DE3500096A1 - Erntemaschine - Google Patents
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- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01D—HARVESTING; MOWING
- A01D34/00—Mowers; Mowing apparatus of harvesters
- A01D34/01—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
- A01D34/412—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters
- A01D34/42—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters having cutters rotating about a horizontal axis, e.g. cutting-cylinders
- A01D34/52—Cutting apparatus
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-
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Es sind bereits Erntemaschinen mit Schneidschnecken bekannt, beispielsweise aus der US-PS 3 073 100, bei der
eine ebenes Schneidblatt von dem Umfang eines schraubenförmigen
Steges vorsteht und mit Einschnitten oder Wellungen versehen ist.
Aus der US-PS 3 862 539 ist eine Vorrichtung mit schraubenförmigen
Schneiden bekannt, die zur Freilegung des Erdbodens dient. Die Vorrichtung wird von einem Traktor
gezogen und die Messer und Schneidelemente sind so gestaltet, daß sie schwere Hindernisse wie Baumstümpfe und kleine
Bäume entfernen und den Erdboden einebenen. Die Schneidelemente sind am Umfangsrand der Schneiden angebracht und
stehen von diesen vor. Die Schneidelemente sind über die Schneiden beabstandet und wenn sich die Schneiden drehen,
dann drehen sich die darauf befindlichen Schneidelemente zwischen Schneidelemente eines Stützrahmens, so daß mitgeführte
Teile zermahlen werden.
Zum Schneiden und Aufbereiten von stehendem Erntegut ist es zweckmäßig, daß dieses ohne größere Beschädigung verarbeitet
wird, wie dies bei dem Zermahlen oder beim Abtrennen der Blätter von Stengeln der Fall ist.
j NAChGEREI CKT j
Es hat sich gezeigt, daß eine Schneidschnecke bei stehendem Erntegut wie Heu verwendet werden kann, nicht nur um dieses
zu schneiden, sondern auch um dieses für eine schnelles Trocknen aufzubereiten, ohne daß dabei übermäßig viele
Blätter verlorengehen und wobei das Erntegut zum Trocknen und zur weitere Handhabung in Schwaden auslegbar ist.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Schnecken-Schneid-, Schwadausleger- und Aufbereitungsvorrichtung zu schaffen,
welche stehendes Erntegut schneidet, das geschnittene Erntegut zur Beschleunigung der Trocknung ohne Verlust an
Nährstoff aufbereitet und ansschließend das geschnittene und aufbereitete Erntegut in Schwaden zum Trocknen und zur
weiteren Handhabung auslegt.
Ein weiteres Ziel besteht in der Schaffung einer Schneidschneckenvorrichtung,
die schnell sowohl von einer landwirtschaftlichen Zugmaschine geschoben oder gezogen werden kann
und die beim Ziehen von der Zugmaschine Erntegut selbst dann wirksam verarbeitet, wenn dieses von den Rädern der
Zugmaschine zuvor niedergedrückt wurde.
Schließlich ist es auch Ziel der Erfindung, eine Schneckenschneidvorrichtung
zu schaffen, welche das geschnittene Erntegut in ein oder mehreren Schwaden auslegt, welche eine
Mittelöffnung haben, die sich in Längsrichtung der Schwaden erstrecken und dadurch eine wirksamere Trocknung des
Ernteguts gestatten.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1.
Zu den Hauptmerkmalen der Erfindung zählt eine Schneidvorrichtung mit einer Schneidschnecke, die eine zentrale
rohrförmige Welle und Schneckenstege aufweist, welche sich darum erstrecken. Die Schneckengänge sind aus einem Steg
gebildet, der schraubenförmig um die Mittelwelle gewickelt ist und die Drehrichtung der Schraube kehrt sich an der
gewünschten Ausstoßstelle von Erntegut um, welches durch eine Bodenöffnung und/oder durch eine hintere Ausstoßöffnung
zu einem Schwad ausgestoßen wird. Schneidzähne sind an einer Innenseite des äußeren Umfangsrandes der Schraubengänge
vorgesehen, um das stehende Erntegut an der Basis der Stengel zu schneiden. Die Zähne sind in den Schraubengang
eingeschnitten und ragen an ihrem äußersten Ende in bezug ^0 auf den Schraubengang nach innen vor.
Eine Förderschnecke ist zur Aufnahme des von der Schneidschnecke geschnittenen und aufbereiteten Ernteguts angeordnet
und dient zur Übertragung des Ernteguts zu einer zentralen Ausstoßstelle, um dieses durch unterschiedlich
bemessene hintere Ausstoßöffnungen in eine Schwad auszustoßen. Die Förderschnecke ist mit glatten Schraubengängen
versehen, die einen schraubenförmig gewickelten Steg ergeben und die Schraubengänge der Förderschnecke haben einen
größeren Abstand entlang einer Mittelwelle, als die Schraubengänge der Schneidschnecke. Die schraubenförmigen Stege
der Förderschnecke enden an Schaufeln oder Flanschen, die sich parallel zur Wellenachse erstrecken, um das Erntegut
von der Förderschnecke auszustoßen.
Ein Stützrahmen trägt die Schneidschnecke, die Förderschnecke, den Antrieb für jede Schnecke, eine Frontabdeckung, welche
das Erntegut in einer voreingestellten Höhe erfaßt, um dieses unter richtigem Winkel in die Schneidvorrichtung
einzuführen, eine obere Abdeckung, die mit der Förderschnecke zusammenarbeitet, um das geschnittene Erntegut mittig zu
Ausstoßöffnungen durch die hintere Abdeckung zu bewegen, welche außerdem mit den Schaufeln an der Förderschnecke
fluchten, und eine den Boden berührende Rolle, welche der
„,. Vorrichtung die Fahrt über den Erdboden ermöglicht.
In einer Ausführung der Erfindung trägt der Halterahmen außerdem ein sich drehendes Aufnahmerad, das zwischen den
Rädern einer Hauptzugmaschine und der Schneidschnecke angeordnet ist. Das Aufnahmerad hat vorstehende, sich
verjüngende, flexible Finger mit umgebenden Ringen, um Stengel zu erfassen, über welche die Räder der Hauptzugmaschine
gefahren sind, damit diese zum Schneiden durch die Schneidschnecke aufgerichtet werden.
Weitere Ziele und Merkmale der Erfindung folgen aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Figurenbeschreibung.
In der Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine Rückansicht eines von einer Zugmaschine
gezogenen Ausführungsbeispiels;
Figur 2 eine Draufsicht auf die Darstellung gemäß Figur 1;
„ Figur 3 einen Schnitt entlang der Linie 3-3 von Figur 1 j
Figur 4 eine Seitenansicht auf die Vorrichtung von
Figur 1;
25
25
Figur 5 einen Schnitt entlang der Linie 5-5 von Figur 4
unter Darstellung von Führungsplatten und der
hinteren Ausstoßöffnungen;
Figur 6 eine vergrößerte Darstellung einer Schneidschnecke entlang der Linie 6-6 von Figur 5, wobei die
Schneidzähne der Schneidschnecke erkennbar sind;
Figur 7 einen weiteren vergrößerten Teilschnitt entlang der Linie 7-7 von Figur 6? und
Figur 8 einen ähnlichen Teilschnitt entlang der Linie 8-8 von Figur 6.
Die Figuren zeigen eine Vorrichtung 10 als Schneckenschneidvorrichtung,
Schwaderzeuger und als Aufbereitungseinheit, die von einer Hauptzugmaschine angetrieben wird, welche in
den Figuren 1 und 2 als Traktor 11 dargestellt ist. Es ist klar, daß die Vorrichtung 10 nicht nur hinter der Zugvorrichtung,
sondern auch vor dieser oder an deren Seite angeordnet sein kann, um entweder geschoben zu werden oder
um einen Seitenschnitt vorzunehmen.
Die Vorrichtung 10 weist einen Rahmen 12 auf, der in den Figuren 3 und 5 am besten erkennbar ist. Dieser ist mit
einem oberen Querbalken 13 versehen, der aus einem Rechtecksprofil
gebildet ist und Endplatten 14 und 15 sowie eine davon auskragende Mittelplatte 16 aufweist.
Ein in Figur 5 dargestelltes Paar von Förderschnecken 17 und 17a erstreckt sich zwischen den Endplatten 14 und 15
und der Mittelplatte 16 und ist in diesen gelagert. Wellenstummel 18 und 19 stehen von Förderschneckenwellen 20
und 20a vor, die aus Rohrteilen gebildet und in den Endplatten 14 und 15 gelagert sind, um darauf jeweils
befestigte Riemenscheiben 21 und 22 zu tragen.
Ein schraubenförmiger Steg 23 ist um die Länge der Förderschneckenwelle 20 an einer Seite der Mittelplatte
angeordnet, während ein weiterer schraubenförmiger Steg 24 um die Länge der Förderschneckenwelle 20a an der anderen
Seite der Mittelplatte 16 angeordnet ist. Jeder der Stege
23 und 24 umgibt seine zugehörige Förderschneckenwelle 20 und 20a derart, daß von den Stegen 20 und 20a erfaßtes
Material in Richtung auf die Mittelplatte 16 gefördert
wird. Demnach sind die Stege 23 und 24 entgegengesetzt gewickelt.
Der Steg 23 endet an einer Schaufel einer Folge von Schaufeln, welche um die Förderschneckenwelle 20 beabstandet
angeordnet sind, und zwar in der Nähe der Mittelplatte 16, und der Steg 24 endet in ähnlicher Weise an einer Schaufel
26 einer Reihe von Schaufeln, welche die Förderschneckenwelle 20a beabstandet umgeben, und zwar ebenfalls in der Nähe
der Mittelplatte 16. Die Schaufeln 25 und 26 erstrecken sich jeweils entlang der Förderschneckenwellen 20 und 20a,
stehen von diesen vor und verlaufen parallel zu deren Achsen? sie helfen beim Ausstoßen des geschnittenen Gutes
aus der Vorrichtung 10.
Ein Paar Schneidschnecken 30 und 30a ist in Figur 5 dargestellt udn erstreckt sich ebenfalls zwischen den
Endplatten 14 und 15. Sie sind in den Endplatten 14 und 15
und in der Mittelplatte 16 gelagert. Wellenstummel 31 und 32 ragen von den Enden der Schneidschneckenwellen 33 und 33
a vor, wobei letztere ebenfalls aus rohrförmigem Material
hergestellt sein kann, die in den Endplatten 14 und 15
gelagert sind und Riemenscheiben 34 und 35 tragen.
Hauptstege 36 und 37 von entgegengesetzter Schraubenwicklung
umgeben die Schneidschneckenwellen 33 und 33a an entgegengesetzten Seiten der Mittelplatte 16. Umgekehrt
gewickelte Stege 36a und 37a umgeben die Schneidschneckenwellen 33 und 33a an deren in der Nähe der Mittelplatte 16
angeordneten Enden, um das Erntegut gemäß nachfolgender Beschreibung besser zu schneiden und auszustoßen. Die
umgekehrt gerichteten Hauptflansche 36a und 37a wölben sich
aus den Stegplatten 36b und 37b heraus, welche sich mit den Schneidschneckenwellen 33 und 33a in der Nähe der
Mittelplatte 16 drehen. In ähnlicher Weise wölben sich die Hauptstege 36 und 37 aus den Stegplatten 36c und 37c
heraus, die jeweils in der Nähe der Endplatten 14 und 15 angeordnet sind. Die Schneidschnecken 30 und 30a sind so
angeordnet, daß ihre Mittelachsen parallel zur Mittelachse der Forderschneckenn 17 und 17a verlaufen und von dieser
derart beabstandet sind, daß ein kleiner Spalt zwischen den Schraubenstege der zwei Gruppen von Schnecken entsteht.
Die Hauptstege der Schneid- und Förderschnecken sind an derselben Seite der Mittelplatte 16 in die gleiche Richtung
um ihre Schneckenachsen gedreht. Somit windet sich der Hauptsteg 36 der Schneidschnecke 30 um die Achse der
Schneidschnecke 30 in derselben Richtung, wie sich der Steg 23 um die Achse der Förderschnecke 17 windet. Der Hauptsteg
37 der Schneidschnecke 30a windet sich um die Achse der Schneidschnecke 30a in derselben Richtung, in der sich der
Steg 24 um die Achse der Förderschnecke 17a windet. Näher zu erläuternde Zähne 38 stehen von den Umfangsrändern der
Stege 36, 37, 36a und 37a vor, sind auf diesen beabstandet und sind ferner an den umfangsrändern der Stegplatten 36b
und 37b vorgesehen. Die Schnexdschnecken 30 und 30a sind in bezug auf die zum Schneiden, Schwadbilden und Aufarbeiten
von stehendem Erntegut fahrende Vorrichtung 10 unterhalb
und vor den Förderschnecken 17 angeordnet.
Ein Paar von den Boden berührenden Rollen 40 und 40a ist mit seinen Achsen 41 und 41a in Lagern in den Endplatten 14
und 15 sowie in der Mittelplatte 16 gelagert. Die
Außenflächen der Rollen 40 und 40a erstrecken sich dabei bis unter den übrigen Teil der Vorrichtung 10 und geringfügig
unter die Außenränder der Stege 36, 37, 36a und 37a sowie unter die Stegplatten 36b, 37b, 36c und 37c, um die
Vorrichtung 10 bei ihrer Fahrt über den Boden zu tragen.
Die Rollen 40 und 40a sind hinter der Schneidschnecke 30 und 30a sowie unter der Förderschnecke 17 angeordnet, so
daß stehendes Erntegut vor den Rollen 40 und 40a geschnitten und über die Rollen und in die Förderschnecken
ausgestoßen wird.
Obere Abdeckungen 45a und 45b sind an dem Querbalken 13 angeschweißt oder auf andere Weise befestigt und die
Platten 14, 15 und 16 erstrecken sich über die Oberseite der Förderschnecken 17 und der Rollen 40 und 40a.
Oben angeordnete, zur Führung dienende hintere Gehäuseplatten 46 und 46a erstrecken sich zwischen den Endplatten 14
und 15 und der Mittelplatte und sind mit diesen lösbar verschraubt; dabei wölbt sich jede von einer oberen
Abdeckung zu einer Stelle hinter den Förderschnecken 17 und 17a. Untere, hintere Gehäuseabdeckungen 47 und 47a
erstrecken sich von den Abdeckungen 46 und 46a nach unten und zwischen die Endplatten 14 und 15 und zwischen
Mittelöffnungen 45c und 45d.
Die Mittelöffnungen 45c und 45d sind in dem unteren Teil
der oberen Gehäuseplatten 46 und 46a in deren Mitte und zwischen den Platten 47 und 47a sowie der Mittelplatte 16
angeordnet. Gleitplatten 48, die an gegenüberliegenden Seiten der Öffnungen angeschraubt sind, sind durch Bolzen
48a montiert, welche durch Schlitze 48b und Rollenabdeckplatten 49 greifen, wobei Muttern 48c zusammen mit den
Bolzen 48a zur Einstellung einer gewünschten Öffnungsgröße dienen. Wie näher erläutert werden wird, sind die Gleitplatten
voneinander getrennt und durch Muttern und Bolzen miteinander befestigt, können jedoch zusammen oder einzeln
bewegt werden, um eine gewünschte Größe für die Öffnungen 45c und 45d zu ergeben. Man erkennt, daß geschnittenes
Erntegut, welches durch die Förderschnecken 17 und 17a zur
Mittel bewegt wird, durch die Öffnungen 45c und 45d ausgestoßen wird und hinter die Rollen 40 und 40a fällt.
Die Abdeckplatten 49 erstrecken sich von den unteren Vorderkanten der Platten 47 und 47a und verlaufen zwischen
den Endplatten 14 und 15 und der Mittelplatte 16 über die Rollen 40 und 40a und zwischen die Rollen und die
Schneidschnecken. Die Abdeckplatten bilden somit Führungen über die Rollen für Erntegut, das von den Schneidschnecken
geschnitten wurde, jedoch nicht unmittelbar von den Förderschnecken aufgenommen und in Aufnahmestellung für die
Förderschnecken bewegt wurde.
Ein Getriebekasten 51·, der von dem Querbalken 13 getragen wird, wird in üblicher Weise über eine Leistungsabnahmestelle
von der Hauptanstriebsvorrichtung oder von einem anderen Antrieb angetrieben. Der Getriebekasten 51 ist oberhalb von
oberen Abdeckungen 60 und 60a angeordnet und besitzt Wellen 52 und 53, welche zum Antrieb dienen, an diesen hängen und
in Trägern 54 und 55 gelagert sind, welche jeweils von den
Endplatten 14 und 15 getragen werden. Auf den Enden der Wellen 52 und 53 jeweils angeordnete Riemenscheiben 56 und
57 sind über Riemen 58 mit den Riemenscheiben 34 und 35 verbunden, so daß der angetriebene Getriebekasten 51
seinerseits die Wellen 52 und 53, die Riemscheiben 56 und 57, die Riemen 58 und die Riemenscheiben 34 und 35 treibt.
Riemenscheiben 59 und 59a, die ebenfalls auf jeweils einer der Wellen 52 oder 53 sitzen, ist ' über Riemen 58a mit
Riemenscheiben 21 bzw. 22 verbunden, welche mit den Wellenstummeln 18 und 19 verbunden sind. Freilaufscheiben
59d und 59e können dazu dienen, um die Riemen 58 und 58a
gespannt zu halten.
Fnachgereichx
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Die relativen Umfangsdrehgeschwindigkeiten der Förderschnecken 17 und 17a und der Schneidschnecken 30 und 30a sind demnach
durch die relativen Größen der treibenden und der getriebenen Riemenscheiben und durch die Durchmeserverhaltnisse der
Schnecken festgelegt. Es hat sich gezeigt, daß ein bestes Schneiden, Schwadererzeugen und Aufbereiten erzielt wird,
wenn man einen Schneckenförderer verwendet, der einen größeren Druchmesser als die Schneidschnecke hat und wenn
man den Schneckenförderer sich schneller als die Schneid-Schnecke drehen läßt.
Zwei vordere Abdeckungen 60 und 60a erstrecken sich zwischen den Endplatten 14 und 15 und der Mittelplatte 16
und sind bei 60b zwischen den Endplatten 14 und 15 und der Mittelplatte 16 schwenkbar angeschlossen. Die vorderen
Abdeckungen 60 und 60a stellen Flächen dar, die einstellbar nach oben in Richtung auf den Querbalken 13 geneigt sind,
und zwar von einer Stelle unmittelbar über dem Erdboden, die im Betrieb der Vorrichtung 10 vor der Vorrichtung
liegt. Zapfen 60c sind in Löcher 6Od in den Frontabdeckungen und in ausgewählten Bohrungen 6Oe in den Seitenplatten
14 und 15 sowie in der Mittelplatte 16 eingesetzt, um die Frontabdeckungen in ihren gewünschten Winkelstellungen zu
halten. Während die Frontabdeckungen das zu schneidende Erntegut erfassen und über dieses hingleiten, werden die
Stengel des Ernteguts derart nach unten gebogen, daß die Schneidschnecke die Stengel in gebogenem Zustand aufnimmt.
Die Zähne 38 an den Stegen 36 und 37, 36a und 37a der Schneidschnecken 30 und 30a, welche sich an den Umfangsrändern
der Stegplatten 36b und 37b befinden, sind in die Außenränder jedes Steges und jeder Stegplatte eingeschnitten
und sind so geformt, daß sie sich einwärts in bezug auf die von diesen Stegen geschnittene Bewegungsrichtung des
Ernteguts erstrecken, d.h. in Richtung auf die Mittelplatte 16 im Falle der Stege 36 und 37 und der Stegplatten 36c und
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37c und von der Mittelplatte 16 weg im Falle der Stege 36a und 37a sowie der Stegplatten 36b und 37b. Jeder Zahn 38
hat auf einem Steg eine Schneidkante 61, welche während der Drehung der Schneidschnecke eine Vorderkante wird und die
Zähne 38 sind entlang der Ränder der Stege eng beabstandet.
Wenn ein Zahn 38 eines Steges seine tiefste Stellung erreicht, dann ergreift seine Schneidkante 62b, die dann im
wesentlichen senkrecht zum Erdboden steht, den untersten Teil der gebogenen Stengel des Ernteguts, das außerdem zur
gleichen Zeit durch Eingriff mit dem Umfangsrand des Steges, in den der Zahn 38 eingeformt ist, umgebogen wird.
Die fortwährende Drehung der Schneidschnecke bewegt dann den geschnittenen Stengel einwärts in Richtung auf einen in
der Nähe der Mittelplatte 16 liegenden Bereich und aufwärts
in die Förderschneckenstege. Die Stege 38 an den Stegplatten schneiden die Stengel in der Nähe der End- und
Mittelwände und während die Stengel fallen, werden sie von den Stegen der Schneidschnecken aufgenommen, um in Richtung
der Pfeile bewegt zu werden, wobei geschnittenes Erntegut
über die Oberseite der Schneidschnecke in die Förderschnecke strömt. Es wird dann über die Oberseite der
Förderschnecke und zu den Öffnungen 45c und 45d bewegt, um einen Schwad zu bilden.
Aufrechte Außenplatten 63 und 64, die bei 63a und 64a jeweils schwenkbar an gegenüberliegenden Seiten der Öffnung
45c angeschlossen und von Spannschrauben 63b und 64b gesteuert sind, erstrecken sich von den hinteren Platten
nach hinten, um das ausgestoßene Erntegut festzuhalten und sicherzustellen, daß es in die gewünschte Schwadform fällt.
Ferner sind ein Paar divergierende mittlere Führungsplatten 65 und 66 zwischen den Öffnungen 45c und 45d vorgesehen, um
das geschnittene Erntegut an gegenüberliegende Seiten davon zu lenken. Dieses teilt den Schwad, um während des
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Trocknens des Ernteguts für eine bessere Durchlüftung zu sorgen. Das Ausmaß der Divergierung der Führungsplatten 65
und 66 wird zweckmäßigerweise durch eine schwenkbare Montage der Platten bei 65a und 66a an den hinteren Platten
und durch Vorsehen einstellbarer Spannschrauben 68 zwischen den Platten und der Mittelplatte 16 erreicht. Die Führungsplatten
65 und 66 können gekrümmte Dächer aufweisen, um zu verhindern, daß Erntegut darüber gelenkt wird.
Wenn die Vorrichtung 10 hinter einem Traktor 11 in der
dargestellten Weise gezogen wird, dann laufen die Räder des Traktors 11 über das stehende Erntegut und biegen dieses in
Richtung zum Erdboden. Um das Schneiden und Verarbeiten des von den Rädern niedergedrückten Ernteguts zu gewährleisten,
ist eine Erntegutaufnahmeeinheit 70 vorgesehen.
Jede Erntegutaufnahmeeinheit 70 weist eine Stützplatte 71
auf, die an dem Querbalken 13 befestigt ist und wobei die Stützplatte 71 hinter einem Hinterrad des Traktors 11
angeordnet ist. Ein Hydraulikmotor 73 ist an jeder Stützplatte 71 befestigt und durch die Stützplatte 71 mit einer
sich drehenden Kreisscheibe 74 verbunden. Jeder Hydraulikmotor 73 wird durch flexible Leitungen versorgt, die in
üblicher Weise an das Hydrauliksystem des Traktors 11
angeschlossen sind. Flexible Finger 75 umgeben die Kreisscheibe 74 und erstrecken sich von dieser strahlenförmig
nach außen, wobei sie bei sich drehender Kreisscheibe 74 hinter dem Rad des Traktors 11 über den Boden streifen, um
das von den Rädern niedergewalzte Erntegut aufzurichten.
3Q Die Finger 75 verjüngen sich zweckmäßigerweise, um ihre
Flexibilität zu den freien Enden hin zu erhöhen und sie besitzen an diesen freien Enden umgebende Nuten 75a zum
besseren Erfassen und Aufnehmen von Erntegut. Das von den Erntegutaufnahmeeinheiten 70 aufgenommene Erntegut kann
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dann von den Frontabdeckungen 60 und 60a oder von den Schneidschnecken 30 und 30a in der zuvor beschriebenen
Weise erfaßt werden.
Ein oberer Arm 78, der in der Mitte des oberen Querbalkens 13 befestigt ist, und zwei mit dem oberen · Querbalken 13
verbundene Seitenarme 76 und 77 stellen eine Dreipunkthalterung für die Befestigung einer Hubeinheit des Traktors 11
dar, so daß die Vorrichtung 10 während der Fahrt auf der Straße o.a. angehoben und für die Verarbeitung Von Erntegut
auf den Erdboden abgesenkt werden kann.
Im Betrieb wird die Vorrichtung 10 über Erntegut, wie Heu oder Getreide, geschoben oder gezogen. Während die Vorrichtung
10 über das Erntegut fährt, biegen die Frontabdeckungen 60 und 60a die Stengel des Ernteguts derart, daß die
Zähne 38 auf den sich drehenden Schneidschnecken 30 und 30a die unteren Enden der Stengel erfassen und abschneiden. Die
Schneidschnecken 30 und 30a drehen sich dann derart, daß die Schneidkanten 61 der Zähne 38 auf den schraubenförmigen
Stegen 36, 37 der Schneidschnecken 30, 30a dann die unteren Enden der Stengel mit einem im wesentlichen nach oben und
vorn gerichteten Schnitt abtrennen. Die nach innen gerichteten Zähne 38 erfassen dabei weiterhin die abgeschnittenen
Stengel und heben sie über die Schneidschnecke 30, 30a bevor sie ausgestoßen werden. Während die Stengel von den
Schneidschnecken 30 und 30a hochgehoben werden, werden sie von den Förderschnecken 17 und 17a erfaßt und innerhalb der
oberen und hinteren Abdeckung bewegt. Während das Erntegut von den Schneidschnecken 30 und 30a bewegt wird, wird es
aufbereitet und die gewünschte Aufbereitung, die von Erntegut zu Erntegut oder von Schnitt zu Schnitt verschieden
sein kann, wird durch die Größe und die Art der Schneidzähne sowie durch die Drehzahl der Schneckenumdrehung
gesteuert.
Bei Heu/ das verhältnismäßig kurze Stengel hat, wird das
geschnittene Erntegut innerhalb des Führungsgehäuses 46 und 46a durch die Stege der Förderschnecke 17 und 17a bewegt.
Das geschnittene Erntegut wird dann durch die Öffnungen 45c und 45d in der zuvor beschriebenen Weise ausgestoßen. Bei
Heu werden die Frontabdeckungen 60 und 60a so angeordnet, daß ihre Vorderkanten verhältnismäßig nahe dem Erdboden
sind, um die Stengel für den Eingriff mit den Zähnen 38 der Schneidschnecken 30, 30a richtig zu biegen.
Bei Getreide, das längere Stengel hat, die also beispielsweise länger als bei Heu sind, werden die oberen und
hinteren Abdeckungen zweckmaßigerweise entfernt und die Förderschnecke 17 arbeitet mit dem oberen Gehäuse zusammen,
um die Stengel am zentralen Hinterende der Vorrichtung austreten zu lassen.
Aus den Öffnungen 45c und 45d ausgestoßenes Erntegut wird in einem Doppelschwad von vorgegebener Breite ausgelegt, so
daß eine schnelle Trocknung erfolgt. Die Breite und Form des Doppelschwads bestimmen sich durch die Winkelstellung
der Außenplatten 63 und 64, die durch Schwenkverbindungen 63a und 64a mit den hinteren Platten 48 schwenkbar
verbunden sind. Die Winkelstellungen der oberen Abdeckungen und der äußeren Platten werden dann durch Spannschrauben
63b und 64b eingestellt, die jeweils zwischen der Platte 63 und den hinteren Platten 48 und der Platte 64 verbunden
sind. Die Form, Breite und der Mittenabstand des Doppelschwads wird dadurch von den Spannschrauben 63b, 64b, 68
und 69 eingestellt und läßt sich je nach Art des zu schneidenden Ernteguts, nach der Dichte des Ernteguts, nach
dem Feuchtigkeitsgehalt des Ernteguts und nach den Wetterbedingungen im Sinne einer optimalen Schwadausbildung einstellen.
- Lee :e -
Claims (24)
- Patentansprücheeinen Rahmen (12), der an einen Traktor (11) anschließbar ist;mindestens eine Förderschnecke (17), die von dem Rahmen (12) getragen wird und einen schraubenförmigen Steg (23, 24) aufweist»mindestens eine Schneidschnecke (30, 30a), die von dem Rahmen (12) getragen wird und ein Schneckenpaar mit der Förderschnecke (17) bildet und welcher einen schraubenförmigen Hauptsteg (36, 37) mit am Außenrand angeordneten Zähnen (38) aufweist, wobei die Schneidschnecke (30, 30a) vor und unter der Förderschnecke (17) desSchneckenpaares angeordnet ist und sich parallel zur Förderschnecke (17) erstreckt und wobei die schraubenförmigen Stege der Schnecken des Schneckenpaares in bezug aufeinander einen geringen Abstand haben; undhintere Abdeckungsmittel, die von dem Rahmen (12) getragen werden und sich über die Förderschnecke (17) und die Schneidschnecke (30) des Schneckenpaares erstrecken, um von der Schneidschnecke (30) des Schneckenpaares geschnittenes und vonder Förderschnecke des Schneckenpaares bewegtes Erntegut zu einem Ausstoßbereich zu fördern.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, 15daß jedes Paar von Förderschnecken (17) und Schneidschnecken (30) ein Paar von Stegen aufweist, die sich in die gleiche Richtung winden, um Material zu einer * Austragstelle zu fördern.f 20
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Mittel zum Antreiben der Förderschnecke (17) und der Schneidschnecke (30) mit unterschiedlichen Relativgeschwindigkeiten .25
- 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Frontabdeckungsmittel von dem Rahmen (12) an der Vorderseite der Vorrichtung getragen werden, wobei die Frontabdeckungsmittel so angeordnet sind, daß sie das nachfolgend von der Schneidschnecke (30) im Betrieb der Vorrichtung erfaßte Erntegut umbiegen.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die hinteren Abdeckungsmittel eine mittig angeordnete Durchgangsöffnung aufweisen, durch welche von der Schneidschnecke (30) geschnittenes Erntegut durchtreten kann, das von der Förderschnecke (17) gefördert und von den oberen, hinteren Abdeckmitteln geleitet wird.
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine vertikale Führungsplatte an jeder Seite der Öffnung durch die hinteren Abdeckmittel, zur unmittelbaren Auslegung des durch diese Öffnungen ausgestoßenen Ernteguts.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch zentrale Führungsplattenmittel, die sich von der durch die hintere Abdeckung erstreckenden Öffnung zentral erstrecken, um das dadurch ausgestoßene Erntegut geteilt auszulegen. Γ\
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß die Zähne (38) auf dem Außenrand des schraubenförmigen Stegs (36, 37) in Bewegungsrichtung des von der Schneidschnecke (30) geschnittenen Ernteguts vorstehen.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,daß jede Schneidschnecke (30, 30a) einen umgekehrt gewundenen Steg (36, 37) aufweist, der sich von dem Steg der Schneidschnecke (30, 30a) fortsetzt, der in Richtung des Stegs im Ausstoßbereich gewunden ist.
- 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jede Förderschnecke (17) Schaufeln (25, 26) aufweist, die sich in dem Ausstoßbereich radial davon erstrecken.
- 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Förderschnecken (17, 17a) auf einer gemeinsamen Achse sitzen; daß mindestens zwei Schneidschnecken (30, 30a) auf einer gemeinsamen Achse angeordnet sind, daß die Ausstoßöffnung mittig angeordnet ist, um Erntegut von den Schnecken aufzunehmen; und daß die Stege (36, 37, 23, 24) so angeordnet sind, daß sie in Richtung auf die Mitte der Vorrichtung fördern und das Erntegut durch die Ausgabeöffnung ausstoßen.
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch Führungsmittel an der Ausstoßöffnung mit einer Platte, die sich in der Mitte der Ausstoßöffnung senkrecht erstreckt.
- 13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsmittel ferner Platten aufweisen, die sich an gegenüberliegenden Seiten der Auslaßöffnugn aufrechterstrecken.
- 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einige der Platten in bezug auf die Ausstoßöffnung schwenkbar montiert sind; und daß Mittel vorgesehen sind, um den Winkel jeder schwenkbar montierten Platte in bezug auf die Öffnung einzustellen.
- 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch ein Führungsgehäuse, das sich von oberhalb jeder Förderschnecke (17) um die Förderschnecke zu einer Stelle unterhalb der Förderschnecke (17) erstreckt; und daß eine Bodenausstoßöffnung in dem Führungsgehäuse vorgesehen ist, durch welches Erntegut zu der Auslaßöffnung geleitet wird.-V-
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch Mittel zur Veränderung der Größe der Bodenausstoßöffnung.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Pührungsgehäuse lösbar in der hinteren Abdeckung untergebracht ist.
- 18. Erntemaschine, gekennzeichnet durch:- einen Rahmen, der an eine Hauptzugmaschine anhängbar ist?mindestens eine längliche Schneidschnecke, die von dem Halterahmen gelagert wird und die einen zentrale Welle sowie einen umgebenden schraubenförmigen Steg aufweist;- Schneidzähne, die am Außenrand des schraubenförmigen Stegs angeordnet und in diesen eingeschnitten sind, wobei die äußerste Kante jedes Zahns von dem Steg in Bewegungsrichtung des von den Zähnen geschnittenen und von dem schraubenförmigen Steg transportierten Ernteguts zeigt? und Mittel zum Drehen der Schneidschnecke um ihre Längsachse.
- 19. Vorrichtung nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch Mittel zum Halten der Schneidschnecke in einem ausgewählten Abstand über dem Erdboden und bei im wesentlichen normal zur Bewegungsrichtung des Rahmens ausgerichteter Längsachse.
- 20. Vorrichtung nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch Abdeckungsmittel zum Leiten des von der Schneidschnecke geschnittenen Ernteguts zu einer Ausstoßstelle.
- 21. Vorrichtung nach Anspruch 20, gekennzeichnet durch: eine Zugstange, die an den Rahmen angeschlossen ist und von diesem vorsteht, um mit der Zugstange einer ziehenden Hauptzugmaschine verbunden zu werden;- Erntegut-Aufhebemittel, die von dem Rahmen getragen und zwischen jeder Schneidschnecke und den Rädern der Hauptzugmaschine angeordnet sind, wobei die Erntegut-Aufhebemittel eine Stützwelle aufweisen, die an dem Rahmen befestigt ist; - ein von der Stützwelle getragenes Rad;flexible Finger, die sich von dem Umfang des Rades strahlenförmig nach außen erstrecken, um den Erdboden während der Drehung des Rades zu berühren; und- Mittel, die von dem Rahmen getragen werden, umdas Rad zu drehen.
- 22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die flexiblen Finger sich verjüngen und um sich herum parallele Nuten aufweisen.
- 23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, gekennzeichnet durch:- eine an dem Rahmen befestigte Stützwelle;
- ein von der Stützwelle getragenes Rad;flexible Finger, die sich von dem Umfang des Rades strahlenförmig erstrecken, um den Erdboden während der Drehung des Rades zu berühren; undMittel, die von dem Rahmen zur Drehung des Rades getragen werden. - 24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Treiben der Förderschnecke (17) und der Schneidschnecke (30) die Schnecken in gleicher Drehrichtung treiben.
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