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DE3327462A1 - Verfahren und vorrichtung zum abdecken der offenen schnittkante eines kartonzuschnittes - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum abdecken der offenen schnittkante eines kartonzuschnittes

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DE3327462A1
DE3327462A1 DE19833327462 DE3327462A DE3327462A1 DE 3327462 A1 DE3327462 A1 DE 3327462A1 DE 19833327462 DE19833327462 DE 19833327462 DE 3327462 A DE3327462 A DE 3327462A DE 3327462 A1 DE3327462 A1 DE 3327462A1
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cardboard blank
folding
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Michael Hoerauf Maschinenfabrik GmbH and Co KG
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Michael Hoerauf Maschinenfabrik GmbH and Co KG
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Abstract

Bei einem Verfahren und einer Vorrichtung zum Abdecken der offenen Schnittkante eines Kartonzuschnittes mittels eines um die Schnittkante faltbaren Abdeckstreifens ist vorgesehen, daß der Abdeckstreifen von einem Streifenband, dessen Breite der Länge des Abdeckstreifens und der abzudeckenden Schnittkante entspricht, auf die gewünschte Breite des Abdeckstreifens abgetrennt, an einer Faltvorrichtung in flach liegendem Zustand ausgerichtet und anschließend um die Schnittkante des Kartonzuschnittes gefaltet wird. An der Faltvorrichtung ist hierfür ein Faltschlitz vorgesehen, der zusammen mit dem Abdeckstreifen über die Schnittkante des Kartonzuschnittes schiebbar ist.

Description

Verfahren und Vorrichtung zum Abdecken der offenen Schnittkante
eines Kartonzuschnittes
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abdecken einer Schnittkante eines wenigstens einseitig beschichteten K ar tonzuschnittes mittels eines um die Schnittkante faltbaren und durch Erwärmen und Verpressen mit den Oberflächen des KartonZuschnittes verbindbaren Abdeckstreifens.
Bei Faltschachteln oder becherähnlichen Behältern, die aus wenigstens an der späteren Behälterinnenseite oberflächengeschütztem beschichteten Karton bestehen, ergibt sich das Problem, daß die Schnittkanten, insbesondere die inneren Schnittkanten, nicht oberflächengeschützt sind. Durch die offene Schnittkante kann der spätere Behälter- oder Schachtelinhalt in den Karton eindringen. Aus diesem Grunde wird bei einem bekannten Verfahren der eingangs genannten Art (DE-OS 21 02 001) vorgesehen, zumindest für die spätere innere Schnittkante einen Kantenschutz anzubringen. Als Kantenschutz dient dabei ein gesonderter Streifen aus biegsamem, undurchlässigem, wärmefestem Material insbesondere Aluminium, der um die zu schützende Kante umgefaltet und mit beiden Oberflächen des die Kante bildenden Zuschnittmaterials dicht verbunden ist.
Bei dem bekannten Verfahren wird ein Streifenband von einer Vorratsrolle abgewickelt, parallel zu der zu schützenden Schnittkante des Kartonzuschnittes geführt und dabei umgefaltet. Das Streifenband hat eine Breite, wie sie der spätere Abdeckstreifen haben soll, also etwa die doppelte Breite der Umfaltung.
Dieses bekannte Verfahren weist den Nachteil auf, daß es nicht einfach ist, das um die Schnittkante gelegte Streifenband exakt abzuschneiden. Auch die für das Verfahren verwendete Vorrichtung wird aufgrund der hintereinanderfolgenden Arbeitsschritte bei noch
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immer mit der Vorratsrolle verbundenem Streifenband räumlich recht aufwendig, so daß die zu schützende Schnittkante des Kartonzuschnittes eine Mindestlange haben muß, damit überhaupt ein Abdeckstreifen um die Schnittkante herumgefaltet werden kann. Dadurch, daß der Kartonzuschnitt zu dem Streifenband parallel geführt werden muß, ist das Verfahren auch nicht mehr universell für unterschiedliche Arten von Zuschnitten anwendbar. Beispielsweise lassen sich die offenen Schnittkanten von konischen Bechern auf diese Weise nicht abdecken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Verfahren und die hierfür benötigte Vorrichtung zu vereinfachen und insbesondere von der Art des zu schützenden Kartonzuschnittes weitgehend unabhängig zu machen.
Die Erfindung besteht darin, daß der Abdeckstreifen von einem Streifenband, dessen Breite der Länge der abzudeckenden Schnittkante entspricht, auf die gewünschte Breite abgetrennt, dann flach zu der abzudeckenden Schnittkante ausgerichtet und anschließend durch eine quer zu seiner Oberfläche verlaufende Zustellbewegung um die Schnittkante des Kartonzuschnittes gefaltet wird.
Dadurch, daß die Länge des Abdeckstreifens vor dem Umfalten bereits festliegt und er von dem Streifenband nur auf die gewünschte Breite abgetrennt wird, läßt er sich leichter an die Abmessungen und die Lage des zu schützenden Kartonzuschnittes anpassen. Durch das flache Ausrichten des Abdeckstreifens kommt ', dieser in eine zum Falten günstige Lage. Es ist nicht mehr er- >
I forderlich, daß ein von der Vorratsrolle abgezogener Abdeck- j streifen und die zu schützende Kante einer Zuschnittbahn zueinander über eine längere Strecke parallel laufen müssen. Eine einfache Querbewegung genügt zum Umfalten. Das Verfahren ist somit ( für größere Anwendungsbereiche einsetzbar und kann insbesondere : sowohl für zylindrische als auch konische gewickelte Behälter oder für Faltschachteln jeglicher Art angewendet werden.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Kartonzuschnitt und/oder der Abdeckstreifen vor dem Falten mittels Heißluft und gegebenenfalls mehrfach erwärmt werden. Dadurch läßt sich die Taktzahl zur Erzielung von Faltungen erhöhen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Streifenband senkrecht zur Oberfläche des fl-ach ausgerichteten Kartonzuschnittes zugeführt wird, daß der Abdeckstreifen beim Abtrennen in flach ausgerichteter Form gehalten und so vor die schon längs zum Abdeckstreifen liegende, abzudeckende Schnittkante geführt wird, ehe die Zustellbewegung in Richtung auf die Schnittkante einsetzt. Dieses Verfahren ist dann vorteilhaft anwendbar, wenn eine Faltvorrichtung in geeigneter Weise mit einer Trenneinrichtung zusammenwirkt, so daß der auf die erforderliche Breite abgetrennte Abdeckstreifen an der Faltvorrichtung gehalten werden kann. Dadurch, daß die Faltvorrichtung anschließend dem Kartonzuschnitt zugestellt wird, läßt sich die jeweilige Gestalt des Zuschnittes noch weiter variieren.
Eine vorteilhafte Vorrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei der eine Faltvorrichtung, eine Heizeinrichtung und eine den gefalteten Abdeckstreifen an den Kartonzuschnitt pressende Andrückeinrichtung vorgesehen sind, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Faltvorrichtung zwei zueinander parallel verlaufende Andrückflächen aufweist, die einen Faltschlitz bilden, dessen Höhe der Dicke des Kartonzuschnittes anpassbar ist.
In der einfachsten Form entspricht die Faltvorrichtung somit einem mehr oder weniger kubischen Bauteil, welches einen Querschlitz enthält, der in etwa der Dicke des Kartonzuschnittes entspricht. Wenn ein solcher Faltschlitz zusammen mit dem Abdeckstreifen über die offene Schnittkante des Kartonzuschnittes geschoben wird,afolgt die Faltung von selbst, ohne daß hierfür zusätzliche Einrichtungen benötigt werden.
Vorteilhaft ist es, wenn die Flächen des Faltschlitzes federnd aneinanderdrückbar sind. Dadurch wird der Faltschlitz an die Dicke
verschiedener Kartonzuschnitte anpaßbar. Beispielsweise kann dann die Faltvorrichtung so eingesetzt werden, daß die zu schützende Schnittkante die den Faltschlitz bildenden Flächen selbst gegen die Kraft der Feder auseinanderdrückt.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Faltvorrichtung um ein wenigstens der halben Breite des Abdeckstreifens entsprechendes Maß in einer Richtung quer zu der Schnittkante des Kartonzuschnittes verschiebbar ist. Dadurch wird erreicht, daß der Abdeckstreifen über seine gesamte Breite an die abzudeckenden Oberflächen des Kartonzuschnittes angedrückt wird.
Vorteilhaft ist es, wenn die Faltvorrichtung mit Halteflächen für den flach anlegbaren Abdeckstreifen versehen ist, die senkreckt zum Faltschlitz verlaufen. Die Halteflächen können dabei perforiert sein und mit einer Saugeinrichtung in Verbindung stehen, die in bekannter Weise aus einer Unterdruckquelle bestehen kann. Dadurch wird der Abdeckstreifen zum einen von der Faltvorrichtung selbst gehalten und zum anderen in bezug auf den Faltschlitz in die richtige Position gebracht.
Vorteilhaft ist die Faltvorrichtung zwischen zwei Arbeitspositionen hin und her bewegbar, wobei sie in mindestens einer Arbeitsposition mit den Halteflächen so vor der Schnittkante des Kartonzuschnittes liegt, daß der Kartonzuschnitt die Verlängerung des Faltschlitzes bildet. Dies bedeutet, daß der Kartonzuschnitt in der gleichen Ebene wie der Faltschlitz liegt, wobei der Faltschlitz selbst und die zu schützende Schnittkante des Kartonzuschnittes durch den senkrecht dazu liegenden Abdeckstreifen getrennt sind. Wenn anschließend der Faltschlitz der Faltvorrichtung quer zum Kartonzuschnitt geschoben wird, legt sich der Abdeckstreifen exakt um die zu schützende Schnittkante.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Faltvorrichtung zugleich Bestandteil einer den Abdeckstreifen vom Streifenband abtrennenden Schneideinrichtung ist.
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Die Ausgestaltung kann dabei so getroffen sein, daß die Faltvorrichtung gleichsam ein quasi stationäres Untermesser bildet, welches mit einem bewegbaren Obermesser zusammenwirkt. Dadurch läßt es sich erreichen, daß der von der Faltvorrichtung gehaltene Abdeckstreifen schon während des Abtrennens vom Streifenband in der für das spätere Falten richtigen Position liegt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß wenigstens eine Andrückfläche des Faltschlitzes der Faltvorrichtung beheizbar ist. Dies ist in der Regel ausreichend, um beide Flächen zu beheizen, da die Wärme ohne weiteres über den Faltschlitz hinweg übertragen wird. Alternativ kann vorgesehen sein, daß wenigstens eine gegen den von der Faltvorrichtung gehaltenen Abdeckstreifen gerichtete Heißluftdüse vorgesehen ist. Dadurch kann der Abdeckstreifen vor dem Falten um die zu schützende Schnittkante vorgewärmt werden.
Zur Vorwärmung des Kartonzuschnittes können gegen die Schnittkante des Kartonzuschnittes gerichtete Heißluftdüsen vorgesehen sein. Diese sind zweckmäßigerweise längs des Transportweges des Kartonzuschnittes angeordnet, welcher taktweise vorgeschoben wird.
Beim Zusammenwirken der günstigsten Varianten der beschriebenen Vorrichtung läßt sich eine Taktzahl von ca. 150 ./. 160 pro Minute erreichen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung, das nachstehend beschrieben ist. Es zeigen:
Fig. 1a Eine nach dem erfindungsgemäßen Vorfahren arbeitende Vorrichtung mit einer in zwei Arbeitsstationen bringbaren Faltvorrichtung, die zunächst in der Position "Abtrennen des Abdeckstreifens" steht,
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Fig. 1b die Vorrichtung der Fig. 1a jedoch mit der in der. Position "Falten" stehenden Faltvorrichtung und die
Fig. 2 einzelne Arbeitsschritte des Faltens des Abdeckstreifens um die zu schützende Schnittkante.
Bei der in den Fig. 1a und 1b dargestellten Vorrichtung wird ein Streifenband 1 von einer nicht dargestellten Vorratsrolle in Pfeilrichtung D durch ein Zuführwalzenpaar 2 einer Faltvorrichtung 3 zugeführt. Das Streifenband 1 weist dabei eine Breite auf, die der Länge der abzudeckenden Schnittkante entspricht. Die Faltvorrichtung 3 weist eine Schneidfläche 7b auf, die als Unterteil einer Schneideinrichtung dient, die während des Schneidvorganges stationär ist. Diese Schneidfläche 7b wirkt mit einem in Richtung der Pfeile E und F bewegbaren Schneidmesser 4 zusammen, welches von dem Streifenband 1 jeweils einen Streifen 5 abtrennt, dessen abgetrennte Länge der späteren Breite des Abdeckstreifens 5 entspricht. Das Walzenpaar 2 führt den Vorschub des Streifenbandes 1 taktweise aus, und zwar immer so weit, daß Abdeckstreifen 5 gleicher Breite entstehen.
Die zugleich als Messerunterteil ausgebildete Faltvorrichtung 3 weist eine als Saugeinrichtung 6 ausgebildete Halteeinrichtung auf, die durch Pfeile schematisch dargestellt ist. Zu diesem Zwecke sind das Oberteil 7 und das Unterteil 8 der Faltvorrichtung 3 mit perforierten Flächen 7a, 8a ausgestaltet, an denen der vom Messeroberteil 4 abgetrennte Abdeckstreifen 5 anliegt und entsprechend dem in Pfeilrichtung 6 wirkenden Unterdruck an diesen Flächen 7a, 8a, gehalten wird.
Das Unterteil 8 der Faltvorrichtung 3 ist durch Druck einer Feder 9 gegen das Oberteil 7 der Faltvorrichtung 3 in Pfeilrichtung G ständig angedrückt. In dem Bereich des Oberteils 7, der dem Unterteil 8 gegenüberliegt, ist eine induktive Heizeinrichtung 10 untergebracht, die bei Bedarf die Faltvorrichtung 3 in noch zu beschreibender Weise erwärmt.
COPY
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Es sei an dieser Stelle bereits angemerkt, daß an der Faltvorrichtung 3 natürlich einige Abweichungen konstruktiver Art vorgenommen werden können, ohne daß der Schutzumfang verlassen wird- Beispielsweise braucht die Faltvorrichtung 3 keineswegs als Unterteil einer Schneideinrichtung wirken, sondern die Faltvorrichtung 3 kann baulich durchaus von dem Messeroberteil 4 und einem anderen Messerunterteil getrennt sein. Weiterhin braucht die Saugluft keinesfalls durch an den beschriebenen Flächen angebrachte Löcher zu strömen, sondern die Saugluft kann alternativ durchaus durch den zwischen dem Oberteil 7 und dem Unterteil 8 befindlichen Schlitz gesaugt werden. Weiterhin muß das Unterteil 8 nicht unbedingt durch eine Feder 9 an das Oberteil 7 angedrückt werden, sondern es kann hierfür gegebenenfalls auch eine geeignete Getriebesteuerung vorgesehen sein. Schließlich kann das Erwärmen auch auf-andere Art als mit der induktiven Heizung 10 geschehen, beispielsweise dadurch, daß der Abdeckstreifen 5 durch Heizpatrone erwärmt oder flächig von außen mit Heißluft angeblasen wird, während er an der Faltvorrichtung 3 gehalten ist. Die gezeigte Ausführung ist aber besonders einfach aufgebaut.
Die Figuren la und 1b zeigen zwei Arbeitsstationen der Faltvorrichtung 3, die entsprechend der Richtung der Pfeile A und B, in zwei unterschiedliche Positionen bringbar ist. In der oberen Stellung A gem. Fig. 1a wirkt die Faltvorrichtung 3 mit dem Messeroberteil 4 zusammen, während nach Überführung in die untere Stellung B nach Fig. 1b die Faltvorrichtung, in dieser Position mit 31 bezeichnet, den eigentlichen Faltvorgang ausführt.
Die Position 3' der Faltvorrichtung (Fig. 1b), deren Bauteile mit denselben Bezugszeichen versehen sind wie bei der Position 3, dient dem Durchführen des eigentlichen Faltvorganges, bei dem der Abdeckstreifen 5 um die offene Schnittkante 14 eines flach ausgerichteten Kartonzuschnittes 11 gefaltet wird. In den Figuren 1a und 1b ist eine Stirnseite eines Kartonzuschnittes 11 dargestellt, dessen zu schützende Schnittkante 14 parallel zur Seitenfläche des an der Faltvorrichtung 3' gehaltenen Abdeckstrcifons 5 liegt. Der Karton-
CÖFf -11-
zuschnitt 11 wird dabei zweckmäßigerweise durch ein ihn klemmendes Riemchenpaar 12, 13 in eine faltgünstige Lage transportiert und ausgerichtet. Das Riemchenpaar 12, 13 spannt den Kartonzuschnitt 11 so kurz ein, daß im wesentlichen nur der Bereich frei bleibt, bei dem der Abdeckstreifen 5 anschließend gefaltet werden soll.
Während des Zuführens des KartonZuschnittes 11, im dargestellten Beispiel quer zur Zuführrichtung D des Streifenbandes, also aus der Zeichenebene heraus, wird der Bereich der abzudeckenden Schnittkante 14 mit Heißluft angeblasen, wie durch Heißluftdüsen 15 und 16 angedeutet ist. Das Anblasen mit Heißluft kann an mehreren Arbeitsstationen hintereinander während des Zuführens des Kartonzuschnittes 11 durch die Riemchen 12 und 13 erfolgen, wodurch die Taktzahl erhöht wird.
Aus den Fig. 1a und 1b ist ersichtlich, daß das Oberteil 7 und das Unterteil 8 der Faltvorrichtung 3, 31 zwei zueinander parallel verlaufende.Flächen 18 und 19 aufweisen, die miteinander einen Faltschlitz 20 (siehe Fig. 2 bis 4) bilden. Dieser Faltschlitz geht gegen Null, da das Unterteil durch den Druck der Feder 9 gegen das Oberteil 7 angedrückt ist.
In der Arbeitsposition B (Position 31 in Fig. 1b), in^die die Faltvorrichtung 3 durch die Bewegung in Richtung A-B senkrecht zur Oberfläche des Kartonzuschnittes 11 gebracht wurde, wird anschließend die Faltvorrichtung 3' entsprechend der Pfeilrichtung C mit ihrem Faltschlitz 20 über die offene Schnittkante 14 des Kartonzuschnittes 11 geführt. Der Kartonzuschnitt 11 liegt^dabei in Verlängerung des Faltschlitzes 20, von der Faltvorrichtung 3' lediglich durch den Abdeckstreifen 5 getrennt, der sowohl zum Faltschlitz 20 als auch zum Kartonzuschnitt 11 in einer senkrechten Ebene liegt. Der Faltschlitz 20 weist eine Einlaufschräge 17 auf, damit der Kartonzuschnitt 11 das Unterteil 8 der Faltvorrichtung 3" selbsttätig vom Oberteil 7 abheben kann, während die Faltvorrichtung 31 in Pfeilrichtung C auf den Kartonzuschnitt 11 aufgeschoben wird.
COPY12"
Der Faltvorgang im einzelnen ist schemätisch in Fig. 2 bis 5 dargestellt. Während dieses Faltvorganges wird der Abdeckstreifen 5 durch die induktive Heizung 10 vorgewärmt, während der Kartonzuschnitt 11 bereits während des Antransportes an mehreren Stationen vorgewärmt wurde. Da der Kartonzuschnitt 11 beschichtet ist, beispielsweise beidseitig mit Polyäthylen, kann während des Faltens bereits ein Siegelvorgang stattfinden, wodurch der AH-" deckstreifen 5 mit dem Kartonzuschnitt 11 fest verbunden wird.
Aus den Fig. 2 bis 4 erkennt man die nacheinander folgenden Teilschritte während des eigentlichen Faltvorganges, wobei das Oberteil 7 und das Unterteil 8 der Faltvorrichtung 3' immer unter dem Druck der Feder 9 in Pfeilrichtung G aneinander gepreßt sind. Eventuell können auch gesonderte Drückelemente vorhanden sein, die von außen auf das Oberteil 7 und das Unterteil 8 einwirken. Der Abdeckstreifen 5 wird somit auf einfache Weise um die offene Schnittkante 14 des Kartonzuschnittes 11 gelegt, dabei angepreßt und gleichzeitig versiegelt. Wenn die Faltvorrichtung 31 anschließend entgegen der Pfeilrichtung C zurückfährt, ist die zu schützende Schnittkante 14 des Kartonzuschnittes 11 entsprechend der Fig. 5 von einem Abdeckstreifen 5 abgedeckt.
Die beschriebene Vorrichtung erlaubt eine Taktzahl bis zu 160 pro Minute und ist an sehr unterschiedliche Arten von Kartonzuschnitten 11 anpaßbar. Wenn eine unterschiedliche Schnittkantenlänge abzudecken ist, braucht lediglich eine Vorratsrolle anderer Breite eingesetzt zu werden. Die Transportriemchen 12 und 13 sind in der Lage, verschiedene Arten von Zuschnitten so zuzuführen, daß die zu schützende Schnittkante 14 immer fluchtend zum Faltschlitz 20 liegt. Wie ersichtlich, ist das beschriebene Verfahren sehr einfach und die hierfür benötigte Vorrichtung konstruktiv wenig aufwendig und sehr platzsparend.
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Claims (14)

1.) Verfahren zum Abdecken einer Schnittkante eines wenigstens einseitig beschichteten Kartonzuschnittes mittels eines um die Schnittkante faltbaren und durch Erwärmen und Verpressen mit den Oberflächen des Kartonzuschnittes verbindbaren Abdeckstreifens, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckstreifen (5) von einem Streifenband (1), dessen Breite der Länge der abzudeckenden Schnittkante entspricht, auf die gewünschte ibdeckbreite abgetrennt, dann flach zu der abzudeckenden Schnittkante ausgerichtet und anschließend durch eine quer zu seiner Oberfläche verlaufende Zustellbewegung (C) um die Schnittkante (14) des Kartonzuschnittes (11) gefaltet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (11) und/oder der Abdeckstreifen (5) vor dem Falten mittels Heißluft und gegebenenfalls mehrmals nacheinander erwärmt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenband (1) senkrecht zur Oberfläche des flach ausgerichteten Kartonzuschnittes (11) zugeführt wird, daß der Abdeckstreifen (5) beim Abtrennen in flach ausgerichteter Form
-2-
gehalten und so vor die schon längs zum Abdeckstreifen (5) liegende, abzudeckende Schnittkante des Kartonzuschnitts (11) geführt wird, ehe die Zustellbewegung in Richtung auf die Schnittkante (14) einsetzt.
4. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einer Faltvorrichtung für den Abdeckstreifen, einer Heizeinrichtung und einer den gefalteten Abdeckstreifen an den Kartonzuschnitt pressenden Andrückeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltvorrichtung (3) zwei zueinander parallel verlaufende Andrückflächen (18, 19) aufweist, die einen FaItschlitz (20) bilden, dessen Höhe der Dicke des Kartonzuschnittes (11) anpassbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückflächen (18, 19) des Faltschlitzes (20) federnd gegeneinander drückbar sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltvorrichtung (3) um ein wenigstens der halben Breite des Abdeckstreifens (5) entsprechendes Maß in einer Richtung (C) quer zu der Schnittkante (14) des Kartonzuschnittes (11) verschiebbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltvorrichtung (3) mit Halteflächen (7a, 8a) für den flach anlegbaren Abdeckstreifen (5) versehen ist, die senkrecht zum Faltschlitz (20) verlaufen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Haiteflächen (7ar 8a) perforiert sind und mit einer Saugeinrichtung (6) in Verbindung stehen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch rekennzeichnet, daß die Faltvorrichtung (3) zwischen zwei Arbeitspositionen (A, B) hin- und her bewegbar ist und in mindestens einer Arbeitsposition (B) mit den Halteflächen (7a, 8a) so vor der Schnittkante des KartonZuschnittes (11) liegt, daß der Kartonzuschnitt (11) die Verlängerung des Faltschlitzes (20) bildet.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltvorrichtung (3) zwischen ihren Arbeitspositionen (A, B) senkrecht zu der Oberfläche des Kartonzuschnitts (11) bewegbar und an einem ihrer Teile (7) eine Schneidfläche (7b) aufweist, die mit einer Schneideinrichtung (4) zum Abtrennen des Abdeckstreifens (5) vom Streifenband (1) zusammenwirkt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Andrückfläche (18) der Faltvorrichtung (3) beheizbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine gegen den von der Faltvorrichtung (3) gehaltenen Abdeckstreifen (5) gerichtete Heißluftdüse vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß gegen die Schnittkante (14) des Kartonzuschnittes (11) gerichtete Heißluftdüsen (15, 16) vorgesehen sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (11) zwischen zwei Riemchen (12, 13) geführt und ausgerichtet ist, die der Faltvorrichtung (3) in ihrer zweiten Arbeitsposition (B) zugeordnet sind.
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