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Gemüsehobel
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Zusatz zu Patent ... (Patentanmeldung P 33 37 201.2-26) Die Erfindung
betrifft einen Gemüsehobel oder dergleichen Küchengerät nach dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
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Mit einem derartigen, in der älteren Patentanmeldung P 33 37 201.2
und der älteren Gebrauchsmusteranmeldung G 83 29 528.3 beschriebenen Gerät können
von einem zu zerkleinerndem Gemüse oder anderem Lebensmittel lediglich Scheiben
geschnitten werden, wobei die Dicke der Scheiben durch die Verstellvorrichtung veränderbar
ist. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der eingangs beschriebenen
Art zu schaffen, das so ausgebildet ist, daß es sich leicht abwandeln läßt, um Lebensmittel
in anderer Weise als durch Zerschneiden in Scheiben zu zerkleinern. Diese Aufgabe
wird durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Dadurch, daß mindestens ein Teil der Anschiebefläche vom Gerät zerstörungsfrei
lösbar und wieder mit dem Gerät verbindbar ist, besteht die Möglichkeit, Zusatzteile
für das Gerät zu schaffen, die hinsichtlich ihrer Befestigung am Gerät in der gleichen
Weise ausgebildet sind wie das genannte lösbare Teil, und diese Zusatzteile können
dann mit Hilfseinrichtungen zur Zerkleinerung eines Lebensmittels ausgerüstet sein,
die die Anzahl der Verwendungsmöglichkeiten des Geräts, insbesondere im Haushalt,
vergrößern.
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Es kann die ganze Anschiebefläche auswechselbar sein. Es ist aber
vorteilhaft, wenn sich der auswechselbare Teil im wesentlichen lediglich in einem
Bereich der Anschiebefläche befindet, der der Schneide des Messers benachbart ist.
Dann nimmt das Gerät mit sämtlichen Zusatzteilen relativ wenig Platz in Anspruch.
Es ist vorteilhaft, wenn der vom übrigen Gerät lösbare Teil eine möglichst große
Breite hat und sich vorzugsweise im wesentlichen über die gesamte Breite der Anschiebefläche
erstreckt.
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Es sind unterschiedliche Arten der lösbaren Befestigung des gegen
Zusatzteile austauschbaren Teils am übrigen Gerät möglich. Bei einer Rastverbindung,
wie sie im Ausführungsbeispiel vorgesehen ist, ist von Vorteil, daß für die Befestigung
keine verlierbaren Teile, wie Schrauben oder dergleichen, benötigt werden, und daß
die für die Befestigung erforderlichen Teile am Zusatzteil mit diesem weitgehend
einstückig hergestellt werden können, insbesondere im Spritzgußverfahren. Die schneidenden
oder reibenden Teile des Zusatzteiles, die später noch besprochen werden, können
zweckmäßig als Metallteile, die mit dem Kunststoffteil in geeigneter Weise verbunden
sind, ausgeführt werden.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist das Zusatzteil eine
Anzahl von nach oben ragenden parallel zueinander angeordneten Messern auf, die
es ermöglichen, Streifen zu schneiden, deren Breite durch die Messerabstände und
deren Dicke durch die Dicke des Spaltes zwischen der zum Schneiden von Scheiben
dienenden Schneide und der dieser benachbarten Kante der Anschiebefläche bestimmt
wird. Die Dicke der geschnittenen Streifen kann dabei durch die Verstellvorrichtung
für die Dicke des Spalts verändert werden. Es kann zweckmäßig sein, mehrere Einsetzteile
mit unterschiedlichen Abständen der Messer vorzusehen, um unterschiedlich breite
Streifen schneiden zu können. Das hier besprochene Zusatzteil oder Einsetzteil hat
eine geschlossene Oberfläche, die einen Teil der Anschiebefläche bildet.
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Ein anderes Ausführungsbeispiel eines Zusatzteiles oder Einsetzteils
ist als Reibe ausgebildet. Wenn diese Reibe durchgehende Aussparungen aufweist,
die den Durchtritt des
zerkleinerten Lebensmittels gestatten, wie
dies bei beiden hierzu beschriebenen Ausführungsbeispielen der Fall ist, so muß
die Halterung des Zusatzteiles so ausgebildet sein, daß das zerkleinerte Lebensmittel
im Bereich der Reibe störungsfrei nach unten aus dem Gerät herausfallen kann.
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Beim Reiben wird das zum Scheibenschneiden dienende Messer des Geräts
nicht benötigt. Es ist daher gemäß einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen,
daß das für die Reibe vorgesehene Einsetzteil einen die Schneide des Messers übergreifenden
Vorsprung aufweist.
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Damit die Hand des Benutzers so gut wie möglich gegen Verletzungen
gegen das Messer geschützt ist, ist vorzugsweise der Vorsprung so breit, daß er
das Messer auf seiner ganzen Breite überdeckt. Insbesondere dann, wenn eine Reibe
verwendet wird, die das Lebensmittel sehr fein zerteilt, wie dies bei den Reiben
mit scharfkantig nach oben ragenden Vorsprüngen ist, kann es erforderlich sein,
auf die Reibe eine erhebliche Kraft auszuüben. Der genannte Vorsprung kann dazu
dienen, diese Kraft mindestens zum Teil aufzunehmen. Vorzugsweise nimmt er die Kraft
vollständig auf, so daß dann die Verstellvorrichtung für die Spaltdicke nicht in
Eingriff mit dem die Anschiebefläche tragenden Geräteteil sein muß.
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Dies ist besonders von Vorteil, wenn es sich bei der Verstellvorrichtung
um die eingangs genannte Verstellvorrichtung mittels eines Schlittens handelt, weil
sich dieser Schlitten dann, wenn die Anschiebefläche durch den Schlitten maximal
angehoben ist, in der Nähe des Messers befindet.
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Wenn der Vorsprung in der genannten Weise sich an dem Messer abstützt
und die auftretenden Kräfte aufnehmen kann, so kann der Schlitten in einer zurückgezogenen
Stellung sein und
gibt dann den Weg des die Reibe passierenden zerkleinerten
Lebensmittels nach unten frei. Andernfalls könnte es zweckmäßig sein, den Schlitten
mit einer Aussparung an geeigneter Stelle zu versehen, die den Durchtritt des zerkleinerten
Lebensmittels gestattet.
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Wenn, wie bei Ausführungsformen der Erfindung vorgesehen, die Verstellvorrichtung
für die Spaltdicke den soeben genannten Schlitten aufweist, so hat dies den Vorteil,
daß die Spaltdicke während der Arbeit durch die gleiche Hand verstellt werden kann,
die auch das Gerät hält. Wenn das Messer, wie bei einer Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen, schräg zur Längsrichtung des Geräts verläuft, so wird dadurch das Zerschneiden
zahlreicher Lebensmittel erleichtert.
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Trotz des schräg stehenden Messers bereitet es keine Schwierigkeiten,
die oben genannten senkrecht stehenden, zum Streifenschneiden benötigten Messer
kurz vor der Schneide anzubringen.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die Anschiebefläche in
der Ebene der Schiebebahn unter einem Winkel schräg zur Längsrichtung des Grundkörpers
gehalten. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß die Einhaltung einer gleichmäßigen
Spaltdicke erleichtert ist, weil die Schwenkachse, um die der vordere Teil der Anschiebefläche
sich bewegt, schräg zur Längsrichtung des Geräts verläuft.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles der Erfindung anhand der Zeichnung, die
erfindungswesentliche Einzelheiten zeigt, und aus den Ansprüchen. Die einzelnen
Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in
beliebiger
Kombination bei einer Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gemüsehobels in Draufsicht,
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 in einer Ansicht von unten mit zurückgezogenem
Schlitten; Fig. 3 einen Schnitt durch das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 entlang
der Linie I-II in einer Stellung mit maximaler Schnittdicke Fig. 4 eine Darstellung
wie in Fig. 3, jedoch mit der Schnittdicke "Null" und vorgeschobenem Schlitten;
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung eines Einsetzteils mit Streifenschneidmessern;
Fig. 6 eine perspektivische vereinfachte Darstellung eines als Reibe zu verwendenden
Einsetzteils; Fig. 7 vergrößert eine Einzelheit von Fig. 6 im Längsschnitt.
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Im Rahmen der vorliegenden Anmeldung wird von einem Gemüse hobel gesprochen,
weil es sich hierbei um einen eingeführten Begriff handelt. Ganz allgemein handelt
es sich bei der Erfindung um ein Gerät zum Zerkleinern von Lebensmitteln, z.B. insbesondere
auch Wurst oder Käse.
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Ein aus Kunststoff gespritzter Grundkörper 10 von im wesentlichen
rechteckiger Form weist im Bereich des einen schmalen Endes einen Durchbruch 11
auf, der zusammen mit einem das schmale Ende des Grundkörpers 10 bildenden Griffstück
12 den Griff des Gemüsehobels bildet. Die Schiebebahn des Gemüsehobels weist eine
Anschiebefläche 14, 114, die mehrteilig ist, wie unten noch erläutert wird, daran
angrenzend ein schräg zur in Fig. 1 waagrecht verlaufenden Längsrichtung des Geräts
verlaufendes Messer 15 und anschließend an das Messer eine Abschiebefläche 16 auf.
Die Abschiebefläche 16 ist die Oberfläche einer einen festen Bestandteil des Grundkörpers
10 bildenden Platte. Das Messer 15 weist an seiner Schneidkante einen Wellenschliff
17 auf und ist mit mehreren Schrauben 18 im Grundkörper 10 befestigt. An ihrer Oberseite
sind die Anschiebefläche 14, 114 und die Abschiebefläche 16 mit einer Vielzahl von
in Längsrichtung des Grundkörpers 10 verlaufenden Rillen 19 versehen.
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An der dem Griffstück 12 abgewandten Seite des Durchbruchs 11 wird
dieser durch einen Steg 10 begrenzt, der quer zur Längsachse des Grundkörpers 10
verläuft. Der Steg 20 verbindet Seitenteile 21 des Grundkörpers 10. Die Anschiebefläche
14 ist an dem Grundkörper 10 im Bereich des Steges 20 eingespannt, im Ausführungsbeispiel
mit dem Grundkörper 10 einstückig als Spritzgußkunststoffteil hergestellt, und zwar
derart, daß die Anschiebefläche 14 einen zungenartigen Körper 13 bildet, der im
Bereich seiner einen Seitenkante 22 völlig frei ist und im Bereich seiner anderen
Seitenkante in einem Bereich 23 mit dem angrenzenden Seitenteil 21 verbunden, nämlich
an dieses angeformt ist. Dadurch ergibt sich eine zur Längsachse des Grundkörpers
10 schräge Einspannebene 24. Diese ist in der Ansicht der Fig. 1 in
gleicher
Richtung geneigt wie die Neigung der Schneidkante des Messers 15, jedoch gegenüber
der Waagerechten in Fig. 1 steiler. Dadurch ergibt sich eine gleichmäßige Spaltbreite
zwischen dem freien Ende der Anschiebefläche 14 und dem Messer 15.
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An der Unterseite des Gemüsehobels befindet sich ein Schlitten 30,
der an seinem dem Griffstück 12 zugewandten Ende eine Griffschale 31 trägt, die
als Handhabe dient. Der Schlitten 30 läuft in einer Führung auf den beiden Seitenteilen
21, die durch eine untere Reihe 33 und durch eine obere Reihe 34 von Zapfen gebildet
wird. Der Schlitten ist zum Reinigen leicht lösbar.
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Am vorderen, von der Griffschale 31 wegweisenden Ende ist der Schlitten
30 an den Seiten mit zwei quer zur Längsachse des Grundkörpers 10 sich erstreckenden
Anschlagflächen 35, 36 versehen, zwischen denen sich eine gegenüber der Längsrichtung
des Geräts schräg verlaufende Stirnfläche 37 erstreckt. Der Winkel, den die Stirnfläche
37 mit der Längsrichtung des Grundkörpers 10 bildet, ist dem entsprechenden Winkel
der Schneidkante des Messers 15 etwa gleich. An der Unterseite der Zunge 13 sind
zwei Keilrippen 40, 41 vorgesehen, die sich nahe dem seitlichen Rand der Anschiebefläche
14 befinden und nach vorn über diese hinausragen. Die Keilrippe 40 trägt an ihrem
dem Steg 20 abgewandten Ende einen nach unten ragenden Anschlag 42.
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Die vordere Anschlagfläche 35 des Schlittens 30 arbeitet mit der Keilrippe
40, und die vordere Anschlagfläche 36 mit der Rippe 41 zusammen. Schiebt man den
Schlitten 30 in Fig. 2 und 3 nach rechts, so wird die Anschiebefläche 14, 114, die
sich
im Ruhezustand (Fig. 3) schräg nach unten geneigt befindet, allmählich nach oben
bewegt, bis die Oberfläche der Anschiebefläche 14 sich in derselben Ebene befindet
wie diejenige des Messers 15 und.der Abschiebefläche 16 (Fig. 4). In dieser Endstellung
liegt die Anschlagfläche 35 am Anschlag 42 an. Durch die Stellung des Schlittens
kann somit die Spaltbreite zwischen der Schneide des Messers 15 und dem freien Ende
der Anschiebefläche 14 eingestellt werden.
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Die Anschiebefläche 14 ist die Oberseite der mit dem Grundkörper 10
einstückig hergestellten Zunge 13, und die Anschiebefläche 114, die dem Messer 15
benachbart ist, ist die Oberseite einer mit der Zunge 13 lösbar verbundenen Platte
100. Die Anschiebefläche 114 geht dabei stufenlos in die Anschiebefläche 14 über,
so daß die beiden Flächen beim Gebrauch wie eine einzige Fläche wirken.
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Die Zunge 13 endet im Bereich ihrer Oberseite, nämlich der Anschiebefläche
14, mit einer parallel zum Messer 15 verlaufenden Kante 102. Weiter nach vorn, in
den Fig. 1 und 2 nach rechts, erstrecken sich die mit der Zunge 13 einstückigen
Keilrippen 40 und 41. Die vorderen Enden der Keilrippen 40 und 41 sind durch einen
parallel zur Kante 102 verlaufenden Steg 104 miteinander verbunden, dessen Oberseite
etwas tiefer liegt als die Anschiebefläche 114. Bei abgenommener Platte 100 befindet
sich somit im vorderen Teil der Zunge 13 ein Fenster, das durch die Keilrippen 40
und 41, den Steg 104 und durch einen weiteren Steg 106 begrenzt wird, der parallel
zur Kante 102 und dieser benachbart verläuft, dessen Oberseite jedoch ebenfalls
wie beim Steg 104 etwas tiefer liegt als die Anschiebefläche 114 und somit als die
Anschiebefläche 14. Durch die Oberseiten der Keilrippen 40 und 41 und der Stege
104 und 106, die alle in einer Fläche
liegen wird eine definierte
Auflagefläche für die Platte 100 geschaffen. Die -Platte 100 weist in der Draufsicht
der Fig. 1 eine parallelogrammförmige Gestalt auf, die eine Fortsetzung der Anschiebefläche
14 bildet, wobei die in Fig.
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1 rechte Kante 116 in der Draufsicht in einem kleinen Abstand parallel
zur Schneide des Messer 15 verläuft.
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Zur lösbaren Verbindung der Platte 100 mit der Zunge 13 weist die
Platte 100 an ihrer Unterseite im Bereich ihrer an der Kante 102 anliegenden Kante
118 nach unten und hinten ragende Vorsprünge 120 auf, die den Steg 106 untergreifen.
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Im Bereich ihrer Vorderkante 116 weist die Platte 100 nach unten und
vorne ragende Vorsprünge 122 auf, die federnd ausgebildet sind und den Steg 104
untergreifen. Die Vorsprünge 122 sind nach unten etwas verlängert und mit einer
Einführschräge 124 versehen, die dann, wenn die Platte 100 zunächst mit ihrer hinteren
Kante 118 ins Gerät eingesetzt wird und anschließend mit ihrer vorderen Kante 116
nach unten gedrückt wird, dafür sorgen, daß die Vorsprünge 122 mühelos eingeführt
werden können, wobei die Vorsprünge 122 durch den Steg 104 elastisch verbogen werden
und schließlich unterhalb des Stegs 104 einschnappen, so daß sie in dieser Stellung
die Platte 100 am Steg 104 arretieren. Die Vorsprünge 124 können leicht mit der
Hand wieder außer Eingriff mit dem Steg 104 gebracht werden, so daß die Platte 100
aus dem Gerät entfernt werden kann.
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Die Platte 100 weist parallel zu den Keilrippen 40 verlaufende nach
unten ragende leistenartige Vorsprünge 126 auf, die an den Keilrippen 40 anliegen
und auf diese Weise die Lage der Platte 100 quer zur Längsrichtung des Geräts sicherzustellen.
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Zur deutlicheren Darstellung sind die Keilrippe 40, der
Anschlag
42 und die Vorsprünge 120, 122 in Fig. 3 in die Zeichenebene verlegt. In Fig. 4
sind die Befestigungsmittel für die Platte 100 nicht eingezeichnet.
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Soweit das Gerät bisher beschrieben wurde, hat es beim Gebrauch in
der Küche hinsichtlich des Zerkleinerns von Lebensmitteln genau die gleichen Eigenschaften
wie das in der älteren Patentanmeldung P 33 37 201.2 und in dem älteren Gebrauchsmuster
83 29 528 beschriebene Gerät.
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Um mit dem gezeigten Küchengerät dann, wenn die Zunge 13 z.B. die
in Fig. 3 gezeigte schräge Lage hat, in der ein Spalt 43 zwischen der Schneide des
Messers und der Kante 116 der Anschiebefläche besteht, nicht nur Scheiben schneiden
zu können, sondern um das zu schneidende Lebensmittel mit ein und derselben Schiebebewegung
gleichzeitig in Streifen zu schneiden, wobei die Dicke der Streifen (entsprechend
der Dicke der Scheibe) durch Einstellung der Dicke des Spalts 43 veränderbar ist,
ist ein in Fig. 5 gezeigtes Einsetzteil 140 vorgesehen, das nach dem Entfernen der
Platte 100 an deren Stelle ins Gerät einzusetzen ist. Die Befestigung des Einsetzteiles
140 erfolgt mit den gleichen Befestigungsmitteln wie anhand der Platte 100 beschrieben
wurde. Von der Platte 100 unterscheidet sich das Einsetzteil 140 lediglich dadurch,
daß an seiner Oberseite mit gleichmäßigen Abständen parallel zueinander angeordnete
Streifenschneidmesser 142 angeordnet sind, die rechtwinklig zur Ebene der Anschiebefläche
114 verlaufen und die alle den gleichen, aus Festigkeitsgründen vorgesehenen kurzen
Abstand von 3 bis 4 mm von der Vorderkante 116 des Einsetzteils 140 haben. Die Höhe
der Streifenschneidmesser 142, mit der sie über die Anschiebefläche 114 nach oben
vorragen, ist geringfügig (etwa 2 mm) größer als die maximale Spaltdicke des Spaltes
43.
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Wenn das Einsetzteil 140 eingesetzt ist, ist es mit dem Gerät möglich,
mit einer einzigen Verschiebebewegung (in Fig. 1 von links nach rechts) beispielsweise
von einer Kartoffel eine Anzahl von Stäben zu schneiden, deren Höhe der Dicke des
Spalts 43 entspricht und deren Breite dem Abstand der Streifenschneidmesser entspricht.
Wenn, wie im Ausführungsbeispiel des Einsetzteils 140 vorgesehen, der Abstand der
Streifenschneidmesser 142 etwa gleich der maximalen Dicke des Spalts 43 ist, so
eignet sich das Einsetzteil 140 unter anderem zur Herstellung von Pommes frites,
bei denen man Kartoffelstäbe mit einem etwa quadratischen Querschnitt bevorzugt.
Es ist jedoch auch möglich, mit dem gleichen Einsetzteil 140 Stäbe eines zu schneidenden
Lebensmittels herzustellen, deren Dicke bei gleichbleibender Breite geringer ist,
wenn man den Schlitten 30 ausgehend von der Fig. 3 weiter nach vorne schiebt, um
hierdurch die Dicke des Spalts 43 zu verringern. Auch zum Schneiden von Weißkraut
und Blaukraut ist das Einsetzteil 140 gut geeignet.
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Es ist ein weiteres, nicht gezeigtes Einsetzteil für das Gerät vorgesehen,
das sich vom Einsetzteil 140 lediglich dadurch unterscheidet, daß die Anzahl der
Streifenschneidmesser größer und deren gegenseitiger Abstand kleiner ist.
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Dadurch können schmalere Streifen geschnitten werden.
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Pür das Gerät ist ein in Fig. 6 und 7 gezeigtes anderes Einsetzteil
160 vorgesehen, das sich von der Platte 100 lediglich in folgenden Merkmalen unterscheidet:
In die der Platte 100 entsprechende Platte 162 ist eine der Grundrißform der Platte
100 angepaßte parallelogrammähnliche
durchgehende Aussparung 164
eingebracht, und in diese Aussparung 164 ist eine im Beispiel aus Metall hergestellte
Reibe 166 eingesetzt. Die Reibe 166 ist aus korrosionsfreiem Metallblech hergestellt
und weist durchgehende Löcher 168 mit nach oben ragen scharfkantigen Vorsprüngen
169 auf. Im dargestellten Beispiel eignet sich die Reibe 166 beispielsweise zum
Reiben von Äpfeln, Kartoffeln, Meerrettich und Muskatnuß.
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Bei einer anderen, nicht eigens dargestellen Ausführungsform weist
das Einsetzteil eine an sich bekannte andere Reibe mit einer Vielzahl von Aussparungen,
die durch kleine Hobelflächen begrenzt sind, auf, und diese Reibe, die zum Schnitzeln
von Lebensmitteln dient, eignet sich wie bekannt, besonders zum Zerkleinern von
Sellerie oder zum Herstellen von Möhrensalat.
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Bei den beschriebenen Reiben tritt das zerkleinerte Lebensmittel mindestens
teilweise durch die Reibe hindurch. Daher muß dafür gesorgt werden, daß unterhalb
der Reibe nichts im Weg des zerkleinerten Lebensmittels ist, sondern daß dieses
frei nach unten fallen kann. Bei dem Ausführungsbeispiel ist statt der einen Abstand
von der Schneide des Messers aufweisenden Kante 116 ein die Schneide des Messers
15 übergreifender Vorsprung 176 vorgesehen, der von der Platte 162 aus nach vorne
ragt. Mit diesem Vorsprung 176 stützt sich die Platte 162 auf der Oberseite des
Messers 15 ab, so daß die Anschiebefläche 14, 114 im Ausführungsbeispiel etwa in
der gleichen Ebene liegt wie die Abschiebefläche 16, und zwar auch dann, wenn der
Schlitten 30 zurückgezogen ist, also seine in Fig. 3 gezeigte Stellung einnimmt.
Wenn der Schlitten diese zurückgezogene Stellung hat, so ist die Unterseite der
Reibe frei.
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Der sich an der Oberseite der Schneide 15 abstützende Vorsprung 176
ist so kräftig ausgebildet, daß er die beim Reiben relativ hohen, auf die Anschiebefläche
14, 114 ausgeübten Kräfte aufnehmen kann. Diese Kräfte sind im allgemeinen größer
als beim Schneiden mit Hilfe des Messers 15. Die durch den Vorsprung 176 gebildete
Abdeckung der Schneide des Messers 15 bewirkt auch einen Schutz gegen Verletzungsgefahr.
Die Oberseite des Vorsprungs 176 ist zur Vermeidung einer störenden Stufe gerundet.
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Wenn der Schlitten 30 nicht im wesentlichen als Platte ausgebildet
wird, sondern mit einer ausreichend großen und an geeigneter Stelle angeordneten
durchgehenden Aussparung versehen wird, so kann sich der Schlitten auch in seiner
vorderen Endstellung, in der er die Zunge 13 nach oben drückt, befinden, wenn die
Reibe 160 verwendet wird. Bei ausreichend stabiler Ausbildung und Lagerung des Schlittens
wäre es dann jedenfalls aus Stabilitätsgründen nicht erforderlich, den Vorsprung
176 vorzusehen.
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Im Ausführungsbeispiel hat die Schiebebahn insgesamt eine Länge von
etwa 23 Zentimetern und eine Breite von etwa 10 Zentimetern. Die Gesamtlänge des
Geräts beträgt etwa 30 Zentimeter. Der Winkel, unter dem die Längsrichtung des Messers
15 gegenüber der Längsrichtung des Geräts geneigt ist, beträgt etwa 45°. Die in
Längsrichtung des Geräts gemessene Länge der Platte 100 beträgt 55 mm.
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Der Benutzer kann den Gemüsehobel beispielsweise mit der linken Hand
halten, indem er das Griffstück 12 umfaßt und der Daumen in den Durchbruch 11 hineinreicht.
Die übrigen
Finger der Hand liegen an der Unterseite des Gemüsehobels
an, während der Benutzer mit der rechten Hand ein Stück Gemüse, Käse, Wurst oder
dergleichen über die Anschiebefläche 14 führt, um es je nach dm verwendeten Einsetzteil
(Platte 100, Einsetzteil 140) in Scheiben oder Streifen zu schneiden, wobei während
dieser Tätigkeit mit der linken Hand die Stellung des Schlittens und somit die Dicke
der Scheiben oder Streifen verändert werden kann. Bei Verwendung der Reibe wird
der Schlitten während der Arbeit nicht betätigt.
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