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DE3446730A1 - Steckdose oder steckerleiste aus kunststoff - Google Patents

Steckdose oder steckerleiste aus kunststoff

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DE3446730A1
DE3446730A1 DE19843446730 DE3446730A DE3446730A1 DE 3446730 A1 DE3446730 A1 DE 3446730A1 DE 19843446730 DE19843446730 DE 19843446730 DE 3446730 A DE3446730 A DE 3446730A DE 3446730 A1 DE3446730 A1 DE 3446730A1
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Germany
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DE19843446730
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Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
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Rehau Automotive SE and Co KG
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Rehau AG and Co
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Publication date
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R25/00Coupling parts adapted for simultaneous co-operation with two or more identical counterparts, e.g. for distributing energy to two or more circuits
    • H01R25/003Coupling parts adapted for simultaneous co-operation with two or more identical counterparts, e.g. for distributing energy to two or more circuits the coupling part being secured only to wires or cables
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/40Securing contact members in or to a base or case; Insulating of contact members
    • H01R13/42Securing in a demountable manner
    • H01R13/436Securing a plurality of contact members by one locking piece or operation
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/502Bases; Cases composed of different pieces
    • H01R13/506Bases; Cases composed of different pieces assembled by snap action of the parts
    • HELECTRICITY
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    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/02Soldered or welded connections

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Description

Steckdose oder Steckerleiste aus Kunststoff
Die Erfindung betrifft eine Steckdose oder Steckerleiste aus Kunststoff für den Abgriff von elektrischem Strom aus stromführenden Leitungen mittels an Stromabnehmern angeordneten Steckerstiften, wobei neben den aus zwei parallelen Phasen bestehenden stromführenden Leitungen im Inneren der Steckdose bzw. der Steckerleiste eine Erdleitung angeordnet ist.
Steckdosen oder Steckerleisten dieser Art sind in vielfältigen Ausführungsarten auf dem Markt bekannt. So ist beispielsweise aus der DE-OS 31 11 660 eine Steckerleiste bekannt, welche sowohl für das Einführen von Schutzkontakt-Steckern als auch von Europa-Flachsteckern geeignet ist. Das besondere an dieser Steckerleiste ist die Möglichkeit, an der einen Steckfläche der Steckerleiste nur Einstecköffnungen für Schutzkontaktstecker und an der gegenüber liegenden Seite versetzt angeordnete Einstecköffnungen für Europa-Flachstecker vorzusehen. Das im Inneren der Steckerleiste in Gehäuselängsrichtung parallel angeordnete Kontaktstreifenpaar versorgt bei dieser Ausführungsform beide Stecksysteme mit Strom und auch der Erdleiter ist für beide Stecksysteme gemeinsam vorgesehen.
Die stromführenden Kontaktschienen sowie der Erdleiter sind entweder im Bodenteil oder im Deckteil dieser aus zwei Halbschalen zusammengesetzten Steckerleiste montierbar.
Aus der DE-PS 30 16 856 ist ferner eine Steckerleiste bekannt geworden, welche aus einem Gehäuseoberteil mit mehreren in einer Reihe angeordneten Steckeraufnahmen und einem Gehäuseunterteil besteht, bei der beide Gehäusetei-
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le miteinander verrastbar sind. Im Gehäuseoberteil sind bei dieser Ausführungsform die Längsleiterstreifen mit den Kontaktbuchsen angeordnet, wobei die Befestigung durch einen Klemmsitz erfolgt.
Die bekannten Steckdosen oder Steckerleisten sind in ihrem Aufbau insofern gleich zu werten, als in allen Fällen die stromführenden Bereiche sowie die Erdleitungen entweder im Oberteil oder im Unterteil der zu den Steckdosen oder Steckerleisten verbindbaren Halbschalen angeordnet sind. Hier setzt die Erfindung ein, die es sich zur Aufgabe gestellt hat, eine Steckdose oder Steckerleiste anzugeben, die eine Vormontage der stromführenden Kontakte sowie des Erdleiters auf einem dafür vorgesehenen Träger ermöglicht. Oberteil und Unterteil der bekannten Steckdosen oder Steckerleisten nehmen dann diesen Träger lediglich in ihrem Inneren auf, wobei die Zuordnung der Einstecköffnungen für die Steckerstifte der Schutzkontaktstecker und der Europa-Flachstecker - wie beim bekannten Stand der Technik - im Ober- und/oder im Unterteil angeordnet sind. Erfindungsgemäß wird dazu vorgeschlagen, daß die stromführenden Leitungen und die Erdleitung gegeneinander isoliert auf einem rahmenartigen Tragegestell montiert sind, welches im Aufnahmeraum zweier mittels Rastelementen verbindbare Halbschalen unverschieblich festgelegt ist.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß die stromführenden Leitungen und die Erdleitung auf dem rahmenartigen Tragegestell vormontiert werden können. Die beiden mit den Rasten verbindbaren Halbschalen dienen dann bei der Herstellung der Steckdose oder Steckerleiste nach der Erfindung lediglich als Verpackung des rahmenartigen Tragegestells. Die Halbschalen können also beispielsweise als
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Spritzlinge mit den Stecköffnungen für die Steckerstifte und den Einsteckausnehmungen für die Stecker selbst im Spritzgußverfahren hergestellt werden. Bei diesem Herstellungsverfahren werden die Rastelemente zur endgültigen Verbindung der beiden Halbschalen sowie ggf. Halterungen für das rahmenartige Tragegestell im Urformprozess mit angespritzt. Das rahmenförmige Tragegestell wird dann letztlich nur noch von zwei dieser Halbschalen umschlossen und die Rastverbindung zwischen den Halbschalen hergestellt. Neben den Vorteilen der Vormontage der stromführenden Teile und der Erdleitung auf dem rahmenartigen Tragegestell kann bei der Herstellung der Steckdose oder Steckerleiste durch Verwendung verschiedener Halbschalen beliebig variiert werden. So kann z.B. eine Halbschale mit Aufnahmeöffnungen für Schutzkontaktstekkern nach Einführung des rahmenartigen Tragegestells mit einer Halbschale verbunden werden, die lediglich als Bodenteil wirkt und keine Aufnahmeöffnungen für Steckelemente besitzt. Es können auch zwei Halbschalen mit gegeneinander versetzt angeordneten Einsteckausnehmungen für Schutzkontaktstecker miteinander verbunden werden, wobei die Kontaktöffnungen für die Steckerstifte in den stromführenden Leitungen jeweils unter den Einstecköffnungen für die Steckerstifte angeordnet sind. Es können jedoch auch Halbschalen miteinander verbunden werden, von denen eine Aufnahmeöffnungen für Schutzkontaktstecker und die andere Aufnahmeöffnungen für Europa-Flachstecker oder andere Steckelemente aufweisen. Auch in diesen Fällen sind die den Einstecköffnungen für die Steckerstifte zugeordneten Kontaktöffnungen in den stromführenden Schienen, die auf dem rahmenartigen Tragegestell angeordnet sind, versetzt zueinander paarig in den Kontaktschienen jeweils unterhalb der Einstecköffnungen für die Steckerstifte ausgeformt.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, daß an den Rändern des Tragegestells nutenartige Einschnitte vorgesehen sind, welche in ihrer Nutentiefe der Höhe von an den zugeordneten Innenwandbereichen einer der beiden Halbschalen ausgeformten, federartigen Eingriffsstegen entsprechen. Auf diese Weise kann das rahmenartige Tragegestell im Innenraum der beiden Halbschalen unverrückbar festgelegt werden, Bei der Montage wird hierzu das rahmenartige Tragegestell mit den nutenartigen Einschnitten auf die federartigen Eingriffsstege der einen Halbschale aufgeschoben. An dem rahmenartigen Tragegestell selbst sind vorteilhaft einseitig aufragende Abstützstege angeformt, welche die auf dem Tragegetell festgelegten Leitungen überragen und mit ihren Stirnflächen Abstützelemente gegenüber zugeordneten Innenwandbereichen der deckenden Halbschale bilden. Nachdem also das rahmenartige Tragegestell mit seinen nutenartigen Einschnitten in die federartigen Eingriffsstege der einen Halbschale eingeführt worden ist und damit eine axiale Verschiebemöglichkeit ausgeschlossen wurde, wird durch das Abstützen der Abstützelemente des rahmenartigen Tragegestells an den zugeordneten Innenwandbereichen der deckenden zweiten Halbschale auch eine radiale Verschiebemöglichkeit absolut ausgeschlossen. Das rahmenartige Tragegestell liegt demnach fest und unverschieblich im Aufnahmeraum der beiden Halbschalen. Damit ist gewährleistet, daß die Einstecköffnungen für die Steckerstifte in den beiden Halbschalen jeweils über den zugeordneten Kontaktöffnungen in den stromführenden Schienen des rahmenartigen Tragegestells angeordnet sind und in dieser Position unverrückbar festliegen.
Das Tragegestell selbst besitzt zweckmäßigerweise Gitterstruktur, wobei die Halteelemente für die stromführenden
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Leitungen sowie die Abstützstege einstöckig mit der Gitterstruktur ausgeformt sind und einseitig von dieser Gitterstruktur aufragen. Ferner ist es vorteilhaft, daß die stromführenden Leitungen und die Erdleitung durch vom Tragegestell aufragende Zwischenwände voneinander getrennt sind, wobei die Zwischenwände einstückig mit der Gitterstruktur ausgeformt sind und in ihrer Höhe der Höhe der Halteelemente für die stromführenden Leitungen entsprechen. In den von den im Abstand voneinander parallel angeordneten Zwischenwänden gebildeten Aufnahmeraum ist zweckmäßigerweise der Erdleiter eingeführt, während die stromführenden Leitungen außerhalb dieses Aufnahmeraumes angeordnet sind. Schließlich hat es sich noch als zweckmäßig herausgestellt, daß in den Aufnahmeraum für den Erdleiter einstückig mit der Gitterstruktur des Tragegestells ausgebildete Führungselements aufragen, welche in verschiebesichernde Wirkverbindurg mit umfangsentsprechenden öffnungen in der Erdleitung stehen.
In der Zeichnung sind die Halbschalen 5, 6, (Fig. 1 und 4) das rahmenartige Tragegestell 1 (Fig. 2) sowie die Erdleitung 4, (Fig. 3) gezeigt. Die Halbschale 5 besitzt an ihrem stirnseitigen Rand Rastelemente 51, 52, welche mit entsprechenden Rastelementen 61, 52 der deckenden Halbschale 6 verbindbar sind und beide Halbschalen unlösbar aufeinander festlegen. Im Aufnahmeraum 53 der Halbschale 5 sind die Bodenteile 55 der Einführungsöffnungen für Europa-Flachstecker mit den Einstecköffnungen 551, 552 zu sehen.
In den Aufnahmeraum 53 der Halbschale 5 ragen federartige
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Eingriffsstege 54 auf, welche beidseitig mit den Begrenzungswänden der Einsteckausnehmungen für die Europa-Flachstecker ausgebildet sind. Die Begrenzungswände der Einführungsöffnungen für die Europa-Flachstecker können aus Festigkeitsgründen durch Verbindungsstege 56, 57 miteinander verbunden sein.
Das rahmenartige Tragegestell 1 besitzt an den Rändern 11, 12 nutenartige Einschnitte 111, 121, welche von den Vorsprüngen 112, 113, 122, 123 begrenzt sein können. Die Nutentiefe dieser nutenartigen Einschnitte 111, 121 entspricht der Höhe der federartigen Eingriffsstege 54, 64 an den Seitenwänden der beiden Halbschalen 5, 6.
Das rahmenartige Tragegestell 1 trägt ferner einstückig die Abstützstege 13, 14, welche die auf dem rahmenartigen Tragegestell 1 festgelegten stromführenden Leitungen 2, 3 und den Erdleiter 4 überragen. Mit ihren Stirnflächen 131, 141 bilden die Abstützstege 13, 14 bei der Verbindung der beiden Halbschalen 5, 6 miteinander Abstützungen, wobei sich die Stirnflächen 131, 141 der Abstützstege 13, 14 bei der gezeigten Darstellung an Innenwandbereichen der deckenden Halbschale 6 abstützen.
Von der Gitterstruktur des rahmenartigen Tragegestells. 1 ragen weiterhin Halteelemente 15, 16, 17, 18 auf, welche die stromführenden Leitungen 2, 3 festlegen. Diese Festlegung kann durch Rastbefestigung der Halteelemente 15, 17, sowie durch Abstützung durch die Halteelemente 16, erfolgen.
Vom rahmenartigen Tragegestell ragen mittig Zwischenwände 7, 8 auf, welche die stromführenden Leitungen 2, 3 von der Erdleitung 4 abtrennen. Die Zwischenwände 7, 8 sind eben-
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falls einstückig mit der Gitterstruktur des rahmenartigen Tragegestells 1 ausgeformt und geben der Gitterstruktur selbst zusätzlichen Halt. In ihrer Höhe entsprechen die Zwischenwände 7, 8 der Höhe der Halteelemente 15, 17 für die stromführenden Leitungen 2, 3. Der Erdleiter 4 wird in den Aufnahmeraum 9 zwischen den beiden Zwischenwänden 7, 8 eingeführt und die Führungselemente 91, die in den Aufnahmeraum 9 vom Boden des rahmenartigen Tragegestells aufragen, greifen dabei in die umfangsentsprechenden öffnungen 41 der Erdleitung 4 ein, wodurch eine Verschiebesicherung der Erdleitung 4 gewährleistet ist. Die Erdleitung 4 trägt die Erdungsbügel 42, welche durch die Erdleit^eröffnungen 66 der Aufnahmeöffnungen 65 in der deckenden Halbschale 6 greifen. Die deckende Halbschale 6 besitzt stirnseitig die bereits beschriebenen, in den Aufnahmeraum 63 ragenden Rastelemente 61, 62, die mit den Rastelementen 51, 52 der gegenüber liegenden Halbschale 5 rastend verbindbar sind. Auch im Aufnahmeraum 63 der deckenden Halbschale 6 können Eingriffsstege 64 ausgeformt sein.
Die Verbindung der einzelnen Teile wird wie folgt beschrieben:
Das rahmenartige Tragegestell 1 wird - mit den stromführenden Leitungen 2, 3 und der Erdleitung 4 vormontiert - mit der Halbschale 5 zusammengebracht, wobei die federartigen Stege 54 der Halbschale 5 in die nutenartigen Einschnitte 111, 121 des rahmenartigen Tragegestells eingreifen. Das rahmenartige Tragegestell 1 wird in dieser Eingriffsstellung so weit nach unten geschoben, bis es auf den Bodenabdeckungen 55 der Aufnahmeöffnungen für die Europa-Flachstecker aufliegt. Die Eingriffsöffnungen 551, 552 für die Steckerstifte sind dabei axial auf die zugeordneten Kontaktöffnungen in den stromführenden Leitungen 2, 3 ausgerichtet.
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Danach wird die deckende Halbschale 6 über diese teilmontierte Steckerleiste geschoben, wobei die Rastelemente 51, 52, 61, 62 miteinander verrasten und beide Halbschalen 5, 6 mit dem nunmehr integrierten rahmenartigen Tragegestell 1 unlösbar miteinander verbinden.
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Claims (8)

Patentansprüche
1. Steckdose oder Steckerleiste aus Kunststoff für den Abgriff von elektrischem Strom aus stromführenden Leitungen mittels an Stromabnehmern angeordneten Steckerstiften, wobei neben den aus zwei parallelen Phasen bestehenden stromführenden Leitungen im Inneren der Steckdose bzw. der Steckerleiste eine Erdleitung angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die stromführenden Leitungen (2, 3) und die Erdleitung
(4) gegeneinander isoliert auf einem rahmenartigen Tragegestell (1) montiert sind, welches im Aufnahmeraum (53, 63) zweier mittels Rastelementen (51, 52, 61, 62) verbindbarer Halbschalen (5, 6) unverschieblich festlegbar ist.
2. Steckdose oder Steckerleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den Rändern (11, 12) des rahmenartigen Tragegestells (1) nutenartige Einschnitte (111, 121) vorgesehen sind, welche in ihren Nutentiefe der Höhe von an den zugeordneten Innenwandbereichen einer der beiden Halbschalen (5, 6) ausgeformten federartigen Eingriffsstegen (54, 64) entsprechen.
3. Steckdose oder Steckerleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem rahmenartigen Tragegestell (1) einseitig aufragende Abstützstege (13, 14) angeformt sind, welche die auf dem rahmenartigen Tragegestell (1) festgelegten stromführenden Leitungen (2, 3) überragen und mit ihren Stirnflächen (131, 141) Abstützelemente gegenüber zugeordneten Innenwandbereichen der Halbschalen (5, 6) bilden.
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4. Steckdose oder Steckerleiste nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das rahmenartige Tragegestell (1) Gitterstruktur besitzt, und daß die Halteelemente (15, 16, 17, 18) für die stromführenden Leitungen (2, 3) sowie die Abstützstege (13, 14) einstückig mit der Gitterstruktur ausgeformt sind.
5. Steckdose oder Steckerleiste nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (15, 16, 17, 18) sowie die Abstützstege (13, 14) einseitig von der Gitterstruktur aufragen.
6. Steckdose oder Steckerleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die stromführenden Leitungen (2, 3) und die Erdleitung (4) durch vom rahmenartigen Tragegestell (1) aufragende Zwischenwände (7, 8) voneinander getrennt sind, daß die Zwischenwände (7, 8) einstückig mit der Gitterstruktur ausgeformt sind, und daß die Zwischenwände (7, 8) in ihrer Höhe der Höhe der Halteelemente (15, 17) für die stromführenden Leitungen (2, 3) entsprechen.
7. Steckdose oder Steckerleiste nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in den von den im Abstand voneinander angeordneten Zwischenwänden (7, 8) gebildeten Aufnahmeraum 9) der Erdleiter (4) eingefügt ist, während die stromführenden Leitungen (2, 3) außerhalb dieses Aufnahmeraumes (9) angeordnet sind.
8. Steckdose oder Steckerleiste nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß in den Aufnahmeraum (9) einstückig mit der Gitterstruktur des rahmenartigen Tragegestells (1) ausgebildete Führungselemente (91) aufragen, welche in verschiebesichernde Wirkverbindung mit umfangsentsprechenden öffnungen (41) des Erdleiters (4) stehen.
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