DE3425373A1 - Be- und entladevorrichtung - Google Patents
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Description
- 3 Be- und Entladevorrichtung
Die Vorrichtung gemäß dieser Erfindung ist ein Straßenfahrzeuganhänger, der so ausgebildet ist,
daß er wie ein bewegliches Slipp arbeitet, um ein Wasserfahrzeug in das und aus dem Wasser entlang
einer Rampe auf einem mit Rädern versehenen Schlitten bewegen zu können. Wie unten beschrieben
könnte die Vorrichtung jedoch bei allgemeineren Lastbewegungsvorkommnissen eingesetzt werden. Die
Vorrichtung ist hauptsächlich dafür entwickelt worden, um den Transport, das Zuwasserlassen und
die Bergung von allen Arten von Booten, aber insbesondere
Jachten, Motorschiffen und dgl. zu erleichtern, welche in relativ tiefes Wasser ausgesetzt
oder daraus geborgen werden müssen und/oder welche schwer oder aus irgendeinem anderen Grund
mit vorhandenen Arten von Einrichtungen schwierig zu handhaben sind. Das Prinzip der Vorrichtung
gemäß dieser Erfindung kann ohne weiteres auch auf das Einladen und Ausladen von großen, schweren
oder sonstigen unhandlichen Lasten auf oder aus geeignet ausgerüsteten Lastkraftwagen oder Anhängern
angewandt werden. Zum Beispiel das Handhaben von Containern, großen Kisten oder schweren Maschinenteilen
an entfernten Stellen, wo es unwahrscheinlich ist, daß geeignete Rampen, Kräne oder andere
ähnliche Einrichtungen verfügbar sind. In der folgenden Beschreibung kann eine solche Last
beim Lesen dort dafür eingesetzt werden, wo der Text oder die Zeichnungen das Handhaben eines
Bootes behandeln.
Das Zuwasserlassen und die Bergung von großen trailerbaren Booten, ob Jachten oder Motorschiffe,
stellt bei gegebenen, vorhandenen
Trailerkonstruktionen und zugehörigen Zuwasserlassungs-und
Bergungsverfahren eine Anzahl von Problemen dar.
Diese Probleme beinhalten:
1. Beim Zuwasserlassen, die Schwierigkeit, das Fahrzeug in genügend tiefes Wasser zu bringen,
damit es schwimmen kann;
2. Beim Bergen,die Schwierigkeit, den Trailer in genügend tiefes Wasser zu bringen, damit das
Boot aus dem Wasser heraus und auf den TraLler kann; für kleinere und leichtere Wasserfahrzeuge
werden diese Probleme durch die Verwendung der Kipptrailerkonstruktion gelindert, da aber dieses
Verfahren normalerweise es notwendig macht, zumindest den Bug des Bootes anfänglich auf den
Kippabschnitt zu heben, wird es mit zunehmender Größe des Wasserfahrzeuges schnell weniger
praktikabel;
3. Besonders beim Bergen, die Schwierigkeit, das Boot im Winkel zu dem Trailer (d.h. in einer
Linie mit den Rollen usw.) bei einem Seitenwind oder -strom zu halten, der beharrlich das
Heck des Bootes herumdrehen will;
4. Die erhebliche Gefahr, den Rumpf des Schiffes, besonders wenn es einen ausgesprochenen Kiel
oder V-Boden hat, in Folge der Schwierigkeit, die Vertikalstabilität während des Vorgangs
des Zuwasserlassens oder der Bergung sicherzustellen, wenn es auf Kielrollen läuft, zu
beschädigen; Bilge- und/oder Oberseitenrollen, die dafür bestimmt sind, dieses Problem zu
überwinden, leiden unter dem Nachteil der Schwierigkeit, eine gleichmäßige Abstützung aufrecht
zu erhalten, wegen der Tatsache, daß sich ein Boot in der Form und im Querschnitt vom Bug
zum Heck verändert;
5. Ob beim Zuwasserlassen oder beim Bergen, die Schwierigkeiten, die mit dem Untertauchen der
Fahrzeugräder und Lager, Bremsen und der Elektrik des Trailers, insbesondere in Meerwasser
,verbunden sind.
Die aufgezählten Schwierigkeiten insbesondere in 1, 2, und 3 oben, tragen dazu bei, das Zuwasserlassen
und besonders die Bergung von großen trailerbaren Wasserfahrzeugen zu einem zeitaufwendigen
und schwierigen Vorgang zu machen, der oft physisch anspruchsvoll und verletzungsgefährdend
für Personen und Besitz ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, diese Schwierigkeiten zu überwinden.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der Patent-■ansprüche
gelöst.
Die hier beschriebene Vorrichtung überwindet jede dieser Schwierigkeiten:
- Durch Bewegen des Wasserfahrzeuges in und aus dem Wasser auf einem mit Rädern versehenen Schlitten,
der auf einer Rampe läuft, die seinerseits eine rückwärts einfahrbare oder abnehmbare Verlängerung
des Trailers ist. Dies bedeutet, daß sie eher eine aktive Vorrichtung als eine passive
ist, wie es im allgemeinen der Fall bei gegen-
— ΟΙ wärtigen Boottrailerkonstruktionen ist;
- Mit einer eine geeignete Länge und Konstruktion aufweisenden Rampe kann das Wasserfahrzeug auf
den Schlitten oder von ihm weg schwimmend bewegt werden/ ohne die Trailerräder usw. unter
Wasser bringen zu müssen;
- Abgesehen von dem Vorteil, den Trailer nicht
untertauchen zu müssen, macht dies den gesamten Vorgang des Zuwasserlassens und besonders der
Bergung schneller, leichter und sicherer, wobei jegliche Notwendigkeit, das Boot anzuheben, ausgeschaltet
ist;
- Während das Wasserfahrzeug sich innerhalb der Grenzen des Schlittens befindet, wird es wirksam
gegen eine unerwünschte (besonders seitliche) Bewegung gehalten;
- Die Verwendung des Schlittens zum Bewegen des Fahrzeuges in und aus dem Wasser bedeutet, daß
es immer sauber abgestützt ist und insbesondere nicht kippen oder seitlich umfallen kann.
Zusätzliche Vorteile weisen auf:
1. Eine einzelne Grundkonstruktion für einen
Straßenfahrzeuganhänger kann in Verbindung mit verschiedenen Schlitten oder verschiedenen
Schlittenanordnungen verwendet werden, um Boote mit sehr verschiedenen Merkmalen aufzunehmen.
2.,FaIIs erforderlich, kann der Schlitten ganz
über das Ende der Rampe heruntergefahren werden,
um z.B. das Boot zu parken, wonach der Trailer, wenn nötig, zum Gebrauch mit einem anderen Boot
und Schlitten zur Verfügung steht. (Diese Fähigkeit kann besonders bedeutsam sein, wenn man
die alternativen Anwendungsmöglichkeiten für die allgemeinere Lasthandhabung betrachtet, wo
die Last eher auf einem einfachen und billigen Fahrgestell angebracht wird, als auf einem besonders
geformten Schlitten getragen zu werden.)
3. Der Schlitten oder das Fahrgestell kann selbst, wenn nötig, mit einer Deichsel und einfachen
lenkbaren Rädern ausgerüstet werden, um innerhalb eines Parkplatzes oder eines Geländes
manövrieren zu können.
4. Das Boot kann auf dem Trailer leicht verschoben werden, um .z.B. Arbeiten an der Unterseite des
Rumpfies zu erleichtern.
5. Das Windenseil kann eher an dem Schlitten als
an dem Boot mit erheblichen Vorteilen vom Standpunkt der Sicherheit, eines möglichen
Schadens am Rumpf und an der Rumpfkonstruktion · aus angebracht werden.
6. Bestimmte Konstruktionsprobleme bei boottransportierenden
Straßenfahrzeuganhängern werden vereinfacht, weil das Gewicht des Bootes eher an den
Seiten des Trailers als entlang seiner Mittelachse abgestützt wird.
7. Der Rumpf des Bootes kann auf einer federnden oder gepolsterten Unterlage, wenn gewünscht,
abgestützt und das Gewicht über relativ große Lagerflächen verteilt werden.
Anhand eines Äusführungsbeispiels wird die Erfindung im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
näher beschrieben. Es zeigt:-
Fig. 1 den Schlitten oder Wagen in seiner Normal-Stellung zum Fahren oder Aufbewahren,
wobei er auf dem Schwenkabschnitt liegt, der seinerseits in der Horizontalstellung
ist; die Rampe ist weggenommen oder zurückgezogen worden,
Fig. 2 die Rampe an den Schwenkabschnitt angebracht, aber in der Horizontalstellung
gehalten,
Fig. 3 die Rampe in ihrer abgesenkten Stellung, mit dem Schlitten sich nach oben oder
nach unten bewegend, und
Fig. 4 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 3,
wobei aber der Schlitten voll abgesenkt ist.
In den Zeichnungen ist die Vorrichtung nach der Erfindung so dargestellt, daß sie einen Anhänger
oder Trailer 1 mit einem oder mehreren Paaren von Fahrzeugrädern 6 aufweist und eine geeignete
Aufhängung und eine Deichseleinrichtung zum Anhängen an ein Zugfahrzeug hat.
Das Chassis des Trailers 1 besteht vorzugsweise aus einem Paar Seitenteile, die an ihren hinteren
Abschnitten parallel sind,aber sich an ihren vorderen Enden an der Deichsel treffen. Eine geeignete
Querverstrebung ist vorgesehen.
An dem Chassis ist ein schwenkbarer oder kippbarer Abschnitt 2 angebracht, der aus zwei parallelen
Seitenteilen besteht und eine geeignete Querverstrebung aufweist. Dieser Abschnitt liegt
normalerweise (d.h. wenn die Vorrichtung nicht momentan im Einsatz für das Zuwasserlassen oder
zur Bergung ist) innerhalb der Chassisseitenteile/ er steht aber über ihre hintersten Enden
etwas hinaus, an welchen er durch Scharniere oder Schwenklager 5 angebracht ist.
Eine Rampe 7, 8 ist so ausgebildet, daß sie nach vorne in den Hauptkörper des Trailers 1 gleiten
(einfahren) oder nach hinten gleiten kann, um eine Verlängerung des Schwenkabschnittes 2 zu
bilden. Wenn sie in der letzteren Stellung ist, wird sie zu einer nach unten geneigten Rampe,
wenn der Schwenkabschnitt 2 um die Scharniere 5 gedreht wird, die ihn mit dem Chassis verbinden.
Die Rampe 7, 8 ist ihrerseits an einem geeigneten
Punkt, vorzugsweise bei oder ungefähr bei der Hälfte ihrer Länge bei 9 derart angelenkt, daß
sich ihr hinterer Teil nach oben in bezug auf die Linie des vorderen Teiles,aber nicht nach unten
dreht.
Dies führt dazu, daß wenn der Schwenkabschnitt 2 in seiner normalen, nicht gedrehten Stellung ist,
wobei er innerhalb der Chassisseitenteile liegt, die Rampe 7, 8, wenn sie nach hinten ausgefahren
ist, horizontal hinter dem Trailer 1 herausstellt, so daß beispielsweise der Trailer 1
manövriert oder in eine neue Stellung gebracht werden kann,ohne daß die Probleme, die hervorgerufen
werden könnten, wenn die Rampe 7, 8 auf dem Boden schleift, auftreten. Wenn der
Schwenkabschnitt 2 gedreht wird und die Rampe 7, abgesenkt wird, liegt jedoch ihr ganzer hinterer
Teil 8 bis vor zu den Scharnieren 9 auf dem Boden oder der Slipprampe. Diese Gelenkkonstruktion
hat eine Anzahl von Vorteilen gegenüber der alternativen steifen Form, besonders wenn die Vorrichtung zum
Umgang mit großen und/oder schweren Wasserfahrzeugen oder Wasserfahrzeugen, die relativ·· tiefes
Wasser zum Aufschwimmen benötigen, verwendet wird, oder wenn sie auf einer Slippflache mit einer
flachen Neigung verwendet wird.
Diese beinhalten:
1. Die nicht abgestützte Länge der Rampe 7, 8 ist beträchtlich vermindert, wodurch der Querschnitt
des verwendeten Materials (und daher das Gewicht) wegen den geringeren Biegemomenten verringert
werden kann. Als Alternative kann ein schwereres Wasserfahrzeug oder eine schwerere Last sicher
mit einer Rampe gehandhabt werden, die aus einem Material mit einer vorgegebenen Stärke gebaut
ist.
2. Der hinteie oder untere Teil 8 der Rampe kann aus noch leichterem Material, wenn nötig sein,
weil er bei Belastung auf der Oberfläche der Slipprampe oder auf dem Strand aufliegt.
3. Die Gesamtlänge der Rampe 7, 8, die erforderlich ist, um ein bestimmtes Wasserfahrzeug auf den
oder weg von dem Schlitten schwimmend zu bewegen, ist vermindert, weil der Schlitten 4 eher
direkter auf das Niveau des Strandes oder der Slipprampe und dann entlang dieses Niveaus
gefahren wird - und somit die verfügbare Wassertiefe
voll ausgenutzt wird - als auf einer steifen Rampe hinabzufahren, die das Niveau des Strandes
oder der Rampe erst an ihrem äußeren Ende erreicht und somit Wassertiefe "vergeudet".
Das letzte wesentliche Element der Vorrichtung ist ein mit Rädern versehener Schlitten 4, der vorzugsweise
so ausgebildet ist, das Schiff, für das der Trailer verwendet werden soll, aufzunehmen und
fest abzustützen. Dieser Schlitten 4 ist mit zwei oder mehreren Paaren von Rädern 3 ausgerüstet und
so ausgebildet, daß er auf dem Schwenkabschnitt 2 und der Rampe 7, 8 bewegt werden kann. Wenn das
Wasserfahrzeug nicht gerade zu Wasser gelassen oder geborgen wird, liegt der Schlitten 4, beladen oder
nicht beladen, normalerweise auf dem Schwenkabschnitt 2.
Für das Zuwasserlassen wird der Trailer 1 an den Rand des Wassers zurückgefahren, wo die Rampe 7,
nach hinten ausgefahren wird, so daß sie über dem Wasser hinaussteht. Nach der Freigabe irgendwelcher
Verriegelungs- oder Haltevorrichtungen kann der Schlitten 4 nach rückwärts entlang des Schwenkabschnittes
2 und auf den Rampenteil 7 zuerst und dann auf 8 laufen.
Wenn der Schlitten 4 den Gleichgewichtspunkt der den Schwenkabschnitt 2 und die Rampe 7, 8 umfassenden
Einheit passiert, dreht sich diese Einheit bis der hintere oder untere Teil der Rampe 8 auf der Oberfläche der Slippflache aufliegt
Der Schlitten 4 wird dann entlang der Rampe 7,8 hinabgefahren bis das Wasserfahrzeug beginnt aufzuschwimmen.
Bei schweren Wasserfahrzeugen kann die Kontrolle leicht mittels einer Winde ausgeübt
werden.
Das Boot kann nun aus dem Schlitten schwimmend herausbewegt und der Schlitten auf der Rampe 7,
in seine Stellung auf dem Schwenkabschnitt 2 zurückgezogen und der Schwenkabschnitt 2 in
seine Ruhestellung auf dem Chassis zurückgedreht werden/ wobei die Rampe 7, 8 in die horizontale
Lage somit angehoben wird. Die Rampe 7, 8 wird dann in den Trailer 1 zurückgezogen, der dann
weggezogen werden kann.
Bei der Bergung wird der Trailer 1 wieder bis an den Rand des Wassers zurückgefahren, die
Rampe 7, 8 ausgefahren, so daß sie über dem Wasser hinausragt, der Schlitten 4 bis zum Ende der Rampe
7, 8 (die sich wieder automatisch absenkt, wenn der Gleichgewichtspunkt passiert wird) hinabgefahren,
und das Boot wird dann schwimmend darauf bewegt und festgemacht.
Der Schlitten 4, der nun das Boot enthält, wird dann die Rampe 7, 8 hinaufgezogen, und wenn dann
wieder der Gleichgewichtspunkt passiert wird, geht der Schwenkabschnitt in seine normale Stellung
zurück und wird die Rampe 7, 8 angehoben. Die Rampe 7, 8 wird dann zurückgezogen und der Trailer
1 mit dem darauf geladenen Boot kann weggezogen werden. Es wird betont, daß die obige Beschreibung
des Aufbaus und der Konstruktion der Vorrichtung als Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
und nicht beschränkend für den allgemeinen Umfang der Erfindung verstanden werden soll.
- Leerseite -
Claims (3)
1. Vorrichtung für den Transport, zum Zuwasserlassen
und zur Bergung von Booten, wobei die Vorrichtung einen mit Rädern versehenen ersten Hilfsrahmen (T)
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß sie hat an ihrem vorderen Ende eine
Einrichtung zum Anhängen einer Zugvorrichtung, einen auf dem ersten Hilfsrahmen (1) angebrachten zweiten
Hilfsrahmen (2), welcher an dem ersten Hilfsrahmen (1) schwenkbar um eine quer zu diesem verlaufenden
und neben dessen hinteren Ende angeordneten Achse (5) angebracht ist, eine Rampe (7, 8), die an dem
zweiten Hilfsrahmen (2) auf geeignete Art und Weise angebracht ist, um in Längsrichtung zu dem mit
Rädern versehenen ersten Hilfrahmen (1) aus ihm
Rädern versehenen ersten Hilfrahmen (1) aus ihm
ausfahrbar und in ihn zurückfahrbar zu sein, eine
mit Rädern versehene Schlittenanordnung (3, 4), die auf dem zweiten Hilfsrahmen (2) angebracht ist, um
darauf und auf der Rampe (7, 8), wenn diese in Längsrichtung zu dem mit Rädern versehenen ersten
Hilfsrahmen (1) ausgefahren ist, beweglich zu sein, wobei der Schlitten (3, 4) dafür ausgebildet
ist, ein Boot zu tragen, wodurch das Rückwärtsbewegen des Schlittens (3, 4) im Gebrauch bewirkt,
daß der zweite Hilfsrahmen (2) und die Rampe (7, 8) schwenken, wobei sich das hintere Ende der Rampe
(7, 8) nach unten bewegt, um dadurch ein Boot von dem Schlitten (3, 4) aus zuwasserlassen und
auf ihm bergen zu können, und das Vorwärtsbewegen des Schlittens (3, 4) nach der Bergung eines Bootes
bewirkt, das der zweite Hilfsrahmen (2) und die Rampe (7, 8) derart schwenken, daß sich das hintere
Ende der Rampe (7, 8) nach oben bewegt, wodurch der zweite Hilfsrahmen (2) in Transportstellung
auf dem ersten Hilfsrahmen (1) sitzt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet,
daß ein hinterer Teil (8) der Rampe an einem dazu vorwärtigen Teil (7) angelenkt
ist, um dadurch nach oben aber nicht nach unten um eine Querachse (9) schwenken zu können,
so daß in Betrieb der hintere Teil (8) auf einer Bodenoberfläche flach liegen kann, wobei sich der
dazu vorwärtige Teil (7) in einer geneigten Stellung befindet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Windeneinrichtung einschließt, die an
dem ersten Hilfsrahmen (1) angebracht und angeordnet ist, um die mit Rädern versehene Schlittenanordnung
(3, 4) entlang des zweiten Hilfsrahmens (2) und der Rampe (7, 8) zu fördern.
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1984
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