DE3428083A1 - Personenaufzug - Google Patents
PersonenaufzugInfo
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Classifications
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- B66B5/00—Applications of checking, fault-correcting, or safety devices in elevators
- B66B5/02—Applications of checking, fault-correcting, or safety devices in elevators responsive to abnormal operating conditions
- B66B5/16—Braking or catch devices operating between cars, cages, or skips and fixed guide elements or surfaces in hoistway or well
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- B66B5/24—Braking or catch devices operating between cars, cages, or skips and fixed guide elements or surfaces in hoistway or well and applying frictional retarding forces by acting on guide ropes or cables
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Personenaufzug
- der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung.
- Derartige Personenaufzüge sind im allgemeinen in Schächten geführt und mit elektromotorischen Antrieben versehen. Sie sind strengen Sicherheitsbestimmungen unterworfen, die sich insbesondere auf Antrieb und Notbremsung beziehen und solche Aufzugsanlagen müssen in regelmäßigen Zeitabständen vom TÜV überprüft werden Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen einfach aufgebauten, insbesondere nur für eine einzige Person bestimmten Aufzug zu schaffen, der ohne Kraftantrieb durch die beförderte Person auf-und abbewegt werden kann und dennoch eine gefahrlose und bequeme Benutzung gewährleistet.
- Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch die im Kennzeichnungsteil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale. Das Aufzugsseil kann am Fahrkorb angreifen und über eine oder mehrere, einen Flaschenzug bildende Rollen an einem oberen Festpunkt geführt sein und über einen Kurbelantrieb oder dergleichen eine Auf- und Abbewegung des Fahrkorbes bewirken.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird der Personenaufzug jedoch gemäß den Patentansprüchen 2 und 3 aufgebaut, d.h. das Aufzugsseil ist vertikal straff ausgespannt und verläuft durch den Fahrkorb hindurch, so daß sich die Person zusammen mit dem Fahrkorb am Seil aufziehen oder herablassen kann.
- Die dafür benötigte Kraft ist außerordentlich klein wenn man dafür sorgt, daß das Gewicht des Fahrkorbes plus Person durch das Gegengewicht möglichst genau ausgeglichen ist. Dann braucht lediglich die Reibung überwunden zu werden und das sich ändernde Gewicht des Tragseiles. Damit der Aufzug an Personen mit unterschiedlichem Gewicht angepaßt werden kann, ist das Gegengewicht mit Vorkehrungen versehen, die eine Zunahme oder Abnahme des Gewichtes ermöglichen. Beispielsweise kann als Gegengewicht ein Gefäß vorgesehen werden, in das Sand oder Wasser eingefüllt oder abgelassen wird, bis der Gewichtsausgleich vorhanden ist.
- Als Sicherheitsvorkehrung ist vorgesehen, daß der Fahrkorb nur dann in Benutzung genommen werden kann, wenn dieser Gewichtsausgleich im wesentlichen vorgenommen ist. Nach einer bevorzugten Ausführungsform geschieht dies dadurch, daß die Fahrkorbtür sich so an den Stationen verklemmt, daß sie nur geschlossen werden kann, wenn der Gewichtsausgleich vorhanden ist.
- Zu diesem Zweck wirkt die Oberkante bzw. die Unterkante der Tür mit Anschlagleisten an den Stationen zusammen und die nach oben oder unten wirkende Belastung drückt die Anschläge aufeinander und erst bei vorhandenem Gewichtsausgleich wird die Reibungskraft so gering, daß die Tür geschlossen werden kann. Auf diese Weise wird verhindert, daß bei nicht erfolgtem Gewichtsausgleich der Fahrkorb nach oben oder unten zu stark beschleunigt wird.
- Für einen derartigen Personenaufzug besteht ein steigendes Bedürfnis beispielsweise in Betrieben der Landwirtschaft, wo der nachträgliche Einbau von Fahrstühlen zu teuer und zu unwirtschaftlich ist. Hier können Personenaufzüge der erfindungsgemäßen Bauart eingebaut werden, die keinen Schacht erfordern, sondern als Führungsmittel nur mit zwei vertikal ausgespannten Seilen versehen werden müssen.
- Insbesondere ist der erfindungsgemäße Personenaufzug bestimmt zum Einbau in Hopfendarren. Diese Hopfendarren, die bis zu 15 m hoch sein können, erfordern in gewissen Zeitabständen eine Beobachtung des Trockengutes in der obersten Etage und es hat sich als äußerst mühsam erwiesen, für jeden Beobachtungsvorgang die obere Etage der Hopfendarre zu erklimmen. Durch Einbau des erfindungsgemäßen Personenaufzuges kann sich die Bedienungsperson schnell selbst auf die erforderliche Höhe heraufbefördern und wieder ablassen, ohne daß hierzu ein komplizierter Kraftantrieb erforderlich wäre.
- Selbstverständlich ist der erfindungsgemäße Aufzug mit Sicherheitsvorkehrungen versehen, die bei Bruch des Tragseiles einen Nothalt gewährleisten, wobei entsprechende Bremsmittel dann an den Führungsseilen angreifen können.
- Bevorzugt kann der erfindungsgemäße Personenaufzug für vertikale Aufzugsanlagen Anwendung finden. Bei entsprechender Gestaltung kann er bei Bedarf auch als Schrägaufzug ausgebildet sein. Er kann darüber hinaus sogar horizontal verlaufend ausgebildet werden, um Hindernisse zu ü-berbrücken oder eine horizontale Verbindung zwischen zwei auf gleicher Höhe liegenden Stationen herzustellen.
- Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine schematische Teilansicht einer Fahrkorbaufhängung mit Sicherheitsbremse; Fiy. 2 eine Draufsicht der Sicherheitsbremse gemäß Fig.1 Fig. 3 eine schematische Ansicht eines in der unteren Station abgesetzten Fahrkorbes; Fig. 4 eine Draufsicht zu Fig. 3; Fig. 5 eine schematische Ansicht der gesamten Aufzugsanlage in zwei um 900 versetzten Darstellungen.
- Die Personenaufzugsanlage besteht aus einem Fahrkorb 10, der an einem Tragseil 12 aufgehängt ist, das über eine obere Rolle 14 geführt ist und an seinem freien Ende ein Gegengewicht 16 trägt. Dieses Gegengewicht ist auf den Fahrkorb 10 plus zusätzlichem Personengewicht austarierbar.
- Der Fahrkorb 10 ist zwischen einer- oberen Station 18 und einer unteren Station 20 verfahrbar und dabei durch zwei seitliche Führungsseile 25 geführt, die in vertikaler Richtung frei ausgespannt sind. Mit diesen Seilen wirken Führungsorgane 48 des Fahrkorbes zusammen.
- Parallel zu den Seilen 25 ist ein Aufzugsseil 21 aufgespannt, welches durch eine öffnung im Dach des Korbes und eine Öffnung im Boden des Korbes geführt ist und dazu dient, den Korb aufzuziehen bzw. abzulassen, indem die zu befördernde Person am Seil nach oben oder nach unten zieht.
- Die Führungsseile dienen als Hilfstragseile, die in Verbindung mit einer Notbremse den Fahrkorb in jeder Höhenlage halten, wenn das Tragseil 12 reißen sollte. Diese Notbremsanordnung ist schematisch aus Fig. 1 und 2 ersichtlich. Am Tragseil 12 sind diametral gegenüberliegend zwei Lenker 22 angelenkt, die ihrerseits gelenkig mit dem inneren Ende je eines Hebels 26 verbunden sind, der um eine Achse 28 eines fahrkorbfesten Lagers 34 schwenkbar ist.
- Der äußere Hebelarm der Hebel 26 trägt gelenkig Klemmbacken 30, die außerdem an weiteren Hebeln 32 angelenkt sind, die wiederum am Lager 34 über Achsen 36 schwenkbar sind.
- Zwischen dem Aufhängepunkt des Tragseiles 12 und dem Dach des Fahrkorbes ist eine Zugschraubenfeder 24 ausgespannt. Diese Schraubenfeder 24 zieht die Bremsanordnung in Bremsstellung, wenn das Seil 12 nicht zugbelastet ist. Die Fig. 1 zeigt diese Bremsstellung.
- Dabei sind die Hebel 26 (links im Uhrzeigersinn und rechts im Gegenuhrzeigersinn) so verschwenkt, daß die Klemmbacken 30 gegeneinander gedrückt werden. Nachdem diese Klemmbacken reibungsschlüssig an dem Führungsseil 25 angreifen, erfolgt eine Selbstsperrung, d.h.
- durch das Gewicht des Fahrkorbes plus Person wird die Klemmwirkung verstärkt. Wenn dagegen am Tragseil 12 eine Zugkraft angreift, dann werden die inneren Hebelarme der Hebel 26 angehoben, bis sie am Schenkel der als U-Eisen 38 ausgebildeten Anschläge angreifen.
- In dieser Stellung ist die Bremse gelöst und die Klemmbacken 30 haben einen Abstand voneinander.
- Mit den Führungsseilen 25 wirken Führungsorgane 48 des Fahrkorbes zusammen. Diese Führungsorgane sind nach dem Ausführungsbeispiel als Bolzen 48 ausgebildet, die im oberen und unteren Teil des Fahrkorbes seitlich von diesem vorstehen. Die Bolzen 48 besitzen eine querverlaufende Bohrung mit vertikaler Achse, durch die das Führungsseil 25 hindurchgeführt ist. Um den Fahrkorb in den verschiedenen Stationen, d.h. in der oberen Station, in der unteren Station, gegebenenfalls aber auch in weiteren dazwischen liegen den Stationen zu fixieren, sind diese Stationen mit weiteren Führungsmitteln ausgestattet, die aus Figur 3 und 4 ersichtlich sind. Diese Führungsmittel bestehen aus U-Schienen, die vertikal mit ihrer freien Seite nach innen weisend angeordnet sind. Die Anordnung ist derart getroffen, daß die Führungsbolzen 48 in diese U-Schienen einlaufen, wodurch die seitliche Fixierung der Lage bewirkt wird. An der Einlaufseite sind die Schienen 46 mit einem Einlauftrichter 50 versehen. Das heißt, bei der unteren Station ist der Trichter oben angeordnet, bei der oberen Station unten und bei einer Zwischenstation auf beiden Seiten.
- Damit der Fahrkorb nur in Tätigkeit gesetzt werden kann, wenn der Gewichtsausgleich erfolgt ist, ist nach dem Ausführungsbeispiel der Fahrkorb mit einer Schwenktürensicherung versehen. Die Tür 40 kann von innen her geöffnet werden, wenn der Fahrkorb in die obere oder untere Station eingelaufen ist.
- Bei dem Öffnen der Fahrkorbtür 40 wird zugleich auch die in der betreffenden Station vorgesehene Tür geöffnet. Dabei sind in der Station horizontal verlaufende Anschlagleisten 42 bzw. 44 oben bzw.
- unten derart vorgesehen, daß die Oberkante bzw. die Unterkante der Tür in Reibungsschluß mit diesen Anschlagleisten gelangt. Ist nun die Differenzlast zwischen Korb und Person einerseits und Gegengewicht andererseits größer als ein vorbestimmter Wert, dann läßt sich die Tür infolge des Reibungsschlusses nicht schließen. Erst wenn ein bestimmter Gewichtsausgleich vorgenommen ist, kann die Tür von innen her geschlossen werden. Von außen kann die Tür nicht geschlossen werden, weil dann die Differenzkraft der fehlenden Person wegen so groß ist, daß die Tür nicht verschwenkt werden kann. Ein Öffnen der Stationstür wird durch einen Magnetverschluß und dadurch verhindert, daß außen an der Stationstür kein Griff vorhanden ist.
- Die Fahrkorbtür (40) weist einen üblichen Schnappverschluß auf.
- - Leerseite -
Claims (21)
- Personenaufzug Patentansprüche: 1 . Personenaufzug mit einem Fahrkorb, dessen Tragseil über eine obere Rolle geführt und mit einem Gegengewicht versehen ist und mit Führungen für den Fahrkorb, dadurch gekennzeichnet, daß ein Aufzugsseil (21) vorgesehen ist, das für die im Fahrkorb (10) befindliche Person zwecks Änderung der Höhenlage des Fahrkorbes zugänglich ist.
- 2. Personenaufzug nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß das Aufzugsseil (21) über die gesamte Förderhöhe verlaufend ausgespannt ist.
- 3. Personenaufzug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufzugsseil (21) durch Öffnungen im Dach bzw. dem Boden des Fahrkorbes durch diesen hindurch geführt ist.
- 4. Personenaufzug nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgleichsgewicht (16) durch Zuführen bzw. Abnehmen von z.B. Sand oder Wasser austarierbar ist.
- 5. Personenaufzug nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Tür (40) des Fahrkorbes (10) in jeder Station (18,20) einen Formschlußanschlag nach oben und unten gegenüber ortsfesten Anschlägen der betreffenden Station bildet.
- 6. Personenaufzug nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Tür (40) des Fahrkorbes (10) nur geschlossen werden kann, wenn das Gegengewicht (16) etwa austariert ist und dem Gewicht von Fahrkorb plus Person entspricht.
- 7. Personenaufzug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Tür (40) während ihrer Schließbewegung an den Anschlägen (42,44) entlanggleitet, wobei die Reibungskraft durch die Differenzlast zwischen Förderkorb plus Person und Gegengewicht bestimmt ist.
- 8. Personenaufzug nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrkorbtür (40) nur von innen zu öffnen ist.
- 9. Personenaufzug nach den Ansprüchen 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrkorbtür (40) die Stationstür betätigt.
- 10. Personenaufzug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stationstür (40) einen Magnetverschluß aufweist.
- 11. Personenaufzug nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen für den Fahrkorb (10) von Führungsseilen (25) gebildet sind.
- 12. Personenaufzug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Führungsseile (25) auf gegenüberliegenden Seiten des Fahrkorbes (10) außerhalb desselben vertikal ausgespanntzsind, und daß der Fahrkorb (10) Führungsorgane (48) trägt, die mit den Führungsseilen (25) zusammenwirken.
- 13. Personenaufzug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsorgane von seitlich vom Fahrkorb oben und unten vorstehenden Bolzen (48) gebildet sind, die ein Querloch aufweisen, durch das das Führungsseil (25) hindurchläuft.
- 14. Personenautzug nach den Ansprüchen 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsorgane (48) in den Stationen (18, 20) zusätzlich mit ortsfesten Vertikalführungen zusammenwirken.
- 15. Personenaufzug nach den Ansprüchen 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß die ortsfesten Vertikalführungen von U-Schienen gebildet sind, in die die Führungsbolzen (48) einstehen.
- 16. Personenaufzug nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß an der Einlaufseite der ortsfesten vertikalen Führungsschienen Einlauftrichter (50) angeordnet sind.
- 17. Personenaufzug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsseile (25) als Sicherheitsseile ausgebildet sind, an denen eine Notbremse (30) angreift.
- 18. Personenaufzug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Notbremse bejm Riß des Tragseiles (12) wirksam wird.
- 19. Personenaufzug nach den Ansprüchen 17 und 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Notbremse von Klemmbacken (30) gebildet ist, die am Führungsseil (25) angreifen und über Hebel (26) gesteuert werden, die über Lenker (22) am Tragseil (12) ansetzen und durch eine Feder (24) in die Klemmstellung vorgespannt sind, in der sie selbst verstärkend wirksam sind.
- 20. Personenaufzug nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß eine Magnetbremse für die obere Rolle (14) vorgesehen ist, die Dei Schnellauf des Tragseiles (12) wirksam wird.
- 21. Personenaufzug nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß er in einer Hopfendarre eingebaut ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19843428083 DE3428083A1 (de) | 1984-07-30 | 1984-07-30 | Personenaufzug |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19843428083 DE3428083A1 (de) | 1984-07-30 | 1984-07-30 | Personenaufzug |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3428083A1 true DE3428083A1 (de) | 1986-01-30 |
Family
ID=6241938
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19843428083 Ceased DE3428083A1 (de) | 1984-07-30 | 1984-07-30 | Personenaufzug |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3428083A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102010015481A1 (de) * | 2010-04-16 | 2011-10-20 | Böcker AG | Sicherungsvorrichtung für einen Bauaufzug, insbesondere für einen Gerüstaufzug |
| CN104355199A (zh) * | 2014-10-23 | 2015-02-18 | 太原理工大学 | 一种柔性罐道智能控制防坠器 |
Citations (4)
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| DD39939A (de) * | ||||
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| DE1531119B2 (de) * | 1967-12-16 | 1970-10-08 | Meyer Machine Inc., Red Wing, Minn. (v.st.A.) | Sicherheitsfangvorrichtung für an Hubseilen heb- und senkbar aufgehängte Arbeitsbühnen |
| DE2945002A1 (de) * | 1978-11-14 | 1980-05-29 | Grazia Ivan Roque Gonzales | Hebebuehne zur verwendung im metallbau, bei schaechten, tuermen u.dgl. konstruktionen |
-
1984
- 1984-07-30 DE DE19843428083 patent/DE3428083A1/de not_active Ceased
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Legal Events
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