexiblen Auflageglied 11 zu beiden Seiten der ersten und der zweiten Auflageebene 12 und 13
angeordnet sind. In der ersten Auflagebene sind von dem flexiblen Auflageglied 11 eine Mehrzahl von Saugkanälen 17
gebildet, durch welche Luft absaugbar ist, welche zwischen der
ersten Schicht des bildaufnehmenden Mediums und dem
Träger 10 eingeschlossen ist. Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält der Träger auch eine durchbrochene,
elastische Folie 18 mit einer Mehrzahl von Öffnungen 19, welche
mit den Saugkanälen 17 in Verbindung stehen und das Absaugen
von Luft zwischen der ersten Schicht des bildaufnehmenden Mediums und dem Träger unterstützen.
Der Träger bildet auch einen äußeren Saugkanal 20, der sich um die erste Auflageebene 12 herumerstreckt und benutzt wird, um
Luft zwischen der ersten und der zweiten Schicht des bildaufnehmenden Mediums und zwischen der zweiten Schicht und dem
Träger abzusaugen. Die zweite Schicht oder die Lasermaske liegt
über die ersten Schicht oder der Alüminiumdruckplatte und erstreckt sich auf allen vier Seiten über die Aluminiumdruckplatte hinaus, so daß sie den äußeren Saugkanal 20
abdeckt. Gegebenenfalls kann der Träger auch ein Paar Halteleisten 21 und 22 aufweisen, welche umlegbar an dem
flexiblen Auflageglied 11 unmittelbar neben den Referenzstreifen 15 und 16 angebracht sind, so daß sie sich nach dem
Umlegen einwärts erstrecken und die parallelen Ränder der
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zweiten Schicht des bildaufnehmenden Mediums abdecken, wenn der Träger in den Transportmechanismus eingeführt wird.
Der Träger 10 weist einen Unterdruckverteiler 23 auf. Der Unterdruckverteiler 23 ist für den Angriff einer noch zu
beschreibenden Greifvorrichtung 38 eingerichtet. Er verbindet die Saugkanäle 17 und den äußeren Saugkanal 20 mit den
Saugkanälen 46, die von der Greifvorrichtung 38 gebildet sind. Im Betrieb des Gerätes wird über die Greifvorrichtung 38, die
Saugkanäle 46, den Unterdruckverteiler 32, den äußeren Saugkanal 20 und die Öffnungen 19 ein Unterdruck erzeugt, um
Luft abzusaugen, die zwischen der ersten und der darüberliegenden zweiten Schicht des bildaufnehmenden Mediums und
zwischen der ersten Schicht und der Auflagefläche 13 eingeschlossen
ist. Der Träger 10 bildet auch ein Paar von Ausrichtausnehmungen 24,25, in die ein Paar von an der
Greifvorrichtung vorgesehenen Ausrichtstiften eingreift.
Der neurartige Aufbau des Trägers ist unter Bezugnahme auf die Figuren 3 und 4 näher erläutert. Figur 4 stellt die relativen
Dicken der verschiedenen Bestandteile des Trägers stark übertrieben dar, um die beim Einsatz des Trägers und des
Transportmechanismus benutzten Prinzipien deutlicher zu veranschaulichen. Wie in Figur 4 dargestellt ist, enthält der
Träger 10 ein gummielastisches Auflageglied 11, welches eine erste Auflagefläche zur Aufnahme einer Aluminiumdruckplatte 26
und eine zweite Auflagefläche zur Aufnahme einer dünnen,
flexiblen Lasermaske 27 bildet.
Wie in der vorerwähnten US-PS 3 945 318 näher beschrieben ist, ist die vorliegende Einrichtung besonders geeignet zur
Verwendung mit einem Laser 50 als Lichtquelle, einem Laserstrahlmodulator 51, einem Bündelverbreiterer 51a um einer
Einrichtung 52 zur wendeiförmigen Abtastung, welche ein präzise fokussiertes Bündel 53 von Laserlicht liefert, das auf die
Lasermaske 27 trifft. Die Lasermaske 27 enthält eine dünne,
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flexible, durchsichtige Kunststoffolie mit einer Rußschicht
darauf. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
hat sich eine Lasermaske mit einer Dicke von ungefähr O,O75
Millimeter als recht geeignet erwiesen, eine selektive
Übertragung von Ruß auf die Aluminiumdruckplatte 26 zu
bewirken. Im Gegensatz dazu hat die körnige Aluminiumdruckplatte 26 eine Dicke in der Größenordnung von 0,3 Millimeter
und ist auf dem flexiblen Aüflageglied angeordnet, dessen Dicke ungefähr 18 Millimeter beträgt.
Die Tiefenschärfe des fokussierten Laserbündels 53 ist bei der
bevorzugten Ausführungsform über die Oberfläche des Trägers hinweg plus oder minus 0,175 Millimeter. Die bevorzugte
Ausführungsform ist besonders geeignet für die schnelle
Herstellung von Zeitungsdruckplatten mit Abmessungen von ungefähr 4Ox6O Zentimetern. Man sieht daraus, daß zur Erzielung
der erforderlichen Bildauflösung die zylindrische Fläche genau"
definiert sein muß. In der Praxis hat sich gezeigt, daß mit der bevorzugten Ausführungsform eine Auflösung in der Größenordnung
von 4 bis 5 Zeilen pro Millimeter erzielbar ist» Das macht die bevorzugte Ausführungsform geeignet für praktisch alle
Druckanwendungen, da die meisten Zeitungen mit einer Auflösung von 2 bis 3 Zeilen pro Millimeter gedruckt werden.
Die Rußschicht 27a wird von der Lasermaske auf die Aluminiumdruckplatte 26 mittels des fokussierten Laserbündels 53
übertragen, während das Abtastgerät 52 mit Drehzahlen bis zu 6000 UpM an der Achse der zylindrischen Fläche umläuft. Daher
sind gewisse Abmessungstoleranzen erforderlich, um die Eigenschaften der optischen und Abtastbauteile zu berücksichtigen.
Die gesamte Tiefenschärfe von plus oder minus 0,175 Millimeter muß alle optischen und Abtastfehler einschließen und läßt eine
echte Tiefenschärfe für die Aluminiumdruckplatte und die
Rußschicht von ungefähr plus oder minus 0,075 bis 0,1 Millimeter übrig. Es ist somit wesentlich, daß die Lasermaske aus Ruß
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gleichmäßig auf der Aluminiumdruckplatte aufliegt, d.h. ohne Falten oder Luftblasen, die sonst die Auflösung des auf die
Aluminiumdruckplatte übertragenen Bildes zerstören würden. Eine Luftblase oder Palte hebt die in Figur 4 dargestellte
Rußschicht nach oben aus der kritischen Schärfezone des Laserbündels 53 heraus. Außerdem verlagert und zerstreut sich
der Ruß, wenn er von der durchsichtigen Folie 27 auf die Aluminiumdruckplatte übertragen wird, sobald irgendeine
merkliche Trennung zwischen den beiden Schichten auftritt. Es ist daher kritisch, daß die Lasermaske während des Abtastvorganges
dicht an der Aluminiumdruckplatte 26 haftet.
Wie in Figur 4 dargestellt ist, saugen der Saugkanal 17 und die
öffnungen 19 alle Luft ab, die zwischen dem Träger 10 und der
Aluminiumdruckplatte 26 liegt. Der äußere Saugkanal 20 saugt alle Luft ab, die zwischen der Lasermaske 27 und der Aluminiumsdruckplatte 26 liegt, sowie alle Luft zwischen der Lasermaske
27 und dem Auflageglied 11. Die umlegbaren Halteleisten 22 bilden ein Mittel zum Festhalten der Aluminiumdruckplatte und
der Lasermaske in ihrer Stellung für den Fall, daß die Saughaftung zwischen den Schichten wegfällt. Wie unten noch
beschrieben wird, enthält der Transportmechanismus weiterhin eine Rolle, welche an der oberen Oberfläche der zweiten Schicht
27 des bildaufnehmenden Mediums zur Anlage kommt und sich über das Medium hinwegbewegt, wenn der Träger in den Transportmechanismus
gefördert wird. Diese Rolle walzt dadurch alle Luft hinaus, die zwischen der ersten Schicht 26 und der zweiten
Schicht 27 des bildaufnehmenden Mediums eingeschlossen ist.
Anfängliche Versuche, mehrschichtige, bildaufnehmende Medien zu
einer präzisen, zylindrischen Fläche zu formen, stießen auf zahlreiche Schwierigkeiten. Wenn das kombinierte Medium mit
einer relativ steifen Platte 26 und einem dünnen flexiblen Glied 27 zu einer zylindrischen Fläche gerollt wurde, wobei das
dünne flexible Glied 27 auf der Innenseite lag, so trat
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unvermeidlich Faltenbildung auf. Bei jedem Krümmungsvorgang,
der mehrschichtige Medien zum Gegenstand hat, muß eine Schicht sich relativ zu der anderen verschieben, wenn sich ihre
jeweiligen Krümmungsradien ändern. Bei der beschriebenen Anordnung wird das Problem der Krümmung eines mehrschichtigen
Mediums zu einer präzisen zylindrischen Fläche gelöst und eine Faltenbildung der innersten Schicht des bildaufnehmenden
Mediums vermieden.
Wie in Figur 3 veranschaulicht ist, hat sich gezeigt, daß, wenn
der Träger 10 mit relativ steifen Referenzstreifen 16 versehen
ist, deren Elastizitätsmodul größer ist als der irgendeines
Teils des Auflagegliedes, daß dann die Referenzstreifen einen
Krümmungsradius R1 in Bezug auf die präzise zylindrischen Scheiben festlegen, wenn der Träger um die Scheiben herumgelegt
wird. Der Radius Ri bestimmt dann die neutrale Krümmungslinie, wobei alle Radien, die kleiner als R1 sind, innerhalb der
neutralen Krümmungslinie und alle Radien, die größer als R1 sind, außerhalb der neutralen Krümmungslinie liegen. Wie aus
Figur 3 ersichtlich ist, liegt die dünne, flexible Lasermakse 27 auf einem Radius R2 außerhalb der neutralen Krümmungslinie. Das
bedeutet, daß beim Krümmen der Lasermaske in die in Figur 3 dargestellte Form die Lasermaske auch geringfügig gegenüber
ihren Abmessungen im ebenen Zustand gedehnt werden muß. Weiterhin stellt R3 den Krümmungsradius der Aluminiumplatte
dar, der auch außerhalb der durch R1 gegebenen neutralen
Krümmungslinie liegt. Die Aluminiumplatte 26 ist auch gegenüber ihren normalen Abmessungen im ebenen Zustand gespannt. Der
Radius R4 gibt die innerste Dimension des gummielastischen
Auflagegliedes 11 des Trägers 10 an, das jetzt gegenüber seinen
ursprünglichen Abmessungen in flacher Form gedehnt ist. R5 veranschaulicht den Radius der äußersten Schicht des gummielastischen Auflagegliedes, die gegenüber ihren ursprünglichen
Abmessungen erheblich gedehnt worden ist. Wie in Figur 3 dargestellt ist, sind die Versteifungsglieder 14 in Abständen
voneinander angeordnet und können sich im wesentlichen frei in ümfangsrichtung ausdehnen, wenn sich das gummielastische
Auflageglied 11 ausdehnt.^ 3 Q Q 2 g / Q 5 2 g
.-18-
In Figur 3 bestimmt R1 die "neutrale Krümmungslinie" oder die
"präzise zylindrische Fläche" der vorliegenden Erfindung, während R4 die erste Auflagefläche zur Aufnahme der ersten
Schicht des bildaufnehmenden Mediums bestimmt. Diese Auflagefläche ist von der oberen Oberfläche 18a der Schicht 18
gebildet, wie in Figur 4 dargestellt ist. Der Träger 10 bildet auch die zweite Auflagefläche zur Aufnahme einer zweiten
Schicht des bildaufnehmenden Mediums. Die zweite Auflagefläche
wird von der oberen Oberfläche 11a des gummielastischen
Auflagegliedes 11 gebildet und hat den Krümmungsradius R3, wie
in Figur 3 dargestellt ist.
Die vorliegende Erfindung ist zwar vorstehend unter Bezugnahme auf eine Lasermaske und eine Aluminiumplatte zur Verwendung bei
einem Gerät für die Herstellung von Druckplatten durch Laserabtastung beschrieben. Die Erfindung ist jedoch auf diese
Anwendung nicht beschränkt. Beispielsweise ist die Erfindung anwendbar beim Kontaktkopieren auf Aluminiumdruckplatten von
daraufliegenden photographischen Negativen unter Verwendung üblicher ultravioletter oder anderer photoaktinischer Lichtquellen.
Der Transportmechanxsmus zum Transport des Trägers 10 aus einer ebenen Lage in eine präzise zylindrische Fläche und dann zurück
in seine Ausgangslage ist in den Figuren 5 bis 11 dargestellt.
Wie in Figur 5 dargestellt ist, wird der Träger 10 auf ein ebenes Anlegeglied 30 aufgelegt, durch welches der Träger
tangential an ein Paar im Abstand voneinander angeordneter zylindrischer Scheiben 31,32 anlegbar ist. Die "zylindrischen
Scheiben" der vorliegenden Erfindung sind von nach innen ragenden Flanschen 33 und 34 der Scheiben 31,32 gebildet. Das
Paar im Abstand voneinander angeordneter zylindrischer Scheiben ist um eine gemeinsame Achse drehbar gelagert, wie in Figur 5
dargestellt ist. Der Antrieb erfolgt dabei durch Antriebsmittel 35, eine Antriebskette 3 6 und ein mit der Scheibe 31 verbundenes
Kettenantriebsrad 37. Die im Abstand voneinander angeordneten
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zylindrischen Scheiben 31,32 tragen auch ein Paar von
Greifvorrichtungen 38 und 39, von denen eine an dem Träger angreifen und ihn an den Flanschen 33,34 der Scheibe befestigen
kann. Nachdem die Greifvorrichtung 38 den Träger 10 erfaßt hat, verdrehen die Antriebsmittel 35 die Scheiben und wickeln den
Träger um die Scheiben, wodurch die ebene Oberfläche des Trägers zu einer präzisen zylindrischen Fläche konzentrisch zur
Achse der Scheiben geformt wird.
Bei der bevorzugten Ausführungsform haben die zylindrischen
Scheiben zwei an Trägern angreifende Greifvorrichtungen 38 und 39, die auf der zylindrischen Fläche ungefähr um 180°
gegeneinander versetzt sind. Diese sind in der Lage, ein Paar von Trägern für einen einzigen Abtastvorgang zu erfassen. Es
sind zwar bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel zwei Träger und zwei Greifvorrichtungen beschrieben. Es kann natürlich auch
eine größere Anzahl von Trägern in den Scheiben gehaltert
werden, wenn längs des ümfangs der Scheiben 31,32 eine
entsprechende Anzahl von Greifvorrichtungen vorgesehen wird.
Im Betrieb werden die erste und die zweite Schicht des
bildaufnehmenden Mediums in der in Figur 5 und 7 dargestellte Lage auf einem Träger 10 aufeinandergelegt. Dieser Träger
bildet ein Paar flexibler Referenzstreifen 15,16 auf gegenüberliegenden
Seiten des bildaufnehmenden Mediums. Der flexible Träger 10
wird dann von Hand an die Greifvorrichtung 38 angelegt, die an
dem Paar von im Abstand voneinander angeordneten zylindrischen Scheiben 33,34 angebracht ist, wobei diese Scheiben zwischen
sich eine präzise zylindrische Fläche definieren. Ober Sauglöcher 46, die Greifvorrichtung 38, eine Kammer 23 und die
Saugkanäle des Trägers 10 wird ein Unterdruck erzeugt, um die
Luft zwischen dem bildaufnehmenden Medium und der Oberfläche des Trägers abzusaugen. Nach Erreichen eines ausreichenden
Unterdrucks werden die Scheiben automatisch durch die Antriebsmittel 3 5 verdreht, so daß der flexible Träger um die
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Scheiben 33,34 herumgezogen wird, wobei die Referenzstreifen
und 16 in Kontakt mit den Scheiben sind.
Wie in Figur 8 dargestellt ist, wird dann ein zweiter Träger 10b auf die Anlagefläche gelegt, an welcher die zweite
Greifvorrichtung 39 angreifen soll. Wenn der Träger 10b tangential an die Scheiben 33,34 angelegt ist, erzeugt die
Greifvorrichtung 39 einen Unterdruck über den Unterdruckverteiler 23b und sichert so daß bildaufnehmende Medium an dem
Träger. Nachdem der ausreichende Unterdruck erreicht ist, werden die Scheiben durch die Antriebsmittel 35 wieder um 180
in die in Figur 9 dargestellte Stellung verdreht.
Wie in Figur 9 dargestellt ist, ist ein erster Träger 10 zu einer Hälfte einer präzisen, zylindrischen Fläche gewickelt,
während ein zweiter Träger 10b die andere Hälfte der zylindrischen Fläche bildet. Auf diese Weise wird der Mechanismus
zur wendeiförmigen Abtastung maximal ausgenutzt, der die gesamte Innenfläche der durch die Träger 10 und 10b gebildeten
zylindrischen Auflageflächen abtastet.
Wie in Figur 5 dargestellt ist, ist über die Breite der Anlagefläche 30 hinweg eine Rolle 42 angeordnet, welche an dem
Träger 10 zur Anlage kommt, wenn dieser tangential an die Scheiben 33,34 angelegt wird. Die Rolle 42 ist in einem
Tragrahmen 43 aufgehängt und ist nach unten gegen den Träger 10 vorgespannt mittels Federn, die in Spannmitteln 44,45
angeordnet sind. Die Rolle 42 kann insbesondere an der oberen Oberfläche der zweiten Schicht 27 des bildaufnehmenden Mediums
anliegen, wenn der Träger an die Greifvorrichtung 38 angelegt wird. Nach Erzeugen des Unterdrucks durch die Greifvorrichtung
38 und nachdem die Scheiben sich zu drehen beginnen, bewegt sich die Rolle 42 über die Oberfläche der zweiten Schicht des
bildaufnehmenden Mediums und walzt dabei alle Luft heraus, die zwischen der ersten und der zweiten Schicht des bildaufnehmenden
Mediums eingeschlossen ist.
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Die Greifvorrichtung ist in Figur 6 näher dargestellt. Die Greifvorrichtung 38 enthält einen Unterdruckverteiler 38a, in
welchem eine Mehrzahl von Durchbrüchen 46 gebildet sind. Dieser Unterdruckverteiler 38a kommt zur Anlage an dem Uhterdruckverteiler
23, der ah dem flexiblen Träger 10 gebildet ist. Aus dem
Unterdruckverteiler 38a wird die Luft über eine Leitung 47 und eine spiralige, flexible Leitung 48 abgeführt. Die spiralige,
flexible Leitung ist dann mit einer Vakuumpumpe verbunden, die
in dem Rahmen des Gerätes angeordnet ist. Die Luft wird von der
Vakuumpumpe abgesaugt über die spiralige, flexible Leitung 48, die Leitung 47, den Unterdruckverteiler 38a, die Durchbrüche
46, den Unterdruckverteiler 23, die Saugkanäle 17 und den
äußeren Saugkanal 20. Die spiralige flexible Leitung 48 gestattet eine Verdrehung der Scheiben, wenn diese die
Träger aufnehmen und wieder abgeben.
Die in Figur 6 dargestellte Greifvorrichtung ist in einer
Stellung bereit zur Aufnahme eines Trägers. Ein Pneumatikzylinder 49 hat an einer Klemmleiste 60 angegriffen und diese
nach unten gegen die von den Federn 61 und 62 ausgeübte Vorspannung gezogen.
Der Benutzer leitet den Aufnahmevorgang dadurch ein, daß er von
Hand einen geladenen Träger über die Klemmleiste 60 einschiebt. Beim Einschieben des Trägers greifen Ausrichtstifte 63,64 an
Ausrichtausnehmungen 24,25 des Trägers an und richten den Träger richtig aus. Durch die vorlaufende Kante des Trägers 10
wird beim Einführen über die Klemmleiste 60 ein (nicht
dargestestellter) elektrischer Kontakt geschlossen. Das setzt die automatische Aufnahme des Trägers 10 in Gang. Nach
überbrücken (nicht dargestellter) Kontakte durch den Träger gibt die elektrische Schaltung den Pneumatikzylinder 49 frei,
was den Federn 61,62 ermöglicht, den Unterdruckverteiler 23 des Trägers an den Unterdruckverteiler 38a der Greifvorrichtung
anzudrücken.
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Nach Herstellung eines Unterdrucks in dem Träger 10 schaltet ein (nicht dargestellter) Druckfühler die Antriebsmittel 3 5
ein, so daß die Scheiben 31,32 verdreht werden. Die Scheiben sind in dem Rahmen des Gerätes mittels einer Mehrzahl von in
gleichen Abständen voneinander angeordneter Tragrollen 65,66,67 drehbar gelagert. Wie in Figur 6 dargestellt ist, liegen die
Tragrollen 65 und 65a an der Außenfläche der Scheiben 31 und an und tragen diese, so daß sie um eine gemeinsame Achse
drehbar sind. Die Rolle 65a ist mit dem Rahmen 66 des Gerätes über Einstellmittel 67 verbunden. Die Verwendung von Einstellmitteln
an den Rollen gestattet eine genaue Positionierung der Umlaufachse der Scheiben. Bei der bevorzugten Ausführungsform
hat sich gezeigt, daß drei Tragrollen in gleichen Abständen voneinander eine genaue Ausrichtung der zylindrischen Referenzfläche
in Bezug auf die Achse des Laserabtastgeräts gewährleisten.
Das bevorzugte Ausführungsbeispiel enthält ein Paar von Befestigungsstreifen 83,84, wie in Figur 6 dargestellt ist, die
an der Greifvorrichtung 38 befestigt sind. Der Befestigungsstreifen 83 ist für die Scheibe 31 vorgesehen, während der
Befestigungsstreifen 84 für die Scheibe 3 2 vorgesehen ist. Wenn sich die Scheiben 31,32 drehen, werden die Streifen 83,84 um
die Außenseite des Trägers 10 herumgelegt und halten die Referenzstreifen 15,16 in dichter Anlage an den zylindrischen
Scheiben 33,34.
Wie in Figur 11 dargestellt ist, ist der Befestigungsstreifen
83 auf einer Aufwickelspule 85 gespeichert, die mit einem unterhalb der zylindrischen Scheibe 31 angebrachten Pneumatikmotor
87 verbunden ist. Eine ähnliche (nicht dargestellte) Aufwickelspule mit Pneumatikmotor ist für den Befestigungsstreifen 84
unterhalb der Scheibe 32 vorgesehen.
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Wie in Figur 11 dargestellt ist, hat sich die zylindrische
Scheibe 31 um 180 gedreht und hat den Befestigungsstreifen abgewickelt. Wenn die Greifvorrichtung 39 an dem zweiten Träger
angreift, dreht sich die zylindrische Scheibe 31 nochmals um
180° und bringt die Greifvorrichtung 38 in ihre ursprüngliche Stellung zurück, wie in Figur 9 dargestellt ist. Die Befestigungsstreifen 83 und 84 umgeben dann die Träger 10 xind 10b
vollständig, und in jedem der Pneumatikmotore wird eine
Luftdruckbremse betätigt. Nach dem Anziehen der Luftdruckbremsen wird ein Pneumatikzylinder 86 benutzt, um auf den
Befestigungsstreifen 83 Zug auszuüben, und ein entsprechender
(nicht dargestellter) Pneumatikzylinder wird zum Spannen des Befestigungsstreifens 84 benutzt. Wenn die Befestigungsstreifen
83,84 gespannt werden, halten sie die Referenzstreifen 15,16
des Trägers 10 in fester Anlage an den zylindrischen Scheiben 33 und 34. Wenn die Träger befestigt und die Befestigungsstreifen
gespannt sind, werden die erste und die zweite Schicht 26,27 des bildaufnehmenden Mediums von einem wendelförmig
abtastenden Bündel von modulierter Strahlungsenergie beaufschlagt,
das auf das Medium in der präzise zylindrischen Fläche
fokussiert ist. Nachdem die Druckplatten so "beschriftet" worden sind, wird eine Drehung der zylindrischen Scheiben in
umgekehrter Richtung eingeleitet, und der Träger 10b wird außer Anlage mit den im Abstand voneinander angeordneten Scheiben und
auf die Anlagefläche 30 zurückgebracht, wie in Figur 9
dargestellt ist. Nach manuellem Wegnehmer des Trägers 10b werden die Scheiben um weitere 180 verdreht, um den Träger
von den Scheiben 33 und 34 zu lösen. Wie in Figur 6 angedeutet
ist, greift der Pneumatikzylinder 49 an Winkelstücken 59 an,
die an der Unterseite der Klemmleiste 60 angebracht sind und zieht die Klemmleiste 60 jedesmal nach unten, wenn ein Träger
aus dem Gerät herausgezogen wird.
Wie in Figur 10 dargestellt ist, benutzt die bevorzugte
Ausführungsform ein Paar von zylindrischen Referenzflächen
70,71. Das erste Paar von im Abstand voneinander angeordneten
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zylindrischen Scheiben 72,73 bilden eine Abtast- oder
Lesestation, und das zweite Paar von im Abstand voneinander angeordneten, zylindrischen Scheiben 74,75 bilden eine
Beschriftungsstation. Zwischen Lese- und Beschriftungsstation ist ein Laserabtastgerät zur wendeiförmigen Abtastung
beweglich, das generell mit 76 bezeichnet und in der US-PS 4 131 oder der DE-OS 26 58 3 50 näher beschrieben ist. Das Bündel
eines Helium-Neon-Lasers 77 wird über Spiegel 78 und 79 reflektiert, um eine zeichentragende Vorlage abzutasten, welche
in einen Träger eingesetzt und zu einer präzisen zylindrischen Referenzfläche 70 geformt ist. Entsprechende Druckplatten
werden durch das Bündel eines Infrarotlasers 80 beschriftet, welches über Spiegel 81 und 82 auf Abtastmittel 76 für
wendeiförmige Abtastung reflektiert wird, so daß sich ein fein fokussiertes Laserbündel in der zylindrischen Referenzebene 71
ergibt.
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Claims (20)
- Patentansprüchej 1.1 Verfahren zum Transportieren eines bildaufnehmenden Mediums, zum Formen desselben zu einer präzisen Krümmung und zur Erzeugung eines Bildes auf diesem Medium,gekennzeichnet durch die nachstehenden Verfahrensschritte:(a) Auflegen eines bildaufnehmenden Mediums (26,27) auf die Oberfläche eines flachen, flexiblen Trägers (10), der ein Paar Referenzstreifen (15,16) bildet,(b) · Einführen des flexiblen Trägers (10) in eineGreifvorrichtung (38,39), die an einem Paar im Abstand voneinander angeordneter zylindrischer Scheiben (33,34) angebracht ist, wobei diese Scheiben (33,34) zwischen sich eine genau zylindrische Referenzfläche definieren,(c) Erzeugung eines Unterdrucks durch den Träger (10) hindurch zum Absaugen von Luft zwischen dem bildaufnehmenden Medium (26,27) und der Oberfläche des Trägers (10),(d) Verdrehen der Scheiben (33,34) in einem solchen Maße, daß der flexible Träger (10) um den Umfang der Scheiben (33,34) gezogen wird, wobei jeder der Referenzstreifen (15,16) an einer der Scheiben (33,34) anliegt, so daß das bildaufnehmende Medium (26,27) von dem Träger (10) in einer genau zylindrischen Refrenzebene gehalten wird, und030 028/0 52 9- 26 -(e) Beaufschlagen des bildaufnehmenden Mediums (26,27) mit einem Bündel (53) von modulierter Strahlungsenergie, das auf das Medium (26,27) in der präzisen zylindrischen Refrenzflache fokussiert ist, um ein Bild auf dem Medium (26,27) aufzuzeichnen.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (10) so an den Scheiben (33,34) befestigt wird, daß eine dichte Anlage der Referenzstreifen (15,16) am Umfang der Scheiben (33,34) gewährleistet ist.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß beim Verdrehen der Scheiben (33,34) eine Rolle (42) über die Oberfläche des bildaufnehmenden Mediums (26,27) geführt wird, um dadurch alle Luft herauszuwalzen, die zwischen dem bildaufnehmenden Medium (26,27) und der Oberfläche des Trägers (10) eingeschlossen ist.
- 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß(a) eine Mehrzahl von Trägern (10,10b) nacheinander in je eine Greifvorrichtung (38,39) eingeführt und in jedem der Träger (10,10b) bei Anlage an den Scheiben (33,34) ein Unterdruck erzeugt wird, und(b) die Scheiben (33,34) zwischen jedem Einführen eines Trägers (10,10b) um einen vorgegebenen Winkel verdreht werden, so daß die Träger (10,10b) um den Umfang der Scheiben (33,34) herum angeordnet werden.030028/0529- 27 -
- 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß(a) als bildaufnehmendes Medium eine erste und eine zweite Schicht (26 bzw. 27) übereinander auf den Träger (10) aufgelegt werden und(b) durch den Träger (10) hindurch ein unterdruck erzeugt wird/ durch den sowohl Luft zwischen der ersten Schicht (26) und dem Träger (10) als auch Luft zwischen der ersten und der zweiten Schicht (26,27) des bildaufnehmenden Mediums abgesaugt wird.
- 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß durch das Bündel (53) von modulierter Strahlungsenergie Information auf der zweiten Schicht (27) des bildaufnehmenden Mediums aufgezeichnet und diese Information gleichzeitig auf die erste Schicht (26) übertragen wird.
- 7. Gerät zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch:(a) ein Paar von im Abstand voneinander angeordneten zylindrischen Scheiben (33,34), die um eine gemeinsame Achse drehbar gelagert sind und die zwischen sich eine präzise zylindrische Fläche definieren,(b) einen flexiblen Träger (10) mit einer ersten, vorlaufenden Kante, der in einer ersten, zu der vorlaufenden Kante parallelen Richtung starr und in einer zweiten, in seiner Ebene verlaufenden und zu der ersten Richtung senkrechten Richtung biegsam ist und der ein Paar von Referenzstreifen (15,16) aufweist, welche so angeordnet sind, daß sie an die im Abstand voneinander angeordneten, zylindrischen030028/0529- 28 -Scheiben (33,34) anlegbar sind und dadurch in ihren jeweiligen Anlagepunkten an den Scheiben (33,34) eine neutrale Krümmungslinie definieren, und der weiterhin eine ebene Fläche (11a,18) zur Abstützung und zum Transportieren eines bildaufnehmenden Mediums (26,27) bildet,(c) eine Greifvorrichtung (38,39), die an den zylindrischen Scheiben (33,34) sitzt, zum Angreifen an der ersten vorlaufenden Kante des Trägers (10) und zur Befestigung desselben tangential am umfang der Scheiben (33,34) und(d) eine Antriebsvorrichtung (35,36,37) zum Verdrehen der Scheiben (33,34) nach dem Angreifen der Greifvorrichtung (38,39) an dem Träger (10), so daß der Träger (10) um die Scheiben (33,34) gewickelt und die ebene Fläche des Trägers (10) zu einer präzisen zylindrischen Fläche konzentrisch zur Achse geformt wird.
- 8, Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (10) nach dem Herumwickeln um die Scheiben (33,34) mittels eines Paares von Befestigungsbändern (83,84) am Umfang der Scheiben (33,34) festziehbar ist.
- 9. Gerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die ebene Fläche (11a,18) des Trägers (10) zur Aufnahme des bildaufnehmenden Mediums (26,27) auf oder außerhalb der zwischen den Referenzstreifen (15,16) und dem Umfang der Scheiben (33,34) definierten neutralen Krümmungslinie liegt.- 29 -030028/0529
- 10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß(a) der Träger Auflageflächen (11a,18) für zwei Schichten(26,27) des bildaufnehmenden Mediums bildet,(b) die erste Schicht (26) unmittelbar angrenzend an einen Teil des Trägers (10) und außerhalb der neutralen Krümmungslinie des Trägers (10) liegt und(c) die zweite Schicht (27) auf der ersten Schicht (26) aufliegt und auf oder außerhalb der durch die präzise zylindrische Fläche bestimmten neutralen Krümmungslinie abgestützt ist.
- 11. Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (10) eine Mehrzahl von Saugkanälen (17) aufweist, durch welche Luft zwischen dem bildaufnehmenden Medium (26,27) und dem Träger (10) absaugbar ist, und einen längs des Randes in dem Träger (10) um die erste Schicht (26) des bildaufnehmenden Mediums herum gebildeten äußeren Saugkanal (2G) zum Absaugen von Luft, die zwischen der ersten und der zweiten Schicht (26,27) oder zwischen der ersten Schicht (26) und dem Träger (10) eingeschlossen ist.
- 12. Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß in der Greifvorrichtung (38,39) Sauganschlüsse (46) gebildet sind, welche mit den Saugkanälen (17,20) des Trägers in Verbindung kommen, so daß die zwischen dem bildaufnehmenden Medium (26,27) und dem Träger (10) abgesaugte Luft über die Greifvorrichtung (38,39) abgeführt wird.0 3 00.28/Q B2 9- 3o -
- 13. Gerät nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rolle (42) vorgesehen ist, welche an der Außenfläche des Trägers (10) und der zweiten Schicht (27) des bildaufnehmenden Mediums anliegt und über diese hinwegbewegbar ist, um alle darunter eingeschlossene Luft herauszuwalzen.
- 14. Gerät nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsvorrichtung (35,36,37) zum Verdrehen der Scheiben (33,34) von einem Druckfühler gesteuert ist, der auf den im Träger (10) erzeugten Unterdruck anspricht, so daß die Drehbewegung der Scheiben (33,34) eingeleitet wird, sobald der Unterdruck erzeugt worden ist.
- 15. Gerät nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die zylindrischen Scheiben (33,34) eine Mehrzahl von Greifvorrichtungen (38,39) in Abständen um die Scheiben (33,34) herum aufweisen, welche eine Mehrzahl von Trägern (10,10b) erfassen, die Auflageflächen für eine Mehrzahl von bildaufnehmenden Medien bilden.
- 16. Gerät nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (10) wenigstens zwei Halteleisten (21,22) aufweist, die auf das bildaufnehmende Medium (26,27) umlegbar sind und eine Vakuumabdichtung längs der äußeren Peripherie desselben bewirken.
- 17. Träger zur Aufnahme eines aus zwei Schichten bestehenden bildaufnehmenden Mediums zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch030028/0529- 31 -(a) ein flexibles Auflageglied (11), welches eine erste und eine zweite Auflagefläche (18a,11a) zur Aufnähme einer ersten bzw. einer zweiten Schicht (26,27) des bildaufnehmenden Mediums aufweist, wobei die zweite Schicht (27) auf der ersten aufliegt,(b) eine Mehrzahl von langgestreckten Versteifungsgliedern (14) , die in das Auflägeglied (11) eingebettet sind und Steifigkeit des Auflagegliedes (11) in einer in dessen Ebene liegenden Richtung gewährleisten, während das Auflageglied (11) in der dazu senkrechten, in seiner Ebene liegenden Richtung flexibel ist,(c) ein Paar flexibler Refrenzstreifen (15,17), die auf dem Auflägeglied (11) angebracht sind und von denen je einer auf jeder Seite der ersten und der zweiten Auflageebene (18a,Ha) und senkrecht zu den Versteifungsgliedern (14) angeordnet ist, und(d) eine Mehrzahl von Saugkanälen (17), die in dem Träger (1O) in der ersten Auflagefläche (18a) gebildet sind und über welche die Luft absaugbar ist, die zwischen der ersten Schicht (26) des bildaufnehmenden Mediums und dem Träger (10) eingeschlossen ist.
- 18. Träger nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein äußerer Saugkanal (20) um die erste Auflagefläche (18a) und die erste Schicht (26) des bildaufnehmenden Mediums herum verläuft, über welchen Luft absaugbar ist, die zwischen der ersten und der zweiten Schicht (26,27) des bildaufnehmenden Mediums und zwischen der zweiten Schicht (27) und dem Träger (10) eingeschlossen ist.030028/0529- 32 -
- 19. Träger nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß an einer vorlaufenden Kante senkrecht zu den Referenzstreifen (15,16) ein Unterdruckverteiler (23) gebildet ist, welcher die in der ersten Auflagefläche (18a) mündenden Saugkanäle (17) und den äußeren Saugkanal (20) miteinander verbindet, so daß ein gemeinsames Saugkanalsystem entsteht.
- 20. Träger nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß an dem flexiblen Auflageglied (11) unmittelbar angrenzend an die flexiblen Referenzstreifen (15,16) wenigstens zwei Halteleisten (21,22) vorgesehen sind, die nach innen umgelegt sind und zwei parallele Ränder der zweiten Schicht (27) des bildaufnehmenden Mediums abdecken.030028/0529
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