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Kupplun#svorrichtun# zum axialen Verbinden von zwei
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Teilen einer zahnärztlichen Handstückanordnung Die Erfindung bezieht
sich auf eine Kupplungsvorrichtung zum axialen Verbinden von zwei Teilen einer zahnärztlichen
Handstückanordnung, bei der die miteinander zu kuppelnden Teile außermittig angeordnete
Kupplungsglieder und Gegenglieder für eine Medienübertragung enthalten9 die im gekuppelten
Zustand korrespondierend einander gegeliüberstehen oder ineinander eingreifen Bei
bekannten Kupplungsvorrichtungen müssen die miteinander zu kuppelnden Teile vom
Benutzer zunächst so zueinander ausgerichtet werden, daß sich die medienübertragenden
Kupplungsglieder und Gegenglieder exakt gegenüberstehen, bevor die Teile axial zusammengefügt
und dann durch eine Überwurfhülse od. dgl. miteinander verbunden werden können.
Das Aufsuchen und Positionieren der Kupplungsglieder und Gegenglieder erfordert
eine besondere Aufmerksamkeit und birgt insbesondere bei vorstehenden Rohrstutzen
die Gefahr einer Beschädigung.
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Zur Vermeidung u.a. dieser Nachteile wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
daß die miteinander zu kuppelnden Teile Mittel enthalten, die bei axialem Zusammenfügen
der Teile eine Zwangsführung unter gegenseitiger
Verdrehung der
Teile im Sinne einer Positionierung der Kupplungs- und Gegenglieder bewirken.
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Als Positionierungsmittel können vorteilhafterweise wendelförmig verlaufende
Gleitflächen vorgesehen sein.
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Die Gleitflächen können an beiden miteinander zu kuppelnden Teilen
oder auch nur am einen Teil vorhanden sein. In letzterem Fall stützt sich auf der
Gleitfläche ein am anderen Teil angeordnetes Führungsglied ab. Durch das sich auf
der Gleitfläche abstützende Führungsglied bekommen die miteinander zu kuppelnden
Handstückteile beim axialen Zusammenfügen so lange eine Zwangsführung, bis die Kupplungsglieder
und Gegenglieder zueinander positioniert sind.
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Um eine Relativdrehung der äußeren, in der Hand zu haltenden Teile
zu vermeiden, ist es vorteilhaft, wenn die die Medien übertragenden Kupplungsglieder
des einen zu kuppelnden Teils von einem dort drehbar gelagerten, die Positionierungsmittel
enthaltenden Teil aufgenommen werden. Die gegenseitige Verdrehung der Teile kann
so im Innern der miteinander zu kuppelnden Handstückteile erfolgen; die äußeren,
in der Hand zu haltenden Teile werden lediglich axial zusammengefügt, führen also
keine Drehbewegung zueinander aus. Dies hat u.a. den großen Vorzug, daß die Teile
rascher zusammengekuppelt und während des Ankuppelvorganges fest in der Hand gehalten
werden können.
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer
Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung.
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Es zeigen: Figur 1 ein zahnärztliches Griffteil in schaubildlicher
Darstellung, Figur 2 das Antriebsteil für das in Figur i dargestellte Griffteil
in schaubildlicher Darstellung, Figur 5 einen Ausschnitt vom Griffteil, teilweise
geschnitten, in schaubildlicher Darstellung, Figur 4 das Antriebsteil mit abgenommenem
Aufnahmeteil für den Lichterzeuger, Figur 5 das Aufnahmeteil für den Lichterzeuger,
Figur 6 eine andere Ausführungsform eines Aufnahmeteils für den Lichterzeuger, Figur
7 das Antriebsteil nach Figur 2 im Längsschnitt, Figur 8 einen Schnitt entlang der
Linie VIII-VIII in Figur 7, Figur 9 die elektrische Kontaktübertragung mittels Schleifringe
in schaubildlicher Darstellung, Figuren 10 und lt eine andere Ausführung einer Kontaktübertragung
einerseits in einer Längsschnittdarstellung und andererseits in schaubildlicher
Darstellung,
Figuren 12 bis 14 eine andere Ausführung einer Schleifring-Kontaktübertragung
in verschiedenen Schnitten dargestellt, Figuren 15 und 16 eine andere Ausführung
einer Handstückanordnung in schaubildlicher Darstellung, Figuren 17 bis 19 die Abwicklung
von drei verschiedenen Ausführungsformen der Gleitflächen jeweils für beide Kupplungsteile.
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Die Figuren l und 2 zeigen in einer schaubildlichen Darstellung eine
zahnärztliche Handstückanordnung, bestehend aus einem in Figur l dargestellten Griffteil
1 und einem in Figur 2 dargestellten Antriebsteil 2, an dessen rückwärtigem Ende
mittels einer Anschlußarmatur 3 ein Versorgungsschlauch 4 angeschlossen ist.
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Das Griffteil l enthält ein Halsteil 5 mit einem Kopfgehäuse 6 am
einen Ende und einer Hülse 7 am anderen Ende. Im Kopfgehäuse 6 ist in bekannter
Weise ein Serkzeug 8 rotierend gelagert, welches von einem im Antriebsteil 2 angeordneten
Elektromotor angetrieben wird.
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Zur Drehmomentübertragung ist im Halsteil 5 eine Triebwelle 9 gelagert,
welche dem Antriebsteil 2 zugewandt eine Verzahnung 10 aufweist, die im gekuppelten
Zustand mit einer Verzahnung li der Motorwelle in Eingriff kommt. Zur Rastung des
Griffteils i mit dem Antriebsteil 2 sind an letzterem mehrere, am Umfang verteilt
angeordnete Rastkugeln 12 vorgesehen, die im gekuppelten Zustand mit einer in Figur
3 mit 13 bezeichneten Ringnut rastend eingreifen und so das Griffteil gegen axiales
Abgleiten halten.
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Mit 15 ist ein Teil bezeichnet, welches, wie durch den Pfeil 16 angedeutet,
relativ zum Antriebsteil 2 gedreht werden kann. Das Teil 5 enthält eine radiale
Ausnehmung 17 zur Aufnahme einer Glühlampe 18 als lichtzuführendes Element und stirnseitig
eine Lichtaustrittsöffnung 19. Weiterhin enthält das Lampenaufnahmeteil 15, ausgehend
von einer Kante 20, beidseitig schraubenförmig verlaufende Gleitflächen 21, 21a
mit senkrecht zur Drehachse sich erstreckenden Flanken.
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Die Gleitflächen 21, 2ia kommen im gekuppelten Zustand von Griffteil
1 und Antriebsteil 2 formschlüssig mit entsprechend ausgebildeten Gegenflächen 22,
22a des Griffteils 1 in Eingriff. Im gekuppelten Zustand stehen sich Lichtaustrittsöffnung
19 und das Ende 23 eines im Halsteil 5 angeordneten Lichtleiters 24 korrespondierend
gegenüber. Der Lichtleiter 24 teilt sich im Bereich des Halsteiles 5 auf in zwei
Abschnitte 24a, 24b, deren Enden im Bereich des Kopfgehäuses 6 in einer zur Beleuchtung
der Präparationsstelle geeigneten Stellung ausgerichtet sind.
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Beim axialen Ankuppeln von Griff- und Antriebsteil kommt, unabhängig
davon, in welcher Relativlage sich das Lampenaufnahmeteil 15 gerade befindet, zunächst
die vorderste Kante 20, die Scheitellinie der beiden Gleitflächen 21, 21a, mit einer
der zugehörigen Flächen 21 oder 21a an einer der beiden Gegenflächen 22, 22a zur
Anlage. Bei weiterem axialen Zusammenfügen der Teile gleiten die Flächen so lange
an den Flächen 22 bzw.
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22a entlang, bis die Flächen 21, 22 und 21a, 22a vollständig aneinander
anliegen. In dieser Stellung sind Lampe 18 bzw. #ichtaustrittsöffnung 19 und Lichtleiter
24 bzw. Lichtübernahmestelle 23 exakt zueinander positioniert (sah, auch spätere
Erläuterungen der Ablaufkurven gemäß Figur 17).
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Die Zuführung der elektrischen Spannung erfolgt, wie in den nachfolgenden
Figuren aufgezeigt, über Schleifringe, wodurch eine Kontaktierung über den gesamten
Drehbereich gegeben ist.
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Die Figur 4 zeigt das Antriebsteil 2 alleine ohne Aufnahmeteil 15.
Das Motorgehäuse 25 des Antriebsteils 2 enthält stirnseitig und praktisch in einer
Ebene liegend zwei konzentrisch angeordnete Schleifringe 26, 26a, an die Spannungspotential
für die im Lampenaufnahmeteil 15 gehalterte Glühlampe 18 (Figur 5) zugeführt wird.
Zu den Schleifringen 26, 26a passende, die Spannung an die Lampe 18 weitergebende
Kontaktfahnen sind in den nachfolgenden Figuren dargestellt.
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Das Lampenaufnahmeteil 15 wird im montierten Zustand auf einen mit
27 bezeichneten, die Antriebswelle umgebenden rohrförmigen Stutzen des Antriebsteils
2 aufgeschoben und mittels einer Schraubhülse 28 am Stutzen 27 mit einem die freie
Drehbarkeit gewährleistenden Spiel axial fixiert, wozu am Stutzen 27 ein Gewinde
29 vorhanden ist. Die mit der Stirnverzahnung ii verbundene Antriebswelle ist der
besseren Darstellung wegen in diesen Figuren nicht dargestellt.
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Die Figur 6 zeigt eine andere Ausführungsform eines Lampenaufnahmeteils.
Dieses Lampenaufnahmeteil 30 enthält einerseits einen Führungszapfen 31 und andererseits
eine das Motorgehäuse 25 übergreifende Hülse 32.
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Die Hülse 32 enthält zur axialen Festlegung gegenüber dem Antriebsteil
2 eine der Ringnut 13 in Figur 3 entsprechende Nut, in die die Rastkugeln 12 beim
Aufschieben des Aufnahmeteils 30 eingreifen. Der Führungszapfen ist so ausgebildet,
daß auf ihn handelsübliche Hand-und Winkelstücke der durch ISO genormten Bauart
auf geschoben und mittels einer durch Druckknopf 33 ent-
riegelbaren
Rasteinrichtung 34 axial festgelegt werden können. Im aufgeschobenen Zustand liegt
die Stirnfläche 35 des Motorgehäuses 25 an einem in Figur 6 mit 36 angedeuteten
Anschlag an. Die Lampe 18 ist hier mittels entsprechend ausgebildeter Fassung im
vorderen Teil der Hülse 32 so gehaltert, daß das Licht stirnseitig an der mit 37
bezeichneten Lichtaustrittsstelle austreten kann. Die Lampe 18 kann dabei entweder
achsparallel oder, sofern es die Platzverhältnisse erlauben, auch quer dazu angeordnet
sein.
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Die Lage der Lampe und deren elektrische Kontaktierung wird anhand
der nachfolgenden Figuren näher erläutert.
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Die Figuren 7 bis 9 lassen den Aufbau des Antriebsteils 2 mit dem
Lampenaufnahmeteil 15 sowie die Kontaktierung der Lampe i8 erkennen.
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Die Antriebswelle 38 des Elektromotors, an deren Ende sich die Stirnverzahnung
11 befindet, ist in bekannter Weise in Lagern 39 gelagert und vom Rohrstutzen 27
um geben, der mit einem nicht näher bezeichneten Flansch durch Befestigungsmittel
40 stirnseitig am Motorgehäuse 25 gehaltert ist. Mit 41 ist ein Trägerteil aus Kunststoff
bezeichnet, an dem die in Figur 9 schaubildlich dargestellten Schleifringe 26, 26a
z.B durch Einpressen befestigt sind o Die Verbindung der Schleifringe 26 mit den
zugehörigen elektrischen Zuführungsleitungen erfolgt mittels einer Steckverbindung,
bestehend aus geschlitzten (federndem) Buchsen 42, welche an den Schleifringen 26
befestigt sind und in diese eingreifende Steckstifte 43, an denen die elektrischen
Zuleitungen 44 befestigt sind. Das Trägerteil 41 ist axial abnehmbar am Flansch
der Hülse 27 und damit am Motorgehäuse gehaltert. Die Lampe 18, welche über die
radiale
Ausnehmung 17 im Lampenaufnahmeteil 15 eingelegt werden kann, enthält (sh. Figur
8) parallele Schlüsselflächen 45, die entsprechende Kontaktflächen für die Lampenpole
enthalten, an denen die einen Enden 46, 46a von Kontaktfahnen 47, 47a anliegen,
deren andere Enden 48, 48a im montierten Zustand an den Schleifringen 26, 26a anliegen.
Die Kontaktfahnen 47, 47a sind jeweils einstückig, d.h. es besteht eine direkte
Kontaktierung von den Schleifringen zur Lampe.
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Die Figuren 10 und 11 zeigen eine andere Ausführungsform der Kontaktübertragung.
Hier sind die Schleifringe dem Lampenaufnahmeteil 15 zugeordnet; die einen Kontaktenden
46, 46a, welche die Lampe 18 aufnehmen, sind also direkt mit den Schleifringen 26,
26a verbunden; die Stromzuführung von den elektrischen Leitungen 44 aus erfolgt
hier mittels abgewinkelter, ebenfalls federnd an den Schleifringen 26, 26a anliegender
Kontaktarme 49, 49a.
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Die Figuren 12 bis 14 zeigen eine Ausführungsform, bei der die Schleifringe
nicht konzentrisch in einer senkrechten Ebene angeordnet sind, sondern axial hintereinander
am Umfang eines entsprechend ausgebildeten Trägerteils. In Betrachtung der Längsschnittdarstellung
nach Figur 12 ist an der die Antriebswelle 38 umgebenden, einen Flansch bildenden
Hülse 51 ein Kunststoffträgerteil 52 mittels eines Gewinderinges 53 axial (unverdrehbar)
befestigt. Am Umfang des einen Isolierkörper bildenden Trägerteils 52 sind zwei
hintereinander angeordnete Schleifringe 54, 54a befestigt, an denen (sh.
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Figur 13) Kontaktfahnen 55, 55a federnd anliegen. Die Kontaktfahnen
55, 55a liegen mit ihren einen Enden 50, 50a direkt am Lampensockel an und sind
mit ihren anderen Enden 56, 56a in einer entsprechend ausgebildeten Nut des Trägerteils
52 federnd abgestützt.
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Die Figuren 15 und i6 zeigen eine Möglichkeit einer Positionierung
und Zentrierung der miteinander zu kuppelnden Teile auf, bei der, im Gegensatz zu
den zuvor beschriebenen Lösungen, die Medien übertragenden Glieder und Gegenglieder
im gekuppelten Zustand der Handstückteile nicht bloß korrespondierend einander gegenuberstehen,
sondern axial ineinandergreifen.
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Bei der in den Figuren 15 und 16 dargestellten Variante werden drei
fluide Medien (z.B. Luft, Wasser) übertragen, wobei anstelle eines fluiden Mediums
auch Licht übertragen werden kann Die Medienübertragung soll als weitere Variante
im Rahmen der Erfindung nicht vom Antriebsteil zum Griffteil, sondern vom Anschlußteil
3 für den Versorgungsschlauch 4 zu einem mit 60 bezeichneten, die Medien weiterführenden
Handstückteil beschrieben werden. Dieses Handstückteil 60 kann entweder dem in den
Figuren zuvor beschriebenen Antriebsteil entsprechen oder beispielsweise auch ein
Turbinen- oder anderes Handstück sein.
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Die drei Medien sind vom Versorgungsschlauch 4 kommend an ein mit
61 bezeichnetes Aufnahmeteil herangeführt, welches stirnseitig vorstehende Anschlußstutzen
62 aufweist. Das Aufnahmeteil 61 ist fest mit dem Versorgungsschlauch 4 verbunden
und in der Anschlußarmatur 3 frei drehbar gehaltert, wozu am Aufnahmeteil 61 ein
Bund 63 vorgesehen ist, der an einer Anlage fläche 64 der Anschlußarmatur 3 anliegt.
Das die Anschlußstutzen 62 stirnseitig aufnehmende Teil 61 ist im wesentlichen zylindrisch
ausgebildet und im Außendurchmesser dem Innendurchmesser der Anschlußhülse 65 des
Handstückteils 60 ange#aßt, deren Außendurchmesser wiederum dem Innendurchmesser
der Anschlußarmatur 3 entspricht, so daß bei axialem Zusammenfügen der Teile 3 und
60 einerseits die Anschlußhülse 65 das Aufnahmeteil
61 teleskopartig
übergreift, andererseits die Anschlußarmatur 3 die Anschlußhülse 65 übergreift.
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Zur axialen Fixierung im gekuppelten Zustand sind an der Anschlußhülse
65 Rastkugeln 66 vorgesehen, die, wie bei den Ausführungen zuvor beschrieben, in
eine entsprechende Ringnut 67in der Anschlußarmatur 3 eingreifen.
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Wenn der Versorgungsschlauch 4 nicht hinreichend flexibel ist und
damit nicht die erwünschte leichtgängige Verdrehbarkeit des Aufnahmeteils 61 zur
Anschlußarmatur 3 gewährleistet, ist es vorteilhaft und im Rahmen der Erfindung,
die Anschlußarmatur 3 fest mit dem Versorgungsschlauch 4 zu verbinden und das Aufnahmeteil
61 drehbar gegenüber dem Schlauch 4 auszubilden. In diesem Falle kann die Medienübergabe
entweder über tordierbare Einzelschläuche erfolgen oder, wie beispielsweise in der
DE-OS 28 55 719 dargestellt, mittels einer ZapfeniHülsenverbindung mit axial hintereinander
angeordneten Medienkanälen, die voneinander mittels O-Ringen drehbar abgedichtet
sind.
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Das Aufnahmeteil 61 enthält stirnseitig Gleitflächen 68, 68a, die
sich von einer Kante 69 (Scheitellinie) aus nach Art einer Schraubenlinie erstrecken
und in einer Längsnut 70 ausmünden. Am Gegenstück, der Anschlußhülse 65 des Handstückteils
60, ist ein Führungszapfen 71 so befestigt, daß er unabhängig von der Stellung des
Aufnahmeteils 61 beim axialen Zusammenfügen der Teile 60 und 3 an einer der beiden
Gleitflächen 68, 68a zur Anlage kommt. Bei weiterem axialen Zusammenfügen wird infolge
der schraubenförmigen Wendelung der Gleitflächen 68, 68a das Aufnahmeteil 61 so
weit gedreht, bis der Zapfen 71 in die Längsnut 70 eingleitet. An dieser Stelle
stehen die drei Rohr-
stutzen 62 im Handstückteil 60 angeordneten
Buchsen 72 korrespondierend gegenüber Werden die Handstückteile axial weiter zusammengefügt,
bewegt sich der Zapfen 71 in der Längsnut 70. Durch diesen axialen weiteren Hub
werden die Stutzen 62 in die Buchsen 72 eingeführt.
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Das Aufnahmeteil 61 kann vorzugsweise aus zwei Teilen gebildet sein,
einem ersten zylindrischen, die Rohrstutzen 62 aufnehmenden Körper 58 und einer
darauf aufgesetzten, die Gleitflächen beinhaltenden Hülse 59.
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Der Bewegungsverlauf zur Positionierung wird anhand der Beispiele
gemäß Figuren 17 bis 19 deutlich. Diese Figuren zeigen jeweils die Abwicklung der
Gleitflächen über den gesamten Winkelbereich von 3600. Aus der Darstellung in Figur
17 geht hervor, daß im Falle des Beispiels gemäß den Figuren i bis 3 sich die Lichtaustrittsstelle
l9 in der Scheitellinie 20 befindet und korrespondierend dazu im anderen Handstückteil,
ebenfalls in der Scheitellinie der Gleitflächen 22, 22a, die Übernahme stelle 23
für den Lichtleiter 24 angeordnet ist. Aus der Darstellung ist entnehmbar, daß,unabhängig,
in welcher Relativlage die Flächen 21, 21a und 22, 22a beim Ankuppeln der Teile
zueinander stehen, durch axiales Annähern der beiden Teile mit den Gleitflächen
ein zwangsläufiges Verdrehen des einen Teils (Aufnahmeteil 15 in Figur 2 bzw. 61
in Figur 15) erfolgt, wodurch die Medienübergabestellen in der Endlage zueinander
positioniert werden.
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Die Gleitflächen 2119 22 brauchen nur bei einem Handstückteil über
den vollen #inkelbereich vorhanden zu sein; beim anderen Handstückteil genügt es,
wenn die Gleitfläche nur im vordersten Bereich, also im Bereich um die Scheitellinie
209 vorhanden ist bzw. wenn, wie bei der Ausführung nach Figuren 15 und 16, lediglich
ein Führungsglied (Position 71) vorhanden ist.
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In der Ausführungsform gemäß Figur 18 sind zwei Licht zuführende Elemente
mit Lichtaustrittsstellen 73 und, diesen entsprechend, zwei Lichtübernahmestellen
74 vorgesehen. An beiden Handstückteilen sind pro 180 Winkelgrade jeweils zwei Gleitflächen
75, 75a vorgesehen, die im gekuppelten Zustand mit entsprechenden Gegenflächen 76,
76a am anderen Teil zur Anlage kommen.
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Durch die Aufteilung der Gleitflächen in zwei mal 1800 ergibt sich
bei gleicher Baulänge ein steilerer Keilwinkel i , wodurch ein geringerer Kraftaufwand
und damit eine leichtgängigere Verdrehung der Teile gewährleistet ist. Eine Verkürzung
der Baulänge läßt sich erzielen, wenn man bei dieser doppelten Anordnung den Keilwinkel
ob relativ groß wählt, z.B. wie beim Ausführungsbeispiel nach Figur 17.
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Die aufgezeigte Version mit doppelter Medienübertragung hat insbesondere
bei Lichtübertragung den Vorteil, daß bei Ausfall einer Lampe noch eine Lichtquelle
vorhanden ist bzw. daß die Beleuchtungsstärke doppelt so hoch sein kann wie bei
einer Ausführung mit nur einer Lampe.
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Bei der Ausführungsform gemäß Abwicklung nach Figur 19 sind die Anschlußglieder
78, 79 für die Medienübertragung nicht in Gleitflächen angeordnet; sie liegen vielmehr
um das Maß (x) zurückgesetzt gegenüber Gleitflächen 80, 80a, die mit Gegenflächen
81, 81a am anderen Handstückteil korrespondieren. Die Gleitflächen 80, 80a erstrecken
sich nur über einen Teil des Umfanges, dessen anderer, sich zu 360° ergänzender
Teil durch die Flächen 81, 81a des anderen Teils repräsentiert wird.
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Während des Ankopplungsvorganges gleiten die Flächen 80 oder 80a entlang
der Gegenflächen 81 bzw. 81a. Beim Erreichen der Position, bei der die Kante 82
in die Führung 83 eintritt, sind die Anschlußglieder 78, 79 zu den Gegengliedern
84, 85 im anderen Handstückteil positio-
niert. Dadurch, daß die
einander gegenüberliegenden Gleitflächen zusammen einem Winkelbereich von geringfügig
weniger als 360° überdecken, kann nunmehr ein axialer Hub, der das Ineinandergreifen
der Anschlußglieder 78, 79 in die korrespondierenden Gegenglieder 84, 85 bewirkt,
erfolgen. Damit die vorstehenden Anschlußglieder 78, 79 mit ihren Dichtflächen nicht
beschädigt werden, enthält das die Gleitflächen 80, 80a enthaltende Führungsteil
86 eine Länge (x), die geringfügig größer ist als die Länge (y) der vorstehenden
Anschlußglieder 78, 79.
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Bei den bisher beschriebenen Beispielen sind die Gleitflächen jeweils
winkelsymmetrisch angeordnet, d.h. beide Gleitflächen verlaufen, ausgehend von der
Scheitellinie, symmetrisch zur Achse. Dies hat den Vorteil, daß die Baulänge sowie
der Drehwinkel am günstigsten sind. Denkbar, und im Rahmen der Erfindung liegt es
auch, die Gleitflächen asymmetrisch anzuordnen oder auch nur eine Gleitfläche über
den gesamten Umfang vorzusehen, die dann jedoch durch eine achsparallele Fläche
begrenzt ist. In dieser Begrenzungsfläche können dann vorteilhafterweise die Medien
übertragenden Kupplungsglieder und Gegenglieder angeordnet sein.
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Deren Achsen verlaufen dann einerseits parallel zur Gleitfläche, andererseits
um den Mittelpunkt des die Gleitfläche tragenden Aufnahmeteils. Sofern die Medien
übertragenden Kupplungsglieder ineinandergreifen sollen, muß die Gleitfläche um
einen der Eingriffslänge entsprechenden Betrag verlängert werden, do Zho das Ankoppelstu#ck
bestreicht im Extremfall einen größeren Drehwinkel als 3600.
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Um eine räumliche Medientrennung von z.B. wasser-und stromführenden
Teilen zu erzielen, ist es vor-
teilhaft, mehrere, im Durchmesser
abgestufte, Medien führende Kupplungsglieder aufnehmende Körper (15) axial hintereinander
anzuordnen, die,dem anzukuppelnden Teil (i) zugewandt, jeweils die Positionierungsmittel
(21) tragen.
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21 Patentansprüche 19 Figuren
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