DE3440263C2 - Bituminöse Schweißbahn mit Trennfolie - Google Patents
Bituminöse Schweißbahn mit TrennfolieInfo
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Abstract
Bei einer bituminösen Schweißbahn mit Trennfolie, insbesondere zur Dacheindeckung, deren Dachseite mit einer Trennfolie kaschiert ist, die bei der Bahnverlegung vor dem Befestigen der Bahn durch die Schweißhitze, insbesondere durch Anflämmen auf den Klebeflächen beseitigt wird, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Bahn auf ihrer Dachseite mit Erhebungen versehen ist, deren Oberseiten in einer Bahnebene angeordnet sind, wobei die Vertiefungen parallel zur Bahnebene verlaufen, und daß die Trennfolie eine durchgehende Abdeckung der Oberseiten und der Flanken der Erhebungen sowie der Vertiefungen bildet, wobei zur Ausbildung einer durchgängigen Ausgleichsschicht zwischen der Dachfläche und der verschweißten Bahn die Vertiefungen durchlaufende Spalten bilden.
Description
Die Erfindung betrifft eine bituminöse Schweißbahn gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige bituminöse Schweißbahnen werden im Hoch- und Tiefbau zur Abdichtung von Gebäudeflächen
benutzt. Hierbei bildet die Bahn zusammen mit parallelen, an ihren Rändern miteinander verschweißten
Bahnen eine Schicht, welche für sich oder mit einer oder mehreren übereinander angeordneten weiteren Schichten
der Dacheindeckung dient. Außer Bitumen enthält die Schweißbahn in der Regel auch noch andere Stoffe,
darunter Füllstoffe. Unter Hitzeeinwirkung tritt eine Erweichung des Bahnmaterials ein, welche dazu dient, auf
dem Dach die Bahnkanten miteinander und die Bahn im übrigen mit der abzudichtenden Dachfläche bzw. einer
darauf befindlichen Dachhaut, gegebenenfalls nach vorheriger Anbringung eines kaltflüssigen Bitumenanstrichs,
zu verschweißen. Die Bahn wird auf der Dachseite unmittelbar durch Anflämmen vor ihrer Verklebung
erhitzt. Dabei können die Bahnränder, welche zur Verbindung paralleler Bahnen miteinander verschweißt
werden müssen, frei von Trennfolie gehalten sein. Daher braucht in diesen Fällen oie Trennfolie nur auf denjenigen
Klebeflächen beseitigt zu werden, auf denen die Bahn später unmittelbar mit dem Dach verbunden ist.
Eine aus solchen Bahnen bestehende Dacheindeckung ist während ihrer Lebensdauer mannigfaltigen Beanspruchungen
ausgesetzt. Hauptsächlich ist dies die bei Windbelastung auf die Dacheindeckung einwirkende
Sogkraft. Diese wird auf den Quadratmeter bezogen. Dieser Sogbelastung, welche z. B. bei Gebäuden mit einer
Höhe von ca. 20 bis ca. 100 m über dem Gelände maximal 3080 N/m2 beträgt, müssen entsprechende Haltekräfte
entgegenwirken. Wenn die Dacheindeckung nicht zusätzlich beschwert wird, -müssen diese Halte
kräfte im wesentlichen von der durch die Verschweißung erzielten Klebewirkung auf der Klebefläche der
Bahn aufgenommen werden. Die Klebefläche kann jedoch nicht beliebig groß gewählt werden. Die Bahn hat
nämlich auch die Funktion einer Dampfsperre. Deshalb muß unter der von der Bahn gebildeten Abdichtung eine
Möglichkeit zum Ausgleich des Dampf- und Gasdrucks gegeben sein, damit die Bildung von Blasen und anderen
Verwerfungen in der Dachabdichtung vermieden wird. Dies erfolgt auf einem von der Verklebung freigehaltenen
Flächenanteil der Schweißbahn. Diese Freifläche nimmt einen bestimmten Teil der Bahnfläche ein. Der
verbleibende Rest der Bahnfläche ist die Klebefläche.
Die Erfindung geht -von der vorbekannten bituminösen
Schweißbahn nach der DE-PS 25 06 723 aus. Bei dieser bituminösen Schweißbahn erfüllt die Trennfolie
im wesentlichen zwei Funktionen: Sie verhindert das Verkleben der während des Transportes und bis zur
Verlegung aufgewickelten Bahn. Die zwischen den Windungen der Wickel befindliche Trennfolie verklebt auch
bei Hitze und Druckeinwirkung nicht mit dem Bahnmaterial. Sie muß vor dem Verkleben der Bahn durch die
Schweißhitze, die z. B. durch direktes Anflämmen erzeugt wird, beseitigt werden. Das gelingt bei vorzugsweise
aus Polyäthylen bestehender Trennfolie geringer Dicke rückstandslos, so daß es auf der Klebefläche zu
einer einwandfreien Verschweißung kommt. Die Trennfolie erfüllt den weiteren Zweck, die Klebefläche zu
begrenzen.
Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, daß die für den Dampf- und Gasdruckausgleich notwendige Aus
gleichsschicht häufig unzureichend ausfällt. Dies beruht insbesondere bei glatten Untergründen darauf, daß die
Bahn sich zwischen den Verklebungsstellen auf dem Untergrund festsaugt und daß hierdurch unerwünschte
Haftkräfte ausgehen, die einem Dehnungsausgleich entgegenwirken.
Es sind außerdem bituminöse Schweißbahnen bekannt, welche auf ihrer Dachseite mit Erhebungen versehen
sind, deren Oberseiten in einer Bahnebene angeordnet sind, wobei die Vertiefungen in einer Bahnebene
verlaufen, die parallel zu den Oberseiten der Erhebungen angeordnet ist. Diese Erhebungen besitzen eine
dem Gleitschutz von Fußballstiefeln angenäherte Formgebung und werden daher als Stollen bezeichnet. Sie
sollen die Klebefläche vorgeben. Im allgemeinen wird beim Verlegen solcher bituminösen Schweißbahnen so
vorgegangen, daß man die zu verklebende Fläche, nachdem man sie entsprechend vorbereitet hat, mit einem
kaltflüssigen Bitumen-Voranstrich versieht, z. B. anstreicht. Dann werden die Stollen kurz angeflämmt und
im erweichten Zustand aufgeklebt. Das führt in der Praxis allerdings dazu, daß das Bahnmaterial unter der
Hitzeeinwirkung auseinanderfließt und sich dadurch die Stollen verbreitern. Unter dem nachfolgenden, beim
Andrücken der Bahn aufgebrachten Druck vereinigen sich dadurch benachbarte Stollen teilweise miteinander.
Da die Vertiefungen in einer einheitlichen Ebene angeordnet sind, können sich zwischen mehreren benachbarten
Stollen Teilbereiche der Ausgleichsschicht bilden, die ohne Verbindung zu den anderen Teilen der Ausgleichsschicht
sind und in denen somit eine Entspannung des Dampf- und Gasdrucks nicht möglich ist. Zum einen
wird also durch das beschriebene Auseinanderfließen des Materials der Erhebungen das Verhältnis zwischen
Verklebungsfläche und Freifläche unkalkulierbar und zum anderen ist ein ausreichender Druckausgleich in
der Ausgleichsschicht nicht in jedem Fall gewährleistet
Es sind außerdem bituminöse Schwfißbahnen mit Schichtenfolgen bekannt bei denen als erste Lage zum
Dampf- und Gasdruckausgleich eine Lochglasvließ-Bahn dient Durch eine unter der Lochglasvließ-Bitumendachbahn
vorgesehene, grobe Bekiesung wird ein Zwischenraum von ca. 2 bis 3 mm gebildet, aus dem die
Ausgleichsschicht besteht Das heißflüssige Bitumen dringt in aie Bekiesung ein, wobei in der Regel eine
Verbreiterung der Verklebungsfläche gegenüber der Lochfläche des Vlieses eintritt Dennoch ergibt sich für
die Klebefläche ein relativ geringer Anteil im Verhältnis zur Freifläche der Abdichtung, so daß die Haftung der
Schweißbahn gering ist
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine bituminöse Schweißbahn der eingangs genannten Art so
auszubilden, daß sie einen hohen Anteil an Klebefläche und einen dementsprechend geringen Anteil an Freifläche
aufweist und dennoch einen ausreichenden Dehnungsausgleich auf ihren Freiflächen gewährleistet
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebenen
Merkmale gelöst. Zweckmäßige Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Schweißbahn ist trotz der Ausbildung der Erhebungen und Vertiefungen auf ihrer
Klebefläche verschweißbar. Dort läßt sich nämlich die Trennfolie unter Berücksichtigung des für die Haftsicherheit
notwendigen Klebeflächenanteils in der oben erwähnten Weise entfernen, so daß infolge der Verarbeitungshitze
das Material auf dieser Klebefläche verschweißt. Die Verklebung läßt sich daher wie bisher
ungestört von der Trennfolie durchführen. Auf der Freifläche bleibt die Trennfolie dagegen erhalten. Sie umfaßt
sowohl die Erhebungen und deren Flanken als auch die Vertiefungen. Der Anteil der Klebefläche läßt sich
daher mit der erforderlichen Genauigkeit festlegen und in der Praxis auch einhalten. Die durchgehenden Spalten
führen zu einem Dampfdruckausgleich über die gesamte Freifläche der Schweißbahn, weil sich die Folie im
Bereich der Vertiefungen auch auf einem glatten Untergrund nicht festsaugen kann. Dies bedeutet, daß die
Trennfolie nur an den vorgesehenen Stellen auf dem Untergrund haftet. Hierdurch wird vermieden, daß die
Schweißbahn durch unerwünschte, auf der Freifläche wirksame Haftungskräfte in ihrem Ausdehnungsverhalten
behindert wird. Daher kann der planmäßig vorzusehende Anteil an Freifläche geringer gehalten werden,
wodurch sich ein entsprechend vergrößerter Anteil an Klebefläche ergibt, der eine verbesserte Haftung ermöglicht.
Bei den bei der Erfindung vorgesehenen bituminösen Schweißbahnen können die Erhebungen und Vertiefungen
in einfacher Weise durch eine Prägung mit vorgegebenem Prägemuster hergestellt werden. Die Prägung
wird im Anschluß an die Kaschierung der Schweißbahn vorgenommen. Diese erfindungsgemäßen bituminösen
Schweißbahnen lassen sich in herkömmlicher Weise verlegen. Eine Umstellung der hiermit beschäftigten
Dachdecker auf neuartige Verfahrensweisen ist somit nicht erforderlich.
Bei einer bevorzugten im Anspruch 2 angegebenen Ausgestaltung wird erreicht, daß sich pro Flächeneinheit
eine große Zahl von Vertiefungen anbringen läßt, welche die durchlaufenden .Spalten bilden. Dadurch ist
auch bei ausgedehnten Klebeflächen ein ausreichender Dampfdruckausgleich gewährleistet
Mit den Merkmalen nach Anspruch 3 erreicht man ein größeres Spaltvolumen als bei Ausführungsarten,
bei denen alle Vertiefungen in der gleichen Bahnebene angeordnet sind.
E:n Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Schweißbahn wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert Es zeigt
Fig. 1 einen Abschnitt einer bituminösen Schweißbahn in Untersicht,
F i g. 2 einen Schnitt längs der Linie H-II der F i g. 1, F i g. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III der F i g. 1
und
F i g. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV der F i g. 1.
Die in den Figuren dargestellte bituminöse Schweißba'äin
(1) besteht aus einer Schicht (2) aus bituminösem Material (F i g. 2). Sie weist eine obere Fläche (3) und eine
dem Dach zugewandte Seite (6) auf. Auf der dem Dach zugewandten Seite (6) ist eine dünne Polyäthylenfolie (5)
auf kaschiert Diese Folie dient als Trennfolie. Sie wird bei der Bahnverlegung vor dem Befestigen der Bahn durch
die Schweißhitze entfernt, was insbesondere durch Anflämmen der Klebeflächen der Bahn erfolgt, wobei sich
eine Propangasflamme auf die Folie(5)richtet Wie die F i g. 1 zeigt, weist die Bahn (1) auf ihrer dem
Dach zugewandten Seite (6) Erhebungen (7) auf, deren Oberseiten in einer Bahnebene (8) angeordnet sind. Diese
Bahnebene verläuft parallel zur oberen Fläche (3). Die sich zwischen den Erhebungen (7) ergebenden Vertiefungen
(9) sind rillenförmig mit ebener Unterseite ausgebildet. Die Vertiefungen (9) sind in mehreren parallelen
Reihen (10) bzw. (Ii) angeordnet, welche senkrecht zu den Bahnkanten (13,14) verlaufen, die ihrerseits
zueinander parallel sind. Ferner sind die Vertiefungen
(9) in mehreren senkrecht zu den Reihen (10,11) verlaufenden
Reihen (15, 16) angeordnet. Die Reihen (15, 16) haben eine geringere Breite b als die Reihen (10, 11),
deren Breite mit B bezeichnet ist.
Die Tiefe t in den Reihen (10,11) ist geringer als die
Tiefe Γ in den Reihen (15, 16), was aus Fig. 3 hervorgeht. An den Kreuzungsstellen (18) der Reihen (10, 11
und 15, 16) ist die Tiefe Π noch etwas größer als dio
TiefeT.
Die Trennfolie ist durchgehend auf den Oberseiten
(19) und den Flanken (20, 21) (Fig.3) und (24, 25)
(F i g. 4) der Erhebungen sowie in den Vertiefungsreihen (10, 11 bzw. 15, 16) angeordnet. Dadurch bleiben die
zwischen einer nicht dargestellten Bauwerksoberfläche und den unverklebten Bereichen der Schweißbahn gebildeten
durchlaufenden Spalten erhalten.
Die bituminöse Schweißbahn läßt sich zwischen Walzen herstellen, die das bituminöse Material für die
Schicht (2) auf die geforderte Dicke bringt. Die Trennfolie (5) wird der Bahn über eine Walze zugeführt, welche
die Folie mit einem mehr oder weniger großen Materialüberschuß auf das Material der Schicht (2) aufkaschiert.
Im Anschluß daran werden die Vertiefungen (10, 11) sowie (15, 16) durch Prägen, beispielsweise mittels
Riffelwalzen, hergestellt. Durch das Walzen und den Materialüberschuß der Folie (5) können sich tiefere und
flachere Falten (26,27) bilden, wie dies beispielsweise in F i g. 1 dargestellt ist Diese können einen zusätzlichen
Beitrag zum Dampfdruckausgleich leisten; allerdings ist dair.it eine Verminderung der Haftkräfte auf den Ober-Seiten
(19) der Erhebungen verbunden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Bituminöse Schweißbahn, insbesondere zur Dachabdichtung, die auf der dem Dach zugewandten
Seite mit einer Trennfolie kaschiert ist, wobei die letztere bei der Bahnverlegung vor dem Befestigen
der Bahn durch die Schweißhitze insbesondere durch Anflämmen auf den Klebeflächen beseitigt
wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn auf ihrer dem Dach zugewandten Seite Erhebungen
und Vertiefungen aufweist, wobei die Oberseiten der Erhebungen in einer Bahnebene (8) angeordnet
sind und die Unterseiten der Vertiefungen (9)
in einer oder mehreren dazu parallelen Bahnebenen liegen und daß die Trennfolie (5) durchgehend auf
den Oberseiten (19) und allen Flanken (20,2!: 24,25)
der Erhebungen sowie daran anschließend in den Vertiefungen (9) der Schweißbahn angeordnet ist,
und daß zur Ausbildung einer zwischen der Bauwerksfläche
und der verschweißten Bahn befindlichen Dampfdruckausgleichsschicht die Vertiefungen
(9) als durchlaufende Spalten ausgebildet sind.
2. Bituminöse Schweißbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (9) in
mehreren parallelen Reihen (10, 11) und mehreren senkrecht dazu verlaufenden Reihen (15, 16) angeordnet
sind und die Oberseiten (19) der Erhebungen regelmäßige Vierecke bilden.
3. Bituminöse Schweißbahn nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die in parallelen Reihen
angeordneten Vertiefungen (10,11) in einer Bahnebene liegen und die dazu senkrechten Reihen (15,16)
der Vertiefungen (9) in einer anderen Bahnebene liegen.
35
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