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Kopiervorlage, insbesondere für zu bedruckende
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Karteikarten Die Erfindung betrifft eine Kopiervorlage, insbesondere
für zu bedruckende Karteikarten.
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In der Organisation und Verwaltung werden häufig Dateien oder Registraturen
auf Karteikarten an- und abgelegt.
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Beispielsweise erfolgt in Bibliotheken die Katalogisierung von Büchern,
Zeitsohriften oder dergleichen in der Regel auf Karteikarten, die in der erforderlichen
Anzahl von entsprechenden Vorlagen abkopiert werden.
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Als Vorlage bei der Titelaufnahme dienen dabei beispielsweise
Durchschreibsätze
aus Papier, die mit Schreibmaschine beschriftet werden. Das Original und/oder eine
der Durchschriften werden anschließend über randseitige Lochungen auf entsprechende
Stifte eines Trägers gelegt, der in einer Kopiervorrichtung angeordnet ist. Von
der so positionierten Druckvorlage werden dann die gewünschten Kopien auf Katalogkarten
im internationalen Bibliotheksformat kopiert.
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Ein solches Verfahren ist relativ aufwendig, weil es zahlreiche einzelne
Verfahrensschritte erfordert, was zeitaufwendig und kostenintensiv ist. Darüberhinaus
bringt diese Arbeitsweise den Nachteil, daß die Beschriftung bei der Titelaufnahme
von unterschiedlichen Personen unterschiedlich gestaltet wird, so daß später kein
einheitliches Katalogbild entsteht; unter Umständen werden dann sogar die Beschriftungen
so ungünstig angebracht, daß sie z.B. sich an Stellen befinden, an denen später
die Lochung der Karteikarten vorgenommen wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kopiervorlage anzubieten,
die schnell und leicht sowie stets in gleichem Aufbau beschriftet werden kann und
die ohne weiteres eine leichte, neutrale Kopierung auf einer neutralen Karteikarte
ermöglicht.
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Die Erfindung sieht hierzu eine Kopiervorlage vor, die aus einem Träger
besteht, der in einzelne Abschnitte teilbar und mit einem nicht kopierbaren Farbaufdruck
versehen ist.
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Ein solcher Träger besteht beispielsweise aus einem Papierstreifen,
der im Abstand zueinander eingestanzte oder eingedrückte Perforationen aufweist
und so ein einfaches Abtrennen einzelner Abschnitte ermöglicht.
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Auf dem Träger sind in einem nicht kopierbaren Farbaufdruck beispielsweise
Hilfslinien angeordnet, die ein Grundraster für die Aufteilung der jeweils herzustellenden
Karteikarte bilden und beispielsweise der Bibliothekarin einen Anhaltspunkt dafür
geben, an welcher Stelle der Kopiervorlage welche Informationen geschrieben werden
müssen bzw. welche Stellen der Kopiervorlage nicht beschriftet werden dürfen.
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Vorzugsweise sind die Perforationen in einem Abstand zueinander angeordnet,
der größer ist, als der Abstand der korrespondierenden Ränder der zu kopierenden
Karteikarte. Hierdurch wird gewährleistet, daß nach dem Abtrennen der einzelnen
Abschnitte der zackige Perforationsrand auf der zu kopierenden Karteikarte nicht
als entsprechend gezackte schwarze Linie auftritt, weil der Perforationsrand außerhalb
der Kopierfläche zur Anlage kommt.
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Die Wahl des Farbaufdruckes kann in Abhängigkeit von den jeweils verwendeten
Kopierautomaten gewählt werden; im allgemeinen werden jedoch Pastelltöne bevorzugt,
die praktisch nicht kopierfähig sind. Unter diesen haben sich hellblaue Farbtöne
als besonders kopierungeeignet herausgestellt.
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Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die
Merkmale der Unteransprüche und die übrigen Anmeldungsunterlagen beschrieben.
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Anhand der Zeichnung wird nachfolgend ein Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Kopiervorlage dargestellt.
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Die in der Zeichnung dargestellte Kopiervorlage hesteht aus einem
rechteckigen, längsgestreckten Pappestreifen, der den Träger 1 bildet. Die äußeren
Ränder 5 des Trägers 1 sind schnittglatt ausgebildet, d.h., der Träger weist saubere,
scharfe Kanten auf, die beim späteren Kopieren keine Schatten werfen.
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Im Abstand zur oberen Schnittkante 5a ist parallel zu dieser eine
erste Perforation 3a angeordnet, die sich über die gesamte Breite des Trägers 1
erstreckt. Weitere Perforationen 3b,c,d laufen in jeweils gleichen Abständen parallel
zur ersten Perforation 3a.
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Der Abstand zwischen den Perforationen 3a,b bzw. 3b,c bzw. 3c,d ist
größer als die entsprechende Breite der später herzustellenden Karteikarten, wie
nachstehend noch näher erläutert werden wird.
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An die untere Perforation 3d schließt sich ein Haltesteg 4 an, der
dazu dient, den Träger 1 beim Beschriften in einer Maschine auch dann noch sicher
in dieser zu halten, wenn der unterste Abschnitt ld des Trägers 1
beschriftet
wird.
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Der Haltesteg 4 kann beispielsweise gleichzeitig auch als Fläche für
Werbeaufdrucke benutzt werden.
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Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ergeben sich durch die Perforationen
3a bis 3d drei gleichgroße Abschnitte 1b,1c, 1d des Trägers 1, während der oberste
Abschnitt 1a zwar eine gleiche Länge, jedoch eine geringere Breite als die übrigen
Abschnitte ib bis 1d aufweist.
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Die einzelnen Abschnitte 1a bis 1d des Trägers 1 sind mit parallel
zu den seitlichen Rändern verlaufenden Linien 6 bedruckt, wobei die Abschnitte 1b
bis 1d mit gleichem Linienverlauf bedruckt sind. Anhand des Abschnittes 1b wird
dieser nachfolgend beschrieben.
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In geringem Abstand zu den randseitigen Perforationen 3a,3b verläuft
jeweils eine Linie 6a,b zwischen den seitlichen Rändern des Trägers 1. Im Abstand
zur oberen Linie 6a verläuft parallel eine zweite Linie 6c.Im Abstand zum linken
Rand Sb des Trägers 1 verläuft zwischen den endseitigen Linien 6a und 6b lotgerecht
eine Verbindungslinie 6d; wiederum parallel zu dieser erstreckt sich im Abstand
zum gegenüberliegenden Rand 5c des Trägers 1 eine Hilfslinie 6e zwischen den Linien
6a und 6c. Schließlich verlaufen noch von der unteren Linie 6b in gleichem Abstand
zu deren Mitte zwei kurze Linienabschnitte 6f,6g, die endseitig über eine Verbindungslinie
6h
verbunden sind und mit dem gegenüberliegenden Teilabschnitt der Linie 6b einen Kasten
bilden.
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Der obere Abschnitt la ist praktisch identisch aufgebaut, jedoch fehlt
die obere Linie 6a, diese wird praktisch durch den oberen Rand 5a des Trägers 1
ersetzt.
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Sämtliche Linien sind sehr dünn und in einer hellblauen Farbe ausgeführt,
die nicht kopierbar ist.
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Die erfindungsgemäße Kopiervorlage wird nun insgesamt in die Schreibmaschine
gesteckt und die einzelnen Abschnitte 1a bis d nacheinander in der gewünschten Weise
beschriftet.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß die durch
die Linien 6b, 6f, 6g, 6h begrenzte Fläche unbeschrieben bleibt. Durch die Anordnung
des unteren Haltestegs 4 ist es völlig unproblematisch, auch den unteren Trägerabschnitt
le zu beschriften, ohne daß der Träger 1 insgesamt in der Schreibmaschine verschoben
wird.
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Nach dem Beschriften werden die einzelnen Abschnitte 1a bis 1d durch
Trennung an den Perforationen separiert und dienen dann als Kopiervorlage für die
Herstellung entsprechender Karteikarten.
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Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, daß die Breite der Kopiervorlagen
bzw. der jeweiligen Abschnitte la bis 1d zwischen den entsprechenden Perforationen
größer ist als die Breite der herzustellenden Karteikarten. Deren Breite entspricht
im Ausführungsbeispiel dem Abstand der Linien 6a, b. Hierdurch wird gesichert, daß
die zickzackförmigen Perforationsränder nicht mitkopiert werden, wenn der entsprechende
Abschnitt auf das Kopiergerät gelegt wird, und so keine unerwünschten Abdrucke auf
der herzustellenden Karteikarte verursachen. Die Vorlage kann ohne weiteres auf
das Kopiergerät aufgelegt und kopiert werden, wobei ein zweiter wesentlicher Vorteil
der erfindungsgemäßen Vorlage deutlich wird, da nämlich durch die Wahl kopierunfähiger
Drucklinien auf den einzelnen Abschnitten eine Kopie hergestellt werden kann, auf
der diese Linien nicht mehr sichtbar sind, so daß eine völlig neutrale,saubere Kopie
herstellbar ist.
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Es wird jetzt auch deutlich, warum der obere Abschnitt la etwas schmaler
ausgebildet sein kann als die übrigen Abschnitte 1b bis 1d. Der Abschnitt 1a weist
nämlich nur eine Perforationskante 3a auf, während die gegenüberliegende Kante durch
den schnittglatten Rand 5a des Trägers 1 gebildet wird, der ohnehin keine Schatten
beim Kopieren hinterläßt. Andererseits ist auch ein Aufdruck der oberen Linie 6a
im Bereich des oberen Abschnittes 1a nicht nötig, weil das durch die Linien 6a,
b,c,d gebildete Beschriftungsfeld auf den Abschnitten 1b bis 1d beim oberen Abschnitt
la durch die Linien 6b, c,d im Zusammenwirken mit der äußeren Kante 5a gebildet
wird.
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Die Verwendung der erfindungsgemäßen Kopiervorlage ermöglicht ein
rationelles, schnelles, sicheres und sauberes Aufnehmen und Kopieren. Der Träger
1 ist dabei beispielsweise auch als Endlospapier herstellbar.
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Erfindungsgemäß ist es auch möglich, ihn beispielsweise doppelt so
breit auszubilden, so daß jeweils zwei Abschnitte nebeneinander und jeweils vier
Abschnitte untereinander angeordnet sind, so daß insgesamt auf einem Träger acht
Abschnitte zur Verfügung stehen.
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Dann ist der Rand 5c nicht mehr als Rand ausgebildet, sondern wird
von einer Perforation zwischen den jeweils nebeneinander angeordneten Abschnitten
dargestellt.
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Das dargestellte Ausführungsbeispiel kann insbesondere hinsichtlich
der Anordnung der Perforationen und der Liniengestaltung beliebig variiert werden.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel dient der durch die Linien 6b,6f,6g
und 6h gebildete Kasten im unteren, mittleren Bereich jedes Abschnittes 1a bis ld
dazu, daß später die kopierte Karteikarte an dieser Stelle gelocht wird und auf
die Sicherungsstange des Katalogkastens aufgeschoben werden kann. Der Person, die
die Kopiervorlage beschriftet, gibt der auf der Vorlage aufgedruckte Kasten zuvor
aber den Hinweis, diese Stelle nicht zu beschriften, so daß später nicht eine Lochung
an dieser Stelle angeordnet ist, die beschriftet ist.
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Entsprechend können weitere Freiflächen oder in bestimmter Weise zu
beschriftende Flächen durch entsprechende Linien oder Färbungen des Trägers 1 gekennzeichnet
sein.
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