DE3329276A1 - Futtererntemaschine mit seitlicher foerderung - Google Patents
Futtererntemaschine mit seitlicher foerderungInfo
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Description
Futtererntemaschxne mit seitlicher Förderung
Futtererntemaschine mit einem Mähwerk und einer dem Mähwerk nachgeschalteten, aus einer um eine annähernd horizontale
Achse rotierend antreibbaren Fördertrommel und einem im Abstand darüber angeordneten Leitblech gebildeten
Fördereinrichtung, und mit einer Vorrichtung zum seitlichen Versetzen des geschnittenen Halmgutes.
Maschinen aus einem Mähwerk mit nachgeschaltetem Konditionierungsorgan
werden seit einigen Jahren bei der Heuernte und zur Aufbereitung von angewelktem Futter zur Silage
verwendet.
Bei den bekannten Maschinen wird das aufzubereitende Futter nach der Behandlung breit oder auf eine Schwad abgelegt,
die annähernd mittig zur Maschine verläuft. Bei geringeren Futterbeständen entsteht eine relativ schmale
Schwad, sodass sich der nachfolgende Arbeitsgang Aufnehmen, Häckseln oder Breitstreuen bzw. Schwadziehen in seiner
Durchführung als unwirtschaftlich erweist.
Auch das in normalen oder dichteren Beständen vorkommende Futter kann einer noch rationelleren Futterernte kaum unterzogen
werden, da die nachfolgenden Hochleistungsgeräte auf diese Art zu einer ihrer Leistungsfähigkeit angepassten
rationellen Arbeitsweise nicht ausnutzbar sind.
Zur Behebung dieses Mangels hat die Firma Taarup eine Futtererntemaschine
der eingangs beschriebenen Art hergestellt, mit welcher das aufbereitete Futter unmittelbar hinter der
Fördertrommel von einem annähernd horizontal angeordneten, längs verschiebbaren Förderband wahlweise auf die linke
oder rechte Seite der Maschine transportiert wird. Das Futter verlässt den Förderkanal wurfartig und fällt
auf das nachgeschaltete Förderband, das an seiner hinteren Längsseite mit einer vertikalen Wand versehen ist und
eine das Leitblech des Förderkanals und diese Wand verbindende Haube aufweist.
Der Antrieb des Förderbandes, und das seitliche Versetzen erfolgt hydraulisch. Durch diese Versetzbarkeit des Förderbandes
ist es möglich, das Futter beim ersten Schnitt auf der rechten Seite der Längsachse des Aufbereiters auf
eine Schwad - vorteilhaft im Abstand zum stehenden Gut abzulegen. Beim anschliessenden zweiten Durchgang wird das
Förderband zur linken Seite hin verschoben und seine Bewegungsrichtung geändert, sodass das Futter auf der linken
Seite abgelegt wird, d.h. auf das Mähgut vom ersten Mähdurchgang .
Durch die Vergrösserung der Futtermenge wird eine bessere Auslastung der Nachfolgemaschinen beim nächsten Arbeitsgang
erreicht.
Es hat sich in der Praxis die Existenz einer solchen Maschine als berechtigt erwiesen; dagegen spricht z.T. der erforderliche
Aufwand durch die relativ hohen Beschaffungskosten und das hohe Gewicht der Maschine, die ei ne entsprechend hohe
Betriebsleistung benötigt.
Ausserdem eignet sich eine solche Konstruktion ausschliesslieh
bei der Verwendung von Scheibenmähern mit mindestens vier rotierenden Scheiben, bei denen das Futter annähernd
über die ganze Mähbreite verteilt nach hinten strömt und so ohne zusätzliche Vorkehrungen nicht mehr auf eine schmale
Schwad bringbar ist.
Ihr Einsatz rechtfertigt sich in landwirtschaftlichen Betrieben
mit grossflächigen Futterbeständen.
Bei den bekannten Trommelmähern ist aus den vorher genannten Gründen der Anbau des beschriebenen Seitenförderbandes
nachteilig.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demnach, bei einer Futtererntemaschine der eingangs beschriebenen Art eine
Vorrichtung zum seitlichen Transport des geschnittenen Halmgutes zu schaffen, deren Herstellung mit geringerem
Aufwand verbunden ist und durch weniger Eigengewicht und eine einfachere Ausführungsform einen geringeren Leistungsbedarf aufweist.
Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass
die Austrittsöffnung an der Fördereinrichtung in einer über dem Boden annähernd parallelen Ebene und wahlweise
nach beiden Seiten hin wirkend versetzbar angeordnet ist.
Dadurch kann eine aus zwei Mähdurchgängen zusammenlegbare Schwad gebildet werden, wodurch eine wirtschaftlichere
Nachfolgebehandlung möglich wird.
Besonders vorteilhaft zeigt sich, wenn die Fördereinrichtung um eine annähernd vertikale Achse dreh- bzw. schwenkbar
und in der gewählten Lage feststellbar am Maschinengestell angeordnet ist.
Auf diese Art ist es möglich, die Fördereinrichtung auf einfache Weise in die richtige Lage der gewünschten Futterförderrichtung
zu versetzen.
Zweckmässigerweise ist deshalb, die Fördereinrichtung mit einer die Dreh- bzw. Schwenkachse aufweisenden Vorrichtung
versehen.
Vorzugsweise ist das Maschinengestell mit einem sich nach hinten erstreckenden Support versehen, an welchem die Fördereinrichtung
lagert.
Vorteilhaft ist die Fördereinrichtung mit einer Welle am Leitblech versehen, welche Welle die Dreh- bzw. Schwenkachse
der Fördereinrichtung bildet.
Vorzugsweise kann diese Welle mit einem Hebelgetriebe antriebsverbunden
sein, wobei letzteres eine hydraulische Betätigung aufweisen kann.
Zweckmässigerweise weist das Leitblech eine anschliessende Kanalverlängerung auf, die zur Begünstigung der Führung
des Futterstromes bestimmt ist.
Diese Kanalverlängerung ist vorteilhafterweise mit seitlichen Wänden versehen, wodurch die Strömungseigenschaften
auf das Futter verbessert werden.
Besonders vorteilhaft erweist sich zu diesem Zwecke eine
rohrförmige Kanalverlängerung.
Zur Bildung einer in Fahrtrichtung verlaufenden Schwad,
ist ein im Abstand zur Förderkanalaustrittsöffnung angeordnetes, verstellbares Fangorgan vorgesehen.
Alternativ kann die an das Leitblech anschliessende Kanalverlängerung
aus einem flexiblen Werkstoff, z.B. Plastic oder dgl., ausgebildet sein, wodurch die Fördereinrichtung
im Konditionierungsbereich ihre ursprüngliche Lage beibehält.
Zu diesem Zwecke ist es vorteilhaft, wenn zum Verschwenken der Kanaiverlängerung ein am Leitblech angelenkter Doppelhebel
verwendet wird, dessen eine Ende mit einem Betätigungsorgan und das andere Ende mit der schwenkbaren Kanalverlängerung
verbunden ist.
Um jeweils mit dem Fangorgan die der Austrittsöffnung zugeordnete
Lage einnehmen zu können, ist dessen Träger als Doppelhebel auszubilden und mit seinem dem Fangorgan gegenüberliegenden
Hebelende mit einem an dem Leitblech schwenkbar vorgesehenen Hebel gelenkig verbunden.
Bei einer alternativen Ausführungsform weist die Fördertrommel
eine in einer über dem Boden parallelen Ebene sich erstreckende, die Fördereinrichtung in einen quer zur Fort-
ft «· *
-11-
bewegungsrichtung und in einen schräg nach hinten verlaufenden
Teil aufteilende, abgekröpfte Rotationsachse auf und am Abgabeende der Fördereinrichtung ist ein um annähernd
vertikale Achsen umlaufendes, stationäres Förderband vorgesehen, dessen Umlaufrichtung umkehrbar ist.
Damit wird das vom Mähwerk abfliessende Futter durch die Fördertrommelabschnitte zusammengeführt und vom nachfolgenden
Förderband zur Seite transportiert.
Vorteilhaft sind seitlich des Förderbandes zur Schwadbildung Fangorgane angebracht.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von mehreren in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die erfindungsgemässe Futtererntemaschine,
Fig. 2 eine Seitenansicht bzw. einen Längsschnitt gemäss Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht bzw. einen Längsschnitt durch eine alternative Ausfuhrungsform der
Fördereinrichtung,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Futtererntemaschine in alternativer Ausgestaltung der Förderkanal
führung, und
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine alternative Ausführungsform der Futtererntemaschine.
In Fig. 1 ist eine an einen Traktor anbaubare Futtererntemaschine 1 aus einem Kreiselmähwerk 2 mit nachfolgender
Fördereinrichtung 3 dargestellt. Der Antrieb des Mähwerks erfolgt über eine im Maschinengestell gelagerte Antriebswelle,
während die Fördereinrichtung 3 mittels separater Antriebswelle betreibbar ist.
Selbstverständlich können andere Antriebskombinationen zur Inbetriebnahme der Futtererntemaschine gewählt werden.
Am Maschinengestell 4 ist ein nach hinten abstehender Support 6 befestigt, der die Schwenk- bzw. Drehlagerung der
Fördereinrichtung 3 übernimmt.
Die Lagerung im vorliegenden Fall, durch welche die Austrittsöffnung
des Förderkanals 10 (siehe auch Fig. 2 und 3) zur Seite gerichtet versetzt werden kann, weist eine mit
dem Leitblech 7 verbundene vertikale Welle 8 auf, die am freien Ende des Supports 6 gelagert ist. Mit ihr (8) fest
verbunden ist ein Hebel eines Hebelgetriebes 9, das von einem Betätigungsorgan 15 antreibbar ist und die Fördereinrichtung
in die gewünschte Lage zur seitlichen Förderung des geschnittenen Halmgutes versetzt.
Die in Fig. 1 mit strichpunktierter Linie veranschaulichte Lage der Fördereinrichtung 3 zeigt eine leicht zur Seite
des noch stehenden Halmgutes gerichtete Austrittsöffnung des Förderkanals 10, In dieser Position wird eine erste
Schwad erstellt, wie sie mit 24 aufscheint. Diese Schwad ist so gelegt, dass sie beim nächsten Mähdurchgang zwischen
den Rädern des Traktors liegt. Die Schwad 25, die aus dem nächsten Mähdurchgang gebildet wird, wird durch die Stellung
der mit ausgezogenem Strich gezeigten Fördereinrichtung 3 erstellt und kann der Schwenklage entsprechend neben
oder auf die vom vorhergehenden Mähdurchgang erzeugte Schwad 24 gelegt werden.
-13-
Zur jeweiligen Begrenzung der Schwad dient ein Fangorgan 13, das am Abgabeende der Fördereinrichtung 3 verstellbar
angeordnet ist.
Zur Begünstigung des Futtereintritts in die Fördereinrichtung,
insbesondere in deren gezeigten Schwenklagen, sind im Bereich der Eintrittsöffnung Führungsorgane 23 vorgesehen
.
Insbesondere dann, wenn die Fördereinrichtung 3 von ihrer Grundposition stärker abweicht, ist es wichtig, dass das
vom Mähwerk 2 abströmende Futter den Förderkanal 10 erreicht, wozu solche Führungsorgane 23 als Hilfsmittel dienen
können.
Grundsätzlich könnten zum Versetzen der Fördereinrichtung auch andere mechanischen Einrichtungen benützt werden, hingegen
zeigt sich die eben beschriebene Art als relativ einfach.
Die in den Fig. 2 und 3 im Längsschnitt veranschaulichten Kana!Verlängerungen 11 können rohrförmig oder nach unten
hin offen mit seitlichen Wänden 12 ausgebildet und horizontal
oder eine aufwärts gerichtete Lage einnehmen.
Γη Fig. 4 ist eine Futtererntemaschine 1 dargestellt, an deren Förderkanal eine flexible Kanalverlängerung 11 anschliesst.
Diese Kanalverlängerung 11 kann ebenso wie in den Fig. 2 und 3 dargestellt, nach unten hin offen oder
mit einem Schlauch als geschlossenes Leitorgan ausgebildet sein. Ihre Schwenkbarkeit in einer horizontalen Ebene
erfolgt mittels Doppelhebel 14, dessen eine Hebelende im
Bereich der Futteraustrittsöffnung an der Kanalverlängerung 11 und dessen gegenüberliegendes Hebelende an der
Kolbenstange eines Hydraulikzylinders als Betätigungsorgan 15 angelenkt ist.
Um nach dem Verschwenken der Kanalverlängerung 11 das Fangorgan
13 in der richtigen Lage versetzt zu wissen, ist der Träger 16 letzterens als Hebel ausgestaltet, an dessen
freiem Ende das Fangorgan 13 aushebbar befestigt ist, während das gegenüberliegende Hebelende 17 mit dem einen Ende
eines am festen Leitblech 7 angelenkten Hebels schwenkbar verbunden ist. Die Drehachse des Trägers 16 befindet
sich am freien Ende des Verlängerungskanals 11. .
In Fig. 5 ist für ein Kreiselmähwerk 2 ein Scheibenmähwerk eingesetzt, dessen Mähorgane paarweise gegenläufig rotieren,
sodass das gemähte Halmgut in einem breiten Futterstrom nach hinten fliesst.
Durch die anschliessende Fördereinrichtung 3, die übrigens für alle Beispiele, auch als Kondrtionierungsexnheit ausgebildet
sein könnte, wird das Futter zuerst angehoben und dann gegen das anschliessende, quer gerichtete Förderband
22 wurfartig transportiert.
Bereits nach dem Mähen wird das Futter durch die nach hinten abgekröpfte Rotationsachse 20 der Fördereinrichtung 3
zum Förderband 22 hin zusammengeführt, wodurch letzteres eine relativ kurze Wirklänge aufweisen kann.
Die Drehrichtung des Förderbandes 22 ist zur Bildung eines Doppelschwads (wie zu den vorhergehenden Fig. erläutert)
. umkehrbar , d.h. Schwad 24 ist die mit strichpunktiertem Pfeil bezeichnete Fördereinrichtung zugeordnet,
* it ♦
-15-
während der ausgezogene Pfeil für die mit dem zweiten
Durchgang erzielte Schwad 25 bestimmt ist. Das Förderband 22 lässt sich auch in eine geneigte Lage
versetzen, wie dies mit strichpunktierter Linie angedeutet ist.
Der abgekröpfte Abschnitt der Fördereinrichtung 3 ist so angeordnet, dass das von den Mähorganen wegströmende
Futter in den Wirkbereich der Fördertrommel 19 strömt.
Hilfsweise können auch Führungsorgane 26 zwischen die Fördertrommelabschnitte eingesetzt werden.
Zur Abstützung der abgekröpften Fördertrommel 19 bzw. ihrer Abschnitte und des Förderbandes 22 werden Ausleger
27 verwendet.
Die Fangorgane 13 sind im Abstand und beidseits an den Abgabeenden des Förderbandes 22 angeordnet.
Das Förderband 22 kann auch in eine nach hinten gerichtete Neigungslage, der Wurfwirkung angepasst, versetzt
werden (siehe strichpunktierte Linie).
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BEZUGSZEICHENLISTE
1 Futtererntemaschine
2 Mähwerk
3 Fördereinrichtung
4 Maschinengestell
5 Schwenkvorrichtung
6 Support
7 Leitblech
8 Welle
9 Hebelgetriebe
Förderkanal Kanalverlängerung Wand
Fangorgan Doppelhebel Betätigungsorgan Träger Hebelende
18 Hebel
19 Fördertrommel
20 Rotationsachse
21 Achse
22 Förderband
23 Führungsorgan
24 Schwad
25 Schwad
26 Ausleger 27 28 29 30 31 32 33 34
Leerseite
Claims (16)
- PATENTANSPRUECHEFuttererntemaschine mit einem Mähwerk und einer dem Mähwerk nachgeschalteten, aus einer um eine annähernd horizontale Achse rotierend antreibbaren Fördertrommel und einem im Abstand darüber angeordneten Leitblech gebildeten Fördereinrichtung, und mit einer Vorrichtung zum seitlichen Versetzen des geschnittenen Halmgutes, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung an der Fördereinrichtung (3) in einer über dem Boden annähernd parallelen Ebene und wahlweise nach beiden Seiten hin wirkend versetzbar angeordnet ist.
- 2. Futtererntemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (3) um eine annähernd vertikale Achse dreh- bzw. schwenk- und feststellbar am Maschinengestell (4) angeordnet ist.
- 3. Futtererntemaschine nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (3) mit einer die Dreh- bzw. Schwenkachse aufweisenden Vorrichtung (5) versehen ist.
- Futtererntemaschine nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (3) an einem mit dem Mähwerk (2) verbundenen, nach hinten sich erstreckenden Support (6) gelagert ist.
- 5. Futtererntemaschine nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitblech (7) der Fördereinrichtung (3) mit einer die Dreh- bzw. Schwenkachse bildenden Welle (8) versehen ist.
- 6. Futtererntemaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (8) mit einem Hebelgetriebe (9) antriebsverbunden ist.
- 7. Futtererntemaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Hebelgetriebe (9) hydraulisch betätigbar ist.
- 8. Futtererntemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Förderkanal (10) eine an das Leitblech (7) anschliessende Kanaiverlängerung (11) aufweist.
- 9. Futtererntemaschine nach Anspruch 1 und/oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Förderkanal (10) seitliche Wände (12) aufweist.
- 10. Futtererntemaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanalverlängerung (11) rohrförmig ausgebildet ist.
- 11. Futtererntemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Abstand zur Förderkanalaustrittsöffnung ein Fangorgan (13) verstellbar angeordnet ist.
- 12. Futtererntemaschine nach Anspruch 1 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die an das Leitblech (7) anschliessende Kanalverlängerung (11) aus einem flexiblen Werkstoff gebildet ist.
- 13. Futtererntemaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verschwenken der Kanalverlängerung (11) ein am Leitblech (7) angelenkter Doppelhebel (14) vorgesehen ist, dessen eine Ende mit einem Betätigungsorgan (15) und das andere mit der schwenkbaren Kanalverlängerung (11) verbunden ist.
- 14. Futtererntemaschine nach Anspruch 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass der als Doppelhebel ausgebildete Träger (16) des Fangorgans (13) am Ende der Kanalverlängerung (11) angeordnet und mit seinem dem Fangorgan (13) gegenüberliegenden Hebelende (17) mit einem an dem Leitblech (7) schwenkbar vorgesehenen Hebel (18) gelenkig verbunden ist.
- 15. Futtererntemaschine mit einem wenigstens drei Mähorgane aufweisenden Kreiselmähwerk oder einem oszillierend antreibbaren Fingermähwerk, insbesondere Mähwerke mit grösserer Arbeitsbreite, und einer nachgeschalteten, aus einer um eine annähernd horizontale Achse rotierend antreibbaren Fördertrommel und einem darüber vorgesehenen Leitblech gebildeten Fördereinrichtung, und einem am Abgabeende der Fördereinrichtung vorgesehenen Förderband, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördertrommel (19) eine in einer über dem Boden parallelen Ebene sich erstreckende, die Fördereinrichtung(3) in einen quer zur Fortbewegungsrichtung und in einen schräg nach hinten verlaufenden Abschnitt aufteilende, abgekröpfte Rotationsachse (20) aufweist, und dass die Umlaufrichtung des um annähernd vertikale
Achsen (21) umlaufenden, stationären Förderbandes (22) umkehrbar ist. - 16. Futtererntemaschxne nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass im Abstand zu den Abgabeenden des Förderbandes (22) Fangorgane (13) vorgesehen sind.
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