DE3434670A1 - Vorrichtung zum belegen eines formzylinders mit einer wickelplatte - Google Patents
Vorrichtung zum belegen eines formzylinders mit einer wickelplatteInfo
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Description
BASF Aktiengesellschaft 0. Z. 0050/37^64
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Belegen eines abnehmbaren
Formzylinders, insbesondere eines Tiefdruckformzylinders, mit einer Wickelplatte.
Die Wickelplatte muß stramm und gleichmäßig am Zylinderumfang anliegen,
um ein Unterwandern der Wickelplatte mit Farbe und Walkbewegungen der Wickelplatte und damit im Falle eines Tiefdruckzylinders eine Beanspruchung
der Grubenfüllung zu vermeiden. Um dies zu gewährleisten, wurden bisher im Bereich der Zylindergrube vorgesehene Spannvorrichtungen
in Vorschlag gebracht, die ein Nachspannen der mit ihren Kanten in die Grubenseitenkanten eingehängten Platte mit hoher. Kraft ermöglichen.
Spannvorrichtungen dieser Art erweisen sich jedoch als sehr aufwendig.
Bei einfacheren Spannvorrichtungen ist ein Nachspannen der Wickelplatte
nicht oder nicht mit einer derart hohen Kraft möglich, daß die Platte gleichmäßig am Umfang anliegt.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
unter Vermeidung der bisherigen Nachteile eine Vorrichtung eingangs erwähnter Art zu schaffen, die die Verwendung einfacher Spanneinrichtungen
gestattet, bei denen ein Nachspannen der Wickelplatte entweder überhaupt nicht oder nur mit vergleichsweise kleiner Kraft möglich ist,
und dabei dennoch eine satte, gleichmäßige Anlage der Wickelplatte am Zylinderumfang zu gewährleisten.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt gemäß der Erfindung durch Verwendung
eines Gestells mit im Bereich seiner Seitenwandungen vorgesehenen, den seitlichen Zapfen des Formzylinders zugeordneten Einlegeöffnungen und mit
einem außerhalb der Einlegöffnungen schwenkbar gelagerten, in jeder gewünschten Schwenkstellung gegenüber dem Gestell fixierbaren Schwenkrahmen,
der eine in drehbaren Exzenterbuchsen gelagerte, antreibbare Andrückwalze aufnimmt.
Diese Maßnahmen ermöglichen praktisch ein Aufwalzen der Wickelplatte auf
den Zylinderumfang, d.h. ein Spannen der Platte durch einen Abrollvorgang. Hierdurch wird eine zuverlässige Anlage der Platte am Zylinderumfang
erreicht. Gleichzeitig ist es hierbei in vorteilhafter Weise möglich, die Platte mit ihren Enden in einen zugeordneten stationären
Schlitz der Spanneinrichtung hineinzudrücken bzw. in gespanntem Zustand zu halten, bis ein verstellbarer Backen der Spanneinrichtung nachgestellt
ist. Dadurch, daß die antreibbare Andrückwalze auf einem Schwenkrahmen aufgenommen ist, ergibt sich in vorteilhafter Weise eine leichte Einstell-
barkeit der Andrückwalze auf jeden beliebigen Durchmesser des Formzylinders.
Mit Hilfe der verstellbaren Exzenterbuchsen läßt sich dabei zusätzlich der gewünschte Anpreßdruck einstellen, so daß trotz verschiedener
Formzylinderdurchmesser und damit verschieden großer Berührungsflächen in jedem Falle eine gleiche Flächenpressung erreichbar ist. Die erfindungsgemäßen
Maßnahmen stellen somit sicher, daß hinsichtlich des bedienbaren Durchmessers des Formzylinders keinerlei Beschränkungen gegeben sind,
sondern vielmehr jeder Zylinderdurchmesser in gleicher Weise bedienbar ist.
In vorteilhafter Weiterbildung der übergeordneten Maßnahmen können im
Bereich der Gestellseitenwandungen jeweils mehrere, auf einem Teilkreis bezüglich der Drehachse des Schwenkrahmens angeordnete Gewindebohrungen
vorgesehen sein, denen ein im Bereich jeden seitlichen Lagerschilds des
Schwenkrahmens vorgesehenes, auf demselben Teilkreis angeordnetes Langloch
zugeordnet ist, dessen Länge größer als der Abstand zweier einander benachbarter Gewindelöcher ist. Diese Maßnahmen ermöglichen in vorteilhafter
Weise eine stufenlose Einstellung des Schwenkrahmens und damit eine stufenlose Formateinstellung.
Zur Erleichterung der Handhabung kann der Schwenkrahmen mittels einer
Hubeinrichtung schwenkbar sein.
Eine weitere, besonders zu bevorzugende Maßnahme kann darin bestehen, daß
die lagerschildseitig drehbar gelagerten, die seitlichen Lagerzapfen der
Andrückwalze aufnehmenden Exzenterbuchsen jeweils mit einem Zahnkranz versehen sind, der in ein auf einer die Schwenkachse des Schwenkrahmens
bildenden, gestellseitig drehbar abgestützten Spindel befestigtes Ritzel eingreift. Diese Maßnahmen ermöglichen trotz der Einstellbarkeit des
Schwenkrahmens und damit der Andrückwalze auf jeden beliebigen Formzylinderdurchmesser
die Verwendung einer gestellseitig stationären Stellspindel zur Einstellung des gewünschten Anpreßdrucks und ergeben damit in
vorteilhafter Weise eine sehr kompakte und sehr bedienungsfreundliche Anordnung.
In weiterer, zweckmäßiger Ausgestaltung der übergeordneten Maßnahmen kann
die Andrückwalze mittels eines auf einen seitlichen Lagerzapfen aufgekeilten Ritzels antreibbar sein, das mit einem auf der die Drehachse des
Schwenkrahmens bildenden Spindel drehbar gelagerten Stirnrad kämmt, das mittels eines gestellseitig fixierten Motors antreibbar ist. Diese Maßnahmen
ermöglichen trotz der Verstellbarkeit des die Andrückwalze aufnehmenden Schwenkrahmens und trotz zusätzlicher Einstellbarkeit der Anpreßkraft
BASF Aktiengesellschaft - i - O.Z. 0050/37364
O.z. 0050/37364
eine gestellseitig stationäre Anordnung des der Andrückwalze zugeordneten
Antriebsmotors.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, daß die Andrückwalze
einen Gummimantel aufweist. Hierdurch ergibt sich nicht nur eine ausgezeichnete Schonung der aufzuspannenden Wickelplatte, sondern lassen
sich in vorteilhafter Weise gleichzeitig auch Ungenauigkeiten der Wickelplatte
ausgleichen.
Weitere, zweckmäßige Ausgestaltungen und vorteilhafte Weiterbildungen der
übergeordneten Maßnahmen ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines Ausfuhrungsbeispiels anhand der Zeichnung in Verbindung mit den
restlichen Unteransprüchen.
In der Zeichnung zeigen:
Figur 1 einen Vertikalschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung
mit eingelegtem Formzylinder und
Figur 2 einen Schnitt entlang der Linie II/II in Figur 1.
Die in Figur 1 dargestellte Vorrichtung besteht aus einem Maschinengestell,
das zwei seitliche, durch Traversen 1 miteinander verbundene Seitenwandungen 2 aufweist, die mit einer etwa auf halber Höhe angeordneten,
einseitig offenen, schlitzförmigen Einlegöffnung 3 zum Einlegen der seitlichen Lagerzapfen 4 eines mit einer Wickelplatte zu belegenden
Formzylinders 5 versehen sind. Die Einlegöffnung 3 im Bereich jedes
Seitengestells 2 ist mittels einer abnehmbaren bzw. wegschwenkbaren
Verschlußlasche 6 so verschließbar, daß der innere Bereich der Einlegöffnung 3 ein Drehlager für den zugeordneten Lagerzapfen 4 des Formzylinders
5 bildet.
Zum Andrücken und Spannen der auf den Formzylinder 5, bei dem es sich im
vorliegenden Fall um einen Tiefdruckformzylinder handeln soll, festzulegenden Wickelplatte ist eine Andrückwalze 7 vorgesehen, die an den
Umfang des Formzylinders 5 anstellbar und mittels eines Motors 8 antreibbar ist. Der Formzylinder 5 ist hier mit einer durch einen achsparallel
verlaufenden, umfangsseitigen Schlitz 9 gebildeten Grube versehen. Die
aufzulegende Wickelplatte wird mit ihren umgebogenen Kanten einfach am Rand der Grube eingehängt und dann mittels der Andrückwalze 7 aufgewalzt,
wobei dann auch die umgebogenen Randkanten der Wickelplatte in den die Grube 9 bildenden Schlitz hineingedrückt werden. Zur Schonung der Wickelplatte
ist die Andrückwalze 7 mit einem Gummibezug versehen.
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Zur Gewährleistung einer Formateinstellung, d.h. einer Anpassung der
Stellung der Andrückwalze 7 an den Durchmesser des jeweiligen Formzylinders 5, ist die Andrückwalze 7 auf einem als Ganzes mit 10 bezeichneten
Schwenkrahmen aufgenommen, der um eine außerhalb der Einlegöffnung 3 sich befindenden Achse schwenkbar auf den Gestellseitenwandungen 2 gelagert
ist. Der Schwenkrahmen 10 besitzt seitliche, zu den Gestellseitenwandungen 2 parallele Lagerschilde 11, auf denen die Andrückwalze 7
gelagert ist. In der Betriebsstellung sind die Lagerschilde 11 und damit
der gesamte Schwenkrahmen 10 an den Gestellseitenwandungen 2 fixiert.
Hierzu sind im Bereich jeder Seitenwandung 2 auf einem um die Schwenkachse
des Schwenkrahmens 10 gezogenen Teilkreis 12 mit gleichem gegenseitigem Abstand angeordnete Gewindebohrungen 13 vorgesehen. Die Lagerschilde
11 des Schwenkrahmens 10 sind mit jeweils einem auf demselben Teilkreis 12 sich befindenden Langloch 14 versehen, durch das eine in eine
ausgewählte Gewindebohrung einschraubbare Fixierschraube 15 hindurchsteckbar
ist. Der gegenseitige Abstand der Gewindelöcher 13 ist dabei etwas kleiner als die Länge des zugeordneten Langlochs 14, und zwar so, daß das
Langloch 14 sich über zwei benachbarte Gewindebohrungen 13 erstrecken kann, was eine stufenlose Einstellbarkeit des Schwenkrahmens 10 gewährleistet.
Zur Gewährleistung einer einfachen Handhabung ist dem Schwenkrahmen 10 eine Hubeinrichtung 16 zugeordnet. Diese besteht im dargestellten
Ausführungsbeispiel aus einer gestellseitig schwenkbar abgestützten, mit einem Antriebsrad 17 versehenen Gewindespindel 18, die in eine zugeordnete,
am Schwenkrahmen 10 befestigte Gewindebüchse 19 eingreift. Es wäre auch denkbar, den Schwenkrahmen 10 von Hand zu verschwenken. Im
dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Lagerschild 11 ferner mit einem zusätzlichen Bohrloch 31 versehen, in das ein gestellfester Stift 32
eingreift zur Bewerkstelligung einer besonders zuverlässigen Halterung.
Die Schwenkbarkeit des Schwenkrahmens 10 ermöglicht praktisch eine Grobeinstellung
der Andrückwalze 7. Zur Gewährleistung einer Feineinstellung, also zur Gewährleistung einer exakten Einstellbarkeit der gewünschten
Anpreßkraft der Andrückwalze 7, ist diese, wie am besten aus Figur 2 erkennbar ist, mit ihren seitlichen Lagerzapfen 20 in auf den Lager-Schilden
11 des Schwenkrahmens 10 drehbar angeordneten Exzenterbuchsen aufgenommen. Durch Drehen der Exzenterbuchsen 21 läßt sich die Andrückwalze
7 bei bereits fixiertem Schwenkrahmen 10 weiter verstellen, wodurch die auf den zugeordneten Formzylinder 5 wirkende Anpreßkraft genau einstellbar
ist. Sofern der Formzylinder 5 einen großen Durchmesser aufweist, ergibt sich eine vergleichsweise große Berührungsfläche zwischen
Formzylinder 5 und Andrückwalze 7. Mit dem Zylinderdurchmesser nimmt auch die Größe dieser Andrückfläche ab. Dennoch soll jedoch beim Aufwalzen
einer Wickelplatte in jedem Fall dieselbe Flächenpressung zur Wirkung
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kommen. Dies läßt sich durch Verstellen der Exzenterbuchsen 21 ohne
weiteres erreichen.
Die Exzenterbuchsen 21 sind, wie Figur 2 weiter erkennen läßt, mit jeweils
einem angeformten, oder wie hier, angesetzten Zahnkranz 22 versehen, der in ein jeweils zugeordnetes Ritzel 23 eingreift. Die den
beiden Exzenterbuchsen 21 zugeordneten Ritzel 23 sind auf eine in den Gestellseitenwandungen 2 gelagerte, durchgehende Stellspindel 24 aufgekeilt,
die mit einem im Bereich der Gestellaußenseite vorgesehenen Handrad 25 versehen ist. Das Handrad 25 kann mit einer Stellungsanzeigeeinrichtung
26 versehen sein, auf der der eingestellte Anpreßdruck abgelesen werden kann.
Die Stellspindel 24 bildet gleichzeitig die Drehachse des Schwenkrahmens
10, dessen seitliche Lagerschilde 11 mittels zugeordneter Lagerbüchsen hierauf gelagert sind. Der Stellspindel 24 kommt hierbei somit
eine Doppelfunktion zu, die die Verstellbarkeit der Exzenterbuchsen 21 trotz der Verstellbarkeit des Schwenkrahmens 10 erleichtert. ·
Zum Antrieb der Andrückwalze 7 ist ein auf einen seitlichen Lagerzapfen
20 aufgekeiltes Ritzel 27 vorgesehen, das in ein zugeordnetes Stirnrad 28 eingreift, das frei drehbar auf der die Schwenkrahmen-Drehachse
bildenden Stellspindel 24 gelagert und mit einer seitlich angesetzten Riemenscheibe 29 fest verbunden ist, die mittels eines zugeordneten
Riemens 30 mit dem gestellfest auf einer Traverse 1 angeordneten Antriebsmotor 8 verbunden ist. Die Stellspindel 24 bildet hierbei somit auch eine
Achse des der Andrückwalze 7 zugeordneten, durch das Stirnrad 28 und die Riemenscheibe 29 gebildeten Antriebsvorgeleges. Hierdurch ist sichergestellt,
daß die Andrückwalze 7 praktisch bei jeder Einstellung des Schwenkrahmens 10 und jeder Einstellung der Exzenterbuchsen 21 mittels
des gestellfest angeordneten Motors 8 angetrieben werden kann. Die Verzahnung des Ritzels 27 und des zugeordneten Stirnrads 28 ist so gewählt,
daß in jeder Stellung der Exzenterbuchsen 21 ein zuverlässiger Eingriff gewährleistet ist. Dies ist ohne weiteres möglich, da infolge der Lageverstellbarkeit
des Schwenkrahmens 10 eine vergleichsweise geringe Exzentrizität der Exzenterbuchsen 21 genügt, um die gewünschte Anpreßkraft einstellen
zu können.
Mit Hilfe der Andrückwalze 7 wird die auf den Formzylinder 5 aufzubringende
Wickelplatte, wie weiter oben bereits ausgeführt wurde, auf den Formzylinder 5 aufgewalzt und damit in Spannstellung gebracht. Anschließend an
den Aufwalzvorgang können die den in die Grube 9 eingreifenden Randklauen der Wickelplatte zugeordneten Spannbacken nachgestellt werden, sofern
BASF AktiengeseUschaft - / - 0>z# 005Q/37364
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eine derartige Nachstellbarkeit vorgesehen ist. Es kann aber auch genügen,
die Grube 9 einfach in Form eines schrägen Schlitzes auszubilden, in den die Randklauen der Wickelplatte nach Beendigung des Aufwalzvorgangs
mittels der Andrückwalze 7 hineingedrückt werden. Nachdem die Wickelplatte
so in Stellung gebracht ist, muß im Falle eines Tiefdruckformzylinders
die Grube 9 verschlossen werden. Hierzu wird die Grube 9 in der Regel mit einer plastischen, aushärtenden Masse gefüllt. Dies kann im
Rahmen einer separaten Vorrichtung erfolgen. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel
ist hierzu eine auf der dem Schwenkrahmen 10 gegenüberliegenden Seite der Einlegöffnung 3 angeordnete Arbeitsstation vorgesehen,
wodurch ein Umspannen des Formzylinders 5 vermieden wird.
Die Grube 9 wird nach Art einer Spritzgußform gefüllt. Hierzu sind im
Bereich der seitlichen Grubenabdeckungen angeordnete Anschlußnippel für eine Beaufschlagungsleitung vorgesehen. Der umfangsseitige Grubenquerschnitt
wird mittels einer Platte 33 abgedeckt, die an den Zylinderumfang angedrückt wird. Hierzu ist, wie Figur 1 zeigt, ein die Platte 33, die
zweckmäßig aus durchsichtigem, biegsamem Material bestehen kann, übergreifender,
über die ganze Maschinenbreite durchgehender Andrückbalken vorgesehen, der mit seinen seitlichen Enden in im Bereich der Gestellseitenwandungen
2 vorgesehene Führungen 35 eingreift, die bezüglich des hinteren, eine Drehlagerung für die Lagerzapfen 4 des Formzylinders 5
bildenden Bereichs der Einlegöffnung 3 radial verlaufen. Der Andrückbalken
34 ist als umlaufender Kastenrahmen ausgebildet, der zwei parallele, über die Maschinenbreite durchgehende Preßleisten 36 und zwei diese im
Bereich ihrer Enden miteinander verbindende Stege 37 aufweist, an denen eine zugeordnete Hubeinrichtung 38 angreift. Die inneren, zur Schonung
der Platte zweckmäßig abgerundeten Kanten der zylinderseitigen Flächen dere Preßleisten 36 ergeben dabei Andrückkanten, mit Hilfe derer die
Krümmung des den umfangsseitigen Querschnitt der Grube 9 überspannenden
Bereichs der Platte 33 der Zylinderkrümmung exakt angepaßt werden kann. Im vorliegenden Fall geschieht dies einfach dadurch, daß die Platte 33
praktisch mit ihrer ganzen Breite an den ZyIinderumfang angedrückt wird.
Die dem Andrückbalken 34 zugeordnete Hubeinrichtung 38 besteht aus zwei
synchron betätigbaren, über jeweils eine Kniehebelanordnung an den Stegen 37 angreifenden, gestellseitig abgestützten Stellorganen 39, die
hier in Form von mit Preßluft arbeitenden Zylinder-Kolbenaggregaten ausgebildet sind. Die zwischen Stellorgan 39 und zugeordnetem Steg 37
vorgesehene Kniehebelanordnung umfaßt zwei gelenkig miteinander verbundene
Laschen 40 bzw. 41, von denen eine am zugeordneten Steg 37 und die
andere an der benachbarten Gestellseitenwandung 2 angelenkt ist. Die ϊ stegseitig angelenkte Lasche 40 ist als Austauschteil ausgebildet und
kann zur Anpassung der Arbeitsstellung des Andrückbalkens 34 an den
BASF Aktiengesellschaft . / - O. Z. 0050/57^64
Durchmesser des Formzylinders 5 gegen längere bzw. kürzere Laschen ausgetauscht
werden. Eine weitere Anpassung in engerem Rahmen könnte auch dadurch erzielt werden, daß die Laschen 40 bzw. 41 wahlweise an mehreren
Stellen aneinander angelenkt werden können. Hierzu könnte eine der Laschen, zweckmäßig die gestellseitig angelenkte Lasche 41, mit mehreren
Lagerbohrungen 42 versehen sein. Die Länge der Austauschlasche 40 und die jeweils zu belegende Lagerbohrung 42 werden dabei so ausgewählt, daß die
Kniehebelanordnung in der Anpreßstellung etwa in die Strecklage kommt. In dieser Lage, in der die Achsen der drei Gelenke auf einer Geraden liegen,
ergibt sich die größte Anpreßkraft. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang noch, daß die Länge der Führung 35 so gewählt ist, daß der Andrückbalken
34 in jedem Fall, d.h. unabhängig vom Durchmesser des Formzylinders 5, zuverlässig geführt ist. Ferner kann ein Anschlag 43 für den
Andrückbalken 34 vorgesehen sein. Die gestellseitig angelenkte Lasche 41 braucht nicht austauschbar sein. An dieser Lasche greift daher zweckmäßig
das zugeordnete Stellorgan 39 an. Um den Andrückbalken 34 genau parallel zur Zylinderoberfläche einstellen zu können, ist jeweils ein Gelenkbolzen
der drei Gelenke jeder Kniehebelanordnung als einstellbarer Exzenterbolzen ausgebildet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die gestellseitig
angelenkte Lasche 41 mittels eines einstellbaren Exzenterbolzens 44 an der jeweils zugeordneten Seitenwand 2 angelenkt, wodurch
eine gute Zugänglichkeit des einzustellenden Exzenterbolzens und damit
eine ausgezeichnete Bedienungsfreundlichkeit gewährleistet sind.
Der Andrückbalken 34 und die diesem zugeordnete Führung 35 und Hubeinrichtung
38 befinden sich im dargestellten Ausführungsbeispiel oberhalb der dem Zylinder 5 zugeordneten Einlegöffnung 3. Der Schwenkrahmen 10 mit der
Andrückwalze 7 ist unterhalb hiervon angeordnet. Diese Maßnahme ergibt eine übersichtliche, kompakte Bauweise und einfache Bedienbarkeit.
Nachdem die Grube 9 mit entsprechendem Füllmaterial gefüllt ist, ist die
Vorbereitung des Formzylinders 5 abgeschlossen. Der fertige Formzylinder kann daher aus der erfindungsgemäßen Vorrichtung herausgenommen und
in das zugeordnete Druckwerk, hier ein Tiefdruckwerk, eingesetzt werden. Die Vorbereitung des Formzylinders 5 außerhalb des zugeordneten Druckwerks
gewährleistet somit ersichtlich auch bei Verwendung von Wickelplatten, insbesondere Tiefdruckwickelplatten, eine hohe Druckwerksauslastung.
Zeichn.
Leersei te
Claims (13)
- BASF Aktiengesellschaft O.Z. 0050/37364PatentansprücheVorrichtung zum Belegen eines abnehmbaren Formzylinders, insbesondere eines Tiefdruckformzylinders, mit einer Wickelplatte, gekennzeichnet durch ein Gestell mit im Bereich seiner Seitenwandungen (2) vorgesehenen, den seitlichen Lagerzapfen (4) des Formzylinders (5) zugeordneten Einlegöffnungen (3) und mit einem außerhalb der Einlegöffnungen (3) schwenkbar gelagerten, in jeder gewünschten Schwenkstellung gegenüber dem Gestell fixierbaren Schwenkrahmen (10), der eine in drehbaren Exzenterbuchsen (21) gelagerte, antreibbare Andrückwalze (7) aufnimmt.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Gestellseitenwandungen (2) jeweils mehrere, auf einem Teilkreis (12) bezüglich der Drehachse des Schwenkrahmens (10) angeordnete Gewindebohrungen (13) vorgesehen sind und daß der Schwenkrahmen (10) zwei seitliche Lagerschilde (11) aufweist, die jeweils ein auf demselben Teilkreis (12) angeordnetes Langloch (14) aufweisen, dessen Länge größer als der Abstand zweier einander benachbarter Gewindelöcher (13) ist.
- 3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkrahmen (10) mittels einer Hubeinrichtung (16) verschwenkbar ist, die vorzugsweise mindestens eine gestellseitig schwenkbar abgestützte, mit einem Antriebsrad (17) versehene Gewindespindel (18) aufweist, die in eine zugeordnete, schwenkrahmenseitig befestigte Gewindebüchse (19) eingreift.
- 4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn zeichnet, daß die lagerschildseitig drehbar gelagerten, die seitlichen Lagerzapfen (20) der Andrückwalze (7) aufnehmenden Exzenterbüchsen (21) jeweils mit einem Zahnkranz (22) versehen sind, der in ein auf einer die Schwenkachse des Schwenkrahmens (10) bildenden, gestellseitig drehbar gelagerten Spindel (24) befestigtes Ritzel (23) eingreift.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (24) mit einem einen Stellungsanzeiger (26) aufweisenden Antriebsrad (25) versehen ist.461/84 Rss/Br 20.0Q.1Q&4BASF Aktlengesellschaft - 2 ·■ O.Z. 0050/37364
- 6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückwalze (7) mittels eines auf einen seitlichen Lagerzapfen (20) aufgekeilten Ritzels (27) antreibbar ist, das mit einem auf der die Drehachse des Schwenkrahmens (10) bildenden Spindel (24) drehbar gelagerten Stirnrad (28) kämmt, das mittels eines gestellseitig fixierten Motors (8) antreibbar ist.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das spindelseitig drehbar gelagerte Stirnrad (28) mit einem seitlich angesetzten Antriebsrad (29) versehen ist, das über ein Treibelement (30) mit dem Motor (8) verbunden ist.
- 8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die im Bereich der Seitenwandungen (2) vorgesehenen, einseitig offenen Einlegöffnungen (3) jeweils mittels einer zugeordneten Verschlußlasche (6) verschließbar sind.
- 9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückwalze (7) einen Gummimantel aufweist.
- 10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gestellseitenwandungen (2) mit einander gegenüberliegenden, im Bereich außerhalb des Schwenkrahmens (10) vorgesehenen, bezüglich des eine Zapfenlagerung bildenden, inneren Endes der Einlegöffnungen (3) in radialer Richtung verlaufenden Führungen (35) versehen sind, in denen ein über die ganze Maschinenbreite sich erstreckender, mittels einer Hubeinrichtung (38) verschiebbarer Andrückbalken (34) verschiebbar gelagert ist, mittels dessen ein die Zylindergrube (9) abdeckendes, vorzugsweise als durchsichtige Platte (33) ausgebildetes Formstück an den Umfang des Formzylinders (5) andrückbar ist.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Andrückbalken (34) in Form eines umlaufenden Kastenrahmens mit zwei über die Maschinenbreite sich erstreckenden, parallelen Preßleisten (36) und mindestens zwei quer hierzu verlaufenden Stegen (37) ausgebildet ist, an denen die Hubeinrichtung (38) angreift.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der den Andrückbalken (34) bildende Kastenrahmen über an seinen Stegen (37) angreifende Kniehebelanordnungen mit einer andrückbalkenseitig angelenkten, vorzugsweise als Austauschteil ausgebildeten Lasche (40) und einer gelenkig hiermit verbundenen, vorzugsweiseBASF Aktiengesellschaft - 3 - O. Z. 0050/37^64mittels eines ExzenterStifts (44) gestellseitig angelenkten, mittels eines zugeordneten, gestellseitig abgestützten Stellorgans (39) betätigbaren Lasche (41) am Gestell aufgehängt ist.
- 13. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der die Andrückwalze (7) tragende Schwenkrahmen (10) unterhalb und die den Andrückbalken (34) aufnehmenden Führungen (35) oberhalb der gestellseitigen Einlegöffnungen (3) angeordnet sind.
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