DE2743079A1 - Bestrahlungsgeraet - Google Patents
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Description
- Bestrahlungsgerät
- Die Erfindung betrifft ein Bestrahlungsgerät, insbesondere ein W-Bestrahlungsgerät, mit nebeneinander angeordneten Bestrahlungsröhren, die an einer Halterung befestigt sind.
- Es sind Bestrahlungsgeräte dieser Art bekannt, deren Bestrahlungsröhren Quecksilber-Niederdruckröhren sind.Diese Röhren emittieren im UV-Bereich überwiegend WA-Strahlen mit einem minimalen WB-Anteil, der unter 0,1% der Gesamtstrahlung liegt. Mit UVA-Strahlung wird eine Strahlung mit einer Wellenlänge zwischen 315 bis 400 nm und mit UVB-Strahlung eine Strahlung mit einer Wellenlänge zwischen 280 und 515 nm bezeichnet. Die Größe der Bestrahlungsfläche ist durch die Länge und die Zahl der nebeneinander angeordneten Bestrahlungsröhren begrenzt. Um Ganzkörper-Bestrahlungen durchzurühren, sind verhältnismäßig lange Bestrahlungsröhren notwendig. Die bekannten WA-Bestrahlungsröhren sind in Längen von 60, 150 oder 180 cm lieferbar.
- Bestrahlungsröhren mit 180 cm Länge haben nur eine geringe Bestrahlungsstärke, so daß sie für die gewünschte Bestrahlung nicht geeignet sind. Aus diesem Grunde werden für Ganzkörper-Bestrahlungen Bestrahlungsröhren mit 150 cm Länge verwendet.
- Mit solchen Bestrahlungsröhren können jedoch keine Ganzkörper-Bestrahlungen durchgeführt werden,weil sich bei normal großen Personen entweder die Füße oder der Kopf außerhalb der bestrahlten Fläche befinden. Grundsätzlich wäre es möglich, die Größe der Bestrahlungsfläche, die durch die Länge und die Zahl der nebeneinander angeordneten Bestrahlungsröhren bestimmt ist, durch Vergrößern des Abstandes zwischen der zu bestrahlenden Person und dem Bestrahlungsgerät zu vergrößern. Mit zunehmendem Bestrahlungsabstand nimmt jedoch der Wirkungsgrad stark ab und wird bei großem Abstand sogar Null, so daß die Bestrahlungswirkung zumindest ungenügend ist.
- Grundsätzlich ist es möglich, das Bestrahlungsfeld durch Ansetzen von kürzeren Bestrahlungsröhren zu vergrößern.
- Dadurch wird aber das Bestrahlungsgerät infolge der größeren Zahl von Bestrahlungsröhren verteuert, und im Bereich der Lampenfassungen entsteht eine größere, nicht bestrahlte Fläche.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bestrahlungsgerät der eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß ohne Vergrößerung der Zahl der Bestrahlungsröhren im Vergleich zu herkömmlichen Bestrahlungsgeräten eine auch den Kopf-und Fußbereich der zu bestrahlenden Person erfassende Ganzkörper-Bestrahlung mit zumindest ausreichendem Wirkungsgrad möglich ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß wenigstens an einem Ende der Halterung ein Teil der Bestrahlungsröhren die benachbart liegenden Bestrahlungsröhren überragt.
- Dadurch wird an diesem Ende der Halterung ein vorstehender Bestrahlungsabschnitt gebildet, der zur Bestrahlung des Kopfbereiches der zu bestrahlenden Person dienen kann, während der Fußbereich der Person noch innerhalb des Bestrahlungsfeldes des Bestrahlungsgerätes liegt. Selbstverständlich ist der überstehende Bestrahlungsabschnitt so lang, daß gleichzeitig der Fuß- und der Kopfbereich der Person bei geringerem Bestrahlungsabstand bestrahlt wird.
- Das Bestrahlungsfeld wird damit ohne Mehraufwand, insbesondere ohne größere Zahl von Bestrahlungsröhren, verlängert, so daß das Bestrahlungsfeld für die gleichzeitige Bestrahlung des gesamten Körpers durchschnittlich großer Menschen ausreicht.
- Bei einer bevorzugten AusSuhrungsrorm sind die mittleren Bestrahlungsröhren gegenüber den außen liegenden Bestrahlungsröhren in Längsrichtung versetzt angeordnet.
- Die über die außen liegenden Bestrahlungsröhren ragenden Enden der versetzt angeordneten Bestrahlungsröhren bilden dabei den vorstehenden Bestrahlungsabschnitt für den Kopfbereich. Die gegenüberliegenden Enden der außen liegenden Bestrahlungsröhren können zur Bein- und Fußbestrahlung verwendet werden. Im Schulter-Rumpf-Bereich der zu bestrahlenden Person ist bei einer solchen Anordnung trotzdem ein vollflächiges, breites Bestrahlungsfeld vorhanden.Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß sämtliche Bestrahlungsröhren gleich lang sein können und Bestrahlungsröhren mit 150 cm Länge verwendbar sindt Durch die versetzte Anordnung ergibt sich, auch bei geringem Bestrahlungsabstand, ein Gesamt-Bestrahlungsfeld für die gleichzeitige Bestrahlung des gesamten Körpers, also auch des Fuß- und Kopfbereiches der Person.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung,den Ansprüchen und den Zeichnungen.
- Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
- Es zeigen: Fig. 1 in perspektivischer Darstellung ein an einer Decke zu befestigendes erfindungsgemäßes Bestrahlungsgerät in schematischer Darstellung, Fig. 2 eine Unteransicht auf das Bestrahlungsgerät nach Fig. 1 in schematischer Darstellung, Fig. 3 eine Vorderansicht des Bestrahlungsgerätes nach Fig. 1, Fig. 4 eine Rückansicht des Bestrahlungsgerätes nach Fig. 1.
- Das UVA-Bestrahlungsgerät weist nebeneinanderliegende, stabförmige Leuchtstofflampen I, 2, 3 auf, die Quecksilber-Niederdruckröhren sind. Diese Lampen emittieren im W-Bereich überwiegend WA-Strahlen mit einem minimalen WB-Anteil, der unter 0,1% der Gesamtstrahlung liegt. Die Leuchtstofflampen 1 bis 3 sind an einer Halterung 4 befestigt, die zwei mit Abstnd zueinander liegende Querträger 5,6 aufweist, die quer zu den parallel zueinander angeordneten Leuchtstofflampen liegen. Auf den Querträgern 5,6 ist in halber Länge ein aufwärts gerichtetes Rohrstück 6 bzw. 7 befestigt, deren obere Enden durch einen parallel zu den Leuchtstofflampen liegenden Träger 9 miteinander verbunden sind. Das Bestrahlungsgerät wird mit dem Längsträger 9 an einer Zimmerdecke befestigt. Im Längaträger 9, in den Rohrstücken 7,8 und in den Querträgern 5,6 sind die (nicht dargestellten) elektrischen Leitungen rllr die Leuchtstofflampen 1 bis 3 angeordnet.
- Die Halterung 4 kann auch als Gestell ausgebildet sein, so daß das Bestrahlungsgerät auf dem Boden aufgestellt werden kann. Dann kann sich die zu bestrahlende Person unmittelbar auf die durch die Leuchtstofflampen 1 bis 5 gebildete Bestrahlungsfläche legen.
- Die Leuchtstofflampen 1 bis 5 sind mit ihren Enden in rohrförmigen Aufnahmen 10 bis 12 und 10' bis 12+gehaltert.
- Die einander gegenüberliegenden Aufnahmen 10 bis 12, 10' bis 12' sind Teile von Rohren 13, die im Bereich der Leuchtstofflampen 1 bis 5 derart aufgeschnitten sind, daß die Leuchtstofflampen im Bereich zwischen den einander gegenüberliegenden Aufnahmen lediglich an der Rückseite abgedeckt sind (Fig. 4). Diese Rohrteile sind als Reflektoren ausgebildet, die die von den Leuchtstofflampen ausgesandte Strahlung in die gewünschte Richtung lenken.
- Die Zahl der nebeneinander anzuordnenden Leuehtstofflampen richtet sich nach der gewünschten Größe des Bestrahlungsfeldes. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind zehn Leuchtstofflampen vorgesehen. Um eine Ganzkörper-Bestrahlung durchführen zu können, bei der gleichzeitig der Kopf- und der Fußbereich bestrahlt werden, sind vorzugsweise die mittleren Leuchtstofflampen 2 gegenüber den äußeren Leuchtstofflampen 1 und 3 in Längsrichtung versetzt angeordnet.
- Die über die benachbarten Leuchtstofflampen 1 und 3 ragenden Enden der mittleren Leuchtstofflampen 2 bilden einen überstehenden Bestrahlungsabschnitt 14 (Fig. 2), der speziell für die Gesichtsbestrahlung Verwendung findet.
- Die Länge dieses Bestrahlungsabschnittes 14 beträgt zweckmäßig etwa 20 bis 25 cm bei Leuchtstofflampen mit einer Länge von 150 cm. In dem an den Bestrahlungsabschnitt 14 anschließenden Bestrahlungsabschnitt 15 ergibt sich ein vollflächiges, über die gesamte Breite des Bestrahlungsgerätes reichendes Bestrahlungsfeld für den Schulter-Rumpf-Bereich der zu bestrahlenden Person. Die dem Bestrahlungsabschnitt 14 gegenüberliegenden Enden der mittleren Leuchtstofflampen 2 sind gegenüber den benachbarten Enden der äußeren Leuchtstofflampen 1 und 3 zurückversetzt. Die überstehenden Enden der beiden äußeren Leuchtstofflampen 1 und 3 bilden den an den Bestrahlungsabschnitt 15 anschließenden Bestrahlungsabschnitt 16 für die Bein- und Fußbestrahlung.
- Die Enden der rohrförmigen Aufnahmen 10 bis 12 und 10' bis 12' liegen vorteilhaft jeweils auf gleicher Höhe.
- Infolge der versetzten Anordnung der Leuchtstofflampen sind die Aufnahmen 10 und 12 um ein der Versetzung entsprechendes Maß länger als die Aufnahmen 11, während am anderen Ende die Aufnahmen 10' und 12' um dieses Maß kürzer sind als die mittleren Aufnahmen 11'. Die versetzte Anordnung der Leichtstofflampen hat den Vorteil, daß die Gerätelänge gegenüber der bisher üblichen Bauweise nicht vergrößert werden muß.
- Die Zahl der versetzten Leuchtstofflampen richtet sich nach der gewünschten Breite des Bestrahlungsabschnittes 14.
- Vorteilhaft haben sämtliche Leuchtstofflampen 1 bis 3 gleiche Länge. Zweckmäßig werden die handelsüblichen 150 cm langen Leuchtstofflampen verwendet. Grundsätzlich können die versetzt angeordneten Leuchtstofflampen auch kürzer bzw. länger sein. Es muß nur der Bestrahlungsabschnitt 15 ausreichend lang sein, damit der Schulter-Rumpf-Bereich vollständig bestrahlt werden kann.
- Um einen günstigen Wirkungsgrad zu erhalten, liegen die Längsachsen der Leuchtstofflampen 1 bis 5 auf einer in bezug auf den Querträger 5,6 konkav gekrummten Fläche (Fig.5).
- Die Leuchtstofflampen können selbstverständlich auch in einer Ebene angeordnet sein.
- Leerseite
Claims (9)
- Ansprüche U \ Bestrahlungsgerät, insbesondere W-Bestrahlungsgerät, mit nebeneinander angeordneten Bestrahlungsröhren, die an einer Halterung befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens an einem Ende der Halterung (4) ein Teil der Bestrahlungsröhren (2) die benachbart liegenden Bestrahlungsröhren (1,3) überragt.
- 2. Bestrahlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mittig liegenden Bestrahlungsröhren (2) die jeweils außen liegenden Bestrahlungsröhren (1,3) an mindestens einem Ende überragen.
- Bestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mittleren Bestrahlungsröhren (2) gegenüber den außen liegenden Bestrahlungsröhren (1,5) in Längsrichtung versetzt angeordnet sind.
- 4. Bestrahlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Bestrahlungsröhren (1 bis )) gleich lang sind.
- 5. Bestrahlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der über die benachbarten Bestrahlungsröhren (1,3) ragende, durch die überstehenden Bestrahlungsröhren (2) gebildete Bestrahlungsbereich (14) breiter ist als die durch die zurückliegenden Bestrahlungsröhren gebildeten Bestrahlungsbereiche (16).
- 6. Bestrahlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Bestrahlungsröhren (1 bis 5) in rohrförmigen Aufnahmen (10 bis 12, 10' bis 12') gehaltert sind, deren Enden an den beiden Enden der Halterung (4) jeweils auf gleicher Höhe liegen.
- 7. Bestrahlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (4) mindestens einen, vorzugsweise zwei quer zu den Bestrahlungsröhren (1 bis 5) liegende Träger (5,6) aufweist, an denen die Bestrahlungsröhren (1 bis 5) gehaltert sind.
- 8. Bestrahlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden mit Abstand voneinander liegenden Träger (5,6) durch einen mit Abstand zu diesen und parallel zu den Bestrahlungs-~~röhren (1 bis 5) liegenden Längsträger (9) miteinander verbunden sind.
- 9. Bestrahlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestrahlungsröhren (1 bis 3)in einer gekrümmten Fläche angeordnet sind.
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Also Published As
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Legal Events
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