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Die
Erfindung betrifft eine Steckdosenleiste mit einem Gehäuse, in
dem mindestens eine Netz- und / oder Datensteckdose angeordnet ist,
bei der das Gehäuse
in einer Ausnehmung einer Tischplatte drehbar aufnehmbar ist, so
daß die
mindestens eine Netz- und / oder Datensteckdose wahlweise in einer ersten
Stellung von einer Oberseite oder in einer zweiten Stellung von
einer Unterseite der Tischplatte zugänglich ist.
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Aus
der US-A-S 230 552 und der
EP
01 118 185.6 ist eine derartige Steckdosenleiste bekannt.
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Ein
Nachteil der bekannten Steckdosenleiste ist, daß diese in den beiden Stellungen
nicht fixierbar ist, so daß es
zu ungewünschten
Verdrehungen des Gehäuses
der Steckdosenleiste relativ zu der Tischplatte kommen kann.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Steckdosenleiste bereitzustellen,
die sicherer zu handhaben ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Steckdosenleiste nach Anspruch 1 gelöst.
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Zweckmäßig ist
vorgesehen, daß das
Gehäuse
eine kreisrunde, mit mindestens zwei in Umfangsrichtung gegeneinander
versetzten Abflachungen versehene Querschnittsform aufweist, wobei
die mindestens eine Netz- und / oder Datensteckdose bündig mit
einer der Abflachungen abschließt
und die weitere(n) Abflachung(en) durch (eine) glatte Fläche(n) gebildet
ist (sind).
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Zweckmäßigerweise
ist vorgesehen, daß das
Gehäuse
zwei stirnseitige Achsabschnitte aufweist, die drehbar in an der
Tischplatte gehaltenen Lagern aufgenommen sind. Bevorzugt weist
die Steckdosenleiste ein insbesondere rechteckiges Rahmenelement
auf, das in die Ausnehmung der Tischplatte einsetzbar ist. Die Lager
können
an dem Rahmenelement gehalten sein.
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Vorzugsweise
ist das Rahmenelement im wesentlichen eben und weist eine im wesentlichen rechteckige Öffnung auf,
in der das Gehäuse
aufnehmbar ist.
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Bevorzugt
weist das Rahmenelement eine flanschartige Umrandung bzw. einen
Auflageflansch auf, mit dem es nach der Montage der Steckdosenleiste
auf der Oberseite der Tischplatte aufliegt.
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Vorzugsweise
sind das Gehäuse,
die Lager und das Rahmenelement aus Leichtmetall hergestellt. Alternativ
können
diese aus Kunststoff hergestellt sein.
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In
bevorzugter Ausgestaltung sind drei Abflachungen vorhanden, die
zweckmäßigerweise
um etwa 60° gegeneinander
versetzt sind. Anders ausgedrückt,
weist das Gehäuse
in diesem Fall eine dreieckige, vorzugsweise gleichseitig dreieckige
Querschnittsform mit stark abgerundeten Ecken auf, wobei zwei der
drei Abflachungen "leere" glatte Fläche sind,
während
eine der Abflachungen die Anordnungsfläche für die Steckdosen bildet.
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Zweckmäßigerweise
ist der Abstand der Drehachse von der Tischoberfläche bzw.
von dem Rahmenelement einerseits und die radiale Position der Abflachungen
andererseits so gewählt,
daß jede der
Abflachungen durch Drehung in eine Ebene mit der Tischplatte bringbar
ist.
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Bevorzugt
weist die Rasteinrichtung eine Taste mit einer Rastnase, eine Welle,
zwei Druckfedern und eine Lagerbox auf, die in dem Rahmenelement
angeordnet sind.
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Bevorzugt
weist das federelastische Mittel eine Federaufnahme und einen Federstahlbügel mit zwei
Schenkeln auf, die in dem Rahmenelement angeordnet sind, und das
Gehäuse
weist stirnseitig zwei Vorsprünge
derart auf, daß in
der ersten oder zweiten Stellung ein erster oder zweiter Vorsprung mit
einem ersten oder zweiten Schenkel zusammenwirkt, um eine Verschwenkung
des Gehäuses
hervorzurufen, wenn das Gehäuse
von der Rasteinrichtung aus der ersten oder zweiten Stellung freigegeben
wird.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert, wobei
auf eine Zeichnung Bezug genommen ist, in der
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1 eine
Draufsicht auf eine in einem Ausschnitt einer Tischplatte eingesetzte
Steckdosenleiste nach der Erfindung zeigt;
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2 eine
Seitenansicht, teilweise im Schnitt, der Steckdosenleiste nach 1 zeigt;
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3 und 4 Querschnittsansichten
der erfindungsgemäßen Steckdosenleiste
in unterschiedlichen Drehstellungen zeigen;
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5 eine
perspektivische Ansicht eines Endabschnittes der Steckdosenleiste
zeigt;
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6 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Endkappe des Gehäuses und
eines erfindungsgemäßen Abschnittes
des Rahmenelementes zeigt, wobei zwischen diesen ein erfindungsgemäßes federelastisches
Mittel angeordnet ist, um die erfindungsgemäße Steckdosenleiste mit einem
Gehäuse
zu bilden;
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7a eine
Seitenansicht der Endkappe der 6 zeigt;
und
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7b eine
Draufsicht der Endkappe der 6 zeigt.
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Zunächst sei
auf
1 bis
4 Bezug genommen, aus denen
der grundsätzliche
Aufbau der drehbaren Steckdosenleiste hervorgeht, wie sie in
EP 01 118 185.6 beschrieben
ist. Ein Gehäuse
1,
in dem eine Reihe von Netzsteckdosen
20 sowie eine Datensteckdose
4 angeordnet
sind, ist in einer im wesentlichen rechteckigen Ausnehmung
2 einer
Tischplatte
3 aufgenommen und um eine horizontale bzw. zur
Tischplatte
3 parallele Drehachse
16 drehbar gelagert.
Das Gehäuse
1 ist
vorzugsweise aus einem stranggepreßten Material hergestellt,
insbesondere Leichtmetall, und weist eine kreisrunde, mit drei Abflachungen
14,
15 versehene
Querschnittsform auf, wie aus
3 und
4 hervorgeht.
Der umlaufende Spaltbereich zwischen der rechteckförmigen Ausnehmung
2 der
Tischplatte und dem Gehäuse
1 ist mit
einem Rahmenelement
7 abgedeckt, das einen Auflageflansch
7a zur
Auflage auf der Tischplatte
3 aufweist und an seinem inneren,
dem Gehäuse
1 benachbarten
Rand
7b abgerundet ist, damit der verbleibende Spalt zwischen
Rahmenelement
7 und Gehäuse
1 möglichst
klein ist. An den stirnseitigen Schmalseiten schließt das Rahmenelement
7 bündig mit
den normal zur Drehachse
16 angeordneten Stirnseiten des
Gehäuses
1 ab
(
1,
2).
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Wie
in 2 angedeutet ist, weist das Gehäuse 1 an
seinen stirnseitigen Endabschnitten jeweils einen zylindrischen
Achsabschnitt 5 auf, mit dem das Gehäuse drehbar in Lagern 6 aufgenommen
ist. Zum besseren Verständnis
sei auf 5 verwiesen, die in einer perspektivi schen
Darstellung einen stirnseitigen Endabschnitt der Steckdosenleiste zeigt.
Die Achsabschnitte 5 des Gehäuses 1 sind jeweils
in einem Lager 6 aufgenommen, das bei dieser Ausführungsform
aus einer halbzylindrischen, einteilig mit dem Rahmenelement 7 verbundenen
Lagerschale 6a und einer zweiten, halbzylindrischen, mit der
ersten Lagerschale durch Schrauben, Nieten oder ähnlichem verbundenen Lagerschale 6b gebildet
ist. Das Gehäuse 1 ist
somit über
die zweite Lagerschale 6b drehbar an dem Rahmenelement 7 aufgehängt, das
seinerseits über
den umlaufenden Auflageflansch 7a auf der Tischplatte 3 aufliegt.
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Wie 3 und 4 zeigen,
kann aufgrund der Drehbarkeit des Gehäuses 1 um die Drehachse 16 jede
der drei Abflachungen 14 oder 15 im wesentlichen
in eine Ebene mit dem Rahmenelement 7 und damit im wesentlichen
in einen bündigen
Abschluß mit
der Oberfläche
der Tischplatte 3 gebracht werden. Die beiden Abflachungen 15 sind
durch glatte, ebene Außenflächen des
Gehäuses 1 gebildet,
während
die unterschiedlichen Steckdosen bündig mit der Abflachung 14 abschließen (1).
Durch entsprechendes Verdrehen kann die Abflachung 14 mit den
darin liegenden Steckdosen in eine mit der Ebene der Tischplatte 3 übereinstimmende
Ausrichtung gebracht werden, wie in 1 und mit
ausgezogenen Linien in 3 dargestellt ist, so daß die Steckdosen
von oberhalb der Tischplatte her zugänglich sind. Durch Verdrehen
(in 3 strichpunktiert angedeutet) kann eine der Abflachungen 15 in
bündige Ausrichtung
mit der Oberfläche
der Tischplatte 3 gebracht werden (4), so daß die Ausnehmung
der Tischplatte mechanisch und optisch verschlossen ist und die
Steckdosen von unterhalb der Tischplatte 3 aus zugänglich sind.
Die Richtung der Zugänglichkeit der
Steckdosen ist jeweils durch einen Pfeil 22 verdeutlicht.
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Die
drei Abflachungen 14, 15 sind in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
um einen Umfangswinkel von etwa 30° bis etwa 80° gegeneinander versetzt. Ein
günstigerweise
zu wählender
Winkelabstand der Abflachungen hängt
vom Abstand der Abflachungen von der Drehachse 16 und davon
ab, ob jede einzelne Abflachung in ihrer in den Bereich des Rahmenelementes 7 gedrehten
Stellung (4) bündig mit der Ebene der Tischplatte
liegen und die Breite des Rahmenelementes 7 im wesentlichen
ausfüllen
bzw. abdecken soll. Beispielsweise können die Abflachungen gleichen
Abstand von der Drehachse 16 aufweisen und um etwa 60° gegeneinander
versetzt sein, wobei dann stets eine mit der Tischplatte bündig abschließende Höhenlage
einer jeden Abflachung und ein günstiger
Abschluß mit
dem inneren Rand 7b des Rahmenelementes gegeben ist.
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5 zeigt
eine Ausgestaltung der Lager 6. Wie bereits vorstehend
ausgeführt,
zeigt 5 eine Ausführungsform,
bei der das Lager durch zwei Lagerschalen 6a, 6b gebildet
ist, wobei die erste Lagerschale 6a fest mit dem Rahmenelement 7 verbunden ist.
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5 zeigt
einen stirnseitigen Endabschnitt der Steckdosenleiste, wobei deutlich
sichtbar ist, daß sowohl
das Rahmenelement 7 als auch das Gehäuse 1 aus einem mittleren,
aus einem stranggepreßten Material
wie Kunststoff hergestellten Abschnitten 7.1 bzw. 1.1 bestehen,
an die stirnseitige Endabschnitte bzw. Endkappen 7.2 und 1.2 angesetzt
sind. Dies erleichtert Herstellung und Zusammenbau erheblich, da
die mittleren Abschnitte 1.1 bzw. 7.1 fortlaufenden,
unveränderlichen
Querschnitt aufweisen und leicht in unterschiedlichen Längen hergestellt
werden können.
Die stirnseitigen Endkappen 1.2 des Gehäuses 1 tragen in einteiliger,
daran angeformter Weise die Achsabschnitte 5.
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Wie 5 weiter
zeigt, weist wenigstens ein Achsabschnitt 5 zwei Durchgangsöffnungen 8 und
einen mit 13 angedeuteten Steckverbinder zur Durchführung bzw.
zum Anschluß von
Netzkabeln und / oder Datenleitungen auf. Die Öffnungen 8 können mit einer
Zugentlastung für
durchgeführte
Kabel versehen sein.
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Erfindungsgemäß wird die
vorstehend beschriebene Endkappe 1.2 durch eine neuartige
Endkappe 1.2n und der Abschnitt 7.2 durch einen
neuartigen Abschnitt 7.2n ersetzt, und zwischen der Endkappe 1.2n und
dem Abschnitt 7.2n ist ein federelastisches Mittel 60 angeordnet,
wie in 6 gezeigt ist. Die Endkappe 1.2n ist
ferner in 7a in einer Seitenansicht und
in 7b in einer Draufsicht gezeigt, um ein besseres
Verständnis
zu ermöglichen.
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Die
Endkappe 1.2n ist identisch mit der Endkappe 1.2,
bis auf den Unterschied, daß sie
zusätzlich
einen ersten 63a und zweiten Vorsprung 63b aufweist.
Die Vorsprünge 63a, 63b sind
vorliegend zylindrische Zapfen, die einteilig mit der Endkappe 1.2n im
Spritzgußverfahren
hergestellt sind.
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Das
federelastische Mittel 60 weist eine Federaufnahme 61 zur
Aufnahme eines Federstahlbügels 62 auf.
Der Federstahlbügel 62 umfaßt einen ersten 62a und
zweiten Schenkel 62b, sowie einen Mittelabschnitt 62c,
die mittels Halterungen 62d, e an der Federaufnahme 61 fixiert
sind. Ein Rand 64 einer kreisförmigen Ausnehmung ist auf einen
rohrförmigen
Abschnitt 65 der Endkappe 7.2n steckbar, wobei ein
Ausschnitt 66 des Randes 64 formschlüssig um eine
Auskragung 67 des rohrförmigen
Abschnittes 65 greift, um das federelastische Mittel 60 drehfest
in dem Abschnitt 7.2n zu lagern.
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In
dem Abschnitt 7.2n ist eine Rasteinrichtung 50 gebildet,
die eine Taste 51 mit einer Rastnase 52, eine
Welle 53, zwei Druckfedern 54 und eine Lagerbox 55 umfaßt. Die
Taste 51 ist um die Welle 53 schwenkbar, wobei
die Druckfedern 54 in der Lagerbox 55 angeordnet
sind, um die Taste 51 in eine Ausgangslage zu drücken (in 6 nach
oben).
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Befindet
sich das Gehäuse 1 in
der ersten oder zweiten Stellung, so greift die Rastnase 52,
die vorliegend einen quadratischen Querschnitt aufweist, in ein
Sackloch 56, das in der Endkappe 1.2n gebildet
ist und einen rechteckigen Querschnitt aufweist. Der rechteckige
Querschnitt des Sackloches 56 ist zweckmäßig, um
ein Verschwenken der quadratischen Rastnase 52 in das bzw.
aus dem Sackloch 56 um die Welle 53 zu ermöglichen.
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Wird
das Gehäuse 1 mit
dem Rahmen 7 in der in 6 gezeigten
Orientierung zusammengesteckt, so greift die Rastnase 52 in
das in 7b unten dargestellte Sackloch 56,
wodurch das Gehäuse 1 in
der ersten Stellung fixiert ist. In dieser ersten Stellung liegt
der erste Vorsprung 63a an dem ersten Schenkel 62a an,
wobei der erste Schenkel 62a aus der in 6 gezeigten
Ruhestellung nach rechts (Orientierung wie in 6)
im Bereich der Halterung 62e abgebo gen ist. Dadurch wird
eine Rückstellkraft erzeugt,
die den ersten Schenkel 62a in Richtung auf die in 6 gezeigte
Ruhestellung vorspannt.
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Wird
die Taste 51 gedrückt,
wird die Rastnase 52 aus dem Sackloch 56 geschwenkt,
so daß deren
Haltekraft wegfällt
und das Gehäuse 1 nicht
mehr in der ersten Stellung gehalten wird. Der erste Schenkel 62a bewegt
sich in die in 6 gezeigte Ruhestellung. Da
der erste Vorsprung 63a der Endkappe 1.2n während dieser
Bewegung des ersten Schenkels 62a an dem ersten Schenkel 62a anliegt,
wird das Gehäuse
1 um die Drehachse 16, von dem ersten Schenkel 62a geführt, in
eine Zwischenstellung gedreht.
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Um
das Gehäuse 1 ausgehend
von der Zwischenstellung in die erste oder zweite Stellung zu bewegen,
wird das Gehäuse 1 von
Hand in der gewünschten
Richtung um die Drehachse 16 gedreht, bis der erste oder
zweite Vorsprung 63b an dem ersten oder zweiten Schenkel 62b anliegt.
Wird das Gehäuse 1 weiter
verschwenkt, so wird der entsprechende Schenkel der oben erläuterten
Weise abgebogen, bis das Gehäuse 1 die
erste oder zweite Stellung erreicht.
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Wenn
die zweite Stellung betrachtet wird, greift die Rastnase 52 in
das in 7b oben dargestellte Sackloch 56,
da die Druckfedern 54 die Taste 51 (und somit
die Rastnase 52) zurück
in ihre Ausgangslage drücken.
Nun ist das Gehäuse 1 in
der zweiten Stellung gehalten, und der zweite Schenkel 62b ist
durch den zweiten Vorsprung 63b elastisch ausgelenkt, so
daß dieser
Schenkel 62b eine Rückstellkraft
auf den zweiten Vorsprung 63b ausübt. Diese verdreht das Gehäuse 1 um
die Drehachse 16 in Richtung auf die erste Stellung, wenn
die Taste 51 gedrückt
und dadurch die Verriegelung durch die Rastnase 52 gelöst wird,
wie zuvor beschrieben.
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Das
federelastische Mittel 60 weist vorliegend eine Federaufnahme 61 und
einen Federstahlbügel 62 mit
zwei Schenkeln 62a, 62b auf. Alternativ kann das
federelastische Mittel 60 durch zwei Zug- bzw. Spiralfedern
gebildet sein, wobei ein Ende einer jeden Feder an dem Abschnitt 7.2n befestigt
ist und das andere Ende einer jeden Feder an einem Befestigungspunkt
analog zu den Vorsprüngen 63a, 63b befestigt
ist.
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- 1
- Gehäuse
- 1.1
- mittlerer
Abschnitt des Gehäuses
(gemäß Stand
der Technik)
- 1.2
- Endkappe
des Gehäuses
(gemäß Stand der
Technik)
- 1.2n
- Endkappe
des Gehäuses
- 2
- Ausnehmung
- 3
- Tischplatte
- 4
- Datensteckdose
- 5
- zylindrischer
Achsabschnitt
- 6
- Lager
- 6a
- Lagerschale
- 6b
- Lagerschale
- 7
- Rahmenelement
- 7.1
- mittlerer
Abschnitt des Rahmenelementes (gemäß Stand der Technik)
- 7.2
- Endabschnitt
des Rahmenelementes (gemäß Stand
der Technik)
- 7.2n
- Endabschnitt
des Rahmenelementes
- 7a
- Auflageflansch
- 7b
- Rand
des Rahmenelementes
- 8
- Durchgangsöffnung
- 13
- Steckverbinder
- 14
- Abflachung
- 15
- Abflachung
- 16
- Drehachse
- 20
- Netzsteckdose
- 22
- Pfeil
- 50
- Rasteinrichtung
- 51
- Taste
- 52
- Rastnase
- 53
- Welle
- 54
- Druckfeder
- 55
- Lagerbox
- 56
- Sackloch
- 60
- federelastisches
Mittel
- 61
- Federaufnahme
- 62
- Federstahlbügel
- 62a
- erster
Schenkel des Federstahlbügels
- 62b
- zweiter
Schenkel des Federstahlbügels
- 62c
- Mittelteil
- 62d,
e
- Halterung
- 63a
- erster
Vorsprung
- 63b
- zweiter
Vorsprung
- 64
- Rand
einer kreisförmigen
Ausnehmung
- 65
- rohrförmiger Abschnitt
- 66
- Ausschnitt
- 67
- Auskragung