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Die Erfindung betrifft eine Hallenkrananlage für
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Fertigungsstätten von Betonfertigteilen auf Paletten zum Manipulieren
von Rahmen oder Rahmengliedern von Palettenseitenschalungen gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Die Fertigung von meistens bewehrten Boden-,Wand-und Deckenplatten,
welche als Stahlbetonfertigteile im Großtafelbau Verwendung finden, erfolgt insbesondere
unter klimatisch ungünstigen Bedingungen in Hallen und im allgemeinen in Serienfertigung
auf einer sogenannten Fließbandanlage. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf
Fließbandanlagen mit horizontalem Kreislauf der Paletten. Hierbei bewegen sich die
auf Schienen laufenden Paletten auf der Decke eines Tunnels im Takt der Fertigung
hintereinander bis zu einer Hebebühne, welche die Paletten einzeln aufnimmt und
auf das Niveau der Tunnelsohle absenkt, auf der sich die Paletten wiederum hintereinander
in Gegenrichtung zurückbewegen. Am Ende der Tunnelsohle bzw. des Palettenschienenstranges
befindet sich eine weitere Hebebühne, welche die Paletten wiederum einzeln auf das
Niveau der Tunneldecke zurückverbringt.
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Die Erfindung betrifft insbesondere Fertigungsanlagen, bei denen die
letztgenannte Hebebühne als Kippbühne ausgebildet ist, welche die Paletten aus ihrer
horizontalen Lage um eine Kante des Betonelementes verschwenkt, sobald das Niveau
der Tunneldecke erreicht ist; die abgekippte Palette ermöglicht das Anhängen des
Betonfertigteils an einen Hallenkran.
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Eine solche Kippbühne wird vorzugsweise mit Paletten zusammen verwendet,
deren Schalrahmen ein der Kante
des Betonfertigteiles, um das die
Kippbühne schwenkt, zugeordnetesSchalrahmenglied aufweist, das nach dem Kippen der
Bühne als Drehlager für das Paletten fertigteil ausgebildet ist, so daß bei der
Bewegung des Betonfertigteiles in die Senkrechte mit Hilfe des Hakens des Hallenlaufkranes
die Unterstützung des Betonfertigteiles nicht verlorengeht. Dieses Schalrahmenglied
verbleibt in der Regel ständig an der Palette. Solche Paletten sind häufig auch
mit senkrecht zu diesem Schalrahmenglied verlaufenden, weiteren Schalrahmengliedern
versehen, welche eine.
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hydraulische Abzugsvorrichtung aufweisen und ebenfalls ständig an
der Palette verbleiben. Dagegen muß das vierte Schalrahmenglied, welches parallel
zu dem an der Palette verschwenkbaren Schalrahmenglied verläuft, abnehmbar sein.
Das ergibt sich vor allem daraus, daß durch Abnehmen dieses Schalrahmengliedes erst
die Anschlüsse für das Lastaufnahmemittel des Hallen laufkranes freiwerden, welcher
das Betonfertigteil von der Palette in der beschriebenen Weise übernimmt und meistens
unmittelbar in ein Lager abtransportiert.
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Solche, als Schalformen dienende Paletten können in modernen Fertigungsstätten
mehrfach belegt werden.
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Darunter ist zu verstehen, daß auf einer Palette mehrere Betonfertigteile
gleichzeitig nebeneinander gefertigt werden. Das erreicht man mit einer entsprechend
vermehrten Anzahl von querverlaufenden Rahmengliedern, die im Gegensatz zu den äußeren
hydraulisch abziehbaren Rahmengliedern abnehmbar sind. Insbesondere bei der Fertigung
von Wänden müssen in dem Betonfertigteil häufig Aussparungen z.B. als Tür-und Fensteröffnungen
angebracht werden. Dazu dienen
in der Regel Schalrahmen mit biegesteif
verbundenen Rahmengliedern, welche aber verstellbar und häufig zusammenhängend ausgebildet
sind. Auch diese Rahmen müssen beim Entschalen von der Palette abgenommen werden.
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In einer Fertigungsstätte der beschriebenen Art müssen deswegen an
der Station, an der entschalt bzw. geschalt wird, häufig eine Mehrzahl von Schalrahmen
bzw.
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Schalrahmengliedern abgenommen, bereitgehalten und gegebenenfalls
auf die Paletten auch wieder aufgelegt werden. Befindet sich die Fertigungsstätte
in einer Halle, so ergibt sich in aller Regel ein zu einer Hallenwand paralleler
Verlauf der Palettengleise, wobei aus räumlichen Gründen zwischen den Palettengleisen
und einer Hallenwand meistens nur wenig Platz zur Verfügung steht, aber häufig im
Bereich der Entschalungsstation, in der auch die Schalung zusammengebaut wird, die
abnehmbaren Schalrahmenglieder bereitgehalten.werden müssen, welche von den Paletten
vorher abgenommen wurden. Diese Hallen sind im allgemeinen mit ihrer Grundfläche
eng an den Flächenbedarf einer oder mehrerer parallel angeordneter Palettenumläufe
angepaßt. Ihre Höhe ist ebenso wie die Hallengrundfläche schon aus Kostengründen
auf das unbedingt notwendige Maß eingeschränkt, das sich in der Regel aus der Höhe
der Kranbahn für den Hallenlaufkran ergibt, mit der die Fertigteile abgenommen und
wegtransportiert werden. Die Hallenfundamente und die Stabilität der Hallenwand
sind aus den gleichen Gründen so leicht bzw. so gering wie möglich ausgeführt und
vertragen daher auch nur geringe zusätzliche Beanspruchungen.
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Die weitere Entwicklung dieser dem fortgeschrittensten Stand der Serienfertigung
von wandgroßen Betonfertigteilen entsprechenden Fertigungsanlagen muß sich der Betontechnologie
anpassen. Aus unterschiedlichen Gründen, vor allem aber aus bauphysikalischen Erwägungen,
welche die Wärme und die Schalldämmung mit Hilfe der Betonfertigteile in den späteren
Gebäuden betreffen, ergeben sich vergrößerte Wandstärken, welche in Beton, meistens
in sogenanntem Leichtbeton ausgeführt werden müssen. Das führt zwangsläufig zu schwereren,
weil höheren Schalrahmen, die entweder nicht mehr von Hand manipuliert werden können
oder deren Handhabung zu anstrengend oder zu gefährlich ist. Plant man hierfür den
Einsatz des Hallenlaufkranes, so verlängert sich zwangsläufig die Taktzeit um den
Zeitraum, den der Hallenkran für das Ablegen bzw.
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den Transport der Schalrahmenteile benötigt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Hallenkrananlage für
Fertigungsstätten von Betonfertigteilen auf Paletten zum:mnipulierent von Rahmen
oder Rahmengliedern von Palettenschalungen zu schaffen, welche einfach aufgebaut
ist und das Manipulieren auch bei Mehrfachbelegung der Paletten erleichtert und
sich für niedrige Hallen mit geringen Freiflächen neben den Paletten eignet.
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Diese Aufgabe löst die Erfindung mit den Merkmalen des Anspruches
1. Zweckmäßige Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand ihrer Unteransprüche.
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Die Erfindung sieht einen oder mehrere und dann miteinander zusammenwirkende
Säulenkräne vor, wobei sich
zwei Säulenkräne als zweckmäßig und
ausreichend erwiesen haben. Diese Säulenkräne. sind auf einem in der Schal- bzw.
Entschalungsstation parallel zu den Seitenschalungen und deswegen im wesentlichen
parallel zu dem Palettengleis bzw. seiner Fortsetzung auf einer Hebe-Kippbühne in
Fertigungsstätten der eingangs beschriebenen Art verfahrbar. Diese Verfahrbarkeit
beschränkt sich jedoch auf die zum Ausrichten der Krananlage mit der betreffenden
Palette nötige Wegstrecke, welche sich gegebenenfalls auf die zum Ablegen und Aufnehmen
der Rahmenglieder bzw. Rahmen der Palettenseitenschalungen bzw. Abschalungen von
Aussparungen erweitern kann.
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Die Ausrichtung der Krananlage mit der betreffenden Palette bringt
die Arretierungsarme in ihre Ausgangsstellung, aus der sie mit der Palette zum Formschluß
gebracht werden können. Dadurch werden alle Bewegungen der Palette oder der Krananlage
während des Ablaufes der verschiedenen Manipulationen verhindert, die mit der Krananlage
ausgeführt werden.
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Die Wippausleger müssen die Entfernung von der Palette bis zur jeweiligen
Kransäule überbrücken, welche einerseits wegen der erheblichen Querabmessungen der
Paletten und andererseits wegen der zwischen der Palette bzw. der Kippbühne und
den Säulen notwendigen Abstandes relativ groß ist und eine entsprechende Länge der
Wippausleger voraussetzt. Da erfindungsgemäß aber jeder Wippausleger mit einem längsverstellbaren
Endausleger zusammenwirkt, kann er wesentlich kürzer als die erforderliche Kraglänge
und nur so lang ausgeführt werden, daß er in senkrecht aufgerichteter Stellung nicht
mit der Halle kollidiert, wobei der
Endausleger eingefahren ist.
Die am Endausleger fahrende Laufkatze benötigt kein Windwerk. Daher ist ihr Lastaufnahmemittel
durch bloßes Verfahren längs des Endauslegers in die richtige Ausgangsstellung für
den Eingriff der Klemm- und Stütz einrichtung mit dem betreffenden Schalrahmen oder
Rahmenglied zu bringen. Diese Klemm- und Stützeinrichtung verbindet das betreffende
Schalrahmenglied mit der Laufkatze, so daß der Wippausleger das Schalrahmenglied
mit der erforderlichen Genauigkeit aufnehmen und wieder absetzen kann.
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Andererseits ist das Lastaufnahmemittel der Laufkatze mindestens um
die Höhe der Palettenschalung vertikal beweglich. Dadurch wird es möglich, ohne
das Wippwerk das von der Klemm- und Stütz einrichtung erfaßte Schalrahmenglied parallel
zu sich selbst anzuheben und bei der Bewegung des Endauslegers über andere Schalrahmenglieder
hinwegzubringen. Das ist z.B.
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erforderlich, wenn man quer zu einem Schalrahmenglied bzw. zur Palette
verlaufende Schalrahmenglieder abnehmen muß, oder wenn entschalte Schalrahmen für
Aussparungen ausgehoben und über das fertige Betonelement hinweg aus dem Bereich
der Kippbühne heraus bewegt werden.
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Die Hallenkrananlage gemäß der Erfindung hat bei den eingangs erläuterten
Fertigungsstätten mit Hebekippbühne den Vorteil, daß die mit der auf die Höhe des
aufgerichteten Betonfertigteiles abgestimmten Höhe der Halle an der Kippbühne auskommt,
weil die Länge des aufgerichteten Wippauslegers hierauf abgestimmt werden kann.
Sie hat weiter den Vorteil,
daß sie die Schalungs- und Entschalungsarheiten
weitgehend mechanisiert. Gesteuert werden muß bei einer solchen Hallenkrananlage
nämlich nur die Vor-und Zurückbewegung der Kransäule auf der Kranbahn.
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sowie des Endauslegers und der Laufkatze, die Auf-und Abbewegung des
Auslegers und die notwendigen Verstellungen der Arretierungs- und Klemmeinrichtung.
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Da diese Steuervorgänge im wesentlichen nacheinander ablaufen, lassen
sie sich leicht koordinieren und durchführen. Eine solche Steuerungseinrichtung
kann außerdem leicht die Hallenkrananlage gemäß der Erz in dung mit der Kippbühne
verriegeln, so daß die Kippbühne nur betätigt werden kann, wenn die Arretierungsarme
die Wippausleger eingefahren bzw. aufgeschwenkt und damit aus dem Kippbühnenbereich
heraus verbracht sind.
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Es ist zweckmäßig, die erfindungsgemäße Krananlage so auszubilden,
daß gleichzeitig an mehreren Rahmen bzw. Rahmengliedern einer Mehrfachbelegung der
Palette gearbeitet werden kann. Das ermöglichen die Merkmale des Anspruches 2. Mit
dieser und der im Anspruch 1 wiedergegebenen Krananlage kann ohne Säulendruck-bzw.
Schwenkwerk gearbeitet werden. Sollte der Arbeitsablauf dies erfordern, so können
mit den Teleskopauslegern ein oder mehrere Schalrahmen bzw.
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Schalrahmenglieder abgezogen, in den Klemmeinrichtungen gehalten und
mit dem Wippausleger in Senkrechtstellung und damit außerhalb des Kippbereiches
einer Hebekippbühne verbracht werden, ohne daß die betreffenden Schalrahmen bzw.
Schalrahmenglieder in der Zwischenzeit neben der Kippbühne abgelegt zu
werden
brauchen und ohne daß der Kippvorgang der Bühne beeinträchtigt wird.
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Mit den Merkmalen des Anspruches 3 ist es möglich, die erforderliche
Höhe für das Ausheben von Schalrahmengliedern zu gewinnen, ohne eine Schwenkbewegung
des Wippauslegers ausführen zu müssen, welche sich auf das betreffende Schalrahmenglied
übertragen und zu Beschädigungen des diesem zugeordneten Randes des Betonfertigteiles
führen könnte. Eine solche Bewegung läßt sich leicht in der Säule selbst bewirken
und ausführen, z.B. mit Hilfe eines Hubwerkes.
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Mit den Merkmalen des Anspruches 4 läßt sich die aus den angegebenen
Gründen große Kraglänge des Wippauslegers in der Arbeitsstellung des Hallenkranes
so weit verkürzen, daß sie sich in den allgemein niedrigen Hallen unterbringen läßt.
Da die kürzeste Länge des Wippauslegers mit seiner Senk recht stellung identisch
ist, wird dadurch auch die Fläche zwischen der Hebekippbühne und der Kransäule,
die meistens unmittelbar neben der Hallenwand angeordnet ist, freigemacht und steht
für geeignete Zwecke, z.B.
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auch zur Ablage von zeitweise nicht benötigten Schalrahmengliedern
bzw. Schalrahmen zur Verfügung.
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Bei Verwirklichung der Merkmale des Anspruches 5 kommt man mit einem
vergleichsweise leichten Fundament für die Kranbahn aus. An sich ergibt sich nämlich
aus der beschriebenen großen Kraglänge des Wippauslegers in der Horizontalstellung
und dem beträchtlichen Gewicht der Schalrahmen bzw. Schalrahmenglieder an der Kransäule
ein erhebliches Kippmoment,
das nur über entsprechend schwere Fundamente
ausgeglichen werden könnte. Durch die Mittelschiene wird das dem Kippmoment des
Wippauslegers entgegenwirkende Lastmoment um die Hälfte der Gleisbreite reduziert,
was die gewünschte Einsparung am Fundament erreichbar macht.
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Vorzugsweise bei dieser letztgenannten Ausführungsart der Erfindung
bildet man die Mittelschiene mit den Merkmalen des Anspruches 6 weiter, weil dadurch
eine zusätzliche Unterstützung der Kransäule geschaffen wird, welche die Oberflanschläufer-Tragrollen
entlastet, mit denen das Gleis befahren werden muß.
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Mit den Merkmalen des Anspruches 7 ergibt sich eine vorteilhaft einfache
Ausbildung der Konsolen, welche an den mit der Hallenkrananlage gemäß der Erfindung
zu manipulierenden Schalrahmen bzw. Schalrahmengliedern angebracht werden müssen.
Hierbei kann es sich um einfache Platten handeln, welche senkrecht von einer Seite
eines Schalrahmengliedes bzw. eines Schalrahmens vorstehen und zwischen die Schwinge
und die mit ihr zusammenwirkende Platte der Stützeinrichtung passen.
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Die Genauigkeit, mit der eine solche Klemm- und Stützeinrichtung beim
Eingriff in eine Konsole eines Schalrahmens bzw. Schalrahmengliedes eingreift, läßt
sich mit den Merkmalen des Anspruches 8 noch wesentlich vergrößern, wodurch trotz
der wenigen Freiheitsgrade der erfindungsgemäßen Hallenkrananlage ein genaues Erfassen
und Ausrichten der Schalrahmen
bzw. Schalrahmenglieder auf der
Palette erreichbar ist.
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Die Einzelheiten, weiteren Merkmale und andere Vorteil le der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Erfindung anhand der Figuren
in der Zeichnung; es zeigen Fig. 1 in Seitenansicht und schematisch eine Hallenkrananlage
gemäß der Erfindung im Zusammenwirken mit einem Schalrahmenglied einer Palette unter
Weglassung der Kippbühne und aller für das Verständnis der Erfindung sonst nicht
erforderlichen Einzelheiten, Fig. 2 eine Seitenansicht des Gegenstandes der Fig.
1 in Richtung des Pfeiles II der Fig. 1 und Fig. 3 in vergrößerter Darstellung den
unteren Teil der abgebrochen wiedergegebenen Kransäule'und des Wippauslegers.
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Auf dem Boden 1 einer Halle, deren Hallenwand sich unmittelbar an
den linken Rand der Zeichnung anschliept, ist die allgemein mit 2 bezeichnete Krananlage
gemäß der Erfindung fest installiert. Die Krananlage dient ausschließlich zum Manipulieren
von Schalrahmen bzw.
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Schalrahmengliedern 3, welche als Seitenschalungen auf einer Palette
4 befestigt werden. Die Palette 4 hat ein Schienenfahrgestell, das ebenso wie die
Kippbühne nicht dargestellt ist, in der die Krananlage 2 aufgebaut ist. Es ist außerdem
darauf hinzuweisen, daß
die Halle einen üblichen Laufkran aufweist,
welcher dazu dient, das von einer Palette 4 entschalte und abgebrochen bei 5 wiedergegebene
Betonfertigteil zu übernehmen, sobald das Schalrahmenglied 3 abgezogen worden ist.
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Die Hallenkrananlage 2 weist gemäß dem Ausführungsbeispiel einen Säulenkran
6 auf. Die Kransäule 7 ist auf einem aus vier Oberflanschläufer-Tragrollen 8 bestehenden
Kranwagen 9 gelagert und nicht drehbar. Die Kranbahn besteht dementsprechend aus
zwei parallelen I-Profilen 10, 11, die zusammen das Fahrgleis für den Kranwagen
9 bilden. An der Kransäule 7 ist mit Hilfe eines Horizontalgelenkes 12 ein Wippausleger
14 gelagert. Der Wippausleger ist in einer aufgerichteten und einer horizontalen
Stellung wiedergegeben, die mit Hilfe eines von einem Schubkolbengetriebe 15 gebildeten
Wippwerkes erreicht wird. Das Schubkolbengetriebe ist mit seinem hydraulischen Zylinder
16 am oberen Ende der Kransäule 7 mit einem Horizontalgelenk 17 befestigt und wirkt
über einen Winkelhebel 18 mit seiner Kolbenstange 19 auf einen. Grundausleger 20..
Der Winkelhebel 18 ist mit dem beweglichen Teil 21 des Horizontalgelenkes 12 fest
verbunden.
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Der Grund ausleger 20 wird von einem I-Träger gebildet, dessen Unterflansch
22 die Fahrbahn- für je ein Oberflanschläufer-Rollenpaar 23, 24 und für je ein Unterflanchläufer-Rollenpaar
25, 26 bildet. Das aus den Rollenpaaren 23 bis 26 bestehende Laufwerk sitzt am Ende
eines Endauslegers 27, der seinerseits von einem I-Träger gebildet wird. Dieser
Träger dient
seinerseits zur Verlagerung einer Geradführung 28
für eine Laufkatze 29, welche das aus einer Klemmeinrichtung 30 und einer Stütze
31 bestehende tastaufnahmemittel 32 aufweist. Die Klemmeinrichtung besteht aus einem
Winkelhebel 33, dessen freies Ende 34 eine Distanzscheibe 35 und einen Dorn 36 aufweist.
Der andere Arm dient an seinem freien Ende zur Unterbringung eines Horizontalgelenkes
37, mit dem die Kolbenstange 38 eines Schubkolbengetriebes angelenkt ist, deren
hydraulischer Zylinder 39 über ein weiteres Horizontalgelenk 40 an eine Konsole
41 der Laufkatze 29 angelenkt ist. Das Drehlager 42 des Winkelhebels 33, welcher
eine Schwinge bildet, ist auf einer Konsole 43 ausgebildet, welche an der Unterseite
der Laufkatze 29 befestigt ist.
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An der Säule 7, d.h. in deren unterem Bereich 44 ist ein Justierarm
45 befestigt.
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Der Justierarm 45 (Fig. 1) wird mit dem allgemein mit 9 bezeichneten
Kranfahrwerk zusammen mit der Säule 7 verfahren. Er weist einen teleskopierbaren
Endausleger 46 auf, welcher mit einem Schubkolbengetriebe 47 hydraulisch angetrieben
ist. Der Zylinder 48 des Schubkolbengetriebes 47 ist im Bereich einer senkrechten
Stütze 49 an ein Horizont'algelenk 50 des Justierarms 45 angelenkt, während die
Kolben stange 51 des Schubkolbengetriebes 47 an eine Konsole 52 des Endauslegers
46 angelenkt ist, der mit einer weiteren Stütze 53 für den Hallenboden 1 Versehen
ist. Ein an der Stirnseite 54 angeordneter
Zapfen 55 kann in eine
entsprechende Aussparung 56 am seitlichen Rahmenglied 57 der Palette 4 eingreifen,
sobald der Justierarm 45 mit dem Fahrwerk 9 entsprechend ausgerichtet worden ist.
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Mit Hilfe der Rollen 23 bis 2S kann der Endausleger 27 in der horizontalen
Stellung des Wippauslegers 14 längs des Grundauslegers verfahren und in seine in
der Horizontalen wiedergegebene Extremstellung verbracht werden. An der Geradführung
28 fährt dann die Laufkatze 29 in die Endstellung, in der die Schwinge 30 mit dem
Dorn in die Aussparung 59 einer Konsole 60 eingreift, welche an der Außenseite 61
des Schalrahmens 3 befestigt ist. Mit Hilfe der Scheibe 35 wird die Platte 60 auf
die Stütze 31 gepreßt und dadurch mit dem Endausleger 27 formschlüssig.
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Die Kransäule 7 kann zur Ausführung einer Vertikalbewegung des in
der Horizontale befindlichen Wippauslegers 14 mehrteilig und hydraulisch verlänger-und
verkürzbar ausgebildet sein. Das ist in den Figuren nicht wiedergegeben. Eine weitere
Möglichkeit zur Ausführung vertikaler Bewegungen besteht in der Ausnutzung des Hubes
der Kippbühne, die ebenfalls nicht wiedergegeben ist.
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Wie sich aus der Fig . 3 schließlich ergibt, ist zwischen den Schienen
10, 11 des Fahrgleises eine Mittelschiene 62 verlegt, welche auf einem 1-Träger
63 befestigt ist, der seinerseits im Hallenboden 1 verankert wird. Auf der Schiene
62 läuft eine mit zwei Spurkränzen 64, 65 versehene Stützrolle 66, deren
Lager
zwischen zwei parallelen Wangen 67, 68 des Kranfahrwerkes 9 angeordnet ist. An den
Enden der Wangen sind Unterflanschläuferrollen 68,69 gelagert,die die Unterseite
des Oberflansches des I-Trägers 63 als Laufbahn benutzen.
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Im Betrieb wird die Palette 4 mit Hilfe der Hebe-Kippbühne auf das
Niveau der Halle angehoben. Zum Abnehmen des Stahlbetonfertigteiles 5 muß zunächst
das Schalrahmenglied 3 abgenommen werden. Zu diesem Zweck wird die Kransäule 7 mit
Hilfe des Kranfahrwerkes 9 verfahren. Das geschieht mit einem elektrischen Getriebemotor
70, welcher an einer Seite 71 der Säule 7 angebracht ist und über einen Kettentrieb
72 auf ein Antriebsritzel 73 wirkt,das eines der Oberflanschrollenpaare 8 8 antreibt.
Die Bewegung des Säulenkranes 7 auf der Kranbahn, die allgemein mit 75 in Fig. 1
gezeichnet ist, dient dazu, den Justierarm 45 in die Ausgangsstellung zum Einrasten-des
Zapfens 55 in die Aussparung 56 der Palette 4 zu bringen, wodurch nach Ausfahren
der Kolbenstange 51 die Palette 4 mit der Krananlage formschlüssig verbunden ist.
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Durch Einfahren der Kolbenstange 19 in den Zylinder 16 des Wippwerkes
15 wird dann der Wippausleger 14 in seine horizontale Stellung verbracht. In dieser
befindet sich zunächst die Laufkatze 76, welche aus den Tragrollen 23 bis 26 besteht,in
ihrer der Kransäule 7 am nächsten liegenden Stellung. Durch Ausfahren der Laufkatze
76 wird der Endausleger 27 so weit an den Palettenrahmen 3 herangefahren, daß die
Klemmeinrichtung 30 zum formschlüssigen Eingriff
mit der Konsole
60 gebracht werden kann. Nunmehr wird die Laufkatze 76 in umgekehrter Richtung verfahren,
wodurch der Schalrahmen 3 von dem Stahlbetonfertigteil 5 unter Abstützung der Palette
4 auf dem Justierarm abgezogen wird. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist
es nicht erforderlich, den Schalrahmen 3 vertikal auszuheben. Das wird dann nötig,
wenn das Schalrahmenglied 3 über ein dem Palettenrand näherliegendes weiteres Schalrahmenglied
ausgehoben werden muß.. Die Vertikalbewegung wird dann nach einer der beiden vorstehend
beschriebenen Alternativen ausgeführt.
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Sobald der Formschluß der Klemmeinrichtung 30 und der Stütze 31 mit
dem Schalrahmenglied 3 erreicht ist, wird - gegebenenfalls nach Durchführung der
Vertikalbewegung - die Laufkatze 76 eingefahren, d.h.
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in ihre der Säule 7 nächste Stellung verbracht.
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Dadurch verkürzt sich der Wippausleger 14 auf seine minimale Länge.
Er kann nunmehr ohne Kollision mit dem Hallendach durch Ausfahren der Kolbenstange
19 aus dem hydraulischen Zylinder 16 des Wippwerkes 15 aufgerichtet und in seine
vertikale Stellung nach Fig. 1 verbracht werden. Dabei bleibt das Schalrahmenglied
3 formschlüssig mit dem Wippausleger 14 und wird in dieser Stellung bereitgehalten,
bis die nächste Palette auf die angehobene Kippbühne gefahren wird. Die Kippbühne
dient bei einer solchen Anlage gleichzeitig zur Herstellung der Schalung aus Schalrahmengliedern,
von denen das Schalrahmenglied 3 die Kante des Stahlbetonfertigteiles 5 abschalt,
die mit der Kippbühne nach oben verschwenkt wird.
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Diese Kippbewegung schließt sich an die Bewegung des Wippwerkes 15
an, mit der der Wippausleger 14 in seine senkrechte Stellung verbracht wird. Dann
nämlich ist die Palette 4 freigegeben, so daß sie im Uhrzeigersinn verschwenkt werden
kann. Da das Schalrahmenglied 3 vorher abgenommen worden ist, werden am Rand des
Betonfertigteiles 5 die Ösen zugänglich, an die die Laufkatze des Hallenkrans angehängt
wird.
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Während in dem dargestellten Ausführungsbeispiel nur mit einem Säulenkran
6 gearbeitet wird, können zwei Säulenkräne gleicher Ausbildung synchron betätigt
werden, um ein Schalrahmenglied 3 entsprechender Länge auszuheben bzw. in seine
Schalstellung zurückzuverbringen.
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