DE3328046A1 - Verfahren zur herstellung von 1,4-diaminoantrachinon-2-sulfonsaeure oder deren salzen - Google Patents
Verfahren zur herstellung von 1,4-diaminoantrachinon-2-sulfonsaeure oder deren salzenInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft ein verbessertes Verfahren zur Herstellung von 1 ,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure oder deren
Salzen, die wertvolle Zwischenprodukte zur Herstellung von Anthrachinon-Farbstoffen sind.
Aus den DT-PSen 1 142 174 und 1 155 786 ist die Herstellung von 1,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure durch Umsetzung von
1-Amino-4-bromanthrachinon-2-sulfonsäure oder deren Salzen
mit flüssigem Ammoniak in Gegenwart eines Kupferkatalysators bekannt. Bei diesem Verfahren scheidet sich das Produkt an
der Wand des Reaktionsgefäßes ab. Dies verursacht eine Qualitätsverschlechterung
des Produkts aufgrund örtlicher Überhitzung, eine Verminderung des Wärmeübergangs insbesondere
bei der Wiedergewinnung von Ammoniak sowie Schwierigkeiten bei der Nachbehandlung des Produkts. Dieses Verfahren ist somit
zumindest zur technischen Herstellung von 1,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure
oder deren Salzen ungeeignet.
Zur Überwindung dieser Nachteile wurde in der JP-OS 123 960/81 ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem die vorstehend aufgeführte
Umsetzung in Gegenwart von Formamid oder N-Methylformamid
durchgeführt wird. Ferner ist aus der JP-OS 108 059/82 ein Verfahren bekannt, bei dem anstelle von flüssigem Ammoniak
eine wäßrige Arrutioniak.lösung verwendet; wird. Diese Vorfahren
haben jedoch gegenüber dem Verfahren unter Verwendung von
flüssigem Ammoniak den Nachteil der stark vermindertem Ausbeute und Reinheit des gewünschten Produkts.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein in technischem Ausmaß
durchführbares Verfahren zur Herstellung von 1,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure
oder deren Salzen durch Umsetzung von 1-Amino-4-broma.nthrachinon-2-sulfonsäure oder
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deren Salzen mit flüssigem Ammoniak und in Gegenwart eines Kupferkatalysators zu schaffen, das sich durch hohe Ausbeute
und hohe Reinheit des gewünschten Produkts auszeichnet. Er~ findungsgemäß wurde festgestellt, daß diese Aufgabe durch
Verwendung eines inerten organischen Lösungsmittels bei der Umsetzung gelöst wird. Die Erfindung betrifft somit den in den
Patentansprüchen gekennzeichneten Gegenstand. Beispiele für die im erfindungsgemäßen Verfahren verwendbaren
inerten organischen Lösungsmittel sind paraffinische gesättigte Kohlenwasserstoffe, wie n-Pentan, n-Hexan,
n-Heptan, Isopentan, Isohexan, n-Octan, Isooctan, Decan,
Dodecan, Tetradecan usw., naphthenische gesättigte Kohlenwasserstoffe,
wie Cyclohexan, Methylcyclohexan, Cycloheptan,
Decahydronaphthalin (Dekalin) usw., Naphta und Kerosin sowie
^ Gemische aus zwei dieser Lösungsmittel. Das inerte organische
Lösungsmittel wird in solcher Menge zugesetzt, daß die Ausgangsverbindung oder das Produkt leicht aufgeschlämmt werden
kann. Das Gewichtsverhältnis von inertem organischen Lösungsmittel zu Ausgangsverbindung beträgt vorzugsweise 1:1
bis 10 : 1, insbesondere 1 : 1 bis 5:1.
Das flüssige Ammoniak wird in solcher Menge eingesetzt, daß es zum Auflösen des Reaktionsprodukts gegen Ende der Umsetzung
ausreicht. Das Molverhältnis von flüssigem Ammoniak zu 1-Amino-4-bromanthrachinon-2-sulfonsäure oder deren Salz
beträgt vorzugsweise mindestens 10: 1, insbesondere mindestens
20:1. Die Verwendung von überschüssigem flüssigem Ammoniak bewirkt keine Hemmung der Umsetzung, ist aber aus
wirtschaftlichen Gründen weniger bevorzugt. Gewöhnlich genügt ein Molverhältnis von flüssigem Ammoniak zu 1-Amino-4-bromanthrachinon-2-sulfonsäure
oder deren Salz von 50:1.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird vorzugsweise bei Temperaturen von 4C bis 1000C, insbesondere von 50 bis 900C durchgeführt.
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Beispiele für die im erfindungsgemäßen Verfahren verwendbaren Kupferkatalysatoren sind elementares Kupfer, Kupfer(I)-oxid,
Kupfer(II)-oxid, Kupfersalze, wie Kupfercarbonat, basisches
Kupfercarbonat, Kupferacetat, basisches Kupferacetat, Kupferformiat, Kupfer(I)-chlorid, Kupfer(II)-Chlorid,
Kupfersulfat, Kupfer(I)-bromid und Kupfer(II)-bromid usw.,
Kupferkomplexverbindungen, wie ein Tetramminkupfer-Kupfersulfatkomplex
usw., und deren Gemische. Speziell bevorzugt ist Kupfer(II)-oxid. Das Molverhältnis von Kupferkatalysator
zu Ausgangsverbindung beträgt vorzugsweise 0,1 : 1 bis 10:
Dem Reaktionssystem kann ein Alkali als Säureacceptor zugesetzt
werden, wie Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, Kaliumcarbonat, Natriumacetat, Kaliumacetat usw.. Die Menge
der verwendeten Base ist vorzugsweise stöchiometrisch äquivalent
zu der erzeugten Menge an Chlorwasserstoff.
Die Umsetzung ist gewöhnlich innerhalb von 1 bis 20 Stunden beendet. Zur Abtrennung des Reaktionsproduktes wird nach beendeter
Umsetzung das überschüssige Ammoniak durch Destillation abgetrennt und wiedergewonnen. Danach wird das Reaktionsgemisch
mit Wasser versetzt und das gewünschte Produkt extrahiert und abgetrennt. Man erhält eine konzentrierte
wäßrige Lösung eines Salzes der 1,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure.
Durch Abtrennung des inerten organischen Lösungsmittels aus dem Reaktionsgemisch durch Dampfdestillation
wird eine konzentrierte wäßrige Lösung oder wäßrige Aufschlämmung eines Salzes von 1,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure
erhalten. Derartige wäßrige Lösungen oder Aufschläm-
mungen können vorteilhaft in einer nachfolgenden Stufe eingesetzt werden, z.B. zur Herstellung von 1,4-Diamino-2,3-dieyananthrachinon.
Dia wäßrige Lösung oder Aufschlämmung kann aber auch mit einer Säure oder einem Salz versetzt werden.
Sodann wird die ausgefällte 1,4-Diaminoanthrachinon-2-
sulfonsäure oder deren Salz abfiltriert.
Es ist überraschend, daß im erfindungsgemäßen Verfahren
eine Abscheidung des Produkts in kristalliner Form an der Reaktorwand praktisch nicht erfolgt, und daß sich die Wiedergewinnung
von Ammoniak durch Destillation ohne Verschlechterung des Produkts leicht durchführen läßt. Die Ausbeute
am Produkt ist praktisch quantitativ, und seine Reinheit ist sehr hoch. Da das Reaktionsgemisch nach der Wiedergewinnung
von Ammoniak als Aufschlämmung in einem inerten organischen Lösungsmittel erhalten wird, hat das gewünschte
Produkt die geeignete gute Fließfähigkeit. Somit läßt sich das Reaktionsgemisch leicht aus dem Reaktionsgefäß entnehmen
oder in anschließende Reaktionsstufen weiterleiten. Dementsprechend
ist das erfindungsgemäße Verfahren besonders geeignet zur technischen Herstellung.
Die Beispiele erläutern die Erfindung. Teile und Prozentangaben beziehen sich auf das Gewicht , sofern nichts anderes
angegeben ist.
220 Teile n-Heptan werden mit 163,6 Teilen des Natriumsalzes der 1-Amino-4-bromanthrachinon-2-sulfonsäure (Reinheit
94,0 %) sowie 3 Teilen Kupfer(II)-oxid versetzt. Das Gemisch wird bei 300C gerührt. Die erhaltene Aufschlämmung wird sodann
in einen Autoklav überführt. Nach dem Verschließen des Autoklavs werden 300 Teile flüssiges Ammoniak aufgepreßt.
Das erhaltene Gemisch wird unter Rühren erhitzt. Sobald die Temperatur 700C erreicht hat (Innendruck 30 kg/cm2) wird
die Umsetzung bei dieser Temperatur 8 Stunden durchgeführt.
Anschließend wird das Reaktionsgemisch auf 600C abgekühlt
und überschüssiges Ammoniak abgeblasen. Die Chromatographische Analyse des Reaktionsgemisches zeigt, daß kein Ausgangsmaterial
mehr vorliegt. Sodann wird das Reaktionsgemisch
in einen Abscheider überführt und mit 465 Teilen 700C heißem
Wasser versetzt. Nach 1 stündigem Rühren wird das erhaltene
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Gemisch stehengelassen. Hierbei erfolgt Trennung der Schichten. Die wäßrige Phase wird mit 87 Teilen 50prozentiger
Schwefelsäure versetzt. Die erhaltenen ausgefällten Kristalle werden abfiltriert. Der Filterrückstand wird mit 1prozentiger
Salzsäure gewaschen und danach getrocknet. Es werden 121,9 Teile 1 ,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure als
orange-braun gefärbtes Pulver in einer Reinheit von 98,3 % erhalten. Die Ausbeute beträgt 99,0 % d.Th.
Das gleiche Ergebnis wird erhalten, wenn das Verfahren mit 200 Teilen n-Hexan, 250 Teilen Isooctan, 320 Teilen Decan
oder 360 Teilen Tetradecan anstelle von 220 Teilen n-Heptan durchgeführt wird.
Beispiel 2
250 Teile Cyclohexan werden mit 163,6 Teilen Natriumsalz der 1-Amino-4-bromanthrachinon-2-sulfonsäure (Reinheit 94,0 %)
sowie 2,7 Teilen Kupfer(I)-bromid versetzt. Das Gemisch
wird bei 300C gerührt. Die erhaltene Aufschlämmung wird sodann
in einen Autoklav gegeben. Der Autoklav wird verschlossen und 241 Teile flüssiges Ammoniak werden aufgepreßt. Das
erhaltene Gemisch wird unter Rühren auf 800C erhitzt. Der
Innendruck beträgt sodann 38 kg/cm2. Die Umsetzung wird bei
dieser Temperatur 5 Stunden durchgeführt. Anschließend wird das Reaktionsgemisch auf 600C abgekühlt und überschüssiges
Ammoniak abgeblasen. Die chromatographische Analyse des Reaktionsgemisches zeigt die Abwesenheit der Ausgangsverbindung.
Hierauf wird das Reaktionsgemisch in ein Destillationsgefäß überführt und das Cyclohexan durch Dampfdestillation abgetrennt.
Der Rückstand wird mit 50prozentiger Schwefelsäure angesäuert, die ausgefällten Kristalle werden abfiltriert
und der Filterrückstand mit verdünnter Salzsäure gewaschen und getrocknet. Es werden 122,0 Teile 1,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure
als orange-braunes Pulver in einer Reinheit von 98,2 % erhalten. Die Ausbeute beträgt 99,0 % d. Th.
■j Das gleiche Ergebnis wird mit 300 Teilen Cycloheptan oder
280 Teilen Decahydronaphthalin anstelle von 250 Teilen Cyclohexan
erhalten.
360 Teile Leuchtpetroleum werden mit 163,6 Teilen Natriumsalz der 1-Amino-4-bromanthrachinon-2-sulfonsäure einer Reinheit
von 94,0 %, 2,1 Teilen wasserfreiem Kupferacetat und 37,3 Teilen Kaliumacetat versetzt. Das Gemisch wird bei 300C
gerührt. Die erhaltene Aufschlämmung wird sodann in einen
Autoklav gegeben. Der Autoklav wird verschlossen, und es werden 330 Teile flüssiges Ammoniak aufgepreßt. Das erhaltene
Gemisch wird unter Rühren auf 600C erhitzt. Der Innendruck
beträgt dann 25 kg/cm2. Die Temperatur wird 16 Stunden aufrecht erhalten. Anschließend wird überschüssiges Ammoniak abgeblasen
und wiedergewonnen. Die chromatographische Analyse des Reaktionsgemisches zeigt eine vollständige Umsetzung. Danach
wird das Reaktionsgemisch gemäß Beispiel 1 aufgearbeitet. Es werden 121,5 Teile 1,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure
als orange-braunes Produkt in einer Reinheit von 98,6 % erhalten. Die Ausbeute beträgt 99,0 %.
Im nachstehenden Beispiel wird die Weiterverarbeitung der
1,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure erläutert.
Beispiel 1 wird wiederholt und das Ammoniak abgeblasen und wiedergewonnen. Danach wird das Reaktionscjemisch in einen
Abscheider überführt und mit 75°C heißem Wasser versetzt. Das erhaltene Gemisch wird 1 Stunde gerührt und danach stehengelassen.
Hierbei erfolgt Schichtentrennung. Es werden 696,3 Teile einer wäßrigen Lösung erhalten, die 119,8 Teile
1,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure enthält.
Die erhaltene Lösung wird auf 250C abgekühlt und mit 214 Teilen
Benzyltriäthylammoniumchlorid, 13,9 Teilen Nitrobenzol
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und 92,3 Teilen Natriumcyanid versetzt. Das erhaltene Gemisch wird unter kräftigem Rühren auf 60 bis 65°C erhitzt. Die Umsetzung
wird solange fortgesetzt, bis die chromatographische Analyse eine nahezu vollständige Umsetzung der Ausgangsverbindung
zeigt. Während der Umsetzung wird der pH-Wert des Reaktionsgemisches mit 50prozentiger Schwefelsäure auf 9,5
bis 9,8 eingestellt.
Anschließend wird überschüssiges Natriumcyanid mit wäßriger Wasserstoffperoxidlösung zersetzt. Hierauf wird das ausgefällte
Reaktionsprodukt abfiltriert, mit warmem Wasser gewaschen und getrocknet. Es werden 108,5 Teile dunkelblaues
kristallines 1,4-Diamino-2,3-dicyanoanthrachinon erhalten.
Die Reinheit des Produkts beträgt 96. %. 15
Claims (6)
- VOSSlUS -VOSSl U^-T-AUCH-N E 73.·· "N* E UNEMANN · RAUHPATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT ATTORNEYSu.Z.: S 517 (Vo/kä) 3. August 1983Case: S 01-32 376 C/YTSUMITOMO CHEMICAL COMPANY, LTD.
Osaka, JapanVerfahren zur Herstellung von 1,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure oder deren Salzen "Priorität: 4. 8. 1982, Japan, Nr. 136 484/82Patentansprüche 1. I Verfahren zur Herstellung von 1,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure oder deren Salzen durch Umsetzung von 1-Amino-4-bromanthrachinon-2-sulfonsäure oder deren Salzen mit flüssigem Ammoniak in Gegenwart eines Kupferkatalysators , dadurch gekennzeichnet, daß man die Umsetzung in Gegenwart eines inertenorganischen Lösungsmittels durchführt. - 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man das Reaktionsgemisch zur Isolierung der 1,4-Diaminoanthrachinon-2-sulfonsäure oder deren Salzen mit Wasserextrahiert.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man als inertes organisches Lösungsmittel einen paraffinischen gesättigten Kohlenwasserstoff, einen naphtheni-sehen gesättigten Kohlenwasserstoff oder deren Gemische verwendet.; ■ ■■■■ -· -: o'J2öü4b]
- 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß man als inertes organisches Lösungsmittel n-Pentan, η-Hexan, n-Heptan, Isopentan, Isohexan, n-Octan, Isooctan, Decan, Dodecan, Tetradecan, Cyclohexan, Methylcyclohexan, Cycloheptan, Decahydronaphthalin, Naphtha oder Kerosin oder ein Gemisch aus mindestens zwei dieser Lösungsmittel verwendet.'
- 5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daßIQ man das inerte organische Lösungsmittel und die 1-Amino-4-bromanthrachinon-2-sulfonsäure oder deren Salz in einem Gewichtsverhältnis von 1 : 1 bis 10 : 1 verwendet.
- 6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die Umsetzung bei Temperaturen von 40 bis 1000C durchführt.7- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man flüssiges Ammoniak und 1-Amino-4-bromanthrachinon-2rsulfonsäure oder deren Salz in einem Molverhältnis von 10 :· 1 bis 50 : 1 verwendet.L J
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