DE3330362A1 - Motoranordnung fuer eine auf einem strebfoerdermittel verfahrbare walzenschraemmaschine - Google Patents
Motoranordnung fuer eine auf einem strebfoerdermittel verfahrbare walzenschraemmaschineInfo
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Description
Motoranordnung für eine auf einem Strebfördermittel verfahrbare
Walzenschrämmaschine
Walzenschrämmaschine
Die Erfindung betrifft eine Walzenschrämmaschine, deren Maschinenkörper
auf dem Strebfördermittel verfahrbar ist, auf seiner Abbaustoßseite an einem oder an beiden Enden je einen mit einer Schrämwalze
besetzten Tragarm aufweist und zumindest mit einem elektrisehen Antriebsmotor ausgestattet ist, der zwischen Maschinenkörper
und Abbaustoß und zwischen den beiden Schrämwalzen liegt.
Durch die britische Druckschrift GB 21 08 176 A ist eine Walzenschrämmaschine
bekanntgeworden, die auf einem Streb fördermittel verfahrbar ist und an beiden Enden je einen höhenverstellbar gelagerten
Tragarm aufweist, an welchem eine Schrämwalze um eine zum Liegenden parallele, senkrecht auf den Abbaustoß gerichtete Achse
drehbar gelagert ist. Zwischen den beiden Schrämwalzen im Gewinnungsfeld befindliche Antriebsmotoren treiben diese Schrämwalzen
an. Beide Antriebsmotoren sind mit zu den Schrämwalzen paralleler Achse in Höhe des Maschinenkörpers angeordnet und mit letzterem
starr verbunden. Sie werden von der jeweils vorlaufenden Schrämwalze,
die den Liegendschnitt ausführt, freigeschnitten.
Bei derartigen Walzenschrämmaschinen muß die vorlaufende Schrämwalze
stets in einer Höhenlage arbeiten, in der sie die beiden Antriebsmotoren freischneidet. Folglich muß diese Schrämwalze stets
den Liegendschnitt ausführen, während die nachfolgende Schrämwalze die am Hangenden anstehende Kohle löst. Eine derartige Arbeitsweise
ist aber vor allem in mächtigeren Flözen nachteilig, weil das unter Umständen unmittelbar hinter der vorlaufenden Walze hereinbrechende
und auch das von der nachlaufenden Walze gelöste, von ihr aber nur unvollständig ausgetragene Mineral auf das Liegende
des Gewinnungsfeldes stürzt und hier den Rückvorgang des Strebfördermittels behindert. Ganz abgesehen davon, daß ein Flözabbau mit
vorlaufender Hangendwalze, wie er beim Abbau größerer Flözmächtigkeiten wegen des besseren Haufwerksaustrages zu empfehlen wäre,
bei dieser Motoranordnung nicht möglich ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, die beiden Antriebsmotoren für die
Schrämwalze zwischen Maschinenkörper und Abbaustoß derart anzuordnen, daß die Walzenschrämmaschine wahlweise mit ihrer vorlaufenden
Schrämwalze sowohl am Liegenden als auch am Hangenden schneiden kann.
Die Erfindung löst das Problem, indem sie den oder die Antriebsmotoren
höhenverstellbar anordnet. Eine derartige Anordnung gestattet es, den oder die Antriebsmotoren stets auf das Arbeitsniveau
der jeweils vorlaufenden Schrämwalze einer Walzenschrämmaschine einzustellen, damit sie bei der Gewinnungsfahrt der Walzenschrämmaschine
von dieser Schrämwalze freigeschnitten werden können.
Zweckmäßig ist es, wenn man den bzw. die Antriebsmotoren an je einem
Tragarm befestigt, der um eine zum Abbaustoß parallele Achse des Maschinenkörpers schwenkbar gelagert ist und einen Getriebezug
aufweist, der die Antriebswelle des Antriebsmotors mit dem zu einer bzw. zu beiden Schrämwalzen führenden Getriebezug des Maschinenkörpers
verbindet. Über den Tragarm läßt sich nicht nur die Höhenlage des bzw. -der Antriebsmotoren verändern, sondern auch mittels
Stirnräder eine einfache und sichere getriebliche Verbindung zwischen den außenliegenden Antriebsmotoren und dem im Innern des
Maschinenkörpers angeordneten Getriebezug herstellen, der die Motordrehung einer oder beiden Schrämwalzen zuführt.
Es ist von Vorteil, wenn man den Antriebsmotor auf der der Schrämwalze
abgewandten Tragarmseite mit zum Abbaustoß paralleler Achse so anordnet, daß er hier gleichachsig zu dem Antriebsmotor eines
weiteren Tragarmes liegt. Der oder die in dieser Weise angeordneten Antriebsmotoren benötigen nur verhältnismäßig wenig Raum in
Richtung auf den Abbaustoß und wenden einander ihre freien Stirnseiten zu, über die sie gemeinsam mit Antriebsenergie versorgt
werden können.
Zur Energieversorgung empfiehlt es sich, den Maschinenkörper mit einem weiteren in den Raum zwischen Abbaustoß und Maschinenkörper
hineinragenden, schwenkbar gelagerten Tragarm auszustatten, der die zum Antriebsmotor bzw. zu den Antriebsmotoren führenden Energiezuleitungen
aufnimmt und sie bis in den Bereich der Motorachse führt.
Sinnvoll ist es, den Schwenkwinkel der Motortragarme und den des die Energiezuleitungen aufnehmenden Tragarmes derart zu bemessen
und so zu legen, daß der bzw. die Antriebsmotoren in den Extremstellungen über dem Maschinenkörper liegen bzw. bis unter die horizontale
Symmetrieebene des Maschinenkörpers absenkbar sind. Auf diese Weise kann vor allem beim Abbau mächtiger Flöze, wo die jeweils
vorlaufende, das Hangende freischneidende Schrämwalze von einem extrem ausgeschwenkten Tragarm gehalten wird, der Antriebsmotor
aus dem Gewinnungsfeld heraus mit seinem ganzen Durchmesser bis in das Maschinenfahrfeld geschwenkt werden, wo der oder die
Antriebsmotoren unabhängig vom Freischnitt durch die vorlaufende Schrämwalze sind.
Des weiteren empfiehlt es sich, die Antriebsmotoren in einem gemeinsamen
zylindrischen Motorgehäuse anzuordnen, um sie gegen Steinschlag und Haufwerksfall zu schützen und vor Beschädigungen
zu sichern.
Auch ist es bei Walzenschrämmaschinen, deren Maschinenkörper aus einzelnen kastenförmigen, aneinandergeflanschten Baueinheiten besteht,
von Vorteil, die mit je einem Schrämwalzentragarm besetzten Baueinheiten mit einem Motortragarm zu versehen und diesen Motortragarm
in unmittelbarer Nähe der als Energieverteilung dienenden Baueinheit anzubringen. Diese Maßnahme vermeidet Getriebeübergänge
von einer Baueinheit zur benachbarten Baueinheit und alle damit verbundenen Probleme, wie hinreichende Abdichtung gegen den Durchtritt
von Getriebeöl, Lagerungsschwierigkeiten u. dgl..
Um unterschiedliche Baueinheiten an beiden Enden der Walzenschrämmaschine
zu vermeiden, müssen die Schwenkachsen der Motortragarme und die Schwenkachse für den die Energiezuleitungen aufnehmenden
Tragarm in der horizontalen Symmetrieebene des Maschinenkörpers
liegen. Nur dann ist gewährleistet, daß eine mit einem Schrämwalzentragarm
und mit einem Motortragarm besetzte Baueinheit bei gleicher Lage des Abbaustoßes, also bei auf der gleichen Maschinenseite
liegender Schrämwalze, wahlweise am einen oder am anderen Ende des Maschinenkörpers angeordnet werden kann.
Nach einem weiteren Erfindungsmerkmal können die Schwenkmechanismen
der Motortragarme und der Schwenkmechanismus des Tragarmes der Energieverteilung nur zusammen mit dem Schwenkmechanismus des
Schrämwalzentragarmes der jeweils vorlaufenden Schrämwalze in gleicher Größe und Richtung betätigt werden. Durch diese Maßnahme
wird sichergestellt, daß der Antriebsmotor bzw. die beiden Antriebsmotoren einer Walzenschrämmaschine stets in Höhe der jeweils
vorlaufenden Schrämwalze und damit innerhalb des von dieser Schrämwalze freigeschnittenen Flözteiles liegen. Hierzu empfiehlt
es sich, den Schwenkmechanismus des Tragarmes der jeweils vorlaufenden Schrämwalze und den der Motortragarme bzw. des Tragarmes
für die Energiezuleitungen durch Betätigen des die Vorschubrichtung der Walzenschrämmaschine bestimmenden Schalters miteinander
zu koppeln. Eine solche Koppelung verhindert Bedienungsfehler und befreit den Bedienungsmann einer Walzenschrämmaschine von der
Überwachung und Betätigung der Schwenkmechanismen für die Motortragarme und den Tragarm für die Energiezuleitungen. An den Strebenden
dagegen, wo die Maschinenfahrtrichtung umgekehrt wird und die bis dahin vorlaufende Schrämwalze anstelle des Hangendschnittes
nunmehr den Liegendschnitt und die bis dahin nachlaufende, das Liegende freischneidende Schrämwalze jetzt den Hangendschnitt auszuführen
hat, sollten nach einem weiteren Erfindungsmerkmal die Schwenkmechanismen der Motortragarme bzw. des Tragarmes für die
Energiezuleitungen bei ausgeschalteter Winde unabhängig vom Schwenkmechanismus der Schrämwalzentragarme betätigbar sein, um
die jeweils vorlaufende Schrämwalze in die jeweilige Höhenlage der
Antriebsmotoren bringen zu können.
Damit auch in dieser Situation durch Bedienungsfehler Beschädigun-
ι - 8 -
gen der Antriebsmotoren bzw. der sie tragenden Arme unterbleiben,
wird vorgeschlagen, im Bereich beider Antriebsmotoren bzw. der sie
tragenden Arme Abschaltfühler vorzusehen, die beim Anlaufen des Antriebsmotors oder Tragarmes dessen Schwenkmechanismus stillsetzen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Abbildungen dargestellt
und anhand der zugehörigen Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen: Fig. 1 die Draufsicht einer Walzenschrämmaschine mit
den erfindungsgemäß angeordneten Motoren;
Fig. 2 die Seitenansicht in einem Schnitt A-B durch
die Walzenschrämmaschine gemäß der Figur 1.
Die Walzenschrämmaschine ist mit 1 bezeichnet. Sie besteht aus den
Schrämwalzen 2, den Räumblechen 3, den Tragarmen 4, den mit je einem Windenantriebsrad 5 ausgerüsteten Walzenköpfen 6 und der Energieverteilung
9. In der Energieverteilung 9 sind auch die beiden Windenantriebsmotoren 11 untergebracht, die über je einen Getriebezug
12 mit den in beiden Walzenköpfen 6 gelagerten Antriebsrädern 5 in Verbindung stehen. Letztere greifen in die Zahnstangenverzahnung
13 ein und erzeugen die Vorschubbewegung für die über dem Strebfördermittel 14 verfahrbare Walzenschrämmaschine 1.
Wie insbesondere die Figur 1 zeigt, sind beide Walzenköpfe 6 auf ihrer an die Energieverteilung 9 angrenzenden Stirnseite, mit je
einer abbaustoßseitig offenen Ausnehmung 15 versehen, die sich über die ganze Höhe eines Walzenkopfes 6 erstreckt. In jeder dieser
Ausnehmungen 15 ist schwenkbar ein Motortragarm 7 verlagert, der in den Raum 16 zwischen Abbaustoß und Maschinenkörper hineinragt.
Am freien Ende dieses mit einem Getriebezug 17 versehenen Tragarmes 7 befindet sich auf der der Schrämwalze 2 abgewandten
Seite, ein Antriebsmotor 8, der die Schrämwalze 2 des zugehörigen Walzenkopfes 6 antreibt. Die Antriebsenergie geht der Schrämwalze
2 über den Getriebezug 17 des Motortragarmes 7 und dem im Walzenkopf 6 angeordneten Getriebezug 18 zu, der mit dem im Walzentrag-
arm 4 angeordneten Getriebezug 19 in Verbindung steht. Um baugleiche
Walzenköpfe 6 zu erhalten, ist die Schwenkachse 20 des Motortragarmes 7 innerhalb der Symmetrieebene 21 des Walzenkopfes 6
angeordnet.
Die elektrische Energie geht der Walzenschrämmaschine 1 über das
Kabel 22 zu, das in die Energieverteilung 9 einmündet und von dort weiter über den Tragarm 10 bis in die Antriebsmotoren 8 geführt
ist. Auch dieser, in einer Ausnehmung der Energieverteilung 9 gelagerte Tragarm 10 liegt mit seiner Schwenkachse 20 innerhalb der
Symmetrieebene 21 der Walzenschrämmaschine 1. Sein dem Abbaustoß gegenüberliegendes Ende ist mit den beiden Schrämwalzenmotoren 8
fest verbunden. Beide Antriebsmotoren 8 liegen geschützt in einem Gehäuse 23, das die Motortragarme 7 mit dem die Energiezuleitung
aufnehmenden Tragarm 10 fest verbindet.
Wie insbesondere die Figur 2 zeigt, werden die Motortragarme 7 von
je einem Hydraulikzylinder 24 in der Vertikalen verstellbar gehalten. Der Zylinder 24, der schwenkbar an einem Lagerbock 25 angreift,
der innerhalb des Maschinenrahmens 26 der Walzenschrämmaschine 1 untergebracht ist, stützt sich mit seiner Kolbenstange 27
schwenkbar an einem Lagerauge 28 des Tragarmes 7 ab. Er liegt, durch Rippen 29 geschützt, innerhalb einer Ausnehmung des Maschinenrahmens
26, die mit der Ausnehmung 15 des Walzenkopfes 6 korrespondiert. Dieser doppeltwirkende Hydraulikzylinder 24, der im
Bedarfsfall auch durch einen Teleskopzylinder ersetzt werden könnte, ermöglicht eine Verschwenkung der Antriebsmotoren 8 von
ihrer oberen Extremstellung, über dem Maschinenkörper, bis unter die horizontale Symmetrieebene 21 des Maschinenkörpers.
Beide Antriebsmotoren 8 können mit zwei Wellenenden ausgestattet
und starr miteinander gekuppelt sein. Es ist aber auch möglich, an Stelle eines einzigen Antriebsmotors 8 für beide Walzenköpfe 6,
zwei starr miteinander gekuppelte Antriebsmotoren 8 einzusetzen, von denen jeder nur für die halbe Antriebsleistung ausgelegt ist.
Eine solche Maßnahme empfiehlt sich, wenn der Raum 16 neben dem Maschinenkörper nicht ausreicht, um einen Elektromotor 8 größeren
Durchmessers aufzunehmen.
Claims (12)
1. Walzenschrämmaschine, deren Maschinenkörper auf dem Strebfördermittel
verfahrbar ist, auf seiner Abbaustoßseite an einem oder an beiden Enden je einen mit einer Schrämwalze besetzten
Tragarm aufweist und zumindest mit einem elektrischen Antriebsmotor ausgestattet ist, der zwischen Maschinenkörper und Abbaustoß
und zwischen den beiden Schrämwalzen liegt, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Antriebsmotoren (8) höhenver-....
,-stellbar gelagert sind.
2. Walzenschrämmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der bzw. die Antriebsmotoren (8) an je einem Tragarm (7) befestigt sind, der um eine zum Abbaustoß-parallele Achse (20)
des Maschinenkörpers schwenkbar gelagert ist und einen Getriebezug (17) aufweist, der die Antriebswelle des Antriebsmotors
(8) mit dem zu einer bzw. zu beiden Schrämwalzen (2) führenden Getriebezug (18) des Maschinenkörpers verbindet.
3. Walzenschrämmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (8)
auf der der Schrämwalze (2) abgewandten Tragarmseite mit zum Abbaustoß paralleler Achse angeordnet ist und gleichachsig zu
dem Antriebsmotor (8) eines weiteren Tragarmes (7) liegt.
4. Walzenschrämmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Maschinenkörper mit
einem weiteren in den Raum (16) zwischen Abbaustoß und Schrämmaschinenkörper hineinragenden, schwenkbar gelagerten Tragarm
(10) ausgestattet ist, der die zum Antriebsmotor (8) bzw. zu den Antriebsmotoren (8) führenden Energiezuleitungen aufnimmt
und sie bis in den Bereich der Motorachse führt.
5. Walzenschrämmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkwinkel der
Motortragarme (7) und der des die Energiezuleitungen aufnehmenden Tragarmes (10) derart bemessen und so gelegt ist, daß der
Antriebsmotor (8) in seinen Extremstellungen über dem Maschinenkörper
liegt bzw. bis unter die horizontale Symmetrieebene (21) des Maschinenkörpers absenkbar ist.
6. Walzenschrämmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmotoren (8)
in einem gemeinsamen zylindrischen Motorgehäuse (23) angeordnet sind.
7. Walzenschrämmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, deren Maschinenkörper aus einzelnen kastenförmigen,
aneinandergeflanschten Baueinheiten besteht, dadurch qekenn zeichnet,
daß die mit je einem Schrämwalzentragarm (4) besetzten Baueinheiten (6) mit einem Motortragarm (7) versehen sind,
der in unmittelbarer Nähe der als Energieverteilung dienenden Baueinheit (9) angebracht ist.
8. Walzenschrämmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachsen (20) der Motortragarme (7) und die Schwenkachse (20) für den die Energiezuleitungen aufnehmenden
Tragarm (10) in der horizontalen Symmetrieebene (21) des Maschinenkörpers liegen.
9. Walzenschrämmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkmechanismen
(24) der Motortragarme (7) und der Schwenkmechanismus des Tragarmes
(10) der Energieverteilung (9) nur zusammen mit dem Schwenkmechanismus des Schrämwalzentragarmes (4) der jeweils
vorlaufenden Schrämwalze (2) in gleicher Größe und Richtung betätigbar sind.
10. Walzenschrämmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkmechanismus
des Tragarmes (4) der jeweils vorlaufenden Schrämwalze (2), der
Motortragarme (7) und des Tragarmes (10) für die Energiezuleitungen durch Betätigen des die Vorschubrichtung der Walzenschrämmaschine
(1) bestimmenden Schalters miteinander koppelbar sind.
11. Walzenschrämmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkmechanismen (24) der Motortragarme (7) bzw. des Tragarmes (10) für die
Energiezuleitungen bei ausgeschalteter Winde (6) unabhängig vom Schwenkmechanismus der Schrämwalzentragarme (4) betätigbar
sind.
12. Walzenschrämmaschine nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch im Bereich der Antriebsmotoren
(8) bzw. der sie tragenden Arme (7) angeordnete Abschaltfühler.
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Publications (2)
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