DE3423012A1 - Rohrpostanlage - Google Patents
RohrpostanlageInfo
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Description
op - 1261
3Α230Ί2
Anmelder: SNOW BRAND MILK PRODUCTS CO., LTD No. 1-1, Naebo-cho 6-chome
Higashi (Präfektur Sapporo) Hokkaido, Japan
Titel: Rohrpostanlage Priorität: 1. Japanische Patentanmeldung Nr. 113 17ί/1983
vom 22. Juni 1983 2. Japanische Patentanmeldung Nr. 55 837/1984
vom 23. Mai 1984
Vertreter: Patentanwälte
Dipl. Ing. S. Schulze Horn M. Sc. Dr. H. Hoffmeister
Goldstraße 36 4400 Münster
Die Erfindung betrifft pneumatische Rohrpostanlagen, bei
der Kapseln, die eine Anzahl flacher Gegenstände enthalten,
mittels eines Luftstroms durch eine Förder-Rohrleitung transportiert werden.
Es ist bereits eine derartige Rohrpostanlage bekannt, bei der eine die Gegenstände enthaltende Kapsel mittels
eines Luftstroms durch eine Rohrleitung transportierbar ist. Eine solche Rohrpostanlage erweist sich in der
Praxis als höchst vorteilhaft, weil die Gegenstände von einem Lagerraum zu einer Verwendungsstelle in einer
Werkstatt oder dergleichen gefördert werden können, ohne die anderen Arbeitsvorgänge zu stören oder zusätzlichen
Raum zu beanspruchen.
Die bisherige pneumatische Rohrpostanlage vermag jedoch keine flachen Gegenstände, wie Kartons zur Aufnahme
verschiedener Stoffe, die sich vor dem Einfüllen des Stoffs in eine flache Form zusammenfalten lassen, oder
Deckel von Gefäßen oder Behältern zu transportieren. Derartige flache Körper werden im allgemeinen zu ihrer
Lagerung im Lagerraum in einem Behälter der z. B. in Figur 1 dargestellten Art untergebracht. Typischerweise
werden in einem solchen Behälter zahlreiche Flachkörper (z. B. 200 - 300 Kartonlagen) in aufrechter und seitlich
nebeneinander befindlicher Lage untergebracht, so daß
sie einen länglichen Flachkörperblock bilden. Eine Anzahl solcher, sich jeweils seitlich erstreckender Blöcke
wird im Behälter neben- und übereinander gestapelt. Bisher stand jedoch keine Anordnung zur Verfügung, mit
welcher die eingelegten Flachkörper ohne Störung ihrer Blockform aus dem Behälter herausgenommen, der herausgenommene
Block in die Kapsel eingebracht und der eingelegte Block aus z. B. Kartons zum Einsetzen in einen
Lader aus der Kapsel entnommen werden können. Ohne eine solche Anordnung vermag aber die bisherige pneumatische
Rohrpostanlage die Flachkörper oder -gegenstände nicht zu fördern, weil beim Herausziehen des Kartonblocks aus
dem Behälter oder der Kapsel mittels einer an sich bekannten Ausziehanordnung der Block zusammenfällt und
die einzelnen Kartons oder Kartonstücke auf dem Boden verstreut werden.
Aus diesen Gründen war es bisher üblich, den die flachen Körper enthaltenden Behälter selbst vom Lagerraum zur
Verwendungsstelle zu fördern, was mit dem Nachteil verbunden ist, daß andere Arbeitsvorgänge oder Arbeitsstationen
gestört werden und zusätzlicher Raum für Lagerung und Beförderung des Behälters benötigt wird.
Aufgabe der Erfindung ist die Ausschaltung der Mangel
des Standes der Technik durch Schaffung einer Rohrpostanlage, die (jeweils) einen Block aus zahlreichen flachen,
im Behälter aufrecht und seitlich nebeneinander angeordneten flachen Körpern aus dem Behälter in eine
Kapsel zu laden und den Block aus der Kapsel zu entladen vermag.
Diese Aufgabe wird bei einer pneumatischen Rohrpostanlage mit einer durch eine Rohrleitung bewegbaren Kapsel
erfindungsgemäß gelöst durch eine an einer Ladestation der Rohrleitung angeordneten Ladeeinheit mit zwei Haltearmen,
die geöffnet und geschlossen werden können, und durch eine an einer Entladestation der Rohrleitung angeordneten
Entladeeinheit mit zwei Haltearmen, die geöffnet und geschlossen werden können. Beim Laden und Entladen
eines aus Plachkörpern bestehenden Blocks werden die Haltearme an den gegenüberliegenden Stirnflächen des
Blocks angesetzt und gegeneinander gedrückt, um den Block zusammenzudrücken und festzuhalten und ihn somit
an einem Zusammenfallen zu hindern.
Zur sicheren Gewährleistung der angegebenen Funktion ist diese Vorrichtung zudem dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Haltearme der Ladeeinheit schwenkbar an gegen-
überliegenden Seiten eines Saugkopfes, welcher praktisch die gesamte Oberseite der zu transportierenden Gegenstände
bedeckt, angebracht sind und daß eine Antriebseinheit zum Verschwenken der Haltearme der ladeeinheit
am Saugkopf vorgesehen ist. Die Haltearme der Ladeeinheit drücken zum Festhalten des Blocks an dessen beiden
Enden an, wobei zusätzlich die Saugköpfe die gesamte
Oberseite des Blocks ansaugen und damit ein Zusammenfallen des Blocks noch sicherer verhindern.
Die Erfindung bezweckt auch die Schaffung einer Rohrpostanlage, die ein einfaches Laden und Entladen der zu
transportierenden Gegenstände an den Lade- und Entladestationen der Rohrleitung zu gewährleisten und ein ungewolltes
Herausfallen der Gegenstände aus der Kapsel während der Beförderung wirksam zu verhindern vermag.
Zu diesem Zweck ist gemäß einer Ausführungsform die Kapsel aus einem Körperteil und gegenüberstehenden,
längsbewegbar mit dem Körperteil verbundenen Stirnplatten aufgebaut, wobei Vorbelastungselemente für die Verbindungsteile
vorgesehen sind, um die Stirnplatten so vorzubelasten, daß sie jeweils vom Körperteil auf Abstand
nach außen gedrückt werden; die Rohrleitung ist dabei in ihrem mittleren Bereich (in sich) verdreht, so
daß an der Ladestation eine Ladeöffnung nach oben und an
der Entladestation eine Entladeöffnung nach unten weist, wobei die Kapsel auf ihrer.Bewegungsstrecke einer entsprechenden Lagenumkehrung unterworfen wird. An Lade-
und Entladestation werden die gegenüberstehenden Stirnplatten der Kapsel nicht mit dem Druck der Förderdruck)
luft beaufschlagt, so daß die beiden Stirnplatten durch die Vorbelastungselemente auseinander bewegt werden,
um die Lade- bzw. Entladeöffnung zu vergrößern, durch welche die zu transportierenden Gegenstände mittels
ihres Eigengewichtes eingebracht bzw. durch welche diese Gegenstände aus der Kapsel abgeworfen werden; auf
diese Weise werden Laden und Entladen erreicht. Während des Fördervorgangs überwindet der Druck der Förderdruck)
luft die Vorbelastungskraft der Vorbelastungselemente, so daß sich die gegenüberstehenden Stirnplatten
einander nähern und dabei zum Festhalten der zu transportierenden Gegenstände und zur Verhinderung ihres
Herausfallens aus der Kapsel gegen diese Gegenstände andrücken.
Diese Fördervorrichtung soll weiterhin eine gleichmäßige und ruckfreie Förderbewegung der Kapsel gewährleisten,
und zwar durch angepaßte Verformung oder Verschiebung der Kapsel an den Stellen, an denen die Rohrleitung
gekrümmt ist, ihre Richtung umgekehrt oder in sich verdreht ist.
* ■>■ ■»
3Λ23012
Zu diesem Zweck ist die Rohrleitung so ausgebildet daft
sie einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt mit einer längsverlaufenden Nut oder einen elliptischen
Querschnitt besitzt, wobei die Stirnplatten der Kapsel der Querschnittsform der Rohrleitung angepaßt und so
bemessen sind, daß sie etwas kleiner sind als dieser
Querschnitt, daß die Kapsel - im Fall eines kreisförmigen Querschnitts - mit einem in die Nut der Rohrleitung
eingreifenden Vorsprung versehen ist, daß der Körperteil
der Kapsel entweder aus einem biegsamen oder einem starren Werkstoff hergestellt ist und der Körperteil mit den
gegenüberstehenden Stirnplatten über verschiebbare Gelenke verbunden ist, wenn er aus einem starren Werkstoff
besteht. Durch die analoge Beziehung zwischen dem Querschnitt
der Rohrleitung und der Form der Stirnplatten wird sichergestellt, daß während der Förderbewegung der
Kapsel diese bei einer Verwindung der Rohrleitung automatisch gedreht wird und daß während der Förderbewegung
der Kapsel diese sich aufgrund der.Krümmung des Körperteils oder der Bewegung der verschiebbaren Gelenke zwischen
Körperteil und Stirnplatten an Krümmungen der Rohrleitung anpassen kann.
Darüber hinaus soll diese Rohrpostanlage in der Lage sein, automatisch einen Beutel oder Sack, in welchem der
aus Flachgut bestehende Block verpackt ist, abzuziehen, wenn die Packung an der Entladestation entladen wird.
Zu diesem Zweck weist die Fördervorrichtung eine Leiteinheit zur Aufnahme des entladenen Blocks in aufrechter
Lage entsprechend dieser Erfindung sowie zwei Rollen auf, die drehbar auf waagerechten Wellen unter einer
unteren Endöffnung der Leiteinheit gelagert sind und die mit ihren Mantelflächen in gegenseitiger Berührung stehen.
Der Beutel oder Sack des sich durch die Leiteinheit abwärts bewegenden, verpackten Blocks wird an seinem
unteren Ende durch diese Rollen erfaßt und ohne jede Notwendigkeit für manuellen Eingriff vom Block abgezogen.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung in Verbindung mit Zeichnungen beschrieben. Es
zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Darstellung eines Behälters zur Aufnahme einer Anzahl von jeweils aus
einer Vielzahl flacher Gegenstände, die mittels einer erfindungsgemäßen Rohrpostanlage zu einem
Lagerförderer transportiert werden sollen, bestehender Blocksätze,
Figur 2 eine Teilaufsicht auf eine Transport- oder Förderanlage mit einer Rohrpostanlage gemäß der
Erfindung,
Figur 3 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene Aufsicht auf den in Figur 2 durch die Pfeillinie 3 definierten
Abschnitt,
Figur 4 einen in vergrößertem Maßstab gehaltenen Schnitt längs der Linie 4 - 4 in Figur 2,
Figur 5 eine Ansicht einer ersten Ausführungsform der Fördervorrichtung, im Schnitt längs der Linie
5 - 5 in Figur 2,
Figur 6 eine teilweise aufgeschnittene perspektivische Darstellung einer Ladestation an einer Rohrleitung
bei der Vorrichtung nach Figur 5,
Figur 7 eine im Längsschnitt gehaltene Vorderansicht eines Abschnitts von Figur 6,
Figur 8 einen Teilschnitt längs der Linie 8 - 8 in Figur 7,
Figur 9 eine teilweise aufgeschnittene Vorderansicht
einer Entladestation an der Rohrleitung bei der Vorrichtung nach Figur 5,
Figur 10 einen Schnitt längs der Linie 10 - 10 in Figur 9,
Figur 11 eine im Längsschnitt gehaltene Vorderansicht einer Ladestation an der Rohrleitung bei einer
anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rohrpostanlage,
Figur 12 eine Aufsicht auf die Anordnung nach Figur 11,
Figur 13 eine Seitenansicht der Anordnung nach Figur 12, von der rechten Seite her gesehen,
Figur 14 eine im Längsschnitt gehaltene Vorderansicht einer Ladestation an der Rohrleitung gemäß noch
einer anderen Ausführungsform der Erfindung,
Figur 15 eine Längsschnittansicht zur Veranschaulichung des Zustande einer Kapsel in einem geknickten
oder gekrümmten Abschnitt der Rohrleitung bei der Ausführungsform nach Figur 14,
Figur 16 eine Schnittansicht eines Stirnplattenteils der
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Kapsel gemäß Figur 15,
Figur 17 eine Schnittansicht eines gegenüber Figur 16 abgewandelten Stirnplattenteils,
Figur 18 einen Längsschnitt durch eine Entladestation an der Rohrleitung bei einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Rohrpostanlage,
Figur 19 eine Aufsicht auf eine Aufnahmeeinheit bei der Ausführungsform nach Figur 18,
Figur 20 eine Ansicht einer abgewandelten Kapsel zur Verwendung bei der erfindungsgemäßen Rohrpostanlage
Figur 21 eine Aufsicht auf die Kapsel nach Figur 20,
Figur 22 einen Schnitt längs der Linie 22 - 22 in Figur 20,
Figur 23 eine teilweise im Längsschnitt gehaltene Teilvorderansicht
einer Vorrichtung zum Abziehen des Verpackungsmaterials bei der Beförderung von verpacktem Flachgut in der erfindungsgemäßen
Rohrpostanlage,
Figur 24 eine Teilschnittdarstellung einer Ablageeinrichtung für die mittels der Abziehvorrichtung
gemäß Figur 23 abgezogenen Beutel bzw. Säcke,
Figur 25 einen Schnitt längs der Linie 25 - 25 in Figur 23 und
Figur 26 eine Teillängsschnittansicht eines teilweise abgewandelten Abschnitts der Vorrichtung nach
Figur 23.
In den Figuren bezeichnen die Buchstaben a einen Behälter und b einen Blockstapel aus einer Vielzahl von
Kartons, die im Behälter a gestapelt werden sollen. Gemäß Figur 1 ist der Behälter a in Vorder- und Rückwand
jeweils mit einer Anzahl von Nuten 18 versehen. Außerdem besitzt der Behälter a eine Bodenplatte 44 mit mehreren
Schlitzen 45, wobei gemäß Figur 4 eine Aufnahme- oder Auflageplatte 43 in den Behälter eingesetzt ist.
Die Figuren 2 bis 10 veranschaulichen Rohrpostanlagen mit einer Fördervorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung. Gemäß Figur 2 trägt ein Lagerförderer 1 eine Anzahl von übereinander und nebeneinander
gestapelten Behältern a. Neben der vordersten Reihe
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• 0-
der Behälter auf dem Lagerförderer 1 befindet sich eine
typischerweise auf diesem Frachtgebiet verwendete Teilervorrichtung 3.
Vor der Teilervorrichtung 3 ist ein erster, intermittierend
angetriebener Rollenförderer (Rollgang) 2 angeordnet, über dein Rollenförderer 2 und unter einem rechten
Winkel dazu ist ein erster Drücker 4 vorgesehen. Parallel neben dem Rollenförderer 2 befindet sich ein Karton-Lieferteil
7 in Form einer flachen Platte, die im wesentlichen bündig mit dem Rollenförderer 2 abschließt.
Auf dem Lieferteil 2 befindet sich ein zweiter Drücker 6, der unter einem rechten Winkel zum ersten Drücker 4
angeordnet ist. Ein dritter Drücker 10 ist an der Stelle angeordnet, an welcher der Schub- oder Drückhub des
zweiten Drückers 6 endet, wobei sich der dritte Drücker 10 unter einem rechten Winkel zum zweiten Drücker 6
erstreckt. Parallel neben dem Lieferteil 7 ist ein zweiter Rollenförderer (Rollgang) 11 angeordnet, der praktisch
in einer Ebene mit dem Lieferteil 7 liegt. Mit dem einen Ende des Lieferteils 7 ist eine Anschlagplatte 46
verbunden.
Gemäß Figur 4 ist ein lotrecht stehender Hubzylinder 12 unter dem Lieferteil 7 als Hubstrecke für den dritten
Drücker 10 angeordnet. Mit dem oberen Ende der Kolben-
• /t? ·
stange des Hubzylinders 12 ist eine Verbindungsplatte 47 verbunden, auf der eine Anzahl lotrechter Schubstäbe 13
montiert ist. Das obere Ende jedes Schubstabs 13 ist lotrecht durch eine im Lieferteil 7 vorgesehene öffnung
oder Bohrung 48 hindurch bewegbar.
über dem zweiten Rollenförderer 11 ist unter einem rechten Winkel dazu eine Förder-Rohrleitung 8 angeordnet.
Neben einer Ladestation 49 dieser Rohrleitung 8 befindet sich eine Karton-Überführungsvorrichtung 9f die
einen Arbeitsautomaten 20 mit einem Dreharm 19 umfaßt, der einen von ihm getragenen Saugkopf 16 zwischen dem
Lieferteil 7 und der Ladestation 49 der Rohrleitung 8 zu bewegen vermag. Der Saugkopf 16 besitzt praktisch dieselbe
Länge wie der Kartonblock b, und an seinen in Längsrichtung gegenüberstehenden Stirnwänden sind harte
Arme 14 angelenkt. Der bzw. jeder Haltearm 14 weist an seinem Vorderende ein Haltestück 15 auf, das durch einen
nicht dargestellten, am Saugkopf 16 montierten Antrieb im Sinne eines Öffnens oder Schließens des Haltestücks
15 bewegbar ist. Der Saugkopf 16 weist eine flache, mit
zahlreichen, nicht dargestellten Saugöffnungen versehene
Unterseite und eine mit einem Saugrohr 17 verbundene. Oberseite auf.
Wie insbesondere aus den Figuren 6 bis 8 hervorgeht, ist
über einer Ladeöffnung 50 der Rohrleitung 8 ein Magazingestell 21 mit einer Bodenplatte 51 montiert, die mit
einer Öffnung einer im wesentlichen der Form des Kartonblocks b entsprechenden Form versehen ist. An der Bodenplatte
51 sind mehrere lotrechte, den Kartonblock b umschließende Leitstäbe 52 montiert. In Zwischenräumen
der Leitstäbe 52 sind zwei Zylinder 23 den gegenüberliegenden (Stirn-) Wänden des Kartonblocks b zugewandt. Die
Bodenplatte 51 ist mit einer Queröffnung versehen, in welche Verschlußplatten 22 quer zur Bodenplatte 51 einschiebbar
sind. Diese Verschlußplatten 22 werden zum öffnen oder Verschließen der öffnung der Bodenplatte 51
durch Arbeits-Zylinder 53 betätigt.
Die gemäß Figur 8 eine im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt besitzende Rohrleitung 8 ist zum Teil mit
einer Längsnut 30 versehen, die an der Ladestation 49 in einer unteren Stellung liegt, sich jedoch im Verlauf der
Erstreckung der Rohrleitung nach oben verdreht, so daß sie gemäß Figur 10 an einer Entladestation 54 eine obere
Lage in der Rohrleitung einnimmt. An der Ladestation 49 weist die Rohrleitung 8 eine als Luftkammer 55 dienende
Verlängerung zwischen einer Rückwand der Ladeöffnung 50 und einer Abdeckplatte 33 auf. Die Luftkammer 55 ist mit
einer mit einem Solenoidventil 56 versehenen Luftleitung 29 verbunden und enthält eine Pufferfeder 32 (Figur 7).
An der Entladestation 54 weist die Rohrleitung 8, wie am
besten aus Figur 9 hervorgeht, eine nach unten weisende Entladeöffnung 34 sowie eine als Luftkammer 58 wirkender
zwischen einer Stirnwand der Öffnung 34 und einer Abdeck- oder Verschlußplatte 57 liegende Verlängerung auf.
Die mit einer Luftleitung 38 mit Solenoidventil 59 verbundene Luftkammer 58 enthält eine Pufferfeder 36. Eine
bewegbare Abdeck- oder Verschlußplatte 35 ist mittels eines nicht dargestellten Antriebs auf die Entladeöffnung
34 zu und von ihr hinweg bewegbar, um diese Öffnung, außer wenn ein Entladevorgang stattfindet, zu
verschließen (vgl. Figur 9). Zwei Tragplatten 39 sind relativ zur Entladeöffnung 34 im Gleichlauf mit der
Bewegung der Verschlußplatte 35 bewegbar. Diese Tragplatten 39 sind außerdem durch einen anderen, nicht
dargestellten Antrieb in Längsrichtung auf die Verschlußplatte 35 zu bzw. von ihr hinweg bewegbar. In
einer Höhenlage, die dem Endpunkt des Rückhubs der bewegbaren Verschlußplatte 35 entspricht, ist eine Führungs-
oder Leiteinheit 42 angeordnet, die durch mehrere Leitstäbe 41 gebildet ist, von denen der unterste im
wesentlichen in der genannten Höhenlage liegt. Die Leiteinheit 42 legt einen Raum fest, der im wesentlichen der
Kontur oder Geometrie des Kartonblocks b angepaßt ist. Ein vierter Drücker 40 ist der Leitheit 42 über die
bewegbare Verschlußplatte 35 hinweg gegenüberstehend
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angeordnet.
Eine durch das Innere der Rohrleitung 8 hindurch bewegbare bzw. transportierbare Kapsel 24 besitzt einen dem
Innenquerschnitt der Rohrleitung 8 angepaßten Querschnitt. Der Außendurchmesser der Kapsel 24 ist um einige
mm kleiner als der Innendurchmesser der Rohrleitung 8. Die Kapsel 24 umfaßt gegenüberstehende bzw. endseitige
Stirnplatten 25 mit je einem in die Nut 30 eingreifenden Vorsprung 31 sowie einen Körperteil 27 aus einer
Anzahl flexibler oder biegsamer Verbindungsstäbe 26, welche die beiden Stirnplatten miteinander verbinden. In
der Kapsel 24 ist eine den Vorsprüngen 31 diametral gegenüberliegende öffnung 28 für Lade- und Entladezwecke
vorgesehen. Die beiden Enden jedes Verbindungsstabes 26 sind jeweils in Blindbohrungen 60 in den gegenüberstehenden
Stirnplatten 25 so eingesetzt, daß sich der betreffende Verbindungss'tab in Axialrichtung über eine
vorbestimmte Strecke bewegen kann. In Ausnehmungen in den Blindbohrungen 60 sind Druckfedern 61 eingesetzt,
welche die beiden Stirnplatten 25 so vorbelasten, daß diese normalerweise auseinandergeschoben sind. In Figur
5 ist bei 62 eine Verwendungsstelle angedeutet, zu der die Kartons mittels der Leiteinheit 42 geführt werden.
Die Federn 32 und 36 sind vorzugsweise leicht magneti-
siert. ■ ...
Gemäß Figur 2 sind in der Gesamtanordnung mehrere Sätze der vorstehend beschriebenen Bauteile vorgesehen, wobei
ein Kartonblock zu einer vorgesehenen Verwendungsstelle transportierbar ist. Zur Vereinfachung der Darstellung
ist nur eine einzige Verwendungsstelle 62 veranschaulicht.
Wenn im Betrieb mehrere, jeweils mit einer Anzahl von Kartonblöcken b beladene Behälter a auf die in Figur 2
gezeigte Weise auf dem Lageförderer 1 ausgerichtet sind, überführt die Teilervorrichtung 3 einen der Behälter a
in der vordersten Reihe zum ersten Rollenförderer 2. Letzterer transportiert den so überführten Behälter a in
der vorgesehenen Richtung. Im beschriebenen Fall sei angenommen, daß die betreffenden Bauelemente an der
Seite des linken Endes der Anordnung in Betrieb stehen. Die folgende Beschreibung bezieht sich daher auf diese
Bauelemente.
Der Behälter a wird auf dem Rollenförderer 2 bis zu dessen linken Ende gefördert und an diesem Ende angehalten
(Figur 3). Anschließend wird der Behälter a durch den ersten Drücker 4 zum Lieferteil 7 geschoben, worauf
der erste Drücker 4 in seine Ausgangsstellung zurück-
kehrt.
Sodann wird der zweite Drücker 6 betätigt, um den Behälter a nach links zu verschieben, bis er an der Anschlagplatte
46 angehalten wird. Hierauf werden mittels des Hub-Zylinder 12 gemäß Figur 4 die Kartonblöcke b über
eine Höhe entsprechend derjenigen eines Kartonblocks angehoben. Zu diesem Zeitpunkt wird der Dreharm 19 des
in der überführungsvorrichtung 9 vorgesehenen Arbeitsautomaten 20 so gedreht, daß der am Dreharm 19 unter einem
rechten Winkel dazu montierte Saugkopf 16 über einen aufzunehmenden Kartonblock b ausgerichtet und in dieser
Stellung angehalten wird. Der Saugkopf 16 bewegt sich dann abwärts, bis die Bodenplatte bzw. Unterseite des
Saugkopfes 16 an der Oberseite des Kartonblocks b knliegt.
Die Haltearme 14 werden geschlossen, und Haltestücke 15 greifen in zwei der gegenüberstehenden
Nuten 18 des Behälters a ein, um den Block b an seinen gegenüberliegenden Enden zu halten bzw. zu verspannen.
Gleichzeitig wird das Saugrohr 17 evakuiert, so dai\ der Saugkopf 16 die Oberseite des Blocks b ansaugt. Der
hierauf aufwärts bewegte Dreharm 19 entnimmt den Block b aus dem Behälter a und dreht ihn, bis er eine Stellung
erreicht, in welcher sich der Block b gemäß Figur 3 über dem Magazingestell 23 befindet. Zu diesem Zeitpunkt
werden die Haltearme 14 zum Zurückziehen der Haltestücke
-3k-
15 vom Block b geöffnet, d. h. auseinanderbewegt, wobei
gleichzeitig die Ansaugwirkung durch den Saugkopf 16 beendet wird. Infolgedessen fällt der Block b in das Magazingestell
21 hinein. Die obigen Vorgänge werden wiederholt, um die Kartonblöcke b im Magazingestell 21 zu stapeln
(vgl. Figur 7 und 8).
Wenn das Stapeln der Kartonblöcke b im Magazingestell 21 abgeschlossen ist, werden - wie am besten aus Figur 7
hervorgeht - die Arbeits-Zylinder 23 betätigt, um einen Block b", der den zweiten Stapel von unten bildet, zu
verspannen, worauf die Arbeits-Zylinder 53 (vgl. Figur 8) zum Öffnen bzw. Zurückziehen der Verschlußplatte 22
betätigt werden. Infolgedessen fällt der den untersten Stapel bildende Block b in die Kapsel 24 hinein, die
sich zu diesem Zeitpunkt an der Ladestation 49 unterhalb des Blocks b in der Förder-Rohrleitung 8 befindet. Nachdem
die Kapsel 24 den Block b aufgenommen hat, wird die Verschlußplatte 22 geschlossen.
Daraufhin wird das Solenoidventil 56 zur Zufuhr von Druckluft über die Luftleitung 29 zur Luftkammer 25
geöffnet, unter der Wirkung der Druckluft wird somit die
Kapsel 24 durch die Rohrleitung 8 transportiert, bis sie die Entladestation 54 erreicht. Im Verlauf dieser
Transportbewegung dreht sich die Kapsel 24, deren Vor-
Sprünge 31 in die Nut 30 eingreifen, um 180°, so daß ihre Entladeöffnung 34 an der Entladestation 54 nach
unten weist. An der Entladestation 54 stößt die auf diese Weise transportierte Kapesl 24 unter Dämpfung der
Aufprallkraft und mit unterdrückter Rückstoßkraft aufgrund der Magnetkraft der Pufferfeder 36 gegen letztere
an.
Wenn bei der beschriebenen Anordnung die Länge des Kartonblocks b geändert wird, muß die Länge der Kapsel 24
entsprechend geändert werden. Zu diesem Zweck brauchen nach einfachem Abnehmen der Abdeck- bzw. Verschlußplatte
(d. h. Endkappe) 33 oder 57 nur die Verbindungsstäbe 26 ausgewechselt zu werden.
Figur 9 veranschaulicht das Entnehmen des Blocks b aus
der Rohrleitung 8 an der Entladestation 54. Dabei wijrd zunächst die den Block b tragende bewegbare Verschluß-
platte 35 nach unten verfahren. Wenn der Block b in ')
einer Stellung oder Höhe h von der Rohrleitung 8 ge-'
trennt ist, werden die Tragplatten 39 vorgeschoben, um den Block b von seinen gegenüberliegenden Enden her zu
verspannen. In diesem verspannten Zustand wird der Block b zu einer Position B überführt. In dieser Position B
werden die Tragplatten 39 auf nicht dargestellte Weise zurückgezogen, und der vierte Drücker 40 wird wieder
betätigt, um den Block b in den durch die Leitstäbe 41
der Leiteinheit 42 festgelegten Raum einzuschieben. Daraufhin ist die Überführung des Blocks b vom Behälter
a zur Leiteinheit 42 abgeschlossen.
Anschließend werden die Verschlußplatte 35 zur Rohrleitung 8 zurückgeführt, die Entladeöffnung 34 verschlossen
und das Solenoidventil 59 zur Zufuhr von Druckluft von der Leitung 38 zur Luftkammer 58 geöffnet, wodurch die
Kapsel 24 zur Ladestation 49 zurückgeführt wird.
Wenn die Rohrleitung 8 gekrümmt ist, kann sich die Kapesl 24 verformen, um der Krümmung der Rohrleitung 8.'
während des Transports der Kapsel 24 durch die Rohrleitung 8 folgen zu können, weil der Körperteil 27 der
Kapsel 24 durch die flexiblen oder biegsamen Verbindungsstäbe 26 gebildet ist; auf diese Weise wird eine
gleichmäßige bzw. ruckfreie Bewegung der Kapsel 24 gewährleistet. Die in die Blindbohrungen 60 zur Verbindung
der Stirnplatten 25 mit den Verbindungsstäben 26 eingesetzten Federn 61 erleichtern außerdem nicht nur die
Lade- und Entladevorgänge durch Vergrößerung des Abstands zwischen den Stirnplatten, sondern begünstigen
auch das Festhalten oder Verspannen des Blocks b durch Verkleinerung des Abstands zwischen den Stirnplatten
unter dem Einfluß der Druckluft während der Beförderung
342301Z
. οίτ ·
der Kapsel 24.
Nach wiederholter Durchführung der vorstehend beschriebenen Vorgänge wirkt der dritte Drücker 10 auf den im
Lieferteil 7 befindlichen Behälter a ein, aus dem nunmehr alle Kartonblöcke herausgenommen worden sind. Der
leere Behälter a wird dabei auf den zweiten Rollenförderer 11 gestoßen und durch diesen zu einer nicht dargestellten
Füllstation oder dergleichen überführt.
Bei der in den Figuren 11 bis 13 dargestellten zweiten 'Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rohrpostanlage
sind den Teilen der ersten Ausführungsform entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern wie vorher bezeichnet
und daher nicht mehr im einzelnen beschrieben. Bei 4ie~
ser Ausführungsform besitzt eine Förder-Rohrleitung 18' einen elliptischen Querschnitt ohne die Längsnut 30 ibei
I der ersten Ausführungsform. Die beiden Stirnplatten<25'
der Kapsel 24 sind dabei im wesentlichen dem ellipti|-
sehen Querschnitt angepaßt. Außerdem ist am hinteren'
Ende der Rohrleitung 81 keine Luftkammer vorgesehen,
vielmehr ist die Rohrleitung mit einer rückseitigen öffnung bzw. hinteren Endöffnung 72 versehen, die sich
an eine obere Ladeöffnung 71 anschließt. An der Unterseite der Rohrleitung 81 ist ein Arbeits-Zylinder 73
montiert, der zum hinteren Ende der Rohrleitung hin
-ar- 3423**2
gerichtet ist. Das Vorder- oder Außenende der Kolbenstange 74 des Zylinders 73 ist mit einer Schubplatte
versehen, die in die Öffnung 72 eingeführt ist und an welche eine ihrerseits mit einem Gebläse 77 verbundene
Luftleitung 76 angeschlossen ist.
Wenn die Karton-Überführungsvorrichtung 9 im Betrieb einen Block b unmittelbar in die Kapsel 24' einbringt
und dann in ihre Ausgangsstellung zurückkehrt, wird der Zylinder 23 betätigt, um mittels der Schubplatte 75 die
Kapsel 24" in die Rohrleitung 8' zu schieben. Daraufhin liefert das Gebläse 77 über die Leitung 76 Druckluft zur
Förderung der Kapsel 24' durch die Rohrleitung 8'.Da
die Kontur der Stirnplatten 25' der Kapsel 24' praktisch
dem Querschnitt der Rohrleitung 81 angepaßt ist, kann
sich die Kapsel 24' bei ihrer Bewegung durch die Rohrleitung 81 selbst an den Innenquerschnitt derselben
anpassen.
In Figur 14 ist eine dritte Ausführungsform der Erfindung
dargestellt, die eine teilweise Abwandlung der vorstehend beschriebenen zweiten Ausführungsform darstellt.
In diesem Fall ist eine Förder-Rohrleitung 8" nach unten geneigt. Aus diesem Grund muß die Kapsel 24"
beim Laden an einer Abwärtsbewegung unter ihrem Eigengewicht gehindert werden, wobei zu diesem Zweck eine
3423612
Sperr- oder Anschlageinrichtung 81 vorgesehen ist. Die Anschlageinrichtung 81 umfaßt einen an einem Rahmen
montierten Arbeits-Zylinder 83 und einen Winkelhebel 85, dessen eines Ende an einer Kolbenstange 84 angelenkt
ist, während sein mittlerer Abschnitt schwenkbar mit dem Rahmen 82 verbunden ist. Das andere Ende des Winkelhebels
85 vermag über eine in der Unterseite der Rohrleitung 8" ausgebildete Öffnung in die Rohrleitung 8" einzutreten.
Ein in eine hintere Öffnung 72 eingesetztes Druck- oder Schubelement 86 besitzt die Form eines Kastens,
dessen Stirnwand mit einer Anzahl von Lufteinlässen versehen ist. Das Schubelement 86 ist durch einen
Arbeits-Zylinder 89 vorschiebbar und mit einer Luftleitung 88 verbunden.
Die Arbeitsweise dieser Ausführungsform ist dieselbe wie bei der vorher beschriebenen zweiten Ausführungsform,
nur mit dem Unterschied, daß beim Laden oder Einlegen des Kartonblocks der Zylinder 83 betätigt wird, um das
andere bzw. äußere Ende des Winkelhebels 85 auf die am besten in Figur 4 gezeigte Weise in die Rohrleitung 8"
eintreten zu lassen, so daß dieses Ende an der hinteren Stirnplatte 25" der Kapsel 24" anliegt und damit deren
Verschiebung verhindert. Zur Ermöglichung einer Bewegung der Kapsel wird dieses Ende des Winkelhebels aus der
Rohrleitung 8" zurückgezogen.
3423812
Einzelheiten der bei zweiter und dritter Ausführungsform verwendeten Kapsel 24' sind in den Figuren 15 und 16
dargestellt. Im Gegensatz zum Körperteil 27 bei der zuerst beschriebenen Ausführungsform besteht der Körperteil
27' der Kapsel 24' aus starren Platten. An den beiden Enden dieses Körperteils 27' sind innere Stirnplatten 91 befestigt, die jeweils in der Außenfläche
eine lotrecht bzw. quer verlaufende Schwalbenschwanznut 92 aufweisen. Die Stirnplatte 25' trägt ein Anschlußoder
Gelenkelement 93, das in der Schwalbenschwanznut verschiebbar geführt ist. Ein anstelle des Elements 93
verwendbares Universalgelenk 94 ist in Figur 17 dargestellt. Bei der Kapsel 24' mit dem beschriebenen Aufbau
erfährt der Körperteil 27· selbst bei seiner Bewegung
durch einen gekrümmten oder gebogenen Abschnitt der Rohrleitung 81 (vgl. Figur 15) keine Verformung, doch
läßt das jeweilige Gelenkelement 93 oder 94 eine Verschiebung der Stirnplatte 25 entsprechend der Formänderung
der Rohrleitung 8' zu, so daß sich die Kapsel 24' an die jeweilige Form der Rohrleitung 81 anzupassen
vermag.
In den Figuren 18 - 22 ist eine vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rohrpostanlage dargestellt, die
sich von den vorher beschriebenen Ausführungsformen
Γ 3423ÖT2
dadurch unterscheidet, daß eine Förder- Rohrleitung 8IÜÜ
eines ähnlichen Querschnitts wie bei zweiter und dritter Ausführungsform praktisch senkrecht zu einer zugeordneten
Entladestation 50 angeordnet ist, eine Kapsel 24" den Aufbau gemäß Figur 20 - 22 besitzt, eine Führungsoder Leiteinheit 42' im wesentlichen lotrecht angeordnet
ist und eine Halte- oder Aufnahmeeinheit 100 für einen Kartonblock b zwischen die Entladestation 54' und die
Leiteinheit 42' eingeschaltet ist.
Eine einer unterseitigen öffnung 101 der Rohrleitung
8111 an der Entladestation 54 gegenüberstehende Verschlußplatte
102 ist mittels eines Arbeits-Zylinders 103 zum Öffnen oder Schließen der Öffnung 101 betätigbar. An
die Verschlußplatte 102 ist eine Luftleitung 104 angeschlossen, die ihrerseits mit einer nicht dargestellten
Druckluftversorgung verbunden ist. In einem deutlichen Abstand unterhalb der Öffnung 101 ist ein quer dazu
angeordneter Drücker 105 vorgesehen, der am Vorderende seiner Betätigungsstange mehrere (bei der dargestellten
Ausführungsform 2) Druck- oder Schubplatten 106 aufweist, die zwischen sich einen vorbestimmten Abstand
besitzen.
Die durch diese Rohrleitung 81'8 zu transportierende
Kapsel 24" besitzt den' Aufbau gemäß Figur 20 - 22 mit
-η- 34ΙΙ&Ι2
einem Körperteil 27" in Form eines starren Plattenkörpers,
in dessen Boden mehrere (bei der dargestellten Ausführungsform zwei) längs verlaufende Schlitze 107
ausgebildet sind, die in einem gegenseitigen Abstand praktisch entsprechend dem Abstand der Schubplatten 106
angeordnet sind.
An der Entladestation 54· ist die Block-Aufnahmeeinheit
100 dem Drücker 105 gegenüberstehend angeordnet. Diese Aufnahmeeinheit 100 weist gemäß Figur 19 zwei lagenfeste,
gegenüberstehende Führungs- oder Leitplatten 108 auf, die in einem gegenseitigen Abstand praktisch entsprechend
der Breite des Blocks b voneinander angeordnet sind. An den betreffenden Leitplatten 108 sind Schwenkplatten
109 angelenkt, wobei zwischen das hintere Ende jeder Schwenkplatte 109 und die Leitplatte 108 jeweils
eine Druckfeder 114 eingesetzt ist. Die Schwenkplatten 109 sind daher normalerweise so vorbelastet, daß ihre
vorderen (oder unteren) Enden einander angenähert sind. Diese vorderen Enden befinden sich zunächst in der Leiteinheit
42'.
Die Leiteinheit 42' weist mehrere Leitstäbe 41', die im
wesentlichen lotrecht angeordnet sind und zwischen sich einen dem Umriß des Blocks b entsprechenden Raum festlegen.
Ein erster Fotosensor 110 ist seitlich an Abschnit-
ten der Leiteinheit 42' angeordnet, die unmittelbar unter der Unterseite der Aufnahmeeinheit 100 liegen.
Unterhalb des Fotosensors 110 sind zwei Sätze von ersten und zweiten Haltearmen 111 bzw. 112 in einem vorbestimmten
gegenseitigen Abstand bewegbar gelagert. Diese Haltearme sind mittels eines nicht dargestellten Antriebs
geradlinig zwischen einer oberen Stellung, die praktisch in der Ebene der Unterseite der Aufnahmeeinheit liegt,
und einer unteren Stellung bewegbar. Ein zweiter Fotosensor 113 ist seitlich bzw. quer unter den Haltearmen
112 in einem vorbestimmten Abstand von diesen angeordnet.
Im Betrieb wird die Kapsel 24" zur Entladestation 54' transportiert, während die Öffnung 101 der Rohrleitung
8111 durch die Verschlußplatte 102 geschlossen ist. Wenn
die Verschlußplatte 102 zum öffnen der unterseitigen Öffnung herabgefahren wird, wird die von der Verschlußplatte
102 getragene Kapsel 24" in die Stellung gemäß Figur 18 herabgefahren. Sodann wird der Drücker 105
betätigt, um den in der Kapsel 24" enthaltenen Block b zur Aufnahmeeinheit 100 auszustoßen. Der so ausgestoßene
Block b wird unter Führung durch die Leitplatten 108 gemäß Figur 19 vorgeschoben und in die Leiteinheit 42
eingeführt. Während seiner Bewegung drückt der Block b mit seiner vorderen Stirnfläche die Vorderenden der
- 29-
Schwenkplatten 109 auseinander. Der unterste Karton (im Block) wird durch den Haltearm 111 oder 112 in der
oberen Stellung gehalten. Zu diesem Zeitpunkt bleibt der Drücker 105 zurückgezogen, doch kann der Block b nicht
in Rückwärtsrichtung umfallen, weil seine hintere Stirnfläche an den Vorderenden der Schwenkplatte 109 anliegt.
Wenn der Block b in die Leiteinheit 42 eingeführt worden ist, stellt der erste Fotosensor 110 das Vorhandensein
des Blocks b fest und bewirkt die Aktivierung des Zylinders 103, so daß die leere Kapsel 24 " in die Rohrleitung
8111 zurückgeschoben wird. Sodann wird die leere Kapsel 24" unter der Wirkung der über die Luftleitung
104 zugeführten Druckluft zur Ladestation überführt.
Anschließend verlagert sich der bzw. jeder Haltearm 112 in die untere Stellung, in welcher das Kartonstück zu
einer nicht dargestellten Verwendungsstelle abgeworfen wird. Dieses Abwerfen des Kartonstücks wird durch den
zweiten Fotosensor 113 erfaßt, der seinerseits die Aktivierung der Haltearme 111 und 112 bewirkt, so daß sich'
diese Haltearme wieder in die obere Stellung bewegen und ein nächstes Kartonstück in der Leiteinheit 42 halten.
Bei der vorstehend beschriebenen Rohrpostanlage sind die zu transportierenden Gegenstände unverpackte, flache
Gegenstände. Bei der Handhabung von flachen Gegenständen, wie Gefäße bzw. Behälter sowie deren Deckel sind
jedoch diese flachen Gegenstände typischerweise in Form eines Blocks gestapelt und in einem an seiner Öffnung
zusaimnengehalteten Beutel oder Sack verpackt, wobei diese Packung durch die Fördervorrichtung von einem
Lagerraum zu einer Verwendungsstelle oder zur Leiteinheit transportiert wird.
Die in den Figuren 23 bis 26 dargestellte Vorrichtung
115 zum Abziehen von Verpackungsmaterial ist für eine Packung einsetzbar, die flache Gegenstände, wie Gefäße
oder Behälter, enthält, welche jeweils einen von einer Oberkante eines schüsseiförmigen Körpers nach außen
abstehenden Flansch 116 aufweisen, wobei die in einfem
Beutel oder Sack C verpackten Gefäße b1 durch Entfernen
des Beutels bzw. des Sacks ausgebbar sind. (
In Figur 23 ist der untere Abschnitt der Leiteinheit 42' dargestellt, über welcher ein Arbeits-Zylinder 117 quer
dazu angeordnet ist. Eine Kolbenstange 118 des Zylinders 117 trägt an ihrem Vorderende zwei erste Tragstangen
119, die in einem solchen gegenseitigen Abstand angeordnet sind, daß sie sich an die Unterseite des Flansches
116 eines Gefäßes b1 anzulegen vermögen.
342303 2
Im untersten Bereich der Leiteinheit 42" sind zwei zweite Tragstangen 120 vorgesehen, die denselben gegenseitigen
Abstand wie die beiden ersten Tragstangen 119 besitzen und die parallel zu den ersten Tragstangen
angeordnet sind. Die Tragstangen 120 sind gemeinsam am oberen Ende einer Kolbenstange 122 eines lotrecht angeordneten
Arbeitszylinders 121 angebracht.
Zwischen diesen Tragstangen 119 und 120 befindet sich ein quer bzw. waagerecht angeordneter Arbeits-Zylinder
123, dessen Kolbenstange 124 an ihrem Vorderende eine lotrechte Druck- bzw. Schubplatte 125 trägt. An der
Schubplatte 125 ist eine Leitstange 126 angebracht, die in einer von einem nicht dargestellten Rahmen getragenen
Pührungs- oder Leiteinrichtung 127 verschiebbar geführt ist.
In der Höhenlage der obersten Stellung der Tragstangen 120 befindet sich neben deren Außenende eine Rolle 128.
In einer Höhenlage entsprechend der untersten Stellung
der Tragstangen 120 sind zwei erste Abziehrollen 129 vorgesehen, die in gegenseitiger Berührung miteinander
stehen. Dicht über den Abziehrollen 129 ist ein erster Meßfühler oder Sensor 130 angeordnet. Die Abziehrollen
129 sind von einem Trichter 131 umschlossen, an dessen Außenseite ein zweiter, das Trichterinnere überwachender
Sensor 132 angeordnet ist. Das untere Ende des Trichters 131 ist mit einer Luftleitung 136 verbunden.
Dicht unter der Leiteinheit 42' befindet sich praktisch
parallel dazu eine Hilfsleiteinheit 133. Ebenso wie die Leiteinheit 42', besteht die Hilfsleiteinheit 133 aus
einer Anzahl von Leitstäben 134. Unmittelbar unterhalb der Rolle 128 ist ein dritter Sensor 135 vorgesehen.
Gemäß Pigur 24 ist die Luftleitung 136 mit der Ansaugöffnung eines Kreiselgebläses (plaid fan) -
• , 137 verbunden, dessen Auslaß an eine Leitung 138 angeschlossen ist. Unterhalb der Mündung der Leitung
138 sind zwei weitere, in gegenseitiger Berührung stehende Abziehrollen 140 an einem Rahmen 139 gelagert.
Unter den Abziehrollen 140 angeordnete Abstreifer 141 stehen mit ersteren in Berührung. In einen Rahmen 139
ist ein herausnehmbarer Behälter 142 eingesetzt, in den ein herausnehmbarer Abfallbeutel 143 eingelegt ist„
Figur 26 veranschaulicht einen abgewandelten Trichter 131', der sich vom Trichter 131 gemäß Figur 23 nur durch
seine Form unterscheidet, aber dieselbe Funktion wie dieser besitzt.
Wenn sich im Betrieb der die Behälter oder Gefäße ent-
haltende Beutel bzw. Sack C durch die Leiteinheit 42'
abwärts bewegt, kommt gemäß Figur 23 der Flansch 116 eines Gefäßes b1 auf den in die Leiteinheit 42· hineinragenden
ersten Tragstangen 119 zu liegen. Hierbei befindet sich ein vorhergehender, Gefäße enthaltender
Beutel bzw. Sack C, wie in ausgezogenen Linien eingezeichnet, unter dem Beutel bzw. Sack C, wobei ein
Flansch eines Gefäßes b1 auf den zweiten Tragstangen ruht.
Wenn der erste Sensor 130 das Vorhandensein des Gefäßes b1 feststellt, werden durch den Zylinder 121 die Tragstangen
120 zusammen mit dem Beutel bzw. Sack C in die strichpunktiert eingezeichnete Stellung herabgefahren.
Die Tragstangen 120 bleiben in dieser Stellung stehen, wobei das untere Ende des Beutels bzw. Sacks C1 durch
die sich normalerweise drehenden Abziehrollen erfaßt und nach unten gezogen wird. Dabei wird dieser Beutel bzw.
Sack in den Trichter 131 überführt. Anschließend wird der Beutel bzw. Sack C'über die Luftleitung 136, das
Gebläse 137 und die Leitung 138 zu den Abziehrollen 140 gefördert, durch welche der Beutel bzw. Sack C'in den
Abfallbeutel 143 befördert wird. Die Abstreifer 141 dienen dabei zum Abstreifen des Beutels bzw. Sacks C1,
falls dieser sich um die Abziehrollen 140 herumwickeln sollte.
. 39.
Falls der Beutel bzw. Sack C den Trichter 131 nicht innerhalb einer vorbestimmten Zeitspanne durchläuft,
wird das Nichtvorhandensein des Beutels bzw. Sacks C durch den zweiten Sensor 132 erfaßt, wobei mittels eines
nicht dargestellten Alarm-Summers ein Alarm ausgelöst und auf noch zu beschreibende Weise eine Betätigung des
Zylinders 123 verhindert wird.
Nachdem der Beutel bzw. Sack C auf diese Weise abgezogen worden ist, wird der Zylinder 121 in entgegengesetzter
Richtung betätigt, um die zweiten Tragstangen 120, welche die nunmehr unverpackten Gefäße tragen,
wieder in ihre in ausgezogener Linie eingezeichnete Ausgangsstellung hochzufahren. Die Tragstangen 120 halten
sodann in dieser Ausgangsstellung an.
Wenn sodann der dritte Sensor 135 feststellt, daß in der Hilfsleiteinheit 133 in der Höhenlage des Sensors 135
keine Gefäße b1 vorhanden sind, wird daraufhin der Zylinder
123 betätigt, so daß mittels der Schubplatte 125 die Gefäße b1 gemäß Figur 23 nach links verschoben
werden. Hierbei wird das unterste Gefäß durch die sich drehende Rolle 128 ruckfrei weiterbewegt. Die nachgeführten
Gefäße b1 werden auf diese Weise auf die vorher in die Hilfsleiteinheiten 133 eingeführten Gefäße aufge-
34238*2 . ifO·
setzt bzw. gestapelt. Der Leitstab 134, dem der Sensor 135 zugeordnet ist, ist höher als der gegenüberliegende
Leitstab und dient als Anschlag für die mittels der Schubplatte 125 verschobenen Gefäße b1.
Offensichtlich ist die Erfindung keineswegs auf die vorstehend dargestellten und beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt, sondern verschiedenen weiteren Änderungen und Abwandlungen zugänglich.
Beispielsweise kann bei der Kapsel die jeweilige Kombination der Stirnplatten und des Körperteils so geändert
werden, daß entweder die Stirnplatten 25 im starren Plattenkörper 27* oder die Stirnplatten 25' dem flexiblen
Körperteil 27 zugeordnet werden. Darüber hinaus können auch die anderen Bauteile in verschiedenartiger
Kombination miteinander eingesetzt werden.
- U-
- Leerseite -
Claims (8)
1. Pneumatische Rohrpostanlage mit einer durch eine Rohrleitung bewegbaren Kapsel,
gekennzeichnet durch eine an einer ladestation (49) der· Rohrleitung (8) angeordneten Ladeeinheit (20) mit
zwei Haltearmen (14), die geöffnet und geschlossen werden können, und durch eine an einer Entladestation
(54) der Rohrleitung (8) angeordnete. Entladeeinheit mit zwei Haltearmen (34) , die geöffnet und geschlossen
werden können.
2. Rohrpostanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Haltearme (14) der Ladeeinheit (20) schwenkbar an gegenüberliegenden Seiten eines
Saugkopfes (16), welcher praktisch die gesamte Oberseite der zu transportierenden Gegenstände bedeckt,
angebracht sind und daß eine Antriebseinheit zum Verschwenken der Haltearme der Ladeeinheit am Saugkopf
vorgesehen ist.
3. Rohrpostanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kapsel (24) zwei einander gegenüberstehende Stirnplatten (25) und einen zwischen diesen
verlaufenden und diese miteinander verbindenden Körperteil (27) aufweist, daß die beiden Stirnplatten
(25) längsverschiebbar mit dem Körperteil (27) verbunden
sind und daß zwischen jeder der beiden Stirnplatten (25) sowie den betreffenden Enden des Körperteils
(27) Vofrbelastungselemente (61) zum Abdrücken
der Stirnplat£en (25) vom Körperteil (27) weg vorgesehen sind.
4. Rohrpostanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rohrleitung (8) einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt besitzt, eine in einem Teil
ihrer Innenfläche ausgebildete, längsverlaufende Nut (30) aufweist und in einem mittleren Bereich in sich
verdreht ist, so daß eine Ladeöffnung (50) an der Ladestation (49) nach oben und eine Entladeöffnung
(34) an der Entladestation (54) nach unten weist, und daß die Stirnplatten (25) der Kapsel (24) im wesentlichen
dem Querschnitt der Rohrleitung (8) angepaßt sind, jeweils einen Außendurchmesser besitzen, der
geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser der Rohrleitung (8) und an einem Teil ihres Außenumiangs
jeweils mit einem angeformten Vorsprung (31) versehen sind, der in die Nut (30) der Rohrleitung (8) eingreift.
5. Rohrpostanlage nach Anspruch \l, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rohrleitung (8) einen im wesentlichen
elliptischen Querschnitt besitzt und in einem mittleren
Bereich in sich verdreht ist, so daß eine Ladeöffnung (50) an der Ladestation (49) nach oben
und eine Entladeöffnung (34) an der Entladestation (54) nach unten weist, und daß die Stirnplatten (25)
der Kapsel (24) im wesentlichen dem Querschnitt der Rohrleitung angepaßt und mit etwas kleineren Abmessungen
als dieser Querschnitt ausgebildet sind.
6. Rohrpostanlage nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Körperteil (27) der Kapsel (24)
aus einer Anzahl flexibler bzw. biegsamer Stäbe gebildet ist.
7. RohrpostanlagecJTacil· Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Körperteil (27) der Kapsel H24) einen starren'-Plattenteil (91) aufweist, der mit äen
""*-- gegenüberstehenden Stirnplatten (25) mittels GeXenken
en ist, die%ine Relativverschie-
"bung zwischen dem Körper (27) und den StirnplattIn
(25) zulassen.
8. Pneumatische Rohrpostanlage mit einer durch e|n§
Röhrleitung bewegbaren Kapsel, gekennzeichnet durch eine an einer Ladestation (49) angeordnete Ladeeinheit
(20) mit zwei gegeneinander bewegbaren Spannar
men (14), eine an einer Entladestation (54) angeordnete
Entladeeinheit mit zwei gegeneinander bewegbaren Spannarmen (39), eine Leiteinheit (42) zur Aufnahme
der zu transportierenden Gegenstände (b) in aufrechter Stellung und zwei drehbar auf einer waagerechten
(drehbaren) Welle unter einer unteren Endöffnung der Leiteinheit (42) gelagerte Rollen (129) , deren Mantelflächen
in gegenseitiger Berührung stehen.
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| US4653963A (en) | 1987-03-31 |
| FR2549020B1 (fr) | 1988-10-28 |
| US4583884A (en) | 1986-04-22 |
| FR2549020A1 (fr) | 1985-01-18 |
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