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BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine stapelbare Schachtel, erzeugt
aus einem Blatt aus halbstarrem Material, z.B.
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Karton oder ähnliches Material.
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Wie bekannt, befinden sich zur Zeit zahlreiche Arten von Kartonbehältern
mit verschiedensten Anwendungsbereichen im Handel. Die hochbelastbaren Kartonschachteln
weisen gewöhnlich ein Profil auf, das den normalerweise für Obst, Gemüse und ähnliche
Erzeugnisse verwendeten Kisten sehr ähnlich sieht.
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Der Einsatz von Kartonschachteln bzw. -kisten anstatt Behältern aus
Holz bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, nicht zuletzt die niedrigen Kosten
und das geringe Gewicht.
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Dieser Einsatz ist bisher aus zweierlei Gründen noch nicht allgemein
verbreitet.
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Erstens sind die heutigen Kartonschachteln etwas schwach und nicht
in der Lage schwere Lasten aufzunehmen. Zweitens bringen Kartonschachteln grosse
Probleme beim Stapeln mit sich, da diese nicht exakt übereinander gelagert werden
können und ausserdem a den Flanken ein nicht glattes sondern stufenförmig profiliertes,
externes Profil aufweisen, wodurch der Transport bei eng anliegenden Schachteln
schwerstens beeinträchtigt wird.
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Einige bekannte technische Lösungen verbesserten zwar die oben beschriebene
Lage, erzielten jedoch nur Teillösungen und kaum befriedigende Ergebnisse.
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Z.B. sind sowohl am Deckel als auch an den Seitenflanken völlig glatte
Schachteln bekannt. Diese Schachteln ermöglichen zwar einen reibungslosen Transport
im Lager, es treten jedoch Schwierigkeiten bei der Ausführung von stabilen Stapeln
von übereinanderliegenden Schachteln auf.
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Eine weitere bekannte technische Lösung sieht stufenförmig profilierte
Schachteln vor, um eine gegenseitige Eingriffsfläche zu bilden und auf diese Weise
das Stapeln zu erleichtern. Diese Schachteln stellen jedoch eine negative Lösung
in bezug auf den Transport auf einer Ebene dar, da die stufenförmig ausgebildeten
Flächen nicht nur in den darüberliegenden, sondern auch in die danebenliegenden
Schachteln eingreifen.
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All diese Schachteln weisen schliesslich im Verhältnis zu den übereinanderliegenden
Schachteln relativ dünne und nicht robuste Auflageflächen auf: insbesondere was
die Biegung entlang vertikaler Flächen betrifft, verhindern nur die dünnen Seitenwände
eine Krümmung derselben.
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Ein weiterer negativer Aspekt all der genannten Schachteln liegt in
der Tatsache, dass diese in aufgerichteter Stellung nicht stabil sind. Sie werden
ausschliesslich durch Kleben in aufrechter Stellung gehalten, wobei die Klebestellen
nicht
einwandfrei ausgeführt sein können und den schweren Belastungen, denen diese Schachteln
ausgesetzt sind, zum Teil nicht standhalten.
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Bei Aussetzen der Klebewirkung öffnen sich die Schachteln und kehren
in die Ausgangsstellung, d.h. ein flaches Blatt, zurück, aus dem sie erzeugt wurden.
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Unter diesen Bedingungen ist es Zweck der vorliegenden Erfindung,
eine stapelbare, aus einem Blatt aus halbstarrem Material erzeugte Schachtel zu
entwickeln, womit die oben beschriebenen Schwierigkeiten im wesentlichen überwunden
werden können.
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Im Rahmen dieses allgemeinen Zweckes liegt ein wichtiger Zweck der
Erfindung darin, eine Schachtel zu entwickeln, die in der Lage ist, die gegensätzlichen
Anforderung der Stapelung und des Transportes auf einer Ebene zu überwinden, indem
an der Oberseite stufenförmige Flächen und an der Seite glatte Flächen ausgeführt
werden.
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Ein weiterer Zweck der vorliegenden Erfindung ist es, eine besonders
robuste Schachtel zu entwickeln, die auch hohen Belastungen standhält. Ein weiterer
Zweck der vorliegenden Erfindung ist es, eine Schachtel zu entwickeln, die sich
in aufgerichteter Stellung stabil verhält, unabhängig von der Haltbarkeit der geklebten
Teile.
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Nicht zuletzt ist es Zweck der vorliegenden Erfindung, eine Schachtel
mit einfacher Struktur zu entwickeln, die durch
Schneiden und Falten
eines Blatts aus halbstarrem Material leicht hergestellt werden kann.
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Dieser und weitere Zwecke, die nachfolgend ausführlicher beschrieben
sind, werden mit einer stapelbaren Schachtel erreicht, erzeugt aus einem Blatt aus
halbstarrem Material, bestehend aus Quer- und Längswänden, sowie Zusatzklappen an
diesen Wänden, hergestellt durch Schneiden und Falten der Kanten eines Blatts aus
halbstarrem Material, dadurch gekennzeichnet, dass diese Zusatzklappen mit ersten
Abschnitten ausgestattet sind, die fest mit den genannten Querwänden verbunden sind
und an der Innenseite der Längswände faltbar sind und dadurch, dass die genannten
ersten Abschnitte je ein Erweiterungs-Endstück aufweisen, das in die Schlitze am
Boden der genannten Schachtel eingesteckt werden kann, wobei dieses Endstück unter
den genannten Boden und parallel dazu gefaltet werden kann.
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Zweckmässigerweise weist die genannte Schachtel an den oberen Kanten
der genannten Stufen ein Gegenprofil auf. In der Höhe entwickeln sich genannte erste
Anschnitte bis zu einem oberen Profil, das mit jenem der genannten Längswände zusammenfällt,
wodurch sich im wesentlichen eine im Vergleich zum Normalfall doppelte Auflagefläche
für übereinanderliegende Schachteln ergibt.
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Weitere Eigenschaften und Vorteile werden durch die Beschreibung einer
in der Erfindung bevorzugten Ausführungsform
verdeutlicht, die
beispielhaft und nicht einschränkend in den beiliegenden Zeichnungen abgebildet
ist, und zwar: - Abb. 1 zeigt einen Winkelabschnitt eines profilierten Blatts; woraus
durch einfaches Falten eine Schachtel gemäss der Erfindung hergestellt wird; - Abb.
2 zeigt die Perspektive des Schachtelprofils gemäss der Erfindung in vollständig
aufgerichteter Stellung; - Abb. 3 zeigt eine Phase des Faltens, wobei aus das profilierte
Blatt aus Abb. 1 die aufgerichtete Schachtel der Abb. 2 hergestellt wird; - Abb.
4 zeigt eine Perspektive von unten eines Winkelabschnittes der Schachtel aus Abb.
2, in aufgerichteter Stellung; - Abb. 5 zeigt schematisch die Ubereinanderlagerung
mit gegenseitigem Eingriff zweier Schachteln gemäss der vorliegenden Erfindung.
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Bezugnehmend auf die genannten Abbildungen, wird die Schachtel gemäss
der vorliegenden Erfindung mit (1) gekennzeichnet. Diese besteht aus einem an und
für sich bekannten Boden (2), aus Längswänden (3), Querwänden (4) und Zusatzklappen
an den Wänden (3) und (4), die nachfolgend beschrieben werden. Sowohl die Wände
(3) und (4), als auch die Zusatzklappen werden, wie aus Abbildung 1 ersichtlich,
aus einem einzigen profilierten Blatt (S) erzeugt, das anfänglich flach ist und
z.B. aus Xarton besteht.
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Ursprünglich bestehen die Zusatzklappen gemäss der Erfindung aus ersten
Abschnitten (6) und zweiten Abschnitten (7), die beide fest mit den Querwänden (4)
verbunden sind. Die ersten Abschnitte (6) gehen aus von den Enden der Querwände
(4) und werden senkrecht zu denselben gefaltet und an der Innenseite der Längswände
(3) angereiht. Die ersten Abschnitte (6) weisen Endstücke (6a) auf, die in aufgerichteter
Stellung den Boden der selben ersten Abschnitte verlängern.
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Wie aus den Abbildungen 1 und 5 hervorgeht, werden die Endstücke (6a)
in die Schlitze (8) am Boden (2) der Schachtel (1) eingeführt und schliesslich parallel
zum Boden unter die Schachtel gefaltet. Diese Stellung wird ausserdem durch eine
Klebestelle stabilisiert und die Einführung der Enstücke (6a) in die Schlitze (8)
wird durch ein abgeschrägtes Profil derselben Enstücke erleichtert.
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Die zweiten Abschnitte (7) hingegen entwickeln sich aus den vorwiegenden
Flanken der Querwände (4), die jenen an den Boden (2) gebundenen gegenüberliegen.
Die zweiten Abschnitte (7) bestehen aus einem Streifen, dessen Enden einen Rand
(9) aufweisen, der an den ersten Abschnitten (6) anliegt, diese jedoch nicht berührt.
In aufgerichteter Stellung werden die zweiten Abschnitte (7) in bezug auf die Querwände
gefaltet; die Ränder (9) schliesslich werden'um die zweiten Abschnitte (7) gefaltet.
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Ursprünglich weisen die ersten Abschnitte (6) in
aufgerichteter
Stellung dieselbe Höhe der anliegenden Bereiche der Längswände (3) auf, und bilden
zusammen mit diesen im wesentlichen sich deckende Profile.
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Ursprünglich weisen die Endstücke (6a) der ersten Abschnitte (6) und
die Ränder (9) der zweiten Abschnitte (7) im wesentlichen die selben Aussenmasse
auf, so dass die Ränder (9) genauestens in die Hohlräume (10) an den Längswänden
(3) eingeführt werden können, dank des Vorhandenseins der Endstücke (6a), wie aus
den Abbildungen 1 und 3 ersichtlich ist.
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Die zweiten Abschnitte (7) liegen in aufgerichteter Stellung auf den
ersten Abschnitten (6) auf, wodurch obere Stufenkanten für die Schachtel (1) entstehen.
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Die Abbildungen 1, 2 und 5 zeigen schliesslich die Laschen (11) an
den zweiten Abschnitten (7), die in aufgerichteter Stellung an den Sitzen (12) der
Querwände (4) im Grenzbereich mit dem Boden (2) einrasten.
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Die Laschen (11) ragen als Endanschläge über der Schachtel (1) hervor.
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Die Zusammenbau der Schachtel gemäss der Erfindung sowie die Anwendung
derselben sind aufgrund der obigen-Beschreibung und insbesondere der Abbildungen
3 und 5 augenscheinlich.
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Anfänglich werden die ersten Abschnitte (6) in bezug auf die Querwände
(4) gefaltet und schliesslich werden letztere in bezug auf den Boden (2) gefaltet,
so dass die Endstücke (6a)
in die Schlitze (8) eingeführt werden
können.
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Die Endstücke (6a) werden nun gefaltet und an der Unterseite des Bodens
(2) befestigt (Abbildung 4).
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Die Längswände (3) werden nun nach oben gefaltet bis diese mit den
ersten Abschnitten (6) in Berührung sind.
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Nun werden die zweiten Abschnitte (7) in bezug auf die Querwände (4)
gefaltet und die Laschen (9), die aus den Flanken der Schachtel (1) hervorstehen,
werden nach unten gefaltet, um diese in die Hohlräume (10) der Längswände (3), aufliegend
auf den ersten Abschnitten (6), einzuführen.
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Durch Falten der zweiten Abschnitte (7) werden die Laschen (11) hervorgehoben,
welche die Querwände (4) fortführen.
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Die so aufgerichtete und geklebte Schachtel kann auf ähnlichen Schachteln
aufgestapelt werden (Abbildung 5). Dies dank der Füsse bestehend aus den Endstücken
(6a), die auf den oberen Kanten der Längswände, seitlich am zweiten Abschnitt (7)
anliegend, mit einem teilweisen Eingriff auf liegen.
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Ausserdem werden die Laschen (11) in die entsprechenden Sitze (12)
eingeführt.
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Die so ausgeführte Stütze ist absolut zuverlässig, da die Füsse, bestehend
aus den Endstücken (6a), nicht nur auf den Längswänden (3), sondern auch auf den
ersten Abschnitten (6), auf der Höhe der Kanten aufliegen. Diese Stütze erweist
sich daher als noch beständiger als die Stützen bestehend aus den zweiten Abschnitten
(7), die mit den Böden der
daruDerlle:3g.»rwden Schachte.in in
Berührung stehen.
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Ein weitere Vorteil bestebt darin, dass die Füsse einen gerMenseittgen
Abstand aufien, der geringer ist als die maximale Länge der Schachteln, was dc Krümmung
der Schachteln bedeutend verringert Sämtliche Flanken der Schachteln gemäss der
Erfindung sind im wesentlichen glatt, wodurch ein reibungsloser Transport der Schachteln
auf einer Ebene gewährleistet wird, falls diese dicht aneinanderliegen.
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Zu den genannten Merkmalen der Zweckmässigkeit und Stabilität kommen
weitere günstige Eigenschaften: die Schachteln gemäss der Erfindung sind leicht
zu zusammenzubauen, formschön und vor allem in aufgerichteter Stellung sehr stabil.
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In der Tat ergibt der Eingriff der Endstücke (6a) in die Schlitze
(8) und das darauffolgende Falten der Endstücke eine im wesentlichen stabile Eingriffsbedingung
auch bei Fehlen des Klebemittels zwischen den Endstücken (6a) und dem Boden (2)
der Schachteln. Zur Stabilität der Schachteln trägt ausserdem die Abwesenheit von
seitlichen Vorsprüngen bei; sämtliche Belastungen, die dazu beitragen könnten, dass
sich die Laschen (9) lösen und dass die Querwände (4) umkippen, werden ausgeschaltet.
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Die Erfindung erreicht also den beabsichtigten Zweck.
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Sämtliche Einzelteile sind durch technisch gleichwertige E-lemente
ersetzbar. Praktisch kommen sämtliche Materialien,
Formen und Abmessungen,
je nach Einsatzbereich in Frage.