DE3500030C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Abgeben kleiner Mengen Quecksilber aus evakuierten und versiegelten Glaskapseln - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Abgeben kleiner Mengen Quecksilber aus evakuierten und versiegelten GlaskapselnInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren
und eine Vorrichtung zum Öffnen einer evakuierten, verschlossenen,
länglichen Glaskapsel gemäß den Oberbegriffen der Ansprüche
1 und 6.
Es sind bereits Verfahren zum Abgeben von Quecksilber
oder anderen Materialien mit hohen Dampfdruckeigen
schaften in eine gasgefüllte Entladungsröhre, wie bei
spielsweise eine Leuchtstofflampe, entwickelt worden.
Die US-PS 36 84 345 beschreibt ein solches gattungsgemäßes Verfahren
zum Abgeben von Quecksilber in Verbindung mit einer gasgefüllten Ent
ladungsröhre, speziell einer Ziffernanzeigeröhre, die
nach dem Glühprinzip arbeitet. Das Quecksilber oder der
gleichen Material ist dabei in einer Kapsel oder Ampulle
eingeschlossen und die Kapsel wird dann in die Umhüllung
der Röhre eingebracht. Im gewünschten Zeitpunkt während
des Herstellungsprozesses wird das Quecksilber freige
geben, indem man die Ampulle zerstört.
Das in der genannten Druckschrift beschriebene Konzept sieht hierzu
den Einsatz der Energie einer Infrarotstrahlenquelle hoher
Intensität vor. Die quecksilberenthaltende Ampulle ist da
her aus einem infrarotabsorbierenden Glas hergestellt
und weist einen Außendurchmesser von 3,8 mm und einen
Innendurchmesser von 2,5 mm auf. Dieses Glas absorbiert
Strahlung im Wellenlängenbereich von 1 µm sehr stark und
wenn es innerhalb der Glasröhre angeordnet ist, das
typischerweise für Leuchtstofflampen verwendet wird,
das keine Infrarotstrahlung absorbiert, dann kann die
Ampulle bis zu ihrem Erweichungspunkt erwärmt werden,
ohne daß dabei die Glasröhre der Leuchtstofflampe be
schädigt wird. Es kann daher eine helleuchtende Licht
quelle verwendet werden, um die Quecksilber enthalten
de Glaskapsel im Inneren einer Leuchtstofflampe zu
öffnen. Man hat jedoch festgestellt, daß abhängig vom
Volumen der Kapsel und der Masse des in ihr eingeschlos
senen Quecksilbers für relativ kleine Verhältnisse der
Quecksilbermasse zum Kapselvolumen Probleme beim richti
gen und genauen Zerbrechen und Öffnen der Kapsel auf
treten.
Die EP 0 004 750 beschreibt eine Methode, um ein
Material, beispielsweise Quecksilber, aus einer
Glaskapsel in eine Gasentladungslampe einzubringen. Die
Glaskapsel ist in einem Metallhalter in dem Mantel der
Lampe angebracht. Die Kapsel ist durch Einschnürmittel
der Halterung so eingeschnürt, daß eine Öffnung der
Kapsel an einer exakt definierten Stelle erfolgen kann.
Durch Beheizung der Halterung wird das Material
freigegeben.
Die DE-AS 23 40 859 beschreibt ein Verfahren zum
Dosieren eines Füllstoffes in einen Lampenkolben, durch
Einführen des Dosierstoffes in eine Kapsel, verschließen
der Kapsel und Anordnen der Kapsel innerhalb des
Kolbens, wonach der Kolben verschlossen und die Kapsel
mittels einer von außerhalb des Kolbens auf sie
einwirkende Strahlung zwecks Freigabe des Dosierstoffs
geöffnet wird. Dabei wird der Strahl aus einem
Lasergerät durch die Kolbenwand auf die Kapsel
fokussiert, um diese zu öffnen, wobei der Kolben jedoch nicht
beschädigt wird.
Auch die JP 54-114169 beschreibt ein Verfahren, bei dem
eine Quecksilber enthaltende Metallkapsel in einem
Kolben angebracht ist, dort durch Bestrahlung mit einem
Laserstrahl erhitzt wird und dann Quecksilber freigibt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die beschriebenen
Nachteile des gattungsbildenden Verfahrens zu vermeiden und ein verbessertes
Verfahren und eine entsprechende Vorrichtung zum Abge
ben kleiner Mengen von Quecksilber oder dergleichen Ma
terial aus evakuierten und versiegelten Glaskapseln an
zugeben, das speziell zum Abgeben von Quecksilber relativ
kleiner Masse im Verhältnis zum Volumen der Kapseln ge
eignet ist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale
der Patentansprüche 1 und 5 gelöst. Vorteilhafte Weiter
bildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran
sprüche.
Die Erfindung schafft demnach ein Verfahren und eine zu
gehörige Vorrichtung zum Abgeben kleiner Quecksilber
mengen aus einer versiegelten Kapsel, bei dem eine ver
besserte Art einer hellstrahlenden Lichtquelle verwendet
wird. Dabei vollzieht sich das Öffnen der Kapsel genau
und vorbestimmt.
Es wird ein Verfahren geschaffen, mit dem eine evakuier
te und versiegelte Kapsel, die ein zu verteilendes Ma
terial enthält, geöffnet wird, wobei das Material einen
relativ hohen Dampfdruck aufweist und die Kapsel in
einer evakuierten Umhüllung eingeschlossen ist. Die
Kapsel wird von einer ersten Lichtquelle in Längsrich
tung und von einer zweiten Lichtquelle im wesentlichen
gleichzeitig in Querrichtung bestrahlt. Ein Segment der
Kapsel wird von einer Einschnürungsvorrichtung, die um
die Kapsel angeordnet ist und die Ausbildung einer Blase in der
Kapselwand während der Bestrahlung behindert, eingeschnürt.
Die Vorrichtung enthält eine erste Lichtquelle, die
längs der Kapsel strahlt, und eine zweite Lichtquelle,
die im wesentlichen quer zur Strahlungsrichtung der ersten
Lichtquelle quer durch die Kapsel strahlt. Die Kapsel ist
mit einer Einschnürungsvorrichtung versehen.
Die Erfindung soll nachfolgend unter Bezugnahme auf ein in
den Zeichnungen dargestelltes Ausführungsbeispiel näher
erläutert werden. Es zeigt:
Fig. 1 eine graphische Darstellung des Quecksilberdampf
drucks und der Quecksilberdampfdichte innerhalb
eines umschlossenen Raumes oberhalb flüssigen
Quecksilbers in Abhängigkeit der Temperatur des
flüssigen Quecksilbers;
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf eine aus dem Stand
der Technik bekannte Anordnung zum
Öffnen von Quecksilber enthaltenden Kapseln unter
Verwendung einer hellstrahlenden Lampe;
Fig. 3 eine Seitenansicht, die eine aus dem Stand der
Technik bekannte Art zeigt, in der die
hellstrahlende Lampe mit der Kapsel zusammenwirkt,
um an dieser eine sich ausdehnende Blase an einer
Kapsel mit hohem Massen-/Volumenverhältnis auszu
bilden;
Fig. 4 eine Kapsel zur Aufnahme von Quecksilber und die
zugehörige Einschnürungseinrichtung, die dazu
geeignet ist, die Kapselhülle zusammenzuhalten,
um den Glasfluß in die zu bildende Blase zu be
schränken;
Fig. 5 schematisch eine Draufsicht auf eine Projektions
lampenanordnung mit zwei Projektionslampen, von
denen bei der einen die Glühwendel auf die Kapsel
abgebildet wird und von der anderen das Abbild
der Glühwendel die Kapsel kreuzt, um eine Kapsel
mit niedrigem Massen-/Volumenverhältnis zu öffnen,
und
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung der Projektions
lampenanordnung nach Fig. 5.
Es werden nun unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein
Verfahren und eine zugehörige Vorrichtung zur Freisetzung
kleiner Materialmengen, wie Quecksilber, aus einer eva
kuierten und versiegelten Glaskapsel unter Verwendung
einer helleuchtenden Lichtquelle beschrieben. Diese
evakuierten und versiegelten Glaskapseln können, wenn
sie Quecksilber enthalten, in einer Leuchtstofflampe an
geordnet sein und haben beispielsweise ein inneres Volu
men in der Größenordnung von 0,01 bis 0,1 cm3 und ent
halten kleine Quecksilbermengen in der Größenordnung von
0,1 mg bis 10 mg. Das beschriebene Verfahren ist auch zur
Freisetzung oder Verteilung anderen Materials, speziell
solchen Materials geeignet, das einen hohen Dampfdruck
aufweist.
Es wurde ermittelt, daß das Verfahren, das in der
US-PS 36 84 345 beschrieben ist, nur für Kapseln mit einem
hohen Massen-/Volumenverhältnis brauchbar ist. Probleme
erwachsen jedoch, wenn das Verhältnis der Quecksilber
masse zum inneren Kapselvolumen kleiner wird.
Zur Untersuchung der Angelegenheit sei nun auf Fig. 1
Bezug genommen, in der der Quecksilberdampfdruck und
die Quecksilberdichte innerhalb eines abgeschlossenen
Raumes oberhalb flüssigen Quecksilbers auf getrennten
Achsen als Funktion der Temperatur des flüssigen Queck
silbers aufgetragen sind. Die Werte der Quecksilbermas
se, die abgegeben wurde, liegt zwischen 0,1 mg und 10 mg.
Die Kapselvolumina liegen zwischen 0,01 und 0,1 cm3. Ein
relativ niedriges Verhältnis von Quecksilbermasse zu
Kapselvolumen liegt bei 0,1 mg Hg zu 0,1 cm3 Kapsel
volumen. In Bezug auf Fig. 1 bedeutet dies einer maxima
len Dampfdichte von 103 µg/cm3. Gemäß Fig. 1 ist dies
einem Dampfdruck von 0,13 bar (102 Torr) zugeordnet, wobei voraus
gesetzt wird, daß die gesamte Masse in Dampfform vor
liegt.
In einem Ausführungsbeispiel sind 4 mg Quecksilber in
einem Volumen von 0,01 cm3 enthalten. Dies entspricht
einer Dichte von 4×105 µg/cm3, entsprechend einem
Druck von 13 bis 130 bar (104 bis 105 Torr), wiederum
unter der Annahme, daß alles Quecksilber verdampft ist. Die relative
Schwierigkeit beim Öffnen einer Kapsel mit niedrigem
Massen-/Volumenverhältnis liegt also teilweise darin,
daß der Innendruck, der durch vollständige Verdampfung
des Quecksilbers erzielbar ist, relativ gering ist. Fig.
2 zeigt eine aus dem Stand der Technik bekannte Anordnung zum Öffnen
von mit Quecksilber gefüllten Kapseln, die eine helleuchtende Projektions
lampe 10 verwendet, die aus einem Lampenkolben 12, einer
Glühwendel 14 und einem inneren Spiegelreflektor 16 be
steht. Die Projektionslampe 10 kann eine 150 W-Lampe sein
mit einem Parabolspiegel 16. Solche Lampen sind handels
üblich. Die Projektionslampe wird dazu verwendet, einen
Teil des in der Kapsel 20 enthaltenen flüssigen Queck
silbers zu verdampfen. Die Strahlung der Projektions
lampe 10 erhöht dabei gleichzeitig die Temperatur des
Kapselglases so weit, daß es weich wird.
Fig. 2 zeigt eine Kapsel 20, die in einem Leuchtstoff
lampenkolben 22 angeordnet ist, der üblicherweise eine
Glühwendel 24 enthält, die auf bekannte Weise in dem
Lampenkolben befestigt ist. Fig. 2 zeigt weiterhin
einen Kapselhaltedraht 26, der an der Glühwendel 24 an
deren Anschluß 25 befestigt. Die Art der Kapselhalterung
wird später noch im Detail erläutert.
Wenn die Kapsel der Wärme von der Projektionslampe aus
gesetzt wird, dann bildet sich eine sich nach außen aus
dehnende Blase, wie mit 20a in Fig. 2 dargestellt ist.
In dem Augenblick, in welchem das Glas seinen Erweichungs
punkt erreicht, ist der Innendruck, der von dem erwärmten
Quecksilber erzeugt wird, größer als der Umgebungsdruck
innerhalb des Leuchtstofflampenkolbens 22, in welchem
ein Druck von etwa 3,3 mbar (2,5 Torr) herrscht. Die Blase 20a
bricht daher und erlaubt es dem Quecksilberdampf, in den
Lampenkolben zu entweichen.
Fig. 3 zeigt weiter Details der gegenseitigen Anordnung
von Projektionslampe 10 und zu öffnender Kapsel 20. Fig.
3 zeigt, daß die Lichtstrahlen 18 der Lampenwendel 14
von dem Spiegelreflektor 16 reflektiert und gegen die
Kapsel 20 gerade oberhalb von deren festen Sockel 27
gerichtet werden.
Es wurde festgestellt, daß bei manchen Kapseln der Art,
wie sie in Fig. 3 dargestellt sind, die Kapsel zwar an
schwillt, sich jedoch nicht öffnet, wenn nicht das Abbild
der Projektionslampenwendel dicht auf den Übergangsbe
reich zwischen der Kapselhülle 21 und ihrem Sockel 27
gerichtet wird.
Zu Fig. 3 ist hervorzuheben, daß innerhalb der Kapsel
hülle 21 ein Quecksilbertropfen 23 enthalten ist. Fig. 3
zeigt auch anschaulich die Lichtstrahlen 18, die auf
den geeigneten Bereich am Übergang zwischen dem Sockel
27 und dem unteren Ende der Kapselhülle 21 gerichtet wer
den. Wenn dieser Übergangsbereich erwärmt wird, dann ent
wickelt sich eine sich schnell ausdehnende Blase, die zu
verlässig bricht. Die Darstellung nach Fig. 3 geht auch
von einem relativ hohen Massen-/Volumenverhältnis aus.
Es entwickelt sich daher ein ausreichender Dampfdruck,
wenn die Wärme in geeigneter Weise konzentriert wird,
wie es dargestellt ist, um eine geeignete Öffnung zu er
zeugen.
Während die Verfahrensweise nach den Fig. 2 und 3 bei
relativ hohem Verhältnis von Masse zu Volumen zufrieden
stellend arbeitet, ergeben sich bei Kapseln mit niedri
gem Massen-/Volumenverhältnis, wie beispielsweise bei
der in Fig. 4 dargestellten Kapsel Schwierigkeiten beim
Öffnen, wenn man nur eine einzige Projektionslampe ver
wendet. Dies rührt teilweise daher, daß der niedrige
Innendruck, der zu erwarten ist, die Blase nur sehr
langsam entwickelt. Außerdem gibt es zwei weitere Fakto
ren, die bei solchen Kapseln das Öffnen mit nur einer
Projektionslampe schwierig machen. Zum einen bewirkt die
Verwendung nur einer einzigen Lampe, die nur einen re
lativ kleinen Oberflächenbereich der Kapsel erwärmt,
daß das Quecksilber sich an anderen Oberflächenbereichen
wieder niederschlägt, wodurch der maximale Innendruck
der Kapsel wieder herabgesetzt wird. Man kann dies durch
Verwendung einer zweiten Projektionslampe vermeiden, die
die gesamte Länge der Kapsel bestrahlt. Weiterhin ist zu
beachten, daß wenn die Kapsel erwärmt wird, die Blase
sich an dem Abbild der Lampenwendel zu entwickeln be
ginnt. Dabei fließt jedoch eine solch große Menge Glas
aus dem benachbarten Bereich in die Blase, daß die Wand
stärke der Blase niemals dünn genug wird, um zu einem
Platzen der Blase zu führen. Dieses Problem wurde dadurch
gelöst, daß man Einschnürungsmittel 34, wie in Fig. 4
dargestellt, verwendet, um den Fluß von Glas in die Blase
zu beschränken.
Fig. 4 zeigt daher eine Kapsel 30, die eine Länge von
etwa 1 cm und einen Durchmesser von etwa 3,8 mm und
einen Innendurchmesser von etwa 2,5 mm hat. Die Kapsel
hat festere Enden 32, wie in Fig. 4 dargestellt, sie
kann aber auch überall gleiche Wandstärke aufweisen.
Fig. 4 zeigt auch die Einschnürungsmittel 34 als Trag
draht, der die Kapsel in zwei Windungen umgibt. Der
Tragdraht 34 ist vorzugsweise ein Edelstahldraht. Die
Tragdrahtschleifen weisen einen Abstand A in der Größen
ordnung von 2 bis 2,5 mm auf. Dieser Abstand entspricht
ungefähr der Größe des Abbildes der Lampenwendel, so
daß in Bezug auf das Lampenwendelabbild quer zur Kapsel
der größte Wärmeanteil in diesem Abstand A konzentriert
wird.
Fig. 5 zeigt die erfindungsgemäße Anordnung zum
Öffnen einer Kapsel mit geringem Massen-/Volumenverhält
nis. Es sei hierzu auch auf Fig. 6 verwiesen, die eine
perspektivische Darstellung der Anordnung mit zwei Pro
jektionslampen zum Öffnen der Kapsel zeigt. Man erkennt
in den Fig. 5 und 6 ein Ende einer Leuchtstoffröhre 40,
die eine Glühwendel 42 enthält. Ein Tragdraht 44 bildet
eine Einrichtung zum Halten der Kapsel 45 innerhalb der
Leuchtstoffröhre 40. Er bildet zum Teil eine Ein
schnürungsvorrichtung zum Begrenzen des Glasflusses in
die zu bildende Blase. Der Tragdraht 44 ist am einen
Anschlußstift 46 der Glühwendel 42 befestigt. In Ver
bindung mit der Kapsel 45 sei hervorgehoben, daß in
Fig. 5 die Kapsel mit der daran ausgebildeten Blase 45a
dargestellt ist, die gestrichelt eingezeichnet ist.
Bei einer alternativen Ausführungsform kann die Kapsel
45 auch in anderer Weise innerhalb der Leuchtstoffröhre
angeordnet sein.
Die Fig. 5 und 6 zeigen zwei Projektionslampen 50 und 60.
Innerhalb des Lampenkolbens 51 der Lampe 50 sind ein
Reflektor 52 und eine Glühwendel 54 angeordnet. In glei
cher Weise sind im Lampenkolben 62 der zweiten Projektions
lampe 60 ein Lampenreflektor 64 und eine Glühwendel 66
angeordnet. Die Glühwendel 54 der Lampe 50 wird durch
den Reflektor 52 in Längsrichtung auf die Kapsel 45 ab
gebildet. In Bezug auf die Lampe 60 verläuft das Abbild
der Glühwendel 66 quer über die Kapsel 45. Das Abbild
der Glühwendel der Projektionslampe 60 wird auf den Zwi
schenraum A nach Fig. 4 gerichtet. Es sei auch festge
halten, daß die Blase 45a im wesentlichen unter einem
Winkel von 45° zwischen den Projektionslampen 50 und
60 ausgebildet wird. Die Projektionslampen 50 und 60
sind in Bezug auf die Kapsel 45 vorzugsweise in einem
Winkel von 90° zueinander angeordnet.
Die zwei Projektionslampen 50 und 60 werden zur Aus
bildung einer dünnwandigen Blase in Betrieb gesetzt,
die nach einer Ausdehnung um ungefähr 10 mm platzt.
Die Richtung, in der sich die Blase ausbildet, ist in
Fig. 5 in gestrichelten Linien dargestellt. Die Blase
erstreckt sich im wesentlichen in eine Richtung zwi
schen den Projektionslampen 50 und 60.
Es sei auch hervorgehoben, daß das in der Kapsel ent
haltene Quecksilber im wesentlichen vollständig ent
weicht, wenn sich die Kapsel öffnet. Dies steht im Ge
gensatz zu den bekannten Öffnungsverfahren, wie bei
spielsweise mit Hilfe von Laserstrahlen, mit denen
ein Loch oder ein Sprung in der Kapsel erzeugt wird,
ohne das Quecksilber daraus wirksam herauszutreiben.
Die Technik nach der vorliegenden Erfindung stellt nicht
nur ein zuverlässiges und vollständiges Öffnen der Kap
sel sicher, sondern macht die Öffnung auch groß genug,
um ein vollständiges Entweichen der Quecksilberdämpfe
aus der Kapsel zu ermöglichen.
Claims (13)
1. Verfahren zum Öffnen einer evakuierten, verschlosse
nen länglichen Glaskapsel, die ein abzugebendes Material
relativ hohen Dampfdrucks enthält und in einem evakuier
ten Raum angeordnet ist, wobei das Glas der Kapsel durch
Bestrahlen mittels mindestens einer Lichtquelle zum
Schmelzen gebracht wird, gekennzeichnet durch:
Bestrahlen der Kapsel (30, 45) mit einer ersten Licht quelle (50), deren Glühwendel (54) in Längsrichtung der Kapsel (30, 45) auf diese abgebildet wird, im wesent lichen gleichzeitiges Bestrahlen der Kapsel mit einer zweiten Lichtquelle (60), deren Glühwendel (66) im we sentlichen quer zum Bild der Glühwendel (54) der ersten Lichtquelle (50) auf der Kapsel (30, 45) abgebildet wird, sowie gleichzeitiges Einschnüren eines Teilbe reichs der Kapsel (30, 45) mittels um diese herum ange ordneten Einschnürmitteln (34), die die Ausbildung der während der Bestrahlung in der Kapselwand auftretenden Blase (45A) einschränken.
Bestrahlen der Kapsel (30, 45) mit einer ersten Licht quelle (50), deren Glühwendel (54) in Längsrichtung der Kapsel (30, 45) auf diese abgebildet wird, im wesent lichen gleichzeitiges Bestrahlen der Kapsel mit einer zweiten Lichtquelle (60), deren Glühwendel (66) im we sentlichen quer zum Bild der Glühwendel (54) der ersten Lichtquelle (50) auf der Kapsel (30, 45) abgebildet wird, sowie gleichzeitiges Einschnüren eines Teilbe reichs der Kapsel (30, 45) mittels um diese herum ange ordneten Einschnürmitteln (34), die die Ausbildung der während der Bestrahlung in der Kapselwand auftretenden Blase (45A) einschränken.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Lichtquellen (50, 60) relativ zur Kapsel
(30, 45) so angeordnet werden, daß sie mit dieser einen
Winkel von 90° bilden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kapsel (30, 45) mit helleuchtenden
Lampen bestrahlt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kapsel (30, 45) mit Hilfe einer
Drahtschleife (34) eingeschnürt wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnüreinrichtung
(34) an einer Glühwendel (42) einer Entladungsröhre
(40), die den evakuierten Raum bildet, befestigt wird.
6. Vorrichtung zum Öffnen einer evakuierten und ver
schlossenen länglichen Glaskapsel, die ein abzugebendes
Material relativ hohen Dampfdrucks enthält und in einer
Entladungsröhre angeordnet ist, wobei mindestens eine
Lichtquelle zum Schmelzen des Kapselglases durch Be
strahlen vorgesehen ist, gekennzeichnet durch eine erste
Lichtquelle (50), deren Glühwendel (54) in Längsrichtung
der Kapsel (30, 45) auf diese abgebildet wird, eine
zweite Lichtquelle (60), deren Glühwendel (66) im we
sentlichen quer zum Bild der Glühwendel (54) der ersten
Lichtquelle (50) auf der Kapsel (30, 45) abgebildet
wird, und Einrichtungen (34) zum Einschnüren eines Teil
bereichs der Kapsel (30, 45), wobei die
Einschnürungseinrichtungen (34) über einen Bereich wirk
sam sind, der dem Abbildungsbereich der Glühwendel (66)
der zweiten Lichtquelle (60) entspricht und um die Kap
sel (30, 45) so angeordnet sind, daß sie die Ausbildung
einer sich in der Kapselwand bildenden Blase beschrän
ken.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten und zweiten Lichtquellen (50, 60) in Be
zug auf die Kapsel (30, 45) so angeordnet sind, daß sie
mit dieser einen Winkel von 90° bilden.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, da
durch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Licht
quellen (50, 60) helleuchtende Lampen sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die helleuchtenden Lampen Projektionslampen sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, da
durch gekennzeichnet, daß die Einschnürungseinrichtungen
Drahtschleifen (34) sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich
net, daß die Drahtschleifen (34) wenigstens zwei Schlei
fen umfassen, die um die Kapsel gebunden sind und einen
gegenseitigen Abstand (A) aufweisen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich
net, daß der Abstand (A) der Drahtschleifen im Bereich
von 2,0 bis 2,5 mm liegt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, ge
kennzeichnet durch Einrichtungen (44) zum Befestigen der
Einschnürungseinrichtungen (34) an der Glühwendel (42)
der Entladungsröhre (40).
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