DE3324949A1 - Ausstellbares und abnehmbares dachteil fuer kraftfahrzeuge - Google Patents
Ausstellbares und abnehmbares dachteil fuer kraftfahrzeugeInfo
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Description
KAROSSERIEWERKE WEINSBERG GMBH
Kernerstr. 23 ο
Kernerstr. 23 ο
71o2 Weinsberg
Die Erfindung bezieht sich auf ein ausstellbares und abnehmbares Dachteil für Kraftfahrzeuge, dessen einen Ausschnitt
in der Dachhaut des Fahrzeuges verschließender Deckel vorderendig über aushängbare Schwenkgelenke und hinterendig über
einen Ausstellmechanismus lösbar am Fahrzeugdach abgestützt ist, wobei der Ausstellmechanismus aus einem am Fahrzeugdach
verstellbar gelagerten mittels eines Ritzels über eine Handkurbel oder einen Drehgriff antreibbaren Ausstellarm
und einer einendig offenen Kulisse am Deckel besteht.
Bei einer ersten bekannten Bauart eines ausstell-und abnehmbaren
Dachteiles für Kraftfahrzeuge ist der den Ausschnitt in der Dachhaut verschließende Deckel vorderendig über
etwa U-förmig gekrümmte Zungen an am Rahmen des Dachäusschnittes
befestigten Lagern schwenk-und aushebbar angelenkt. An seiner Hinterkante ist der Deckel dabei über
einen vom Fahrzeuginnern hervermittels eines Drehknopfes antreibbaren Teleskop-Spindeltrieb gegen das Fahrzeugdach
abgestützt. Die Anwendung eines Teleskop-Spindeltriebes als hinterendige Abstützung des abnehmbaren Deckels ist
einmal mit dem Nachteil behaftet, daß ein dieser Art gebildeter Ausstellmechanismus in der Herstellung sehr
aufwendig ist. Zum anderen haftet dieser Bauart eines Ausstellmechanismusses der Nachteil an, daß entweder
das Lösen des Deckels, welches ohnehin nur in der voll ausgestellten Lage des Deckels erfolgen kann, ausserordentlich
mühsam ist, oder aber die lösbare Verbindung zwischen Deckel und Ausstellmechanismus keine ausreichende
Einbruchssicherheit für das Fahrzeug bietet.
-2-
Bei einer weiteren bekannten Bauart eines ausstell- und abnehmbaren Dachteiles für Kraftfahrzeuge ist der
Ausstellmechanismus durch einen am Fahrzeugdach um eine quer zur Fahrtrichtung verlaufende Achse drehbar gelagerten
Hebel gebildet, welcher in eine am Deckel angeordnete, in die Wasserrinne der den Dachausschnitt untergreifenden
Kassette eingreifende Kulisse eingreift und ebenfalls lediglich bei ausgestelltem Deckel dadurch mit der
Kulisse ausser Eingriff bringbar ist, daß die zweiteilig gestaltete Kulisse gegen eine Federkraft auseinandergezogen
wird. Auch bei dieser Bauart eines ausstell- und abnehmbaren Deckels kann der Deckel mit dem Hubmechanismus
lediglich in seiner ausgestellten Lage außer Eingriff gebracht werden. Bei diesem bekannten Ausstellmechanismus
ist ferner der Ausstellhebel vermittels eines Schneckentriebes durch einen im Fahrzeuginneren angeordneten
Drehgriff antreibbar. Die Verriegelung des Deckels in seiner ausgestellten Belüftungslage erfolgt dabei durch
die selbsthämmende Wirkung des Schneckentriebes. (DE-OS 29 48 657).
Aussgehend von diesem Stande der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, für ein ausstell- und abnehmbares
Dachteil von Kraftfahrzeugen einen mit einer geringstmöglichen
Anzahl von Einzelteilen und damit einem geringstmöglichen Aufwand herstellbaren, die Ausstellage des
Deckels in jeder beliebigen Lage sicher verriegelnden Ausstellmechanismus zu schaffen, der darüber hinaus noch
einerseits die Einbruchssicherheit dadurch erhöht, daß der Deckel in seiner Schließlage aushängbar ist und
andererseits eine Sicherung gegen unbefugtes Aushängen des Deckels, beispielsweise durch im Fahrzeug mitfahrende
Kinder umfaßt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch
gelöst, daß der Ausstellarm durch einen mit einer
-3-
Verzahnung versehenen, bogenförmigen und über einen Teil
seiner Länge hin gleitbar in einem aus zwei Halbschalen gebildeten, am Fahrzeugdach befestigten Gehäuse aufgenommenen
Träger gebildet ist und dem Träger eine auslösbare, seine Verstellbarkeit in Schließrichtung des Deckels
begrenzende Arretiervorrichtung zugeordnet ist. In Verbindung mit der Anwendung einer an sich bekannten,
starr am Deckel befestigten Kulisse ermöglicht es die Anwendung eines bogenförmigen Trägers als Ausstellarm den
Träger mit der Kulisse bei geschlossenem Deckel ausser Eingriff zu bringen, in dem der bogenförmige Träger bei in
der Schließlage befindlichem Deckel weiter in Schließrichtung des Deckels verstellt wird und dabei aus dem offenen Ende
der Kulissenführung austritt. Um aber andererseits beim
Schließen des Deckels ein ungewolltes Herausgleiten des Trägers aus der Kulissenführung am Deckel zu verhindern,
ist dem Träger eine auslösbare Arretiervorrichtung zugeordnet, ohne deren Betätigung der bogenförmige Träger
nicht über seine der Schließlage des Deckels entsprechende Stellung hinaus verstellt werden kann.
Die dem bogenförmigen Träger zugeordnete auslösbare Arretiervorrichtung ist durch ein am Gehäuse angelenktes,
in das Gehäuse hineinragendes, den Träger hintergreifendes
und bei in der Schließlage befindlichem Deckel am hinteren Ende des Trägers zur Anlage kommendes Fallenteil gebildet,
wobei das Fallenteil zweckmäßigerweise durch den kürzeren Schenkel einer am hinteren Ende des den Träger aufnehmenden
Gehäuses befestigten L-förmigen Feder gebildet ist. Durch die Ausbildung des Fallenteiles als Abschnitt eines
Federgliedes ist gewährleistet, daß das Fallenteil stets in seiner Wirkstellung ist, sofern es nicht willkürlich
aus dieser Wirkstellung ausgehoben wird.
Um sicher zu stellen, daß das die Beweglichkeit des bogenförmigen Trägers in Schließrichtung des Deckels begrenzende,
die Arretiervorrichtung bildende Fallenteil nicht durch im
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Fahrzeug mitfahrende spielende Kinder oder aber durch irgendeinen Zufall aus seiner Wirkstellung ausgehoben
werden kann, ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß die Arretiervorrichtung bzw.
das Fallenteil nur mit Hilfe des Zündschlüssels des Fahrzeuges ausrastbar ist und hierzu die den Ausstellmechanismus
nach unten hin abdeckende Blendschale eine schlüssellochförmige Ausnehmung zum Einführen des Zündschlüssels
aufweist. Eine Drehbewegung des Zündschlüssels ist hierbei nicht erforderlich. Vielmehr genügt es,
den Zündschlüssel durch die schlüssellochförmige Ausnehmung der Blendenschale zu stecken, wodurch er an der
Arretiervorrichtung bzw. den das Fallenteil tragenden Federabschnitt zur Anlage kommt, so daß Arretiervorrichtung
bzw. Fallenteil aus der Bewegungsbahn des bogenförmigen
Trägers ausgehoben werden können und damit eine weitere Verstellbarkeit des bogenförmigen Trägers ermöglicht
wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der bogenförmige Träger mit einer seitlich angeordneten Verzahnung
versehen und steht über diese mit einem um eine vertikale Achse drehbaren Ritzel in Eingriff, welches mittels einer
Handkurbel oder eines Drehgriffes antreibbar und in jeder Drehlage verriegelbar ist. Zur Verriegelung der Handkurbel
bzw. des Drehgriffes in jeder beliebigen Drehlage weist die Handkurbel bzw. der Drehgriff an seiner der Blendenschale
zugewandten Oberseite mindestens einen einen Verzahnungszahn bildenden Vorsprung und die Blendenschale an ihrer Unterseite
eine mindestens teilkreisförmig angeordnete Eingriffsverzahnung auf und sind ferner Handkurbel oder
Drehgriff jeweils gegen eine Federlast nach unten aus dem Verzahnungseingriff mit der an der Blendenschale angeordneten
Eingriffsverzahnung bringbar.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist noch vorgesehen, daß die Handkurbel über ein bolzenloses Scharnier
(Filmscharnier oder Einhängescharnier ) an einer die Blendenschale teilweise übergreifenden Griffschale angelenkt und
durch eine Über-Todpunktfeder belastet ist.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beispielsbeschreibung
an Hand zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele
im einzelnen beschrieben.
In der Zeichnung zeigt die
Figur 1 einen Teillängsschnitt durch ein ausstell- und abnehmbares Dachteil sowie den angrenzenden Abschnitt
des feststehenden Daches des Fahrzeuges;
Figur 2 eine Unteransicht zu Figur 1;
Figur 3 ebenfalls einen Teillängsschnitt gemäß Figur 1,
jedoch bei anderer Gestaltung des Antriebes des Ausstellmechanismusses;
Figur 4- eine Unteransicht zu Figur 3.
In der Dachhaut 1 eines Kraftfahrzeuges ist ein durch einen
ausstell- und abnehmbaren Deckel 2 verschließbarer Ausschnitt vorgesehen. Der Deckel 2 ist an seiner Vorderkante über
in der Zeichnung nicht im einzelnen gezeigte, aushängbare Schwenkgelenke am Dach 1 des Fahrzeuges schwenk- und aushängbar
abgestützt. Im Bereich seiner Hinterkante ist der Deckel 2 durch Vermittlung eines Ausstellmechanismusses
am Fahrzeugdach 1 abgestützt. Der Ausstellmechanismus umfaßt im wesentlichen eine starr am Deckel befestigte
Kulisse 4·, einen mit dieser Eingriff stehenden bogenförmigen
Träger 5 ein den Träger 5 gleitbar führendes, aus zwei Halbschalen 6 und 7 bestehendes Gehäuse, welches mittels
eines Fußteiles 8 an einem Spriegel 9 des Daches 1 des Fahrzeuges über mindestens eine Schraube Io befestigt ist.
Der bogenförmige Träger 5 ist mit einer seitlich angeordneten
Verzahnung 11 versehen, über welche er mit einem um eine vertikale Achse 12 drehbar im Fußteil 8 des Gehäuses 6/7
gelagerten Antriebsritzel 13 im Eingriff steht. Am hinteren Ende des Gehäuses 6 /7 ist eine Arretiervorrichtung befestigt, deren
Fallenteil unter Federlast in der Bewegungsbahn des bogenförmigen Trägers 5 gehalten ist, und zwar in einer Lage,
die der Stellung des Trägers 5 bei in der Schließlage befindlichem
Deckel 1 entspricht. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist die Arretiervorrichtung durch eine L-förmige Feder 14 gebildet, die über ihren längeren Schenkel 15
am Gehäuse 6/7 befestigt ist und deren kürzerer Schenkel 16 das in die Bewegungsbahn des Trägers 5 hineinragende Fallenteil
bildet. Zum Aushängen des Trägers 5 aus der Kulisse k kann die Arretiervorrichtung, insbesondere das Fallenteil 16
aus der Bewegungsbahn des Trägers 5 ausgehoben werden, was im gezeigten Ausführungsbeispiel mittels des Zündschlüssels
17 des Fahrzeuges erfolgt. Hierzu ist in einer das Gehäuse 6/7 nach unten hin zum Fahrgastinnenraum abdeckenden
Blendenschale 18 eine schlüssellochartige Ausnehmung 19 vorgesehen, durch welche der Zündschlüssel 17 eingeführt
werden kann, um die Feder 15 und damit das Fallenteil 16 soweit anzuheben, daß das Fallenteil 16 die Bewegungsbahn
des Trägers 5freigibt und dieser über seine der Schließlage des Deckels 2 entsprechende Stellung hinaus in Schließrichtung
des Deckels verstellt werden kann. Dadurch kommt das vordere Ende 2o des Trägers 5 mit der Kulisse k über deren nach
hinten und unten geöffnetes Ende 21 ausser Eingriff und ist somit das hintere Ende des Deckels 2 vom Fahrzeugdach gelöst.
Beim Wiedereinsetzen des Deckels 2 schnappt das Fallenteil 16 unter der Wirkung der Feder 15 automatisch wieder in seine
die Bewegungsbahn des Trägers 5 verriegelnde Stellung zurück.
Bei dem in den Figuren 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist das Ritzel 13 vermittels einer die Blendenschale 18 teilweise überdeckenden Griffschale 23 und einer mit dieser
schwenkbar verbundenen Handkurbel 2k antreibbar.
-7-
Die Handkurbel 24 ist mit der Griffschale 23 über ein
bolzenloses Gelenk 25 drehbar verbunden und in ihren beiden Schwenkendstellungen durch eine an sich bekannte,
in der Zeichnung nicht besonders dargestellte Über-Todpunktfeder gehalten. Der Arm 26 der Handkurbel 24 weist an seiner
oberen, der Unterseite der Blendenschale 18 zugeordneten Seite wenigstens einen Verzahnungszahn 27 auf, welcher
bei in die eingesenkte Stellung verstellter Handkurbel mit einer an der Unterseite der Blendenschale 18
kreisförmig angeordneten Eingriffsverzahnung 28 im Eingriff
steht. Dadurch, daß der Zahn 27 mit der Eingriffsverzahnung
28 der Blendenschale 18 bei eingeschwenkter Handkurbel 24 im formschlüssigen Eingriff steht, wird der bogenförmige
Träger in seiner jeweiligen Stellung über das Ritzel 13 blockiert, so daß damit automatisch auch der
Deckel 2 in jeder beliebigen Ausstellage und auch in der Schließlage sicher verriegelt ist, wenn die Handkurbel
eingeschwenkt ist.
Bei dem in den Figuren 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Ritzel 13 mit einem Drehgriff 29 drehsicher
verbunden. Der Drehgriff 29 ist dem Ritzel 13 gegenüber gegen die Last einer Feder 3o vertikal verstellbar. Der
Drehgriff 29 weist darüber hinaus wenigstens einen Verzahnungsvorsprung 31 auf, welcher mit einer Eingriffsverzahnung
28 der Blendenschale 18 im Eingriff steht, solange der Drehgriff 29 nicht entgegen der Last der
Feder 13 nach unten gezogen und damit in seine Betriebsstellung gebracht worden ist. Auch hierdurch ist der
bogenförmige Träger 5 in jeder beliebigen Lage sicher verriegelbar,
woraus resultiert, daß auch der Deckel 2 in jeder beliebigen Ausstell- oder auch der Schließlage sicher verriegelbar
ist.
Claims (8)
- PATENTANSPRÜCHE:Ll.)JAusstellbares und anhebbares Dachteil für Kraftfahrzeuge, \^^ dessen einen Ausschnitt in der Dachhaut des Fahrzeuges verschließender Deckel vorderendig über aushängbare Schwenkgelenke und hinterendig über einen Ausstellmechanismus lösbar am Fahrzeugdach abgestützt ist, wobei der Ausstellmechanismus aus einem am Fahrzeugdach verstellbar gelagerten mittels eines Ritzels über eine Handkurbel oder einen Drehgriff antreibbaren Ausstellarm und einer einendig offenen Kulisse am Deckel besteht, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausstellarm durch einen mit einer Verzahnung (11) versehenen bogenförmigen und über einen Teil seiner Länge hin gleitbar in einem aus zwei Halbschalen (6 und 7) gebildeten, am Fahrzeugdach (1) befestigten Gehäuse aufgenommenen Träger (5) gebildet ist und dem bogenförmigen Träger (5) eine auslösbare, seine Verstellbarkeit in Schließrichtung des Deckels (2) begrenzende Arretiervorrichtung zugeordnet ist.
- 2.) Dachteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die auslösbare Arretiervorrichtung durch ein am Gehäuse (6/7) angelenktes, die Bewegungsbahn des Trägers (5) schneidendes und diesen hintergreifendes und bei in der Schließlage befindlichem Deckel (2) am Träger (5) zur Anlage kommendes Fallenteil (16) gebildet ist.
- 3.) Dachteil nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das die Arretiervorrichtung bildende Fallenteil (16) durch den kürzeren Schenkel einer am hinteren Ende des Gehäuses (6/7) befestigten L-förmigen Feder (14) gebildet ist.-9-
- 4.) Dachteil nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiervorrichtung bzw. das Fallenteil ( 16) mit Hilfe des Zündschlüssels (17) des Fahrzeuges auslösbar ist und die den Ausstellmechanismus nach unten abdeckende Blendenschale (18) eine schlüssellochförmige Ausnehmung (19) zum Einführen des Zündschlüssels (17) aufweist.
- 5.) Dachteil nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der bogenförmige Träger (5) mit einer seitlich angeordneten Verzahnung (11) versehen und über diese mit einem um eine vertikale Achse (12) drehbaren Antriebsritzel (13) im Eingriff ist, welches mittels einer Handkurbel (24) oder eines Drehgriffes (29) antreibbar und in jeder Drehlage verriegelbar ist.
- 6.) Dachteil nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Handkurbel (24) bzw. der Drehgriff (29) an seiner der Blendenschale (18) zugewandten Oberseite mindestens einen einen Verzahnungszahn bildenden Vorsprung (27 bzw. 31) und die Blendenschale (18) an ihrer Unterseite eine mindestens teilkreisförmig angeordnete Eingriffsverzahnung (28) aufweisen.
- 7.) Dachteil nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß Handkurbel (24) und Drehgriff (29) jeweils gegen eine Federlast nach unten aus dem Verzahnungseingriff mit der an der Blendenschale (18) angeordneten Eingriffs· verzahnung (28) bringbar sind.
- 8.) Dachteil nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Handkurbel (24) über ein bolzenloses Scharnier (Filmscharnier oder Einhängescharnier) an einer die Blendenschale (18) teilweise übergreifenden Griffschale (23) angelenkt und von einer Über-Todpunktfeder belastet ist.
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