DE3034268C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Heuwerbungsmaschine zum Schwadenlegen, Schwadenwen
den oder Zetten/Wenden mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Es
handelt sich um eine Weiterbildung der Heuwerbungsmaschine nach dem deutschen
Patent 28 43 775.
Das Ziel, das mit der Lehre des Anspruchs 1 des Hauptpatentes verwirklicht wird,
nämlich jedes Risiko einer Gefährdung von Maschinen oder Vieh durch abgebrochene
Zinken auszuschließen und das gemähte Futter, insb. bei jungem Pflanzenwuchs,
äußerst schonend und ohne die Gefahr einer Verschmutzung sicher aufzunehmen und
seitlich abzufördern, soll nach wie vor auch bei dieser Weiterentwicklung der Heu
werbungsmaschine nach dem Patent 28 43 775 verwirklicht werden, indem bei der
vorliegenden Erfindung von einer Ausbildung der Heuwerbungsmaschine ausgegangen
wird, die die Merkmale der Lehre des Anspruchs 1 des Patentes 28 43 775 umfaßt.
Bei der Heuwerbungsmaschine nach dem Patent 28 43 775 ist auch bereits die
Möglichkeit vorgesehen, an der Umfangsfläche der Trommel Mitnehmeransätze für
das Schnittgut vorzusehen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die zuletzt erwähnten
Mitnehmeransätze am Trommelumfang so weiterzubilden, daß unter Vermeidung
der Erzeugung einer unerwünschten Luftströmung das Ansammeln von Schnittgut
am Trommelumfang unterbunden wird und noch gleichmäßigere und dichtere
Schwaden erreicht werden können.
Diese Aufgabe wird durch die Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
Die als nach außen vorspringende Stäbchen ausgebildeten Mitnehmer dienen
nicht zum Untergreifen und Aufnehmen des Schnittgutes und gelangen mit dem
Boden überhaupt nicht in Kontakt, so daß sie auch in diesen nicht eingreifen
oder sich in diesem verhaken können. Es besteht somit keinerlei Gefahr, daß
diese Mitnehmer an der Trommelwandung abbrechen und so Maschinen oder Vieh
gefähren können.
Auf der anderen Seite gewährleisten diese als nach außen vorspringende
Stäbchen ausgebildeten Mitnehmer eine sichere und sofortige Abförderung des
durch den Kragen aufgenommenen Schnittgutes, und somit eine wesentliche
Verbesserung des Abtransportes. Dieses kann sich somit nicht länger an der
Trommelwandung ansammeln. Durch die Formgebung dieser Stäbchen wird
weiterhin gewährleistet, daß das Schnittgut an diesen Mitnehmern nicht hängen
bleiben kann. Diese Stäbchen tragen daher in vorteilhafter Weise dazu bei, daß
das Schnittgut in noch gleichmäßigeren und dichteren Schwaden zusammenge
tragen wird. Ihre Ausbildung und Formgebung gewährleistet weiterhin, daß
unerwünschte Luftströmungen weitgehend vermieden werden, so daß der
zuverlässige Abtransport des Schnittgutes durch solche Luftströmungen nicht
beeinträchtigt wird.
Aus der DE-OS 28 38 420 ist eine Mähmaschine mit mindestens einem Kreisel
mähwerk bekannt, an dem mit Abstand von der Drehachse ein oder mehrere
Schneidvorrichtungen aufweisende Mähkreisel gelagert sind, denen der
Verlagerung des Schnittgutes dienende Führungseinrichtungen zugeordnet sind.
Diese bestehen aus Federstahlzinken und laufen mit einer niedrigeren Umfangs
geschwindigkeit als die Schneidvorrichtung um. Diese Federstahlzinken reichen
in radialer Richtung und nach unten bis nahe an die Messer der Maschine heran.
Es ist daher durchaus möglich, daß diese Zinken wie die Drahtzinken üblicher
Heuwerbungsmaschinen mit dem Boden oder Fremdkörpern in Kontakt geraten
und abbrechen.
Demgegenüber dient zum Aufnehmen und zum Verlagern des Schnittgutes bei
der Heuwerbungsmaschine nach der Erfindung der zinkenfrei ausgebildete
Ringkragen aus weichem, verformbaren Material. Die nach außen vorspringenden
Stäbchen sind dagegen im Abstand oberhalb dieses Kragens an der Trommel
wandung angeordnet und üben die oben im einzelnen dargelegte Funktion aus,
bei der sie keiner Gefahr eines Kontaktes mit dem Boden oder auf dem Boden
liegenden Fremdkörpern ausgesetzt sind. Im Gegensatz zu den Federstahlzinken
der Maschine nach der DE-OS 28 38 420 greifen die besonders geformten Stäb
chen gemäß der Erfindung außerordentlich schonend an dem abzufördernden
Schnittgut an.
Die Maßnahmen nach den Unteransprüchen dienen der weiteren Verbesserung
der Maßnahmen nach Anspruch 1. So fördern die Maßnahmen nach Anspruch 2
die Regelmäßigkeit des Abtransportes des Futters. Durch die Maßnahmen des
Anspruchs 3 wird das Umdrehen des Schnittgutes während des Abtransportes be
günstigt. Durch die Maßnahmen des Anspruchs 4 wird verhindert, daß das von
dem Kragen aufgenommene Schnittgut vorzeitig von dem Kragen abgleitet, was
dazu führen könnte, daß das Gut nicht ordnungsgemäß in dem Schwad abgelegt wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen an mehreren
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Gesamtansicht einer erfindungsgemäßen
Maschine in der Stellung zum seitlichen Schwaden
legen,
Fig. 2 eine Gesamtansicht einer erfindungsgemäßen
Maschine in der Stellung zum mittigen Schwaden
legen,
Fig. 3 in größerem Maßstab eine erfindungsgemäße Trommel,
und
Fig. 4 schematisch eine Draufsicht eines weiteren Aus
führungsbeispiels einer Trommel.
Gemäß der Darstellung in den Zeich
nungen umfaßt die erfindungsgemäße Maschine zwei Trommeln
1, 2, wovon jede um eine vertikale oder schwach geneigte
Achse 3, 4 in Drehung versetzt wird. Der Drehantrieb erfolgt
in an sich bekannter Weise und ist dem Hauptpatent zu ent
nehmen, wobei der Antrieb über die Zapfwelle des Schleppers
erfolgt. Die zwei Trommeln 1, 2 sind miteinander über einen
Querbalken 5 verbunden, der mittels eines zweiten Balkens
7 an einem Dreipunktbock 6 befestigt ist, der zwei untere
Anschlußstellen 8 und 9 sowie eine obere Anschlußstelle
10 aufweist, um die Maschine mit der Dreipunkthydraulik
eines Ackerschleppers zu verbinden. Für die Fortbewegung
der Maschine auf dem Boden ist unter jeder Trommel ein
Rad oder eine Kufe vorgesehen.
Wie bei der Konstruktion nach dem Hauptpatent
weist jede Trommel 1, 2 unten einen Ringkragen 11 und 12
auf, der biegsam und verformbar ist, eine geringe Dicke
aufweist und sich an die Unebenheiten des Bodens anpassend
unter das zu transportierende bzw. zu verschiebende Schnitt
gut taucht, so daß das Schnittgut bzw. Heu bei der Arbeit
auf der oberen Seite des Ringkragens transportiert wird.
Die Ringkragen 11 und 12 weisen vorzugsweise Einbuchtungen
13 und Rippen 14 auf, die das Erfassen und das Transpor
tieren des Schnittgutes begünstigen. Dank dieser Ringkragen
11 und 12 kommt die Anordnung ohne metallische Teile wie
z. B. Gabeln oder Zinken aus, die eine große Gefahr für Ballenpressen oder
Häcksler darstellen. Weiterhin wird das Schnittgut einer
seits sanft behandelt und andererseits nur vom Boden ab
gehoben befördert, so daß es durch das Erdreich nicht
beschmutzt wird.
Gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung
sind an der Wandung 15, 16 jeder Trommel 1, 2 längliche
Stäbchen 17 angebracht, die den Transport des Schnittgutes
begünstigen. Diese Stäbchen sind mittels Schrauben 18 an der
Wandung 15 bzw. 16 befestigt. Andere Befestigungsmittel wie
z. B. Nieten, eine Schweißverbindung oder eine Verklebung
wären ebenfalls möglich. Die aus Stahl, Leder, Gummi oder
einem Kunststoff bestehenden Stäbchen 17 arbeiten mit den
Ringkragen 11 und 12 beim Transportieren des Schnittgutes
eng zusammen.
Um den Transport des Schnittgutes zu begünstigen,
erstrecken sich die Stäbchen in Ebenen, die im wesentlichen
senkrecht zu den Achsen 3 und 4 der Trommeln 1 und 2 stehen.
Des weiteren sind die Stäbchen gegen die Drehrichtung ge
richtet, so daß sie das Schnittgut im vorderen Teil ihrer
Bahnen von sich wegschieben, ohne daß das Gut an ihnen
nachhaltig hängen bleibt. Beim Ausführungsbeispiel nach
Fig. 1 drehen sich die zwei Trommeln 1 und 2 in derselben
Drehrichtung, die durch die Pfeile F und F′ angedeutet ist.
Das Schnittgut wird so von der Trommel 2, die nach
vorne versetzt ist, zur Trommel 1 weitergeleitet, die das Gut in
Form eines seitlichen Schwadens absetzt. Wie aus Fig. 1
zu entnehmen, schließen die Stäbchen 17 mindestens teil
weise die Lücke zwischen den Trommeln 1 und 2. Das Schnitt
gut wird deshalb von der einen zu der anderen Trommel als
ganzes befördert.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 drehen
sich die zwei Trommeln 1 und 2 gegensinnig, so daß ihre
vorderen Hälften gegeneinander zudrehen (Pfeile F und G).
Aus diesem Grund bilden die Trommeln einen Mittelschwaden,
wobei der Verbindungsbalken 5 senkrecht zur Fortbewegungs
richtung A der Maschine steht. Weiterhin ist der Balken 5
vorzugsweise teleskopisch ausgebildet, um den Abstand
zwischen den zwei Trommeln 1 und 2 einstellen zu können. Auf
diese Weise kann man zwei Mähschwaden zusammen lagern,
um sie mittels einer Grünfuttersammelmaschine aufzunehmen.
Weiterhin schließen die Stäbchen 17 an den äuße
ren Seiten der Maschine, ein Gleiten des Schnittgutes über
die Ringkragen 11 und 12 hinweg aus. Deshalb wird es
möglich, eine Trennung gemäß einer geraden Linie zwischen
dem aufgesammelten Schnittgut und dem noch am Boden liegen
den Gut zu bewirken, während andererseits ein kompakter
Schwaden gebildet wird.
Um eine günstige Verteilung der Wirkung der
Stäbchen 17 zu erreichen, sind diese vorzugsweise in ver
schiedenen Ebenen und in der Drehrichtung der Trommeln 1,
2 gegeneinander versetzt angeordnet. Bei den abgebildeten
Ausführungsbeispielen sind die Stäbchen 17 in drei Ebenen
angeordnet.
Wie der Fig. 3 klar zu entnehmen ist, sind die
unteren Stäbchen 17 nach unten gerichtet, so daß sie einen
Winkel β zwischen 95° und 130° mit der Wandung 15, 16 der
Trommel 1 bzw. 2 einschließen. Dies Gestaltung gewähr
leistet eine bessere Zusammenarbeit mit den jeweiligen
Ringkragen 11 und 12, die selbst nach unten gerichtet sind.
Die äußeren Enden 19 der unteren Stäbchen befinden sich
aber mindestens 5 cm vom Boden in dem vorderen Teil ihrer
Bewegungsbahn entfernt, um jede Bodenberührung zu vermeiden.
Anhand derselben Figur sieht man weiterhin, daß die äuße
ren Enden 19 aller Stäbchen 17, bezogen auf die Drehrichtung der Trommel
1, 2, nach hinten gebogen sind. Der Winkel dieser
Verbiegung beträgt in bezug auf den nicht verbogenen Teil
des jeweiligen Stäbchens etwa 30°. Die Enden lassen sich
ebenfalls kreisbogenförmig gestalten. Dieses Merkmal ver
hindert, daß das Schnittgut an den Stäbchen (17) hängen
bleibt und nach hinten mitgezogen wird.
Gemäß der Ausführungsform nach Fig. 4 sind die
Stäbchen 17 auf ihrer ganzen Länge bogenförmig gestaltet,
so daß sie mit einer radialen Ebene einen Winkel α
einschließen, dessen Größe mit der Entfernung von ihren
inneren Enden kleiner wird.
Wegen dieser Anordnung bieten sie keinen Wieder
stand zum Freisetzen des Schnittgutes an dem seitlichen
Teil der Trommeln 1, 2 an, so daß in diesem Teil das
Schnittgut frei entlang der Stäbchen 17 gleitet, um einen
Schwaden zu bilden.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung über
steigt der Durchmesser D der Bewegungsbahn der Stäbchen 17,
die oben an den Trommeln 1 und 2 angeordnet sind den Durch
messer d der Bewegungsbahn der Stäbchen 17, die an dem
unteren Teil der Trommeln angeordnet sind. Diese oberen
Stäbchen gewährleisten auf diese Weise eine leichte Ver
dichtung des oberen Schwadenteils, so daß der Schwaden
regelmäßiger und widerstandsfähiger wird. Weiterhin wird
beim Schwadenwenden durch diese Stäbchen ein einwandfreies
Wenden um ca. 180° des Schnittgutes bewirkt, um das durch
den Boden angefeuchtete Schnittgut der Sonneneinstrahlung
auszusetzen. Zuletzt schließen solche Stäbchen eine Bewegung
des Schnittgutes über die Trommeln 1 und 2 hinweg aus, wenn
das Schnittgut eine hohe Dichte aufweist. Zu diesem Zweck
sind bei den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 1 bis 3
die oberen Stäbchen 17 länger ausgerichtet als die unteren
Stäbchen 17. Das gleiche Ergebnis kann ebenfalls erreicht
werden, wenn die Richtung der oberen Stäbchen 17 so liegt,
daß sie eher in einer radialen Stellung liegen.
Gemäß einem weiteren erfindungsgemäßen Merkmal
übersteigt der Außenumfang der Ringkragen 11 und 12 den
Durchmesser D der Bewegungsbahnen der Stäbchen 17. Dieser
Umfang könnte aber diesem Durchmesser gleich sein. Wegen
dieser Ausbildung können die Ringkragen 11, 12 das Erfassen
und den Transport des Schnittgutes vollends gewährleisten,
wobei die Stäbchen 17 nur vorhanden sind, um diesen Trans
port zu begünstigen.
Die erfindungsgemäße Maschine beschränkt sich
nicht auf das Schwadenlegen von Schnittgut wie Heu oder
Grünfutter. Sie läßt sich ebenfalls mit der gleichen
günstigen Wirkung zum Schwadenlegen von anderem am Boden
liegenden Gut wie z. B. Ranken von Weinstöcken einsetzen.
Claims (4)
1. Heuwerbungsmaschinen zum Schwadenlegen, Schwadenwenden oder
Zetten/Wenden mit wenigstens einer um eine lotrechte oder leicht
geneigte Achse antreibbaren Trommel, die in ihrem unteren Bereich eine nach
außen vorspringende Anordnung zum Untergreifen und Aufnehmen des Schnitt
gutes aufweist, welche zinkenfrei ausgebildet ist und aus einem Ringkragen aus
weichem, verformbaren Material besteht, der an seinem vom Umfang der Trommel
abgewandten Bereich Randausnehmungen aufweist, und bei der oberhalb des Ring
kragens Mitnehmer für das Schnittgut vorgesehen sind,
nach Patent 28 43 775, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer
als von der Trommelwandung nach außen vorspringende Stäbchen (17) ausgebildet
und der Drehrichtung der Trommel (1, 2) jeweils entsprechend und über ihre
ganze Länge gekrümmt sind, so daß sie mit den die Trommelachse enthaltenden,
radialen Ebenen (R) Winkel (α, α′, α′′) bilden, die zum freien Ende des Stäbchens
(17) hin kleiner werden.
2. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stäbchen (17) an der Trommelwandung (15, 16) in verschiedenen Höhen und
bezogen auf die Drehrichtung in unterschiedlichen Höhen versetzt angeordnet
sind.
3. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Durchmesser (D) der Bahn, die von den im oberen Teil
der Trommel (1, 2) angeordneten Stäbchen (17) beschrieben wird, den Durch
messer (d) der Bahn der im unteren Teil der Trommel (1, 2) angeordneten
Stäbchen (17) übersteigt (Fig. 3).
4. Heuwerbungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß der größte Durchmesser (D) der Bahnen der
Stäbchen (17) dem Durchmesser des Ringkragens (11, 12) annähernd gleich
kommt.
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