-
Verfahren zur Herstellunz einer aus Patrize und Ma-
-
trize zweiteilig aufgebauten Geschiebeverbindung zwischen zwei Zahnersatzteilen,
sowie vorgefertigte Teile zur Durchführung des Verfahrens.
-
Die Erfindung betrifft in erster Linie ein Verfahren zur Herstellung
einer aus Patrize und Matrize zweiteilig aufgebauten Geschiebeverbindung zwischen
zwei Zahnersatzteilen, insbesondere zwischen einem Zahnprothesenkörper, beispielsweise
in Form einer Zahnbrücke, und einem Verankerungsteil zum Anschluß an einen Pfeilerzahn,
beispielsweise in Form einer AuBenkrone oder eines RSS- oder T-Geschiebes, wobei
von einem primären Gebißmodell ausgehend für eines der Zahnersatzteile ein Gußmodell
mittels eines Wachsmodells erstellt wird, das bezüglich seines Geschiebeteiles mit
Hilfe eines vorgefertigten, dem Geschiebeteil des anderen Zahnersatzteiles entsprechenden
Platzhalterteiles modelliert wird.
-
Bei einem aus der DE-OS 32 01 391 bekannten Verfahren dieser Art besteht
das Verankerungsteil aus einer in einem Matrizenhohlraum einer Vollgußkrone des
Pfeilerzahnes Aufnahme findenden Geschiebepatrize mit einem daran zahnprothesenseitig
angeschlossenen Patrizenteil der den Anschluß des Verankerungsteils an den Zahnprothesenkörper
bewerkstelligenden
Geschiebeverbindung, deren Matrizenteil am Zahnprothesenkörper sitzt. Das Wachsmodell
des Zahnprothesenkörpers wird gemeinsam mit dem Matrizenteil mittels eines vorgefertigten,
dem zahnprothesenseitigen Patrizenteil der Geschiebepatrize entsprechenden platzhaltenden
Matrizenformers modelliert, der im übrigen wie die Geschiebepatrize selbst ausgebildet
ist, so daß letztere mit ihrem zahnprothesenseitigen Patrizenteil im fertigen Gußmodell
des Zahnprothesenkörpers den Matrizenformer zu ersetzen vermag. Nachteilig bei diesen
und ähnlichen bekannten Verfahren ist die Tatsache, daß die beiden Zahnersatzteile
zeitlich nacheinander hergestellt werden müssen, weil zunächst das eine fertig gestellt
sein muß, damit das Wachsmodell des anderen an das Geschiebeteil des fertigen Zahnersatzteiles
anmodelliert werden kann. Der für die Herstellung des gesamten Zahnersatzes erforderliche
Zeitraum ist daher entsprechend groß.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
genannten Art so auszubilden, daß die Herstellung des Zahnersatzes in wesentlich
kürzerer Zeit möglich ist.
-
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß das primäre
Gebißmodell mit einem Paßsitz versehen wird, in den wahlweise das Platzhalterteil
oder das ihm entsprechende Geschiebeteil, letzteres ebenfalls vorgefertigtsls angußfähiges
Metallteil oder als Wachsteil, in genau übereinstimmender Ausrichtung entsprechend
der späteren Lage der Geschiebeteile in den fertigen Zahnersatzteilen eingesetzt
werden können, daß vom primären Gebißmodell mit in den Paß sitz eingesetztem Platzhalterteil
eine
elastisch verformbare Dublierform aus Gummi oder elastomerem Kunststoff hergestellt
und von der vom primären Gebißmodell und vom Platzhalterteil abgezogenen Dublierform
mittels feuerfester Einbettmasse ein die Abformung des Platzhalterteiles enthaltendes
sekundäres Gebißmodell gewonnen wird, dassauf dem sekundären Gebißmodell das den
Zahnersatzteil entsprechende Wachsmodell modelliert und das Gußmodell des Zahnersatzteils
in üblicher Weise gegossen wird, und daß unabhängig davon das primäre Gebißmodell
nach Abziehen der Dublierform und nach Austauschen des Platzhalterteiles gegen das
ihm entsprechende Geschiebeteil zur Herstellung des anderen Zahnersatzteiles verwendet
wird.
-
Durch die Erfindung wird erreicht, daß die beiden Zahnersatzteile
zeitlich nebeneinander hergestellt werden können, da das primäre Gebißmodell sofort
nach Abnahme der zur Herstellung des einen Zahnersatzteiles dienenden Dublierform
zur Herstellung des anderen Zahnersatzteiles wieder zur Verfügung steht. Der Paßsitz
für das Platzhalterteil und das ihm entsprechende Geschiebeteil im primären Gebißmodell
sorgt dafür, daß auch die spätere Geschiebeverbindung der im übrigen unabhängig
voneinander gefertigten Zahnersatzteile präzise ineinanderpaßt. Die voneinander
unabhängige und daher zeitlich nebeneinander mögliche Herstellung beider Zahnersatzteile
verkürzt die Herstellungsdauer des Zahnersatzes und damit dessen Lieferzeit ganz
erheblich.
-
Eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
dadurch gekennzeichnet, daß das andere ebenfalls als angußfähiges Metallteil oder
als Wachsmodell
vorgefertigte Geschiebeteil vor der Herstellung
der Dublierform mit dem Platzhalterteil zusammengefügt, in die Dublierform eingebettet
und zusammen mit der Dublierform vom Platzhalterteil abgezogen sowie anschließend
bei der Herstellung des sekundären Gebißmodells in dieses fest eingebettet wird,
worauf die Dublierform außer vom sekundären Gebißmodell auch vom dann darin festliegenden
Geschiebeteil abgezogen wird.
-
Handelt es sich insbesondere um eine Geschiebeverbindung mit durch
Querstifte verbundenen Geschiebeteilen und in diesem zur Aufnahme der Querstifte
vorgesehenen Löchern, werden zweckmäßig vor dem Herstellen der Dublierform in die
Löcher des mit dem Platzhalterteil zusammengefügten Geschiebeteils Platzhalterstifte
eingesetzt, die nach Herstellen der Dublierform mit dem darin eingebetteten Geschiebeteil
vom Platzhalterteil abgenommen werden und im Geschiebeteil bis zur Vollendung des
Gußmodells verbleiben. Auf diese Weise wird nicht nur das spätere toleranzfreie
Fluchten der Löcher in beiden Geschiebeteilen sicher gestellt, sondern auch vermieden,
daß bei der abschließenden Fertigbearbeitung des Gußmodells die Löcher in einer
doch wieder größere Toleranzen ergebenden Weise beeinträchtigt werden können. Insoweit
besteht aber auch im Rahmen der Erfindung die bekannte Möglichkeit, die Löcher erst
an den Gußmodellen im zusammen gesetzten Zustand der Geschiebeverbindung durch zum
Beispiel elektrische Funkenerosionsverfahren herzustellen.
-
Weiter empfiehlt es sich, daß das Platzhalterteil ebenso wie das ihm
entsprechende vorgefertigte Geschiebeteil im Paßsitz des primären Gebißmodells in
freiem Abstand über der Modellfläche gehalten werden und vor dem Herstellen
der
Dublierform die Modellfläche mit einer diesen Abstand ausfüllenden Wachslage belegt
wird.
-
Hierdurch wird am späteren Gußmodell ein der Wachslage entsprechender
Freiraum erhalten, der bei der Fertigstellung des Zahnersatzteils für eine Unterfütterung
des Gußmodells mit Kunststoff zur Verfügung steht.
-
Zweckmäßig wird der Paß sitz als Steckverbindung mit einer Steckrichtung
ausgebildet, die zu der des Verankerungsteiles am Pfeilerzahn parallel ist. Dadurch
können das Verankerungsteil und das mit ihm verbundene Geschiebeteil gemeinsam jederzeit
auch im noch unfertigen Zustand als Wachsmodell vom primären Gebißmodell vorübergehend
abgenommen und ihm wieder aufgesetzt werden. Diese Verfahrensform empfiehlt sich
im übrigen besonders dann, wenn nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung das
als Patrize ausgebildete Geschiebeteil am Verankerungsteil, das als Matrize ausgebildete
Geschiebeteil am Zahnprothesenkörper vorgesehen wird und das Platzhalterteil dem
als Patrize ausgebildeten Geschiebeteil entspricht. Dies erleichtert die Ausbildung
des Matrizenteils bzw. bei vorgefertigtemGeschiebeteil dessen Aufnahme in der Dublierform.
Jedoch besteht grundsätzlich auch die umgekehrte Möglichkeit, daß also das Matrizenteil
der Geschiebeverbindung am Verankerungsteil ausgebildet wird und dem Platzhalterteil
entspricht, wenn dabei nur das Matrizenteil so ausgebildet und angeordnet wird,
daß die Steckrichtung der Geschiebeverbindung das Abnehmen der Dublierform vom primären
Gebißmodell erlaubt.
-
Gegenstand der Erfindung sind in zweiter Linie auch die
zur
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens benötigten Teile. Es handelt sich
dabei um mindestens das Platzhalterteil und das ihm entsprechende Geschiebeteil,
sowie um ein den Paßsitz im primären Gebißmodell bildendes Teil, desweiteren, aber
nicht notwendigerweise, auch um das zweite Geschiebeteil. Beide Geschiebeteile können
als angußfähige Metallteile oder als Wachsmodelle vorgefertigt sein. Im ersteren
Fall werden sie beim Gießen des Gußmodells in das Gießmetall eingebunden, im anderen
Fall lösen sie sich beim Gießvorgang rückstandslos auf. In jedem Fall ist nach der
Erfindung vorgesehen, daß das Platzhalterteil und das ihm entsprechende Geschiebeteil
Steckzapfen tragen und eine den Paßsitz bildende Hülse vorgesehen ist, in die die
Steckzapfen verdrehungssicher einsteckbar sind. Zweckmäßig besitzen dazu die Steckzapfen
und die Hülse unrunden Querschnitt. Um den schon erwähnten Freiraum für eine spätere
Kunststoffunterfütterung des Gußmodells zu schaffen, sind die Steckzapfen über einen
Distanzhalterbund an das Platzhalterteil bzw. das dem Platzhalterteil entsprechende
Geschiebeteil angeschlossen. Um im Fall einer Geschiebeverbindung mit Querstiften
die Dublierform mit den eingebetteten Platzhalterstiften vom primären Gebißmodell
und also vom Platzhalterteil abziehen zu können, weist das Platzhalterteil die Platzhalterstifte
aufnehmende Langlöcher auf, die parallel verlaufen und an dem dem Steckzapfen gegenüber
liegenden Rand des Platzhalterteils offen auslaufen. Die Platzhalterstifte können
dann entlang der Langlöcher aus dem Platzhalterteil austreten. Eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung ist im übrigen dadurch gekennzeichnet, daß das als Patrize ausgebildete
Geschiebeteil und das ihm entsprechende Platzhalterteil als Platte und
das
als Matrize ausgebildete Geschiebeteil als im Querschnitt U-förmiges Profilstück
ausgebildet sind, wobei der Hohlraum des Profil stücks die Aufnahme für die Platte
bildet. Zweckmäßig ist die Platte des Platzhalterteils um die. Dicke eines Toleranzspaltes
dicker als die Platte des dem Platzhalterteil entsprechenden Geschiebeteils. Schließlich
ist vorgesehen, daß das als Matrize ausgebildete Geschiebeteil im Profilrücken eine
Aussparung der Profilwand aufweist. Durch diese Aussparung hindurch kann nach dem
Zusammensetzen der fertigen Zahnersatzteile eine aushärtende Fullmasse zwischen
die Geschiebeteile eingebracht werden, die zwischen den Geschiebeteilen noch vorhandene
Toleranzräume schließt.
-
Ersichtlich können das Platzhalterteil und das ihm entsprechende Geschiebeteil
in ihrer vorgefertigten Form bis auf die unterschiedliche Dicke der Platte und die
verschiedene Form der Löcher für die Querstifte bzw.
-
Platzhalterstifte übereinstimmen. Werden daher die Löcher erst später
bei zusammengesetzter Geschiebeverbindung hergestellt und brauchen daher das Platzhalterteil
und das ihm entsprechende Geschiebeteil überhaupt keine Löcher zu besitzen, so kann
das Platzhalterteil auch unmittelbar als das ihm entsprechende Geschiebeteil dienen,
wenn im übrigen auf den zwischen ihnen aus Toleranzgründen vorgesehenen Dickenunterschied
verzichtet werden kann. In diesem Fall kann in verfahrensmäßiger Hinsicht das Platzhalterteil
nach Abnehmen der Dublierform unmittelbar als Geschiebeteil des anderen Zahnersatzteiles
am primären Gebißmodell verbleiben; sein Austausch gegen das ihm entsprechende Geschiebeteil
entfällt also.
-
Soweit das Platzhalterteil Langlöcher aufweist, verlaufen
diese
zweckmäßig parallel zur Richtung des Steckzapfens.
-
Auch empfiehlt es sich, die das Platzhalterteil und das ihn entsprechende
Geschiebeteil bildenden Platten in einer dem Verlauf des Kieferkammes angepaßten
Gestalt zu wählen. Nach-der Erfindung ist dazu vorgesehen, daß der dem Steckzapfen
zugewandte Plattenrand und der ihm etwa parallele andere Plattenrand unter einem
Winkel zur Achse des Steckzapfens verlaufen und das geschlossene Ende der Langlöcher
etwa gleichen Abstand von dem dem Steckzapfen zugewandten Plattenrand besitzen.
Derartige Teile können mit verschiedenen Winkeln vorgefertigt werden, so daß für
Jeden individuellen Fall optimal dem Kieferkamm angepaßte Teile zur Verfügung stehen.
-
Im folgenden wird die Erfindung an in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
-
Die Fig. 1 bis 7 veranschaulichen anhand verschiedener Arbeitszustände
den Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die Fig. 8 bis 14 zeigen vorgefertigte
Teile für die Durchführung des Verfahrens, und zwar Fig. 8 ein Platzhalterteil,
Fig. 9 das entsprechende Geschiebeteil, Fig. 10 das zugeordnete zweite Geschiebeteil,
und zwar jeweils in verschiedenen Ansichten, die Fig.
-
11 bis 13 die Gegenstände der Fig. 8 bis 10 in einer anderen Ausführungsform,
und Fig, 14 zeigt eine den Paßsitz bildende Hülse in Seitenansicht und Stirnansicht.
-
In den Fig. 1 bis 4 und 7 ist das aus Gips bestehende primäre Gebißmodell
mit 1 bezeichnet. Der Pfeilerzahn ist mit einer Innenkrone 2 versehen, auf die je
nach Ausbildung als Teleskop- oder Konuskrone eine Außenkrone 3 (Fig. 7) aufgesetzt
wird, von der in Fig. 1 nur das Wachsmodell dargestellt ist. Im Gebißmodell 1
wird
dort, wo später zwischen dem Verankerungsteil 20 mit der beispielsweise als Gold
bestehenden Außenkrone 3 und dem Zahnprothesenkörper 10 die Geschiebeverbindung
liegen wird, ein Loch 4 hergestellt und in das Loch 4 eine Hülse 5 fest und verdrehungssicher
eingebettet. Diese Hülse 5 ist für sich allein in Fig. 14 dargestellt. In die Hülse
5 ist wahlweise ein als Patrize ausgebildetes, für sich in den Fig. 9 und 12 dargestelltes
Geschiebeteil 6 als angußfähiges Metallteil bzw. dessen Wachsmodell in jeweils vorgefertigter
Form oder ein ihm entsprechendes, für sich in den Fig. 8 und 11 dargestelltes Platzhalterteil
7 einsteckbar, und zwar mittels eines Steckzapfens 8 von quadratischem Querschnitt,
der im entsprechend quadratischen Innenraum 5' der Hülse 5 drehfest gehalten ist.
Zwischen dem Steckzapfen 8 und dem Platzhalterteil 7 bzw. Geschiebeteil 6 ist ein
Distanzhalterbund 9 vorgesehen, durch den die Teile 6, 7 in freiem Abstand über
der Modellfläche des primären Gebißmodells 1 gehalten werden. Die Hülse 5 wird beim
Einbetten in das Loch 4 so ausgerichtet, daß die Steckrichtung des Steckzapfens
8 parallel zur Einschubrichtung der Außenkrone 3 an der Innenkrone 2 verläuft.
-
Zunächst wird entsprechend Fig. 2 das Platzhalterteil 7 in die Hülse
5 eingesteckt und dann entsprechend Fig. 3 mit dem als Matrize ausgebildeten, in
den Fig.
-
10 und 13 für sich dargestellten Geschiebeteil 11, wiederum vorgefertigt
entweder als angußfähiges Metallteil oder als Wachsmodell, versehen. Zum Verbinden
der fertigen Geschiebeteile 6, 11 dienen Querstifte 12, zu deren Aufnahme Löcher
13 in den Geschiebeteilen 6, 11 vorgesehen sind. Diesen Querstiften 12 entsprechende
Platzhalterstifte 12' werden in das Geschiebeteil 11
eingesetzt
und außerdem wird der durch den Distanzhalterbund 9 erzeugte freie Abstand durch
eine Wachslage 14 geschlossen, die am späteren Gußmodell des Zahnprothesenkörpers
10 einen Freiraum zur UnterfUtterung des Gußmodells mit Kunststoff schafft.
-
Als nächstes wird von dem Gebißmodell 1 mit dem Platzhalterteil 7,
dem Geschiebeteil 11, den außen über das Geschiebeteil 11 beidseits vorstehenden
Platzhalterstiften 12' und der Wachslage 14 entsprechend Fig. 4 eine Dublierform
16 aus Gummi gewonnen und mit dem darin eingebetteten Geschiebeteilll und den Platzhalterstiften
12' vom primären Gebißmodell 1, dem Platzhalterteil 7 und der Wachslage 14 abgenommen.
Um dies zu ermöglichen, sind die Löcher für die-Platzhalterstifte 12' im Platzhalterteil
7 als Langlöcher 15 ausgebildet, die in Abziehrichtung der Dublierform 16 offen
auslaufen. Von nun an verläuft die weitere Herstellung der Zahnersatzteile 10, 20
zweigleisig. Das wieder freie primäre Gebißmodell 1 wird zur Herstellung des Gußmodells
des Verankerungsteiles 20 aus Außenkrone 3 und Geschiebeteil 6 verwendet. Dazu wird
das Platzhalterteil 7 durch das Geschiebeteil 6 ersetzt und dieses an das Wachsmodell
der Außenkrone 3 angewachst, so daß die aus Fig. 1 ersichtliche Situation entsteht.
Daraus wird in üblicher Weise durch Einbetten in feuerfeste Einbettmasse eine Gießform
für das Verankerungsteil 20 gewonnen. Dabei wird das Geschiebeteil 6 entweder angegossen
oder rückstandsfrei aufgelöst, jenachdem es als vorgefertigtes Angußfähiges Metallteil
oder als vorgefertigtes Wachsteil vorliegt.
-
Im ersteren Fall können der Steckzapfen 8 und der Distanzhalterbund
9 nachträglich am Gußmodell abgeschliffen, im anderen Fall noch am Wachsmodell vor
der Fertigstellung der Gießform und der Ausführung des
Gusses entfernt
werden. Gleichzeitig neben dieser Herstellung des Verankerungsteils 20 wird der
Zahnprothesenkörper 10 hergestellt. Dazu wird entsprechend Fig.
-
5 von der Dublierform 16 mit noch darin befindlichem Geschiebeteil
11 und Platzhalterstiften 12' mit feuerfester Einbettmasse ein sekundäres Gebißmodell
17 gewonnen, wobei die Einbettmasse auch den Matrizenhohlraum des Geschiebeteils
11 füllt und die Platzhalterstifte 12' entsprechend eingebettet werden, so daß das
Geschiebeteil 11 und die Platzhaterstifte 12' fest im sekundären Gebißmodell 17
verankert sind. Die Dublierform kann aber dennoch dank ihrer elastischen Nachgiebigkeit
vom Geschiebeteil 11 und den beidseits aus ihm vorstehenden Platzhalterstiften 12'
abgenommen werden, so daß auf dem dann freien, nur noch das Geschiebeteil 11 mit
den Platzhalterstiften 12' tragenden sekundären Gebißmodell 17 entsprechend Fig.
6 das Wachsmodell des Zahnprothesenkörpers 10 modelliert und an das Geschiebeteil
11 angewachst werden kann.
-
Anschließend wird in üblicher Weise die Gußform vervollständigt, d.
h. das Wachsmodell wird auf dem sdkundären Gebißmodell 17 durch weitere die Gießkanäle
und den Angußkegel bildende Wachsdrähte und -teile auch in Fig.
-
6 von oben her in feuerfeste Einbettmasse eingebettet.
-
Beim anschließenden Modellguß wird das Geschiebeteil 11 an das Gußstück
angegossen, wenn es ein angußfähiges Metallteil ist, oder es formt als vorgefertigtes
Wachsteil seiner Gestalt entsprechend die Gußform und löst sich beim Gießvorgang
rückstandsfrei auf. Die Platzhalterstifte 12' sind auch im Gußmodell noch enthalten
und werden aus ihm erst herausgezogen, wenn das Gußmodell fertig bearbei.tet ist.
Anschließend werden die fertigen Gußmodelle des Verankerungsteils 20 und des Zahnprothesenkörpers
10 entsprechend Fig. 7 auf dem primären Gebißmodell zusammengesetzt und dabei verbleibende
Toleranzräume
zwischen den Geschiebeteilen 6, 11 durch aushärtende
Füllmasse, wie Prothesenkunststoff, Zahnzement, Kleber oder dergl. geschlossen,
nachdem zuvor die Querstifte 12 in die Löcher 13 der Geschiebeteile 6, 11 eingesetzt
worden sind. Die Füllmasse wird durch Aussparungen 18 eingebracht, die im Profilrücken
des als Matrize ausgebildeten Geschiebeteils 11 vorgesehen sind.
-
Das als Patrize ausgebildete Geschiebeteil 6 und das ihm entsprechende
Platzhalterteil 7 sind als Platte unddrs als Matrize ausgebildete Geschiebeteil
11 als im Querschnitt U-förmiges Profil stück ausgebildet, wobei der Hohlraum 19
eine Aufnahme für die Platte bildet. Die Platte des Platzhalterteils 7 ist um die
Breite eines Toleranz spaltes von etwa 0,3 mm dicker als die Platte des Geschiebeteils
6.
-
Die Langlöcher 15 verlaufen parallel zur Richtung des Steckzapfens
8. Der dem Steckzapfen 8 zugewandte Plattenrand 21 und der ihn etwa parallele andere
Plattenrand 22 verlaufen in Fig. 8 und 9 unter einem Winkel von 900 zum Steckzapfen
8, in den Fig. 11 und 12 unter 1200. Entsprechend angepaßte Randverläufe zeigen
auch die als Matrize ausgebildeten Geschiebeteile 11. Weitere Winkel als die genannten
sind ohne weiteres möglich, so daß sich in einfacher Weise eine Anpassung an den
Verlauf des Kieferkammes individuell ermöglichen läßt. Die Löcher 13 und das geschlossene
Ende der Langlöcher 15 besitzen alle etwa gleichen Abstand vom Plattenrand 21.
-
- Leerseite -