DE3590574C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Schwalbenschwanzverschlußkeil
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein derartiger
Schwalbenschwanzverschlußkeil ist aus der DE-OS 30 01 040 bekannt.
Bei dynamoelektrischen Maschinen und insbesondere bei dem Statorblechpaket
von großen dynamoelektrischen Maschinen ist es üblich,
eine ringförmige magnetische Masse aufzubauen, indem
dünne Bleche aus magnetischem Werkstoff auf Keilstäben gestapelt
werden. Die Bleche haben üblicherweise nutförmige
Öffnungen, die bei dem Stapelvorgang mit entsprechenden Öffnungen
in allen anderen Blechen ausgerichtet werden, um
einen Satz von parallelen Nuten in der inneren Oberfläche
der ringförmigen magnetischen Masse herzustellen. Ein oder
mehrere Leiter werden in jede Nut eingebracht, um die erzeugte
Elektrizität aufzunehmen, wenn die dynamoelektrische Maschine
ein Generator ist, oder den elektrischen Treiberstrom
zu empfangen, wenn die dynamoelektrische Maschine ein Motor
ist. Die Leiter in den Nuten einer großen dynamoelektrischen
Maschine führen hohe Ströme und sind starken Magnetfeldern
ausgesetzt. Auf sie wirken deshalb sehr starke Kräfte ein,
die bestrebt sind, sie in den Nuten zu verschieben. Wenn
keine Maßnahmen getroffen werden, um das zu verhindern,
sind die auf die Leiter einwirkenden Kräfte in der Lage,
dieses in den Nuten zu verschieben und das Blechpaket zu beschädigen
oder zu zerstören.
Zum festen Haltern der Leiter in den Nuten ist es üblich, schwalbenschwanzförmige
Teile in den Nuten in den Blechen vorzusehen.
Die schwalbenschwanzförmigen Nuten werden so angeordnet, daß,
wenn entsprechende schwalbenschwanzförmige Keile in die Nuten
eingesetzt werden, die Leiter in ihrer Lage festgehalten werden.
Diese Keile wurden ursprünglich aus Hartholz hergestellt und über
den Leitern in die Schwalbenschwanznuten eingetrieben. In jüngerer
Zeit sind die Keile aus baumwollverstärktem Phenolharz hergestellt
worden. Bei einer vorgesehenen Lebensdauer von 40 Jahren
einer großen dynamoelektrischen Maschine können diese Keile so
stark schrumpfen, daß sich die Leiter lockern und dadurch Leiterschwingungen
ausbilden, so daß die Keile ausgetauscht werden
müssen.
Bekannte Schwalbenschwanzverschlußkeile benutzen eine Glasfaserverstärkung
in einem duroplastischen Harz. Solche Glasfaser/Harz-
Systeme ergeben eine ausreichende Langzeitabmessungsstabilität,
um Schrumpfung zu vermeiden, und haben eine gute Beständigkeit
bei Temperaturen, die im normalen Betrieb und im Überlastbetrieb
auftreten können. Die Verwendung von Glasfasern als Verstärkungswerkstoff
bringt andere Probleme mit sich, die nicht auftreten,
wenn Verschlußkeile aus Hartholz oder aus baumwollverstärktem
Harz benutzt werden.
Glasfasern sind abrasiv bzw. abschleifend. Im Gebrauch sind die
starken magnetischen Kräfte, die durch den Läufer einer großen
dynamoelektrischen Maschine erzeugt werden, groß genug, um den
kreisförmigen Querschnitt des Ständers etwas elliptisch zu verformen.
Die Hauptachse der elliptischen Verformung dreht sich
mit den Magnetpolen des Läufers mit einer Drehzahl von beispielsweise
3600 U/min. Die Ständernuten werden dadurch in sehr
geringem Maße mit einer doppelten Netzfrequenz von 100 bzw. 120 Hz
zyklisch erweitert und verengt, wenn die Maxima und Minima der
elliptischen Verformung zweimal pro Umdrehung des Läufers an
ihnen vorbeilaufen.
Die Bewegung der Paßfläche der Schwalbenschwanznuten in bezug
auf die Schwalbenschwanzverschlußkeile, die im Betrieb durch
die zyklische Erweiterung und Verengung der Schwalbenschwanznuten
erzeugt wird, beinhaltet eine Reibkomponente, die den
Harzoberflächenüberzug abtragen, und dadurch die darunterliegende
Glasfaserverstärkung freilegen kann. Wenn die Glasfasern
erst einmal in Kontakt sind, kann weiteres Reiben der
abrasiven Glasfasern an den Kanten der Bleche die Kanten der
Bleche abschleifen, wodurch ein magnetisch und elektrisch
leitendes Pulver erzeugt wird, das, wenn ihm gestattet wird,
sich in der dynamoelektrischen Maschine auszubreiten, einen
elektrischen Ausfall verursachen kann. Darüber hinaus kann
das Abtragen von Werkstoff aufgrund des gegenseitigen Abschleifens
der Paßflächen der Schwalbenschwanznuten und der
Schwalbenschwanzverschlußkeile schließlich die Haltekräfte
verringern, die auf die Leiter durch die Verschlußkeile ausgeübt
werden, und in einem extremen Fall die Bewegung der
Leiter in den Nuten gestatten, was mit denselben unerwünschten
Ergebnissen verbunden ist, die durch die Schrumpfung der
Verschlußkeile älteren Typs verursacht werden.
Die Bleche werden üblicherweise durch Stanzen bearbeitet, um
die Leiternuten einschließlich der schwalbenschwanzförmigen
Teile derselben herzustellen. Nach dem Stanzen werden die
Bleche mit einer Isolierschicht aus einem herkömmlichen anorganischen
Lack überzogen, um einen Wirbelstromfluß zwischen
benachbarten Blechen zu verhindern. Wenn die Bleche übereinander
gestapelt werden, um ein Ständerblechpaket herzustellen,
gestatten Fertigungstoleranzen bei der Herstellung und
dem Stapeln der Bleche, daß die Kanten von einigen Blechen
weiter in die Schwalbenschwanznut vorstehen als die von anderen.
Dieses Vorstehen kann beispielsweise in der Größenordnung
von etwa 0,25 mm liegen. Bei einem Einbauverfahren
werden starre Verschlußkeile in Längsrichtung in
die Nut getrieben. Die vorstehenden Kanten der Bleche sind
relativ zerbrechlich und könnten sich verbiegen, wenn die
starren Verschlußkeile in die Schwalbenschwanznuten getrieben
werden. Die Isolation der Kanten von verformten Blechen
kann abgekratzt werden oder abblättern. Dieses Verbiegen der
Kanten der Bleche und das Abtragen ihrer Isolation kann die
Isolation zwischen den Blechen zerstören und einen Wirbelstromfluß
gestatten, der Erwärmung und geringeren Wirkungsgrad
zur Folge hat. Die bekannten Verschlußkeile haben ausreichende
Biegsamkeit und Schmiereigenschaften, um die Beschädigung
während des Eintreibens der Schwalbenschwanzverschlußkeile
im wesentlichen zu vermeiden oder wesentlich zu
reduzieren.
Der Übergang auf Schwalbenschwanzverschlußkeile mit Glasfaserverstärkung
ist zwar unter dem Gesichtspunkt der Langzeitabmessungsstabilität
und der Wärmebeständigkeit erwünscht, er
macht jedoch das Problem des Eintreibens der Verschlußkeile
komplizierter. Die glasfaserverstärkten Verschlußkeile sind
härter und es mangelt ihnen an den Schmiereigenschaften der
früher verwendeten Verschlußkeile. Es ist daher wahrscheinlicher,
daß durch den Eintreibvorgang die Kanten der Bleche
beschädigt werden und die Isolation zwischen den Blechen
nachteilig beeinflußt wird.
Der Eintreibvorgang hat außerdem eine nachteilige Auswirkung
auf den glasfaserverstärkten Verschlußkeil. Während des Verschlußkeileintreibvorgangs
kann die Harzoberflächenschicht,
die ursprünglich die Glasfasern bedeckt, von der Oberfläche
des Schwalbenschwanzverschlußkeils durch die vorstehenden
Kanten der Bleche abgekratzt werden, wodurch die abrasiven
Glasfasern freigelegt werden. Die freiliegenden Glasfasern
sind nicht nur in der Lage, die freiliegende Isolierung von
den Blechen während der übrigen Verschlußkeileintreibvorganges
abzutragen, sondern sie liegen auch frei und können
während des Betriebes der dynamoelektrischen Maschine Abrieb
verursachen, wie es oben beschrieben worden ist.
Eine Möglichkeit zum Vermindern der Probleme, die mit dem Verschlußkeileintreibvorgang
verbunden sind, ist in der US-PS
42 00 818 beschrieben, wonach eine Schicht einer aromatischen
Polyamidfaser in einem duroplastischen Harz mit
denjenigen Oberflächen eines glasfaserverstärkten Schwalbenschwanzverschlußkeils
verbunden wird, die mit den Blechen in
Berührung kommen können. Die Polyamidfaserschicht gibt der
Oberfläche ein gewisses Maß an Elastizität und Schmiereigenschaften,
ähnlich wie bei den Hartholzverschlußkeilen, wodurch
das Abtragen der Isolation während des Verschlußkeileintreibvorganges
reduziert wird. Diese US-Patentschrift befaßt
sich aber lediglich mit dem Veschlußkeileintreibvorgang,
nicht aber mit dem Problem des Abriebs während des Betriebes
der dynamoelektrischen Maschine.
Die Verwendung einer polyamidfaserverstärkten Schicht auf
einem Schwalbenschwanzverschlußkeil erfolgt nur dann, wenn
es absolut notwendig ist. Ein Typ einer aromatischen Polyamidfaser,
der in der erwähnten US-Patentschrift erläutert
ist, ist ein Typ, der so beständig gegen Schneiden ist, daß
er beispielsweise bei der Herstellung von kugelsicherer
Kleidung benutzt wird. Genau diese Eigenschaft macht es sehr
schwierig und teuer, das Material auf die Größe und Form zuzuschneiden,
die zum Überziehen eines Schwalbenschwanzverschlußkeils
erwünscht sind. Darüber hinaus ist dieses Material
viel teurer als andere herkömmlichere Materialien, und
dieses Kostenverhältnis dürfte sich in der nahen Zukunft
wahrscheinlich nicht ändern.
Eine andere Lösung für das Einführen von Schwalbenschwanzverschlußkeilen,
die in der US-PS 39 49 255 beschrieben ist,
eliminiert den Verschlußkeileintreibvorgang überhaupt,
wodurch jegliche Probleme aufgrund des Verbiegens der
Bleche während des Verschlußkeileintreibvorganges beseitigt
werden. Dabei hat jeder Schwalbenschwanzverschlußkeil
eine spitz oder konisch zulaufende untere Fläche. Der
Schwalbenschwanzverschlußkeil ist in die Schwalbenschwanznut
lose einpaßbar und längs der Schwalbenschwanznut frei axial
bewegbar, und zwar ohne Druckberührung mit den Kanten der
Bleche. Wenn der Schwalbenschwanzverschlußkeil in seiner endgültigen
axialen Lage ist, wird ein Schiebeteil, das eine
passende, konisch zulaufende obere Fläche gegenüber der konisch
zulaufenden unteren Fläche des Schwalbenschwanzverschlußkeils
hat, unter die geneigte innere Oberfläche des
Schwalbenschwanzverschlußkeils getrieben, um die Paßoberfläche
des Schwalbenschwanzverschlußkeils direkt in Berührung
mit den Kanten der Bleche zu treiben, ohne daß es notwendig
ist, die Verschlußkeile längs der Schwalbenschwanznut vorzutreiben.
Das Verbiegen der Kanten von vorstehenden Blechen
und jedes davon begleitete Abtragen von Isolation von den
Kanten während eines Verschlußkeileintreibvorganges sind somit
beseitigt, selbst wenn ein glasfaserverstärkter Verschlußkeil
benutzt wird.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Schwalbenschwanzverschlußkeil
derart auszubilden, daß der Langzeit-Abriebverschleiß
der Bleche und der Keile einer dynamoelektrischen Maschine im
wesentlichen beseitigt wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Maßnahmen des Patentanspruches
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere
darin, daß sowohl die Fertigungskosten von Nutkeilen gesenkt
werden als auch der Abriebverschluß der Bleche und Keile
im Betrieb praktisch beseitigt wird. Ferner sind die Erzeugung
von elektrisch und magnetischen leitfähigem Staub, der durch einen
Schleifkontakt zwischen Auflageflächen von Schwalbenschwanzverschlußkeilen
und Schwalbenschwanznuten einer dynamoelektrischen
Maschine erzeugt wird, vermieden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 einen Querschnitt eines Teils eines Ständerblechpakets
einer dynamoelektrischen Maschine
mit einer Ständernut, die einen Schwalbenschwanzverschlußteil
gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung enthält,
Fig. 2 eine Längsschnittansicht der Ständernut
nach der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 einen vergrößerten Querschnitt einer Oberfläche,
die aus Enden von Blechen gebildet
ist, zur Veranschaulichung der Unregelmäßigkeiten,
die durch Fertigungstoleranzen verursacht
werden, und
Fig. 4 einen Querschnitt eines Teils eines Ständerblechpakets
mit einem einstückigen Schwalbenschwanz
gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung.
Fig. 1 zeigt einen Teil eines Ständerblechpakets einer
elektrischen Maschine, das insgesamt mit 10 bezeichnet ist.
Das Ständerblechpaket 10 ist wie üblich aus mehreren dünnen
Blechen 12 aufgebaut, die beispielsweise
eine Dicke von etwa 0,51 mm haben können. Jedes
Blech 12 weist eine oder mehrere Nuten 14 auf, die in dem zusammengebauten
Ständerblechpaket 10 aufeinander ausgerichtet
sind, so daß Nuten gebildet sind, die sich über die gesamte
axiale Länge des Ständerblechpakets 10 erstrecken. Ein oder
mehrere Leiter sind üblicherweise in jeder Nut 14 angeordnet.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein unterer
Leiterstab 16 am Grund der Nut 14 angeordnet, und ein oberer
Leiterstab 18 ist über dem unteren Leiterstab 16 angeordnet.
Außerdem ist auf übliche Weise eine Leiterstabisolation 20
um den unteren Leiter 16 und um den oberen Leiter 18 angeordnet,
und eine Schicht Füllmaterial 22 ist zwischen ihnen
angeordnet. Eine nichtmetallische Seitenwellfeder 24 ist in
der Nut 14 auf einer Seite des unteren Leiterstabes 16 angeordnet,
um diesen in stationären Reibkontakt mit einer entgegengesetzten
Seite der Nut 14 zu drücken. Ebenso ist eine
nichtmetallische Seitenwellfeder 26 in der Nut 14 längs des
oberen Leiterstabes 18 angeordnet, um ihn in stationären
Reibkontakt mit einer entgegengesetzten Seite der Nut 14 zu
drücken. Eine Schicht Füllmaterial 28 ist über dem oberen
Leiterstab 18 angeordnet.
Eine Schwalbenschwanznut 30 ist in der Nut 14 durch entgegengesetzte
Kerben 32 a und 32 b mit Abstand oberhalb der Füllmaterialschicht
28 gebildet. Ein zweiteiliger
Schwalbenschwanzverschlußkeil 34 ist in die Schwalbenschwanznut
30 einpaßbar, um eine im wesentlichen reine radiale Haltekraft
an dem oberen Leiterstab 18 und dem unteren Leiterstab
16 zu erzeugen. Der Schwalbenschwanzverschlußkeil 34 besteht
aus einem Keil 36 und einem Schieber 38. Der
Keil 36 hat abgewinkelte Lippen 40 a und 40 b mit abgewinkelten
Auflageflächen 42 a bzw. 42 b in flächigem Kontakt mit
entsprechenden abgewinkelten Anlageflächen 44 a bzw. 44 b der
Kerben 32 a und 32 b. Die unteren Flächen 46 a und 46 b der abgewinkelten
Lippen 40 b und 40 b sind nicht in tragendem Kontakt
mit nach oben weisenden Winkelflächen 47 a und 47 b der
Kerben 32 a bzw. 32 b. Eine Einbettschicht 48 a auf der abgewinkelten
Auflagefläche 42 a und eine entsprechende Einbettschicht
48 b auf der abgewinkelten Auflagefläche 42 b sind vorgesehen,
um direkten Kontakt zwischen der abgewinkelten Auflagefläche
42 a und der abgewinkelten Anlagefläche 44 a sowie
zwischen der abgewinkelten Auflagefläche 42 b und der abgewinkelten
Anlagefläche 44 b zu verhindern, was im folgenden noch
näher beschrieben ist.
Ein zyklisches Öffnen und Schließen der Nut 14 mit 100 bzw. 120 Hz
(in einem Beispielsfall bei einer zweipoligen dynamoelektrischen
Maschine mit 3600 U/min), das durch eine elliptische
Verformung des Ständerblechpakets 10 durch das Magnetfeld
eines Läufers 50 erzeugt wird, ist durch einen mit zwei Spitzen
versehenen Pfeil 52 am äußeren Ende der Nut 14 dargestellt.
Die Bewegung, die durch den Doppelpfeil 52 dargestellt ist,
erzeugt eine Relativbewegung der abgewinkelten Anlageflächen
44 a und 44 b in bezug auf die abgewinkelten Auflageflächen
42 a und 42 b, die prinzipiell normal zu deren Berührungsebenen
ist, aufgrund der Neigungen der Berührungsebenen aber
auch eine Reibkomponente der Relativbewegung umfassen kann,
die längs ihrer Berührungsebenen gerichtet ist.
In Fig. 2 ist ein teilweise eingebauter Schwalbenschwanzverschlußkeil
34 längs anschließend an einen vollständig eingebauten Schwalbenschwanzverschlußkeil
34 a in der Schwalbenschwanznut 30 dargestellt.
Jeder Schwalbenschwanzverschlußkeil 34 ist herkömmlicherweise
etwa 100 mm bis etwa 203 mm
lang, und mehrere Schwalbenschwanzverschlußkeile 34 werden
Ende an Ende angeordnet, um die volle Länge der Schwalbenschwanznut
30 auszufüllen. Der Keil 36 hat eine geneigte
untere Fläche 54, die eine Auflagefläche für eine geneigte
obere Fläche 56 des Schiebers 38 bildet. Zum Einbauen des
Schwalbenschwanzverschlußkeils 34 in die Schwalbenschwanznut
30 wird der Keil 36 frei in die Position an dem zuvor
eingebauten Schwalbenschwanzverschlußkeil 34 a geschoben.
Das ist möglich, weil, bis der Schieber 38 eingebaut ist,
der Keil 36 lose in der Schwalbenschwanznut 30 sitzt.
Der Schieber 38 wird in eine Position geschoben, in der die
geneigte obere Fläche 56 an der geneigten unteren Fläche 54
gleitet, um dadurch lediglich radialen Druck auf den
Keil 36 auszuüben, was durch einen Pfeil 57 angedeutet
ist, wodurch die Einbettschichten 48 a und 48 b (in Fig. 2
nicht gezeigt) direkt und radial in Kontakt mit der abgewinkelten
Anlagefläche 44 a (und der nicht gezeigten abgewinkelten
Anlagefläche 44 b) der Schwalbenschwanznut 30 bewegt werden. Wenn
der Schieber 38 eingetrieben worden ist, sind die Beziehungen
der Teile des Schwalbenschwanzverschlußkeils 34 dieselben
wie die Beziehungen der entsprechenden Teile des vollständig
eingebauten Schwalbenschwanzverschlußkeils 34 a.
Fig. 3 zeigt eine stark vergrößerte Querschnittansicht der
abgewinkelten Anlagefläche 44 a des Ständerblechpakets 10.
Wegen der Fertigungstoleranzen liegen die Spitzen 58 der
Bleche 12, die die abgewinkelte Anlagefläche 44 a bilden,
nicht in derselben Ebene. Statt dessen wird die abgewinkelte
Anlagefläche 44 a am besten durch ein mittleres Oberflächenniveau
60 gekennzeichnet, das durch eine gestrichelte Linie
dargestellt ist und um das die tatsächlichen Positionen
der Spitzen 58 variieren können. Diese Variation kann in
einem praktischen Fertigungsprozeß das Vorstehen von einigen
Spitzen 58 bis zu einem Spitzenoberflächenniveau 62 beinhalten,
das durch eine gestrichelte Linie dargestellt ist und
sich um eine Strecke D 1 über das mittlere Oberflächenniveau
60 hinaus erstrecken kann. Die Strecke D 1 kann beispielsweise
etwa 0,25 mm betragen. Wenn eine richtig gewählte
Einbettschicht 48 a vorgesehen ist, die eine Dicke D 2 hat,
welche in einem vorbestimmten Verhältnis zu der Überstandsstrecke
D 1 steht, dann können sich die überstehenden Spitzen
58 in die Einbettschicht 48 a einbetten, ohne genug Kontaktdruck
zu erzeugen, um in die Einbettschicht 48 a einzubrechen
oder einzuschneiden. Das heißt, die vorstehenden Spitzen 58
der abgewinkelten Anlagefläche 44 a betten oder drücken sich
in das Material der Einbettschicht 48 a ein, bis das mittlere
Oberflächenniveau 60 der abgewinkelten Anlagefläche 44 a vollständig
an einer Oberfläche der Einbettschicht 48 a trägt und
dadurch die Kontaktkräfte über der gesamten Kontaktfläche
verteilt. Wir haben festgestellt, daß ein Verhältnis von D 2
zu D 1 von wenigstens 1,2 ausreicht, um einen wesentlichen
Schutz dagegen zu bieten, daß die abgewinkelte Anlagefläche
44 a in direktem Kontakt mit dem darunterliegenden Material
des Verschlußkeils 36 kommt, der beispielsweise aus einem
glasfaserverstärkten duroplastischen Harz bestehen kann,
beispielsweise einem Polyesterharz. Es ist erwünscht, die
Einbettschicht 48 a so dünn wie möglich zu halten und trotzdem
für eine vollständige Einbettung der Spitzen 58 zu sorgen.
Bei einer Dicke von mehr als etwa 2,5 mm kann
die Schrumpfung, die bei den meisten nichtabrasiven Fasern
über einer Lebensdauer von 40 Jahren unter den erwarteten
Temperaturbedingungen auftritt, ausreichend sein, um eine
Lockerung zu gestatten.
Wenn eine bessere Kontrolle der Toleranzen der Bleche 12 erzielt
wird, kann die Einbettschicht 48 dünner gemacht werden
als der oben angegebene Wert. Das Verbessern der Toleranzen
um einen Faktor von etwa zwei erscheint durchführbar und ergibt
daher eine untere Grenze der Dicke der Einbettschicht
48 von etwa 0,125 mm. Ein bevorzugter Bereich
der Dicke der Einbettschicht reicht daher von etwa 0,125 mm
bis etwa 2,5 mm.
In der bevorzugten Ausführungsform haben wir zufriedenstellenden
Schutz erzielt, indem wir eine bis drei Gewebelagen
benutzt haben, von denen jede im ausgehärteten Zustand eine
Dicke von etwa 0,2 mm ergibt. In der bevorzugtesten
Ausführungsform benutzen wir zwei Lagen Baumwollgewebe,
von denen jede eine ausgehärtete Dicke von etwa 0,2 mm
ergibt.
Das Erzielen großer Werte der Dicke der Einbettschicht 48 a
kann ein Verarbeitungsproblem darstellen.
Wenn das Erzielen eines großen Wertes der Dicke versucht wird,
indem viele Faserlagen benutzt werden, kann es schwierig werden,
den Verschlußkeil zu formen. Es ist möglich, eine
Dicke von 2,5 mm herzustellen, indem zwei Lagen
eines dicken Baumwollgewebes oder von Baumwollwatte benutzt
werden. In der bevorzugten Ausführungsform wird ein Verhältnis
von D 1 zu D 2 von etwa 1,2 bis etwa 10 benutzt. In einer bevorzugteren
Ausführungsform wird ein Verhältnis von D 1 zu D 2 von
etwa 1,2 bis etwa 2 benutzt. In der bevorzugtesten Ausführungsform
wird ein Verhältnis von D 1 zu D 2 von etwa 1,4 bis etwa
1,8 benutzt. Größere Dicken D 2 können im Rahmen der Erfindung
benutzt werden. Ein Grenzwert für die Dicke D 2 ist abhängig
von der Art des Materials, aus dem die Einbettschicht 48 a
besteht. Einige der geeigneteren Materialien, die im folgenden
erläutert sind, sind bei großen Dicken abmessungsmäßig
unstabil, weshalb es zur Schrumpfung kommt, wenn übermäßige
Dicken benutzt werden.
Als geeignetes nichtabrasives Verstärkungsmaterial
in der Einbettschicht 48 a sind
die meisten natürlichen Fasern geeignet, und zwar
Hanf, Sisal, Jute, Flachs und Baumwolle, da diese im allgemeinen
nichtabrasive Materialien sind, die ohne weiteres in
eine Harzmatrix eingebaut werden können.
Darüber hinaus können Kombinationen unterschiedlicher
Fasern, wie beispielsweise eine Kombination aus gewebter
oder nichtgewebter Baumwolle oder anderen Naturfasern
mit einer kleineren Menge von gewebten oder nichtgewebten Kunstfasern, als Kombination
von Eigenschaften gewählt werden, die eine solche Kombination
bietet. Eine derartige Kombination kann Baumwollgewebe mit
einer Polymerfaser umfassen.
Wenn für einen besonderen Verwendungszweck bessere Schmiereigenschaften
erwünscht sind, kann eine Kombination aus
einer Faser und einem Pulver benutzt werden. Beispielsweise
ergibt eine Baumwollfaser, die mit einem geeigneten flüssigen
Harz getränkt ist, das einen Anteil an Polyethylen-, Polypropylen-,
Teflonteilchen oder anderen Schmierstoffteilchen enthält,
nach dem Aushärten auf der Oberfläche der abgewinkelten
Auslagefläche 42 a (in Fig. 1 gezeigt) eine bessere Leistungsfähigkeit
gegenüber einem ähnlichen Gewebe- und Harzsystem,
bei dem das Harz keine Schmierstoffteilchen enthält. Ein
mehrschichtiges System kann ebenfalls benutzt werden. Beispielsweise
kann eine Oberflächenschicht aus einem mit Baumwollgewebe
verstärkten Harz mit einer Grundschicht aus einem
kunstfaserverstärkten Harz zufriedenstellend sein. Beide
Schichten in einem derartigen Zweischichtsystem sind vorzugsweise
mit demselben oder mit unterschiedlichen Prepreg-Harzen
imprägniert und werden gleichzeitig ausgehärtet. Ein weiteres
mehrschichtiges System kann beispielsweise eine Oberflächenschicht
umfassen, bei der eine Baumwollfaserverstärkung benutzt
wird, eine Zwischenschicht, bei der eine Kunstfaserverstärkung
benutzt wird, und eine innere Schicht, bei der
eine Baumwollfaserverstärkung benutzt wird.
In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung haben wir
ermittelt, daß eine zweilagige Schicht aus mit Prepreg-Harz
imprägniertem Baumwollgewebe einen zufriedenstellenden
Schutz bietet, denn es wurde kein Einschneiden und keine Abrasion
beobachtet. Jede Baumwollgewebeschicht ergibt eine ausgehärtete
Dicke von etwa 0,2 mm. Der zweilagige
Aufbau ergibt eine Gesamtdicke von etwa 0,4 mm.
Für einen Wert von 0,25 mm für
D 1 ergibt das ein Verhältnis von D 1 zu D 2 von etwa 1,6, das
innerhalb des bevorzugtesten Bereiches liegt. Als eine solche
zweilagige baumwollverstärkte Einbettschicht 48 a im Gebrauch
getestet und später untersucht wurde, wurde beobachtet,
daß die Unregelmäßigkeiten der abgewinkelten Anlagefläche 44 a
ein eingedrücktes Spiegelbild in dem Werkstoff der Einbettschicht
48 a erzeugt hatten, ohne in die Einbettschicht 48 a
einzuschneiden und ohne Werkstoffverlust. Da Baumwollgewebe
für seine einfache Verarbeitbarkeit und für seine geringen
Kosten bekannt ist, bevorzugen wir eine solche Struktur für
die Einbettschicht 48 a.
Es sollte besonders erwähnt werden, daß die Abmessung D 2
nicht als ein Absolutwert angegeben werden kann. D 2 kann
vielmehr nur in Beziehung zu dem Überstand D 1 über die mittlere
Oberfläche der abgewinkelten Anlagefläche 44 a angegeben
werden. Wenn es möglich wäre, den Wert von D 1 um einen Faktor
5 wesentlich zu reduzieren, indem beispielsweise engere Fertigungstoleranzen
benutzt werden, könnte die Dicke D 2 der
Einbettschicht 48 a entsprechend reduziert werden. Wenn praktische
Fertigungstoleranzen erfordern, daß D 1 mehrmals
größer ist als der Nennwert von 0,25 mm, der in
dem obigen Beispiel benutzt wird, muß die Mindestdicke D 2
proportional vergrößert werden. In beiden Fällen bleibt jedoch
die Mindestdicke D 2 der Einbettschicht 48 a das 1,2fache
des maximalen Überstands der Spitzen 58 über das mittlere
Oberflächenniveau 60.
Gemäß der Darstellung in Fig. 1 finden sich wie erwähnt die
einzigen Oberflächen des Verschlußkeils 36, die die Bleche
12 berühren, auf den abgewinkelten Auflageflächen 42 a und
42 b. Die Einbettschichten 48 a und 48 b können daher auf diese
Oberflächen beschränkt werden. Wegen der Billigkeit und der
Verarbeitbarkeit des baumwollverstärkten Materials ist es in
der bevorzugten Ausführungsform wegen der Einfachheit der
Fertigung jedoch erwünscht, das baumwollverstärkte Material
auch über einer oberen Oberfläche 64 aufzubringen. Das gestattet
das Einlegen einer doppelten Schicht von mit Prepreg-
Harz imprägnierten Baumwollgewebe in eine Form, das Auflegen
einer glasfaserverstärkten Masse auf die Gewebeschicht und
das Aushärten der Masse bei geeigneter Temperatur und mit geeignetem
Druck für eine Dauer, die ausreicht, um der Masse
die Gestalt der Form zu geben und die Harze sowohl in der
Oberflächenschicht als auch in dem Körper des Schwalbenschwanzverschlußkeils
34 auszuhärten. Zur Erleichterung der
Fertigung und um zu gewährleisten, daß das vollständige Bedecken
der abgewinkelten Auflageflächen erreicht wird, kann
das mit Prepreg-Harz imprägnierte Baumwollgewebe die unteren
Oberflächen 46 a und 46 b wenigstens teilweise überlappen.
Die obige Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform, in der
ein Baumwollgewebe oder ein anderes Gewebe als Verstärkung in
einer Einbettschicht benutzt wird, sollte einen nichtgewebten
Stoff nicht von der Erfindung ausschließen. Im Gegenteil, die
Verstärkung in einer einlagigen Einbettschicht oder in einer
oder mehreren Schichten in einer mehrlagigen Einbettschicht
kann im Rahmen der Erfindung ein nichtgewebtes Vlies sein.
In Fig. 4 ist ein einstückiger Schwalbenschwanzverschlußkeil
66 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung dargestellt.
Der einstückige Schwalbenschwanzverschlußkeil 66 wird
axial längs der Schwalbenschwanznut eingetrieben, wie es in
der Beschreibungseinleitung erwähnt worden ist. Gemäß der in
der Beschreibungseinleitung erwähnten DE-OS 30 01 040 dient
die Verwendung eines aromatischen Polyamids zum Schutz der
Oberfläche des Nutverschlußkeils während des Verschlußkeileintreibvorganges,
wobei eine Deckschicht aus einem aromatischen
Polyamidfaservlieses benutzt wird, das mit einem duroplastischen
Harz imprägniert ist. Die genannte DE-OS
sagt nichts über die Leistungsfähigkeit der Deckschicht
im Gebrauch aus. Wir glauben jedoch, daß eine Einbettschicht
48 a, die die Eigenschaften gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung hat, zumindest ebenso zufriedenstellend
ist, und zwar nicht nur hinsichtlich der Abrasionsbeständigkeit
während des Eintreibens des Verschlußkeils, sondern
auch hinsichtlich der Beständigkeit gegen Abrasion im Gebrauch
aufgrund des periodischen Öffnens und Schließens der
Nut 14. Die Verwendung von teueren und schwierig zu bearbeitenden
aromatischen Polyamidfasern kann daher durch die vorliegende
Erfindung beseitigt oder fakultativ gemacht werden,
und zwar sogar bei einem eingetriebenen Verschlußkeil. Eine
Einbettschicht 48 a, bei der eine Naturfaserverstärkung entweder
in Vlies- oder in Gewebeform benutzt wird, sollte sowohl
während des Eintreibens als auch anschließend während
des Gebrauches abriebbeständig sein. Die Verwendung einer
Naturfaserverstärkung, beispielsweise in Form eines Baumwollgewebes,
kann daher eine beträchtliche Verringerung der
Fertigungskosten von Nutkeilen ergeben, die entsprechend
hergestellt werden.
Claims (15)
1. Schwalbenschwanzverschlußkeil für eine Nut einer dynamoelektrischen
Maschine, wobei die Nut durch ausgerichtetes Übereinanderstapeln
von mehreren Blechen, die jeweils eine entsprechende
Nut in Schwalbenschwanzform mit
ersten und zweiten abgewinkelten Anlageflächen aufweisen, mit folgenden
Merkmalen:
- - ein Keil (36) weist eine erste und eine zweite abgewinkelte Lippe (40 a, 40 b) auf, die in die erste bzw. zweite Schwalbenschwanznut lose einpaßbar sind, wobei die erste und die zweite Lippe je eine abgewinkelte Auflagefläche (42 a, 42 b) aufweisen, die unter Winkeln angeordnet sind, welche den Winkeln der ersten bzw. zweiten abgewinkelten Anlagefläche (44 a, 44 b) entsprechen;
- - der Keil (36) besteht aus einer glasfaserverstärkten Harzmatrix,
- - auf den abgewinkelten Auflageflächen (42 a, 42 b) ist jeweils eine Einbettschicht (48) angeordnet, die die Auflageflächen des Keils (36) von den Anlageflächen der Nut trennen,
- - jede Einbettschicht (48 a, 48 b) weist eine nicht-abschleifende Faser in einer Harzmatrix auf,
- - jede Einbettschicht (48 a, 48 b) hat eine Dicke von etwa 0,125 mm bis etwa 5 mm,
dadurch gekennzeichnet, daß die Faser
eine Naturfaser ist.
2. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Faser eine Baumwollfaser ist.
3. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Faser eine Hanffaser ist.
4. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Faser eine Sisalfaser ist.
5. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Faser eine Flachsfaser ist.
6. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Faser eine Jutefaser ist.
7. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Faser eine Naturfaser mit einer kleinen Menge einer Kunstfaser
ist.
8. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach einem der Ansprüche
1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die ausgehärtete Harzmatrix einen Anteil an Schmierteilchen
enthält.
9. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Dicke etwa das 0,01fache bis etwa das 0,012fache
der vorbestimmten maximalen Strecke beträgt.
10. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, die erste
und die zweite Einbettschicht jeweils wenigstens eine
Lage eines gewebten Baumwollstoffes in einer ausgehärteten
Harzmatrix aufweisen.
11. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Lagen mit einer ausgehärteten Dicke von etwa 0,125 mm
bis etwa 2,5 mm vorgesehen sind.
12. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die
ausgehärtete Dicke etwa 0,25 mm bis etwa 1,25 mm beträgt.
13. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
ersten und zweiten Einbettschichten jeweils einen Film
aus einem synthetischen Harz aufweisen.
14. Schwalbenschwanzverschlußkeil nach einem der Ansprüche
1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Keil eine geneigte untere Fläche aufweist, die mit einem Schieber
mit einer geneigten oberen Fläche
in Eingriff bringbar ist.
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