-
Treibladung für großkalibrige Waffen
-
Die Erfindung bezieht sich auf eine Treibladung für großkalibrige
Waffen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
-
Aus der DE-OS 31 13 406 ist ein Kartuschbehälter aus verbrennbarer
Pappe bekannt. Dieser Kartuschbehälter weist anzündseitig einen Anzündstrahlauffangtrichter
auf. Dieser enthält eine Beiladung aus Schwarzpulver. Daran anschließend folgt ein
gelochtes Mittelrohr, um das herum die Treibladung in dem Kartuschbehälter gelagert
ist. Im Mittelrohr selbst sind ein übertragungssatz und ein Verstärkungssatz angeordnet.
Bei einem Mittenversatz des Kartuschbehälters im Ladungsraum einer Waffe ist durch
den Anzündstrahlauffangtrichter gewährleistet, daß der Anzündstrahl auf die Innenseite
der Wandung des AnzUndstrahlauffangtrichters und auf die zu inititerende Beiladung
aufschlägt. Wegen der in dem genannten Trichter angeordneten Beiladung ist der Kartuschbehälter
3edoch nicht in dem erforderlichen Maße umweltfest. Die Beiladung beeinträchtigt
die Lagersicherheit des Kartuschbehälters bei umherfliegenden brennenden Partikeln.
Außerdem ist der Kartuschbehälter durch diese Anordnung der Beiladung nicht gegen
Stoß- und Feuchtigkeitsbeanspruchungen geschützt.
-
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Treibladung vorzuschlagen,
die gegen die Umweltbelastungen geschützt ist und unabhängig von der Ladedichte
im Ladungsraum einer Waffe anzündbar ist.
-
Diese Aufgabe löst die Erfindung nach den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruches 1. Dadurch wird erreicht, daß die Beiladungen des Kartuschbehälters
vollständig innerhalb des Kartuschbehälters liegen, so daß dieser durch eventuelle
Zusatzmaßnahmen, wie durchschlagbare Folien gegen brennende Partikel geschützt ist.
Auch Stoßbeanspruchungen oder Feuchtigkeitseinwirkungen beeinträchtigen nicht die
Funktionsfähigkeit der Treibladung.
-
Der Kartuschbehälter ist unabhängig von der Distanz zwischen dem Verschluß
und dem Kartuschbehälter initiierbar.
-
Das Anpassen an verschiedene Reichweiten erfolgt durch die Anzahl
der Kartuschbehälter, die in den Ladungsraum der Waffe einzusetzen sind. Die in
dem Hochdruckraum vorhandenen Anzündelemente zünden dann neben der Treibladung des
ersten Kartuschbehälters die Anzündelemente des zweiten Kartuschbehälters. Entsprechend
der Anzahl der Kartuschbehälter liegt dann eine Kettenreaktion vor.
-
Der Hochdruckraum gewährleistet aufgrund des in diesem Raum herrschenden
Gasdruckes die reproduzierbare AnzUndung der Treibladung. Nachdem der Hochdruckraum
ein konstantes Volumen aufweist, ist die vorgenannte Reproduzierbarkeit unabhängig
von der Distanz des Kartuschbehälters von der im Verschluß angeordneten Anzündkartusche.
-
Diese Distanz ist nur ein Kriterium für die Initiierbarkeit des Anzündelementes.
Dieses Anzündelement in Form einer pyrotechnischen Schicht ist entsprechend zUndempfindlich
auszuwählen.
-
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen
zu entnehmen. Nach dem Anspruch 2 werden die heißen Partikel der Anzündkartusche
aus der axialen Richtung in die radiale Richtung, also durch die Löcher des Mittelrohres
in den Hochdruckraum zur Anzündung der Anzündelettiente umgelenkt.
-
Im Falle eines weiteren, im Ladungsraum einer Waffe angeordneten Kartuschbehälters
werden die aus dem Hochdruckraum ausströmenden heißen Partikel daran gehindert,
innerhalb des Mittelrohres zurückzuströmen. Damit liegt in Bezug des Anzündfähigkeit
dieser heißen Partikel ein nach rückwärts begrenztes Volumen vor, so daß die Intensität
der heißen Partikel durch das Restvolumen des rückwärtigen Treibladungsraumes nicht
eingegrenzt ist.
-
Nach dem Anspruch 3 ist bei einer kompakten Treibladung die pyrotechnische
Schicht direkt auf dieser anzubringen.
-
Im Fall einer losen Treibladung ist die pyrotechnische Schicht an
einer aus Nitrozellulose enthaltenden Pappe bestehenden Trennwand aufgebracht. Damit
ist eine weitgehende direkte und großflächige Zündübertragung auf die Treibladung
gewährleistet.
-
Nach dem Anspruch 4 wird die Anzündung der Treibladung und die Weiterzündung
eines nächsten Kartuschbebälters wesentlich verbessert.
-
Nach dem Anspruch 5 liegt ein auf Umschlag passender Modul vor. Dadurch
vereinfacht sich nicht nur die Fertigung sondern auch die Handhabung des Moduls,
wodurch eine wesentliche Kosten- und Zeiteinsparung vorliegt. Die beidseitig am
Mittelrohr angeordneten Konen zentrieren den
Partikelstrahl der
Anzündkartusche in Richtung auf die Prallplatte, wodurch ein eventueller Mittenversatz
des Kartuschbehälters in Bezug auf die Hauptachse des Ladungsraumes der Waffe ausgeglichen
ist.
-
Die Jeweils am Anfang und Ende des Hochdruckraumes sitzenden pyrotechnischen
Ringe unterstützen verschlußseitig den Anzünddruck im Hochdruckraum und geschoßseitig
die Weiterzündwirkung.
-
Nach dem Anspruch 6 ist der Kartuschbehälter an die Länge des Ladungsraumes
der Waffe angepaßt, so daß im Bedarfsfalle der Ladungsraum 2, 3, 4 ... Kartuschbehälter
aufnehmen kann. Damit ist der Kartuschbehälter bezüglich seiner Einsatzfähigkeit
für verschiedene Schußweiten optimiert.
-
Nach dem Anspruch 7 ist der Kartuschbehälter stoßgeschützt, indem
er verformungsfähige Zonen aufweist, die seine Ladefähigkeit nicht beeinträchtigen.
-
Die weit öffnenden Konen ermöglichen ein relativ großes Volumen für
die Treibladung und sind so ausgebildet, daß die Anzündschwaden mit den Partikeln
in den Mittelkanal gelenkt werden bzw. strömen und im Mittelkanal gegebenenfalls
mehrfach reflektiert werden, bis sie in den Hochdruckraum eindringen.
-
Der äußere Konus der zweistufigen Konen nach Anspruch 8 bewirkt an
den Stirnseiten der Kartuschbehälter eine hohe Stoßfestigkeit durch eine Ringzone
mit verhältnismäßig kleinem Radius. Die zweistufigen Konen haben die Eigenschaft,
daß die Anzündschwaden mit den festen Partikeln besser als beim einstufigen Konus
eingefangen und zum Mittelrohr hin gelenkt werden. Die Reflektionsintensität der
brennenden festen Partikel im Mittelrohr
ist sehr stark und damit
die Anzahl der in den Hochdruckraum einschießenden Partikel hoch. Damit ist AnzUndverzugszeit
der Treibladung sehr klein.
-
Strömungsgünstige und die Effektivität der Anzündschwaden steigernde
Maßnahmen werden nach den Ansprüchen 9 und 10 erreicht.
-
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt.
-
Es zeigt: Fig. 1 einen in einem Ladungsraum einer Waffe angeordneten
Kartuschbehälter, Fig. 2 eine Einzelheit eines weiteren Kartuschbehälters, Fig.
3 eine Weiterbildung an einem Kartuschbehälter.
-
Nach Fig. 1 liegt in einem Ladungsraum 1 einer großkalibrigen Waffe
ein aus verbrennbarer Pappe bestehender Kartuschbehälter 3 aufgrund eines kleineren
Durchmessers mit Abstand 4 zur Oberfläche 5 des Ladungsraumes 1.
-
In einem mit Löchern 8 versehenen Mittelrohr 9 ist eine zentral angeordnete,
verbrennbare Prallplatte 10 vorgesehen.
-
An das Mittelrohr 9 schließt sich ein Hochdruckraum 11 an, der stirnseitig
durch Wände 12, 13 und umfangsseitig durch eine Wand 14 begrenzt ist.
-
Im Hochdruckraum 11 ist eine pyrotechnische Schicht 15 an der Wand
14 aufgetragen und bedeckt diese vollständig.
-
An den Hochdruckraum 11 schließen sich pyrotechnische Ringe 16 bis
19 zur Erzeugung eines partikelreichen Gases an und bilden einen Teil des Mittelrohres
9 sowie von Konen 26, 27.
-
Treibladungspulver 6 ist in einem Ringraum 7 eingefüllt und ist durch
die Wand 14, die Abschnitte 20 bis 22 sowie durch Radien 23, 24 begrenzt.
-
Zur Funktion des Kartuschbehälters: Ein aus heißen Partikel und Gasschwaden
bestehender Anzündstrahl, der durch Pfeile 25 angedeutet ist, strömt von einer nicht
gezeichneten Zündkartusche an den Ringen 16, 18 vorbei und durch die Löcher 8 in
den Hochdruckraum 11. Dabei werden aus den Ringen 16, 18 Partikel 28 herausgelöst
und angezündet. Der Anzündstrahl wird damit mit brennenden Partikelnangereichert.
-
Die Prallplatte 10 unterstützt die Umlenkung des Partikelstrahles
in den Hochdruckraum 11.
-
Im Hochdruckraum 11 zündet dieser Anzündstrahl die pyrotechnische
Schicht 15 großflächig an. Der hohe Druck im Hochdruckraum, der durch die pyrotechnische
Schicht 15 erzeugt wird, brennt die Wand 14 durch und zündet die Treibldung 6 großflächig
an.
-
Ist in dem Ladungsraum 1 in einem Abstand 29 noch ein weiterer Kartuschbehälter
30 vorhanden, wie er durch die strichpunktiert gezichneten Linien angedeutet ist,
so führt der durch Pfeile 31 bezeichnete Partikel strom sowie Anzndschwaden zur
Zündung des Kartuschbehälters 30 in der vorbeschriebenen Weise.
-
Liegt anstelle der losen Treibladung 6 eine kompakt ausgebildete Treibladung,
beispielsweise in der Form von Treibladungspreßlingen vor, so entfällt die Wand
14.
-
Die pyrotechnische Schicht 15 ist dann direkt an der Innenseite der
kompakten Treibladung aufgetragen. Diese Innenseite bildet dann mit dem Mittelrohr
9 den Hochdruckraum.
-
Die pyrotechnischen Ringe 16 - 19 sind nicht zwingend vorgeschrieben.
Bei kleineren Waffenkalibern reicht die Energie der pyrotechnischen Schicht 15 zur
Anzündung der Treibladung und zur Weiterzündung eines nachfolgenden Kartuschbehälters
bzw. einer Treibladung aus.
-
Für größere Waffenkaliber wirken die pyrotechnischen Ringe 16 - 19
bezüglich der Anzündung und Weiterzündung unterstützend.
-
Nach Fig. 2 ist ein Kartuschbehälter 35 mit zwei Konen 36, 37 und
einer Ringzone 38 mit sehr kleinem Radius versehen.
-
Der Winkel 39 des Konus 36 ist etwa halb so groß als der Winkel 40
des Konus 37. Der Konus 37 wird durch den Ring 16 nach Fig. 1 gebildet. Die Stoßfestigkeit
im Bereich der Ringzone 38 ist größer und die Trichterwirkung bzw.
-
Einfangwirkung bezüglich des Anzündstrahles besser als nach dem zu
Fig. 1 beschriebenen Ausführungsbeispiel.
-
Nach Fig. 3 sind Treibladungspreßlinge 40 - 42 innerhalb eines nicht
weiter gezeichneten Kartuschbehälters mit der pyrotechnischen Schicht 15 direkt
versehen.
-
- Leerseite -