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DE3428148A1 - Trockenmauer-system - Google Patents

Trockenmauer-system

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Publication number
DE3428148A1
DE3428148A1 DE19843428148 DE3428148A DE3428148A1 DE 3428148 A1 DE3428148 A1 DE 3428148A1 DE 19843428148 DE19843428148 DE 19843428148 DE 3428148 A DE3428148 A DE 3428148A DE 3428148 A1 DE3428148 A1 DE 3428148A1
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DE
Germany
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recesses
pin body
drywall system
collar
drywall
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DE19843428148
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English (en)
Inventor
Werner 5060 Bergisch Gladbach Cramer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Metten Produktion & Handel
Original Assignee
Metten Produktion & Handel
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Publication date
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Priority to DE8585107610T priority patent/DE3562788D1/de
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Priority to AU45182/85A priority patent/AU4518285A/en
Priority to CA000487362A priority patent/CA1258592A/en
Priority to JP60168482A priority patent/JPS6175147A/ja
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  • Structural Engineering (AREA)
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Description

  • Trockenmauer-System
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Trockenmauer-System mit im Grundriß gesehen etwa rechteckigen bzw. quadratischen Bausteinen, die ober- und unterseitig mittels mehrstufiger Verbindungselemente aufeinander festlegbar ausgeführt sind, wobei die Bausteine an ihren Stoßseiten Rücknehmungen zur Herstellung von Bögen und Abwicklungen aufweisen.
  • Bei einem solchen Trockenmauer-System (DE-PS 26 50 292) bestehen die Verbindungselemente aus Zapfen an dem einen Baustein und entsprechende Ausnehmungen an den darüberliegenden Bausteinen, wobei um den Zapfen ein konzentrischer, abgesetzter Bund vorgesehen ist, der einen Abstand zwischen den Bausteinen sicherstellt. Dieses Trockenmauer-System ist durchaus zweckmäßig und dient zur Herstellung einer formschönen Mauer. Bei der Herstellung der Bausteine, die als Betonsteine ausgeführt sind, ergeben sich insbesondere dadurch Schwierigkeiten, daß der Zapfen und der Bund einstückig mit dem Baustein ausgeführt sind und auf der gegenüberliegenden Seite entsprechende Ausnehmungen vorgesehen werden müssen. Aus diesem Grund lassen sich die Steine nur mit relativ großem Aufwand herstellen und sind entsprechend teuer. Es hat sich weiterhin herausgestellt, daß eine stabile Lage der Bausteine übereinander auf der Bundfläche in Verbindung mit den Zapfen aus fertigungstechnischen Gründen nicht mit Sicherheit gewährleistet ist, so daß die Steine erst durch zusätzliche Maßnahmen verwacklungsfrei und stabil aufeinanderliegen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, das gattungsgemäße Trockenmauer-System zu verbessern und die oben geschilderten Nachteile zu beheben, wobei eine preisgünstige Herstellung in einfachen Formen und eine gute Stabilität der Mauer mit einfachen Mitteln erreicht werden soll. Die Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, daß die Verbindungselemente als Zapfenkörper ausgebildet sind, die in entsprechenden Ausnehmungen zumindest zweier übereinander angeordneter Bausteine eingreifen. Aufgrund dieser Ausgestaltung der Erfindung werden zunächst die Bausteine einfacher, da sie als Planblöcke mit entsprechenden Ausnehmungen ausgeführt werden können. Weiterhin bildet auch der Zapfenkörper ein einfaches Bauteil, das unabhängig und getrennt hergestellt werden kann. Da die Bausteine auch weiterhin mit Abstand übereinander angeordnet werden sollen, werden erfindungsgemäß mehrere Lösungsmöglichkeiten für die Zapfenkörper vorgeschlagen. Die Zapfenkörper können zunächst so ausgebildet sein, daß der Bund auf dem Außenumfang des Zapfenkörpers befestigt ist und mit diesem ein fertiges Bauteil bildet, das in zwei übereinander angeordnete Bausteine eingreift. Der Bund kann dabei einstückig mit dem übrigen Teil des Zapfenkörpers hergestellt sein, oder aber auch zusätzlich bzw. nachträglich auf den Zapfenkörper geschoben werden. Weiterhin ist es erfindungsgemäß möglich, daß der Zapfenkörper eine größere Länge aufweist, und mehrere Bausteine durchstößt. Der Zapfenkörper kann dann auch die komplette Höhe der vorgesehenen Mauer aufweisen und als Führungselement dienen, wobei dann zwischen übereinander angeordneten Bausteinen je ein Bund als getrenntes Bauteil eingefügt ist. Durch diese Ausgestaltung erhält man ohne weitere Hilfsmittel eine Mauer hoher Stabilität. Diese kann noch dadurch erhöht werden, daß der Zapfenkörper bis in den Untergrund bzw. das Fundament der Mauer reicht. Der Bund kann dabei ggf. eine höhe- re Festigkeit aufweisen und aus ähnlichem Material wie der Zapfenkörper oder aus vollständig anderem Material hergestellt sein. Um ein harmonisches Bild des Mauerwerks zu gewährleisten, sollte der Bund zumindest auf seiner äußeren Mantelfläche die gleiche Farbe wie die Bausteine und ggf. auch aus Betonmaterial hergestellt sein. Auch ein verbundförmiger Aufbau mit einer äußeren Betonwandung oder -verkleidung und einem inneren Körper, z.B. aus Kunststoff wird als vorteilhaft angesehen. Durch die getrennte Herstellung bzw. Verbundbauweise ist auch ein farblich zum Baustein abgesetzter Bund möglich.
  • Der Zapfenkörper kann dabei im Querschnitt gesehen rund ausgeführt oder aber auch eine drei- oder vieleckige Außenform aufweisen. Entscheidend dabei ist, daß er in der Außenform der Ausnehmung in den Bausteinen soweit angepaßt ist, daß sich eine gute Führung ergibt. Wird der Zapfenkörper drei- oder vieleckig ausgeführt, so kann er leichter in runde Ausnehmungen eingeschoben werden, da die Berührungsfläche kleiner ist. Es ist aber auch möglich, daß die Ausnehmungen der drei-, vier- oder vieleckigen Form der Zapfen angepaßt ist, so daß sich eine gegenseitige Verzahnung ergibt und wodurch eine gute Fluchtung der Bausteine und stabile Bögen hergestellt werden können. Weist dabei entweder der Zapfenkörper oder der Baustein eine entsprechende Vielzahl von Ecken auf, so lassen sich die Bausteine gemäß einer Vielzahl von Winkelabweichungen in Längsrichtung der Mauer verschwenken.
  • Die Zapfenkörper gemäß der Erfindung können zum besseren Einstecken in die Ausnehmungen der Bausteine in vorteilhafter Weise im wesentlichen hülsenförmig ausgebildet sein und in dem Einsteckbereich Einschnitte aufweisen. Dadurch wird dieser Bereich nachgiebiger, so daß das Einführen in die Ausnehmungen erleichtert wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung weisen die Zapfenkörper auf der mit den Ausnehmungen der Bausteine in Wirkverbindung stehenden Außenmantelfläche umlaufende oder längsverlaufende bzw. spiralförmige Stege bzw. Nuten auf, mit denen der Zapfenkörper mit der Ausnehmung der Bausteine in Wirkverbindung steht. Sind dabei die Stege und Nuten in Längs- bzw. Umfangsrichtung geneigt angeordnet bzw. die Nuten und Stege aus relativ weichem Material hergestellt, so lassen sich die Bausteine sehr leicht auf die Zapfen schieben und ergeben trotzdem einen guten Halt. Die Zapfenkörper können dabei aus Hart- bzw. Weich-PVC oder einem ähnlichen Werkstoff ggf. auch aus Gummi, hergestellt sein, wobei sich für den Bund ein ähnlicher Werkstoff anbietet. Die Zapfenkörper lassen sich daher in einfacher Weise aus Kunststoffrohren, die handelsüblich zur Verfügung stehen, herstellen. Dabei ist darauf zu achten, daß die Innenmaße der Ausnehmungen den Außenmaßen dieser handelsüblichen Rohre entsprechen.
  • Die Ausnehmungen in den Bausteinen können einmal einen konstanten Durchmesser mit runder oder vieleckiger Form aufweisen. Es ist aber auch erfindungsgemäß möglich, in den Ausnehmungen der Bausteine vorstehende Ränder, Nasen oder Vorsprünge vorzusehen, mit denen der Einsteckweg der Zapfenkörper begrenzt werden kann, so daß auch bei Zapfenkörpern, die nur in zwei Steine eingreifen, ein loser Bund vorgesehen werden kann, ohne daß ungewollt ein ungleiches Einstecken in benachbarte Bausteine erfolgt. Um ein ungleiches Einstecken in benachbarte Bausteine zu verhindern und einen guten festen Sitz zu gewährleisten, können die in die Ausnehmungen der Bausteine eingreifenden Zapfenkörperbereiche konisch ausgeführt sein und mit einer zylindrischen oder konischen Ausnehmung in den Bausteinen zusammenwirken.
  • t Um auch nach langer Standzeit der Trockenmauer und einer dadurch möglicherweise bedingten Alterung des Materials der Bunde einen festen Stand der Mauer sicherzustellen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Zapfenkörper hülsenförmig ausgebildet sind und im Bereich des bzw. der Bunde Aussparungen in der Wandung aufweisen, an die sich Hohlräume in dem bzw. den Bunden anschließen. Dadurch ist es möglich, daß in die Ausnehmungen der Bausteine und Zapfenkörper eingefüllter Beton bis in den Bereich der Bunde eindringen kann, so daß dadurch eine dauerhafte Abstützung der Mauer gewährleistet ist. Diese Maßnahme kann sowohl bei Zapfenkörpern mit einstückigem Bund als auch bei Zapfenkörpern mit getrennt hergestellten Bunden zur Anwendung kommen. In weiterer Ausgestaltung dieser Maßnahme ist es vorteilhaft, wenn die Innenabmessung der Bunde größer ist als das Maß der Ausnehmungen in den Bausteinen ist und wenn die Bunde über an den Zapfenkörpern oder an den Bunden befestigte Abstandshalter geführt sind. Dadurch ergibt sich ein nahezu ringförmiger Hohlraum, der über die Aussparung in den Zapfenkörpern mit Beton gefüllt wird, so daß eine direkte Auflage zwischen übereinander angeordneten Steinen aus Beton entsteht. Der so gestaltete Bund kann natürlich auch über die Abstandshalter einstückig mit dem Zapfenkörper hergestellt sein. Insbesondere Zapfenkörper mit längsverlaufenden Stegen eignen sich dazu, ringförmige Hohlräume zwischen den Bunden und dem Zapfenkörper zu bilden, da die Stege im Bereich zwischen den Bausteinen über das Maß der Ausnehmungen in den Bausteinen radial nach außen geführt sein können und eine Zentrierung der Bunde übernehmen. Die Bunde können aber auch einstückig mit den Stegen und den Zapfenkörpern ausgeführt sein. Das Maß des Betonhohlraums ergibt sich aus der Druckfestigkeit eines Betons und der maximalen Höhe der Mauer und kann ohne weiteres errechnet werden. Zweckmäßigerweise sind die Zapfenkörper mit Stegen, die teilweise in den Fugenbereich zwischen zwei übereinander angeordnete Steine ragen, mit verhältnismäßig hohen Stegen ausgeführt, d.h. die Hülse des Zapfenkörpers ist relativ klein, damit ungehindert Beton im Bereich der Stege bis zum Innendurchmesser des Bundes gelangen kann.
  • Der obere Abschluß des Trockenmauer-Systems kann dadurch erfolgen, daß spezielle Bausteine vorgesehen sind, die an ihrem oberen Ende glatt ausgeführt und ohne sichtbare Ausnehmungen gestaltet sind. Dies führt jedoch dazu, daß dafür Sonderbausteine benötigt werden. Um diesen Nachteil zu beheben, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß stopfenförmige Endstücke vorgesehen sind, die in ihren Abmessungen den Ausnehmungen der Bausteine angepaßt sind und als Abdeckung der Ausnehmungen dienen.
  • Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Zeichnungen verweisen, in denen mehrere Ausführungsbeispiele dargestellt sind. Es zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht eines Trockenmauer-Systems, Fig. 2 einen Schnitt durch das Trockenmauer-System gemäß der Linie II-II in Fig. 1, Fig. 3 einen Teilschnitt durch ein Trockenmauer-System entsprechend Fig. 2, jedoch in vergrößertem Maßstab, Fig. 4 - 6 Teilschnitte durch ein Trockenmauer-System entsprechend Fig. 3, jedoch mit modifizierten Zapfenkörpern, Fig. 7 u. 8 Teilquerschnitte gemäß den Linien VIl-VIl und VIII-VIII in den Fig. 5 und 6, Fig. 9 einen Schnitt durch das Trockenmauer-System entsprechend Fig. 2 mit einem durchgehenden Zapfenkörper, Fig. 10 einen Teilquerschnitt gemäß der Linie X-X in Fig. 3, Fig. 11 einen Teilschnitt durch ein Trockenmauer-System entsprechend Fig. 3 mit modifiziertem Zapfenkörper und Fig. 12 einen Teilquerschnitt nach der Linie XI-XI in Fig. 11.
  • Das Trockenmauer-System gemäß der Erfindung ist aus im wesentlichen rechteckigen Bausteinen 1 aufgebaut, die an ihren gegeneinander gerichteten Stoßseiten Rücknehmungen der Ecken aufweisen, so daß sie auch winkelversetzt zueinander angeordnet werden können. Das Trockenmauer-System wird üblicherweise auf einen festen Untergrund oder Betonsockel aufgesetzt, wobei die Bausteine 1 versetzt zueinander angeordnet sind. Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind für die Endbereiche auch etwa quadratische Bausteine 2 vorgesehen. Den Fig. 2 bis 8 ist zu entnehmen, daß die Bausteine 1 bzw. 2 Ausnehmungen 3 aufweisen, die gemäß den Fig.
  • zylindrisch ausgeführt sind. Wie jedoch den Patentansprüchen und der Beschreibung zu entnehmen ist, können diese Ausnehmungen verschiedenartige andere Querschnitte aufweisen und auch konisch ausgeführt sein. Die innerhalb der Trockenmauer angeordneten Bausteine 1 und 2 haben durchgehende Ausnehmungen, wogegen gemäß Fig. 2 die obere Lage Ausnehmungen aufweist, die nur teilweise in die Bausteine 1 und 2 reichen, so daß sich Abdecksteine ergeben.
  • Wie Fig. 3 zeigt, können aber auch alle Bausteine 1 und 2 durchgehende Ausnehmungen 3 aufweisen, wobei dann in den oberen Steinen stopfenförmige Endstücke 4 vorgesehen sind.
  • In den Fig. 2 bis 9 sind die Bausteine 1 bzw. 2 mittels Zapfenkörper 5 miteinander verbunden, die zumindest in zwei übereinander angeordnete Bausteine eingreifen. Die Zapfenkörper 5 sind bevorzugt rohrförmig ausgebildet und an den Enden angefast. Sie können jedoch auch, wie in den Ansprüchen und in der Beschreibung ausgeführt, verschiedene andere Formen aufweisen. Zwischen übereinander angeordneten Bausteinen 1 bzw. 2 sind Bunde 6 vorgesehen, die gemäß den Fig. 2, 3 und 5 einstückig mit dem Zapfenkörper 5 hergestellt sind. Gemäß den Fig. 4, 6 und 9 sind die Bunde 6 als Einzelstücke hergestellt und auf dem Außenumfang des Zapfenkörpers 5 angeordnet.
  • Weiterhin sind in den Fig. 3 und 4 mit 8 Einschnitte in der hülsenförmigen Wand der Zapfenkörper 5 bezeichnet, durch die die in die Ausnehmungen 3 der Bausteine 1 bzw. 2 reichende Bereiche der Zapfenkörper radial nachgiebig werden und leichter in die Ausnehmungen eingeschoben werden können.
  • Der Zapfenkörper 5 gemäß Fig. 3 weist weiterhin in seinem hülsenförmigen Bereich Aussparungen 9 auf, die in Hohlräume 10 in dem Bund 6 übergehen. In diese Hohlräume und Aussparungen kann bei Auffüllen der Ausnehmungen 3 der Bausteine mit Beton dieser eindringen, so daß sich auch bei Alterung oder sonstigem Nachgeben der Bunde eine sichere Abstützung ergibt. Zu diesem Zweck sind die Wände zwischen Hohlräume und Bausteine möglichst dünn ausgeführt.
  • In Fig. 10, die einen Schnitt durch einen Zapfenkörper mit Aussparungen zeigt, sind die Ausgestaltungen der Aussparungen und Hohlräume deutlich zu erkennen.
  • Gemäß den Fig. 5 und 6 sowie 7 und 8 weisen die Zapfenkörper auf ihrer Außenmantelfläche Stege 7 auf, die in den Fig. 5 und 7 umlaufend und in den Fig. 6 und 8 längsverlaufend angeordnet sind. Diese Stege 7 können, wie insbesondere Fig. 5 zu entnehmen ist, geneigt angeordnet sein, so daß sie sich leicht in die Bausteine 1 bzw. 2 einschieben lassen.
  • Wie weiterhin Fig. 9 zu entnehmen ist, können die Zapfenkörper auch durch mehrere Ausnehmungen übereinander angeordneter Bausteine 1 bzw. 2 hindurchgeführt annähernd die Höhe der Trockenmauer aufweisen und ggf. in das Fundament eingreifen, so daß je nach Höhe der Mauer und Gegebenheiten keine weitere Befestigung erforderlich ist. Die Zapfenkörper 5 können aber auch sowohl in langer als auch in kurzer Ausführung mit Beton gefüllt und ggf. mit Eisen armiert sein.
  • In den Fig. 11 und 12 ist ein Zapfenkörper 5 ähnlich dem der Fig. 6 und 8 dargestellt, bei dem die radiale Erstreckung der Stege 7 durch Verkleinerung der Hülse größer ausgeführt ist. Dadurch kann in die Ausnehmungen 3 eingefüllter Beton in den Bereich der Stege 7 und weiterhin bis zur Innenwand des Bundes 6 gelangen, dessen Innendurchmesser vergrößert und über verlängerte Stege geführt ist. Dadurch kann sich ein Betonring bilden, der unabhängig von dem Bund die Abstützung der Bausteine übernehmen kann.
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Claims (23)

  1. Trockenmauer-System Patentansprüche 1. Trockenmauer-System mit im Grundriß gesehen etwa rechteckigen bzw. quadratischen Bausteinen, die ober- und unterseitig mittels mehrstufiger Verbindungselemente aufeinander festlegbar ausgeführt sind, wobei die Bausteine zumindest an ihren Stoßseiten Rücknehmungen zur Herstellung von Bögen und Abwicklungen aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente als ZapfenkörperJ(S) ausgebildet sind, die in entsprechende Ausnehmungen (3) zumindest zweier übereinander angeordneter Bausteine (1 bzw. 2) eingreifen.
  2. 2. Trockenmauer-System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfenkörper im Querschnitt gesehen einen drei-, vier- oder vieleckigen Außenumfang aufweist.
  3. 3. Trockenmauer-System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen in den Bausteinen eine im Querschnitt gesehenen Innenumfang gleicher oder größerer Eckenzahl aufweisen.
  4. 4. Trockenmauer-System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenumfang der Zapfenkörper (5) und der Innenumfang der Ausnehmungen (3) der Bausteine (1 bzw. 2) im Querschnitt gesehen rund ausgeführt sind.
  5. 5. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfenkörper (5) einen Bund (6) aufweisen, der auf dem Außenumfang des Zapfenkörpers (5) angeordnet ist.
  6. 6. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bund (6) einstückig mit dem Zapfenkörper (5) hergestellt ist.
  7. 7. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bund (6) als getrenntes Bauteil, ggf. höherer Druckfestigkeit, ausgeführt ist.
  8. 8. Trockenmauer-System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfenkörper (5) mehr als zwei Bausteine (1 bzw. 2) durchgreifen und ggf. eine Länge entsprechend der Trockenmauerhöhe aufweisen.
  9. 9. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfenkörper (5) zumindest auf der mit den Ausnehmungen (3) der Bausteine (1 bzw. 2) in Wirkverb-indung stehenden Außenmantelfläche umlaufende oder längsverlaufende bzw. spiralförmige Stege (7) bzw.
    Nuten aufweisen.
  10. 10. Trockenmauer-System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (7) oder Nuten in Längs- bzw. Umfangsrichtung geneigt angeordnet sind.
  11. 11. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfenkörper (5) zumindest in dem mit den Ausnehmungen (3) in Wirkverbindung stehenden Bereich hülsenförmig ausgeführt sind und Einschnitte (8), Aussparungen u.dgl. aufweisen.
  12. 12. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfenkörper (5) aus Hart- bzw. Weich-PVC oder einem ähnlichen Werkstoff ggf.
    auch aus Gummi, und die Bausteine (1 bzw. 2) aus Beton hergestellt sind.
  13. 13. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bund (6) zumindest auf seiner äußeren Mantelfläche mit einer Verkleidung, Wand, Ring u.dgl. aus gleichem Material bzw. gleicher Farbe wie die Bausteine (1 bzw. 2) versehen, ggf. auch vollständig aus diesem Material hergestellt ist.
  14. 14. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfenkörper (5) hülsenförmig ausgebildet sind und im Bereich des bzw. der Bunde (6) Aussparungen (9) in der Wandung aufweisen, an die sich Hohlräume (10) in dem bzw. den Bunden (6) anschließen.
  15. 15. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfenkörper (5) hülsenförmig ausgebildet sind und im Bereich des bzw. der Bunde (6) Aussparungen (9) in der Wandung aufweisen und daß die Innenabmessung der Bunde (6) größer als das Maß der Ausnehmungen (3) in den Bausteinen ist, wobei zwischen Innenumfang der Bunde (6) und Außenmantelfläche der Zapfenkörper Abstandshalter vorgesehen sind, mittels denen der Bund (6) am Zapfenkörper (5) befestigt oder geführt ist.
  16. 16. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (7) im Bereich des Bundes (6) über das Maß der Ausnehmungen (3) in den Bausteinen radial nach außen bis zum erweiterten Innenmaß der Bunde (6) verlängert sind und dem Bund als Zentrierung dienen.
  17. 17. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenmaße der Ausnehmungen (3) der Bausteine (1 bzw. 2) üblichen Außenmaßen von handelsüblichen Kunststoffrohren angepaßt ist.
  18. 18. Trockenmauer-System. nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bausteine (1 bzw. 2) durchgehende Ausnehmungen (3) konstanten Durchmessers aufweisen.
  19. 19. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Ausnehmungen (3) der Bausteine vorstehende Ränder, Nasen oder Vorsprünge angeordnet sind.
  20. 20. Trockenmauer-System, bei dem der Bund als getrenntes Bauteil ausgeführt ist, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Abstandsstücke zwischen den Stirnseiten zweier Zapfenkörper (5) vorgesehen sind.
  21. 21. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der in die Ausnehmungen der Bausteine reichende Zapfenkörperbereich konisch ausgeführt ist.
  22. 22. Trockenmauer-System nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen der Bausteine entsprechend der Zapfenkörperform ebenfalls konisch gestaltet sind.
  23. 23. Trockenmauer-System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch stopfenförmige Endstücke (4), die in ihren Abmessungen den Ausnehmungen (3) der Bausteine (1 bzw. 2) angepaßt sind.
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ZA855406B (en) 1986-03-26
AU4518285A (en) 1986-02-06

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