DE3404663A1 - Verglasung fuer fenster, bausatz zur nachtraeglichen herstellung einer solchen verglasung und verfahren zur herstellung der verglasung - Google Patents
Verglasung fuer fenster, bausatz zur nachtraeglichen herstellung einer solchen verglasung und verfahren zur herstellung der verglasungInfo
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Description
GLASBAU HAHN GMBH + CO,KG., 6000 Frankfurt 1
Verglasung für Fenster, Bausatz zur nachträglichen Herstellung einer solchen Verglasung und
Verfahren zur Herstellung der Verglasung
Die Erfindung betrifft eine Verglasung für Fenster, insbesondere Schaufenser, bestehend aus einer bereits
vorhandenen, in ihrer Halterung verbleibenden, ein- oder mehrschichtigen Glasscheibe und mindestens einer Vorsatzscheibe,
die durch eine am äußeren Rand der vorhandenen Scheibe angebrachte rahmenförmige Zwischenlage an der
vorhandenen Glasscheibe mit Hilfe eines Klebemittels angebracht ist. Sie befaßt sich auch mit einem Bausatz zur
nachträglichen Herstellung einer Verglasung für Fenster, insbesondere Schaufenster, mit verbesserten physikalisehen
Eigenschaften, wie Wärmedurchlässigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Bruchfestigkeit usw. aus einer bereits vorhandenen,
in ihrer Halterung verbleibenden, ein- oder mehrschichtigen Glasscheibe, enthaltend mindestens eine Vorsatzscheibe,
und mindestens eine am äußeren Rand der vorhandenen Scheibe angebrachte rahmenförmige Zwischenlage,
die mit Hilfe eines Klebemittels unmittelbar untereinander verbindbar und an der vorhandenen Glasscheibe anbringbar
sind. Die Erfindung betrifft schließlich ein Verfahren zur Herstellung einer Verglasung der oben angegebenen Art.
Es ist bereits eine Verglasung der eingangs erwähnten Art bekannt (DE-OS 30 k5 060), die durch Aufkleben
einer Vorsatzscheibe auf eine in ihrer Halterung befindliche Scheibe hergestellt wird, wobei eine rahmenförmige
Zwischenlage aus Metall verwendet wird. Als Klebemittel werden elastische Klebstoffe zur Befestigung
der Zwischenlage und der Glasscheibe verwendet. Wenn eine solche Verglasung aus einer bereits vorhandenen einge-
bauten Glasscheibe hergestellt wird, läßt sich auf diese Weise eine Isolierverglasung herstellen, bei
der keine Demontagekosten anfallen und ein Teil der Materialkosten entfällt und zwar im Vergleich zu dem
Fall, daß eine neue Isolierglasscheibe eingebaut würde.
Die Verwendung einer rahmenförmigen Zwischenlage
aus Metall hat jedoch, abgesehen von der problematischen Metall-Glas-Klebeverbindung den Nachteil, daß
der optische Eindruck der Glasscheibe gestört wird. Weiterhin stellt sich die Frage, ob bei der bekannten
Verglasung die hohen Scherkräfte aufgefangen werden können, welche durch das hohe Gewicht infolge der großen
Abmessungen der Glasscheibe und deren Dicke bedingt sind.
Es ist auch schon ein Verfahren beschrieben worden (DE-OS 30 14 090), nach dem sich einfach verglaste Fenster
in Doppelglasfenster umarbeiten lassen sollen, indem die zusätzliche Glasscheibe auf die vorhandene Glasscheibe
unter Verwendung von Plexiglasabstandsleisten durch Aufkleben aufgebracht wird. Da das dabei verwendete
Klebemittel zum Trocknen eine lange Zeit braucht, besteht die Gefahr, daß es Dämpfe an den Raum zwischen
den beiden Glasscheiben abgibt, was zu einer für die Langlebigkeit nachteiligen Verunreinigung des Zwischenraumes
führen kann. Außerdem sind die Ausdehnungskoeffizienten zwischen Plexiglas und Glas unterschiedlich, so1 daß das
beschriebene Verfahren nur für Verglasungen in kleinsten Abmessungen angewandt werden könnte. Darüber hinaus müßte
die zusätzliche Glasscheibe für lange Zeit bis zum Aushärten des Klebemittels in der entsprechenden Lage gehalten
werden, wodurch dieses beschriebene Verfahren sich als aufwendig erweist. Bei großen Glasscheiben, beispielsweise
Schaufensterscheiben, würden ferner aufgrund der Abmessungen und größeren Material stärken wegen der unter-
schiedlichen Ausdehnungskoeffizienten von Glas und Plexiglas nicht nur unerwünscht große Spannungen
auftreten, sondern es könnten vor allem auch die durch das Gewicht bedingten Kräfte durch die aus
Plexiglas gebildete Zwischenlage nicht aufgefangen werden.
Das beschriebene Verfahren zur Umarbeitung einfach verglaster Fenster in Doppelglasfenster mit Hilfe
von Plexiglasabstandsleisten (DE-OS 30 14 090) könnte zwar zu optisch weitestgehend einwandfreien Verglasungen
führen, jedoch ist die Umarbeitung selbst problematisch und auch nur auf kleinere Fenster beschränkt.
Die eingangs erwähnten bekannten Verglasungen (DE-OS 30 45 060) könnten zwar einen Teil der Nachteile
vermeiden, wenn die rahmenförmige Zwischenlage aus Stahl bestehen würde, da Stahl und Glas etwa gleiche
Ausdehnungskoeffizienten aufweisen. Aus Kosten- und Gewichtsgründen wird jedoch für die Zwischenlage
im allgemeinen Aluminium verwendet. Mit Zwischenlagen aus Aluminium lassen sich wesentlich größere Kräfte als
durch Plexiglas übertragen, so daß Scheiben mit größeren Abmessungen umgearbeitet werden können. Um den
Nachteil des nur langsam erstarrenden Klebemittels zu vermeiden, könnten Heizdrähte bei den Klebestellen
eingelegt werden. Das Einlegen solcher Heizdrähte wäre jedoch aufwendig und würde den Herstellungsvorgang
verteuern.
Es bleibt ferner fraglich, ob die oben beschriebenen Verglasungen und Verfahren geeignete Bausätze ermöglichen,
mit denen sich an fest eingebauten Ein- oder Mehrfachscheiben Vorsatzscheiben anbringen lassen.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Verglasung der eingangs erwähnten Art anzugeben, die
sich mit einfachem Aufwand herstellen läßt, und einen
Bausatz zu schaffen, der eine solche Verglasung in einfacher Weise ermöglicht, und ein Verfahren anzugeben,
nach dem diese Verglasung ohne großen Aufwand hergestellt werden kann.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird bei der Verglasung für Fenster dadurch gelöst, daß die
rahmenförmige Zwischenlage aus Glas besteht und daß das Klebemittel ein transparentes, durch äußere Einwirkung,
beispielsweise Strahlung, schnell aushärtbares Klebemittel ist.
Entsprechend ist der Bausatz zur nachträglichen Herstellung einer solchen Verglasung für Fenster durch
die gleichen Merkmale gekennzeichnet.
Ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Verglasung ist dadurch gekennzeichnet, daß zunächst die
rahmenförmige Zwischenlage auf der vorhandenen Scheibe oder der Vorsatzscheibe mit Hilfe eines durch äußere
Einwirkung, beispielsweise Strahlung, schnell aushärtbaren Klebemittels aufgeklebt wird, daß das Klebemittel
mit Hilfe der äußeren Einwirkung rasch ausgehärtet wird, daß dann an der freiliegenden Fläche der Zwischenlage
die andere Scheibe mit ebenfalls dem durch äußere Einwirkung aushärtbaren Klebemittel festgeklebt
wird und daß das durch äußere Einwirkung aushärtbare Klebemittel ausgehärtet wird.
Durch die Verwendung eines durch äußere Einwirkung schnell aushärtbaren Klebemittels läßt sich die Verklebung
leicht und schnell sowie zuverlässig durchführen. Sobald die zusätzliche Scheibe bzw. die Zwischenlage in
ihre endgültige Position gebracht ist, wird durch die äußere Einwirkung der Klebevorgang schnell beendet.
Da die Zwischenlage aus Glas besteht, kann die Ein-
wirkung der Strahlung von der gleichen Seite sowohl
beim Aufkleben der Zwischenlage als auch beim Aufkleben der zusätzlichen Scheibe erfolgen. Durch die Verwendung
der Glas-Glas-Verklebung wird eine Verbindung zwisehen der ursprünglichen Glasscheibe und der Zwischenlage
bzw. zwischen der Zwischenlage und der zusätzlichen Glasscheibe geschaffen, welche ohne weiteres die
hohen Scherkräfte aufnehmen kann. Mechanische Spannungen bei Erwärmung der Glasscheiben können kaum auftreten,
da sowohl die Scheiben als auch die Zwischenlage den gleichen Ausdehiaungskoeffizienten aufweisen. Es ergeben
sich aber nicht nur Verbindungen, die in der Lage sind, hohe Scherkräfte aufzunehmen und die in einfacher
Weise hergestellt werden können, sondern durch die Verwendung der aus Glas bestehenden rahmenförmigen Zwischenlage
wird der optische Eindruck der vorhandenen Scheibe kaum beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung erfolgt
auch nicht durch das Klebemittel, da dieses transparent ist und somit vom Betrachter der Scheibe nicht
wahrgenommen werden kann.
Der erfindungsgemäße Bausatz läßt einfache Herstellung und einfachen Transport der Teile zu, die ein nachträgliches
Umrüsten ohne weiteres ermöglichen.
Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht eine einfache Montage der Zwischenlage bzw. der Vorsatzscheibe,
ohne daß der optische Eindruck der fertigen Verglasung für Fenster, insbesondere Schaufenster größerer Abmessungen,
beeinträchtigt ist.
Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Unteransprüche gekennzeichnet. Eine Weiterbildung der erfindungegemäßen
Verglasung besteht darin, daß vorhandene Scheiben durch Aufbringung einer oder mehrerer
zusätzlicher Scheiben einbruchhemmend werden. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die vorgesetzte
Scheibe oder die vorgesetzten Scheiben aus sehr widerstandsfähigem
Sicherheitsglas ausgeführt sind und in den entstandenen Raum zwischen den Scheiben andere
zusätzliche Kunststoffplatten oder dünne schlagfeste Materialien zur Einbruchhemmung eingebracht werden.
Auch können bereits vorhandene mehrschichtige einbruchhemmende Scheiben auf diese Weise noch einbruchhemmender
gemacht werden. Diese Weiterbildung ist insofern besonders interessant, weil die Schaufensterscheiben
einer Reihe von Geschäften (wie Juwelier-, Foto-, Pelz-, Uhren- und Schmuckgeschäften, aber auch Apotheken, usw.
soMfie überfallgefährdete Fenster von Bankschalteranlagen,
Konferenzräumen und dergleichen) bereits aus Verbundsicherheitsglas bestehen, aber dem heutigen Sicherheitsbedürfnis
nicht mehr gerecht werden, insbesondere auch deshalb, weil neuerdings vom Verband der Sachversicherer
die einbruchhemmenden Klassen EH 1-3 festgelegt wurden und extrem hohe Anforderungen an
die Durchbruchfestigkeit der Scheibe gestellt werden.
Durch die erfindungsgemäße Verglasung ist es insbesondere aufgrund der scherfesten Klebefuge möglich,
vorhandene Sicherheitsscheiben eingebaut zu lassen und durch das Davor- bzw. Dahintersetzen von einer
oder mehreren schweren Scheiben eine derartige Ver-Stärkung zu erreichen, daß die Einbruchshemmungsklasse
oder eine höhere Klasse erreicht wird.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung bestehen darin, daß die zusätzliche Glasscheibe
aus getöntem Glas oder Sicherheitsglas besteht. Damit ist mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens
nicht nur eine Isolierglasscheibe, sondern auch eine getönte Scheibe, z.B. als Licht- oder Sonnenschutz
herstellbar.
Besonders vorteilhaft läßt sich die erfindungsgemäße Verglasung dann herstellen, wenn der Aushärtezeitpunkt
durch Einwirkung einer äußeren Strahlung, beispielsweise Ultra-Violettstrahlung, bestimmt werden
kann. Es können dann die Scheibe bzw. die rahmenförmige Zwischenlage zunächst punktförmig befestigt
werden, und es kann anschließend an der Stelle, an der die Zwischenlage bzw. die Vorsatzscheibe angedrückt
werden, jeweils die erforderliche Aushärtung des Klebemittels vorgenommen werden.
Die Erfindung wird an Hand der nachstehenden Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
F I G . 1 eine Verglasung mit einer in einem Rahmen gehalterten Glasscheibe, auf die außen eine
Vorsatzscheibe aufgesetzt ist und
F I G . 2 eine Verglasung mit einer mehrschichtigen in einem Rahmen gehalterten Glasscheibe mit außen
und innen angebrachten Vorsatzscheiben.
Bei der Verglasung nach FIG. 1 wird die vorhandene Glasscheibe 3 von einem Rahmen oder einer Halterung
6 gehalten. Auf der Glasscheibe ist mit Hilfe eines Klebemittels 4 befestigt eine rahmenförmige Zwischenlage
1 vorgesehen. Auf dieser rahmenförmigen Zwischenlage
1 ist mit Hilfe von Klebemittel 4 eine Vorsatzscheibe 2 aufgebracht und mit der Zwischenlage verklebt.
Die Zwischenlage 1 besteht aus dem gleichen Material wie die vorhandene Glasscheibe 3 und die Vorsatzscheibe
2. Als Klebemittel 4 ist ein transparenter Kleber verwendet, der sehr schnell aufgrund einer äußeren
intensiven Strahlung, beispielsweise UV-Strahlung, aushärtet. Die Außenkante der Zwischenlage 1 stimmt ungefähr
mit der Außenkante der Vorsatzscheibe 2 überein, sie kann Jedoch etwas über die Außenkante der
"" : 340A663
Zwischenlage 1 hinausragen, so daß zwischen der Glasscheibe
3 und der Vorsatzscheibe 2 eine Nut entsteht. Die Außenkante der Zwischenlage 1 kann jedoch auch
über die Außenkante der Vorsatzscheibe 2 hinausragen. Zur Abdichtung der Klebestellen kann eine transparente
Masse 5 vorgesehen sein, welche einen optischen Brechungsindex aufweist, der dem der Glasscheiben 2 und/
oder 3 entspricht. Vorzugsweise wird die transparente Masse 5 in die Nut zwischen der Vorsatzscheibe und der
vorhandenen Glasscheibe eingebracht.
In dem Raum zwischen den beiden Glasscheiben kann ein Mittel zur Luftentfeuchtung vorgesehen sein. Der
Raum zwischen den beiden Scheiben wird vorzugsweise mit trockener Luft oder einem anderen Gas gefüllt. Die
Vorsatzscheibe 2 kann aus getöntem oder veredeltem Glas oder auch aus Sicherheitsglas bestehen.
Insbesondere bei der Umrüstung auf einbruchhemmende Verglasung kann der freistehende Rand der Scheibe 3 mit
einer Auflage, z.B. aus Metall, verstärkt werden, die durch eine elastische Klebemasse fixiert wird. Diese
Auflage kann auch Z-förmig ausgebildet sein und dann zusätzlich auf Scheibe 2 verklebt sein. Auf diese Weise
wird der Randbereich erheblich verstärkt, der bei einem gezielten Angriff mit Axt oder Spaten an dieser Stelle
verwundbar sein könnte.
Bei der in FIG. 2 dargestellten Verglasung sind auf beiden Seiten der vorhandenen Scheibe 3 Vorsatzscheiben
2 angebracht und zwar jeweils unter Verwendung einer Zwischenlage 1. Die dort dargestellte vorhandene
Scheibe ist mehrschichtig. Dabei ist in dem Zwischenraum zwischen einer Vorsatzscheibe und der
vorhandenen Scheibe eine Kunststoffscheibe 8 eingebracht.
Die Vorsatzscheibe 2 und die Zwischenlage 1 stellen einen Bausatz dar, der am Ort der Herstellung die passenden Maße erhält und am Ort der vorhandenen Scheibe nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ohne weiteres
montiert werden kann.
Zweckmäßig enthält die Vorsatzscheibe 2 Abmessungen, die nach ihrer Montage die Zugänglichkeit zu
Glashalteleisten 7 am Rahmen 8 gewährleisten. 10
In den Zwischenraum zwischen den beiden Scheiben 2 und 3 kann wie bereits oben erwähnt eine Kunststoffscheibe
8 eingebracht sein, die nur in dieser geschützten Form in Schaufensterbereich eingesetzt werden kann.
Dieser Kunststoff ist im hohen Maße schlagfest, oder er kann auch als UV-Filter ausgebildet sein, um ausgelegte
Ware vor Diebstahl oder dem Verbleichen zu schützen. In dem Raum zwischen den beiden Scheiben
können zur Ausbildung als Sicherheitsscheiben Alarmdrahtschlaufen
eingelegt werden, oder es ist auch das Einbringen eines Gitterwerkes möglich. Die im Raum
zwischen den beiden Scheiben eingestellten Materialien sind jeweils absolut gegen Witterungseinflüsse, Verkratzen,
Korrosion oder ähnliches geschützt.
Werden mehrere Vorsatzscheiben 2 an einer vorhandenen Scheibe 3 angebracht, so entstehen dadurch mehrere
Hohlräume, und es ist möglich, in einer Verglasung Kunststoff, Verbundglas, Alarmglas, Gitterwerk und
ähnliches zu verwenden, was die Einbruchhemmung der Scheibeneinheit erheblich vergrößert, weil jedes der
unterschiedlichen Materialien nur mit besonderem Werkzeug zerstört werden kann.
Um die in FIG. 1 beschriebene Verglasung herzustellen,
wird zunächst die vorhandene Scheibe gereinigt. Es wird dann die rahmenförmige Zwischenlage mit Hilfe eines
durch UV-Strahlung schnell aushärtbaren Klebemittels auf der vorhandenen Scheibe angeklebt. Dabei wird die
rahmenförmige Zwischenlage in ihrer Position von außen
gehaltert. Das Klebemittel wird dann mit Hilfe von UV-Strahlung rasch ausgehärtet. Dabei werden unter Umständen erst einige Stellen punktartig ausgehärtet, und
dann wird umlaufend um den Umfang der Zwischenlage herum ausgehärtet. An der freiliegenden Fläche der
Zwischenlage wird die Vorsatzscheibe 2 mit Hilfe des durch UV-Strahlung aushärtbaren Klebemittels angeklebt,
wobei sie zunächst noch von außen in ihrer Lage gehaltert ist. Durch Einwirkung von UV-Licht wird
das Klebemittel zunächst punktweise dann um den ganzen Umfang der Vorsatzscheibe herum ausgehärtet, bis
der Raum zwischen vorhandener Scheibe und Vorsatzscheibe hermetisch abgedichtet ist. Bei diesem Vorgang
kann der Raum zwischen den beiden Scheiben durch trockene Luft oder auch durch ein Gas gefüllt werden,
um damit eine Isolierverglasung herzustellen. Selbstverständlich kann die Zwischenlage" auch vor dem Einbau
beim Zuschneiden der Vorsatzscheibe an der Vorsatzscheibe angebracht werden, so daß dann nur noch
die mit der Zwischenlage versehene Vorsatzscheibe an der vorhandenen Scheibe angebracht werden muß.
- Leerseite
Claims (32)
1. Verglasung für Fenster, insbesondere Schaufenster,
bestehend aus einer bereits vorhandenen, in ihrer HaI-terung verbleibenden ein- oder mehrschichtigen Glasscheibe
und mindestens einer Vorsatzscheibe, die durch eine am äußeren Rand der vorhandenen Scheibe angebrachte
rahmenförmige Zwischenlage an der vorhandenen Glasscheibe mit Hilfe eines Klebemittels angebracht ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die rahmenförmige Zwischenlage (1) aus Glas besteht und daß das Klebemittel (4) ein transparentes, durch
äußere Einwirkung, beispielsweise Strahlung, schnell aushärtbares Klebemittel ist.
2. Verglasung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vorhandene Glasscheibe (3), die Vorsatzscheibe
(2) und die Zwischenlage (1) einen luftdicht abgeschlossenen Raum bilden, der Mittel zur Luftentfeuchtung enthält.
3. Verglasung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsatzscheibe (2) aus getöntem Glas besteht.
4. Verglasung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorsatzscheibe (2) aus vergütetem Glas besteht. 30
5. Verglasung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorsatzscheibe (2) aus Sicherheitsglas besteht.
6. Verglasung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Vorsatzscheiben (2) angebracht sind.
7. Verglasung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 mit einer bereits eingebauten Glasscheibe,
dadurch gekennzeichnet, daß die Außenkante der Zwischenlage (1) und/oder die Außenkante der Vorsatzscheibe (2) sich nahe bei der
die eingebaute Glasscheibe (3) haltenden Vorrichtung (6) befindet, wobei jedoch der Abstand zu der haltenden
Vorrichtung (6) die Zugänglichkeit des Rahmens gewährlei stet.
8. Verglasung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem durch die Scheiben (2 und 3) und die Zwischenlage
(1) gebildeten Raum eine Kunststoffscheibe vorgesehen
ist.
9. Verglasung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß in dem durch die Scheiben (2 und 3) und die Zwischenlage (1) gebildeten Raum eine Sicherheitsscheibe mit einer
Alarmdrahtschlaufe vorgesehen ist.
10. Verglasung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,' dadurch gekennzeichnet,
daß in dem durch die Scheiben (2 und 3) und die Zwischenlage (1) gebildeten Raum ein Drahtgitter vorgesehen ist.
11. Verglasung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die äußeren Klebestellen mit einer Masse (5) überzogen sind, die einen dem Glas entsprechenden optischen
Brechungsindex aufweist.
12. Verglasung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein durch UV-Licht aushärtendes Klebemittel verwendet
wird.
13. Verglasung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der verbleibende freie Rand der vorhandenen Scheibe (3) und/oder der Vorsatzscheibe bzw. -scheiben (2) durch
eine elastisch aufgeklebte feste Auflage verstärkt sind.
14. Bausatz zur nachträglichen Herstellung einer Verglasung für Fenster, insbesondere Schaufenster, mit
verbesserten physikalischen Eigenschaften, wie Wärmedurchlässigkeit,
Lichtdurchlässigkeit, Bruchfestigkeit usw. aus einer bereits vorhandenen, in ihrer Halterung
verbleibenden ein- oder mehrschichtigen Glasscheibe, enthaltend mindestens eine Vorsatzscheibe, und mindestens
eine am äußeren Rand der vorhandenen Scheibe angebrachte rahmenförmige Zwischenlage, die mit Hilfe eines
Klebemittels unmittelbar untereinander verbindbar und an der vorhandenen Glasscheibe anbringbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenlage (1) aus Glas besteht und daß das Klebemittel ein transparentes, durch äußere Einwirkung,
beispielsweise Strahlung, schnell aushärtbares Klebe-,
mittel (4) ist.
15. Bausatz nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die vorhandene Glasscheibe (3), die Vorsatzscheibe
(2) und die Zwischenlage (1) einen luftdicht abgeschlossenen Raum bilden, der Mittel zur Luftentfeuchtung enthält.
16. Bausatz nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsatzscheibe (2) aus getöntem Glas besteht.
17. Bausatz nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorsatzscheibe (2) aus vergütetem Glas besteht.
18. Bausatz nach einem der Ansprüche 14 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsatzscheibe (2) aus Sicherheitsglas besteht.
19. Bausatz nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Vorsatzscheiben (2) angebracht sind.
20. Bausatz nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenkante der Zwischenlage (1) und/oder die Außenkante der Vorsatzscheibe (2) sich nahe bei der die
eingebaute Glasscheibe (3) haltenden Vorrichtung (6) befindet, wobei jedoch der Abstand zu der haltenden Vorrichtung
(6) die Zugänglichkeit des Rahmens gewährleistet.
21. Bausatz nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß in dem durch die Scheiben (2 und 3) und die Zwischenlage (1) gebildeten Raum eine Kunststoffscheibe vorgesehen
ist.
22. Bausatz nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß in dem durch die Scheiben (2 und 3) und die Zwischenlage (1) gebildeten Raum eine Sicherheitsscheibe mit
einer Alarmdrahtschlaufe vorgesehen ist.
23. Bausatz nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß in dem durch die Scheiben (2 und 3) und die Zwischenlage (1) gebildeten Raum ein Drahtgitter vorgesehen ist.
5
24. Bausatz nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die äußeren Klebestellen mit einer Masse (5) überzogen sind, die einen dem Glas entsprechenden optischen
Brechungsindex aufweist.
25. Bausatz nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß ein durch UV-Licht aushärtendes Klebemittel verwendet wird.
26. Bausatz nach einem der Ansprüche 14 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
daß der verbleibende freie Rand der vorhandenen Scheibe (3) und/oder der Vorsatzscheibe bzw. -scheiben (2)
durch eine elastisch aufgeklebte feste Auflage verstärkt sind.
27. Verfahren zur Herstellung einer Verglasung nach einem der Ansprüche 1 bis 13»
dadurch gekennzeichnet, daß zunächst die rahmenförmige Zwischenlage auf der
vorhandenen Scheibe oder der Vorsatzscheibe mit Hilfe eines durch äußere Einwirkung, beispielsweise Strahlung,
schnell aushärtbare Klebemittel aufgeklebt wird, daß das Klebemittel mit Hilfe der äußeren Einwirkung rasch
ausgehärtet wird, daß dann an der freiliegenden Fläche der Zwischenlage die andere Scheibe mit ebenfalls dem
durch äußere Einwirkung aushärtbaren Klebemittel festgeklebt wird und daß das durch äußere Einwirkung
aushärtbare Klebemittel ausgehärtet wird.
28. Verfahren nach Anspruch 27.
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenlage zunächst an der vorhandenen ein- oder mehrschichtigen Glasscheibe festgeklebt wird,
daß das Klebemittel durch äußere Einwirkung ausgehärtet wird, daß die Vorsatzscheibe an der Zwischenlage
festgeklebt wird und daß das Klebemittel zwischen der Zwischenlage und der Vorsatzscheibe durch äußere
Einwirkung ausgehärtet wird.
10
10
29. Verfahren nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rahmenförmige Zwischenlage zunächst an der Vorsatzscheibe mit Hilfe eines durch äußere Einwirkung
aushärtbaren Klebemittels festgeklebt wird, daß das Klebemittel durch äußere Einwirkung ausgehärtet wird,
daß die Vorsatzscheibe mit der daran befestigten Zwischenlage an der vorhandenen ein- oder mehrschichtigen
Glasscheibe angeklebt wird und daß das Klebemittel zwi- -£0 „*>chen der Zwischenlage und der vorhandenen Glasscheibe
mit Hilfe von äußerer Einwirkung ausgehärtet wird.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aushärtung des Klebemittels umlaufend an der Zwischenlage durchgeführt wird.
31. Verfahren zur Herstellung einer Verglasung
nach einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Verklebung zwischen der Zwischenlage und einer
der Scheiben zunächst punktförmig ausgeführt wird.
32. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein durch UV-Licht schnell aushärtendes Klebemittel verwendet wird.
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|---|---|---|---|
| DE19843404663 DE3404663C2 (de) | 1984-02-10 | 1984-02-10 | Verglasung für Fenster und Verfahren zur Herstellung der Verglasung |
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|---|---|---|---|
| DE19843404663 DE3404663C2 (de) | 1984-02-10 | 1984-02-10 | Verglasung für Fenster und Verfahren zur Herstellung der Verglasung |
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| DE3404663C2 DE3404663C2 (de) | 1989-03-16 |
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| DE19843404663 Expired DE3404663C2 (de) | 1984-02-10 | 1984-02-10 | Verglasung für Fenster und Verfahren zur Herstellung der Verglasung |
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