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DE3500030C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Abgeben kleiner Mengen Quecksilber aus evakuierten und versiegelten Glaskapseln - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Abgeben kleiner Mengen Quecksilber aus evakuierten und versiegelten Glaskapseln

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DE3500030C2
DE3500030C2 DE3500030A DE3500030A DE3500030C2 DE 3500030 C2 DE3500030 C2 DE 3500030C2 DE 3500030 A DE3500030 A DE 3500030A DE 3500030 A DE3500030 A DE 3500030A DE 3500030 C2 DE3500030 C2 DE 3500030C2
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DE
Germany
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capsule
filament
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mercury
evacuated
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William A George
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Flowil International Lighting Holding BV
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GTE Products Corp
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J9/00Apparatus or processes specially adapted for the manufacture, installation, removal, maintenance of electric discharge tubes, discharge lamps, or parts thereof; Recovery of material from discharge tubes or lamps
    • H01J9/38Exhausting, degassing, filling, or cleaning vessels
    • H01J9/395Filling vessels

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Manufacture Of Electron Tubes, Discharge Lamp Vessels, Lead-In Wires, And The Like (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Öffnen einer evakuierten, verschlossenen, länglichen Glaskapsel gemäß den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 6.
Es sind bereits Verfahren zum Abgeben von Quecksilber oder anderen Materialien mit hohen Dampfdruckeigen­ schaften in eine gasgefüllte Entladungsröhre, wie bei­ spielsweise eine Leuchtstofflampe, entwickelt worden. Die US-PS 36 84 345 beschreibt ein solches gattungsgemäßes Verfahren zum Abgeben von Quecksilber in Verbindung mit einer gasgefüllten Ent­ ladungsröhre, speziell einer Ziffernanzeigeröhre, die nach dem Glühprinzip arbeitet. Das Quecksilber oder der­ gleichen Material ist dabei in einer Kapsel oder Ampulle eingeschlossen und die Kapsel wird dann in die Umhüllung der Röhre eingebracht. Im gewünschten Zeitpunkt während des Herstellungsprozesses wird das Quecksilber freige­ geben, indem man die Ampulle zerstört.
Das in der genannten Druckschrift beschriebene Konzept sieht hierzu den Einsatz der Energie einer Infrarotstrahlenquelle hoher Intensität vor. Die quecksilberenthaltende Ampulle ist da­ her aus einem infrarotabsorbierenden Glas hergestellt und weist einen Außendurchmesser von 3,8 mm und einen Innendurchmesser von 2,5 mm auf. Dieses Glas absorbiert Strahlung im Wellenlängenbereich von 1 µm sehr stark und wenn es innerhalb der Glasröhre angeordnet ist, das typischerweise für Leuchtstofflampen verwendet wird, das keine Infrarotstrahlung absorbiert, dann kann die Ampulle bis zu ihrem Erweichungspunkt erwärmt werden, ohne daß dabei die Glasröhre der Leuchtstofflampe be­ schädigt wird. Es kann daher eine helleuchtende Licht­ quelle verwendet werden, um die Quecksilber enthalten­ de Glaskapsel im Inneren einer Leuchtstofflampe zu öffnen. Man hat jedoch festgestellt, daß abhängig vom Volumen der Kapsel und der Masse des in ihr eingeschlos­ senen Quecksilbers für relativ kleine Verhältnisse der Quecksilbermasse zum Kapselvolumen Probleme beim richti­ gen und genauen Zerbrechen und Öffnen der Kapsel auf­ treten.
Die EP 0 004 750 beschreibt eine Methode, um ein Material, beispielsweise Quecksilber, aus einer Glaskapsel in eine Gasentladungslampe einzubringen. Die Glaskapsel ist in einem Metallhalter in dem Mantel der Lampe angebracht. Die Kapsel ist durch Einschnürmittel der Halterung so eingeschnürt, daß eine Öffnung der Kapsel an einer exakt definierten Stelle erfolgen kann. Durch Beheizung der Halterung wird das Material freigegeben.
Die DE-AS 23 40 859 beschreibt ein Verfahren zum Dosieren eines Füllstoffes in einen Lampenkolben, durch Einführen des Dosierstoffes in eine Kapsel, verschließen der Kapsel und Anordnen der Kapsel innerhalb des Kolbens, wonach der Kolben verschlossen und die Kapsel mittels einer von außerhalb des Kolbens auf sie einwirkende Strahlung zwecks Freigabe des Dosierstoffs geöffnet wird. Dabei wird der Strahl aus einem Lasergerät durch die Kolbenwand auf die Kapsel fokussiert, um diese zu öffnen, wobei der Kolben jedoch nicht beschädigt wird.
Auch die JP 54-114169 beschreibt ein Verfahren, bei dem eine Quecksilber enthaltende Metallkapsel in einem Kolben angebracht ist, dort durch Bestrahlung mit einem Laserstrahl erhitzt wird und dann Quecksilber freigibt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die beschriebenen Nachteile des gattungsbildenden Verfahrens zu vermeiden und ein verbessertes Verfahren und eine entsprechende Vorrichtung zum Abge­ ben kleiner Mengen von Quecksilber oder dergleichen Ma­ terial aus evakuierten und versiegelten Glaskapseln an­ zugeben, das speziell zum Abgeben von Quecksilber relativ kleiner Masse im Verhältnis zum Volumen der Kapseln ge­ eignet ist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale der Patentansprüche 1 und 5 gelöst. Vorteilhafte Weiter­ bildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran­ sprüche.
Die Erfindung schafft demnach ein Verfahren und eine zu­ gehörige Vorrichtung zum Abgeben kleiner Quecksilber­ mengen aus einer versiegelten Kapsel, bei dem eine ver­ besserte Art einer hellstrahlenden Lichtquelle verwendet wird. Dabei vollzieht sich das Öffnen der Kapsel genau und vorbestimmt.
Es wird ein Verfahren geschaffen, mit dem eine evakuier­ te und versiegelte Kapsel, die ein zu verteilendes Ma­ terial enthält, geöffnet wird, wobei das Material einen relativ hohen Dampfdruck aufweist und die Kapsel in einer evakuierten Umhüllung eingeschlossen ist. Die Kapsel wird von einer ersten Lichtquelle in Längsrich­ tung und von einer zweiten Lichtquelle im wesentlichen gleichzeitig in Querrichtung bestrahlt. Ein Segment der Kapsel wird von einer Einschnürungsvorrichtung, die um die Kapsel angeordnet ist und die Ausbildung einer Blase in der Kapselwand während der Bestrahlung behindert, eingeschnürt.
Die Vorrichtung enthält eine erste Lichtquelle, die längs der Kapsel strahlt, und eine zweite Lichtquelle, die im wesentlichen quer zur Strahlungsrichtung der ersten Lichtquelle quer durch die Kapsel strahlt. Die Kapsel ist mit einer Einschnürungsvorrichtung versehen.
Die Erfindung soll nachfolgend unter Bezugnahme auf ein in den Zeichnungen dargestelltes Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Es zeigt:
Fig. 1 eine graphische Darstellung des Quecksilberdampf­ drucks und der Quecksilberdampfdichte innerhalb eines umschlossenen Raumes oberhalb flüssigen Quecksilbers in Abhängigkeit der Temperatur des flüssigen Quecksilbers;
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf eine aus dem Stand der Technik bekannte Anordnung zum Öffnen von Quecksilber enthaltenden Kapseln unter Verwendung einer hellstrahlenden Lampe;
Fig. 3 eine Seitenansicht, die eine aus dem Stand der Technik bekannte Art zeigt, in der die hellstrahlende Lampe mit der Kapsel zusammenwirkt, um an dieser eine sich ausdehnende Blase an einer Kapsel mit hohem Massen-/Volumenverhältnis auszu­ bilden;
Fig. 4 eine Kapsel zur Aufnahme von Quecksilber und die zugehörige Einschnürungseinrichtung, die dazu geeignet ist, die Kapselhülle zusammenzuhalten, um den Glasfluß in die zu bildende Blase zu be­ schränken;
Fig. 5 schematisch eine Draufsicht auf eine Projektions­ lampenanordnung mit zwei Projektionslampen, von denen bei der einen die Glühwendel auf die Kapsel abgebildet wird und von der anderen das Abbild der Glühwendel die Kapsel kreuzt, um eine Kapsel mit niedrigem Massen-/Volumenverhältnis zu öffnen, und
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung der Projektions­ lampenanordnung nach Fig. 5.
Es werden nun unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Verfahren und eine zugehörige Vorrichtung zur Freisetzung kleiner Materialmengen, wie Quecksilber, aus einer eva­ kuierten und versiegelten Glaskapsel unter Verwendung einer helleuchtenden Lichtquelle beschrieben. Diese evakuierten und versiegelten Glaskapseln können, wenn sie Quecksilber enthalten, in einer Leuchtstofflampe an­ geordnet sein und haben beispielsweise ein inneres Volu­ men in der Größenordnung von 0,01 bis 0,1 cm3 und ent­ halten kleine Quecksilbermengen in der Größenordnung von 0,1 mg bis 10 mg. Das beschriebene Verfahren ist auch zur Freisetzung oder Verteilung anderen Materials, speziell solchen Materials geeignet, das einen hohen Dampfdruck aufweist.
Es wurde ermittelt, daß das Verfahren, das in der US-PS 36 84 345 beschrieben ist, nur für Kapseln mit einem hohen Massen-/Volumenverhältnis brauchbar ist. Probleme erwachsen jedoch, wenn das Verhältnis der Quecksilber­ masse zum inneren Kapselvolumen kleiner wird.
Zur Untersuchung der Angelegenheit sei nun auf Fig. 1 Bezug genommen, in der der Quecksilberdampfdruck und die Quecksilberdichte innerhalb eines abgeschlossenen Raumes oberhalb flüssigen Quecksilbers auf getrennten Achsen als Funktion der Temperatur des flüssigen Queck­ silbers aufgetragen sind. Die Werte der Quecksilbermas­ se, die abgegeben wurde, liegt zwischen 0,1 mg und 10 mg. Die Kapselvolumina liegen zwischen 0,01 und 0,1 cm3. Ein relativ niedriges Verhältnis von Quecksilbermasse zu Kapselvolumen liegt bei 0,1 mg Hg zu 0,1 cm3 Kapsel­ volumen. In Bezug auf Fig. 1 bedeutet dies einer maxima­ len Dampfdichte von 103 µg/cm3. Gemäß Fig. 1 ist dies einem Dampfdruck von 0,13 bar (102 Torr) zugeordnet, wobei voraus­ gesetzt wird, daß die gesamte Masse in Dampfform vor­ liegt.
In einem Ausführungsbeispiel sind 4 mg Quecksilber in einem Volumen von 0,01 cm3 enthalten. Dies entspricht einer Dichte von 4×105 µg/cm3, entsprechend einem Druck von 13 bis 130 bar (104 bis 105 Torr), wiederum unter der Annahme, daß alles Quecksilber verdampft ist. Die relative Schwierigkeit beim Öffnen einer Kapsel mit niedrigem Massen-/Volumenverhältnis liegt also teilweise darin, daß der Innendruck, der durch vollständige Verdampfung des Quecksilbers erzielbar ist, relativ gering ist. Fig. 2 zeigt eine aus dem Stand der Technik bekannte Anordnung zum Öffnen von mit Quecksilber gefüllten Kapseln, die eine helleuchtende Projektions­ lampe 10 verwendet, die aus einem Lampenkolben 12, einer Glühwendel 14 und einem inneren Spiegelreflektor 16 be­ steht. Die Projektionslampe 10 kann eine 150 W-Lampe sein mit einem Parabolspiegel 16. Solche Lampen sind handels­ üblich. Die Projektionslampe wird dazu verwendet, einen Teil des in der Kapsel 20 enthaltenen flüssigen Queck­ silbers zu verdampfen. Die Strahlung der Projektions­ lampe 10 erhöht dabei gleichzeitig die Temperatur des Kapselglases so weit, daß es weich wird.
Fig. 2 zeigt eine Kapsel 20, die in einem Leuchtstoff­ lampenkolben 22 angeordnet ist, der üblicherweise eine Glühwendel 24 enthält, die auf bekannte Weise in dem Lampenkolben befestigt ist. Fig. 2 zeigt weiterhin einen Kapselhaltedraht 26, der an der Glühwendel 24 an deren Anschluß 25 befestigt. Die Art der Kapselhalterung wird später noch im Detail erläutert.
Wenn die Kapsel der Wärme von der Projektionslampe aus­ gesetzt wird, dann bildet sich eine sich nach außen aus­ dehnende Blase, wie mit 20a in Fig. 2 dargestellt ist. In dem Augenblick, in welchem das Glas seinen Erweichungs­ punkt erreicht, ist der Innendruck, der von dem erwärmten Quecksilber erzeugt wird, größer als der Umgebungsdruck innerhalb des Leuchtstofflampenkolbens 22, in welchem ein Druck von etwa 3,3 mbar (2,5 Torr) herrscht. Die Blase 20a bricht daher und erlaubt es dem Quecksilberdampf, in den Lampenkolben zu entweichen.
Fig. 3 zeigt weiter Details der gegenseitigen Anordnung von Projektionslampe 10 und zu öffnender Kapsel 20. Fig. 3 zeigt, daß die Lichtstrahlen 18 der Lampenwendel 14 von dem Spiegelreflektor 16 reflektiert und gegen die Kapsel 20 gerade oberhalb von deren festen Sockel 27 gerichtet werden.
Es wurde festgestellt, daß bei manchen Kapseln der Art, wie sie in Fig. 3 dargestellt sind, die Kapsel zwar an­ schwillt, sich jedoch nicht öffnet, wenn nicht das Abbild der Projektionslampenwendel dicht auf den Übergangsbe­ reich zwischen der Kapselhülle 21 und ihrem Sockel 27 gerichtet wird.
Zu Fig. 3 ist hervorzuheben, daß innerhalb der Kapsel­ hülle 21 ein Quecksilbertropfen 23 enthalten ist. Fig. 3 zeigt auch anschaulich die Lichtstrahlen 18, die auf den geeigneten Bereich am Übergang zwischen dem Sockel 27 und dem unteren Ende der Kapselhülle 21 gerichtet wer­ den. Wenn dieser Übergangsbereich erwärmt wird, dann ent­ wickelt sich eine sich schnell ausdehnende Blase, die zu­ verlässig bricht. Die Darstellung nach Fig. 3 geht auch von einem relativ hohen Massen-/Volumenverhältnis aus.
Es entwickelt sich daher ein ausreichender Dampfdruck, wenn die Wärme in geeigneter Weise konzentriert wird, wie es dargestellt ist, um eine geeignete Öffnung zu er­ zeugen.
Während die Verfahrensweise nach den Fig. 2 und 3 bei relativ hohem Verhältnis von Masse zu Volumen zufrieden­ stellend arbeitet, ergeben sich bei Kapseln mit niedri­ gem Massen-/Volumenverhältnis, wie beispielsweise bei der in Fig. 4 dargestellten Kapsel Schwierigkeiten beim Öffnen, wenn man nur eine einzige Projektionslampe ver­ wendet. Dies rührt teilweise daher, daß der niedrige Innendruck, der zu erwarten ist, die Blase nur sehr langsam entwickelt. Außerdem gibt es zwei weitere Fakto­ ren, die bei solchen Kapseln das Öffnen mit nur einer Projektionslampe schwierig machen. Zum einen bewirkt die Verwendung nur einer einzigen Lampe, die nur einen re­ lativ kleinen Oberflächenbereich der Kapsel erwärmt, daß das Quecksilber sich an anderen Oberflächenbereichen wieder niederschlägt, wodurch der maximale Innendruck der Kapsel wieder herabgesetzt wird. Man kann dies durch Verwendung einer zweiten Projektionslampe vermeiden, die die gesamte Länge der Kapsel bestrahlt. Weiterhin ist zu beachten, daß wenn die Kapsel erwärmt wird, die Blase sich an dem Abbild der Lampenwendel zu entwickeln be­ ginnt. Dabei fließt jedoch eine solch große Menge Glas aus dem benachbarten Bereich in die Blase, daß die Wand­ stärke der Blase niemals dünn genug wird, um zu einem Platzen der Blase zu führen. Dieses Problem wurde dadurch gelöst, daß man Einschnürungsmittel 34, wie in Fig. 4 dargestellt, verwendet, um den Fluß von Glas in die Blase zu beschränken.
Fig. 4 zeigt daher eine Kapsel 30, die eine Länge von etwa 1 cm und einen Durchmesser von etwa 3,8 mm und einen Innendurchmesser von etwa 2,5 mm hat. Die Kapsel hat festere Enden 32, wie in Fig. 4 dargestellt, sie kann aber auch überall gleiche Wandstärke aufweisen. Fig. 4 zeigt auch die Einschnürungsmittel 34 als Trag­ draht, der die Kapsel in zwei Windungen umgibt. Der Tragdraht 34 ist vorzugsweise ein Edelstahldraht. Die Tragdrahtschleifen weisen einen Abstand A in der Größen­ ordnung von 2 bis 2,5 mm auf. Dieser Abstand entspricht ungefähr der Größe des Abbildes der Lampenwendel, so daß in Bezug auf das Lampenwendelabbild quer zur Kapsel der größte Wärmeanteil in diesem Abstand A konzentriert wird.
Fig. 5 zeigt die erfindungsgemäße Anordnung zum Öffnen einer Kapsel mit geringem Massen-/Volumenverhält­ nis. Es sei hierzu auch auf Fig. 6 verwiesen, die eine perspektivische Darstellung der Anordnung mit zwei Pro­ jektionslampen zum Öffnen der Kapsel zeigt. Man erkennt in den Fig. 5 und 6 ein Ende einer Leuchtstoffröhre 40, die eine Glühwendel 42 enthält. Ein Tragdraht 44 bildet eine Einrichtung zum Halten der Kapsel 45 innerhalb der Leuchtstoffröhre 40. Er bildet zum Teil eine Ein­ schnürungsvorrichtung zum Begrenzen des Glasflusses in die zu bildende Blase. Der Tragdraht 44 ist am einen Anschlußstift 46 der Glühwendel 42 befestigt. In Ver­ bindung mit der Kapsel 45 sei hervorgehoben, daß in Fig. 5 die Kapsel mit der daran ausgebildeten Blase 45a dargestellt ist, die gestrichelt eingezeichnet ist. Bei einer alternativen Ausführungsform kann die Kapsel 45 auch in anderer Weise innerhalb der Leuchtstoffröhre angeordnet sein.
Die Fig. 5 und 6 zeigen zwei Projektionslampen 50 und 60. Innerhalb des Lampenkolbens 51 der Lampe 50 sind ein Reflektor 52 und eine Glühwendel 54 angeordnet. In glei­ cher Weise sind im Lampenkolben 62 der zweiten Projektions­ lampe 60 ein Lampenreflektor 64 und eine Glühwendel 66 angeordnet. Die Glühwendel 54 der Lampe 50 wird durch den Reflektor 52 in Längsrichtung auf die Kapsel 45 ab­ gebildet. In Bezug auf die Lampe 60 verläuft das Abbild der Glühwendel 66 quer über die Kapsel 45. Das Abbild der Glühwendel der Projektionslampe 60 wird auf den Zwi­ schenraum A nach Fig. 4 gerichtet. Es sei auch festge­ halten, daß die Blase 45a im wesentlichen unter einem Winkel von 45° zwischen den Projektionslampen 50 und 60 ausgebildet wird. Die Projektionslampen 50 und 60 sind in Bezug auf die Kapsel 45 vorzugsweise in einem Winkel von 90° zueinander angeordnet.
Die zwei Projektionslampen 50 und 60 werden zur Aus­ bildung einer dünnwandigen Blase in Betrieb gesetzt, die nach einer Ausdehnung um ungefähr 10 mm platzt. Die Richtung, in der sich die Blase ausbildet, ist in Fig. 5 in gestrichelten Linien dargestellt. Die Blase erstreckt sich im wesentlichen in eine Richtung zwi­ schen den Projektionslampen 50 und 60.
Es sei auch hervorgehoben, daß das in der Kapsel ent­ haltene Quecksilber im wesentlichen vollständig ent­ weicht, wenn sich die Kapsel öffnet. Dies steht im Ge­ gensatz zu den bekannten Öffnungsverfahren, wie bei­ spielsweise mit Hilfe von Laserstrahlen, mit denen ein Loch oder ein Sprung in der Kapsel erzeugt wird, ohne das Quecksilber daraus wirksam herauszutreiben. Die Technik nach der vorliegenden Erfindung stellt nicht nur ein zuverlässiges und vollständiges Öffnen der Kap­ sel sicher, sondern macht die Öffnung auch groß genug, um ein vollständiges Entweichen der Quecksilberdämpfe aus der Kapsel zu ermöglichen.

Claims (13)

1. Verfahren zum Öffnen einer evakuierten, verschlosse­ nen länglichen Glaskapsel, die ein abzugebendes Material relativ hohen Dampfdrucks enthält und in einem evakuier­ ten Raum angeordnet ist, wobei das Glas der Kapsel durch Bestrahlen mittels mindestens einer Lichtquelle zum Schmelzen gebracht wird, gekennzeichnet durch:
Bestrahlen der Kapsel (30, 45) mit einer ersten Licht­ quelle (50), deren Glühwendel (54) in Längsrichtung der Kapsel (30, 45) auf diese abgebildet wird, im wesent­ lichen gleichzeitiges Bestrahlen der Kapsel mit einer zweiten Lichtquelle (60), deren Glühwendel (66) im we­ sentlichen quer zum Bild der Glühwendel (54) der ersten Lichtquelle (50) auf der Kapsel (30, 45) abgebildet wird, sowie gleichzeitiges Einschnüren eines Teilbe­ reichs der Kapsel (30, 45) mittels um diese herum ange­ ordneten Einschnürmitteln (34), die die Ausbildung der während der Bestrahlung in der Kapselwand auftretenden Blase (45A) einschränken.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Lichtquellen (50, 60) relativ zur Kapsel (30, 45) so angeordnet werden, daß sie mit dieser einen Winkel von 90° bilden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kapsel (30, 45) mit helleuchtenden Lampen bestrahlt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel (30, 45) mit Hilfe einer Drahtschleife (34) eingeschnürt wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnüreinrichtung (34) an einer Glühwendel (42) einer Entladungsröhre (40), die den evakuierten Raum bildet, befestigt wird.
6. Vorrichtung zum Öffnen einer evakuierten und ver­ schlossenen länglichen Glaskapsel, die ein abzugebendes Material relativ hohen Dampfdrucks enthält und in einer Entladungsröhre angeordnet ist, wobei mindestens eine Lichtquelle zum Schmelzen des Kapselglases durch Be­ strahlen vorgesehen ist, gekennzeichnet durch eine erste Lichtquelle (50), deren Glühwendel (54) in Längsrichtung der Kapsel (30, 45) auf diese abgebildet wird, eine zweite Lichtquelle (60), deren Glühwendel (66) im we­ sentlichen quer zum Bild der Glühwendel (54) der ersten Lichtquelle (50) auf der Kapsel (30, 45) abgebildet wird, und Einrichtungen (34) zum Einschnüren eines Teil­ bereichs der Kapsel (30, 45), wobei die Einschnürungseinrichtungen (34) über einen Bereich wirk­ sam sind, der dem Abbildungsbereich der Glühwendel (66) der zweiten Lichtquelle (60) entspricht und um die Kap­ sel (30, 45) so angeordnet sind, daß sie die Ausbildung einer sich in der Kapselwand bildenden Blase beschrän­ ken.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Lichtquellen (50, 60) in Be­ zug auf die Kapsel (30, 45) so angeordnet sind, daß sie mit dieser einen Winkel von 90° bilden.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, da­ durch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Licht­ quellen (50, 60) helleuchtende Lampen sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die helleuchtenden Lampen Projektionslampen sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß die Einschnürungseinrichtungen Drahtschleifen (34) sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß die Drahtschleifen (34) wenigstens zwei Schlei­ fen umfassen, die um die Kapsel gebunden sind und einen gegenseitigen Abstand (A) aufweisen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß der Abstand (A) der Drahtschleifen im Bereich von 2,0 bis 2,5 mm liegt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, ge­ kennzeichnet durch Einrichtungen (44) zum Befestigen der Einschnürungseinrichtungen (34) an der Glühwendel (42) der Entladungsröhre (40).
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