DE3501593A1 - Verfahren zur herstellung weicher sanitaerpapierbahnen - Google Patents
Verfahren zur herstellung weicher sanitaerpapierbahnenInfo
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Beschreibung Verfahren zur Herstellung weicher Sanitärpapierbahnen
Die Erfindung betrifft die Herstellung von weichen, leichten Papierbahnen um aus diesen Sanitärpapiere mit Grundgewichten
von 13,56 bis 33,90 g/m2 (8 bis 20 lbs/2880 ft2) herzustellen.
Beispiele für Sanitärepapiere, die sich aus den erfindungsgemäß hergestellten Bahnen gewinnen lassen, sind Papiere
für das Badezimmer zum Abwischen des Gesichts, Handtücher und dergleichen.
Es ist bekannt, daß der Hauptanteil der Festigkeit einer Papierbahn aus wässrigen Aufschlämmung von Cellulosefasern
auf einer Bindung zwischen den Fasern beruht, welche durch Wasserstoffbrücken-Bildung im Rahmen der Papierherstellung
zustandekommt. Papiere mit einer großen Anzahl derartiger Bindungen zeichnen sich sowohl durch Festigkeit als auch
durch Steifigkeit aus.
Für sanitäre Papiere ist die Weichheit jedoch die am meisten gewünschte Eigenschaft. Um nun das gewünschte Ausmaß an
Weichheit zu erreichen, werden die Papierbahnen durch Verringerung ihrer Festigkeit entweder auf mechanischem oder
chemischem Weg weich gemacht, indem diese Zwischenfaser-Bindungen
in der Papierbahn unterbrochen oder verringert werden und zwar in der Papierbahn, die in der Trockenpartie
gebildet wird. Dazu wurden schon die verschiedensten Vorschläge gemacht, wie das Kreppen der Bahn von einer Trockenfläche
mit Hilfe eines Kreppschabers, Zugabe einer Substanz, die auf chemische Wege diese Bindung herabsetzt, zu den
Faserrohstoffen für die Herstellung der Papierb^gihn oder ein
zweites mal Kreppen. Alle diese Methoden führen jedoch bei einem gegebenen Ausmaß von Weichheit zu einer relativ geringen
Festigkeit.
Man hat bereits versucht, die Festigkeit von Papierbahnen nach dem Kreppen zu verbessern. Dazu wurden in erster Linie
gekerbte Kreppschaber oder unterbrochene Kreppflächen herangezogen. Dabei erhält man Bahnen mit Bereichen geringer
Zugfestigkeit. Nach anderen Verfahren werden die Zwischenfaser-Bindungen aus der Trockenpartie der Bahn ergänzt
durch chemische Bindungen vor dem Kreppen. Während dies zu festeren Bahnen der gewünschten Weichheit führt,
ist die Herstellung derartiger Papiere sehr aufwendig. Man
hat auch bereits versucht, die Festigkeit herabzusetzten durch Pressen der Bahn auf einem Trockenzylinder-mit einem
Gewebe»um unterschiedliche Haftung an der Kreppfläche zu erreichen. Dies führt zu einer unterschiedlichen Kreppung,
wobei nur Teile der Bahn der Einwirkung von Kreppschabern unterworfen werden. Diese unterschiedliche Haftung führt
zu einer geringeren Gesamt-Haftung der Bahn an der Kreppfläche
und damit einer insgesamt erschwerten Kreppung bei nur wenig verbesserter Weichheit.
Das Pressen der Bahn, wenn diese noch feucht ist, führt zu Zwischenfaser-Bindungen, jedoch muß bei der Herstellung
von weichen Papierbahnen die Bildung dieser Bindungen während der Bildung der Bahn verhindert werden, indem ein
mechanisches Verdichten der feuchten Bahn zu jedem Zeitpunkt
J-
verhindert wird. Das Trocknen der Bahn geschieht auf Durchtrockner
mit direktem Durchtritt von Luft durch die Bahn. Es wurde festgestellt, daß die innere Struktur einer so nicht
gepressten Bahn eine Bauschigkeit und Weichheit bewirkt, was einen maximalen Vorteil für die folgende Kreppstufe
darstellt. Die Forderung der Verbraucher für noch weichere sanitäre Papiere machte die Herstellung von Papieren der
gewünschten Weichheit immer schwieriger auf üblichen Anlagen für die Herstellung von weichen Papierbahnen in
denen die Bahn zur Entfernung des Wassers abgequetscht und dann auf der Fläche eines Glattrockners (Yankee dryer) gekreppt
wird. Obwohl man bessere Ergebnisse mit dem Durchtrocknen erhält, sind derartige Anlage, was Installation und
Betrieb anbelangt, sehr aufwendig. Es besteht daher ein dringender Bedarf nach einem Herstellungsverfahren für
weiches Papier, welches auf üblichen Selbstabnahmemaschinen durchgeführt werden kann, jedoch zu einem weicheren Produkt
führt, als es bisher möglich war.
Um dies zu erreichen,hat man bereits versucht, an die übliche
Abnahmemaschine mit einer Kreppstufe eine zweite Kreppstufe anzuschließen ; jedoch gelingt es damit im allgemeinen
nicht, leichte sanitäre Papiere mit Grundgewichten von 13,56
bis 33,90 g/m2 (8 bis 20 lbs/ream) mit der gewünschten Weichheit herzustellen. Hingegen zeigen Papiere solcher
Gewichte von derartigen Papiermaschinen nicht den im allgemein angestrebten Ausgleich zwischen Weichheit und
Festigkeit, wie dies für sanitäre Papiere erforderlich ist.
Aufgabe der Erfindung ist nun ein Verfahren zur Herstellung von gekreppten Papierbahnen mit Weichheit und Festigkeit
vergleichbar mit nichtgepressten Bahnen, die jedoch auf üblichen Anlagen einschließlich mechanischer Entwässerungspartie und Glattrockner für das Trocknen und Kreppen der
Bahn herstellbar sind. Diese verbesserten Ergebnisse erhält man durch einen zweifachen Kreppvorgang, wobei in der ersten
Kreppstufe die Innere- und Oberflächenstruktur der Bahn derart eingestellt wird, daß diese in der zweiten Kreppstufe
für das Kreppen optimal geeignet ist. Auf diese Weise läßt sich weiches Papier mit geringerem Aufwand herstellen als
unter Anwendung einer Anlage mit Durchtrockner.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gelingt die Herstellung
von weichen Papierbahnen mit Grundgewichten von 13,56 bis 33,90 g/m2, indem eine Bahn aus einer Faserstoffaufschlämmung
auf die Fläche eines Glattrockners aufgebracht und auf dieser mit einer Trockenheit von im wesentlichen 93 bis 97 % mit
Hilfe eines ersten Kreppschabers gekreppt wird. Die so erhaltene vorgekreppte Bahn wird zur Verringerung ihrer
Elastizität derart behandelt, daß das Mittel der Dehnung der Bahn im Quadrat nicht mehr als 9 % beträgt. Mit Hilfe
eines Gesamt-Klebers wird die Bahn nun auf einen Kreppzylinder aufgebracht und mit Hilfe eines zweiten Kreppschabers
bei einer Trockenheit von zumindest 93 % nochmals gekreppt.
Vor der zweiten Kreppstufe werden auf der üblichen Papiermaschine Verfahrensänderungen vorgenommen, um Papierbahnen
mit Strukturen zu erhalten* wie sie bisher noch nicht erreichbar waren. Bisher wird die Papierbahn gebildet und auf
üblichen Papiermaschinen getrocknet und dann gekreppt zu einem hohen Ausmaß von Dehnung, so daß die Krepppapierbahn
maximaleh)Bausch und Flexibilität hatte. Erfindungsgemäß
soll eine Bahn hergestellt werden, die nach dem Kreppen eine sehr geringe restliche Dehung besitzt und damit eine
nur geringe Möglichkeit zur elastischen Energieaufnahme in der zweiten Kreppstufe besitzt und damit weniger der permanenten
Verformung ihrer Struktur wiedersteht.
Die mittlere Dehnung der Bahn im Quadrat ergibt sich aus
%O = J%längs · %quer .
"längs" bedeutet hier in Maschinenrichtung und "quer" senkrecht
dazu.
Papierbahnen aus üblichen Herstellungsverfahren haben eine
mittlere Dehnung %Ö von etwa 11 %, während erfindungsgemäße
Papierbahnen nach der zweiten Kreppstufe eine solche von
< 9 % vorzugsweise < 6 %, aufweisen. Die geringeren
Werte zeigen die unterschiedlichen Energiemengen,
die vor Unterbrechen der Zwischenfaser-Bindungen in der
Bahn aufgenommen werden können. Eine Bahn mit einer derartigen mittleren Dehnung im Quadrat kann elastisch weniger Potentialenergie
vom Kreppschaber aufnehmen, wodurch die Zwischenfaser-Bindungen weitgehender zerstört werden, was zur Erhöhung von
Bausch und Weichheit führt.
Die Herabsetzung der mittleren Dehnung im Quadrat erreicht man im allgemeinen, indem die Bahn vom ersten Kreppschaber
unter Zug abgezogen wird. Entsprechende Einstellung der minimalen Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Glattrockner
und Kreppzylinder kann ohne Bahnbruch die nötige Spannung ergeben. So kann man die Bahn von einem Glattrockner mit
einer Laufgeschwindigkeit von 856,5 m/min (2810 fpm) abziehen
und auf einen zweiten Kreppzylinder kleben, der eine Laufgeschwindigkeit von 807,7 m/min (2650 fpm) aufweist. Das folgende
Glätten der Bahn zwischen Glattrockner und zweiter Kreppstufe führt zu einer Struktur die charakterisiert werden
kann durch eine Dehnung %längs von 8 und %quer von 4,6, was
/to
eine Dehnung im Quadrat von 6,1 % ergibt.
Es gibt auch andere Möglichkeiten ) die Bahn unter Zug zu
halten. So kann beipielsweise ein(e) zusätzliche Zugwalze
oder Zugwalzensatz zwischen Glattrockner und Kreppzylinder vorgesehen werden.
Um die Leistung der zweiten Kreppstufe zu optimieren, d.h. das Kreppen der Bahn vom Kreppzylinder f ist es wesentlich,
daß die Bahn auf dem Kreppzylinder über die gesamte Fläche festihaftet, so daß sehr hohe Kreppkräfte zur Anwendung gelangen
können. Unter diesen Bedingungen kommt es innerhalb der Bahn zu maximalem Aufbruch der Zwischenfaser-Bindung.
Um die maximal mögliche Fläche der Bahn auf den Kreppzylinder zu bringen,wird diese vom Glattrockner abgezogen und behandelt,
um die Falten zu glätten. Dies erreicht man zweckmäßiger Weise mit dem Abziehen der Bahn vom ersten Kreppschaber
unter Zug, wodurch man geringe Restdehnung erhält. Wird die Bahn von dem Glattrockner mit minimalem Geschwindigkeitsunterschied
abgezogen, wird die Oberflächenglätte verbessert durch Herabsetzung des Oberflächeneffekts des
Kreppvorgangs durch den Schaber. Wenn eine Bahn geringere oberflächige Kreppung besitzt, zeigt sie eine glattere
Fläche dem Überzug des zweiten Kreppzylinders und eine größere Fläche kommt in physikalischer Berührung mit der mit Fasern
überzogenen Zwischenfläche, wodurch mehr Haftung geboten wird und die gesamte übertragene Kraft auf die Bahn in der
zweiten Kreppstufe erhöht wird. Alternativ oder zusätzlich kann die Bahn durch einen Kalander laufen, um eine weitere
Oberflächenglätte zu ergeben, gleichbedeutend mit mehr Berührungsfläche und größerer Haftung insgesamt.
Diese Kombination in der Bahn von niederer Aufnahmefähigkeit
für Energie und glatter Oberflächenstruktur bei Eintritt in
die zweite Kreppstufe führt zu einer verbesserten Wirkung dieser und damit zu höherem Bausch und besserer Weichheit
der fertigen Papierbahn.
Ein wesentlicher Faktor bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist die Bahntrockenheit vor dem zweiten Kreppzylinder. Ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Bahnfeuchtigkeit
< 7 % so erhält man zwei Vorteile, nämlich 1.)
die Fähigkeit der Bahn/ auf dem Kreppzylinder zu haften, ist
bei erhöhtem Trocknungsgrad besser. Die Bahn waist optimalen Feuchtegehalt auf und tritt gleichmäßig in die zweite Kreppstufe
ein;und 2.) bei diesem Trockengrad tritt keine oder nur eine geringfügige Verdichtung im Pressrollenschlitz
auf, welche die Struktur der Bahn verändern oder nachteilig beeinflussen könnte.
Durch obige Maßnahmen erreicht man einen gezielten Abbau von Zugfestigkeit in der zweiten Kreppstufe und die gewünschte
Zunahme an Weichheit und Bausch. Diese gezielte Herabsetzung der mittleren Zugfestigkeit der Bahn beträgt
20 bis 50 %, insbesondere etwa 35 %.
Wurde bisher eine zweite Kreppstufe vorgesehen, so wurde die Verringerung der Zugfestigkeit durch unterschiedliche
Haftung begrenzt. Wird die Haftung begrenzt zur Begrenzung der Verringerung der Zugfestigkeit, so erreicht man nur
eine zufriedenstellende Kreppung mit Bahnen geringere Bruchlängen. Nach der Erfindung wird eine modifizierte Bahnstruktur
und sehr hohe Kreppkräfte in der zweiten Kreppstufe angewandt um Bahnen zu erhalten, die verbesserte Weichheiten
auf beiden Seiten zeigen. Diese hohen Kreppkräfte beruhen auf entsprechend hoher Haftung zwischen der Bahn und dem
/til. Jt.
Kreppzylinder.hervorgerufen durch hohe Oberflachenglattheit
der Bahn, geringem Feuchtigkeitsgehalt und die Anwendung eines Klebstoffs, der über den gesamten Kreppzylinder aufgetragen
wird. Alle diese Faktoren führen zu einer Haftung, die mehr als das dreifache ist als die Haftung beim üblichen
Kreppen.
Beispiele für brauchbare Kleber sind wasserlösliche Harze wie Carboxymethylcellulose, Polyvinylalkohol und Polyacrylamid
sowie Harzemulsionen wie von Polyacrylaten, Polyvinylacetaten, Polyvinylchlorid und Polymethacrylate^
Es ist bekannt, daß mit steigender Haftung beim Kreppen unter Anwendung eines Zylinders und Schabers die gekreppte
Bahn zunehmende Spannung aufweist, siehe hierzu US-PS 43 02 282, Spalte 3, Zeile 32 bis 37. Es ist daher möglich.diese
Spannung der gekreppten Bahn als Methode für die Anzeige über die Haftung zwischen Bahn und Kreppzylinder heranzuziehen.
Dafür gibt es verschiedene Verfahren, wie beispielsweise auch in obiger Patentschrift, Spalte 10, Zeile 23 bis
34 beschrieben sind. Dabei ist die musterartige Haftung sehr gering wie 1 cm Bahnbreite und kann bis zu 2,7 cm Bahnbreite
ansteigen.
Bei dem üblichen Verfahren mit Glattrockner und Kreppen (Yankee dry creping) liegt die Spannung der gekreppten Bahn
zwischen 1,6 g/cm Bahnbreite bis hinauf zu 3,5 oder 4 g/cm bei sehr hoher Haftung. Das Ausmaß der Haftung bei dem
erfindungsgemäßen Verfahren beträgt zumindest 10 g/cm Bahnbreite
und übersteigt in einem Beispiel 11,4 g/cm^was das
3- bis 7-fache des Haftungsausmaßes -beim üblichen Trocknen
und Kreppen ist.
Bei diesem üblichen Kreppverfahren (Yankee) erhält man Bahnen
mit 12 bis 27 Falten/cm. Bei dem erfindungsgemäß erhaltenen
Papier befinden sich je cm vorzugsweise zumindest 35 Falten bei einer nominellen Längsdehnung von 18 % für optimale
Oberflächenglätte. Während die Weichheit auf beiden Seiten verbessert ist, ist die dem Trockner zugekehrte Seite glatter,
d.h. hat eine um 30 bis 40 % höhere Glattheit als die andere Seite. Daher kann die Weichheit eines leichten, zweilagigen
Tuchs, hergestellt nachdem erfindungsgemäßen Verfahren,
wobei die glatten Seiten zueinandergekehrt sind deutlich verbessert sein.
Bei einer Ausführungsform nach der Erfindung wird die Bahn
ein drittes Mal gekreppt und zwar in der gleichen Art wie bei der 2. Kreppstufe, jedoch wird diesmal dem Trockner die Seite
zugekehrt, die in der 2. Kreppstufe nicht auf den Überzug für das Kreppen auflag. Die erhaltene Papierbahn zeigt dann einen
weiter verbesserten Bausch und verbesserte Oberflächenglätte
auf beiden Seiten.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist in mehrfacher Hinsicht
gegenüber dem Verfahren auf üblicher Yankee- Papiermaschine abgewandelt, wobei sich eine weitere Kreppstufe anschließt,
um eine Papierbahn höherer Qualität zu erreichen, wie sie früher bei gleichen Papiergewichten und Festigkeit nicht
erreichbar war. Die qualitativ besseren Bahnen haben die Form eines weichen Fasermaterials mit einem Grundgewicht
von 13,56 bis 33,90 g/m2 mit einer Weichheit, die durch
Pressung gebrochen durch das Quadrat der Dicke (crush/cal2)
von 1 bis 1,5 gekennzeichnet sich und deren Dichte 0,12 bis 0,16
g/cm3 beträgt.
Bevorzugte Ausführungsformen sind an beiliegenden Zeichnungen erläutert;
Fig. 1 zeigt in einem Diagramm die Leistung des erfindungsgemäßen
Verfahrens gegenüber der üblichen Papierherstellung ;
Fig. 2 zeigt eine Anlage zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens;
Fig. 3 eine Abänderung der Anlage nach Fig. 2 und die
Fig. 4a eine Vorrichtung zur Bestimmung des Verhältnisses
bis 4c
von Flexibilität und Weichheit einer Bahn.
In folgender Tabelle 1 sind die Vorteile zusammengestellt,
die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren gegenüber dem bekannten Verfahren (Yankee paper machines) erreichbar sind.
Diese Vorteile ergeben sich aus dem Bausch je Gewichtseinheit für Dicke bezogen auf Fasergewicht, und der Falten der
Kreppung je cm; je mehr Falten der cm der Papierbahn aufweist, umso glatter fühlt sich die Oberfläche an.
| Stand der Technik | erfindungs gemäß |
|
| Falten/cm | 12-27 | >. 28 |
| Bausch/Grundgewicht cm3/g | 6 | i 6,8 |
| Dichte g/cm3 | 0,18 | 0,16 |
Die erfindungsgemäß hergestellte Bahn hat hohen Bausch und
besitzt größere Flexibilität und Weichheit, wie sich aus den niederen Werten im Diagramm der Fig. 1 gegenüber den Werten von
Papierbahnen, die auf übliche Weise hergestellt worden sind, entnehmen läßt und zwar über den Bereich der Bruchlängen.
Aus dem Diagramm ergibt sich, daß das erfindungsgemäße
Produkt weicher über einen beträchtlichen Festigkeitsbereich ist.
Aus der Fig. 2 entnimmt man eine Papiermaschine, in der auf
einen Glattrockner (Yankee dryer) eine beheitzte Krepptrommel 2 folgt. Die Bahn kann entweder einlagig oder mehrlagig sein
oder eine aufeinandergelegte Bahn wird dem Glattrockner aufgegeben
aus einer Partie 3 zur Bildung und teilweisen Entwässerung der Bahn, bei der es sich um übliche Konstruktionen
handelt, so daß keine näheren Erläuterungen erforderlich scheinen. Die Bahn wird auf die heiße Fläche des Glattrockners
gepresst und haftet darauf entweder infolge ihres Wassergehalts allein oder eines Klebstoffs, der auf die Oberfläche
des Glattrockners stromauf der Aufgabestelle der Bahn aufgesprüht worden ist. Die Bahn trocknet am Glattrockner und
wird mit Hilfe eines Kreppschabers 4 bei einer Trockenheit von 93 bis 97 % gekreppt. Ein weiterer Schaber 5 kann nach
dem Kreppschaber vorgesehen werden, um überschüssigen Klebstoff von der Oberfläche des Glattrockners zu entfernen.
Die durch den Kreppvorgang bewirkte natürliche Verkürzung, die in der Größenordnung von 50 % liegen kann, wenn die
Bahn nach dem Kreppen am Glattrockner nicht behandelt wird, wird im wesentlichen wieder aufgehoben, indem die Bahn
unter Zug vom Kreppschaber 4 abgezogen wird. Die Bahn gelangt um eine Führungsrolle 6 in den Schlitz zwischen einer
Pressrolle 7 und der beheizten Krepprolle 2. Innerhalb der gekreppten Bahn wird Zug durch unterschiedliche Laufgeschwindigkeit
des Glattrockners 1 und der Krepprolle 2 hervorgerufen. Ein Beispiel dafür ist eine Laufgeschwindigkeit
des Glattrockners von 856,5 m/min und der Krepprolle
von 807,7 m/min. Ein solcher
Geschwindigkeitsunterschied führt zu einem maximalen Ausziehen der Krepp-Falten und führt zu einer Bahn mit einer
Dehnung in Laufrichtung von 8 % und quer dazu von 4,6 % entsprechend einer Dehnung im Quadrat von 6,1 %.
Diese Verringerung der Dehnung der Bahn setzt die Fähigkeit der Bahn zur Aufnahme von Energie während der zweiten
Kreppstufe herab und die Wirkung des Abziehens der Bahn von der Glattrolle 1 unter diesem Ausmaß von Spannung
glättet auch die Oberflächenstruktur, so daß eine größere Fläche in physikalischen Kontakt mit mehr Kleber auf der
Krepprolle 2 kommt.
Kleber wird über die Krepprolle 2 entweder als Gemisch von Verbindungen oder als eine einzige Verbindung aufgesprüht
oder in einzelnen Strahlen aufgespritzt oder in der Art des Drückens in einer Menge 0,5 bis 1,1 % Kleber-Feststoffe,
bezogen auf das Gewicht der knochentrockenen Faserrohstoffe. Stoffe, die die Klebewirkung hervorzurufen vermögen,
sind wasserlösliche Harze wie Carboxymethylcellulose, Polyvinylalkohol und Polyacrylamid, Harzemulsionen wie
Polyacrylate, Polyvinylacetate, Polyvinylchlorid und Polymethacrylate. Darüber hinaus können Gemische mit niedermolekularer
Stärke wie Dextrin angewandt werden. Die bevorzugte Art der Aufbringung des Klebers - wie in den Figuren
gezeigt - ist das Aufspritzen auf die Fläche der Rolle 2 mit Sprühdüsen einer Weite von 0,46 mm unter einem Spritzdruck
von 6,9 bis 13,8 N/cm2 (100 bis 200 psig)# vorzugsweise
etwa 10,35 N/cm2 (150 psig).
Bei der Pressrolle 7 auf der Krepprolle 2 gewährleistet der geringe Feuchtigkeitsgehalt der Bahn, ihre glatte Oberfläche
und die Anwendung eines Klebers über dem ganzen Bereich weitestgehende Haftung zwischen Krepprolle 2 und Bahn,
wodurch höhere Kräfte in der zweiten Kreppstufe angelegt werden können, was zu einer Optimierung der Kreppung führt.
Die Bahn wird auf der Rolle 2 mit Hilfe eines Kreppschabers 10 gekreppt, der derart angeordnet ist, daß maximaler
Widerstand an den Kleberüberzug einwirkt (Last 357,2 bis 1071,6 kg/m - 20 bis 60 pli -), während gleichzeitig maximaler
Bausch und optimale Oberflächenglätte erreicht wird. Um diese Eigenschaften zu erreichen»ist ein Kreppwinkel
von 4 bis 16° über der Radiallinie der Rolle am Berührungspunkt
wünschenswert. Die erhaltene Bahn wird dann aufgewickelt mit einer solchen unterschiedlichen Geschwindigkeit,
daß die fertige Papierbahn eine mittlere Dehnung im Quadrat von 8 bis 15 % aufweist.
Dem Kreppschaber kann ein weiterer Schaber 9 zur Entfernung überschüssigen Klebers von der Oberfläche der Krepprolle
nachgeordnet sein.
Die in Fig. 3 gezeigte Anlage ist ähnlich der der Fig. 2t
jedoch läuft in diesem Fall die Bahn durch einen Kalander 11
zwischen Glattrockner und Krepprolle. Er dient zur weiteren Glättung der Oberfläche der gekreppten Bahn, so daß sehr
gute Haftung zwischen Bahn und Krepprolle erreicht wird.
Die in Verbundung mit diesen Figuren beschriebene Methode ist besonders geeignet für die Herstellung einer weichen
Papierbahn, die im Griff sehr weich ist und auf einer Seite hohe Glätte besitzt. Eine solche Bahn eignet sich zum
Beispiel für ein zweilagiges Produkt, wobei die weicheren Seiten nach außen gekehrt sind. Eine einzige Lage,schwerere
Grund-Bahn,läßt sich ebenfalls mit guter fühlbarer Weichheit
auf beiden Seiten herstellen mit Hilfe einer zweiten Krepprolle, so daß die Bahn nach beiden Seiten gekreppt wird.
Der Papierstoff zur Herstellung der Papierbahnen
würde zu einer festen jedoch ungenügend weichen Bahn führen, wenn übliche Prozesse zur Anwendung gelangen.
Ein solcher Papierstoff kann entweder auf chemische Weise erhalten werden oder durch Feinmahlen, wie bekannt.
Caliper;
Caliper (cal) wird bestimmt unter Vervrendung eines "Federal Bulk
Tester" hergestellt von Federal Products Corporation,
Providence, Rhode Island, United States of America, welcher die Stärke einer 24-lagigen Probe unter einem rundem Kissen
6,45 cm2 unter einer Last von 235 g bestimmt. Diese gemessene
Stärke wird dann durch 24 dividiert, so daß man die mittlere Stärke oder den Caliper einer einzigen Lage von Sanitärpapier
erhält.
Dies ist eine Kombination von zwei gemessenen Papiereigenschaften,
welche zusammen eine relative Aussage über die Steifigkeit oder Biegsamkeit von Sanitärpapierproben erlaubt
. Der Presstest ist ein Verfahren zur Bestimmung der Flexibilität oder Steifigkeit einer Faserbahn. Es wird die
Kraft bestimmt, die erforderlich ist, um ein Zusammenfallen eines in der Bahn vorgeformten Kreisrings zu erreichen. Der
Kreisring wird auf die in den Fig. 4a bis 4c angegebene Weise hergestellt:
1. Die Mitte einer Π4Ί14 mm Probe S wird zwischen einer
oberen Ringplatte 1 !-Durchmesser 27,7 m (1,090 inch)—und eine
untere runde Platte 12— Durchmesser 36 m (1,435 inch)-eingespannt.
2. Wie aus Fig. 4a hervorgeht befindet sich die eingespannte Probe S in der Achse der runden Öffnung mit einem Durchmesser
von 46 m (1,815 inch) auf einem «ferstellbaren Tisch
12, wobei die Ebene des eingespannten Teils der Probe mit der unteren Fläche eines Bezugsrings 14 mit einer Stärke von
3,175 mm und einem Innendurchmesser von 54 mm zusamnenfällt. Die
Kanten der Proben befinden sich in einem Anstand von 1,65 mm zwischen der unteren Fläche des Bezugsrings 14 und der
oberen Fläche eines verstellbaren Tisches 13.
Ein Faltring 15 mit einem Innendurchmesser von 38 m (1,502
inch) und einem Außendurchmesser von 44,4 m (1,750 inch) f
dessen obere Fläche einen Radius von 15,875 mm aufweist,
befindet sich unterhalb der eingespannten Probe. Wie sich aus Fig. 4b ergibt,legt der Faltring 15 eine nach oben gerichtete
Kraft auf die Probe S über einen Abstand von 6,3 5 mm an und schiebt die Probe S aufwärts durch den Ringschlitz,
der von der oberen Platte 11 und dem Bezugsring 14 gebildet
wird, während die Probe S durch den 1,65 mm Schlitz zwischen Tisch 13 und Bezugsring 14 gezogen wird. Auf diese Weise
wird in der Probe ein Ring gebildet. Alle Flächen, die die Probe berührenj haben einen 76 μπι Überzug und alle Ringkanten
besitzen einen Radius von 1,59 mm. Die Kraft,um die Probe
durch den 1,65 mm Schlitz zu ziehen, wird als Faltkraft bezeichnet und in g angegeben.
4. Zur Bestimmung der "Pressung" der Probe wird der 1,65 mm
Spalt zwischen Tisch 13 und Bezugsring 14 geschlossen, um die Kante der Probe 10 einzuspannen und der Faltring 15 wird zurückgezogen.
Eine Platte 16 mit einem Durchmesser von 52,4 m (2,062 inch) bringt dann eine nach unter gerichtete Kraft
auf den Ring über einen Abstand von 5 mm (Fig. 4c) zur Einwirkung. Die zum Zusammenpressen des Rings erforderliche
Kraft wird dann als Pressung bezeichnet und in g angegeben.
Der Quotient von Pressung und Dicke (Fig. 1) ist demnach der Meßwert der Pressung in g gebrochen durch das Quadrat
der Dicke in Zoll.
Dichte
Die Dichte ist ein Maß für das Gesamtvolumen, welches von einem gegebenen Gewicht der Bahn eingenommen wird. Die
Dichte von Sanitärpapier wird wie folgt bestimmt:
1.) Es werden 8 Quer-Schnitte aus einer Lage der Bahn angefertigt.
2.) Diese Schnitte werden unter einem Mikroskop (80 X) angeordnet,
welches am Okular eine Kamera trägt und nun die 8 Schnitte photographiert.
3.) Es wird die Gesamtfläche der Mikrophotographie mit Hilfe eines Planimeters bestimmt und daraus die wahre Dicke errechnet.
ggmessenerBgreichlcmM
wahre Dicke (cm) = Länge (<jmJ . Vergrößerung
wahre Dichte (g/cm3) = Grundgewicht (g/m2)
Wahre Dicke · 10 000 (cm)
Das Verhältnis von Bausch und Grundgewicht ist ein Maß für die Dicke einer Probe bezogen auf das Probe-Gewicht. Der
Bausch wird bestimmt mit Hilfe eines "Federal Bulk Tester", welcher die Dicke in Einheiten von 25,4 um von 24 Proben
unter einem runden Kissen mit einer Fläche von 6,45 cm2
unter Last von 235 g bestimmt. Das Grundgewicht ist das Gewicht je Flächeneinheit einer Probe ausgedrückt in g/m2
(lb/2880 ft2). Das erhaltene Verhältnis stellt keinen Versuch
zur Kombination der Einheiten der einzelnen Untersuchungen dar. Die Messung wird mehrere Male durchgeführt,
um eine rohe Annäherung der relativen Dichte zweier Proben zu erreichen.
Bruchlänge (BL)
Das geometrische Mittel der Zugfestigkeit einer Probe ge-
brochen durch das Grundgewicht wird manchmal als Brucklänge ad hoc bezeichnet.
geometrisches Mittel der Zugfestigkeit
BL = wobei
Grundgewicht
das geometrische Mittel der Zugfestigkeit gleich ist dem Produkt von Festigkeit in Laufrichtung und Festigkeit in
der Richtung quer dazu. Die Bruchlänge einer Probe wird in Metern ausgedrückt und ergibt sich aus der Gleichung:
Bruchlänge = Bruchlänge ad hoc * 658,37 m %
wenn für die Zugfestigkeit in Maschinenrichtung und quer dazu die Werte in oz./in. angegeben sind.
Claims (16)
1. Verfahren zur Herstellung einer weichen Papierbahn
mit einem Grundgewicht von im wesentlichen 13,56 bis 33,90
g/m2 durch folgende Verfahrensstufen:
(a) aus dem Papierstoff wird eine Bahn gebildet/
(b) die Bahn wird auf einen Glattrockner gelegt
(c) und bei einer Trockenheit von im wesentlichen 93 bis 97 % mit Hilfe eines ersten Kreppschabers gekreppt,
(d) die vom Kreppschaber kommende Bahn wird behandelt zur Verringerung der Elastizität aufgrund des ersten Kreppens
in einem solchen Ausmaß, daß die mittlere Dehnung der Bahn im Quadrat nicht mehr als 9 % beträgt ,
(e) mit Hilfe eines Klebers wird die gekreppte Bahn auf eine Krepprolle gelegt und
(f) mit einem zweiten Kreppschaber bei einer Trockenheit von zumindest 93 % gekreppt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die Elastizität der Bahn nach dem
ersten Kreppen durch Abziehen unter Spannung vom ersten Kreppschaber herabsetzt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß man die Elastizität der Bahn aus der
ersten Kreppstufe bis auf maximal 6 % Dehnung im Quadrat verringert.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß man die Bahn zwischen dem
ersten und zweiten Kreppen glättet.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , daß man die Bahn glättet,indem sie durch
einen Kalander gezogen wird.
6. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , daß man die Bahn vom ersten Kreppschaber
unter Zug abzieht, indem minimale Laufgeschwindigkeitsdifferenz zwischen Glattrockner und Krepprolle aufrechterhalten
wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß an die Krepprolle
erwärmt und den Kleber auf die Krepprolle stromauf des Berührungspunkts der Bahn mit der Rolle aufträgt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß man die Bahn an die
Krepprolle bei einer Spannung von zumindest 10 g/cm Bahnbreite klebt und bei der zweiten Kreppstufe die
Zugfestigkeit um 20 bis 50 % herabsetzt.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der Kreppwinkel
des zweiten Kreppschabers 4 bis 16° über der Radiallinie am Berührungspunkt der Krepprolle beträgt.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet , daß der zweite Kreppschaber auf die Krepprolle mit einer Last von 357 bis 1072
kg/m gedrückt wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet , daß die Bahn vom zweiten Kreppschaber unter Zug so abgezogen wird, daß die
Dehnung der Papierbahn im Quadrat auf 8 bis 15 % verringert
wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet , daß die fertige Papierbahn zumindest 28 Falten/cm aufweist, bei einer
Dehnung in Maschinenrichtung von 16 bis 18 %.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekenzeichnet , daß die fertige Papierbahn eine Dichte zwischen 0,12 und 0,16 g/cm3 besitzt.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet , daß die fertige Papierbahn ein Verhältnis Bausch : Grundgewicht von zumindest
6,8 cm3/g besitzt.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet , daß die fertige Papierbahn eine Weichheit bestimmt in Pressung/Dicke2 von
1 bis 1,5 besitzt.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet , daß die Bahn mit der Seite an der zweiten Krepprolle haftet, die gegenüber
der Seite liegt, die an der ersten Krepprolle haftete;und
mit Hilfe eines dritten Kreppschabers gekreppt wird.
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