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Koksofentür
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Koksofentür für einen Horizontalkammer-Verkokungsofen
mit einem gleichzeitig als Wärmeschutz dienenden, in die Ofenkammer hineinragenden,mit
dem Türkörper verbundenen Schutzschild, über den die Ofenfüllung in einen bestimmten
Abstand vom Türkörper gehalten wird, wobei der Türkörper während des Verkokungsvorganges
mit mindestens einer Verriegelungseinrichtung gegen den Türrahmen des Ofens gedrückt
wird. Derartige Koksofentüren sind unter anderem auch in dem älteren Vorschlag P
33 27 337.5 enthalten. Dieser Vorschlag ist auf eine neuartige Ausbildung des Türkörpers
mit der dazugehörigen Dichtungseinrichtung gerichtet. Der neue Türkörper zeichnet
sich insbesondere durch Leichtbauweise, Preisvorteile gegenüber herkömmlichen Türen
und durch hohe, dauerhafte Dichtwirkung aus. Nach der P 33 27 337.5 ist der neue
Türkörper teilweise mit konventionellen feuerfesten Türstopfen kombiniert.
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Aus der deutschen Patentschrift 23 83 63 ist darüber hinaus eine Tür
für Koksöfen mit an der Rückwand angebrachten, verstellbarem Schutzschild bekannt,
wobei der Schutzschild durch gelenkige Zwischenglieder mit der Rückseite der Tür
verbunden ist und sich gegenüber der Tür bewegen kann. Dabei soll der durch gelenkige
Zwischenglieder mit der Rückseite der Tür verbundene Schutzschild durch eine Stellvorrichtung
von außen in seiner jeweiligen Stellung arretierbar sein. Nach der Darstellung der
Ausführungsbeispiele dieser Patentschrift ist der Schutzschild als ebene, einteilige
Platte mit rückwärtigen Versteifungsrippen ausgebildet.
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Bei einer derartigen Koksofentür mit ebenen, sich über die Türhöhe
erstreckender einteiliger Platte, hat sich gezeigt, daß bei metallischer Ausführung
dieses Schutzschildes bislang nicht überwundene Schwierigkeiten auftreten. Besonders
augenfällig ist die starke Verformung des einteiligen Schutzschildes. Infolge eines
großen Temperaturgefälles der koksseitigen Schutzschildfläche gegenüber der Türkörper-seitigen
Schutzschildfläche kommt es zu einer sehr starken Krümmung.
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Zuni Zeitpunkt der Anmeldung des deutschen Patentes 23 83 63 waren
die gebräuchlichen Höhen von Koksöfen 1,5 bis 2 m. Bei solch geringen Türhöhen liegt
die Gesamtverformung des Schutzschildes möglicherweise noch im Toleranzbereich.
Bei heute gebräuchlichen Koksofenhöhen von 4 m, 6 m und in Zukunft 8 m und mehr
würde die Gesamtverformung des Schutzschildes entweder dazu führen, daß zwischen
Ofensohle und Schutzschild und zwischen Schutzschild und Kammerwänden solche Oeffnungen
auftreten, daß Kohle im Obermaß zwischen Schutzschild und Türkörper dringen. Dieser
Effekt würde bei trockener Kokskohle, insbesondere vorerhitzter Einsatzkohle, noch
ganz wesentlich verstärkt.
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In neuerer Zeit ist der Gedanke eines metallischen Schutzschildes
wieder aufgegriffen worden. Dabei sind zwei Lösungswege in Angriff genommen worden.
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Beispielhaft für den einen Lösungsweg ist die US-Patentschrift 40
86 145. Darin wird versucht, den Verwerfungen durch eine möglichst intensive Verbindung
und Abstützung des Schutzschildes am Ofenkörper entgegenzuwirken. Intensiv heißt
hier: Das Schutzschild wird über mindestens einen über die ganze Länge des Schutzschildes
verlaufenden Steg mit dem Türkörper verbunden. In einer Ausführungsform sind beiderseits
des Steges Stützstangen vorgesehen. In einer anderen Ausführungsform sind zwei im
Abstand voneinander verlaufende Stege vorgesehen, die durch seitliche Rippen noch
zusätzlich versteift sind. Dieser Lösungsweg hat jedoch vor allem wärmetechnische
Nachteile, indem Berührungswärme durch die Stege, Rippen und Stützstangen in den
Türkörper geleitet wird. Die damit verbundene Erwärmung des Türkörpers führt leicht
zu unerwünschten Leckagen.
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Beispielhaft für den anderen eingeschlagenen Lösungsweg ist die deutsche
Offenlegungsschrift 31 05 703. Dort ist ein Schutzschild gezeigt, der schuppenartig
aufgebaut ist, d. h. aus einer Vielzahl kleinerer, sich überlappender Einzelteile
besteht. Jedes Einzelteil
ist separat befestigt. Die kleineren Einzelteile
unterliegen zwar einer prozentual insgesamt gleichen Wärmedehnung wie ein einteiliger
Schutzschild. Das absolute Maß der Wärmedehnung jedes Einzelteiles ist jedoch wesentlich
geringer als das eines einteiligen Schutzschildes. Durch Einzelaufhängung der verschiedenen
Einzelteile und die überlappende Anordnung der Einzelteile wirkt sich die Wärmeverformung
eines jeden Einzel teiles nicht übermäßig auf die übrigen Einzelteile aus. Die Gesamtwärmeverformung
hält sich in tragbaren Grenzen.
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Die Erfindung beschreitet unter Beibehaltung eines einteiligen Schutzschildes
einen anderen Weg. Dabei geht die Erfindung von folgenden überlegungen aus: Betriebsschwierigkeiten
können sich im Rohgaskanal zwischen Türkörper und Schutzschild einstellen. Das wird
darauf zurückgeführt, daß der Rohgaskanal bei derartigen Türen total erweitert ist
und der sich dann einstellende Gasdruck je nach gefahrenem Vorlagendruck an der
Koksofenbatterie mehr oder weniger schon nach kurzer Garungsdauer gemittelt über
die Türhöhe von positiven auf negative Werte übergeht, d. h. aus ursprünglichem
Oberdruck entsteht dann Unterdruck. Dadurch entsteht Saugung. Bei nicht genügend
dichten Koksofentüren führt diese Erscheinung zwangsläufig zum Einzug von atmosphärischer
Luft zwischen dem Kammerrahmen und dem Türkörper. Die Luft dringt in den Rohgaskanal
und verursacht dort unter anderem folgende Störungen: Durch die Aggressivität des
Sauerstoffs kann eine schleichende Zerstörung am heißen Kopfmauerwerk der Ofenkammer
eintreten; bei starken Undichtigkeiten kann an der Koksofentür das metallische Schutzschild
mit seinen Befestigungen am Türkörper zum Schmelzen bzw.
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zur Zerstörung gebracht werden. Der Effekt wäre vergleichbar einer
Brennschweißung.
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Nach der Erfindung werden auch Betriebsschwierigkeiten aus vorhandenen
Temperaturgefällen gesehen. Dabei wird davon ausgegangen, daß die sich einstellenden
Rohgastemperaturen im total erweiterten
Rohgaskanal über die Abstände
sowohl zwischen Schutzschild und Türkörper als auch zwischen den Kammerwänden bei
ca. 500 bis 7000C je nach Garungszustand und Fahrweise des Koksofens liegen.
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Bei Kokstemperaturen von etwa 11000C findet folglich ein Temperatursprung
vom Schutzschild zum Rohgaskanal von ca. 400 bis 6000C statt.
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Diese Erscheinung führt zwangsläufig zu einer Dehnungsbeeinflußung
bzw. zu unzulässigen Spannungen zwischen dem relativ kalten Mauerwerk im Bereich
des Rohgaskanales und dem relativ heißen Kohle berührten Mauerwerk bzw. relativ
kalten Ofenrahmen. Daraus sind nicht kalkulierbare Wandschäden im Bereich des Kopfmauerwerkes
zu erwarten. Ferner steigt die Gasdurchlässigkeit im Steinmaterial wegen der niedrigen
Wandtemperaturen erheblich an, wobei sich die Oberflächenstruktur des Steinmaterials
zunehmend mit der Laufzeit des Koksofens negativ verändert und zu Abplatzungen und
Rissen neigt.
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Die Erfindung geht ferner davon aus, daß bei einem nicht mit Kokskohle
gefüllten Koksofen oder bei einem überstehenden Koksofen (das Koksdrücken hat sich
verzögert) der eingesetzte Schutzschild sich in kurzer Zeit so stark aufheizt, daß
erhöhte Wärmestrahlung über den Schutzschild ungehindert sowohl auf den Türkörper
als auch auf den Kammerrahmen einwirkt. Die Wärmeeinwirkung führt zu unkontrollierten
Verformungen zum einen am konventionell gegossenen Türkörper (verursacht dadurch
Türleckagen) zum anderen am Kammerrahmen. Am Kammerrahmen legt sich aufgrund der
vermehrt auftretenden Kammerrahmenbiegung die Rahmenfue zwischen Mauerwerk und Kammerrahmen
frei. Es entsteht eine sogenannte Rahmenfugenleckage.
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Schließlich berücksichtigt die Erfindung, daß bei den üblichen Koksofentemperaturen
der eingangs erläuterte Schutzschild über die Koksofenhöhe durchlaufend aufgrund
seiner Geometrie als ebene einteilige Fläche zu starken Verwerfungen neigt. Das
verursacht die bereits erläuterte Gefahr, daß beim Einsetzen oder Abziehen einer
Koksofentür der Schutzschild sich an den Ofenwänden verklammert
und
abgerissen wird. Die Folgen sind auch Schäden an den Ofenwänden.
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Ferner vergrößern die auftretenden Verwerfungen des Schildes die Offnungsbreite
der beiden Spalte zwischen Schild und Koksofenwänden. Damit steigt der nicht erwünschte
Kohleanfall im Rohgaskanal. Bei niedrigen Wassergehalten (kleiner 10 Gewichts-S
H20) der Einsatzkohlenmischung ist der Kohleanfall im erweiterten Rohgaskanal besonders
groß. Dort führt die Kohle wegen der niedrigen Kopftemperaturen zu Nachteilen der
unkontrollierten Kondensatbildung im Bereich der Türdichtung bzw. bildet einen Halbkoksstopfen
unterschiedlicher Höhe, der nach jeder Ofenfahrt vom Bedienungspersonal manuell
und zeitaufwendig entfernt werden muß.
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Nach der Erfindung werden alle diese Schwierigkeiten unter Beibehaltung
eines einteiligen, sich über die Türhöhe erstreckenden Schutzschildes vermieden,
indem zwischen dem Schutzschild und dem Türkörper mindestens noch ein weiterer Schild
angeordnet ist.
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Durch den einen zusätzlichen Schild entstehen zwei Rohgaskanäle, die
als innerer, koksseitiger Rohgaskanal und als äußerer, türkörperseitiger Rohgaskanal
bezeichnet werden können. Bei mehreren zusätzlichen Schilden entstehen entsprechend
mehr Rohgaskanäle.
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Mit Hilfe des inneren und äußeren Rohgaskanals kann die Rohgasabzugsmenge
in der Art gesteuert werden bzw. vergleichmäßigt werden, daß der Rohgasdruck an
der Dichtfläche zwischen Koksofentür und Kammerrahmen im meßbaren positiven Bereich
optimiert wird.
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Die Wärmestrahlung des Türkörpers nach außen verringert sich, indem
der dem Türkörper zugewandte Schutzschild als Ekran wirkt. Wahlweise sind zwischen
dem koksseitigen Schutzschild und dem Türkörper zusätzlich noch weitere Schutzschilde
(Ekrane) angeordnet. Neben einer Einsparung an Isoliermaterial am Türkörper wird
insbesondere durch den Ekranisierungseffekt bei überstehenden oder auch leerstehenden
Koksöfen die sich einstellende hohe Wärmestrahlung vom
Türkörper
und vom Kammerrahmen ferngehalten. Der Ekranisierungseffekt stellt einen gleichmäßigen
Temperaturabfall längs des Kopfmauerwerks ausgehend von dem kohle- bzw. koksberührten
Schutzschild in Richtung Türkörper sicher.
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Im Vergleich zu den bekan 1ten, ebenen und einteiligen Schutzschilden
aus hitzebeständigem metallischen Material entsteht bei den üblichen hohen Koksofentemperaturen
eine sehr viel größere Formstabilität.
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Ursache ist zum einen der niedrige Temperaturgradient am koksseitigen
Schutzschild infolge der Dünnwandigkeit des Schutzschildes, zum anderen die besondere
Profilierung des Schutzschildes. Im übrigen wirkt der weitere Schutzschild einer
Verformung und Ausbeulung des koksseitigen Schutzschildes entgegen. Dadurch können
die Wandstärken der erfindungsgemäßen Schutzschilde erheblich dünner als bekannte
Schutzschilde ausgeführt werden. Das hat zwei wesentliche Vorteile: Erstens verringert
das im obigen Sinne den Temperaturgradienten, zweitens sind die erfindungsgemäßen
Schutzschilde bei genügender Formstabilität insgesamt leichter als die bekannten
Schutzschilde.
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Von besonderem Vorteil ist die Verbindung von gleichen Schutzschilden.
Nach der Erfindung sind diese dann vorzugsweise spiegelsymmetrisch angeordnet. Das
gibt den Schutzschilden zusätzliche Formstabilität. Einer eventuellen Verformung
und Ausbeulung des koksseitigen Schutzschildes wirkt der türkörperseitige Schutzschild
entscheidend entgegen. Vorzugsweise werden nach der Erfindung Querschnittsgeometrien
mit unterschiedlichen Widerstandsmomenten gewählt. Das heißt, der türkörperseitige
Schutzschild hat gegen eine vom Koks weggerichtete Verformung ein größeres Widerstandsmoment
als in entgegengesetzter Richtung. Dadurch wird den Rückstellkräften des weiteren
Schutzschildes eine zusätzliche Wirkung verliehen.
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Infolge der spiegel symmetrischen Ausführung der Schutzschilde kann
das koksseitige Schutzschild bei einer Beschädigung gegen das türkörperseitige Schutzschild
ausgewechselt werden und umgekehrt.
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Wahlweise werden auch unterschiedliche Profile miteinander kombiniert.
Das kann dazu genutzt werden, die Widerstandsmomente des türkörperseitigen Schutzschildes
zu erhöhen.
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Aufgrund der leichten Bauweise und einer problemlosen Fertigung der
Schildkonstruktion sind die erfindungsgemäßen Schutzschilde insgesamt kostengünstiger
als bekannte andere Schutzschilde.
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Durch die Verwendung von Querschnittprofilen für die Schutzschilde,
die den Profilen handelsüblicher Stahlspundwände oder Leichtprofilen oder Tafel
profilen entsprechen, kann eine weitere Kostenverringerung bewirkt werden.
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Es hat sich erfindungsgemäß als günstig erwiesen, die Schutzschilde
über ihre gesamte Höhe parallel zueinander oder geneigt zueinander anzuordnen. Bei
geneigter Anordnung wird der koksseitige Schutzschild wiederum senkrecht angeordnet,
so daß an sich nur der türkörperseitige Schild geneigt ist. Mit der geneigten Anordnung
kann dem unterschiedlichen Gasdruck im Gasabzugskanal Rechnung getragen werden.
Erfindungsgemäß wird die Neigung so gewählt, daß pro laufendem Meter Ofenhöhe ein
Druckverlust von 1 mm Wassersäule ausgeglichen wird.
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Darüber hinaus kann insbesondere der Abstand zwischen den Schutzschilden
durch auswechselbare, gleichmäßig über die Höhe der Schutzschilde verteilte Abstandshalter
veränderbar gestaltet werden.
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Je nach den betriebsüblichen Gegebenheiten können auch dadurch die
Gasabzugsmengen im Gasabzugskanal zwischen den beiden Schutzschilden geregelt werden.
Desgleichen läßt sich durch Abstandsänderung der Schutzschilde zum Türkörper auf
dessen Temperaturbelastung Einfluß nehmen, d. h. durch entsprechenden Abstand kann
eine bestimmte gewünschte oder zulässige Türkörpertemperatur sichergestellt werden.
Andererseits läßt sich bei gleichbleibendem
Abstand der Schutzschilde
voneinander der Gesamtabstand vom Türkörper verändern,und zwar im gleichen oder
entgegengesetzten Sinne.
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Damit können die Strömungsverhältnisse in beiden Gasabzugskanälen
optimiert werden.
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Zur Abdichtung des Spaltes zwischen den Schutzschilden und den angrenzenden
Kammerwänden ist es günstig, an den Seiten der beiden Schutzschilde mindestens ein
Dichtblech beweglich zu befestigen, das sich beim Absenken der Schutzschilde an
die Kammerwände anlegt. Dabei können besondere Dichtbleche mit schräg ansteigenden
Langlöchern verwendet werden, durch die Bolzen bzw. Abstandshalter zwischen den
beiden Schutzschilden hindurchgeführt sind. Zur Vereinfachung der Montage und Auswechselung
sind die Dichtbleche wahlweise seitlich zur Kammermitte hin mit offenen Schlitzen
versehen und besitzen zum Anhängen Bolzen bzw. Abstandshalter.
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Für ein einwandfreies Einsetzen der erfindungsgemäßen Koksofentür
ist es vorteilhaft, wenn die Dichtbleche im angehobenen Zustand der Schutzschilde
in den Langlöchern oder Schlitzen seitlich nach innen bewegt sind; d. h. zwischen
den Schutzschilden versenkt sind. Die Dichtbleche bewegen sich dann beim Aufsetzen
der Schutzschilde nach außen gegen die Kammerwände. Das geschieht beispielsweise
dadurch, daß die Dichtbleche unten zwischen den Schutzschilden vorragen oder mit
einem geeigneten Fuß oder Stößel oder dergleichen versehen sind, der die Formprofile
beim Aufsetzen der Schutzschilde zwingt, sich aufgrund der Führung in den schrägen
Schlitzen bzw. Langlöchern nach außen auf die Kammerwand zuzubewegen. Das Anlegen
der Dichtleisten bewirkt eine vorteilhafte Abdichtung zwischen den Schutzschilden
und Kammerwänden.
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Die Dichtbleche sind seitlich an deren Berührungsfläche mit den Kammerwänden
umgebogen oder abgekantet. Im waagerechten Schnitt durch ein Dichtblech ergibt sich
daraus ein S-förmiger oder Z-förmiger oder winkelförmiger Querschnitt. Der abgekantete
oder
abgebogene Schenkel dieses Querschnitts stellt eine schonende
Berührung der Kammerwände sicher und gibt den Dichtblechen zugleich eine hervorragende
Formstabilität in Längsrichtung.
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Schließlich ist es vorteilhaft, die Dichtbleche dicht an dem türkörperseitigen
Schutzschild anzuordnen. Damit kann das Rohgas ungehindert durch den Spalt zwischen
koksseitigem Schutzschild und Kammerwänden in den inneren Rohgaskanal strömen. Dem
Einströmen in den äußeren Gasabzugskanal wird jedoch ein Widerstand entgegengesetzt,
so daß die Abdichtung zwischen Türkörper und Kammerrahmen zusätzlich entlastet wird.
Die Erfindung wird anhand der beigefügten Figuren 1 bis 7 in Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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Figur 1 zeigt einen waagerechten Schnitt durch die erfindungsgemäß
in eine Kammeröffnung eingesetzte Tür.
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Figur 2 zeigt einen senkrechten Schnitt durch einen Teil der erfindungsgemäßen
Tür.
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Figur 3 zeigt eine Reihe erfindungsgemäß einsetzbarer Schutzschilde
im Querschnitt Figur 4 und 5 zeigen im senkrechten Schnitt die Koksofentür mit verschiedenen
Abständen zwischen den Schutzschilden.
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Figur 6 zeigt ausschnittweise die Schutzschilde mit Dichtblechen im
angehobenen und gesenkten Zustand in der Koksofenkammer.
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Figur 7 zeigt wie Figur 1 einen waagerechten Schnitt durch ein anderes
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Koksofentür.
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In den Figuren ist mit 1 die Ofen kammer mit den zugehörigen Heiz-oder
Kammerwänden angedeutet. Um die senkrechte Uffnung der Ofenkammer 1 verläuft der
Türrahmen 7, an dem das Dichtungsorgan 6 einer eingesetzten Koksofentür anliegt.
Die Koksofentür besteht, wie zum Beispiel in der deutschen Patentmeldung P 33 27
337.5 beschrieben, aus einem Türkörper, mit einer Kraftübertragungseinheit und einer
Dichtungseinheit. Die Kraftübertragungseinheit verläuft als Hohlprofil
entlang
dem Türrahmen und ist mindestens über eine Verriegelungseinrichtung mit dem Türrahmen
verbunden. Die Verriegelungseinrichtung ist als Federverriegelung ausgebildet. Dazu
gehören Verriegelungshaken am Türrahmen 7 und schwenkbare Verriegelungsbalken am
Türkörper, die über Federn oder Kraftkolben auf den Türkörper 7 wirken. Die Dichtungseinheit
besitzt eine Dichtungsplatte 5, die am Umfang des Türrahmens über viele gleichmäßig
verteilte und federnd gelagerte Schrauben 4 gegen den Türrahmen gepreßt ist. Mit
5 a ist eine Abdeckung bezeichnet, die der Isolierung dient. Zur Verbesserung der
Wärmeisolierung nach außen hin kann die Dichtungsplatte 5 als Hohl profil ausgebildet
sein, wobei das Hohlprofil mit Isolierungsmasse 5 b ausgefüllt ist. Dabei kann die
Dichtungsplatte mit einer einseitigen Ausbuchtung gemäß Figur 1 und 7 nach außen
hin versehen sein. An der Innenseite der Dichtungsplatte 5 sind über der Höhe verteilt
Winkeleisen befestigt, von denen Winkeleisen 15 über Schrauben 16 mit weiteren Winkeleisen
14 verschraubt sind, die wiederum mit einem Formprofil 9 als äußerem Schutzschild
verbunden sind. Die Verbindung zwischen dem Formprofil 9 und dem Winkeleisen 14
wird durch Einhängen des Formprofils 9 mit geeigneten Haken 9 a am Winkeleisen 14
hergestellt.
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Anstelle der Winkeleisen 15 können auch Flansche oder andere Profile
oder Schrauben verwendet werden. An dem Formprofil 9 ist spiegelbildlich ein weiteres
Formprofil als Schutzschild über Bolzen 13 mit Abstandshaltern befestigt. In den
Figuren 1 und 2 sind mit 18, 19 in gestrichelter Form die Positionen der Formprofile
in größerem Abstand voneinander dargestellt. In den Figuren 4 und 5 ist ebenfalls
der Unterschied zwischen geringerem und größerem Abstand der Formprofile voneinander
deutlich gemacht.
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Im Ausführungsbeispiel beträgt der Abstand des inneren Schutzschildes
8 von der Dichtfläche zwischen Türkörper und Türrahmen 7 400 mm. Der Abstand zwischen
beiden Schutzschilden beträgt 120 mm.
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Das entspricht üblicher Steinstopfentiefe. In der Praxis stellt sich
je nach Betriebsweise des Koksofens ein Verhältnis des
Abstandes
zwischen beiden Schutzschilden 8 und 9 zu dem Abstand des äußeren Schutzschildes
9 zur Dichtfläche zwischen Türkörper und Türrahmen 7 zwischen 1 : 1 und 1 : 10,
vorzugsweise zwischen 1 : 3 und 1 : 5.
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In der Figur 3 sind eine Reihe von möglichen Querschnitten für die
Formprofile dargestellt. Die Formprofile können einteilig gewalzt und/oder gekantet
und/oder gebogen sein, oder sich aus mehreren Teilen zusammensetzen. Die Teile können
verschraubt oder verschweißt sein. Im einfachsten Fall sind die Formprofile als
glatte Bleche ausgebildet. Vorteilhaft sind die Querschnitte nach Figur 3. Während
gemäß Figur 1 die Formprofile im Querschnitt seitlich miteinander verbunden sind
und zwischen den Verbindungsstellen in der Mitte Ausbuchtungen aufweisen, ist es
gemäß Figur 3.1 umgekehrt. Dabei besitzen die Formprofile gemäß Figur 3.1 in der
Mitte einen geringen Abstand und sind die Formprofile dort über die Bolzen 13 miteinander
verbunden, während sie außen zu den Kammerwänden hin einen größeren Abstand aufweisen.
Außen verlaufen die Schutzschilde dann wieder parallel zueinander. Die Schutzschilde
können auch zu den Kammerwänden hin kreisbogenförmig oder gemäß Figur 3.5 eckig
nach außen abgebogen sein.
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Gemäß Figur 3.7 sind die Enden zunächst kreisbogenförmig nach außen
und dann wiederum halbkreisförmig nach innen gebogen, so daß die Enden aufeinander
zugerichtet sind. Die Figuren 3.1 bis 3.4 enthalten darüber hinaus verschiedene
mittlere Ausbuchtungen, die nach außen dreieckförmig, halbkreisförmig oder trapezähnlich
ausgebildet sind.
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Alle Schutzschilde nach Fig. 3 sind miteinander einsetzbar. D.h.
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es läßt sich z. B. das Formprofil 8 der Fig. 3.1 mit dem Formprofil
9 nach Fig. 3.2 kombinieren. Das dient vorzugsweise der Erhöhung des Widerstandsmomentes
der Schildkonstruktion.
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Aus den Figuren 6 und 7 sind schließlich zusätzliche Dichtbleche 24
ersichtlich, die mit Langlöchern 25 versehen sind. In den Ausführungsbeispielen
ist zwischen den beiden Formprofilen 8 und 9 jeweils nur eine Reihe Dichtbleche
vorgesehen. Statt der einen Reihe können jedoch auch mehrere Reihen von Dichtblechen
hintereinander zwischen den Formprofilen 8 und 9 angeordnet sein, oder sich auf
mehrere hintereinander angeordnete Formprofile verteilen.
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Dichtbleche 24 liegen möglichst eng an dem äußeren Formprofil 9, um
den Gaseintritt in den äußeren Rohgaskanal zwischen Formprofil 9 und Türkörper zu
behindern und das Dichtungsorgan 6 zu entlasten.
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In der Figur 6 ist in der linken Hälfte der gehobene Zustand der Formprofile
dargestellt. Das Dichtblech 24 hat sich im gehobenen Zustand von der Kammerwand
2 abgesetzt bzw. ist von einem Stößel 26 nach innen und unten gedrückt worden. Unterhalb
des Formprofils steht es über.
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Im rechten, gesenkten Zustand der Formprofile stehen die Schutzschilde
und Dichtbleche 24 auf der Ofensohle auf und hat sich das Dichtblech 24 an die Kammerwand
2 angelehnt. Die Dichtblechbewegung beträgt gegenüber den Formprofilen 8 und 9 bis
zu 60 mm.
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Der Spalt zwischen den Formprofilen 8 und 9 und der Kammerwand 2 ist
im Ausführungsbeispiel je nach Koksofenkammerbreite bis zu 20 mm groß. Z.B. sind
bei einer mittleren Kammerbreite von 45 cm 15 mm Spalt vorgesehen.
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Aus der Figur 7 ist im übrigen die S-förmige Gestalt des Dichtbleches
24 ersichtlich, wobei die Dichtbleche innen an dem äußeren Formprofil 9 anliegen
und außen zwischen Formprofil 8 und den Dichtblechen ein senkrechter Spalt für den
Gasdruchtritt verbleibt.