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Elektroblech zur Herstellung von aus einer Vielzahl von Blechlagen
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bestehenden Eisenkernen für elektrische Geräte Die Erfindung betrifft
Elektrobleche zur Herstellung von aus einer Vielzahl von Blechlagen bestehenen Eisenkernen
für elektrische Geräte wie Spannungswandler, Stromwandler, Elektromotoren oder dergleichen.
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Für den Aufbau solcher elektrischer Geräte ist es bekannt, die zu
einem Eisenkern gestapelten beziehungsweise geschichteten Kernbleche durch eine
Haftverbindung, wie Verklebung untereinander zusammenzuhalten.
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Hierfür sind verschiedene Verfahren beziehungsweise Methoden bekannt.
So werden zum Beispiel gemäß einem Verfahren die Kernbleche aus beidseitig mit einer
nicht ausgehärteten Klebstoffschicht versehenem Elektroblech herausgestanzt und
nach dem Stapeln durch Zusammendrücken und Erhitzen miteinander verklebt. Bei diesem
Verfahren muß die verwendete Klebstoffschicht zugleich die Aufgabe der Isolation
zwischen den einzelnen Kernblechen übernehmen. Durch das
unter Druck
durchgeführte Verkleben werden jedoch die Klebstoffschichten insbesondere in den
Bereichen, in denen Vorsprünge durch Blechwölbungen, Stanz- und Schneidverformungen
vorhanden sind, verdrängt, so daß in diesen Bereichen die benachbarten Kernbleche
unmittelbar zur Anlage kommen und Eisenschlüsse entstehen, die Wirbelstromverluste
im Eisenkern verursachen und daher nachteilige Auswirkungen auf Leerlaufstrom und
Ummagnetisierungsverluste haben.
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Um diese Nachteile bei Eisenkernen für elektrische Maschinen mit höheren
Anforderungen bezüglich der elektromagnetischen beziehungsweise elektrischen Eigenschaften
zu beseitigen, ist es bekannt, Kernbleche zu verwenden, welche aus einem beidseits
mit einer speziellen Isolationsschicht versehenen Elektroblech herausgestanzt werden
und diese nach dem Stapeln zu einem Eisenkern durch z.Bsp.
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Tränken mit einem Gießharz als Klebstoff untereinander zu verbinden.
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Die so hergestellten Eisenkerne haben jedoch den Nachteil, daß deren
mechanische Festigkeit bei dynamischen Beanspruchungen, wie zum Beispiel durch Vibrationen
für viele Anwendungsfälle nicht ausreichend ist , weshalb zusätzliche Verbindungsmittel
wie z.Bsp. um die Eisenkerne gewickelte Bandagen oder Schrauben, beziehungsweise
Niete erforderlich sind. Zudem ist eine derartige Verfahrensweise aufwendig und
teuer.
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Weiterhin sind Kernbleche bekannt, die beidseits mit einer Isolierschicht
und darauf ebenfalls beidseits mit einer Klebstoffschicht versehen sind. Aus solchen
Blechen hergestellte Kerne weisen die
notwendige Isolation zwischen
den einzelnen Blechlagen auf. Dies ist wie bereits erwähnt, bei nur mit Klebstoff,
wie zum Beispiel Backlack beschichteten Blechen nicht der Fall, da bei der zum Aktivieren
des Klebers erforderlichen Erhitzung die Klebeschichten erweichen und an den erhabenen
Stellen weggedrückt werden, wodurch zwischen den Blechlagen leitende Verbindungen
entstehen. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die mechanische Festigkeit von Kernen
aus Elektroblech mit einer aufgebrachten speziellen Isolierschicht im Vergleich
zu nur mit Klebstoff, wie Backlack, beschichtetem Blech geringer ist und für viele
Anwendungsfälle sogar unzureichend. Untersuchungen haben ergeben, daß die auf Elektrobleche
aufgebrachten Isolierschichten, wie insbesondere Isolationslacke, zwar gute Isolationswerte
garantieren, hierfür wurden sie entwickelt, andererseits aber keine hohen mechanischen
Beanspruchungen zulassen. Es wurde festgestellt, daß die Isolierschichten im Schadensfall
sich großflächig vom Untergrund, das heißt also vom Blech selbst lösen, während
die ausgehärteten Klebstoffschichten insbesondere Backlackschichten in der Regel
eine sehr gute Haftung auf dem Blech aufweisen.
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Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, Elektrobleche
der eingangs genannten Art zu schaffen, welche die den bisher bekannten Elektroblechen
anhaftenden Nachteile nicht aufweisen, weiterhin sich in besonders einfacher und
preiswerter Weise herstellen und zu Eisenkernen verbinden lassen. Darüberhinaus
sollen die elektrischen Eigenschaften von mit aus solchen Blechen hergestellten
Eisenkernen aufgebauten elektrischen Geräten verbessert werden.
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Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erzielt, daß das Blech mindestens
eine aushärtbare Klebstoffschicht, sowie mindestens eine bereits ausgehärtete Klebstoffschicht
aufweist. Die ausgehärtete und die aushärtbare Klebstoffschicht sind dabei derart
auf das Elektroblech aufgebracht, daß beim Stapeln beziehungsweise Schichten von
aus solchem Elektroblech hergestellten Kernblechen jeweils eine ausgehärtete als
Isolierschicht fungierende Klebstoffschicht mit einer aushärtbaren, also noch nicht
ausgehärteten Klebstoffschicht, welche den endgültigen Zusammenhalt zwischen den
einzelnen Kernblechen sicherstellen soll, in Kontakt kommt. Aufgrund dieses Aufbaus
wird sowohl eine einwandreie Verbindung zwischen den einzelnen Kernblechen sichergestellt,
wodurch eine hohe mechanische Festigkeit des fertigen Kerns bei dynamischen Beanspruchungen,
wie zum Beispiel Erschütterungen oder Vibrationen erzielt wird, als auch eine einwandfreie
Isolation zwischen den einzelnen Kernblechen gewährleistet. Dies ist darauf zurückzuführen,
daß einerseits sowohl die im voraus ausgehärtete Klebstoffschicht als auch die erst
bei der Herstellung des Eisenkerns zur Aushärtung gelangende Klebstoffschicht eine
sehr gute Haftung auf dem Kernblech als auch untereinander aufweisen, und andererseits
die im voraus ausgehärtete Klebstoffschicht während des Aushärtvorganges der noch
nicht ausgehärteten Klebstoffschicht nicht.erweicht und somit eine verhältnismäßig
hohe Druckfestigkeit aufweist. Diese Druckfestigkeit verhindert, daß bei der zur
Herstellung des Eisenkerns unter Druck durchgeführten Verklebung der Kernbleche
untereinander Eisenschlüsse entstehen können.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann es zweckmäßig sein,
wenn das Blech auf einer seiner Seiten eine ausgehärtete Klebstoffschicht aufweist
und zumindest auf der anderen Seite eine aushärtbare Klebstoffschicht aufgebracht
ist, wobei es besonders vorteilhaft sein kann, wenn auf dem Blech auf einer Seite
lediglich eine ausgehärtete und auf der anderen Seite lediglich eine aushärtbare
Klebstoffschicht vorgesehen ist.
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Gemäß einer anderen Ausführungsvariante der Erfindung kann es für
manche Anwendungsfälle angebracht sein, wenn auf mindestens einer seiner Seiten
das Blech sowohl eine ausgehärtete Klebstoffschicht als auch eine aushärtbare Klebstoffschicht
aufweist, wobei die ausgehärtete Klebstoffschicht zwischem dem Blech und der aushärtbaren
Klebstoffschicht vorgesehen ist. Besonders zweckmäßig kann es dabei sein, wenn lediglich
auf einer Seite des Bleches sowohl eine ausgehärtete als auch eine aushärtbare Klebstoffschicht
vorgesehen sind, wobei die ausgehärtete Schicht dem Blech zugewandt ist. Bei der
zuletzt beschriebenen Variante kann die andere Seite des Bleches blank sein, so
daß beim Schichten des Eisenkerns aus derartigen Blechen jeweils eine nicht ausgehärtete
Klebstoffschicht eines Bleches mit einer blanken Seite des benachbarten Bleches
in Berührung kommt.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das Blech
beidseits eine ausgehärtete Klebstoffschicht, sowie mindestens auf einer seiner
Seiten eine aushärtbare Klebstoffschicht aufweisen.
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Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn auf einer Seite des Bleches lediglich
eine ausgehärtete Klebstoffschicht vorgesehen ist, und auf der anderen Seite hingegen
eine ausgehärtete und eine nicht ausgehärtete Klebstoffschicht, wobei die ausgehärtete
dem Blech zugekehrt ist. Die zuletzt beschriebene Variante kann dabei derart zu
einem Eisenkern geschichtet werden, daß die auf der einen Seite eines Bleches vorhandene,
ausgehärtete Klebstoffschicht an der auf der anderen Seite des benachbarten Bleches
vorhandenen, nicht ausgehärteten Klebstoffschicht zur Anlage kommt. Weiterhin können
solche Bleche mit einer anderen Art von Blechen, die lediglich auf einer Seite mit
einer nicht ausgehärteten Klebstoffschicht versehen sind und auf der anderen Seite
blank sind, in abwechselnder Reihenfolge derart geschichtet werden, daß die blanke
Seite der anderen Art von Blechen mit einer nicht ausgehärteten Klebstoffschicht
des ihr benachbarten Bleches in Berührung kommt, und die nicht ausgehärtete Klebstoffschicht
der anderen Art von Blechen mit einer ausgehärteten Klebstoffschicht des ihr benachbarten
Bleches in Berührung kommt.
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Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn die ausgehärtete und /oder
die aushärtbaren Klebeschichten durch einen Isolierbacklack gebildet sind.
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Um ein richtiges Stapeln der Blechlagen für die Eisenkerne sicherzustellen,
kann es besonders vorteilhaft sein, wenn die ausgehärtete und die nicht ausgehärtete
Klebstoffschicht optisch unterschiedlich sind. Dies kann in vorteilhafter Weise
dadurch erzielt werden, daß
die ausgehärtete und die nicht ausgehärtete
Klebstoffschicht farblich unterschiedlich ausgelegt werden. Dabei kann sich dieser
optische Unterschied dadurch ergeben, daß sowohl für die ausgehärtete als auch für
die nicht ausgehärtete Schicht gleiches Ausgangsmaterial verwendet wird, beispielsweise
auf der Basis von Phenolharz, wobei sich bereits dadurch farbliche Unterscheidungen
ergeben, daß die ausgehärtete Schicht ein anderes Aussehen beziehungsweise eine
andere Färbung besitzt als die nicht ausgehärtete Schicht.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann es zweckmäßig sein,
wenn die ausgehärtete und/oder die nicht ausgehärtete Klebstoffschicht durch einen
mittels UV- Bestrahlung aushärtbaren Klebstoff gebildet ist.
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Es kann jedoch auch für manche Anwendungsfälle vorteilhaft sein, wenn
die ausgehärtete und/oder nicht ausgehärtete Klebstoffschicht durch einen mittels
Erhitzung aushärtbaren Klebstoff gebildet ist.
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Für die Herstellung von Elektroblechen gemäß der Erfindung kann es
jedoch besonders vorteilhaft sein, wennn die ausgehärtete Klebstoffschicht durch
einen mittels UV- Bestrahlung aushärtbaren Klebstoff gebildet ist und die nicht
ausgehärtete Klebstoffschicht durch einen mittels Erhitzung aushärtbaren Klebstoff.
Diese Kombination von Klebstoffen hat den Vorteil, daß beide Klebstoffe jeweils
auf einer Seite des Bleches gleichzeitig aufgetragen werden können und die
ausgehärtete
Klebstoffschicht durch UV- Bestrahlung hergestellt werden kann ohne daß die andere
Klebstoffschicht, welche den späteren Zusammenhalt des Eisenkern sicherstellen soll,
aktiviert wird.
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Zur Herstellung von erfindungsgemäßen Elektroblechen kann ein Verfahren
vorteilhaft sein, bei dem auf das Elektroblech auf mindestens einer der Seiten eine
erste Klebschicht aufgebracht wird, die dann ausgehärtet wird und danach ebenfalls
auf mindestens eine der Seiten eine weitere Klebstoffschicht aufgebracht wird. Vorteilhaft
kannn es dabei sein, wenn die weitere, zweite Klebschicht vorgetrocknet wird, so
daß zumindest deren Oberfläche nicht mehr klebrig ist, wodurch das Handling verbessert
wird.
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Zur Herstellung von erfindungsgemäßen Elektroblechen kann jedoch auch
ein Verfahren besonders zweckmäßig sein, bei dem die Elektrobleche beidseits mit
einer Klebeschicht beschichtet werden und lediglich eine der beiden Klebeschichten
ausgehärtet wird. Die Aushärtung kann dabei in besonders vorteilhafter Weise mittels
UV-Bestrahlung durchgeführt werden. Auch kann es bei diesem Verfahren zweckmäßig
sein, wenn die andere Klebschicht, welche den späteren Zusammenhalt des Eisenkerns
sicherstellt, vorgetrocknet wird.
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Der Auftrag der ausgehärteten Klebstoffschicht als auch der vorgetrockneten
Klebstoffschicht kann in vorteilhafter Weise auf ein Blechcoil erfolgen und zwar
in einem Vorgang im Bereich zwischen einer Ab- und Abwickelstation.
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Gemäß einer anderen Verfahrensweise kann es jedoch auch angebracht
sein, wenn der Auftrag der vorgetrockneten Klebeschicht auf einen Blechstreifen
erfolgt und zwar zwischen einer Abwickelstation und einer Stanzstation für die einzelnen
Blechlagen, die zur Herstellung von Eisenkernen dienen.
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Die Erfindung betrifft ebenfalls Eisenkerne für elektrische Geräte
wie Spannungswandler, Stromwandler, Elektromotoren oder dergleichen die eine Vielzahl
von aufeinander gestapelten Blechlagen aufweisen, welche gemäß der Erfindung derart
beschichtet sind, daß vor dem Verbinden der Blechlagen des Eisenkernes zwischen
zwei benachbarten Blechlagen jeweils eine aushärtbare Klebstoffschicht sowie eine
bereits ausgehärtete Klebstoffschicht zu liegen kommt. Dabei kann der Eisenkern
in vorteilhafter Weise derart aufgebaut sein, daß auf eine beiderseits eine ausgehärtete
Klebstoffschicht aufweisende Blechlage eine Blechlage folgt, die beidseits eine
nicht ausgehärtete Klebstoffschicht aufweist.
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Der Eisenkern kann jedoch in vorteilhafter Weise auch derart aufgebaut
sein, daß die Blechlagen jeweils auf einer Seite eine ausgehärtete und auf der anderen
Seite eine nicht ausgehärtete Klebstoffschicht aufweisen und derart geschichtet
sind, daß jeweils eine ausgehärtete und eine nicht ausgehärtete Klebstoffschicht
aneinander zu liegen kommen.
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Für die einerseits gleichzeitig als Klebemittel fungierende Lackisolation
(also die zunächst noch nicht ausgehärtete Klebstoffschicht) beziehungsweise die
gleichzeitig als Isolation fungierende Klebelackschicht (also die bereits ausgehärtete
beziehungsweise vernetzte Schicht) können insbesondere solche verwendet werden,
wie sie unter den Bezeichnungen "Backlack- Isolation", "Backlack- Isolation Stabolit
15"¹, "Voltatex- Backlack E 175"², "EB 540"³, "EB 540 H" 1> "A 15"4 bzw. "A 70"4
bekannt geworden sind.
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1 EBG Elektroblech GmbH, 4630 Bochum 2 Helmstedter Lack- und Chemische
Fabrik, 3330 Helmstedt 3 Dr. Loley, Rembrandtim Lack GmbH, A- Wien 4 Stoll- Lack,
A- 2359 Gundramsdorf
Anhand der Figuren 1 bis 6 sei die Erfindung
näher erläutert.
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Dabei zeigt: Figur 1 einen im vergrößerten Maßstab dargestellten Schnitt
senkrecht zu den Blechlagen eines erfindungsgemäßen Eisenkerns, die Figuren 2 bis
5 weitere Ausführungsformen erfindungsgemäßer Eisenkerne in einer der Figur 1 entsprechenden
Darstellung, wobei die einzelnen Blechlagen anders beschichtet sind, Figur 6 eine
schematisch dargestellte Vorrichtung zur Herstellung von erfindungsgemäßen Elektroblechen
für die Herstellung von Eisenkernen gemäß den Figuren 1 bis 5.
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Die Figur 1 zeigt aus einem Eisenkern 1 zwei aufeinander gestapelte
Blechlagen 2,3 aus elektromagnetische Eigenschaften aufweisendem Material. Die Blechlagen
2,3 besitzen auf der einen Seite, im dargestellten Beispiel auf der oberen, eine
Backlack- Isolationskiebschicht 4, die vor dem Stapeln der Bleche 2,3 ausgehärtet
beziehungsweise vernetzt wurde und auf der anderen, unteren Seite eine nicht ausgehärtete,
jedoch aushärtbare Backlack-Isolationsklebstoffschicht 5. Die aushärtbare Klebstoffschicht
5 wird nach dem Stapeln des Eisenkerns zum Beispiel durch Hitzeeinwirkung aktiviert
und unter Druck werden die einzelnen Blechlagen 2,3 miteinader verbacken. Durch
die bereits vor dem Stapeln des Eisenkerns 1 ausge-
härteten Klebstoffschichten
4, welche beim Erhitzen des Eisenkernes 1 nicht erweichen und somit eine hohe Druckfestigkeit
aufweisen, wird sichergestellt, daß zwischen den einzelnen Blechlagen 2,3 stets
eine einwandfreie Isolierung vorhanden ist und insbesondere keine elektrisch leitenden
Metallbrücken zwischen den Blechen 2,3 entstehen können, auch wenn Unebenheiten
in einzelnen Belchlagen vorhanden sein sollten. Außerdem ist eine einwandfreie Haftung
der Bleche und damit optimale mechanische Eigenschaften gewährleistet.
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Zweckmäßig ist es, wenn die ausgehärtete Klebstoffschicht 4, sowie
die aushärtbare Klebstoffschicht 5 bereits auf das tafel- oder bandförmige, elektromagnetische
Eigenschaften aufweisende Blech, aus dem die Blechlagen 2 und 3 herausgeformt werden,
aufgebracht werden. Die ausgehärtete Klebstoffschicht 4 sowie die aushärtbare Klebstoffschicht
5 können aus dem gleichen Klebstoff bestehen, oder aber auch aus verschiedenen.
Als Klebstoffe können zum Beispiel sogenannte Polyadditionsklebstoffe, wie zum Beispiel
Epoxydharze verwendet werden . Für die ausgehärteten Klebstoffschichten 4 können
auch kalt aushärtende oder mittels UV- Bestrahlung aushärtende Klebstoffe verwendet
werden und für die nicht ausgehärteten Klebstoffschichten 5, Klebstoffe, die unter
Hitzeeinwirkung aushärten, benutzt werden. Dadurch wird es möglich, die Klebstoffschicht
4 und die Klebstoffschicht 5 gleichzeitig auf das Elektroblech aufzutragen und die
Klebstoffschicht 4 mittels UV- Bestrahlung oder aufgrund seiner Kaltaushärtbarkeit
auszuhärten, ohne die Klebstoffschicht 5 zu aktivieren.
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Um einen guten Halt der nicht ausgehärteten Klebstoffschicht 5 auf
den Blechlagen 2,3 zu sichern und die Herstellung sowie Handhabung dieser Blechlagen
2,3 zu erleichtern, ist die nicht ausgehärtete Klebstoffschicht 5 vorgetrocknet,
so daß deren freie Oberfläche nicht haftet beziehungsweise klebrig ist. Dieses Vortrocknen
kann nach dem Auftragen der nicht ausgehärteten Klebstoffschicht auf das tafel-
oder bandförmige Elektroblech, aus dem die Blechlagen 2,3 hergestellt sind, erfolgen.
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Die in Figur 2 dargestellten aufeinander gestapelten Blechlagen 102,
103 eines Eisenkernes 100 sind zum Beispiel durch Stanzen aus einem Elektroblech
gebildet worden. Diese Blechlagen 102,103 weisen auf der einen ihrer Seiten - im
dargestellten Beispiel auf der oberen -eine Doppel beschichtung 102a,103a auf, die
aus einer unmittelbar auf die Blechlagen 102,103 aufgebrachten, ausgehärteten Klebstoffschicht
104 sowie einer auf letztere aufgebrachten, nicht ausgehärteten Klebstoffschicht
105 besteht. Die aushärtbare Klebstoffschicht 10 wird nach dem Stapeln der Blechlagen
zur Herstellung des Eisenkerns aktiviert, damit die einzelnen Blechlagen 102,103
miteinander verbunden werden. Zur Bildung der nicht ausgehärteten Klebstoffschicht
105 eignen sich sogenannte Backlacke, die durch Hitzeeinwirkung aktiviert beziehungsweise
vernetzt werden. Wie in Zusammenhang mit Figur 1 beschrieben, werden auch bei einer
Ausführungsform gemäß Figur 2 während des Verbackens die Blechlagen 102,103 mit
einem verhältnismäßig hohen Druck verspannt, um eine einwandreie Haftung sicherzustellen.
Das Verbacken kann in einem Ofen stattfinden, in
dem der Eisenkern
100 auf die zum Aktivieren beziehungsweise Vernetzen der Backlackschicht 105 erforderliche
Temperatur gebracht wird.
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Durch die bereits vor dem Stapeln des Eisenkerns 100 ausgehärteten
Klebstoffschichten 104 der Blechlagen 102,203 wird sichergestellt, daß zwischen
den einzelnen Lagen keine Metallberührungen entstehen.
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Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Klebstoffschichten 104 beim
Erhitzen des Eisenkernes 100 nicht erweichen und somit durch den Verspanndruck zwischen
den Blechlagen nicht verdrängt werden können.
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Die ausgehärtete Klebstoffschicht 104 kann ebenfalls durch einen sogenannten
Backlack gebildet sein, der vor dem Auftragen der nicht ausgehärteten Klebstoffschicht
105 thermisch oder durch UV- Bestrahlung ausgehärtet wird. Wie in Zusammenhang mit
Figur 1 beschrieben, wird auch die nicht ausgehärtete Klebstoffschicht 105 vorgetrocknet,
Bei dem in Figur 3 teilweise dargestellten Eisenkern 200 werden zwei Typen von Blechlagen,
die abwechselnd aufeinander gestapelt sind, verwendet. Die Blechlagen 202 sind beidseits
mit einer ausgehärteten Klebstoffschicht 204 versehen und die Blechlagen 203 beidseits
mit einer aushärtbaren Klebstoffschicht 205. Wie aus Figur 3 ersichtlich ist, sind
die Blechlagen 202,203 derart aufeinander geschichtet, daß auf eine beidseits eine
ausgehärtete Klebstoffschicht 204 aufweisende Blechlage 202 eine beidseits eine
nicht ausgehärtete Klebstoffschicht 205 aufweisende Blechlage 203 folgt und umgekehrt.
Dies bedeutet, daß jeweils zwischen zwei Blechlagen des einen Typs eine Blechlage
des anderen Typs vorgesehen ist.
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Die in Figur 4 dargestellten aufeinander gestapelten Blechlagen 302,303
eines Eisenkernes 300 weisen auf der einen ihrer Seiten - im dargestellten Beispiel
auf der oberen - eine Doppel beschichtung 304,305 auf, die aus einer unmittelbar
auf die Blechlagen 302,303 aufgebrachten, ausgehärteten Klebstoffschicht 304 sowie
einer auf letztere aufgebrachten, nicht ausgehärteten Klebstoffschicht 305 besteht.
Auf der anderen, der unteren Seite weisen die Blechlagen 302,303 lediglich eine
ausgehärtete Klebstoffschicht 304 auf. Wie ersichtlich ist, kommt beim Stapeln der
einzelnen Blechlagen 302,303 jeweils eine nicht ausgehärtete Klebstoffschicht 305
zwischen zwei ausgehärteten Klebstoffschichten 304 zu liegen . Die aushärtbaren
Klebstoffschichten 305 werden nach dem Stapeln der Blechlagen 302,303 zur Herstellung
des Eisenkerns aktiviert, damit die einzelnen Blechlagen miteinander verbunden werden.
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Bei dem in Figur 5 teilweise dargestellten Eisenkern 400 werden zwei
Typen von Blechlagen 402,403 verwendet, die abwechselnd aufeinander gestapelt sind.
Die Blechlagen 402 sind lediglich auf einer Seite -im dargestellten Beispiel die
obere - mit einer nicht ausgehärteten Klebstoffschicht 405 versehen, wohingegen
sie auf der anderen, unteren Seite blank sind. Die Blechlagen 403 weisen auf der
einen Ihrer Seiten - im dargestellten Beispiel auf der oberen - eine Doppel beschichtung
404, 405 auf, die aus einer unmittelbar auf die Blechlagen 403 aufgebrachten, ausgehärteten
Klebstoffschicht 404 sowie einer auf letztere aufgebrachten, nicht ausgehärteten
Klebstoffschicht 405 besteht. Auf der anderen, unteren Seite besitzen
die
Blechlagen 403 lediglich eine ausgehärtete Klebstoffschicht 404 die Blechlagen 402,403
sind derart aufeinander geschichtet, daß auf eine Blechlage 403 eine Blechlage 402
folgt, wobei die nicht ausgehärtete Klebstoffschicht 405 der Blechlagen 403 jeweils
auf einer blanken Seite einer Blechlage 402 zu liegen kommt und die nicht ausgehärtete
Klebstoffschicht 405 der Blechlagen 402, jeweils auf einer ausgehärteten Klebstoffschicht
404 einer Blechlage 403 zu liegen kommt.
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Das Aufbringen der ausgehärteten und der nicht ausgehärteten, vorgetrockneten
Klebstoffschichten auf ein Blechcoil, beziehungsweise ein Blechband kann, wie in
Figur 6 schematisch dargestellt, in einem Vorgang zwischen einer Abwickelstation
500 und einer Aufwickelstation 501 erfolgen.
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Gemäß einem Verfahren wird das Blech 502 aus dem in einem späteren
Arbeitsgang die Blechlagen für zum Beispiel die Eisenkerne 1, 100,200,300,400 herausgestanzt
werden, durch eine Station 503 geführt, in der zum Beispiel durch Aufspritzen oder
Aufrollen sowohl die auszuhärtende als auch die nicht auszuhärtende Klebstoffschicht
aufgebracht wird.
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Dabei kann bei Verwendung eines durch UV- Bestrahlung aushärtbaren
Klebstoffes für die auszuhärtende Klebstoffschicht und eines thermisch aushärtbaren
Klebstoffes für die nicht auszuhärtende Klebstoffschicht und bei Aufbringung dieser
beiden Klebstofftypen auf
jeweils einer anderen Seite des Bleches
die beiden Klebstoffschichten gleichzeitig aufgebracht werden, da durch die UV-
Bestrahlung nur eine einseitige Aushärtung stattfindet. Das Vortrocknen der nicht
auszuhärtenden Klebstoffschicht kann in einer der Station 503 nachgeschalteten Station
504 erfolgen.
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Bei Aufbringung beider Klebstoffschichten auf die gleiche Seite des
Bleches, wie in Figur 2 gezeigt, muß in der Station 503 vor der Aufbringung des
nicht auszuhärtenden Klebstoffilms, der eine einwandfreie Isolierung zwischen den
Blechlagen des Kernes sicherstellende Klebstoffilm ausgehärtet werden.
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Gemäß einem weiteren Verfahren kann in der Station 503 lediglich die
ausgehärtete Klebstoffschicht aufgebracht werden und die auszuhärtende Klebstoffschicht
erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel in einer der Station 503 ähnlichen
Station, welche der Stanzmaschine mit der die Blechlagen für Eisenkerne hergestellt
werden, vorgeschaltet ist.
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Auch ist es möglich beide Klebstoffschichten auf das Elektroblech
aufzubringen und vorzutrocknen und erst zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch vor
dem Aktivieren der Klebeschicht, welche den endgültigen Zusammenhalt zwischen den
Blechlagen des Eisenkerns sicherstellt, die als Isolierung gedachte Klebstoffschicht
auszuhärten. Dies kann beispielsweise vor dem Stanzen der Blechlagen für Eisenkerne
oder
aber auch vor der Aufbringung des Druckes, welcher beim Verbinden
der einzelnen Blechlagen des Kernes - zum Beispiel durch Verbacken -aufgebracht
wird, erfolgen.