DE2405364A1 - Vorrichtung zur abfallbefoerderung von abfallsammelwagen zu einem transportfahrzeug fuer abfallprodukte - Google Patents
Vorrichtung zur abfallbefoerderung von abfallsammelwagen zu einem transportfahrzeug fuer abfallprodukteInfo
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Description
Hünc-hen, den 4.Febr. 1974
Meine Akte:PGm 1187/88
Anmelder: Sten Esse Torgild IDOFFSSOW Kövlinge
S-310 26 V a 1 1 b e r g a /Schweden
S-310 26 V a 1 1 b e r g a /Schweden
"Vorrichtung zur Abfallbeforderung von Abfallsammelwagen zu einem
Transportfahrzeug für Abfallprodukte"
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abfallbeforderung
von Abfallsammelwagen zu einem Transportfahrzeug mit einem Container, der ausgelegt ist, um in an sich bekannter Weise die Abfallprodukte
zusammenzupressen, wobei das Fahrzeug den geförderten Abfall zu einer Abfallhalde bringen soll.
Beim Abfalltransport ist das Sammeln des Abfalles mit Abfallsammelwagen
und der Transport zu Abfallplätzen allgemein bekannt. Die Abfallprodukte werden von den Sammelwagen auf diese Plätze entleert
und nach und nach in spezielle Transportfahrzeuge befördert, die
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Container besitzen um den Abfall zusammenzupressen und damit eine
grössere Ladekapazität zu erhalten. Diese Transportfahrzeuge sollen den Abfall zu Abfallhalden transportieren, wo die endgültige Entleerung
der Produkte stattfindet.
Es sind heute Sammelplätze bekannt, die insbesondere mindestens einen stationären Silo, und in direkter Nachbarschaft eine Fahrzeugrampe
besitzen, die so ausgelegt ist, daß die Abfallsammelwagen in den Silo entleert werden können. Darüberhinaus ist der Silo
so aufgestellt, daß Transportfahrzeuge darunter fahren können, wobei die gesammelten Abfallprodukte in die Fahrzeuge entleert werden
können durch Schwerkraft oder mit Hilfe von Druck. Bei der Benutzung von Sammelplätzen dieser Art, anstatt daß Abfallsammelwagen
direkt zu Abfallhalden gefahren werden, erzielt man verschiedene Vorteile. Insbesondere werden die Fahrtwege durch die
AbfallSammelwagen verkürzt, was niedrigere Kosten verursacht.
Darüberhinaus werden die Hauptstrassen, die zu den Abfallhalden führen, bezüglich des Verkehrs entlastet; hinzu kommt, daß die Abfallhalden
oft weit von den dichten Ansiedlungen, wo die Abfallprodukte gesammelt v/erden, entfernt liegen.
Jedoch sind derartige bekannte Sammelplätze sehr aufwendig in der Anlage und blockieren große Baugrundstücke, die üblicherweise
ausserhalb der dichten Ansiedlungen liegen. Darüberhinsaus sind diese Abfallplätze als stationär anzusehen und es ist unrealistisch
dieselben ohne ausgedehnte Anlage-und Wiedereinrichtungsarbeiten zu
verlegen, wenn zukünftige Erfordernisse das verlangen. Zweck der Erfindung ist es, unter Vermeidung dieser Nachteile einen Platz
zu schaffen, der insbesondere die Abfallbeseitigung bei niedrigen Einrichtungskosten gestattet, wobei der Platz nach Bedarf verlegt
409832/0403 " 3 "
werden kann. Die Erfindung gestattet darüberhinaus die Beförderung
von Abfallprodukten in Ansiedlungen, Dörfern usw., wodurch eine weitere Verkürzung der Transportwege der Abfallsammelwagen
erzielt wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung benötigt eine Fläche, die nicht größer ist als 4 χ 2o Meter, also eine sehr kleine
Fläche im Vergleich mit dem Platz von Baugrundstücken bei den gegenwärtig benutzten Siloplätzen.
Erfindungsgemäß wird dies insbesondere dadurch erreicht, daß eine Vorrichtung ein Untergestell besitzt, das mindestens ein Koppelglied
zum Anhängen des Untergestells an das Transportfahrzeug, und Treibräder zum Schleppen des Untergestells durch das Transportfahrzeug
aufweist, und darüberhinaus eine Fördereinrichtung besitzt, um den Abfall von den Sammelwagen aufzunehmen und die Weiterbeförderung
des aufgegebenen Abfalls in einen Zuführungsteil des Containers des Transportfahrzeuges gewährleistet, wenn das Untergestell
mit letzterem verbunden ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von beigefügten Zeichnungen
näher erläutert.
Die Zeichnungen zeigen:
Die Zeichnungen zeigen:
Fig.l eine perspektivische Ansicht, die die erfindungsgemäße
Beförderungsvorrichtung verbunden mit einem Transportfahrzeug darstellt,
Fig.2 eine Seitenansicht der Verbindungsstellung der Beförde-'
Fig.2 eine Seitenansicht der Verbindungsstellung der Beförde-'
rungsvorrichtung,
Fig.3 eine schematische Seitenansicht der Beförderungsstellung der Vorrichtung,
Fig.3 eine schematische Seitenansicht der Beförderungsstellung der Vorrichtung,
Fig.4, 5, 6 in Seitenansichten die Beförderungsvorrichtung in
verschiedenen, zusammengeklappten Stellungen,
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. Fig.7 einen Schnitt VII-VII nach der Fig.2,
Fig.8 denselben Schnitt mit eingelegten Seitenwandungen,
Fig.9 einen Schnitt IX-IX nach der Fig.2,
Fig.Io die Lagerung der Achsenausrüstung der Vorrichtung, und
Fig.11 eine Detailzeichnung des Untergestells.
Die Figuren sind schematische Darstellungen, um die Erfindung klarer
zu verdeutlichen, da entsprechende Konstruktionszeichnungen sehr umfangreich sind und nicht denselben klaren Eindruck vermitteln.
Nach der Erfindung entleeren die AbfallSammelwagen (nicht gezeigt)
den Abfall auf eine Beförderungsvorrichtung 1, um die Abfallprodukte
in ein Transportfahrzeug 2 einzugeben zum Weitertransport zu einer Abfallhalde. Das Transportfahrzeug 2 ist ausgelegt um in an
sich bekannter Art den Abfall zusammenzupressen, und weist einen drehbaren Container 3, und einen rückwärtigen Aufsatz 4 mit einer
Eingabeöffnung 5 auf. Der Aufsatzteil 4 kann durch eine Hydraulik angehoben werden (nicht gezeigt) um das Fahrzeug zu entleeren und
besitzt eine Schneckenpresse um den Abfall zu zerkleinern und ihn zusammenzupressen.
Nach der Erfindung ist die Beförderungsvorrichtung 1 einmal so ausgelegt
um ein Kippen der Abfallsammelwagen ohne daß Abfallprodukte daneben fallen zu gewährleisten, zum anderen den Abfall in die öffnung
5 des Transportfahrzeuges 2 einzugeben ohne daß Abfall auf den Boden fällt, darüberhinaus daß sie zusammengeklappt werden kann zu
einem Anhänger mit kleinen Abmessungen, und letztlich um in zusammengeklappter Stellung von dem Transportfahrzeug 2 geschleept werden
zu können. Um diese Ziele der Beförderungsvorrichtung nach einer beispielsweisen Ausführung zu erreichen, besitzt sie ein
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Untergestell 6, das auf dem Boden mit seinen Treibrädern 7 und
bei dem Förderungsvorgang darüberhinaus auch auf Aufsatzstützen 8
ruht. Das Untergestell 6 besitzt Rahmenträger oder seitliche Rahmenglieder 9, die sich im wesentlichen in Längsrichtung erstrecken
und Rahmenträger Io, die schräg verlaufend nach oben gerichtet sind.
Eine Förderstrecke ist auf diesen Rahmenträgern 9, Io angeordnet
und weist zwei Teile 11, 12 auf, die gelenkig miteinander verbunden
sind. Der Wegeteil 11 besitzt zwei parallele direkt an die Rahmenträger 9, Io befestigte Träger 13, die schräg und aufwärts gerichtet
sind. Eine Anzahl Rollen 14 sind zwischen den Trägern 13 vorgesehen. Diese Rollen haben Achszapfen 15, die in Bohrungen der Träger
13 hineinragen. Die Rollen 14 stellen Trägerwellen für ein endloses Förderband 16 dar, das aus einem elastischen Material besteht
und vorzugsweise mit längeren Rippen, Ansätzen oder ähnlichem ausgerüstet ist. Die Rippen (nicht gezeigt) erstrecken sich quer zum
Förderband 16 und weisen vorzugsweise eine V-Form auf, wobei die Schenkel auswärts nach oben gerichtet sind.Das bewirkt, daß das
Band genügend Griffigkeit aufweist um den Abfall nach oben zu befördern. Unter dem Förderband 16 ist an den Trägern 13 ein Blech
so angebracht um von dem Band 16 herunterfallenden Abfall zu sammeln um diesen nicht auf den Boden fallen zu lassen. Darüberhinaus
ist an jedem Träger 13 eine seitliche Seitenwandung 18 gelenkig montiert, wobei deren untere Kante innerhalb der Begrenzungsränder
des Förderbandes liegt. Bei dem Arbeitsvorgang sind die Seitenwandungen 18 senkrecht gestellt und werden durch Bolzen oder dergleichen
in ihrer Stellung gehalten. Nach Freigabe der Bolzen (nicht gezeigt) können die Seitenwandungen 18 über das Förderband zusammengeklappt
werden, wenn die Beförderungsvorrichtung 1 nicht benutzt wird. Darüberhinaus weisen die Wandungen längs ihrer freien
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Längskanten Halterungen für ein Tuch 19 auf, das aus einem elastischen
Material gefertigt ist. Dieses Tuch ist gespannt wenn die Seitenwandungen nach oben geklappt sind und wird zusammengefaltet
wenn die Wandungen geschlossen oder nach unten geklappt werden. Diese Anordnung bewirkt, daß die Abfallprodukte in einem völlig geschlossenen
Schacht befördert werden und sie wirkungsvoll gehindert werden auf den Boden zu fallen. Durch das Anbringen der unteren
Kanten der Seitenwandungen 18 innerhalb des Förderbandes werden die Abfallprodukte auf diesem Band während der Förderung gehalten, und
eine Anhäufung von Abfall oberhalb der Träger 13 wird verhindert. Ein aufwärts gerichteter Anschlag 2o ist an dem unteren Ende jedes
Trägers 13 angeordnet und an den Anschlag ist der erwähnte Wegeteil 12 gelenkig montiert. Der Wegeteil 12 weist zwei parallele Träger
21 auf, in denen Achszapfen 23 von Rollen 22 eingelagert sind. Ein endloses Förderband 24 läuft über diese Rollen 22 und ein Blech 25
ist an den Trägern unterhalb des Förderbandes 24 angeordnet, um zu verhindern daß Abfall auf den Boden fällt. In Arbeitsstellung sind
die Seitenwandungen 26 schräg und auswärts nach oben gerichtet und werden mit Hilfe von Bolzen (nicht gezeigt) in dieser Stellung gehalten.
Weiterhin sind an den freien Längskanten der Wandungen gelenkig mit diesen verbundene Wandungsaufsätze 27 angebracht. In der
Arbeitsstellung werden diese Wandungsaufsätze 27 mit Hilfe von Bolzen (nicht gezeigt) in nach aussen gerichteter Aufwärtsstellung gehalten.
Die Wandungen 26, 27 stellen Schutzwände für die Abfallprodukte dar, wenn diese von den AbfallSammelwagen aufgeschüttet werden
und sie verhindern, daß der Abfall ausserhalb des Förderbandes 24 auf den Boden fällt.
Die Wandungsaufsätze 27 werden zunächst von ihrem Halt an den Sei-
Die Wandungsaufsätze 27 werden zunächst von ihrem Halt an den Sei-
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tenwandungen 26, 27 frei gemacht, dann werden sie nach unten geklappt
und an den Wandungen 26 mit Hilfe von Hackenelementen 28 befestigt. Danach werden die Wandungen 26 nach unten geklappt,
zweckmässigerweise so, daß die Seitenwandungen nicht direkt das Förderband 24 berühren. Das wird mit Hilfe von an der unteren Seite
jeder Wandung 26 angebrachten Lippen 29, 3o, und mit Hilfe einer Strebe 31, welche zwischen den Lippen so eingelagert ist, daß sie
zumindestens in eine dieser Lippen eingreift, bewirkt. Die Abmessungen der Strebe 31 sind so gewählt, daß die Lippen 29, 3o dieselbe
erfassen· beim Herunterklappen der Seitenwandungen bevor sie das Förderband 24 berühren können.
Zwei zueinander parallele Auffahrbalken 32 sind an dem freien Ende
der Träger 21 angebracht und bezwecken ein Aufwärtsfahren der Hinterräder des Abfallsammelwagens. Die Auffahrbalken 32 sind gelenkig
montiert und können über den Förderweg 12 herumgeklappt, und in dieser mit den Trägern 21 zusammengeklappten Stellung mit Hilfe von
Hackenelementen (nicht gezeigt) gehalten werden.
Die Förderbänder der Wegeteile 11, 12 werden angetrieben mit Hilfe
eines Motors 33, der stationär auf dem Rahmenträger 9 des Untergestells
angeordnet ist. Vorzugsweise wird die Arbeitsleistung des Motors 33 über eine sogenannte Variator-Kupplung (nicht gezeigt)
übertragen und weiterhin über einen Transmissionsriemen 34 auf eine der Endrollen 14 des Wegeteils 11 gegeben. Mit Hilfe eines anderen
Transmissionsriemens 35 ist diese Endrolle mit einer Endrolle 22 des anderen Wegeteiles 12 verbunden, um einen gleichzeitigen Antrieb
auf die Förderbänder durch den Motor 33 zu gewährleisten. Darüberhinaus ist die Transmission so ausgelegt, daß das Förderband
16 des Wegeteils 11 schneller läuft, vorzugsweise zehnmal
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schneller als das Förderband 24 des Wegeteils 12, um eine gewünschte,
wirkungsvolle Förderung des Abfalles zu gewährleisten. Die Geschwindigkeit wird variiert durch Einstellung des Variators
von Hand, wobei der Variator zusammen mit den anderen Elementen der Transmissionen in bekannter Weise ausgelegt ist und sich eine
ausführliche Beschreibung erübrigt.
Eine Beförderungsvorrichtung 1 wird beispielsweise mit einem Transportfahrzeug
2 so verbunden, daß der Rahmenträger Io des Untergestells
6 zwei nach vorne sich erstreckende Arme 36 aufweist und an deren äusseren Enden Kuppelelemente (nicht gezeigt) angeordnet
sind. Die Kuppelelemente sind ausgelegt um in Ausnehmungen in den Chassisträgern des Transportfahrzeuges hineinzureichen, wobei sie
automatisch oder von Hand gesichert werden. Bei der aufgeführten Ausführung weist das Transportfahrzeug 2 einen sogenannten Schutzschild
auf, der es vermeidet, daß Strassenbenutzer unter das Fahrzeug fahren können, und besitzt nach unten gerichtete Träger 37,
die den Querträger 38 unterhalb des Fahrzeuges halten. Die Ausnehmungen sind in diesem Träger 38 vorgesehen, und die Kuppelelemente
greifen derart hinter dem Träger, daß innere Sicherungsteile von ihnen die Ränder der Ausnehmungen überlappen. Die Konstruktion
solcher Kupplungen ist im allgemeinen bekannt und wird deshalb nicht weiter beschrieben.
Um die Verbindung der Beförderungsvorrichtung 1 mit dem Fahrzeug 2 zu erleichtern besitzt das Fahrzeug 2 nach rückwärts sich erstreckende
Arme (nicht gezeigt). Diese Arme sind angebracht um das Untergestell 6 zu führen wenn das Transportfahrzeug 2 gegen dieses
zurücksetzt, und zwar so, daß die Kuppelelemente übereinstimmen mit den Ausnehmungen in dem Chassisträger des Trägers 38 an dem
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Schutzschild, der verhindert, daß irgendwelche Strassenbenutzer unter das Transportfahrzeug fahren. Die Führung des Untergestells
wird durch gelenkig aufgehängte Treibräder 7 gewährleistet, wobei die Räder geschwenkt werden können, so daß das Untergestell seitlich
versetzt werden kann. Um die Förderung der Abfallprodukte durch die öffnung 5 zu ermöglichen ohne daß der Abfall zu weit in
die Eingabezone des Transportfahrzeuges 2 eingegeben wird, ist das Fahrzeug mit einem nach rückwärts sich erstreckenden Anschlag
versehen, der einen Auffangtrog bildet, der nach oben und zur öffnung 5 hin offen ist.Darüberhinaus sind das Untergestell 6 und/
oder der Arm 36 so bemessen, daß das Förderband 16 über die Kante des besagten Anschlages 39 läuft wenn die Kuppelelemente des Untergestells
6 korrekt mit dem Transportfahrzeug 2 verbunden sind. Das bedeutet, daß die Abfallprodukte weit genug befördert werden
um in die Eingabezone des Fahrzeuges eingeführt zu werden, aber nicht so weit, daß die Produkte von dem Förderprozeß in dem Fahrzeug
nicht erfasst werden.
Weiterhin ist die Beförderungsvorrichtung 1 so ausgelegt, daß deren
Treibräder 7 bei der Förderung von Abfallprodukten entlastet werden, und statt dessen die Last auf die Chassisträger des Transportfahrzeuges
2 und auf die Aussenstützen S übertragen wird. Aus diesem Grunde ist die Achse 4o der Treibräder 7 verschiebbar
in einer Ausnehmung 41 in dem Rahmenträger 9 des Untergestells eingelagert.Die Ausnehmung 41 ist kreisbogenförmig und ihre Endbegrenzungen
liegen auf verschiedenen Höhen in dem Rahmenträger Gleichzeitig wird auf die Achseneinheit 4o eine Vorspannung mit
Hilfe einer Spiralfeder 42 ausgebübt, die gewährleistet und so dimensioniert ist, daß die Achseneinheit 4o in dem unteren Teil der
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- .Io -
Ausnehmung gehalten wird wenn die Beförderungsvorrichtung nicht beladen
ist. Darüberhinaus gewährleistet die Spiralfeder 42 daß die Achseneinheit 4o sich in der Ausnehmung nach oben versetzt und sich
in deren obersten Begrenzung einstellt, wenn die Beförderungsvorrichtung 1 beladen wird. Dieses wird erreicht durch Ausbildung der
Auffahrbalken 32 in zwei Teile, die sich in einer Winkelstellung befinden und schwenkbar zueinander angeordnet sind, und durch Anbringung
einer Fühlvorrichtung zwischen diesen Teilen, wobei die Vorrichtung angeregt wird, wenn die Teile in Richtung zueinander
gedrückt werden bei Versetzungen der Abfallsammelwagen auf den Auffahrbalken 32. Der in der Fühlvorrichtung erzielte Impuls aufgrund
einer änderung der Belastung auf den Auffahrbalken wird auf eine einstellbare Apparatur (nicht gezeigt) an dem Untergestell mit Hilfe
von mechanischen Übertragunsmitteln (z.B.mittels eines elektrischen
Impulses) übertragen, und das veranlässt die Achse sich nach oben in der Ausnehmung 41 zu versetzen, so daß die Vorderseite des Untergestells
6 sich auf dem Chassis des Transportfahrzeuges 2 und der rückwärtige Teil auf den Aufsatzstützen 8 abstützt. Die Fühlvorrichtung
ist weiterhin so ausgelegt, daß sie anzeigt wenn die Räder des Abfall Sammelwagens die Auffahrbalken 32 verlassen und
dabei die stellbare Apparatur auf dem Untergestell 6 veranlasst,daß
die Achseneinheit 4o in den untersten Teil der Ausnehmung 41 versetzt wird. Mit anderen Worten vermeidet diese Anordnung Lasten
auf den Treibrädern 7 während einer Abfallförderung, erlaubt jedoch den Treibrädern 7 automatisch in die Fahrstellung zurückzugehen,
wenn der Abfallsammelwagen sich von den Auffahrbalken 32 weg versetzt hat.
Wenn die Beförderungsvorrichtung 1 mit Hilfe des Transportfahrzeuges
Wenn die Beförderungsvorrichtung 1 mit Hilfe des Transportfahrzeuges
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2 zu einem anderen Ort transportiert werden soll, wird sie in einen
Anhänger verwandelt, der eine geringe Länge aufweist, wie in den Figuren 3 bis 6 gezeigt. Dieses wird erreicht durch Herunterklappen
der Seitenwandungen der Wegeteile 11 und 12, und Befestigen derselben
in der angezeigten Art, anschliessendem Herüberklappen der Auffahrbalken 32 über den Wegeteil 12 und Befestigen derselben und
schließlichem Aufwärtsklappen des Wegeteils 12 über den Wegeteil 11 und Befestigen desselben. Bei dem nach oben Klappen des Wegeteiles
12 kommt vorzugsweise die Strebe 31 in Eingriff mit Ösenanschlägen-(nicht
gezeigt), die stationär an dem Wegeteil 11 angebracht sind, so daß die Strebe 31 und die Seitenwandungen 26, 27
in ihrer Lage gehalten werden.
Dadurch gewährleistet die erfindungsgemäße Beförderungsvorrichtung
eine schnelle Förderung von Abfallprodukten von Abfallsammelwagen zu einem Transportfahrzeug, wobei diese Förderung ohne Gefahr des
Herunterfallens irgendwelchen Abfalles durchgeführt wird. Darüberhinaus
kann durch einfache Handhabung die Vorrichtung in einen Anhänger verwandelt werden, um durch das Transportfahrzeug gezogen
und praktisch an jedem beliebigen Ort für die Förderung aufgestellt zu werden.
Bei der oben gezeigten Auslegung sind Einzelheiten nicht näher beschrieben
worden, da die Form und Funktionsweise einem einschlägigen Fachmann bekannt sind. Jedoch soll im Hinblick auf die Wegeteile
11 und 12 darauf hingewiesen werden, daß das Förderband 24 etwas oberhalb des Förderbandes 16 läuft, und das Blech 25 und die
Wandung 27 der Wegeteile nahe aneinander stossen wenn die Wegeteile 11 und 12 in ihrer Arbeitsstellung sind, sodaß Abfallprodukte
nicht zwischen ihnen durchfallen können.
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Fig.11 zeigt eine Längenkontrollvorrichtung, in der erfindungsgemäß
der Arm 36 zwei (oder mehr) Armteile 36a und 36b aufweist, wobei der Armteil 36a in dem Armteil 36b eingefügt und montiert ist,
um relativ zu dem Armteil 36b versetzt werden zu können, was bedeutet, daß die Gesamtlänge des Armes 36 variiert werden kann. Für die
Versetzung des Armteiles 36a ist eine Triebwerkeinheit 45 angeordnet, die aus einem Zylinder 45a, der mit dem Armteil 36b über Mitnehmer
45c verbunden ist, und aus einem Kolben 45b, der in den Zylinder hineinreicht und mit dem Armteil 36a über Mitnehmer 45d verbunden
ist, besteht. Die Triebwerkeinheit 45 ist über Leitungen ( nicht gezeigt) mit einem pneumatischen oder hyraulischen System in
dem Transportfahrzeug 2 verbunden. Als alternative Auslegung für die Längenkontrollvorrichtung,wie gerade beschrieben, können mehr
als zwei Arme verschiebbar zueinander angeordnet sein, entweder durch Teleskop-Auslegung oder in irgendeiner anderen geeigneten
Art. Die Triebwerkeinheit 45 kann in anderer Art und Weise als soeben beschrieben ausgeführt sein.
Die Länge des Armes 36 befindet sich in der Zeichnung in einer Stellung, bei der sich der Wegeteil 11 nach oben und über einer
Abfallaufnahme 46 erstreckt, welcher dem Anschlag 39 in den Figuren 1 und 2 entspricht. Die Abfallaufnahme 46 ist vorzugsweise entweder
abnehmbar oder schwenkbar an dem Transportfahrzeug 2 angebracht. Die Fördersteilung der Beförderungsvorrichtung ist in der
Zeichnung mit durchgehenden Linien veranschaulicht. Wenn die Beförderungsvorrichtung durch das Transportfahrzeug 2 gezogen
wird ist die Gesamtlänge des Armes 36 durch einen grösseren Einschiebeweg des Armteils 36a in den Armteil 36b gekürzt. Dies
wird natürlich mit Hilfe der Triebwerkeinheit 45 bewerkstelligt,
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insbesondere nachdem der Auffang entfernt oder weggeschwenkt wurde.Der Vorderteil der Beförderungsvorrichtung ist dann in der
rückwärtigen öffnung in dem Transportfahrzeug 2 eingeschoben, wobei
die Gesamtlänge des Transportfahrzeuges 2 einschließlich der Beförderungsvorrichtung reduziert ist.
In Abhängigkeit von der Form des Transportfahrzeuges 2 wird es in einigen Fällen wünschenswert sein ebenso die Winkelstellung des
Wegeteils 11 zu ändern. Dies wird bewerkstelligt wenn der Rahmenträger Io aus zwei Teilen loa und lob besteht, die teleskopartig
relativ zueinander durch eine Triebwerkeinheit 47 verschoben werden können. Die Triebwerkeinheit 47 besteht aus einem Zylinder 47a,
der verbunden ist mit dem Teil lob über Halterung 47c und aus einem Kolben 47b, der in den Zylinder eingeschoben und mit dem Teil loa
über Mitnehmer 47d verbunden ist. Die Triebwerkeinheit 47 ist über Leitungen (nicht gezeigt) mit einem pneumatischen oder hydraulischen
System in dem Transportfahrzeug 2 verbunden. Die Langenkontrollvorrichtung macht es möglich die Beförderungsvorrichtung für Industrie-und Haushaltabfall einzusetzen, da die
Beförderungsvorrichtung innerhalb eines Industriegeländes versetzt itferden kann, oder zwischen verschiedenen Gemeinden für Hausrahaltsabfall
transportiert werden kann.
Bei der Beförderung voluminöser Industrieabfälle kann die BefÖrderungsvorrichtung
mit Hilfe der Langenkontrollvorrichtung so eingestellt werden, daß das Ende des Wegeteils 11 ausserhalb der rückwärtigen
öffnung des Transportfahrzeuges 2 liegt, und bei Beförderung
weniger voluminöser Haushaltabfälle kann die Beförderungsvorrichtung
so eingestellt werden daß das Ende des Wegeteils 11 nahe bei oder innerhalb der rückwärtigen öffnung des Transportfahrzeuges
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2 liegt.
Die Erfindung ist nicht beschränkt auf die aufgeführten Ausfürungsbeispiele,
sondern kann innerhalb des Rahmens der folgenden Ansprüche variiert werden. Beispielsweise soll als eine alternative
Ausführung erwähnt werden, daß der Schacht des Wegeteils 11 nach vorwärts erweitert werden kann mit Hilfe einer Haube, die verbunden
wird mit dem Transportfahrzeug bei einer Abfallförderung. Die Kupplungsanordnung um das Untergestell 6 mit dem Transportfahrzeug
zu verbinden, kann wie eine konventionelle Kupplung für Anhänger ausgebildet sein. Darüberhinaus kann der Motor 33 automatisch
betätigt werden, wenn eine Friktionsbremse die Variator-Kupplung an ihrer Umdrehung hindert bei einer Belastung der Auffahrbalken.
- 15 403832/0403
Claims (1)
- Ansprüche1.!Vorrichtung zur Abfallbeförderung von Abfallsammelwagen zu einem Transportfahrzeug mit einem Container (3), der ausgelegt ist, um in an sich bekannter Weise die Abfallprodukte zusammenzupressen, wobei das Fahrzeug den geförderten Abfall zu einer Abfallhalde bringen soll,dadurch gekennzeichnet, daß ein Untergestell (6) mindestens ein Koppelglied (36) zum Anhängen des Untergestells (6) an das Transportfahrzeug (2) und Treibräder (7) zum Schleppen des Untergestells (6) durch das Transportfahrzeug (2) aufweist, und darüberhinaus eine Fördereinrichtung (11, 12) besitzt, um den Abfall von den Sammelwagen aufzunehmen und die Weiterbeförderung des aufgegebenen Abfalls in einen Zuführungsteil des Containers (3) des Transportfahrzeuges (2) gewährleistet, wenn das Untergestell (6) mit letzterem verbunden ist.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung aus einem Wegeteil (11), der auf dem Untergestell (6) montiert und bestimmt ist den Abfall in den Zuführungsteil des Transportfahrzeuges (2) zu fördern, und aus einem Wegeteil (12) besteht, um Abfall von den Abfallsammelwagen aufzunehmen, und hochgeklappt werden kann auf den ersten Wegeteil (11), damit der Anhänger eine kleine Länge hat.3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung endlose Förderbänder (16, 24) aufweist, die- 16 -409832/0403durch einen gemeinsamen Antrieb (33) betätigt werden, und zwar so, daß das Förderband (16) des eingebenden Wegeteils (11) erheblich schneller läuft als das Förderband (24) des aufnehmenden Wegeteils (12).4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der aufnehmende Wegeteil (12) mit Auffahrbalken (32) versehen ist, damit die Abfallsammelwagen hochfahren können, um relativ zu dem Wegeteil (12) eine möglichst hohe Lage ihrer hinteren Enden einzunehmen, wenn der Abfall eingekippt wird, und daß die Auffahrbalken (32) gelenkig an dem aufnehmenden Wegeteil (12) angeordnet sind, sodaß die Balken umgelegt und mit dem Wegeteil (12) fest verbunden werden können.5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der aufnehmende Wegeteil (12) Seitenwandungen (26, 27) als Schutzwände für den von den Abfallsammelwagen herunterfallenden Unrat, und der aufgebende Wegeteil (11) Seitenwandungen (18) aufweist, deren oberste Ränder mit einem elastischen Tuch (19) oder ähnlichem verbunden sind, um einen Förderschacht zu bilden, und daß die beiden Wegeteile Bleche (17, 25) aufweisen, die unter den Wegeteilen angeordnet sind um zu verhindern, daß geförderter Abfall auf den Boden fällt.6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die unterhalb der Wegeteile (11, 12) angeordneten Bleche (17, 25) so angeordnet sind, daß sie miteinander in Eingriff stehen wenn die Wegeteile in ihrer Arbeitsstellung sind, und daß die409832/0403 -17-Seitenwandungen (26, 18) der beiden Wegeteile ebenfalls so anordnet sind, daß sie miteinander in Eingriff sind wenn die Wegeteile sich in der genannten Stellung befinden.7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandungen (18, 26) der beiden Wegeteile (11, 12) mit ihren unteren Kanten innerhalb des jeweiligen Förderbands (16, 24) liegen, damit der Abfall während der Förderung auf den Förderbändern verbleibt, und daß die Seitenwandungen (18, 26,27) so angeordnet sind, daß sie nach unten über dem jeweiligen Wegeteil (11, 12) zusammengefaltet werden können.8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandungen (26, 27) des aufnehmenden Wegeteils (12)ösenanschläge (29, 3o) oder ähnliche Mittel aufweisen um eine Halterung für eine Strebe (31) darzustellen, wodurch ein Berühren der Wandungen mit dem Förderband (24) des Wegeteils (12) verhindert wird, wobei die Strebe sich mindestens bis in eine an dem Wegeteil (11) angebrachte Gabel hin erstreckt wenn der aufnehmende Wegeteil (12) hochgeklappt ist.9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (4o) der Treibräder (7)angeordnet ist um in einer solchen Art geführt zu werden in Abhängigkeit von dem auf die Fördereinrichtung (11, 12) oder auf Teile davon ausgeübten Druck, daß die Lasten auf das Untergestell (6) während der Abfallförderung auf das Transportfahrzeug (2) über die Koppelung (36) und auf den Boden über Aufsatzstützen- 18 -409832/0403(8) übertragen werden.lo.Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung der Achse (4o) von dem Druck abhängt, der von den Auffahrbalken (32) für den AbfallSammelwagen ausgeübt wird.11.Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Antriebsmotor (33) zum Antrieb für die Fördereinrichtung (11, 12) geregelt wird in Abhängigkeit von dem Druck, der auf die Auffahrbalken (32) für die Abfallsammelwagen ausgeübt wird bezüglich des Anfahrens und Haltens.12.Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportwagen (2) mit nach rückwärts herausstehenden Streben versehen ist, und daß die Treibräder (7) so an dem Untergestell (6) montiert sind, daß das Untergestell mit Hilfe der Streben seitlich geführt werden kann, sodaß die Koppelvorrichtung (36) in bezug auf das Transportfahrzeug in die richtige Lage gerichtet wird wenn das Fahrzeug gegen das Untergestell (6) zurücksetzt.13.Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,daß das Transportfahrzeug (2) einen Anschlag (39) unterhalb der Eingabeöffnung (5) aufweist, um einen Auffangtrog ausserhalb des Eingabeteiles von dem Fahrzeug zu bilden, und daß die Fördereinrichtung (11, 12) sich aufwärts erstreckt und oberhalb dieses Auffangtroges endet.- 19 409832/040314.Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Transportfahrzeug (2) einen sogenannten Schild (37, 38) aufweist, der irgendwelche Strassenbenutzer hindert unter das Fahr« zeug zu fahren, dadurch gekennzeichnet, daß ein Querträger (38) dieses Schildes mit Ausnehmungen versehen ist, in welche die Koppelvorrichtung (36) eingreift,15.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der aufnehmende Wegeteil (12) über den eingebenden Wegeteil (11) mittels einer Hydraulik umgeklappt werden kann.16.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß diese Koppelvorrichtung einen Arm (36) aufweist, welcher aus zumindest zwei getrennten Teilen (36a und 36b) besteht, die vorgesehen sind um relativ zueinander durch mindestens eine Triebwerkeinheit (45) verschoben zu werden, so daß die Gesamtlänge des Armes (36) variiert werden kann,17.Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil (36a) des Armes (36) bestimmt ist um teleskopartig verschiebbar in den anderen Teil (36b) des Armes (36) hinein zu reichen, und daß, die Triebwerkeinheit (45) aus einem Zylinder · (45a) miteinem Kolben (45b) besteht, wobei der Zylinder (45a) an einem Teil des Armes (36) und der Kolben (45b) an dem anderen Teil des Armes (36) angreift.ü8.Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet,- 2o - ' 409832/0403daß die Gesamtlänge des Armes (36) durch die Verschiebung der Teile (36a, 36b) so eingestellt werden kann, daß die Fördereinrichtung (11, 12) der Vorrichtung (1) sich über die Kante des Abfallaufnehmers (46) der an dem Transportfahrzeug (2) rückwärts angebracht ist, erstreckt und aus dieser Stellung«
verschoben wird, und daß die Gesamtlänge des Armes (36) so eingerichtet werden kann, daß die Fördereinrichtung sich durch die Eingabeöffnung (5) des Transportfahrzeuges (2) erstreckt nachdem der Abfallaufnehmer (46) aus seiner Stellung gebracht wurde.19.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, wobei das Untergestell mindestens einen aufwärts gerichteten Rahmenträger aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmenträger (lo) mindestens zwei getrennte Teile (loa, lob) besitzt, welche so angeordnet sind, um relativ zueinander durch mindestens eine Triebwerkeinheit (47) versetzt werden können, so daß die Gesamtlänge des Rahmenträgers (lo) zur Kontrolle der Neigung variiert werden kann.409832/0403Leerseite
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