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Fördervorrichtung für aufrecht stehende Flaschen oder dgl.
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Beschreibung Die Erfindung bezieht sich auf eine Fördervorrichtung
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine ordnungsgemäße und weitestgehend störungsfreie An- und Ab förderung
von Behältnissen bzw. von Flaschen zwischen einzelnen Behandlungsstationen sind
wichtige Voraussetzungen für einen optimalen und wirtschaftlichen Betrieb einer
Getränkeabfüllanlage, bei der mehrere Behandlungsmaschinen zum Einsatz kommen, die
mit Behältern bzw. Flaschen beschickt werden.
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Zwischen Behandlungsmaschinen sind deshalb häufig Fördervorrichtungen
mit Zwischenspeicher angeordnet, die beispielsweise die von der einer stehenden
Maschine vorgeschalteten Maschine zugeführten Behälter vorübergehend aufnehmen,
um einer unnötigen Stauwirkung rechtzeitig entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck kommen
zum Transport einer Vielzahl von Flaschen eine schnellaufende Hauptförderbahn und
eine verhältnismäßig breite, langsam laufende Speicherförderbahn zum Einsatz. Dabei
wird die Speicherförderbahn ggf. unabhängig von der Hauptförderbahn gesteuert und
tritt nur bei Bedarf in Funktion, wenn z.B. die Aufnahmekapazität der Hauptförderbahn
erschöpft ist und die Behälter bei einem Stau einen störungsfreien Förderabfluß
in möglichst lückenloser Reihe nicht mehr gewährleisten.
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Nach der DE-PS 25 04 264 ist eine Fördervorrichtung der eingangs genannten
Art mit Zwischenspeicher für aufrecht stehend geförderte Behälter bekannt mit einer
Hauptförderbahn mit Geländern und mit einer sich im Bereich einer Öffnung im Geländer
an die Hauptförderbahn anschließenden, parallel zu dieser in der gleichen Richtung
mit geringerer Geschwindigkeit antreibbaren Speicherförderbahn mit Geländern. Diese
bekannte Vorrichtung weist eine Steuereinrichtung mit den Betriebszustand auf der
Hauptförderbahn und der Speicherförderbahn erfassenden Uberwachungseinrichtungen
auf, die eine Förderbahnantriebseinrichtung ein- und ausschaltet. Dieser Fördervorrichtung
liegt die Aufgabe zugrunde, einerseits die Beeinflussung der Behälterbewegung auf
der Hauptförderbahn durch die Speicherförderbahn zu verringern sowie die Bewegungsverhältnisse
für die Behälter beim Übergang von der Hauptförderbahn auf die Speicherförderbahn
und umgekehrt zu verbessern. Die Aufgabe bei dieser bekannten Vorrichtung wurde
in der Weise gelöst, daß eine Öffnung im Geländer der Hauptförderbahn durch ein
Geländerstück in eine Einlauföffnung und eine mit Abstand davon, in Transportrichtung
gesehen, stromabwärts liegende Auslauföffnung unterteilt ist. Ferner wirkt die Steuereinrichtung
lediglich auf die Antriebseinrichtung für die Speicherförderbahn ein, indem die
Steuereinrichtung bei einem Stau auf der Hauptförderbahn und/oder beim Vorhandensein
von Behältern auf der Speicherförderbahn die Antriebseinrichtung einschaltet.
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Diese bekannte Fordereinrichtung verursacht ein verhältnismäßig starkes
Flaschengedrängel, welches einerseits Lärm und zum anderen Flaschenverschleiß hervorruft
und ist außerdem für etikettierte Flaschen wegen der Beschädigungsmöglichkeiten
der Etiketten nicht besonders gut geeignet. Es können auch Verklemmungen auftreten,
weil die aus und einlaufseitigen Öffnungen im Trenngeländer zwischen der normalen
Transportstrecke und dem Speicherraum dauernd offen sind. Dabei wirkt sich besonders
nachteilig aus, daß bei gefüllten Förderbändern und stark auf Stau laufendem Flaschentransport
die Flaschen auf der Transportstrecke im Bereich der
zu- und ablaufseitigen
Öffnung der Fördervorrichtung an den in den Öffnungen befindlichen angestauten Flaschen
vorbeidrängeln müssen, was sowohl Verklemmungen bzw. Blockierungen des Transportes
sowie vor allem auch Verschleiß der Flaschen nach sich zieht.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einer gattungsgemäßen
Fördervorrichtung mit Zwischenspeicher die vorbeschriebenen Mängel zu beheben, welche
durch die Bewegungsverhältnisse für die Behälter beim Übergang von der Hauptförderbahn
auf die u. U. langsamer laufende Speicherförderbahn und umgekehrt verursacht werden.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die im Kennzeichen des Anspruchs
1 angegebenen Merkmale. Bei einer erfindungsgemäßen Fördervorrichtung steht die
Speicherförderbahn mit dem Flaschentransportweg durch eine Einlauf- und eine Auslauföffnung,
die in den Flaschentransportweg wieder einmündet, in Verbindung, wobei diese Öffnungen
- um die Gefahr eines unbeabsichtigten oder unkontrollierten Abdrängelns von Behältnissen
bzw.
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Flaschen auf die Speicherförderbahn im staufreien Normalbetrieb gänzlich
auszuschließen - mit Schiebern bzw. mit anderen, zuverlässig wirkenden, steuerbaren
Verschlußelementen versehen werden. Die Steuerungen für diese Verschlußelemente
erfolgen in Abhängigkeit der Betriebssituation auf dem Flaschentransportweg z. B.
mittels Stauschaltern oder mittels optoelektrischen Kontrollen, die an geeigneter
Stelle vorzugsweise an dem Flaschen transportweg angeordnet sind.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Fördervorrichtung nach der Erfindung
sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Zur näheren Erläuterung der Erfindung werden nachstehend zwei Ausführungsbeispiele
anhand von überwiegend schematischen Zeichnungen beschrieben.
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Es zeigt: Fig.1 den fließenden Flaschenstrom auf der Hauptförderbahn
mit einzeln betätigbaren Verschließelementen für die Einlauf- und für die Auslauföffnung
Fig.2 desgleichen mit einer horizontal und parallel in Transportrichtung verschiebbaren
Trennwand bei geöffneter Einlauföffnung und geschlossener Auslauföffnung Fig. 3
den Flaschenstrom auf der Haupt- und auf der Speicherförderbahn in Speicherfunktion
bei geschlossener Einlauföffnung und bei geöffneter Auslauföffnung bei der Vorrichtung
nach Fig. 2 und Fig. 4 in perspektivischer Darstellung die Anordnung nach Fig. 2
und 3.
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Die in Fig. 1 allgemein mit 1 bezeichnete Flaschentransportvorrichtung
besteht im wesentlichen aus der Hauptförderbahn 2 und der gegebenenfalls langsam
laufenden Speicherförderbahn 3, die von mehreren, kontinuierlich in Pfeilrichtung
angetriebenen, parallelen Förderbändern L bzw. 4a gebildet werden. Die Förderbänder
4, 4a transportieren Flaschen 5 zu einer bzw. zwischen zwei Flaschenbehandlungsmaschinen,
z.B. zwischen . einer Reinigungsmaschine und einer Füllmaschine oder von einer Füllmaschine
zu einer Etikettiermaschine. Führungsgeländer 6 und 6a sichern jeweils zu beiden
Seiten des Transportweges und zwar auf der Hauptförderbahn und auf der Speicherförderbahn
lückenlos einen ungestörten Lauf der aufrecht stehenden Flaschen während deren Überführung.
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Im Geländer 6a zwischen Hauptförderbahn 2 und der Speicherförderbahn
3 befindet sich an der Erweiterung des Transportwegs zur Speicherförderbahn 3 eine
erste Öffnung - als Einlauföffnung 7 - und an der Verengung der Speicherförderbahn
3 eine zweite, als Auslaßöffnung 8. Beide Öffnungen 7 und 8 sind mittels Schieberelementen,
die aus beweglichen Geländer stücken 9, 10 bestehen, unabhängig voneinander verschließbar
und wieder freizugeben. Diese Schließ- und Freigabebewegungen können bei leerer
und bei teilweise und ganz gefüllter Speicherförderbahn 3 erfolgen, wobei mindestens
ein Geländerstück in seiner Längsrichtung bzw. parallel zur Transportrichtung der
Hauptförderbahn 2 verschiebbar ist.
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Das Geländerstück 9, 10 trägt am freien Ende mindestens eine frei
drehbare Rolle 11, um das evtl. erforderliche Eindrängeln zwischen die Flaschen
zu erleichtern. -In einer Abwandlung von dieser Ausführung kann mindestens ein Geländerstück
um eine in einem Endbereich liegende, senkrechte Drehachse, schwenkbar angeordnet
sein. Unabhängig von einer solchen alternativen Anordnung ist sichergestellt, daß
die Geländerstücke 9, 10 in der Schließstellung mit dem Geländer 6a der Hauptförderbahn
2 fluchten.
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Zur Durchführung der schaltbaren Funktion des Geländerstücks 9 bzw.
10 als Organ zur Freigabe und zum Schließen der Einlaß- oder Auslaßöffnung ist zweckmäßig
jedem Geländerstück ein eigenes Betätigungsorgan zugeordnet, durch welches es zwischen
der Schließ- und der Offenstellung hin-und herbewegbar ist. Dabei sind die Betätigungsorgane
mit einer Steuereinrichtung verbunden, welche die Einlauföffnung 7 und die Auslauföffnung
8 in Abhängigkeit vom Betriebszustand auf der Hauptförderbahn 2 und/oder Speicherförderbahn
3 selbsttätig öffnet und schließt. Danach soll die Steuereinrichtung bei staufreiem
Flaschenstrom auf der Hauptförderbahn 2 die Einlauföffnung 7 und ggf. die Auslauföffnung
8 schließen bzw.
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geschlossen halten, während z.B. bei einem Rückstau im Flaschenstrom
auf der Hauptförderbahn 2 die Steuereinrichtung die Einlauföffnung 7 öffnet bzw.
so lange offen hält, bis sich der Rückstau durch zügigen Flaschentransport auflöst.
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Ist dagegen die Speicherförderbahn 3 mit Behältnissen bzw. Flaschen
vollständig gefüllt, schließt die Steuereinrichtung die Einlauföffnung 7. Der Einsatz
der Steuereinrichtung ist bei der Struktur der erfindungsgemäßen Fördervorrichtung
vielseitig, so kann z.B. bei Auflösung des Rückstaus auf der Hauptförderbahn 2 und
bei völlig oder teilweise gefüllter Speicherförderbahn 3 die Auslauföffnung 8 bis
zur vollständigen Entleerung und/ oder einem evtl. Rückstau mittels der Steuereinrichtung
geöffnet bzw. offengehalten werden. Eine vorteilhafte Ausbildung der Steuereinrichtung
liegt auch darin, daß diese neben der Steuerung der Geländerstücke 9, 10 auch den
Antrieb für die Speicherförderbahn übernehmen kann und zwar derart, daß die Speicherförderbahn
3 stillsteht, wenn die Einlauf- und die Auslauföffnungen 7, 8 geschlossen sind,
wobei die Speicherförderbahn 3 läuft, wenn die Einlauföffnung 7 und/oder die Auslauföffnung
8 geöffnet ist.
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Es liegt im Rahmen der vorliegenden Erfindung, daß der Einlauföffnung
7 eine zwischen zwei Endstellungen verstellbare Weiche zugeordnet sein kann, die
in der einen Endstellung den Flaschenstrom von der Hauptförderbahn 2 in die Einlauföffnung
7 lenkt und diesen in der anderen Endstellung unbeeinflußt läßt. Dabei wird die
Weiche durch das bewegliche Geländerstück 9 der Einlauföffnung 7 gebildet, die um
ihr stromabwärts liegendes Ende schwenkbar ist und in der einen Endstellung die
Einlauföffnung 7 verschließt, während in der anderen Endstellung die Weiche sich
schräg über die Hauptförderbahn 2 erstreckt. Der Auslauföffnung 8 ist ggf. ein zwischen
zwei Einstellungen verstellbares Sperrelement zugeordnet, das in der einen Einstellung
den Flaschenstrom auf der Hauptförderbahn 2 überhalb der Auslauföffnung 8 anhält
und in der anderen Einstellung den Flaschenstrom auf der Hauptförderbahn 2 unbeeinflußt
läßt. Das bewegliche Geländerstück 10 der Auslauföffnung 8 übernimmt dabei die Funktion
als Sperrelement und kann um sein stromaufwärts liegendes Ende schwenkbar sein.
Es schließt in der einen Einstellung die Auslauföffnung 8 ab und erstreckt sich
in der anderen Einstellung quer über die Hauptförderbahn 2.
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Alle Schaltvorgänge sowie die Betätigung der Steuereinrichtungen insbesondere
für die Einstellung der beweglichen Geländerstücke erfolgen z.B. auf elektrischen,
mechanischem, pneumatischem oder hydraulischem Weg. In der Zeichnung sind diese
Schaltorgane in der Reihenfolge ihrer funktionellen Betätigung als Stauschalter
mit 12, 13, 14, 15 und 16 bezeichnet. Die optoelektronische Kontrolle des Flaschentransportweges
auf der Hauptförderbahn 2 erfolgt durch Abtasten mit der Lichtschranke 17, 18, um
festzustellen, ob auf dieser Bahn Flaschen transportiert werden. Anstelle eines
optoelektronischen Sensors 18 können auch ein Ultraschallsensor-Sender und Empfänger
angebracht sein. Ein Rückstau im Bereich des normalen Flaschentransportweges wird
durch die Stauschalter 12, 14 und 16 an die Steuereinrichtung gemeldet. Sobald die
Speicherförderbahn 3 als gefüllt gilt, wird dies durch Betätigung der Stauschalter
13 und 15 an die Steuerung gemeldet. Ob überhaupt Flaschen im Stauraum sich befinden
oder nicht, wird durch den Sensor 18 ermittelt. Während die einlaufseitige Öffnung
7 zwischen der Hauptförderbahn 2 und der Speicherförderbahn 3 durch das Schieberelement
bzw. Geländerstück 9 nach Bedarf absperrbar ist, ist die auslaufseitige Öffnung
8 der Speicherförderbahn 3 durch das Schieberelement bzw. durch das Geländerstück
10 bei Bedarf absperrbar.
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In Fig. 2 ist in Abwandlung der Einrichtung gemäß Fig. 1 anstelle
der die Einlauf- und die Auslauföffnung voneinander unabhängig verschließenden Verschlußelemente
ein einstückiges Trenngeländer bzw. eine Trennwand 19 vorgesehen, welche die Hauptförderbahn
2 und die Speicherförderbahn 3 unter Aussparung von zwei wechselseitig offenen Durchgangs-
bzw. Überleitungsöffnung 20, 20' voneinander trennt, wobei diese Öffnungen 20, 20'
für vollautomatische Leistungsregulierung die zufließende Flaschenmenge störungsfrei
steuern, ohne daß die nachgeschaltete Behandlungsmaschine gestoppt wird.
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In Fig. 2 befindet sich das Trenngeländer bzw. die Trennwand 19, welche
in den Pfeilrichtungen 21 verfahrbar ist, in einer Art Normalstellung, d.
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h. bei einem störungsfreien oder ungehinderten Flaschentransport bleibt
die Auslauföffnung 20' geschlossen; die Einlauföffnung 20 ist zwangsläufig geöffnet.
Die Speicherförderbahn 3 ist leer und die Steuerschalter 22, 23 sowie 24, 25 bleiben
unbetätigt. Der Bereich dieser Transportstrecke kann sich z. B. zwischen einer Reinigungsmaschine
und dem Füller befinden.
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Dieser soll so wenig wie möglich abgeschaltet werden. Die Fördervorrichtung
muß demnach kurze Störungen an der Reinigungsmaschine ausgleichen, demnach im Normalbetrieb
voll sein. Andererseits dürfen die Flaschen aus Gründen einer möglichen Re-Infektion
keine zu große Verweilzeit auf der Speicherförderbahn haben. Diese muß also zeitabhängig
und intermittierend entleert werden.
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Solange also der Flaschenstrom auf dem Transporteur 26 sich ohne Stauerscheinungen
an der Speicherförderbahn 3 vorbeibewegt, ist keiner der angeordneten Steuerschalter
22, 23 bzw. 24, 25 betätigt. Kommt es z.B. auf dem Transporteur 26 zu einem Rückstau,
der sich durch die Öffnung 20 in die Speicherförderbahn 3 bis zu deren völligen
oder beinahe vollständigen flächenmäßigen Auslastung fortsetzt, werden nacheinander
die Steuerschalter 22, 23 und die Schalter 24, 25 betätigt. Durch diese Schaltvorgänge
wird eine Leistungsregelung der vorgeschalteten Behandlungsmaschine, z.
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B. der Reinigungsmaschine, bewirkt, die auf eine niedrige Leistung
reduziert wird. Dies hat zur Folge, daß sich der Flaschenfluß auf der Hauptförderbahn
2 normalisiert und die Steuerschalter 22, 23 eine Ende rung der Öffnungen 20, 20'
herbeiführt, derart, daß das Trenngeländer bzw. die Trennwand 19 die Einlauföffnung
20 blockiert und die Auslauföffnung 20' freigibt. Der Transport der Scharnierbandketten
führt dabei die in der Speicherförderbahn 3 angestauten Flaschen zwangsläufig der
Auslauföffnung 20' zu, wo sie in die Hauptförderbahn 2 drängeln und sich in diese
sukzessive eingliedern.
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Diese Ablaufsituation ist in Fig. 3 veranschaulicht, wobei nach völliger
Entleerung der Speicherförderbahn 3 auch die Steuerschalter 25 und danach 24 infolge
entsprechender Impulse das Trenngeländer bzw. die Trennwand 19 wieder in die in
Fig. 2 dargestellte als Normallage zu bezeichnende Position verbringen.
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Fig. 4 zeigt in einer Übersicht die Anordnung des Trenngeländers bzw.
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der Trennwand 19, welche die Einlauföffnung 20 im Normalbetrieb offen
hält, durch die der Flaschenstrom jedoch in die Speicherförderbahn 3 durch Abdrängen
von der Hauptförderbahn 2 gelenkt wird, sobald ein entsprechender Rückstau von Flaschen
auf der Hauptförderbahn 2 sich gebildet hat. Die mittels der in dieser Fig. nicht
dargestellten Steuerschalter bedingte Verschiebung der Trennwand 19 erfolgt durch
einen pneumatisch beaufschlagbaren Kolben im Zylinder 27, dessen Kolbenstange 28
mit einer Querstrebe 29 verbunden ist, die zusammen mit mehreren, quer zur Förderrichtung
verlaufenden weiteren Streben 30 und zusammen mit parallelen Holmen 31, 32 einen
horizontal verschiebbaren Schlitten 33 bildet, der in einer aus einem Rahmengestell
bestehenden Brücke gleitet und an mehreren senkrecht nach unten abstehenden Haltestangen
34 die - in Förderrichtung gesehen - miteinander fluchten, an den freien Enden die
Trennwand 19 trägt. Diese kann als Schieber aus einzelnen Geländerstücken oder aus
einem streifenförmigen Wandteil aus gleitfähigem Material bestehen. Anstelle von
Steuerschaltern kann das Trenngeländer bzw. die Trennwand 19 mittels einer optoelektronischen
Kontrolle steuerbar sein.
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Die beiden Schieber 9 und 1u beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1
können gleichfalls als streifenförmige Wandteile ausgebildet und an vertikalen und
horizontalen Streben schlittenartig geführt sein. Sie können auch teleskopartig
in die starren Geländer 6 bzw. 6a einfahrbar sein, so daß sie sich bei freigegebener
Einlauföffnung 7 bzw. Auslauföffnung 8 mit dem jeweiligen Geländer 6 bzw. 6a überdecken
(siehe Fig. 1).
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