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DE3430087A1 - Zerkleinerungsvorrichtung fuer abfall - Google Patents

Zerkleinerungsvorrichtung fuer abfall

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Publication number
DE3430087A1
DE3430087A1 DE19843430087 DE3430087A DE3430087A1 DE 3430087 A1 DE3430087 A1 DE 3430087A1 DE 19843430087 DE19843430087 DE 19843430087 DE 3430087 A DE3430087 A DE 3430087A DE 3430087 A1 DE3430087 A1 DE 3430087A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
shafts
waste
housing
feed
sieve
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19843430087
Other languages
English (en)
Inventor
Karl 8332 Massing Ackermann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19843430087 priority Critical patent/DE3430087A1/de
Publication of DE3430087A1 publication Critical patent/DE3430087A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B02CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING; PREPARATORY TREATMENT OF GRAIN FOR MILLING
    • B02CCRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING IN GENERAL; MILLING GRAIN
    • B02C18/00Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments
    • B02C18/06Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives
    • B02C18/14Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives within horizontal containers
    • B02C18/142Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives within horizontal containers with two or more inter-engaging rotatable cutter assemblies
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B02CCRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING IN GENERAL; MILLING GRAIN
    • B02C18/00Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B02C2018/147Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives within horizontal containers of the plural stage type
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    • B02C18/06Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives
    • B02C18/16Details
    • B02C18/18Knives; Mountings thereof
    • B02C2018/188Stationary counter-knives; Mountings thereof

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Crushing And Pulverization Processes (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zerkleinern
  • von Abfall aller Art, bei der in einem Gehäuse zwei im Abstand voneinander parallel verlaufende gegensinnig angetriebene Einzugswellen angeordnet sind, auf denen axial gegeneinander versetzt angeordnete ineinandergreifende Messerscheiben mit radial vorstehenden Reißzähnen drehfest vorgesehen sind, wobei den Einzugswellen zumindest eine weitere parallel zu diesen verlaufende Welle zum Reinigen und/oder Zerkleinern des vorzerkleinerten Abfalles nach geordnet sein kann.
  • Bei bekannten Zerkleinerungsvorrichtungen der vorgenannten Art gemäß P 32 34 485.6 können zwar grundsätzlich Abfälle aller Art wie brennbarer Abfall, Holz, auch Stangenholz und Äste, organischer Abfall wie Gras, Laub und Blumen, Karton, Papier, Bücher, Textilien, wie Stoffe, Leder, Folien, Kleidungsstücke, und auch unverbrennbarer Abfall, wie Behälter aus Blech und Kunststoffen, Knochen, Glas oder Porzellan, weitgehend zu einheitlicher Korngröße zerkleinert werden. Es kann jedoch vorkommen, daß bei grobem bzw. sperrigem zugeführten Abfall die Zerkleinerungsvorrichtung "stecken" bleiben kann und reversiert werden muß, um zu weit in die Vorrichtung hineingerutschtes Material wieder in Richtung Einfülltrichter zurückzutransportieren, worauf der Zerkleinerungsvorgang fortgesetzt werden kann.
  • Mit der Unterbrechung des Zerkleinerungsvorgangs geht eine verminderte Durchsatzleistung der Vorrichtung einher, wie auch die Anlage einschließlich Antriebsvorrichtung insbesondere mechanisch stark beansprucht wird, was zu Dauerschäden führen kann. Ein Reversieren der Zerkleinerungsvorrichtung erfordert grundsätzlich eine Überwachungsperson oder eine automatische Uberwachungs- bzw. Sicherheitseinrichtung.
  • Aufgabe der Erfindung ist die Vermeidung der vorgenannten Nachteile und insbesondere die Schaffung einer Zerkleinerungsvorrichtung der eingangs genannten Art, bei der ungewollte Betriebsunterbrechungen weitgehend vermieden sind, auch bei Zuführung von vergleichsweise sperrigem Abfallprodukt, wobei das zerkleinerte Gut nach Durchlauf durch die Zerklein erungsvorrichtung eine zufriedenstellende (kleine) Korngröße aufweist, die zumindest derjenigen nach P 32 34 485 entspricht.
  • Gelöst wird die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe dadurch, daß im Wirkbereich der Reißzähne zusätzlich zu den vorhandenen Wellen Abfall-Leit einrichtungen in Axialrichtung der Wellen angeordnet sind.
  • Die Leiteinrichtung umfaßt zweckmäßigerweise einen Trennbalken, der zwischen den beiden Einzugswellen im unmittelbaren Einzugsbereich der Wellen angeordnet ist. Der Balken besitzt vorzugsweise Vierkantrohprofil oder ist aus einem entsprechenden vierkantigen Vollmaterial gebildet, das in einer zur Horizontalen um 450 gedrehten Schrägstellung symmetrisch zwischen den Einzugswellen achsparallel angeordnet ist.
  • Zweckmäßigerweise besitzt der Trennbalken ein Vierkantprofil mit konkaven Seitenflächen, die beispielsweise kreisbogenförmig ausgebildet sein können, so daß vorbeistreichende Reißzähne keine Klemmwirkung an durchgeleitetem Abfallmaterial verursachen können. Der Trennbalken, der an seinen Längsenden lösbar am oberen inneren Rand des Gehäuses der Zerkleinerungsvorrichtung bzw. des Einfülltrichters verbunden ist, verhindert somit, daß insbesondere dann, wenn die Reißzähne nach einem Reißvorgang wieder in eine neue Reißstellung bewegt werden, kein vergleichsweise sperriges Abfallmaterial zu weit zwischen die Ein zugsw ellen unzerkleinert einfallen kann, was entweder mit einem unzufriedenstellenden Zerkleinern (zu große Korngröße) oder aber mit einem Steckenbleiben der Vorrichtung einhergeht. Das zuzuführende Material wird also gerade durch den Trennbalken in einer erhöhten Einzugsstellung gehalten, wobei der oder die Reißzähne einer jeden Einzugswelle unterschiedliches Abfallmaterial schneiden. Das zugeführte Abfallmaterial wird also rechts oder links vom zentral gelegenen Trennbalken der Zerkleinerungsvorrichtung zugeführt und von den Reißzähnen der rechten bzw. linken Einzugswelle separat erfaßt und angenagt. Ersichtlich führt dies zu einheitlicher (kleiner) Korngröße, ohne daß ein Reversieren der Vorrichtung bei zu sperrigem Abfallgut durchgeführt werden muß.
  • Der Trennbalken kann, sofern das zugeführte Abfallprodukt nicht zu sperrig ist, auch von der Vorrichtung getrennt werden, um die bekannte Normalausführung wieder herzustellen.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß über dem Trennbalken ein Vertikalblech im Einfülltrichter angeordnet ist. Somit wird das im Einfülltrichter sich befindliche zu zerkleinernde Gut bereits wesentlich vor dem Trennbalken "sortiert", so daß das eingebrachte Material von der anderen Schneidseite zuverlässig ferngehalten wird.
  • Das Vertikaltrennblech kann an seinen seitlichen Enden lösbar mit der Innenwandung des Einfülltrichters verbunden sein, so daß die bekannte Normalausführung auch hier eingerichtet werden kann.
  • Sind Leiteinrichtungen wie Trennbalken und Vertikaltrennblech vorgesehen, so kann auch der Einfülltrichter selbst zumindest teilweise eine vertikale Außenwandung besitzen.
  • Der dann ausgebildete zylindrische Schacht verhindert, daß beispielsweise bei zu grobem Stückholz keine Brückenbildung entsteht, wie dies bei konischen Einfülltrichtern eventuell der Fall sein kann.
  • Wie der zentrale Trennbalken zwischen den Einzugswellen, so kann auch etwa in gleicher Höhe außen im unmittelbaren Einzugsbereich der Ein zugsw ellen eine Leiteinrichtung vorgesehen sein, insbesondere nach innen vorstehende Führungsbleche, die verhindern, daß zwischen der Gehäusewandung und der zugeordneten Einzugswelle kein (sperriges) zu zerkleinerndes Gut zu weit in die Vorrichtung eindringen kann.
  • Durch die seitlichen Führungsbleche wird also im Einzugsbereich der Wellen eine Verjüngung des Einzugsmaules geschaffen, wobei das im verjüngten Einzugsmaul vorhandene Zerkleinerungsgut von den Reißzähnen zuverlässig angenagt bzw. zerkleinert werden kann.
  • Auch kann die erfindungsgemäße Beiteinrichtung ein im Gehäuse befestigtes Sieb umfassen, das im unmittelbaren Auswurfbereich der Wellen im Gehäuse angeordnet ist. Durch die Sieböffnungen dringen hinreichend zerkleinerte Abfallstücke hindurch, während zu große Stücke nochmals nach oben und durch einen weiteren Zerkleinerungsvorgang zerkleinert werden.
  • Um zu verhindern, daß beispielsweise dünnes längliches Stückholz zufällig durch die Sieböffnungen fallen kann, so sind bevorzugt unter den Sieböffnungen Schrägbleche angeordnet, die mit dem Sieb einstückig ausgebildet sein können. Derartiges festgehaltenes Zerkleinerungsgut wird also ebenfalls nochmals von den Reißzähnen erfaßt und in einem weiteren Reißvorgang bearbeitet.
  • Unter der tiefsten Reißwelle kann zusätzlich unter dem Siebabschnitt bzw. unter den Schrägblechen eine weitere Abfall-Leiteinrichtung in Form eines kreisbogenförmigen geschlossenen Auffangbleches vorgesehen sein, die bevorzugt entfernbar ist. Das Auffangblech hat die Aufgabe, das Material grundsätzlich nicht durch die Sieböffnungen an der dortigen Stelle fallenzulassen. Das Material wird also von der tiefsten Stelle in jedem Fall von den Reißzähnen der an tiefster Stelle gelegenen Einzugswelle erfaßt, geschnitten bzw. nach oben geschleudert und an höherer Stelle aus der Zerkleinerungsvorrichtung durch Sieböffnungen ausgeworfen. Dies ergibt ein Zerkleinerungsgut mit besonders kleiner Korngröße.
  • Dokumente oder Datenpapiere können somit in einer Weise zerkleinert bzw. zerrissen werden, daß diese unleserlich sind, wie es in vielen Fällen das Gesetz verlangt.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die aus einer einzigen Figur bestehende Zeichnung näher erläutert.
  • In der Zeichnung ist ein schematischer Vertikalschnitt durch eine Vorrichtung zum Zerkleinern von Abfall gezeigt.
  • Sie umfaßt ein Gehäuse 1, welches von Beinen 2 in einem gewissen Abstand vom Boden getragen wird. Auf dem Gehäuse 1 ist ein Einfülltrichter 3 vorgesehen, durch welchen das zu zerkleinernde Gut, welches als Schüttgut oder als stangenförmiges Gut anfallen kann, den im Gehäuse befindlichen Z erkl ein erungsw erkz eugen zugeführt wird. Der Einfülltrichter 3 besitzt zumindest eine (in der Zeichnung rechts veranschaulichte) vertikale Außenwand. Im Trichter selbst ist eine Leiteinrichtung lösbar befestigt, die nachfolgend im einzelnen noch beschrieben wird.
  • Die Zerkleinerungsvorrichtung umfaßt unterhalb des Einfülltrichters 3 zwei parallel verlaufende Einzugswellen 4 5, welche gegensinnig zueinander umlaufen, wie dies durch Pfeile dargestellt ist. Die Wellen 4, 5 tragen axial gegeneinander versetzt angeordnete, ineinandergreifende Messerscheiben 6, 7, die auf ihrem Kreisumfang als Zähne 8, 9 ausgebildete Vorsprünge aufweisen. Die Messerscheiben 6,7 sind drehfest auf den Wellen 4, 5 befestigt. Ihre Zähne 8 bzw. 9 sind von Messerscheibe zu Messerscheibe 6 bzw. 7 der jeweils zugehörigen Wellen 4 bzw. 5 in Umfangsrichtung versetzt angeordnet. Durch diese Versetzung der Zähne 8 bzw. 9 wird erreicht, daß bei Drehung der Wellen 4, 5 niemals mehrere Zähne 8 oder 9 einer Welle 4 oder 5 gleichzeitig in Eingriff mit dem zugeführten Gut kommen, wodurch sich die bei dem Schneidvorgang aufzuwendende Kraft verringern läßt.
  • Den Einzugswellen 4 und 5 der Zeichnung ist eine-weitere parallel zu diesen verlaufende Welle 10 nachgeordnet, die entsprechend den Wellen 4, 5 mit Messerscheiben 11 bestückt ist1 die mit den Messerscheiben 7 der ihr torgeschalteten Welle 5 auf Lücke sitzen und bei Drehung der Wellen 4, 5 in die Lücken zwischen den Messerscheiben 7 der Welle 5 hineinragen. Die Welle 10 dreht sich gegensinnig zu der Welle 5 und läuft mit größerer Umdrehungsgeschwindigkeit um als diese. Jede Messerscheibe 11 trägt zwei Zähne 12, 13.
  • Hierdurch wird ihre Wirksamkeit für das Ausräumen der Messerscheiben 7 und für das zusätzliche Zerkleinern des Abfalles weiter verbessert.
  • Um zu verhindern, daß im unmittelbaren Einzugsbereich der beiden oberen Einzugswellen 4, 5 zwischen diesen etwa zu sperriges Zerkleinerungsgut ungeschnitten eindringen kann, ist erfindungsgemäß am oberen Rand der eigentlichen Zerkleinerungsvorrichtung unter dem Einfülltrichter 3 ein zentraler horizontaler Trennbalken 15 vorgesehens der Vierkantvollprofil gemäß Zeichnung besitzt und gemäß Zeichnung schräg angeordnet ist, so daß sämtliche Seitenwände des Vierkants in einem Winkel von 450 zur Horizontalen stehen. Der Trennbalken 15 ist mit seinen seitlichen Ende lösbar am oberen Rand der Innenwandung des Gehäuses r befestigt.
  • Unmittelbar oberhalb des Trennbalkens 15 ist im Einfülltrichter 3 ein Vertikaltrennblech 16 angeordnet, das ebenfalls mit seinen seitlichen Enden lösbar befestigt ist, und zwar an entsprechender Innenwandung des Binfülltrichters 3. Durch das Vertikaltrennblech 16 sowie den Trennbalken 15 wird für jede Einzugswelle 4 oder 5 ein gesonderter "Rinfülltrichter eingerichtet, so daß darin befindliches Zerkleinerungsgut nicht auf die andere Seite gelangen kann. Das Gut einer jeden Seite wird von den zugehörigen Reißzähnen 8 bzw. 9 der zugeordneten Einzugswellen 4 bzw. 5 gerissen, ohne daß beispielsweise sperriges Stückgut ungeschnitten unzulässig weit in die Vorrichtung eindringen kann. Um dies weiter zu verbessern, sind am oberen Rand der eigentlichen Zerkleinerungsvorrichtung weitere koaxiale seitliche Führungsbleche 17 als Leiteinrichtungen vorgesehen, die von der zugeordneten Innenwandung des Gehäuses 1 nach innen vorstehen.
  • Damit kann auch seitlich außen kein sperriges ungeschnittenes Stückgut zu weit in die Vorrichtung eindringen und den Betrieb möglicherweise blockieren.
  • Der Boden des Gehäuses 1 ist durch ein Sieb 14 gebildet, das in einem bestimmbaren, relativ geringen Abstand von den Messerscheiben 6, 11 verläuft. Aus der Zeichnung ist ersichtlich, daß die Anordnung des Siebes 14 so gewählt ist, daß die Zähne 12, 13 der nachgeschalteten Räum und Schneidwelle 10 nicht durch das Sieb hindurchgelangendes Gut erneut erfassen, hochreißen und dem Schneidwerkzeug im Gehäuse 1 nochmals zuführen können. Dieser Vorgang wird zusätzlich verbessert durch unter dem eigentlichen Sieb 14 angeordnete Schrägbleche 19, wobei jedes Schrägblech 19 einer Sieböffnung 20 zugeordnet ist. Im Ausführungsbei spiel der Zeichnung sind die Schrägbleche 19 einstückig mit dem Sieb 14 ausgebildet.
  • Schließlich ist unter den Schrägblechen 19 der nachgeordneten weiteren Welle 10 eine weitere Abfall-Leiteinrichtung in Form eines kreisbogenförmigen geschlossenen Auffangbleches 18 vorgesehen, das an einzelnen Schrägblechen 19 eingehängt bzw. befestigt werden kann. Das geschlossene Auffangblech 18 findet insbesondere dann Verwendung, wenn Dokumentenmaterial vorschriftsmäßig vernichtet bzw. zerkleinert werden soll.

Claims (14)

  1. Zerkleinerungsvorrichtung für Abfall Patentansprüche 1. Vorrichtung zum Zerkleinern von Abfall aller Art, bei der in einem Gehäuse zwei im Abstand voneinander parallel verlaufende gegensinnig angetriebene Einzugswellen angeordnet sind, auf denen axial gegeneinander versetzt angeordnete ineinandergreifende Messerscheiben mit radial vorstehenden Reißzähnen drehfest vorgesehen sind, wobei den Einzugswellen zumindest eine weitere parallel zu diesen verlauf ende Welle zum Reinigen und/ oder Zerkleinern des vorzerkleinerten Abfall es nachgeordnet sein kann, dadurch gekennzeichnet, daß im Wirkbereich der Reißzähne (8, 9, 12, 13) zusätzlich zu den vorhandenen Wellen (4, 5, 10) Abfall-Leiteinrichtungen (14-19)in Axialrichtung der Wellen (4, 5, 10) angeordnet sind.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiteinrichtung einen Trennbalken (15) umfaßt, der zwischen den beiden Binzugswellen (4, 5) im unmittelbaren Einzugsbereich der Wellen angeordnet ist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Trennbalken (15) ein Vierkantrohr oder -voll-0 material ist, das in einer zur Horizontalen um 45 gedrehten Schrägstellung symmetrisch zwischen den Einzugswellen (4, 5) achsparallel angeordnet ist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Trennbalken (15) ein Vierkantprofil mit konkaven Seitenflächen besitzt.
  5. 5. Vorrichllnng nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Trennbalken (15) an seinen Längsenden lbsbar mit dem Gehäuse (1) der Vorrichtung verbunden ist.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb des Trennbalkens (15) ein Vertikaltrennblech (16) im Einfülltrichter (3) der Vorrichtung angeordnet ist.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Vertikaltrennblech (16) an seinen seitlichen Enden lösbar mit der Innenwandung des Einfülltrichters (3) verbunden ist.
  8. 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Einfülltrichter (3) zumindest eine vertikale Außenwandung besitzt.
  9. 9. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiteinrichtung nach innen vorstehende Führungsbleche (17) umfaßt, die im Einzugsbereich der Einzugswellen (4, 5) seitlich im Gehäuse (1) angeordnet sind.
  10. 10. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiteinrichtung ein im Gehäuse (1) befestigtes Sieb (14) umfaßt, das im unmittelbaren Auswurfbereich der Wellen (4, 10) im Gehäuse (1) angeordnet ist.
  11. 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß unter den Sieböffnungen (20) Schrägbleche (19) angeordnet sind.
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch X, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrägbleche (19) mit dem Sieb (14) einstückig ausgebildet sind.
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß unter der an tiefster Stelle gelegenen weiteren Welle (10) bzw. unter dem dort befindlichen Siebabschnitt der weiteren Welle (10) ein kreisbogenförmiges geschlossenes Auffangblech (18) angeordnet ist.
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Auffangblech (18) lösbar am Sieb bzw. an einzelnen Schrägblechen (19) befestigt ist.
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