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DE3501509A1 - Foerdereinrichtung fuer streckenvortriebe des untertagebetriebes - Google Patents

Foerdereinrichtung fuer streckenvortriebe des untertagebetriebes

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DE3501509A1
DE3501509A1 DE19853501509 DE3501509A DE3501509A1 DE 3501509 A1 DE3501509 A1 DE 3501509A1 DE 19853501509 DE19853501509 DE 19853501509 DE 3501509 A DE3501509 A DE 3501509A DE 3501509 A1 DE3501509 A1 DE 3501509A1
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Pohle and Rehling 45739 Oer-Erkenschwick De GmbH
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Mueller Herne Pumpen-Maschinen-Stahlbau GmbH
MUELLER HERNE PUMPEN MASCH
Mueller Herne Pumpen Maschinen Stahlbau 4690 Herne GmbH
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Publication date
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    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21DSHAFTS; TUNNELS; GALLERIES; LARGE UNDERGROUND CHAMBERS
    • E21D9/00Tunnels or galleries, with or without linings; Methods or apparatus for making thereof; Layout of tunnels or galleries
    • E21D9/12Devices for removing or hauling away excavated material or spoil; Working or loading platforms

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  • Mining & Mineral Resources (AREA)
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  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geochemistry & Mineralogy (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Excavating Of Shafts Or Tunnels (AREA)
  • Disintegrating Or Milling (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Fördereinrichtung für Streckenvortriebe des Untertagebetriebes gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Die Abförderung des beim Streckenvortrieb hereingewonnenen Haufwerkes ermöglicht die rechtzeitige Entfernung dieser die Wegfüllarbeit mechanisierenden Einrichtung von dem Streckenort vor der Hereingewinnung des Haufwerkes und gestattet es deswegen, diese vor Beschädigungen durch herabstürzende Lagen oder im Gefolge von durch Sprengungen umherfliegenden Haufwerksteilen in Sicherheit zu bringen. Die Schaufellader füllen das hereingewonnene Haufwerk nicht nur weg, sondern durchfahren infolge ihres Ladeprinzips dabei auch einen Teil der Strecke, über die das Haufwerk abgefördert werden muß. Die Verbindung dieses Lade- und Fördermittels mit den für die Abförderung des Haufwerkes notwendigen, nachgeschalteten Fördermitteln durch einen als Stetigförderer ausgebildeten Brückenförderer ermöglicht die Ausbildung der nachgeschalteten Fördermittel ebenfalls als Stetigförderer. Das ist in Abbaustrecken von erheblichem Nutzen, weil jedenfalls in der Förderstrecke zur Abförderung des Strebhaufwerkes ohnehin ein Stetigförderer benötigt wird. Im Rückbau, auf den die erfindungsgemäße Fördereinrichtung ebenfalls anwendbar ist, werden diese der Abförderung des Strebhaufwerkes dienenden Stetigförderer bereits im Zuge des Abbaustreckenvortriebes eingebaut und können mit der erfindungsgemäßen Fördereinrichtung schon vor der Abförderung des im Streckenort beim Vortrieb anfallenden Haufwerkes genutzt werden.
-
Die Verwendung der Schaufellader mit einem Brückenförderer zusammen, der als Stetigförderer ausgebildet ist, vermeidet die Notwendigkeit, das beim Streckenvortrieb hereingewonnene Haufwerk unmittelbar auf einen Stetigförderer zu werfen, z.B. auf den Stetigförderer zu schießen. Das ist von erheblicher Bedeutung, weil sich herausgestellt hat, daß die wegen ihrer widerstandsfähigen Bauweise besonders für den α Untertagebergbau entwickelten Kratzerförderer unter
solchen Umständen regelmäßig beschädigt oder doch blockiert werden. Dagegen gewährleisten die Schaufellader eine schonende Beladung solcher Förderer in Portionen, welche das Förderorgan eines Kratzerförderers in der Regel nicht blockieren. Andererseits verkürzt der Stetigförderer die von den Schaufelladern zu durchfahrende Förderstrecke und dient als Brückenförderer, welcher das rückwärtige Ende der Förderstrecke der Schaufellader mit dem vorderen Ende der Streckenförderung verbindet. Die Funktion des Brückenförderers besteht auch darin, die durch den unterschiedlichen Takt,in dem die Förderwege der Schaufellader dem Streckenvortrieb folgen und in dem die Streckenförderung verlängert wird, bedingten unterschiedlichen Entfernungen auszugleichen.
Das im Streckenvortrieb insbesondere durch Schießarbeit hereingewonnene Haufwerk ist häufig nicht fördergerecht, weil es einen mehr oder weniger großen Anteil an grobstückigem Gut enthält, das nachgeschaltete Streckenförderer, aber auch Wendelrutschen, Ladestellen o.dgl. nicht passieren kann, mindestens aber die Gefahr heraufbeschwört, daß diese
Fördermittel beschädigt werden und dadurch Förderausfälle auftreten. Der in der erfindungsgemäßen Fördereinrichtung vorgesehene Brecher dient dazu, das grobe Haufwerk zu zerkleinern und dadurch das Haufwerk fördergerecht zu machen. Vorzugsweise bedient sich die Erfindung dabei der sogenannten Durchlaufbrecher, deren Brechspalt außer von einer Förderrinne auch seitlich von den Wänden des Brechergehäuses und oben in der Regel von einer Schlagwalze begrenzt werden, weil diese Brecher relativ niedrig bauen, weshalb sie für die beschränkten Räume des Untertagebetriebes grundsätzlich besser geeignet sind als die Einlaufbrecher, die eine Trennung der Fördermittel und daher Übergabehöhen voraussetzt. Bei den Einlaufbrechern wird der Brechspalt in der Regel von einer Stachelwalze und von einer Fingerschurre begrenzt.
Die Erfindung geht von einer vorbekannten Fördereinrichtung mit den vorstehend bezeichneten Merkmalen aus. Hierbei sind die Schaufellader als Seitenkipplader ausgebildet, welche beiderseits des auf der Streckensohle verlegten Brückenförderers fahren. Dieser Brückenförderer ist wegen der Beanspruchung durch das Überladen des Haufwerkes als Kettenkratzförderer ausgebildet. Der Brecher ist ein Durchlaufbrecher, der deswegen in die Förderrinnen des Kettenkratzförderers eingebaut ist und daher zwischen Umkehre und Abwurf des Brückenförderers angeordnet ist.
Da bei einer solchen Fördereinrichtung die Schaufellader das von ihnen aufgenommene Haufwerk stets vor dem Durchlaufbrecher auf den Rinnenstrang des Kratzerförderers laden müssen, liegt die Umkehre bereits vor der Hereingewinnung des Haufwerkes unmittelbar vor Ort. Die Folge ist, daß dieser Teil des Brückenförderers nicht wie die Schaufellader aus dem Gefahrenbereich herauszubringen ist und deswegen den befürchteten Beschädigungen und Förderstörungen ausgesetzt bleibt. Es kommt hinzu, daß die verhältnismäßig große Länge des Rinnenstranges und das in der Regel schwere Brechergehäuse bei der meistens gelenkigen Verbindung der Förderrinnen von Kratzerförderern auch das Rücken erheblich erschweren, weil bei Einleitung der erforderlichen Rückkräfte in den auf der Streckensohle verlegten Rinnenstrang diese ausknicken und dabei erhebliche Gefahren schaffen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fördereinrichtung der eingangs als bekannt vorausgesetzten Art so auszubilden, daß der als Brückenförderer dienende Stetigförderer durch die Vortriebsarbeit weniger leicht beschädigt wird und besser dem Fortschritt des Vortriebes folgen kann.
Diese Aufgabe löst die Erfindung mit den Merkmalen des Anspruches 1. Zweckmäßige Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäß der Erfindung ersetzt die Mulde den bislang unmittelbar mit den Schaufelladern beladenen Abschnitt
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. θ-
des Brückenförderers. Da diese Mulde aufgrund ihrer Schwenkbewegung wesentlich weniger Förderlänge als der gewöhnlich zwischen Ortsbrust und Brecher angeordnete Rinnenstrang des Brückenförderers für sich in Anspruch nimmt, läßt sich die Umkehre des Brückenförderers von der Ortsbrust vor der Hereingewinnung des Haufwerkes entsprechend weit entfernt anordnen. Sie wird daher nicht mehr beschädigt, wenn Lagen aus dem Ort hereinbrechen oder das Haufwerk hereingeschossen wird. Das Rücken des Brückenförderers ist relativ gefahrloser, weil der Brückenförderer verkürzt werden kann und weil zwischen dem Brechergehäuse und der Umkehre keine ausknickbaren Rinnen vorhanden sind.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß durch die größere Entfernung der Umkehre des Brückenförderers von der Ortsbrust vor der Ortsbrust in der Strecke Platz geschaffen und die Gefahren vermieden werden, welche dort von dem Förderorgan eines auf der Streckensohle liegenden Kratzerförderers notwendig ausgehen. Die durch die Funktion des Brechers bedingte Anordnung läßt Bauweisen zu, welche ohne großen Aufwand sicher gegen Beschädigungen durch umherfliegende Teile gemacht werden können, die diesen vordersten Teil der Fördereinrichtung bei der Hereingewinnung des Haufwekres trotz seiner größeren Entfernung von der Ortsbrust noch erreichen können. Ferner hat die Erfindung den Vorteil, daß die Rückkräfte des Brückenförderers geringer ausfallen und besser angesetzt werden können, um Beschädigungen des Brückenförderers beim Rücken zu verhindern.
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Mit den Merkmalen des Anspruches 2 wird erreicht, daß die bislang an Kratzerförderern angesetzten Durchlaufbrecher, die sich besonders im Untertagebetrieb bewährt haben und relativ niedrig bauen, in der erfindungsgemäßen Fördereinrichtung zum Zuge kommen können. Hierbei wird die übliche Kratzerrinne durch eine Schurre ersetzt, die als tote Förderrinne sowohl als Widerlager zur Begrenzung des Brechspaltes dient, aber auch die Funktion als Zwischenfördermittel und Aufgabevorrichtung erfüllt. Der Vorteil besteht u.a. darin, daß der als Zwischenfördermittel dienende Durchlaufbrecher die durch die Mulde verschlechterte Gleichförmigkeit des Haufwerkes wieder herstellt, weil er als Puffer und vergleichmäßigend auf den Förderstrom wirkt.
Sofern man bisher Durchlaufbrecher im Rinnenstrang eines Kratzerförderers verwendet, benutzt man einen Teil des in Förderrichtung dem Brechergehäuse vorgeschalteten Rinnenstrangs als Sicherheitsstrecke vor Personen, welche bei laufendem Förderer in das Brechergehäuse zu geraten drohen. Der Wegfall einer solchen Förderstrecke läßt sich ausgleichen und durch ebenso wirksame Sicherheitseinrichtung ersetzen, wenn die Merkmale des Anspruches 3 verwirklicht werden. Hierbei ist nämlich dafür gesorgt, daß der Brechspalt völlig unzugänglich ist, solange die Mulde ihn nicht verdeckt. Andererseits ermöglicht die Schwingenkopplung der Gehäuseklappe, welche den Brechspalt abdeckt mit der Mulde das automatische Öffnen und Verschließen des Brechspaltes und damit die Zwangsläufigkeit, welche zur Ausschaltung von körperlichen Gefahren für die beteiligten Personen
Jo-
erforderlich ist.
Mit den Merkmalen des Anspruches 4 läßt sich einerseits die Bauhöhe vermindern, welche an der Umkehre durch die erfindungsgemäße Anordnung des Brechers zwangsläufig größer wird, andererseits aber aus dem Brecher und der Umkehre eine formsteife Einheit machen, die sich leichter rücken läßt. Dabei läßt sich der Schwenkantrieb einfach mit druckmittelbetätigten, vorzugsweise hydraulischen Arbeitszylindern verwirklichen.
Der Brückenförderer selbst braucht auch nicht mehr als Kratzerförderer ausgebildet zu werden, einerseits weil die Mulde das unmittelbare Beladen des Brückenförderers mit den Schaufelladern erübrigt, andererseits weil die Brückenfunktion ohnehin erfordert, daß der Brückenförderer über die Umkehre des Streckenfördermittels geführt und damit höher gelegt wird. Die Merkmale des Anspruches 5 ermöglichen die Verwendung des Gurtförderprinzips, das in der Vereinigung von Zug- und Tragorgan besteht und günstiger als das Förderprinzip der Kratzerförderer ist, weil es weniger Energie erfordert und einen geringeren Verschleiß zeigt. Die spezielle Ausbildung dieses Gurtbandes gemäß der Erfindung hat andererseits den Vorteil einer vollflächigen Unterstützung des Fördergurtes, der sich deswegen unter dem Einfluß des schweren Haufwerkes praktisch nicht verformen kann, aber das Haufwerk restlos abfördert.
Die Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform
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M-
anhand der Zeichnung; es zeigen
Fig. 1 die erfindungsgemäße Fördereinrichtung in Seitenansicht und
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie A-B der Fig.l.
Auf der Sohle 1 einer im übrigen nicht näher dargestellten Abbaustrecke des Steinkohlenbergbaus ist bereits ein Streckenfördermittel 2 verlegt, das abgebrochen dargestellt ist. Das Streckenfördermittel besteht aus einem Gurtband, dessen Obertrum schematisch bei 3 wiedergegeben ist. Das Fördergerüst 4 ruht auf Kufen und ist an eine ebenfalls auf Kufen 6 verlagerte Umkehrstation 7 biegesteif angeschlossen. Das Obertrum ιοί, de^" FördergurtfeÄ ist bei 8 schematisch dargestellt. Ein Brückenförderer 9 hat ein biegesteifes, rollenloses Bandtraggerüst 10. Das Traggerüst setzt sich aus den beiden seitlichen Leitern 11, 12 zusammen, welche oben mit gebogenen Traversen 13 und unten mit geraden Traversen 15 untereinander verbunden sind. Die oberen Traversen unterstützen gekrümmte Muldenbleche 14, welche das Obertrum 15 des Fördergurtes abfangen. Die unteren geraden Traversen unterstützen ebene Bleche 16, auf denen der Untergurt 17 des Förderbandes 18 ruht bzw. läuft. Im übrigen sind zur Versteifung des Bandtraggerüstes 10 die Leitern zwischen ihren Sprossen mit Streben versteift, von denen eine bei 19 in Fig. 1 dargestellt ist. Das Bandtraggerüst 10 des Brückenförderers 9 ist mit einem Horizontalgelenk 20 an eine Gehäuseeinheit angelenkt. Sie vereinigt in sich ein Unterteil 22,
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das die gestrichelt wiedergegebene Umkehre.23 aufweist, um die der Fördergurt des Bandes beim Wechsel vom Untertrum 17 ins Obertrum 15 läuft. Das Gehäuseoberteil 23 bildet ein Brechergehäuse eines allgemein mit 24 bezeichneten Durchlaufbrechers. Der Brecher besteht aus einer Schlagwalze 25, deren Achse über einen Riementrieb 26 von einem nicht dargestellten Motor angetrieben wird. Zum Nachstellen der Riemenspannung dienen hydraulische Spannzylinder 27. Der Brechspalt wird von einem gekrümmten Blech 28 nach unten begrenzt, welches eine vordere Zunge 29 aufweist, die in verschiedene Winkelpositionen verbracht werden kann. Diese Zunge liegt über dem Obertrum hinter einer Druckrolle 30, die den von der Kehre ablaufenden Gurt des Obertrums nach unten drückt,
so daß sich die erforderliche übergabehöhe einstellt. Denn das gekrümmte Blech 28 stellt eine
Schurre dar, auf der das Fördergut den Brechspalt erreicht und nach dem Verlassen des Brechspaltes auf den Obergurt 15 aufgegeben wird.
An dem oberen Teil des Gehäuses befindet sich ein
rückwärtiges Horizontalgelenk 31, an dein eine Mulde 32 angelenkt ist. Seitlich wird die öffnung 33 der Mulde von zwei parallelen Wangen 34 begrenzt, die
jeweils eine Konsole 35 eines weiteren Horizontalgelenkes aufweist, das zum Anschluß einer einarmigen Schwinge 36 dient, die ihrerseits über eine Konsole 37 an einen Gehäusedeckel 38 angelenkt ist. Über
eine Traverse 39 wirkt an jeder Seite des Gehäuses 21 ein hydraulischer Arbeitszylinder 40 auf die
Mulde 32.
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Die ausgezogene Darstellung der Mulde 32 und der mit ihr zusammenwirkenden Teile bezeichnet eine Beladeposition, in der die Muldenöffnung 33 von einem Schaufellader erreichbar ist, weil sie oben liegt, so daß der Schaufellader den Inhalt seiner Schaufel restlos in die Mulde 32 schlitten kann. In strichpunktierter Darstellung ist die Übergabeposition der Mulde 32 dargestellt, in der das Bodenblech 41 der Mulde 32 als Übergangsrutsche in den Brechspalt dient. Wie sich ferner aus dieser Darstellung ergibt, drücken hierbei die Koppeln 36 über die Konsolen 38 der mit ihnen verbundenen Gehäusedeckel 42 auf, der normalerweise, d.h. in der ausgezogen wiedergegebenen unteren Position der Mulde 32 den Brechspalt verschließt.
Im Betrieb wird bei eingefahrenen Kolbenstangen der Arbeitszylinder 40 die Mulde von einem der Schaufellader gefüllt, worauf die Arbeitszylinder 40 beaufschlagt werden und dadurch die Mulde 32 in die Übergabeposition verbringen, in der auch der Deckel 42 geöffnet ist. Das Gut rutscht über den Boden 41 der Mulde 32 auf das gekrümmte Blech 28 und damit in den Brechspalt. Nach Zerkleinerung der groben Bestandteile des Fördergutes wird die Übergabe 29 erreicht, über die das fördergerecht zerkleinerte Haufwerk auf den Obergurt 15 des Brückenförderers 9 gelangt.
Sobald sich infolge des Streckenvortriebes die von den Schaufelladern zu durchfahrende Förderstrecke vergrößert, wird der Brückenförderer 9 vorgezogen. Das geschieht mit den üblichen, an das Gehäuse 21
angeschlagenen Ketten von Zugvorrichtungen, die deshalb nicht dargestellt sind. Hierbei bewegt sich die mit einer Schurre versehene Abwurftrommel 45 des Brückenförderers 9 auf einem Wagen 46, der sie unterstützt und auf einer Schienenführung läuft, die Teil des biegesteifen Bandgerüstes des Streckenförderers ist. Wenn andererseits die überbrückbare Länge erreicht ist, wird das biegesteife Gerüst des Streckenförderers 2 in Richtung auf das Streckenort vorgeschoben, wobei es sich auf den Kufen 5 und 6 bewegt. Der Brückenförderer bewegt sich dann längs des Streckenförderers mit seinem Wagen 46 in umgekehrter Richtung. « >

Claims (6)

Patentansprüche
1. Fördereinrichtung für Streckenvortriebe des Untertagebetriebes, bei der zur Abförderung des Haufwerkes ein oder mehrere Schaufellader mit einem als Brückenförderer dienenden Stetigförderer zusammenwirken und ein Brecher, z.B. ein mit einem von einer Förderrinne begrenzten Brechspalt versehener Durchlaufbrecher vorgesehen ist, den das Haufwerk passiert , dadurch gekennzeichnet , daß der Brecher
(24) als Zwischenfördermittel und Aufgabevorrichtung an der Umkehre (21) des Brückenförderers (9) dient und mit einer schwenkbaren Mulde (32) zusammenwirkt, welche zwischen einer Beladeposition, in der die Muldenöffnung (33) zur Übernahme des Haufwerkes von einem der Schaufellader oben liegt und einer Übergabeposition verstellbar ist, in welcher der Muldenboden (41) als Übergangsrutsche in den Brechspalt dient.
2. Fördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem als Durchlaufbrecher (24) ausgebildeten Brecher als Förderrinne eine Schurre (28) dient, mit der in der Übergabeposition der Mulde (32) der Muldenboden (41) fluchtet.
SL-
3. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Beladeposition der Brechspalt mit einer Gehäuseklappe (42) verschlossen ist, die mit der Mulde (32) durch eine oder mehrere parallele Schwingen (36) derart gekoppelt ist, daß die Gehäuseklappe (42) mit der in die Übergabeposition schwenkenden Mulde (32) ausschwenkt und den Brech-
• spalt freigibt.
4. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gehäuse des Brechers (24) und der Umkehre
(23) des Brückenförderers (9) zu einer Baueinheit
(21) zusammengefaßt sind, deren dem Brecher (24)
zugeordneten Oberteil zur Anlenkung der Mulde
dient und deren Unterteil (22) zur Verlagerung
A des Schwenkantriebes (40) der Mulde (32) verwendet
ist.
5. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, φ dadurch gekennzeichnet,
daß als Brückenförderer ein Gurtband (18) mit einem formsteifen bandrollenlosen Traggerüst (10) dient, welches zur Unterstützung des Obergurtes (15) ein durchgehendes Muldenblech (14) und zur Unterstützung des Untergurtes ein durchgehendes, ebenes Blech (16) aufweist, und daß das Traggerüst abwurfseitig einen Wagen (46) zu seiner Abstützung oder Aufhängung und aufgabeseitig eine zugfeste Verbindung (20) mit der Gehäuseeinheit (21) der Umkehre (23) und des Brechers (24) aufweist.
6. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zugfeste Verbindung des Traggerüstes (10) des Brückenförderers (9) mit der Gehäuseeinheit (21) als Horizontalgelenk (20) ausgebildet ist.
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8327 Change in the person/name/address of the patent owner

Owner name: POHLE + REHLING GMBH, 45739 OER-ERKENSCHWICK, DE

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