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DE3420219C2 - Notantrieb für eine Verstelleinrichtung eines Fahrzeugsitzes - Google Patents

Notantrieb für eine Verstelleinrichtung eines Fahrzeugsitzes

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Publication number
DE3420219C2
DE3420219C2 DE3420219A DE3420219A DE3420219C2 DE 3420219 C2 DE3420219 C2 DE 3420219C2 DE 3420219 A DE3420219 A DE 3420219A DE 3420219 A DE3420219 A DE 3420219A DE 3420219 C2 DE3420219 C2 DE 3420219C2
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DE
Germany
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gear
emergency drive
flexible shaft
coupled
self
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DE3420219A
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English (en)
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DE3420219A1 (de
Inventor
Norbert Sommer
Peter 5630 Remscheid Thiel
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Keiper Recaro GmbH and Co
Original Assignee
Keiper Recaro GmbH and Co
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/02Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
    • B60N2/0224Non-manual adjustments, e.g. with electrical operation
    • B60N2/02246Electric motors therefor

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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
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Abstract

Bei einem Notantrieb für eine ein selbsthemmendes Getriebe aufweisende Einrichtung zum Verstellen eines Farhzeugsitzes oder eines Teiles eines Fahrzeugsitzes ist ein Elektromotor mit angeflanschtem Getriebe (5) mittels einer biegsamen Welle (6) mit der Antriebsseite des selbsthemmenden Getriebes gekuppelt. Auf das eine Ende der biegsamen Welle (6) ist drehfest ein erstes Zahnrad (12) aufgesetzt, das zumindest während eines Notantriebs in Eingriff mit einem zweiten Zahnrad (13) steht, das das Notantriebselement bildet oder mit diesem drehfest verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Notantrieb für eine Einrichtung zum Verstellen eines Fahrzeugsitzes oder eines Teiles eines Fahrzeugsitzes, welcher die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruches 1 aufweist.
  • Bei einem bekannten Notantrieb (DE-OS 27 33 484) für ein selbsthemmendes Getriebe zum Verstellen der Neigungslage der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes und zum Feststellen der Rückenlehne in der gewählten Neigungslage ist in der hohl ausgebildeten Antriebswelle des selbsthemmenden Getriebes ein Betätigungselement angeordnet, mittels dessen eine fest auf der Antriebswelle angeordnete Kupplungsscheibe außer Eingriff mit einem vom Motor antreibbaren Zahnrad gebracht werden kann, um für einen Notantrieb das selbsthemmende Getriebe vom Antriebsmotor abkuppeln zu können. Außerdem ist die Antriebswelle des selbsthemmenden Getriebes mit einem als Mehrkant ausgebildeten Fortsatz versehen, um mit Hilfe eines Schraubenschlüssels die Antriebswelle auch von Hand drehen zu können, nachdem zuvor die Kupplung zum Antriebsmotor gelöst worden ist. Eine derartige Lösung ist nicht nur aufwendig. Sie macht es auch erforderlich, das selbsthemmende Getriebe so anzuordnen, daß es gut zugänglich ist, was, abgesehen von Verstellgetrieben für die Einstellung der Schwenklage der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes sich häufig nur mit Schwierigkeiten realisieren läßt.
  • Auch bei einem bekannten Notantrieb der eingangs genannten Art (DE-OS 16 30 907), welcher für einen Gelenkbeschlag zum Verbinden der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit dessen Sitzteil vorgesehen ist, muß das selbsthemmende Getriebe gut zugänglich sein, weil der Notantrieb durch ein Handrad gebildet ist, das auf dem nach außen weisenden Ende der Antriebswelle des selbsthemmenden Getriebes angeordnet ist, mit dessen nach innen weisendem Ende eine zum Antriebsmotor führende flexible Welle gekuppelt ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Notantrieb der eingangs genannten Art zu schaffen, der für alle Sitzverstellgetriebe gut geeignet ist, auch wenn sie an einer schlecht zugänglichen Stelle angeordnet sind, und dennoch keinen hohen Aufwand erforderlich macht. Diese Aufgabe löst ein Notantrieb mit den Merkmalen des Anspruches 1.
  • Durch die drehfeste Verbindung des Notantriebselementes mit dem einen Ende der biegsamen Welle bereitet es keinerlei Schwierigkeiten, den Notantrieb an einer gut zugänglichen Stelle des Fahrzeugsitzes vorzusehen, unabhängig davon, wo das bei Ausfall des Motors mittels des Notantriebselementes anzutreibende Getriebe angeordnet ist. Außerdem ist dadurch, daß die Kupplung des Notantriebselementes über zwei Zahnräder mit dem einen Ende der biegsamen Welle erfolgt, der Aufwand für den Notantrieb sehr gering.
  • Ist das mit der Antriebsseite des selbsthemmenden Getriebes gekuppelte Ende der biegsamen Welle gut zugänglich, dann kann das erste Zahnrad auf diesem Ende angeordnet sein. In der Regel wird es jedoch zweckmäßig sein, das erste Zahnrad auf dem mit dem Elektromotor gekuppelten Ende der biegsamen Welle anzuordnen, da dann zum einen die biegsame Welle dazu genutzt werden kann, den Notantrieb unabhängig von der Anordnung des selbsthemmenden Getriebes an einer gut zugänglichen Stelle vorzusehen, und zum anderen das zweite Zahnrad in einem am Gehäuse des Elektromotors oder eines baulich mit ihm vereinigten Getriebegehäuses festgelegten Halter gelagert werden kann. Der Halter braucht dann nicht auf unterschiedliche Ausbildungen selbsthemmender Getriebe abgestimmt zu sein, sondern braucht nur an das Gehäuse des Motors oder dessen Getriebe angepaßt zu sein, welche in vielen Fällen eine gleiche Form haben.
  • Je nachdem, ob man die beiden Zahnräder als Stirnräder oder beispielsweise als Kegelräder ausbildet, kann man die Lage der Drehachse des Notantriebselementes relativ zur Drehachse der biegsasamen Welle unterschiedlich wählen. Bei Verwendung von Stirnrädern läßt sich außerdem durch eine verschiebbare Lagerung des zweiten Zahnrades in einfacher Weise verhindern, daß das zweite Zahnrad ständig mitläuft, wenn der Motor die biegsame Welle antreibt. Unabhängig von der Ausbildung der Zahnräder kann man das Notantriebselement beispielsweise durch einen in der Längsachse des zweiten Zahnrades vorgesehenen Innenmehrkant bilden, in den dann im Notfall ein Betätigungselement eingesteckt werden kann. Es ist jedoch auch möglich, das Betätigungselement über eine Welle mit dem Notantriebselement zu verbinden. Eine solche Lösung wird vor allem dann in Frage kommen, wenn weder das mit dem Elektromotor noch das mit dem selbsthemmenden Getriebe gekuppelte Ende der biegsamen Welle gut zugänglich ist. Bei einer Kupplung des Betätigungselementes über eine Welle mit dem zweiten Zahnrad kann man diese Welle auch zu einer Axialverschiebung des zweiten Zahnrades zum Zwecke der Auskuppelns und Einkuppelns verwenden. Eine vorteilhafte Ausgestaltung eines derartigen Notantriebs ist Gegenstand der Ansprüche 7 und 8.
  • Im folgenden ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert. Es zeigt
  • Fig. 1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels für ein Sitzlängsverstellgetriebe,
  • Fig. 2 eine Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1,
  • Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 1;
  • Fig. 4 einen Längsschnitt eines zweiten Ausführungsbeispiels,
  • Fig. 5 einen Längsschnitt eines dritten Ausführungsbeispiels,
  • Fig. 6 eine Draufsicht auf das Betätigungselement des dritten Ausführungsbeispiels in der in Fig. 5 dargestellten Lage,
  • Fig. 7 einen unvollständig dargestellten Längsschnitt des dritten Ausführungsbeispiels in der Einstellung für einen Notantrieb.
  • Ein nur schematisch und unvollständig angedeuteter Kraftfahrzeugsitz 1 wird in bekannter Weise von zwei in Sitzlängsrichtung verlaufenden Schienenpaaren getragen, von denen die eine die am Fahrzeugboden oder einer an ihm vorgesehenen Konsole festgelegte Führungsschiene 2 und die andere die fest mit dem Gestell des Kraftfahrzeugsitzes 1 verbundene Gleitschiene 3 bildet, die quer zu ihrer Längsrichtung formschlüssig in Eingriff mit der Führungsschiene 2 steht, jedoch in dieser längsverschiebbar geführt ist. Die Längsverschiebung der Gleitschiene 3 in der Führungsschiene 2 erfolgt mittels eines in bekannter Weise ausgebildeten und daher nicht dargestellten, selbsthemmenden Getriebes. Beispielsweise kann dieses selbsthemmende Getriebe eine Gewindespindel und ein auf dieser angeordneten Spindelmutter aufweisen, die bei einer Drehbewegung der Gewindespindel relativ zur Mutter sich in deren Längsrichtung bewegt. Infolge der Selbsthemmung des Getriebes kann sich der Sitz nicht ungewollt in seiner Längsrichtung verschieben.
  • Der Antrieb des selbsthemmenden Getriebes, beispielsweise der Gewindespindel, erfolgt mittels eines Elektromotors 4 über ein an diesen angeflanschtes, nicht selbsthemmendes Winkelgetriebe 5 und eine biegsame Welle 6, deren eines Ende mit dem Abgang des Winkelgetriebes 5 und deren anderes Ende mit der Antriebsseite des selbsthemmenden Getriebes gekuppelt ist. Dank der biegsamen Welle 6 ist es möglich, den Elektromotor 4 und insbesondere das Winkelgetriebe 5 unterhalb des vorderen Randes 7 des Sitzpolsters unter einer Schutzabdeckung 8 anzuordnen. Da die Längsachse des Elektromotors 4 in Längsrichtung des Fahrzeugsitzes liegt, geht das mit dem Winkelgetriebe 5 gekuppelte Ende der biegsamen Welle 6 in Sitzquerrichtung vom Winkelgetriebe 5 ab. Die biegsame Welle 6 ist dann in einer Krümmung zur einen Sitzseite geführt und dort, in Sitzlängsrichtung verlaufend, an das selbsthemmende Getriebe angekuppelt. Symmetrisch hierzu kann eine zweite, nicht dargestellte biegsame Welle vom Winkelgetriebe 5 aus zur anderen Sitzseite geführt und dort mit einem zweiten selbsthemmenden Getriebe gekuppelt sein, das dem anderen Schienenpaar zugeordnet ist.
  • Wie insbesondere Fig. 3 zeigt, ist auf das mit dem Winkelgetriebe 5 gekuppelte, von seiner Umhüllung 9 freigelegte Ende der biegsamen Welle 6 eine Nabenhülse 10 aufgesetzt, die fest mit dem das Ende der biegsamen Welle bildenden Vierkant 11 verbunden ist, dessen restliche Länge in eine korrespondierend ausgebildete Aufnahme der Abtriebswelle des Winkelgetriebes 5 eingreift. Auf der Nabenhülse 10 ist ein erstes Kegelrad 12 festgelegt, das sich zusammen mit der biegsamen Welle 6 dreht. Dieses erste Kegelrad 12 steht in Eingriff mit einem zweiten Kegelrad 13, das drehbar im Stegteil eines U-förmigen Bügels 14 gelagert ist, der einen Teil eines am Gehäuse des Winkelgetriebes 5 festgelegten Halters 15 bildet. In dem dem Winkelgetriebe 5 benachbarten Schenkel des Bügels 14 ist die Nabenhülse 10 drehbar gelagert. Der andere Schenkel des Bündels 14 weist, wie Fig. 1 zeigt, einen Schlitz 16 auf, der es erlaubt, diesen Schenkel auf die biegsame Welle 6 aufzustecken.
  • Die Nabenbohrung des zweiten Kegelrades 13 ist in dem von der biegsamen Welle 6 wegweisenden Endabschnitt als Innensechskant 17 ausgebildet. Da dieser Innensechskant dazu dient, einen Sechskantschlüssel einstecken zu können, um beim Ausfall des Elektromotors 4 die biegsame Welle 6 von Hand antreiben zu können, bildet das zweite Kegelrad 13 mit dem Innensechskant 17 ein Notantriebselement. Wie insbesondere Fig. 1 zeigt, ist die Drehachse des zweiten Kegelrades 13 schräg nach vorne und oben gerichtet. Außerdem ist in der Schutzabdeckung 8 eine auf die Nabe des zweiten Kegelrades 13 ausgerichtete Öffnung 18 vorgesehen. Der für einen Notantrieb erforderliche Schlüssel kann deshalb bequem in den Innensechskant 17 eingeführt und gedreht werden.
  • Bei dem in Fig. 4 dargestellten, zweiten Ausführungsbeispiel dient der Elektromotor 104, mit dem baulich ein nicht selbsthemmendes Winkelgetriebe 105 vereinigt ist, zum Antrieb je eines in einen nicht dargestellten Gelenkbeschlag integrierten, selbsthemmenden Getriebes. Mittels dieser synchron anzutreibenden, selbsthemmenden Getriebe, die in bekannter Weise ausgebildet sind, kann die Neigungslage der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes gegenüber dem Sitzteil stufenlos verändert werden. Außerdem halten die selbsthemmenden Getriebe die Rückenlehne in der gewählten Neigungslage.
  • Der Elektromotor 104 und das Winkelgetriebe 105 sind am Polsterträger der Rückenlehne festgelegt, und zwar derart, daß die Abtriebswelle des Winkelgetriebes 105 in Querrichtung der Rückenlehne verläuft. An beide Abgänge des Winkelgetriebes 105 ist je eine biegsame Welle 106 und 106&min; angekuppelt, die zum einen bzw. anderen Gelenkbeschlag geführt und mit der Antriebswelle von deren selbsthemmendem Getriebe gekuppelt sind.
  • Auf dem mit dem einen Abtrieb des Winkelgetriebes 105 gekuppelten Vierkant 111 der einen biegsamen Welle 106 ist drehfest ein erstes stirnverzahntes Zahnrad 112 aufgesetzt, das gegen eine Verschiebung zum Winkelgetriebe hin durch eine Ringscheibe 119 und gegen eine Verschiebung weg vom Winkelgetriebe 105 durch eine Buchse 120 abgesichert ist, in die das Ende der Umhüllung der biegsamen Welle 106 eingeführt ist. Die Buchse 120 ist in der einen Wange eines abgewinkelten Halters 115 festgelegt, deren andere Wange mit dem Gehäuse des Winkelgetriebes 105 verschraubt ist. Die Buchse 120 fluchtet mit dem Abtrieb des Winkelgetriebes 105.
  • Mit dem ersten Zahnrad 112 steht ein zweites stirnverzahntes Zahnrad 113 ständig in Eingriff, das auf einer Nabenhülse 110 festgelegt ist, die drehbar in der die Buchse 120 tragenden Wange mit zur Abtriebswelle des Winkelgetriebes 105 paralleler Achse gelagert ist.
  • Auch bei diesem Ausführungsbeispiel bildet das zweite Zahnrad 113 das Notantriebselement, weshalb die Nabenbohrung der Nabenhülse 110 als Innensechskant 117 ausgebildet ist, in den von beiden Enden her ein Sechskantschlüssel eingesteckt werden kann. Um das Einführen dieses Schlüssels in den Innensechskant zu erleichtern, ist ein geradliniges, sich vom zweiten Zahnrad 113 bis zur einen Seite der Rückenlehne verlaufendes Führungsrohr 121 vorgesehen, dessen äußeres Ende am Polsterträger der Rückenlehne und dessen inneres Ende mittels einer Verbindungslasche am Halter 115 festgelegt ist.
  • Auch das in Fig. 5 dargestellte Ausführungsbeispiel ist einem Elektromotor 204 und dem mit ihm baulich vereinigten Winkelgetriebe 205 zugeordnet, mittels deren zwei je in einen Gelenkbeschlag zur schwenkbaren Verbindung der Rückenlehne eines Kraftfahrzeugsitzes mit dessen Sitzteil integrierte selbsthemmende Getriebe angetrieben werden, und zwar über je eine biegsame Welle 206 bzw. 206&min; .
  • Auf dem mit dem Abtrieb des Winkelgetriebes 205 gekuppelten Vierkant 211 der biegsamen Welle 206 ist drehfest ein erstes stirnverzahntes Zahnrad 212 angeordnet, das wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 gegen eine Verschiebung zum Winkelgetriebe 205 hin durch eine Ringscheibe 219 und gegen eine Verschiebung in der entgegengesetzten Richtung durch eine Buchse 220 gesichert ist, in die das Ende der Umhüllung der biegsamen Welle 206 eingreift. Die Buchse 220 ist in einer Wange eines mit dem Gehäuse des Winkelgetriebes 205 verschraubten Halters 215 festgelegt, wobei die Buchse 220 mit dem Abtrieb des Winkelgetriebes 205 fluchtet. Insoweit unterscheidet sich also das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 nicht von demjenigen gemäß Fig. 4. Hingegen ist das dem ersten stirnverzahnten Zahnrad 212 zugeordnete zweite stirnverzahnte Zahnrad 213 fest auf einer Welle 222 angeordnet, die parallel zur Abtriebswelle des Winkelgetriebes liegend drehbar und axial verschiebbar im Halter 215 gelagert ist, der zu diesem Zwecke einen U-förmigen Bügelteil 214 aufweist, dessen die beiden Lagerwangen bildenden Schenkel je in parallelen Ebenen zu der die Buchse 220 tragenden Wange liegen. eine um die Welle 222 gelegte Schraubenfeder 223 stützt sich einerseits am zweiten Zahnrad 213 und andererseits an der einen Wange des Bügelteils 214 ab und sucht das zweite Zahnrad 213 in der in Fig. 5 dargestellten Position zu halten, in der es außer Eingriff mit dem ersten Zahnrad 213 ist. Um das zweite Zahnrad 213 in Eingriff mit dem ersten Zahnrad 212 zu bringen, muß die Welle 222 entgegen der Kraft der Schraubenfeder 223 axial verschoben werden. Das das Notantriebselement bildende zweite Zahnrad 213 steht also still, wenn mittels des Elektromotors 204 die beiden selbsthemmenden Getriebe angetrieben werden.
  • Um nicht wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 das Notantriebselement mittels eines langen Steckschlüssels antreiben zu müssen, ist in den am einen Ende der Welle 222 vorgesehenen Innenvierkant 217 das eine Ende einer zusätzlichen biegsamen Welle 224 eingesteckt, deren anderes Ende in die zentrale Aufnahme eines Vierkantbolzens 225 drehfest eingreift, der längsverschiebbar in einer Vierkantbohrung einer Halte- und Drehvorrichtung 226 geführt ist, welche derart in der einen seitlichen Begrenzung des Polsterträgers der Rückenlehne gelagert ist, daß die Längsachse des Bolzens 225 gegen den seitlichen Rand der Rückenlehne weist. Wie insbesondere Fig. 5 zeigt, ist die Halte- und Drehvorrichtung 226 drehbar in einem Kragenzug der seitlichen Begrenzung gelagert und wird darin durch eine Anlaufscheibe 332 und einen Schnellbefestiger 333 in axialer Richtung gesichert. Die Halte- und Drehvorrichtung 226 weist, wie Fig. 6 zeigt, ein T-ähnliches erstes Teil 227 auf, dessen Quersteg das Profil eines Kreisabschnittes hat, der sich über einen Winkel von weniger als 180° erstreckt. Sein Längssteg erstreckt sich vom Quersteg über das Zentrum der aus dem ersten Teil 227 und einem zweiten Teil 228 gebildeten Scheibe hinaus und ist um eine Achse 229 relativ zur Halte- und Drehvorrichtung 226 schwenkbar. Die Achse 229 kreuzt, wie die Fig. 5 und 7 zeigen, die Längsachse der den Bolzen 225 aufnehmenden Bohrung und ist im Teil 226 abgestützt. Im Abstand von der Achse 229 ist an den Längssteg des ersten Teils 227 eine Lasche 230 mit zur Achse 229 paralleler Achse an den Bolzen 225 angelenkt ist. Diese Lasche 230 und der Längssteg des ersten Teils 227 bilden zusammen ein Kniehebelsystem, mittels dessen die zusätzliche biegsame Welle 224 und die Welle 222 in axialer Richtung so weit verschoben werden können, daß bei vollständig gestrecktem Kniehebel die beiden Zahnräder 212 und 213 in Eingriff miteinander stehen.
  • Normalerweise liegt der erste Teil 227 in der in Fig. 5 dargestellten Lage, in der er zusammen mit dem zweiten Teil 228 eine an der einen Sitzseite angeordnete Scheibe bildet. Sofern ein Notantrieb erforderlich ist, wird der erste Teil 227 um die Achse 229 nach außen geschwenkt, wie dies Fig. 7 zeigt. Dabei schiebt die Lasche 230 den Bolzen 225 von der Achse 229 weg. Dies hat eine Längsverschiebung der zusätzlichen biegsamen Welle 224 und der Welle 222 entgegen der Kraft der Schraubenfeder 223 zur Folge, wodurch das zweite Zahnrad 213 in Eingriff mit dem ersten Zahnrad 212 kommt. Da nach einer Schwenkung des ersten Teils 227 nach außen um 90° der Kniehebel vollständig gestreckt ist, bleiben trotz der Schraubenfeder 223 die beiden Zahnräder in Eingriff. Nun wird der Teil 227 zusammen mit der Halte- und Drehvorrichtung 226 entweder unmittelbar von Hand um die Längsachse des Kragenzuges im Lehnenseitenteil gedreht oder es wird in eine in seinem Rand vorgesehene Mehrkantaufnahme 231 ein Steckschlüssel oder ein an einem Handgriff vorgesehener Zapfen eingesteckt. Nachdem der Notantrieb beendet ist, wird der erste Teil 227 wieder in die in Fig. 5 dargestellte Ausgangsstellung geschwenkt, wodurch der Bolzen 225 wieder zurückgezogen und dabei das zweite Zahnrad 213 außer Eingriff mit dem ersten Zahnrad 212 gebracht wird.

Claims (8)

1. Notantrieb für eine Einrichtung zum Verstellen eines Fahrzeugsitzes oder eines Teiles eines Fahrzeugsitzes mit einem selbsthemmenden Getriebe, mit dessen Antriebsseite ein Elektromotor und ein manuell betätigbares Notantriebselement gekuppelt ist, wobei der Elektromotor mittels einer biegsamen Welle mit der Antriebseite des selbsthemmenden Getriebes verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß auf das eine Ende der biegsamen Welle (6; 106; 206) drehfest ein erstes Zahnrad (12; 112; 212) aufgesetzt ist, das zumindest während eines Notantriebs in Eingriff mit einem zweiten Zahnrad (13; 113; 213) steht, das das Notantriebselement bildet oder mit diesem drehfest verbunden ist.
2. Notantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Zahnrad (12; 112; 212) auf dem mit dem Elektromotor (4; 104; 204) gekuppelten Ende der biegsamen Welle (6; 106; 206) angeordnet und das zweite Zahnrad (13; 113; 213) in einem am Gehäuse des Elektromotors (4; 104; 204) oder eines baulich mit diesem vereinigten Getriebegehäuses festgelegten Halter (15; 115; 215) gelagert ist.
3. Notantrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der beiden Zahnräder als ein ständig mit dem anderen Zahnrad in Eingriff stehendes Kegelrad (12, 13) ausgebildet ist.
4. Notantrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der beiden Zahnräder als ein ständig mit dem anderen Zahnrad in Eingriff stehendes Stirnzahnrad (112, 113) ausgebildet ist.
5. Notantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Zahnrad (13; 113; 213) in der Längsachse einen Innenmehrkant (17; 117; 217) aufweist.
6. Notantrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Zahnrad (213) längs seiner Drehachse verschiebbar gelagert und mit einer längsverschiebbaren Welle gekuppelt ist.
7. Notantrieb nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die längsverschiebbare Welle durch eine biegsame Welle (224) gebildet ist, deren dem zweiten Zahnrad (213) abgekehrtes Ende mit einem Bolzen (225) gekuppelt ist, welcher längsverschiebbar in einer Bohrung einer drehbaren Haltevorrichtung (226) gelagert ist, in der um eine zur Längsachse des Bolzens (225) rechtwinklig verlaufende Schwenkachse (229) ein Betätigungselement (227) schwenkbar gelagert ist, an das zur Bildung eines den Bolzen (225) längsverschiebbaren Kniehebelgetriebes im Abstand von der Schwenkachse (229) und parallel zu dieser ein Verbindungselement (230) angelenkt ist, das andererseits mit zur Schwenkachse (229) paralleler Achse an den Bolzen (225) angelenkt ist.
8. Notantrieb nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsglied (227) ein T-förmiger Teil einer Scheibe ist, der mittels der Schwenkachse (229) mit dem ihn zu einer vollständigen Scheibe ergänzenden anderen Teil (228) verbunden ist, der mit zum Bolzen (225) fluchtender Achse drehbar in der Haltevorrichtung (226) gelagert ist.
DE3420219A 1984-05-30 1984-05-30 Notantrieb für eine Verstelleinrichtung eines Fahrzeugsitzes Expired DE3420219C2 (de)

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