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DE3413662A1 - Braeunungsgeraet mit die gesichtsbraeunung foerdernden einrichtungen - Google Patents

Braeunungsgeraet mit die gesichtsbraeunung foerdernden einrichtungen

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DE3413662A1
DE3413662A1 DE19843413662 DE3413662A DE3413662A1 DE 3413662 A1 DE3413662 A1 DE 3413662A1 DE 19843413662 DE19843413662 DE 19843413662 DE 3413662 A DE3413662 A DE 3413662A DE 3413662 A1 DE3413662 A1 DE 3413662A1
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Description

Weber, Hellfeld & Tönnies d-sooo München 71
PATENTANWÄLTE ζ Hofbrunnstrasse 47
Telefon: (0 89)7915050
Telex: 5-2128 77
3413662 Telefax: (089) 7915256
J 203
Walter Kratz
Zum Schlößchen 4
5208 Eitorf-Mühleip
Bräunungsgerät mit die Gesichtsbraunung
fördernden Einrichtungen
European Patent Attorney Rechtsanwalt Dipl.-Phys. Dipl.-Phys.. Dr. rer. nat. Dipl.-Ing., Dipl.-Oek.
0. E. WEBER, München AXEL v. HELLFELD, Kiel JAN Q. TUNNIES, Kiel
Bräunungsgerät mit die Gesichtsbräunung fördernden Einrichtungen und im UV-A-Spektralbereich abstrahlenden Niederdruck-Röhren, welche unter einer zumindest für UV-AStrahlen durchlässigen Scheibe in einem in der Art einer Liege ausgeformten Unterteil und/oder in einem nach unten strahlenden Oberteil des Bräunungsgerätes etwa über die gesamte Längserstreckung des Bräunungsgerätes angeordnet sind, wobei auf der vom zu bräunenden Körper abgewandten Seite der Niederdruck-Röhren ein Reflektor vorgesehen ist.
Derartige Bräunungsgeräte verwenden heute vorzugsweise die sogenannten UV-A-Strahlen, also die sich an das sichtbare Spektrum anschließenden langwelligsten Strahlen im ultravioletten Bereich. Diese Strahlen bewirken in der Haut die Umwandlung farbloser Pigment-Vorstufen in braunes Melanin.
Da die Haut des Gesichtes in der Regel wesentlich häufiger der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist als die übrige Körperhaut, bräunt das Gesicht bei vielen Menschen auch bei gleichmäßiger Strahlungseinwirkung wesentlich langsamer als der übrige Körper. Da eine Vielzahl von Benutzern von Bräunungsgeräten insbesondere aber auch Wert darauf legen,das Gesicht zu bräunen,sind in herkömmlichen Bräunungsgeräten im Gesichtsbereich Hochleistungsbräuner vorgesehen. Als Strahlungsquelle
wird dort ein Metall-Halogen-UVA-Brenner eingesetzt. Allerdings erzeugt ein derartiger Brenner neben der erwünschten UV-A-Strahlung auch UV-B-Strahlen, welche zwar die Neubildung von farblosen Pigment-Körnchen anregen, aber bei übermäßiger Intensität Sonnenbrand bewirken. Bei der Verwendung dieser herkömmlichen, zusätzlich im Gesichtsbereich eingesetzten Metall-Halogen-Brenner müssen also wesentliche Anteile der UVB-Strahlung ausgefiltert werden, wozu teure Filterscheiben erforderlich sind.
Ein weiterer Nachteil der herkömmlichen Metall-Halogen-Brenner besteht darin, daß sie sich bei großer Leistungsaufnahme selbst erhitzen und die umgebenden Bauteile des Bräunungsgerätes durch Abgabe von IR-Strahlung erwärmen, weshalb sowohl der Brenner als auch die umgebenden Bauteile besonders wirkungsvoll gekühlt werden müssen. Auch bewirkt die IR-Strahlung eine starke Erwärmunq des Gesichts der sich bräunenden Person, welche von dieser als unangenehm empfunden wird.
Auch läßt sich mit den herkömmlichen Metall-Halogen-Brennern nur schwer ein großes, gleichmäßiges Bestrahlungsfeld erzielen.
Demzufolge liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, daß gattungsgemäße Bräunungsgerät derart weiterzuentwickeln, daß die zusätzliche Einrichtung zur Förderung der Gesichtsbräunung nur geringe Infrarotstrahlung erzeugt, ein großes, gleichmäßiges Bestrahlungsfeld besitzt und keine zusätzlichen Filter-Scheiben benötigt. Darüber hinaus soll die besondere Einrichtung zur Förderung der Gesichtsbräunung nachträglich in ältere Bräunungsgeräte mit Niederdruck-Röhren einbaubar sein, ohne daß ein eigener Reflektor erforderlich wäre. Eine besondere Kühlungseinrichtung für die Einrichtung zur Gesichtsbräunung soll nicht erforderlich sein.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß als die
Gesichtsbräunung fördernde Einrichtung in dem Bereich des Bräunungsgerätes, in dem das zu bräunende Gesicht zu liegen kommt, zusätzlich zu den sich über die Länge des Bräunungsgerätes erstreckenden Niederdruck-Röhren weitere Niederdruck-Röhren vorgesehen sind.
Vorzugsweise sind die zusätzlichen Niederdruck-Röhren zur Gesichtsbräunung im Oberteil des Bräunungsgerätes vorgesehen, doch ist die Anordnung der zusätzlichen Niederdruck-Röhren auch grundsätzlich im Unterteil des Bräunungsgerätes denkbar.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die zusätzlichen Niederdruck-Röhren derart angeordnet, daß sie zwischen den sich längs des Bräunungsgerätes erstreckenden Niederdruck-Röhren und der für UV-A-Strahlung durchlässigen Scheibe angeordnet sind, wobei die zusätzlichen Niederdruck-Röhren oberhalb der zwischen den sich längs des Bräunungsgerätes erstreckenden Niederdruck-Röhren vorhandenen Lücken positioniert sind, so daß die Strahlung beider Arten von Niederdruck-Röhren den Körper bzw. das Gesicht ungehindert erreicht.
In einer Weiterbildung der Erfindung werden die zusätzlichen Niederdruck-Röhren auf einer gesonderten Scheibe aus z. B. Acrylglas montiert, welche auf eine Ausnehmung in der die sich längs des Bräunungsgerätes erstreckenden Niederdruck-Röhren abdeckenden Scheibe derart auflegbar ist, daß die zusätzlichen Niederdruck-Röhren in den Hohlraum zwischen dem Reflektor und der Scheibe ragen. Hierdurch ist insbesondere ein nachträglicher Einbau der erfindungagemäßen Einrichtung zur Förderung der Gesichtsbräunung in herkömmliche Geräte möglich, wobei die mit den zusätzlichen Niederdruck-Röhren versehene Scheibe vorzugsweise mittels Schrauben an der die sich längs des Bräunungs gerätes erstreckenden Niederdruck-Röhren abdeckenden Scheibe befestigbar ist, so daß die zusätzlichen Niederdruck-Röhren bei
Defekten leicht austauschbar sind.
Eine besonders einfache Kühlung des Bereichs mit den zusätzlichen Niederdruck-Röhren läßL sich dadurch erreichen, daß öffnungen in der mit den zusätzlichen Niederdruck-Röhren versehenen Scheibe für den Durchzug von Kühlluft vorgesehen sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 7-12 beschrieben.
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung im einzelnen erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines herkömmlichen Bräunungsgerätes, bei dem die erfindungsgemäße Einrichtung zur Förderung der Gesichtsbräunung verwendbar ist;
Fig. 2 einen Schnitt durch ein Bräunungsgerät, bei dem die erfindungsgemäße Einrichtung zur Förderung der Gesichtsbräunung vorgesehen ist;
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt aus dem Oberteil eines Bräunungsgerätes mit der erfindungsgemäßen Einrichtung zur Förderung der Gesichtsbräunung .
Das in Fig. 1 dargestellte Bräunungsgerät 10 weist ein in der Art einer Liege ausgeformtes Unterteil 18 und ein daran angelenktes Oberteil 20 auf. Im Unterteil 18 und im Oberteil 20 sind jeweils sich etwa über die Länge der Liege erstreckende Niederdruck-Röhren 34 längsachsenparallel angeordnet. Oberhalb der Niederdruck-Röhren 34 ist eine für UV-Strahlen durchlässige Scheibe 16 aus Acrylgals vorgesehen. Die sich bräunende Person legt sich also auf die Scheibe 16 des Unterteiles 18 und wird sowohl durch die im Unterteil 18 als auch die im Oberteil vorgesehenen Niederdruck-Röhren 34 bestrahlt. Der Kopfteil der sich bräunenden Person kommt dabei im Bereich 12 des Bräunungsgerätes 10 zu liegen.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch ein Bräunungsgerät 10
im Bereich des zu bräunenden Gesichtes. Die Niederdruck-Röhren 34 erstrecken sich etwa über die gesamte Länge des
Unterteiles 18 und/oder des Oberteiles 10 und dienen der allgemeinen Bräunung des Körpers. Auf der dem zu bräunenden
Körper abgekehrten Seite der Niederdruck-Röhren 34 ist
ein Reflektor 30 angeordnet. Die Achsen der langgestreckten Niederdruck-Röhren 34 liegen in einer Ebene 14. Die zusätzlichen Niederdruck-Röhren 36 sind in dem Hohlraum 28 zwischen der durch die langgestreckten Niederdruck-Röhren 34 definierten Ebene 14 und der Acrylglasscheibe 16 angeordnet.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf den Bereich 12 des Unterteiles 18 bzw. des Oberteiles 20 des Bräunungsgerätes 10,
welcher in Fig. 2 im Schnitt entlang der Linie II-II dargestellt ist. Die Acrylglasscheibe 16 ist im Rahmen 40 eingespannt. Unter der Acrylglasscheibe 16 verlaufen die sich etwa über die gesamte Länge des Bräunungsgerätes 10 erstreckenden Niederdruck-Röhren 34. Im Bereich 12 ist in der Acrylglasscheibe 16 eine Ausnehmung 24 vorgesehen, in welche die zusätzlichen, der Gesichtsbräunung dienenden Niederdruck-Röhren 36 eingeführt werden. Die zusätzlichen Niederdruck-Röhren 36 sind auf einer Scheibe 22 aus Acrylglas montiert, welche den Abmessungen der Ausnehmung 24 entspricht und auf deren Rand zu liegen kommt, wo sie z. B. mittels Schrauben
befestigbar ist. In der Acrylglasscheibe 22 sind schlitzförmige Löcher vorgesehen, durch welche Zugluft zur Kühlung der zusätzlichen Niederdruck-Röhren 36 mittels eines (nicht gezeigten) Gebläses in den Hohlraum 28 eintritt. Die zusätzlichen Niederdruck-Röhren 36 sind gemäß den Figuren 2 und 3 in Bezug auf die sich längs des Bräunungsgerätes 10 erstreckenden Niederdruck-Röhren 34 "auf Lücke" angeordnet, d. h. die
Strahlung der langgestreckten Niederdruck-Röhren und die vom Reflektor 30 reflektierte Strahlung passiert die Zwischenräume zwischen den zusätzlichen Niederdruck-Röhren 36 ungehindert. Der Druchmesser der zusätzlichen Niederdruck-Röhren 3
beträgt in diesem Ausführungsbeispiel 26 mm. Die Leistungsaufnahme jeder einzelnen zusätzlichen Niederdruck-Röhre 36 liegt zwischen 30 und 40 Watt bei einer Länge von etwa 44 cm.
Es versteht sich, daß die erfindungsgemäße Einrichtung zur Förderung der Gesichtsbräunung auch in Bräunungsgeräten verwendbar ist, die entweder allein aus einer Liege oder aus einem die liegende Person von oben bestrahlenden Oberteil bestehen.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung zum Ausdruck kommenden Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Ausführung der Erfindung wesentlich sein.

Claims (16)

  1. Ansprüche
    y. Bräunungsgerät mit die Gesichtsbräunung fördernden Einrichtungen und im UV-A-Spektralbereich abstrahlenden Niederdruck-Röhren, welche unter einer zumindest für UV-AStrahlen durchlässigen Scheibe in einem in der Art einer Liege ausgeformten Unter' oil und/oder in einem nach unten strahlenden Oberteil des Bräunungsgerätes etwa über die gesamte Längserstreckung des Bräunungsgerätes angeordnet sind, wobei auf der vom zu bräunenden Körper abgwandten Seite der Niederdruck-Röhren ein Reflektor vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet , daß als die Gesichtsbräunung fördernde Einrichtung in dem Bereich (12) des Bräunungsgerätes (10), in dem das zu bräunende Gesicht zu liegen kommt, zusätzlich zu den sich über die Länge des Bräunungsgerätes (10) erstreckenden Niederdruck-Röhren (34) weitere Niederdruck-Röhren (36) vorgesehen sind.
  2. 2. Bräununqsgerät nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , daß die zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) zwischen den sich längs des Bräunungsgerätes (10) erstreckenden Niederdruck-Röhren (34) und der für UV-AStrahlen durchlässigen Scheibe (16) angeordnet sind.
  3. 3. Bräunungsgerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) im Unterteil (18) des Bräunungsgerätes (10) vorgesehen sind.
  4. 4. Bräunungsgerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, d a durch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) im Oberteil (20) des Bräunungsgerätes (10) vorgesehen sind.
  5. 5. Bräunungsgerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, d a durch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) sowohl im Unterteil (18) als auch im Oberteil (20) des Bräunungsgerätes (10) vorgesehen sind.
  6. 6. Bräunungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) in Bezug auf die sich längs des Bräunungsgerätes (10) erstreckenden Niederdruck-Röhren (34) auf Lücke angeordnet sind.
  7. 7. Bräunungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß 4 -12 zusätzliche Niederdruck-Röhren (36) vorgesehen sind.
  8. 8. Bräunungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) jeweils eine Leistungsaufnahme von 30 - 65 Watt aufweisen.
  9. 9. Bräunungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) jeweils einen Durchmesser von 26 mm aufweisen.
  10. 10. Bräunungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) jeweils eine Länge von 44 bis 60 cm aufweisen.
  11. 11. Bräunungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die sich längs des Bräunungsgerätes (10) erstreckenden Niederdruck-Röhren (34) eine Länge von 180 cm aufweisen.
  12. 12. Bräunungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Unterteil (18) bzw. im Oberteil (20) jeweils außer sich längs des Bräunungsgerätes erstreckendenNiederdruck-Röhren (34) sechs zusätzliche Niederdruck-Röhren (36) vorgesehen sind.
  13. 13. Bräunungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Niederdruck-Röhren (44) auf einer Scheibe (22) aus z. B. Acrylglas montiert sind, welche auf eine Ausnehmung (24) in der die sich längs des Bräunungsgerätes (10) erstreckenden Niederdruck-Röhren (32) abdeckenden Scheibe (16) derart auflegbar ist, daß die zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) in den Hohlraum (28) zwischen dem Reflektor (30) und den Scheiben (22 bzw. 16) ragen.
  14. 14. Bräunungsgerät nach Anspruch 13,dadurch gekennzeichnet, daß an der mit den zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) versehenen Scheibe (22) Fassungen für die zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) und/oder die Starter für die zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) befestigt sind.
  15. 15. Bräunungsgerät nach einem der Ansprüche 13 oder ^,dadurch gekennzeichnet, daß Ausnehmungen (32) in der mit den zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) versehenen Scheibe (22) für den Durchzug von Kühlluft vorgesehen sind.
  16. 16. Bräunungsgerät nach einem der Ansprüche 13-15, dadurch
    gekennzeichnet, daß die mit den zusätzlichen Niederdruck-Röhren (36) versehene Scheibe (22) an der die sich längs des Bräunungsgerätes (10) erstreckenden Niederdruck-Röhren (34) abdeckenden Scheibe (16) mittels Schrauben befestigt ist.
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