DE3407009A1 - Vorrichtung zum tuften, insbesondere rand- bzw. overtuften, von textilen werkstuecken, wie matten od. dgl. - Google Patents
Vorrichtung zum tuften, insbesondere rand- bzw. overtuften, von textilen werkstuecken, wie matten od. dgl.Info
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- D05D2209/04—Use of special materials with high friction
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Description
Meissner
Patentanwälte · European Patent Attorneys
Bremen · München*
Anmelder:
-5-
BTF-Textilwerke
.GmbH & Co. KG
Fritz-Tecklenborg-Straße 3 2820 Bremen-Nord (Grohn)
.GmbH & Co. KG
Fritz-Tecklenborg-Straße 3 2820 Bremen-Nord (Grohn)
BÜRO/OFFICE BREMEN Hollerallee 73 D-2800 Bremen 1
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Datum Date
BTF-87-DE
24. Februar 1984/9116
Vorrichtung zum Tuften, insbesondere Randbzw. Overtuften, von textlien Werkstücken,
wie Matten od. dgl.
Beschreibung
1 Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Tuften, insbesondere
Rand- bzw. Overtuften, von textlien Werkstücken, wie Matten, insbesondere textlien Fußbodenbelägen, od.dgl.,
mit einem Arbeitstisch und einer diesem zugeordneten, eine
δ Tuftingnadelreihe aufweisenden Tuftingmaschine.
Anwendungsgebiet der Erfindung ist das Tuften, insbesondere Overtuften, von kleineren textlien Fußbodenbelägen* insbesondere
Matten, wie sie Bestandteil von "Badezimmer-Garni-10 türen" bilden. Die Matten sind getuftet, und zwar bahnen-
weise auf Großmaschinen. Aus den Bahnen werden einzelne runde, ovale oder sonstwie gestaltete Matten ausgestanzt.
Diese werden dann mit einem randseitigen "Overtuft" versehen. Um die Anbringung dieses randseitigen "Overtufts"
geht es speziell hier.
Die Tuftingtechnik und das Anbringen von randseitigen "Overtufts" sind allgemein bekannt. Bisher werden hierfür
nähmaschinenartig ausgebildete Tuftmaschinen mit jeweils
einer Mehrzahl von in einer*Reihe angeordneten Tuftingnadel eingesetzt, bei denen das Werkstück (Matte)
manuell geführt wird. Hierdurch ergeben sich naturgemäß Ungenauigkeiten, weil die Bedienungsperson versuchen muß,
•trotz der hohen Arbeitsgeschwindigkeit, die heutzutage
verlangt wird, die Matte stets exakt zu führen, so daß die Nadelreihe der Tuftingmaschine sich senkrecht zum
Rand der mit einem Overtuft zu versehenden Matte erstreckt. Eine besondere Schwierigkeit besteht beim manuellen Overtufting
noch darin, daß es sich bei den genannten Matten um relativ dünnwandige, hochflexible, d. h. "lappige"
Werkstücke handelt. Eine exakte Führung dieser Werkstücke wird dadurch zusätzlich erschwert.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen,
die ein manuelles Führen des Werkstückes und ein eventuelles Aufzeichnen der Tuftkontur auf dem Werkstück beim Anbringen
eines "Overtufts" entbehrlich macht.
Diese Aufgabe wird erfindüngsgemäß durch die kennzeichneni'
den Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
.' Kern der Erfindung ist also die Bewegbarkeit des Werkstückhalters
und damit Werkstücks auf dem Arbeitstisch in zwei sich vorzugsweise senkrecht zueinander erstrekkenden
RichtungenX und Y sowie die Drehbarkeit dessel-
ben um eine aufrechte Z-Achse. Auf diese Weise kann bei
entsprechender Programmierung der Bewegungen des Werkstückhalters in Anpassung an die Randkontur des mit einem
Overtuft zu versehenden Werkstücks dieses der Nadelreihe der Tuftingmaschine stets so zugeordnet werden,
daß die Nadelreihe senkrecht zum Rand des Werkstücks gerichtet ist, im Bereich von bogenförmigen Randabschnitten
also exakt radial dazu.
Vorzugsweise umfaßt der Werkstückhalter einen oberhalb
des Arbeitstisches angeordneten, von einer angehobenen Stellung auf das Werkstück absenkbaren Stempel mit einer
das Werkstück unter Freilassung des Werkstückrandes abdeckenden Stempelplatte. Die Stempelplatte ist der geometrischen
Gestalt des Werkstücks, z. B. einer Badezimmermatte, angepaßt, bei ovalen Matten demnach ebenfalls
oval, bei kreisförmigen Matten entsprechend kreisförmig. Wichtig ist nur, daß die Stempelplatte jeweils so bemessen
ist, daß das Werkstück bzw. die Matte möglichst vollflächig abgedeckt ist. Es muß lediglich der Teil des
Werkstücks frei bleiben, der mit dem Overtuft zu versehen ist. Dadurch ist eine ausreichende faltfreie Führung
der "lappigen" Matte möglich. Vorzugsweise liegt der Stempel bzw. die Stempelplatte nur unter dem Eigengewicht
auf dem Werkstück bzw. der Matte auf. Es ist aber auch denkbar, daß ein gewisser Druck ausgeübt wird abhängig
von dem Werkstückmaterial, insbesondere der zwischen Werkstück und Arbeitstisch wirksamen Reibung. Maßgeblich
ist, daß die mit dem bereits vorhandenen Tuft nach unten zur Tischplatte weisende Matte keine Relativbewegungen zur Stempelplatte ausführt und damit Falten
wirft. Die Unterseite der Stempelplatte ist zu diesem Zweck vorzugsweise mit einer Beschichtung hohen Reibungsbeiwertes
versehen, beispielsweise mit einer Gummischicht
oder Gumminoppenschicht.
Die Bewegung des Werkstückhalters in X- und Y-Richtung,
d. h. zu jedem beliebigen Punkt auf der Arbeitsfläche
des Arbeitstisches, wird konstruktiv vorzugsweise dadurch erreicht, daß der Werkstückhalter an einer Kreuz-'
führung angeordnet ist, die zwei sich etwa senkrecht zueinander und parallel zum Arbeitstisch erstreckende
Linearführungen umfaßt, denen jeweils ein Antrieb, z. B. Schrittmotor, zugeordnet ist. .._
Grundsätzlich ist es auch möglich, den Werkstückhalter an einem Schlitten bzw. Wagen zu befestigen, der längs
eines sich oberhalb des Arbeitstisches und sich etwa parallel dazu erstreckenden Kragarmes hin- und herverfahrbar
ist, wobei der Kragarm um eine aufrechte Trag-
15. säule hin- und herschwenkbar gelagert ist. Kragarm und
Tragsäule bilden eine Art Galgen. In diesem Fall ist die eine Bewegungsrichtung des Werkstückhalters durch
die Längserstreckung des Kragarms und die andere Bewegungsrichtung
durch die Schwenkbewegung desselben um die aufrechte Tragsäule definiert. Der Werkstückhalter
ist also auf dem Arbeitstisch nach einem Polarkoordinatensystem verfahrbar, während er bei dem Ausführungsbeispiel mit einer Kreuzführung nach einem kartesischen
Koordinatensystem bewegbar ist.
Von ganz wesentlicher Bedeutung ist bei beiden konstruktiven
Ausführungsformen jedoch, daß der Werkstückhalter auch noch um eine aufrechte Z-Achse verdrehbar ist, um
die senkrechte Lage der Tuftingnadelreihe zum Rand des
mit einem Overtuft zu versehenen Werkstücks gewährleisten zu können. Zu diesem Zweck ist der Werkstückhalter
drehangetrieben, vorzugsweise ebenfalls durch einen Schrittmotor. Ganz allgemein sei an dieser Stelle erwähnt,
daß Schrittmotoren sich für eine programmierbare Bewegung ganz besonders eignen, wobei die Programmierung
und die entsprechende hardware nicht Gegenstand dieser
Erfindung sind. Zur programmgesteuerten Bewegung des
Werkstückhalters und damit des Werkstücks ist es je- v doch zweckmäßig, auf dem Arbeitstisch zwei im rechten
Winkel angeordnete oder sich in Richtung der gewählten Koordinaten erstreckende Anschlagleisten für das
Werkstück zur Definition der Ausgangs- bzw. Nullposition desselben anzuordnen.
Schließlich ist noch denkbar, dem Werkstückhalter eine
optische Werkstückrand-Abtasteinrichtung mit Signa.lumwandler
zur Erzeugung von Steuersignalen für die den Linearführungen zugeordneten Antriebsmotoren und dem
Werkstückhalter-Drehantrieb zuzuordnen. In diesem Fall ist eine aktuelle Istrand-Bewegungssteuerung des Werkstückhalters
und damit des Werkstückes möglich. Eine Vorprogrammierung kann entfallen, insbesondere wenn die
optische Werkstückrand-Abtasteinrichtung mit Suchbild-Vorlauf arbeitet.
Nachstehend wird eine bevorzugte konstruktive Ausführungsform der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung
näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäß ausgebildete Overtuft-Vorrichtung
in schematischer Draufsicht,
Fig. 2 die Overtuft-Vorrichtung nach Fig. 1 in detaillierter Seitenansicht, und
Fig. 3 die Overtuft-Vorrichtung nach Fig. 2 in Vorderansicht.
Die in den Figuren 1 - 3 dargestellte Overtuft-Vorrichtung
umfaßt einen ebenen, sich horizontal erstreckenden Arbeitstisch
11, dem eine nähmaschinenartige Tuftingmaschine 32 zugeordnet ist derart, daß der Tuftingkopf
mit seinen in einer Reihe angeordneten Tuftingnadel sich oberhalb eines Randbereiches des Arbeitstisches 11
befindet. Die Tuftingnadel-Reihe 33 erstreckt sich bei
der dargestellten Ausführungsform senkrecht zu der der Tuftingmaschine 32 zugewandten Kante des hier rechteckförmigen
Arbeitstisches 11.
Oberhalb des Arbeitstisches 11 ist eine Kreuzführung
für einen als Stempel 10 ausgebildeten Werkstückhalter
angeordnet. Die Kreuzführung 26 umfaßt zwei sich senkrecht zueinander und parallel zum Arbeitstisch 11 erstreckende
Linearführungen 28, 29, die anhand der Fig.2 und 3 noch näher beschrieben werden. Die beiden Linearführungen
28, 29 definieren die Bewegungskoordinaten X und Y des Werkstückhalters und damit des Werkstücks 24
auf dem Arbeitstisch 11. Wie in Fig. 1 noch angedeutet ist, ist der als Stempel 10 ausgebildete Werkstückhalter
auch noch um eine aufrechte Z-Achse verdrehbar, so daß das vom Werkstückhalter gehaltene und in Richtung der
X- und/oder Y-Richtung bewegbare Werkstück 24 in .eine beliebige Winkellage relativ zur Tuftingnadel-Reihe 33
gebracht werden kann. Wie oben ausgeführt worden ist, muß zur Anbringung eines randseitigen Overtufts das
Werkstück 24 stets so auf dem Arbeitstisch 11 gehalten und geführt werden, daß die Tuftingnadel-Reihe 33 senkrecht
zum Werkstückrand 34 gerichtet ist. Dies ist mit
° der beschriebenen Führung des Werkstückhalters bzw.
Stempels 10 möglich.
Auf dem Arbeitstisch 11 sind in einem Eckbereich, der von
einer Bedienungsperson oder einem automatischen Aufleger gut zugänglich ist, zwei im rechten
Winkel angeordnete, sich in X- und Y-Richtung erstrek-
kende Anschlagleisten 30, 31 für das Werkstück 24 zur
Definition der.Ausgangs- bzw. Nullposition desselben
für ein vorprogrammiertes randseitiges Overtufting angeordnet. Die Anschlagleisten 30, 31 bilden bei der
Ausführungsform nach Fig. 1 einen Anschlagwinkel. Der Werkstückhalter holt sich bei einem vorprogrammierten
Overtufting das z. B. manuell zwischen den Anschlagleisten
30, 31 positionierte Werkstück 24 und bringt dieses in vorbestimmter Weise in den Bereich der Tuftingnadel-Reihe
33, so daß dann das randseitige Overtufting begonnen werden kann. Die mit einem randseitigen
Overtuft zu versehenden Werkstücke 24 müssen zwischen den Anschlagleisten 30, 31 natürlich stets in
gleicher Lage positioniert werden, um ein ordnungsgemäßes Erfassen der Werkstücke mit einer dem Werkstückhalter
zugeordneten Stempelplatte 25 (Fig. 2 und 3)unter Freilassung des mit einem Overtuft zu versehenden
Randbereiches 34 zu gewährleisten. Der Werkstückhalter
umfaßt bei der dargestellten Ausführungsform einen
oberhalb des Arbeitstisches 11 angeordneten, von einer
angehobenen Stellung auf das Werkstück 24 absenkbaren Stempel 10, der die erwähnte Stempelplatte 25 zum Erfassen
des Werkstücks 24 unter Freilassung des Werkstückrandes 34 aufweist. Wie bereits oben ausgeführt
worden ist, ist die Stempelplatte 25 der geometrischen Gestalt des Werkstücks 24, z. B. einer Vorlegematte,
angepaßt, bei ovalen Matten demnach ebanfalls oval, bei kreisförmigen Matten entsprechend kreisförmig. Die
Stempelplatte 25 ist so bemessen, daß die Matte mög-
liehst vollflächig abgedeckt ist. Es muß lediglich der
mit einem Overtuft zu versehende Rand 34 frei bleiben. Dadurch ist eine ausreichende faltfreie Führung der
normalerweise "lappigen" Matte möglich. Die Stempelplatte 25 liegt gewöhnlich unter Eigengewicht auf der
Matte auf. Wesentlich ist auf jeden Fall, daß die mit
dem bereits vorhandenen Tuft nach unten zum Arbeitstisch
11 weisende Matte" keine Relativbewegungen zur Stempelplatte 25 ausführt und damit Falten wirft. Die Unterseite der Stempelplatte 25 ist zu diesem Zweck mit einer
nicht dargestellten Beschichtung hohen Reibungsbeiwertes
versehen. Die Oberfläche des Arbeitstisches 11 ist dagegen mit einem reibungsarmen Belag versehen, vorzugsweise
hochglanzpoliert, um die Reibung zwischen der Tuftseite des Werkstücks bzw. der Matte und der Oberfläche des Arbeitstisches
11 auf ein Minimum zu reduzieren.
Nach den Fig. 2 und 3 sind die beiden Linearführungen 28,
29 übereinander über Kreuz angeordnet. Die obere Linearführung 28 wird durch eine Längsführung 46, z. B. wie
bei der Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3 in Form von längsgeschlitzten Führungsmuffen, für zwei voneinander
beabstandete, sich jeweils in X-Richtung erstreckende Gleitstangen 16 gebildet, wobei die. Längsführung 46
Bestandteil eines galgenförmigen Tragwerks 15 und die
Gleitstangen 16 Bestandteil eines die untere Linearführung 29 tragenden Distanzrahmens 17, 18 sind. Der
Distanzrahmen 17, 18 bildet also eine Art Tragschlitten für die untere Linearführung 29. Die Bewegung des Distanzrahmens
17, 18 bzw. der unteren Linearführung 29 in Richtung der Gleitstangen 16 bzw. in X-Richtung erfolgt durch
einen am galgenförmigen Tragwerk 15 angeordneten Schrittmotor 19, der über eine Vorgelegewelle 22 und Vorgelegerad
20 umfassendes Vorgelegegetriebe oder über einen Spindelantrieb ein Ritzel 21 antreibt, das wiederum mit einer
mit dem Distanzrahmen 17, 18 fest verbundenen, sich parallel zu den Gleitstangen 16 erstreckenden Zahnstange 23
j kämmt. Bei der Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3 sind ■ zu diesem Zweck zwei Zahnstangen 23 und in entsprechender Weise
zwei Antriebsritzel 21 vorgesehen, wobei die beiden Zahnstangen 23 den beiden Gleitstangen 16 jeweils zugeordnet sind (s.Fig. 2).
Auf diese Weise wird ein Verklemmen zwischen den Führungselementen 16, 46_der oberen Linearführung 28 durch einseitige
Krafteinleitung vermieden.
Die untere Linearführung 29 wird ebenfalls durch eine Längsführung 47, die wiederum aus längsgeschlitzten Führungsmuffen
bestehen kann, für zwei voneinander beabstandete, sich jeweils in Y-Richtung erstreckende Gleitstangen
48 gebildet, wobei die Längsführung 47 Bestandteil des Distanzrahmens 17, 18 und die Gleitstangen 48 Bestandteil
eines Traggestells (Traverse 42) für den als Stempel 10 ausgebildeten Werkstückhalter sind. Die Bewegung des Traggestells
42 für den Werkstückhalter bzw. Stempel 10 in Richtung der Gleitstangen 48 bzw. in Y-Richtung erfolgt
wiederum durch einen Schrittmotor 35, der am Distanzrahmen 17, 18 befestigt ist und über ein Vorgelegegetriebe
der im Zusammenhang mit der oberen Linearführung 28 beschriebenen Art zwei Antriebsritzel 49 antreibt, die mit
entsprechend zugeordneten, sich parallel zu den beiden
Gleitstangen 48 erstreckenden Zahnstangen 50 kämmen. Die Zahnstangen 50 sind ebenso wie die Gleitstangen 48 fester
Bestandteil des Traggestells (Traverse 42) für den Werkstückhalter
bzw. Stempel 10. Die Länge der Zahnstangen 23 der oberen Linearführung 28 sowie die Länge der Zahnstangen
50 der unteren Linearführung 29 ist durch die erforderliche bzw. gewünschte Verfahrstrecke des Werkstückhalters
in X- und Y-Richtung bestimmt. In entsprechender Weise sind die Längen der Gleitstangen 16 bzw. 48
bemessen.
30
30
Wie die Fig. 2 und 3 noch erkennen lassen, sind die Längsführungen
46, 47 jeweils durch längsgeschlitzte Führungsmuffen gebildet, so daß die in diesen Muffen längsgeführten
Gleitstangen 16 bzw. 48 über durch diese Längsschlitze 35
hindurchtretende Stege 51, 52 mit dem Distanzrahmen 17,18
bzw. Traggestell (Traverse 42) des Werkstückhalters bzw. Stempels 10 starr verbunden werden können. Die Längsschlitze
der Führungsmuffen sind bei der in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsform jeweils an der Unterseite
angeordnet.
Wie dargelegt, sind die Gleitstangen 48 der unteren Linearführung 29 Bestandteil eines Traggestells für den
Werkstückhalter, der in Form eines Stempels 10 mit Stempelplatte 25 ausgebildet ist. Dieser Werkstückhalter umfaßt
zwei den Gleitstangen 48 jeweils zugeordnete Traversen 42, die durch eine Tragplatte 53 miteinander verbunden
sind. An der Unterseite der Tragplatte 53 ist ein
,_ sich vertikal bzw. in Z-Richtung erstreckender Tragzapfen
ίο
36 befestigt, der eine feststehende Drehachse für ein aufrechtes Tragrohr 12 bildet, an dessen Unterseite die
bereits mehrfach erwähnte Stempelplatte 25 lösbar befestigt ist. Das Tragrohr 12 und damit die Stempelplatte
sind also um den Tragzapfen 36 drehbar gelagert. Ferner sind das Tragrohr 12 und die damit verbundene Stempelplatte
25 an dem Tragzapfen 36 zwischen Endanschlägen auf- und abbewegbar gelagert, wobei die Bewegung zwischen
einer angehobenen Endstellung und einer abgesenkten Stelle lung bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 2 und 3
durch zwei diametral am Tragrohr 12 einerseits und am Traggestell für den Werkstückhalter bzw. Stempel 10 (Traversen
42 und Tragplatte 53) andererseits angreifende, vorzugsweise hydraulisch oder pneumatisch gesteuerte Kolben-Zylinder-Ein-3Q
heiten 43 erfolgt. Am oberen Ende des Tragrohres 12 ist ein Zahnrad 40 befestigt, auf das ein Antriebsritzel 39
einwirkt, das mit einem Antriebsmotor, vorzugsweise wieder Schrittmotor 27, wirkverbunden ist, wobei der Antriebsmotor
27 samt Kupplung 37 auf einer das Tragrohr 12 umgebenden Muffe 38 gelagert ist, die mit dem Tragrohr 12 auf-
und abbewegbar, im übrigen jedoch relativ zum Tragrohr
"ID"
verdrehbar ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß der Antriebsmotor 27 bzw. das Antriebsritzel 39 ihre Relativlage
zum Zahnrad 40 beibehalten. Die Abstützung der Muffe 38 bzw. des Antriebsritzels 39 samt Antriebsmotor 27 gegen
Verdrehen erfolgt gegenüber dem Traggestell 42, 53, und zwar über an einem äußeren Tragrohr-Drehlager diametral
angesetzte Arme 44, an deren freien Enden die erwähnten Kolben-Zylinder-Einheiten 43 zum Anheben und Absenken des
Tragrohres 12 bzw. der Stempelplatte 25 angreifen. Die beiden Arme 44 weisen jeweils noch Vertikalführungen in
Form von Führungsbuchsen 54 für am Traggestell 42, 53 befestigte, jeweils aufrecht nach unten ragende Führungsstangen 45 auf. Die Führungsstangen 45 nehmen das gesamte
Stützmoment beim Verdrehen des Tragrohres 12 durch den Antriebsmotor 27 bzw. das damit wirkverbundene Antriebsritzel 39 auf, so daß diesbezüglich die an den freien Enden der Arme 44 angreifenden Kolben-Zylinder-Einheiten 43
entlastet sind.
An der Unterseite der Tragplatte 43 ist noch ein das Zahnrad 40 umgebendes Gehäuse 41 angeordnet, so daß dieses
über die gesamte Hubstrecke des Tragrohres 12 abgedeckt ist.
Die Kolben-Zylinder-Einheiten 43 umfassen vorzugsweise ~
zwei-seitig beaufschlagbare Hydraulikzylinder, so daß die
Stempelplatte 25 bei Bedarf auch unter geringem Druck in Anlage am Werkstück 24 gehalten werden kann. Gewöhnlich
liegt die Stempelplatte 25 bzw. der Stempel 10 nur unter seinem Eigengewicht auf dem Werkstück 24 auf. Bei Verwendung
von zweiseitig beaufschlagbaren Hydraulik- oder Pneumatikzylindern
ist es jedoch auch möglich, eine definierte Entlastung durchzuführen, so daß der Stempel 10 bzw. die
Stempelplatte 25 mit einer Kraft geringer oder auch etwas größer als das Eigengewicht auf dem Werkstück 24 aufliegen.
Dies ist abhängig von dem Material des Werkstücks sowie dem Tuft, mit dem das Werkstück bereits versehen ist.
Die oben erwähnten Zahnstangen 23, 50 können selbstverständlich
durch Spindeln ersetzt werden, wie sie für den Antrieb von Werkzeughaltern bei Drehmaschinen oder Fräsmaschinen
eingesetzt werden. Die Antriebsritzel 21 bzw. 49 müßten dann durch spindel-komplementäre Antriebsmuffen
od. dgl. ersetzt werden.
Ii
Ii
Die Vorrichtung ist aber nicht nur zum Tuften von textlien Werkstücken geeignet, sondern für alle vergleichbaren
Bearbeitungen textiler Flächengebilde, soweit dabei bestimmte Konturen berücksichtigt werden müssen. Insbesondere
ist demnach die Maschine zum Ketteln (Randeinfassen)
derartiger Werkstücke geeignet.
Meissner & Bolte
Patentanwälte
Patentanwälte
Anmelder:
BTF-Textilwerke GmbH & Co.
Fritz-Tecklenborg-Straße 3
Fritz-Tecklenborg-Straße 3
2820 Bremen-Nord (Grohn)
KG
Bremen, den 3407009
Bezugszeichen liste
| 10 | Stempel | 40 | Zahnrad |
| 11 | Arbeitstisch | 41 | Gehäuse |
| 12 | Tragrohr | 42 | Traverse |
| 43 | Kolben-Zylinder-Einheit | ||
| 14 | Tuftingkopf | 44 | Arm |
| 15 | Galgen | 45 | Führungsstange |
| 16 | Gleitstange | 46 | Längsführung |
| 17 | Distanzrahmen | 47 | Längsführung |
| 18 | Distanzrahmen | 48 | Gleitstange |
| 19 | Schrittmotor | 49 | Ritzel |
| 20 | Vorgelegerad | 50 | Zahnstange |
| 21 | Ritzel | 51 | Steg |
| 22 | Vorgelegewel Ie | 52 | Steg |
| 23 | Zahnstange | 53 | Tragplatte |
| 24 | Werkstück | 54 | Führungsbuchse |
| 25 | Stempelplatte | ||
| 26 | Kreuzführung | γ | |
| 27 | Schrittmotor | x ) Y ) |
Bewegungsrichtung |
| 28 | Linear-Führung | 1 / | |
| 29 | Linear-Führung | Z | Achse |
| 30 | Anschlag lei ste | ||
| 31 | Anschlagleiste | ||
| 32 | Tuftingmaschine | ||
| 33 | Nadelreihe (Tuftingnadel^) | ||
| 34 | Werkstückrand | ||
| 35 | Schrittmotor | ||
| 36 | Tragzapfen | ||
| 37 | Kupplung | ||
| 38 | Muffe | ||
| 39 | Ritzel |
COPY
Leerseite -
Claims (1)
- Meiisner & Bolte, HoUerallee 73. D-2800 Bremen 1 ~ * Hans Meissner · Dipl.-Ing. (bis 1980)Erich Bolte ■ Dipl.-Ing. Dr. Eugen Popp - Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing.*Anmelder: - woifE-Sajda-Dipi.-Phys.·Dr. Tam ν. Bülow · Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing.·BTF-TextilwerkeGmbH & Co. KG büro/officeBremenFritz-Tecklenborg-Str. 3 J0""73 ,D-2800 Bremen I2820 Bremen-Nord (Grohn) Telefon:(0421)342019Telegramme: PATMEIS BREMEN Telex: 246157 meibodIhr Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen - DatumYourref. Your tetter of Ourref. DateBTF-87-DE24. Februar 1984 /9116"Vorrichtung zum Tuften, insbesondere Randbzw. Overtuften, von textlien Werkstücken, ■ · :'-' ■ wie Matten od . dgl.Patentansprüche1. Vorrichtung zum Tuften, insbesondere Rand- bzw. Overtuften, von textlien Werkstücken, wie Matten, insbesondere textlien Fußbodenbelägen, od. dgl., mit einem Arbeitstisch (11) und einer diesem zugeordneten, eine Tuftingnadel-Reihe (33) aufweisenden Tuftingmaschine (32), gekennzeichnet durch einen das Werks'tück (24) auf dem Arbeitstisch (11) in Richtung vorzugsweise orthogonaler X-, Y-Kordinaten bewegbaren sowie um eine aufrechte Z-Achse verdrehbaren Werkstückhalter (Stempel 10).2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstückhalter einen oberhalb des Arbeitstisches (11) angeordneten, von einer angehobenen Stellung auf das Werkstück absenkbaren Stempel (10) mit einer das Werkstück (24) unter Freilassung des Werkstückrandes (34) abdeckenden Stempelplatte (25) umfaßt.3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstückhalter (Stempel 10) an einer Kreuzführung (26) angeordnet ist, die zwei sich etwa senkrecht zueinander und parallel zum Arbeitstisch (11) erstreckende Linearführungen (28, 29) umfaßt.4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß den Linearführungen (28; 29) jeweils ein Antrieb, vorzugsweise Schrittmotor (19; 35), zugeordnet ist.5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurchgekennzeichnet, daß die beiden Linearführungen (28; 29). übereinander angeordnet sind und der Werkstückhalter (Stempel 10) an der unteren, dem Arbeitstisch (11) näher gelegenen Linearführung (29) um eine aufrechte Z-Achse,vorzugsweise um 360°, drehbar gelagert ist.6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstückhalter (Stempel 10) um die aufrechte Z-Achse drehangetrieben ist, vorzugsweise durch einen Schrittmotor (27).7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Arbeitstisches (11) mit einem reibungsarmen Belag versehen, vorzugsweise glattpoliert ist, während die dem Werkstück (24) zugewandte untere Stempelfläche mit einer Beschichtung hohen Reibungsbeiwertes, vorzugsweise einerGummi- oder Gumminoppenschicht, versehen ist.8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 7,dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitstisch (11) zwei 5- im rechten Winkel angeordnete bzw. sich in Richtung der Bewegungskoordinaten (X, Y) des Werkstückhalters (Stempel 10) erstreckende Anschlagleisten (30, 31) für das Werkstück (24) zur Definition der Ausgangs- bzw. Nullposition desselben für ein vorprogrammiertes Tufting aufweist.9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 - 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempel (10) an einemaufrechten Tragrohr (12) befestigt ist, das um einen 15an der unteren Linearführung (29) befestigten vertikalen Tragzapfen (36) drehbar und zwischen Endanschlägen auf- und abbewegbar gelagert ist.10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß am Tragrohr (12) ein Zahnrad (40) befestigt ist, auf das ein Antriebsritzel (39) einwirkt, das mit einem Antriebsmotor (27) wirkverbunden ist, wobei der Antriebsmotor (27), ggf. samt Kupplung (37) und Zwischengetriebe, auf einer das Tragrohr (12) umgebenden Muffe(38) gelagert ist, die mit dem Tragrohr (12) auf- und abbewegbar, im übrigen jedoch relativ zum Tragrohr (12) verdrehbar ist, so daß der Antriebsmotor (27) bzw. das Antriebsritzel (39) ihre Relativlage zum Zahnrad (40) bei entsprechender Abstützung an der unteren Linearführung (29) gegen Verdrehen beibehalten.11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß dem Werkstückhalter (Stempel 10) eine optische Werkstückrand-Abtasteinrichtung mit Signalumwandler zur Erzeugung von Steuersignalenfür die den Linearführungen (28; 29) zugeordneten Antriebsmotoren (19; 35) und den Stempel-Drehantrieb (27) zugeordnet ist.12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstückhalter (Stempel 10) in Arbeits- bzw. Overtufting-Stellung im wesentlichen nur mit seinem Eigengewicht, ggf. unterstützt durch zuschaltbare Druckelemente (Druckzylinder), auf dem Werkstück (24) aufliegt.25 30 35Meissner & BoIte Patentanwälte
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19843407009 DE3407009A1 (de) | 1984-02-27 | 1984-02-27 | Vorrichtung zum tuften, insbesondere rand- bzw. overtuften, von textilen werkstuecken, wie matten od. dgl. |
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| DE19843407009 DE3407009A1 (de) | 1984-02-27 | 1984-02-27 | Vorrichtung zum tuften, insbesondere rand- bzw. overtuften, von textilen werkstuecken, wie matten od. dgl. |
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1985
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| EP0157137A1 (de) | 1985-10-09 |
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