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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zerkleinern
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von Abfall aller Art, bei der in einem Gehäuse zwei im Abstand voneinander
parallel verlaufende gegensinnig angetriebene Einzugswellen angeordnet sind, auf
denen axial gegeneinander versetzt angeordnete ineinandergreifende Messerscheiben
mit radial vorstehenden Reißzähnen drehfest vorgesehen sind, wobei den Einzugswellen
zumindest eine weitere parallel zu diesen verlaufende Welle zum Reinigen und/oder
Zerkleinern des vorzerkleinerten Abfalles nach geordnet sein kann.
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Bei bekannten Zerkleinerungsvorrichtungen der vorgenannten Art gemäß
P 32 34 485.6 können zwar grundsätzlich Abfälle aller Art wie brennbarer Abfall,
Holz, auch Stangenholz und Äste, organischer Abfall wie Gras, Laub und Blumen, Karton,
Papier, Bücher, Textilien, wie Stoffe, Leder, Folien, Kleidungsstücke, und auch
unverbrennbarer Abfall, wie Behälter aus Blech und Kunststoffen, Knochen, Glas oder
Porzellan, weitgehend zu einheitlicher Korngröße zerkleinert werden. Es kann jedoch
vorkommen, daß bei grobem bzw. sperrigem zugeführten Abfall die Zerkleinerungsvorrichtung
"stecken" bleiben kann und reversiert werden muß, um zu weit in die Vorrichtung
hineingerutschtes Material wieder in Richtung Einfülltrichter zurückzutransportieren,
worauf der Zerkleinerungsvorgang fortgesetzt werden kann.
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Mit der Unterbrechung des Zerkleinerungsvorgangs geht eine verminderte
Durchsatzleistung der Vorrichtung einher, wie auch die Anlage einschließlich Antriebsvorrichtung
insbesondere mechanisch stark beansprucht wird, was zu Dauerschäden führen kann.
Ein Reversieren der Zerkleinerungsvorrichtung erfordert grundsätzlich eine Überwachungsperson
oder eine automatische Uberwachungs- bzw. Sicherheitseinrichtung.
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Aufgabe der Erfindung ist die Vermeidung der vorgenannten Nachteile
und insbesondere die Schaffung einer Zerkleinerungsvorrichtung der eingangs genannten
Art, bei der ungewollte
Betriebsunterbrechungen weitgehend vermieden
sind, auch bei Zuführung von vergleichsweise sperrigem Abfallprodukt, wobei das
zerkleinerte Gut nach Durchlauf durch die Zerklein erungsvorrichtung eine zufriedenstellende
(kleine) Korngröße aufweist, die zumindest derjenigen nach P 32 34 485 entspricht.
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Gelöst wird die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe dadurch, daß
im Wirkbereich der Reißzähne zusätzlich zu den vorhandenen Wellen Abfall-Leit einrichtungen
in Axialrichtung der Wellen angeordnet sind.
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Die Leiteinrichtung umfaßt zweckmäßigerweise einen Trennbalken, der
zwischen den beiden Einzugswellen im unmittelbaren Einzugsbereich der Wellen angeordnet
ist. Der Balken besitzt vorzugsweise Vierkantrohprofil oder ist aus einem entsprechenden
vierkantigen Vollmaterial gebildet, das in einer zur Horizontalen um 450 gedrehten
Schrägstellung symmetrisch zwischen den Einzugswellen achsparallel angeordnet ist.
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Zweckmäßigerweise besitzt der Trennbalken ein Vierkantprofil mit konkaven
Seitenflächen, die beispielsweise kreisbogenförmig ausgebildet sein können, so daß
vorbeistreichende Reißzähne keine Klemmwirkung an durchgeleitetem Abfallmaterial
verursachen können. Der Trennbalken, der an seinen Längsenden lösbar am oberen inneren
Rand des Gehäuses der Zerkleinerungsvorrichtung bzw. des Einfülltrichters verbunden
ist, verhindert somit, daß insbesondere dann, wenn die Reißzähne nach einem Reißvorgang
wieder in eine neue Reißstellung bewegt werden, kein vergleichsweise sperriges Abfallmaterial
zu weit zwischen die Ein zugsw ellen unzerkleinert einfallen kann, was entweder
mit einem unzufriedenstellenden Zerkleinern (zu große Korngröße) oder aber mit einem
Steckenbleiben der Vorrichtung einhergeht. Das zuzuführende Material wird also gerade
durch den Trennbalken in einer erhöhten Einzugsstellung gehalten, wobei der oder
die
Reißzähne einer jeden Einzugswelle unterschiedliches Abfallmaterial
schneiden. Das zugeführte Abfallmaterial wird also rechts oder links vom zentral
gelegenen Trennbalken der Zerkleinerungsvorrichtung zugeführt und von den Reißzähnen
der rechten bzw. linken Einzugswelle separat erfaßt und angenagt. Ersichtlich führt
dies zu einheitlicher (kleiner) Korngröße, ohne daß ein Reversieren der Vorrichtung
bei zu sperrigem Abfallgut durchgeführt werden muß.
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Der Trennbalken kann, sofern das zugeführte Abfallprodukt nicht zu
sperrig ist, auch von der Vorrichtung getrennt werden, um die bekannte Normalausführung
wieder herzustellen.
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Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß über dem
Trennbalken ein Vertikalblech im Einfülltrichter angeordnet ist. Somit wird das
im Einfülltrichter sich befindliche zu zerkleinernde Gut bereits wesentlich vor
dem Trennbalken "sortiert", so daß das eingebrachte Material von der anderen Schneidseite
zuverlässig ferngehalten wird.
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Das Vertikaltrennblech kann an seinen seitlichen Enden lösbar mit
der Innenwandung des Einfülltrichters verbunden sein, so daß die bekannte Normalausführung
auch hier eingerichtet werden kann.
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Sind Leiteinrichtungen wie Trennbalken und Vertikaltrennblech vorgesehen,
so kann auch der Einfülltrichter selbst zumindest teilweise eine vertikale Außenwandung
besitzen.
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Der dann ausgebildete zylindrische Schacht verhindert, daß beispielsweise
bei zu grobem Stückholz keine Brückenbildung entsteht, wie dies bei konischen Einfülltrichtern
eventuell der Fall sein kann.
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Wie der zentrale Trennbalken zwischen den Einzugswellen, so kann auch
etwa in gleicher Höhe außen im unmittelbaren Einzugsbereich der Ein zugsw ellen
eine Leiteinrichtung vorgesehen sein, insbesondere nach innen vorstehende Führungsbleche,
die verhindern, daß zwischen der Gehäusewandung und
der zugeordneten
Einzugswelle kein (sperriges) zu zerkleinerndes Gut zu weit in die Vorrichtung eindringen
kann.
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Durch die seitlichen Führungsbleche wird also im Einzugsbereich der
Wellen eine Verjüngung des Einzugsmaules geschaffen, wobei das im verjüngten Einzugsmaul
vorhandene Zerkleinerungsgut von den Reißzähnen zuverlässig angenagt bzw. zerkleinert
werden kann.
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Auch kann die erfindungsgemäße Beiteinrichtung ein im Gehäuse befestigtes
Sieb umfassen, das im unmittelbaren Auswurfbereich der Wellen im Gehäuse angeordnet
ist. Durch die Sieböffnungen dringen hinreichend zerkleinerte Abfallstücke hindurch,
während zu große Stücke nochmals nach oben und durch einen weiteren Zerkleinerungsvorgang
zerkleinert werden.
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Um zu verhindern, daß beispielsweise dünnes längliches Stückholz zufällig
durch die Sieböffnungen fallen kann, so sind bevorzugt unter den Sieböffnungen Schrägbleche
angeordnet, die mit dem Sieb einstückig ausgebildet sein können. Derartiges festgehaltenes
Zerkleinerungsgut wird also ebenfalls nochmals von den Reißzähnen erfaßt und in
einem weiteren Reißvorgang bearbeitet.
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Unter der tiefsten Reißwelle kann zusätzlich unter dem Siebabschnitt
bzw. unter den Schrägblechen eine weitere Abfall-Leiteinrichtung in Form eines kreisbogenförmigen
geschlossenen Auffangbleches vorgesehen sein, die bevorzugt entfernbar ist. Das
Auffangblech hat die Aufgabe, das Material grundsätzlich nicht durch die Sieböffnungen
an der dortigen Stelle fallenzulassen. Das Material wird also von der tiefsten Stelle
in jedem Fall von den Reißzähnen der an tiefster Stelle gelegenen Einzugswelle erfaßt,
geschnitten bzw. nach oben geschleudert und an höherer Stelle aus der Zerkleinerungsvorrichtung
durch Sieböffnungen ausgeworfen. Dies ergibt ein Zerkleinerungsgut mit besonders
kleiner Korngröße.
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Dokumente oder Datenpapiere können somit in einer Weise
zerkleinert
bzw. zerrissen werden, daß diese unleserlich sind, wie es in vielen Fällen das Gesetz
verlangt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter
Bezugnahme auf die aus einer einzigen Figur bestehende Zeichnung näher erläutert.
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In der Zeichnung ist ein schematischer Vertikalschnitt durch eine
Vorrichtung zum Zerkleinern von Abfall gezeigt.
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Sie umfaßt ein Gehäuse 1, welches von Beinen 2 in einem gewissen Abstand
vom Boden getragen wird. Auf dem Gehäuse 1 ist ein Einfülltrichter 3 vorgesehen,
durch welchen das zu zerkleinernde Gut, welches als Schüttgut oder als stangenförmiges
Gut anfallen kann, den im Gehäuse befindlichen Z erkl ein erungsw erkz eugen zugeführt
wird. Der Einfülltrichter 3 besitzt zumindest eine (in der Zeichnung rechts veranschaulichte)
vertikale Außenwand. Im Trichter selbst ist eine Leiteinrichtung lösbar befestigt,
die nachfolgend im einzelnen noch beschrieben wird.
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Die Zerkleinerungsvorrichtung umfaßt unterhalb des Einfülltrichters
3 zwei parallel verlaufende Einzugswellen 4 5, welche gegensinnig zueinander umlaufen,
wie dies durch Pfeile dargestellt ist. Die Wellen 4, 5 tragen axial gegeneinander
versetzt angeordnete, ineinandergreifende Messerscheiben 6, 7, die auf ihrem Kreisumfang
als Zähne 8, 9 ausgebildete Vorsprünge aufweisen. Die Messerscheiben 6,7 sind drehfest
auf den Wellen 4, 5 befestigt. Ihre Zähne 8 bzw. 9 sind von Messerscheibe zu Messerscheibe
6 bzw. 7 der jeweils zugehörigen Wellen 4 bzw. 5 in Umfangsrichtung versetzt angeordnet.
Durch diese Versetzung der Zähne 8 bzw. 9 wird erreicht, daß bei Drehung der Wellen
4, 5 niemals mehrere Zähne 8 oder 9 einer Welle 4 oder 5 gleichzeitig in Eingriff
mit dem zugeführten Gut kommen, wodurch sich die bei dem Schneidvorgang aufzuwendende
Kraft verringern läßt.
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Den Einzugswellen 4 und 5 der Zeichnung ist eine-weitere parallel
zu diesen verlaufende Welle 10 nachgeordnet, die entsprechend den Wellen 4, 5 mit
Messerscheiben 11 bestückt ist1 die mit den Messerscheiben 7 der ihr torgeschalteten
Welle 5 auf Lücke sitzen und bei Drehung der Wellen 4, 5 in die Lücken zwischen
den Messerscheiben 7 der Welle 5 hineinragen. Die Welle 10 dreht sich gegensinnig
zu der Welle 5 und läuft mit größerer Umdrehungsgeschwindigkeit um als diese. Jede
Messerscheibe 11 trägt zwei Zähne 12, 13.
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Hierdurch wird ihre Wirksamkeit für das Ausräumen der Messerscheiben
7 und für das zusätzliche Zerkleinern des Abfalles weiter verbessert.
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Um zu verhindern, daß im unmittelbaren Einzugsbereich der beiden oberen
Einzugswellen 4, 5 zwischen diesen etwa zu sperriges Zerkleinerungsgut ungeschnitten
eindringen kann, ist erfindungsgemäß am oberen Rand der eigentlichen Zerkleinerungsvorrichtung
unter dem Einfülltrichter 3 ein zentraler horizontaler Trennbalken 15 vorgesehens
der Vierkantvollprofil gemäß Zeichnung besitzt und gemäß Zeichnung schräg angeordnet
ist, so daß sämtliche Seitenwände des Vierkants in einem Winkel von 450 zur Horizontalen
stehen. Der Trennbalken 15 ist mit seinen seitlichen Ende lösbar am oberen Rand
der Innenwandung des Gehäuses r befestigt.
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Unmittelbar oberhalb des Trennbalkens 15 ist im Einfülltrichter 3
ein Vertikaltrennblech 16 angeordnet, das ebenfalls mit seinen seitlichen Enden
lösbar befestigt ist, und zwar an entsprechender Innenwandung des Binfülltrichters
3. Durch das Vertikaltrennblech 16 sowie den Trennbalken 15 wird für jede Einzugswelle
4 oder 5 ein gesonderter "Rinfülltrichter eingerichtet, so daß darin befindliches
Zerkleinerungsgut nicht auf die andere Seite gelangen kann. Das Gut einer jeden
Seite wird von den zugehörigen Reißzähnen 8 bzw. 9 der zugeordneten Einzugswellen
4 bzw. 5 gerissen, ohne daß beispielsweise sperriges Stückgut ungeschnitten unzulässig
weit in die Vorrichtung eindringen kann. Um dies weiter zu verbessern,
sind
am oberen Rand der eigentlichen Zerkleinerungsvorrichtung weitere koaxiale seitliche
Führungsbleche 17 als Leiteinrichtungen vorgesehen, die von der zugeordneten Innenwandung
des Gehäuses 1 nach innen vorstehen.
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Damit kann auch seitlich außen kein sperriges ungeschnittenes Stückgut
zu weit in die Vorrichtung eindringen und den Betrieb möglicherweise blockieren.
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Der Boden des Gehäuses 1 ist durch ein Sieb 14 gebildet, das in einem
bestimmbaren, relativ geringen Abstand von den Messerscheiben 6, 11 verläuft. Aus
der Zeichnung ist ersichtlich, daß die Anordnung des Siebes 14 so gewählt ist, daß
die Zähne 12, 13 der nachgeschalteten Räum und Schneidwelle 10 nicht durch das Sieb
hindurchgelangendes Gut erneut erfassen, hochreißen und dem Schneidwerkzeug im Gehäuse
1 nochmals zuführen können. Dieser Vorgang wird zusätzlich verbessert durch unter
dem eigentlichen Sieb 14 angeordnete Schrägbleche 19, wobei jedes Schrägblech 19
einer Sieböffnung 20 zugeordnet ist. Im Ausführungsbei spiel der Zeichnung sind
die Schrägbleche 19 einstückig mit dem Sieb 14 ausgebildet.
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Schließlich ist unter den Schrägblechen 19 der nachgeordneten weiteren
Welle 10 eine weitere Abfall-Leiteinrichtung in Form eines kreisbogenförmigen geschlossenen
Auffangbleches 18 vorgesehen, das an einzelnen Schrägblechen 19 eingehängt bzw.
befestigt werden kann. Das geschlossene Auffangblech 18 findet insbesondere dann
Verwendung, wenn Dokumentenmaterial vorschriftsmäßig vernichtet bzw. zerkleinert
werden soll.