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Die Erfindung bezieht sich auf einen Verschluß für eine Leuchte,
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insbesondere für eine feuchtigkeitsdichte und explosions- oder schlagwettergeschützte
Leuchte, die eine durchsichtige Abdeckwanne und ein die elektrischen Installationen
und Leuchtstoffröhren, Glühlampen oder dergleichen enthaltendes Leuchtengehäuse
umfaßt, wobei Abdeckwanne und Leuchtengehäuse auf der einen Seite über Scharniergelenke
und auf der anderen Seite über ein Verschlußelement miteinander verbindbar sind.
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Es sind Leuchtstoffröhrengehäuse für Feuchträume oder schlagwettergefährdete
Räume bekannt, die den sicherheitstechnischen Forderungen durch besondere konstruktive
Maßnahmen Rechnung tragen.
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Eine in Fig. 1 dargestellte perspektivische Ansicht einer auseinandergezogen
dargestellten bekannten Leuchte zeigt das Leuchtengehäuse 1 mit einer über Scharniergelenke
23 angelenkten Abdeckwanne 2. Das Leuchtengehäuse 1 weist einen verbreiterten und
gegebenenfalls mit einer Nut oder einer Abwinklung versehenen Rand 12 auf, in den
ein Dichtungsring aus Gummi oder Kunststoff einlegbar ist, so daß bei verschlossener
Leuchte eine dichte Verbindung zwischen Leuchtengehäuse 1 und Abdeckwanne 2 hergestellt
wird, was insbesondere bei explosions- oder schlagwettergefährdeten Räumen oder
Feuchtigkeitsräumen von besonderer Bedeutung ist, und den sicherheitstechnischen
Anforderungen entspricht. Im Innenraum 11 des Leuchten gehäuses 1 sind Befestigungseinrichtungen
6 mit Doppelfassungen für zwei Leuchtstoffröhren 7 angeordnet.
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Nicht näher dargestellt sind im Innenraum 11 des Leuchten gehäuses
zusätzlich noch Vorschaltgeräte sowie Kondensatoren, geeignete Klemmen und elektrische
Leitungen unterhalb der Leuchtstoffröhren 7 angeordnet. Die unterhalb der leuchtstoffröhren
7 angeordneten elektrischen Installationen werden vorteilhafter Weise mittels eines
Innenreflektors abgedeckt, der beispielsweise aus weichem Kunststoff hergestellt
werden kann und rnittels Scharniere an den Innenraum des leuchtengehäuses 1 drehbar
befestigt ist.
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Die bekannte zentrale Verriegelungseinrichtung zur festen Verbindung
der Abdeckwanne 2 mit dem Leuchtengehäuse 1 besteht aus einer Verschlußschiene 3,
einem zentralen Nocken 4 sowie einer Scheibe 5 mit am Rande der Scheibe 5 befestigtem
Exzenterbolzen.
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Der zentrale Verschlußnocken 4 ist durch die Längswand des Leuchtengehäuses
geführt und weist einen vorzugsweise in einer Ausnehmung des Leuchtengehäuses 1
angeordneten Dreikant auf.
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An der Verschlußschiene 3 sind an der Oberkante Verschlußhaken 31
angeordnet, die in entsprechend positionierte innenliegende Nocken 21 am Rand 22
der Abdeckwanne 2 eingreifen. Weiterhin weist die Verschlußschiene 3 einen senkrechten
Schlitz 32 auf, durch den der auf der Scheibe 5 befestigte Exzenterbolzen gesteckt
und mit geeigneten Mitteln befestigt ist. Die Lagerung der Verschlußschiene 3 erfolgt
mit schräg verlaufenden Schlitzen 33, durch die entsprechende Kunststoffnieten gesteckt
sind, die an mit dem Leuchtengehäuse 1 verbundenen Lagerelementen befestigt sind.
Wird die Verschlußschiene 3 durch Verdrehen des zentralen Nockens 4 in eine solche
Stellung gebracht, daß die fünf Verschlußhaken 31 außer Eingriff mit den entsprechend
positionierten fünf innenliegenden Nocken 21 der Abdeckwanne 2 sind, so kann die
Abdeckwanne 2 mit ihrem Rand 22 auf den Rand 12 des Leuchtengehäuses 1 bzw.
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den darin eingelegten Dichtungsring aufgelegt werden. Durch Verschieben
der Verschlußschiene 3 in der angegebenen Pfeilrichtung greifen die Verschlußhaken
31 mit ihren Öffnunen über die fünf am Rand der Abdeckwanne 2 angebrachten Nocken
21. Da die Verschlußschiene 3 in den schräg verlaufenden Schlitzen 33 gelagert ist,
bedeutet die Bewegung der Verschlußschiene 3 in der angegebenen Pfeilrichtung zugleich
eine Bewegung schräg nach unten, so daß die Abdeckwanne 2 auf den Dichtungsring
herangezogen wird.
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Die seitlich schräg nach unten verlaufende Bewegung der Verschluß
schiene 3 wird mittels des in dem senkrechten Schlitz 32 der
Verschlußschiene
3 eingesteckten Exzenterbolzens bewirkt, wobei eine Verdrehung des zentralen Nockens
4 und damit der den Exzenterbolzen tragenden Scheibe 5 in der angegebenen Pfeilrichtung
erforderlich ist.
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Durch entsprechendes Verdrehen des zentralen Nockens 4 entgegen der
eingetragenen Pfeilrichtung wird die Verschlußschiene 3 nach rechts und schräg nach
oben beweg-t, so daß die Verschlußhaken 31 in der Endstellung außer Eingriff mit
den Nocken 21 der Abdeckwanne 2 kommen. Die Abdeckwanne 2 kann dann abgehoben bzw.
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bei der in der Regel erfolgten Befestigung des Leuchtengehäuses 1
an der Decke eines Raumes heruntergeklappt werden. Für die erleichterte Zugänglichkeit
in den Innenraum 11 und damit zu den darin angebrachten elektrischen Installationen
kann die Abdeckwanne 2 auch vc>llständig abgeklappt werden, wozu lediglich ein
weiteres Herumschwenken der Abdeckwanne 2 erforderlich ist, so daß die gegenseitig
angepaßten Scharniergelenke 23 der Abdeckwanne 2 des Leuchtengehäuses 1 nicht mehr
ineinandergreifen und somit die Abdeckhaube 2 abgehoben werden kann.
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Diese bekannte Leuchte hat sich in der Praxis durchaus bewährt und
die geforderten sicherheitstechnischen Auflagen in vollem Umfange erfüllt. Nachteilig
sind an dieser bekannten Leuchte jedoch die aufwendige Herstellung des Zentralverschlusses,
die erforderliche genaue Justierung, die in den Abstrahlungsbereich der Leuchtstoffröhre
hineinreichenden hakenförmigen Elemente und die durch die Exzenterbetätigung aufzubringenden
erheblichen Kräfte beim Öffnen und Schließen des Zentralverschlusses. Ein weiterer
Nachteil besteht in der aufwendigen Lagerung der Verschluß:chiene der bekannten
Anordnung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Verschluß für eine
Leuchte der eingangsgenannten Art zu schaffen, der neben einer preisgünstigen Herstellung
und einer äußerst haltbaren Ausführung durch praktisch keinen Verschleiß der beweglichen
Teile
keine in den Abstrahlungsbereich hineinreichenden Bauelemente
aufweist und dessen Konstruktion ein wirksarnes und genau einstellbares Anpressen
der Abdeckwanne an das Leuchtengehäuse ermöglicht, die Verwendung einfacher und
preiswerter Bauelemente gestattet, ohne größere Betätigungskräfte geschlossen und
geöffnet werden kann und eine einfache Justierung und Lagerung der zum Verschluß
gehörenden Bauteile gestattet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Verschlußelement
als Spannverschluß ausgebildet ist und aus einer über mindestens ein Doppelscharniergelenk
am Leuchtengehäuse befestigten, klappbaren Verschlußschiene besteht, deren freies
Ende zur gegenseitigen Verbindung von Leuchtengehäuse- und Abdeckwanne unter Spannung
auf einem sich am Leuchtengehe use abstützenden Flanschrand der Abdeckwann aufliegt.
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Die erfindungsgemäße Lösung gestattet zum einen eine äußerst preisgünstige
Herstellung eines wirksamen Verschlusses, der äußerst haltbar ist, und zum anderen
einen Verschluß, der keine in den Abstrahlbereich der Leuchtstoffröhren hineinragenden
Verschlußteile aufweist, der zudem infolge seiner Konstruktion eine schnelle und
genau einstellbare Verbindung der Abdeckwanne mit dem Leuchtengehäuse ermöglicht,
wobei einfache und preiswerte Bauteile sowie im Handel erhältliche Doppelscharniergelenke
verwendet werden können. Darüber hinaus zeichnet sich der erfindungsgemäße Verschluß
dadurch aus, daß nur geringe Betätigungskräfte beim Öffnen und Schließen des Verschlusses
durch Überwindung des Todpunktes in der senkrechten Übereinanderstellung des oberen
und unteren Gelenkes des Doppelscharniergelenkes' sowie eine einfache Justage und
Lagerung der Verschlußschiene ermöglicht wird.
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In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Verschlußschiene
im Querschnitt u-förmig ausgeführt, wobei an der Innenseite des oberen Schenkels
der Verschlußschiene das obere Gelenk
und an der Außenseite des
Leuchtengehäuses das untere Gelenk des Doppelscharniergelenkes angebracht ist, und
der untere Schenkel der Verschjußschiene ist einstückig mit einer nach innen gerichteten
Abwinklung versehen. Zweckmäßigerweise ist hierbei das freie Ende der Abwinklung
der Verschlußschiene als parallel zum Flanschrand der Abdeckwanne verlaufende, nach
innen abgebogene Nase ausgebildet. Diese Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung
gestattet eine besonders einfache Lagerung und Handhabung der Verschlußschiene.
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Nach einer Weiterbildung des Gegenstandes der Erfindung ist sowohl
der Winkel zwischen den oberen Schenkel und dem Steg der Verschlußschiene als auch
der Winkel zwischen dqm unteren Schenkel und dem Steg der Verschlußschiene geringfügig
kleiner als 900 ausgeführt, während der Winkel zwischen dem unteren Schenkel und
der Abwinklung der Verschlußschiene ca. 1200 beträgt. Hierdurch wird die erforderliche
Elastizität der Verschlußschiene erreicht.
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Um über die gesamte Länge der Leuchte eine sichere Verbindung zwischen
Leuchtengehäuse und Abdeckwanne zu erzielen, erstreckt sich in weiterer Ausgestaltung
der Erfindung die Verschlußschiene annähernd über die gesamte Länge der Leuchte
und ist mittels mehrerer im bestimmten Abstand zueinander angeordneter Doppelscharniergelenke
am Leuchtengehäuse befestigt.
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Zur Erreichung einer konstruktiv einfachen Zuordnung des Spannverschlusses
zum Leuchtengehäuse zeichnet sich eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lösung dadurch aus, daß die der Verschlußschiene zugeordnete Wand des Leuchtengehäuses
von der oberen Wand des Leuchtengehäuses aus schräg nach außen verläuft und an ihrem
freien Ende mit einer eine Schulter bildenden Auskragung versehen ist, wobei auf
der Außenseite der Schulter das untere Gelenk des Doppelscharniergelenkes aufliegt
und
an der schrägen Wand des Leuchtengehäuses befestigt ist.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist auf der Innenseite
der umlaufenden Schulter der Auskragung des Leuchtengehäuses eine Gummi- oder Kunststoffdichtung
angebracht, gegen die im geschlossenen Zustand der Leuchte der Flanschrand der Abdeckwanne
anliegt, wodurch eine sichere Abdichtung zwischen Leuchtengehäuse und Abdeckwanne
erreicht wird. In vorteilhafter Weise ist hierbei der Flanschrand der Abdeckwanne
mit einer durchgehenden, in die Gummi- oder Kunststoffdichtung eindrückbaren Nocke
versehen.
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Um ein unbefugtes Öffnen der Leuchte nact der Erfindung zu verhindern,
ist in Weiterbildung des Gegenstandes der Erfindung dem Spannverschluß eine Verriegelungseinheit
zugeordnet. Diese Verriegelungseinheit besteht bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung aus einer Schraubverbindung zwischen dem Leuchtengehäuse und der Verschlußschiene.
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Eine Variante der erfindungsgemäßen Lösung ist dadurch gekennzeichnet,
daß der Gewindeteil der Schraube der Schraubverbindung im geschlossenen Zustand
der Leuchte soweit aus dem Mutterteil der Halterung in dem Leuchtengehäuse herausragt,
daß er einen mit den elektrischen Installationen der Leuchte verbundenen Schalter
schließt, wodurch die Stromzufuhr freigegeben wird. Durch die räumliche Zuordnung
eines solchen Kontaktschalters zu der Verriegelungseinheit des Spannverschlusses
wird erreicht, daß beim Öffnen der Schraubverbindung die Stromzufuhr zur Leuchte
unterbrochen wird, wodurch auch bei vergessener Abschaltung der Leuchte vor dem
Öffnen der Leuchte keine Gefährdung von Personen oder Sachen in explosions- oder
schlagwettergefahrdeten Räumen oder Feuchträumen auftritt.
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Weitere günstige Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Lösung sind
den kennzeichnenden Merkmalen der Ansprüche 11 bis 13 und 15, 16 zu entnehmen.
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Der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke wird in der nachfolgenden
Beschreibung anhand eines Ausführungsbeispieles, das in der Zeichnung dargestellt
ist, näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 eine Gesamtansicht der erfindungsgemäßen
Leuchte im geschlossenen Zustand, Fig. 2 eine Ansicht der Leuchte nach Fig. 2 mit
hochgeklappter Verschlußschiene und teilweise im Schnitt, Fig. 4 einen Teilquerschnitt
durch die Leuchte gemäß der Linie IV-IV der Fig. 2, Fig. 5 eine Ansicht der Leuchte
nach Fig. 4 mit geöffneter Verschlußschiene und Fig. 6 einen Teilquerschnitt durch
die Leuchte nach Fig. 2 gemäß der Linie VI-VI.
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Die erfindungsgemäße Leuchte besteht aus einem Leuchtengehäuse 1 mit
an den Schmalseiten angebrachten gegenüberliegenden Anschlußstutzen 8, in dessen
Innenraurn die elektrischen Installationen für den Betrieb und die Befestigung der
Leuchtstoffröhren sowie der Leuchte selbst angeordnet sind. Das lLeuchtengehäuse
1 und damit die Leuchtstoffröhren nebst elektrischer Installation sind feuchtigkeitsdicht
und schlagwettergeschützt von einer durchsichtigen Abdeckwanne 2 verschlossen. Aus
Gewichtsgründen und Gründen der besseren Haltbarkeit ist die Abdeckwanne 2 aus Makrolon
oder einem gleichwertigen Material gefertigt, während das Leuchtengehäuse 1 aus
Metall oder glasfaserverstärktem Polyester hergestellt ist.
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Auf der einen Längsseite ist die Abdeckwanne 2 mit nicht näher dargestellten
scharnierartigen Gelenken versehen, die in entsprechende Gegengelenke am Rand des
Leuchtengehäuses 1 einrasten, so daß die Abdeckwanne 2 wahlweise ausgeschwenkt oder
gänzlich entfernt werden kann. Der anderen Längsseite der Abdeckwanne 2
ist
ein Spannverschluß 9 zugeordnet, der im wesentlichen aus einer sich annähernd über
die gesamte Länge der Leuchte erstreckenden Verschlußschiene besteht, wobei die
Verschlußschiene 10 über zwei im bestimmten Abstand zueinanderliegende Doppelscharniergelenke
13 an dem Leuchtengehäuse 1 befestigt ist. Der Spannverschluß 9 besitzt mittig eine
Verriegelungseinheit 14. Als Verriegelungseinheit 14 dient eine Schraubverbindung
15 zwischen dem Leuchtengehäuse 1 und der Verschlußschiene 10. Selbstverstän(ilich
kann die Schraubverbindung 15 auch an einem Ende der Verschlußschiene bzw.
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des Leuchtengehäuses angeordnet sein. Diese Variationsmöglichkeit
gestattet je nach Konstruktion der Leuchte bzw. -je nach Nennleistung der Leuchte
eine entsprechend angepaßte und variable Anordnung der Schraubverbindung 15, wobei
sowohl die mittige Anordnung der Schraubverbindung als auch die Anordnung der Schraubverbindung
am Rande der Verschlußschiene eine wirksame Verriegelung der Leuchte ermöglicht.
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Die die Verschlußschiene 10 tragende Wand 16 des Leuchtengehäuses
1 verläuft von der oberen Wand 17 des Leuchtengehäuses aus schräg nach außen und
ist an ihrem freien Ende mit einer eine Schulter 18 bildenden Auskragung 19 versehen.
Die umlaufende Schulter 18 des Leuchtengehäuses 1 trägt auf der der Abdeckwanne
2 zugewandten Seite eine Gummi- oder Kunststoffdichtung 20. Im geschlossenen Zustand
der Leuchte liegt gegen diese Gummi- oder Kunststoffdichtung 20 ein verstärkter,
umlaufender Flanschrand 24 der Abdeckwanne 2 an. Dieser Flanschrand 24 weist in
Richtung auf die Gummi- oder Kunststoffdichtung 20 eine durchgehende, erhabene Nocke
25 auf, welche sich zur Erhöhung der Abdichtungswirkung in die Gummi- oder Kunststoffdichtung
20 eindrückt.
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Mit der Innenseite des oberen Schenkels 26 der im Querschnitt u-förmig
ausgebildeten Verschlußschiene 10 ist das obere Gelenk 27 der Doppelscharniergelenke
13 verbunden, während das untere Gelenk 28 der Doppelscharniergelenke 13 unter Auflage
auf der Schulter 18 an der Außenseite der schrägen Wand 16 des Leuchtengehäuses
1 angeschlossen ist. Der untere Schenkel der Verschlußschiene 10 geht einstückig
in eine nach innen gerichtete
Abwinklung 30 üter. Das freie Ende
dieser Abwinklung 20 der Verschlußschiene 10 ist als parallel zum Flanschrand 24
der Abdeckwanne 2 verlaufende, nach innen abgebogene Nase 33 ausgebildet, die im
geschlossenen Zustand der Leuchte unter Spannung an dem Flanschrand 24 der Abdeckwanne
2 anliegt. Un! eine hinreichende Elastizität der aus Metall hergestellten Verschlußschiene
10 zu erzielen, ist sowohl der Winkel zwischen dem oberen Schenkel 26 und dem Steg
34 der Verschlußschiene 10 als auch der Winkel zwischen dem unteren Schenkel 29
und dem Steg 34 der Verschlußschiene 10 geringfügig kleiner als 900 ausgeführt,
und gleichzeitig beträgt der Winkel zwischen dem unteren Schenkel 29 und der Abwinklung
30 der Verschlußschiene ca. 1200.
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Die bereits erwähnte, als Schraubverbindung 15 ausgebildete Verriegelungseinheit
14 weist eine aus dem Leuchtengehäuse 1 herausragende, in der Verschlußschiene 10
versenkte Schraube 35 mit einem Drei- oder Vierkant an der Außenseite auf. Der Schaft
36 der Schraube 35 ist im Endbereich mit einem im Durchmesser etwas größeren Gewinde
teil 37 als der Durchmesser des Schaftes 36 versehen. Der Gewindeteil 37 greift
in ein entsprechendes Mutterteil 38 einer am Leuchtengehäuse 1 befestigten Halterung
39 ein. Die Halterung 39 liegt über einen außenliegenden Flansch 40 unmittelbar
und über einen innenliegenden Flansch 41 unter Zwischenschaltung eines Distanzstückes
42 mittelbar an der schrägen Wand 16 des Leuchtengehäuses 1 an. Der kein Gewinde
aufweisende Innenbereich der Halterung 39 zwischen den Flanschen 40, 41 ist im Durchmesser
und in der Länge geringfügig größer als der Mutterteil 38 der Halterung 39 ausgeführt.
An dem außenliegenden Flansch 40 der Halterung 39 liegt eine selbsthaltend in die
Verschlußschiene 10 eingesetzte Kunststoffllülse 43 an, durch deren Boden 44 der
Schaft 36 der Schraube 35 verläuft und gegen den der Drei- oder Vierkant der Schraube
35 im geschlossenen Zustand der Leuchte anliegt. Dieses Konstruktionsprinzip ermöglicht
es, daß nach dem Herausdrehen der Schraube 35 aus dem Mutterteil 38 der Halterung
39
die Schraube 35 auch bei einem Verschwenken der Verschlußschiene
10 nicht aus der Hülse 43 herausfallen kann.
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Der Gewindetes 1 37 der Schraube 35 ragt im geschlossenen Zustand
der Leuchte soweit aus dem Mutterteil 38 der Halterung 39 heraus, daß er einen mit
den elektrischen Installationen der Leuchte verbundenen Schalter 45 schließt, wodurch
die Stromzufuhr freigegeben wird.
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Wie aus den Darstellungen leicht zu entnehmen ist, ist zum Öffnen
der geschlossenen und verriegelten Leuchte zunächst mit Hilfe eines Dreikant- bzw.
Vierkantschlüssels die Schraube 35 soweit aus dem Mutterteil 38 der Halterung 39
herauszudrehen, bis der Gewindeteil 37 im freien Innenraum der Halterung 39 liegt,
wodurch die Verriegelung zwischen dem Leuchtengehäuse 1 und der Verschlußschiene
10 aufgehoben ist. Dann ist von Hand die Verschlußschiene 10 unter Überwindung des
Todpunktes der dann gegeben ist, wenn die in der Vertikalen zueinander versetzt
angeordneten Gelenke der Doppelscharniergelenke 13 in der Vertikalen unmittelbar
übereinanderstehen, von dem Leuchtengehäuse abgeklappt, wobei gleichzeitig die Nase
33 der Verschlußschiene 10 von dem Flanschrand 24 der Abdeckwanne 2 abgeschwenkt
wird. Die Verschlußschiene 10 nimmt sodann die in Fig. 5 gezeigte Stellung ein.
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Jetzt kann die Abdeckwanne 2 vom Leuchtengehäuse 1 abgeklappt bzw.
abgenommen werden. Das Verschließen und Verriegeln der Leuchte erfolgt in umgekehrter
Reihenfolge. Bei geschlossener Leuchte liegt die Abdeckwanne 2 mit ihrem Flanschrand
24 so dicht auf der mit der Gummi- oder Kunststoffdichtung 20 versehenen Schulter
18 des Leuchtengehäuses 1 auf, daß eine dichte Verbindung zwischen Leuchtengehäuse
1 und Abdeckwanne 2 hergestellt wird, was insbesondere bei explosions- oder schlagwettergefährdeten
Räumen oder Feuchträumen von besonderer Bedeutung ist und den sicherheitstechnischen
Anforderungen entspricht.
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Die vorstehende Zeichnungsbeschreibung hat den erfindungsgemäßen Verschluß
in Einzelheiten verdeutlicht. Es versteht sich jedoch für den Fachmann, daß der
Grundgedanke der vorliegenden Erfindung eine wesentlich breitere Anwendung finden
kann und nicht auf das hier speziell betrachtete Ausführungsbeispiel beschränkt
ist.
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