DE4112851C2 - Dreh-Schiebe-Türe, insbesondere für Rollstuhlfahrer - Google Patents
Dreh-Schiebe-Türe, insbesondere für RollstuhlfahrerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Dreh-Schiebe-Türe, insbesondere für
Rollstuhlfahrer, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Eine derartige Dreh-Schiebe-Türe ist aus der CH-PS 5 93 411
bekannt und hat den Vorteil, daß sie auch von einem
Rollstuhlfahrer, der sich auf der Außenseite der Türe befindet,
wohin diese Türe verschwenkt werden soll, gut betätigt werden
kann, weil in dieser Öffnungsrichtung durch die gleichzeitige
Verschwenkung der Drehlager in entgegengesetzter Richtung der
zum Benutzer hin verlaufende Schwenkbereich verkleinert wird,
weil er durch die erwähnte entgegengesetzte Schwenkbewegung der
Schwenkarme teilweise von ihm wegverlegt wird. Das Türschloß
erlaubt dabei in auch von normal angeschlagenen Schwenktüren
bekannter Weise das Verschließen einer solchen Türe, die aber
mit den beiden Griffen bequem erfaßt und geöffnet werden kann,
so daß eine solche Türe sich auch und vor allem bei
Sanitärräumen und Toilettenräumen bewährt hat. Abgesehen von der
besonderen doppelten Schwenklagerung der Türe und den einander
überlagerten Schwenk- und Drehbewegungen bei ihrem Öffnen
entspricht diese Türe den herkömmlichen Türen, das heißt, an dem
der Lagerung abgewandten Rand befindet sich - wie üblich - das
Türschloß. Für eine behinderte Person ist es dabei eine
Erleichterung, die Falle dieses Türschlosses über zwei
verschiedene Griffe betätigen zu können, um gleichzeitig auch
die etwas abgewandelte Bewegung der Türe mit den beiden
Schwenkgriffen durchführen zu können.
Dabei ist aus dieser CH-PS 593 411 auch schon eine besonders
einfache Handhabung der Dreh-Schiebe-Türe erläutert, bei welcher
das Türblatt bzw. der Türflügel nicht nur an der der Lagerung an
den Schwenkarmen abgewandten Längsseite ein Türschoß mit
beidseitig des Türflügels angeordneten Türgriffen aufweist,
sondern auch an der der Lagerung der Schwenkarme zugewandten
Längsseite. Der zusätzliche Türgriff dafür kann über ein
Verbindungsglied mit dem Schloßmechanismus gekoppelt sein.
Da jedoch durch die Handgriffe in gewollter Weise eine
Betätigung sowohl von der einen als auch der anderen Türseite,
aus möglich ist, ergeben sich u. U. unangenehme Situationen,
wenn eine solche Türe an einem Sanitätsraum vorgesehen ist, wie
er häufig in Kranken- und Erholungshäusern nahe dem Eingang
eines Krankenzimmers vorhanden ist. Häufig liegt ein solcher
Sanitärraum im Zugangsbereich zu dem eigentlichen Zimmer bzw.
seinem Eingang. Wird nun von einem Behinderten die Türe
beispielsweise von außen geöffnet, während sich in dem
Sanitärraum bereits eine Person aufhält, ist dies unangenehm.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Türe der eingangs erwähnten
Art zu schaffen, bei der ohne Einbußen bezüglich der Einfachheit
ihrer Bedienbarkeit auch durch Behinderte und ohne Einbußen
bezüglich der platzsparenden Öffnungsbewegung ein ungewolltes Öffnen
der Türe verhindert werden kann.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen und Mitteln des
kennzeichnenden Teiles des Patentanspruches 1 gelöst.
Dadurch kann erreicht werden, daß die Vorteile der bisherigen
Dreh-Schiebe-Türe erhalten bleiben, trotzdem aber ein Benutzer
eines Sanitärraumes diese Türe hinter sich zuschließen kann. Da
beide Türschlösser entsprechende Verschlußriegel haben, ist eine
besonders zweckmäßige Ausgestaltung gemäß Anspruch 2 möglich.
Eine derartig ausgestaltete Dreh-Schiebe-Türe erlaubt es, das
eine Türschloß mit einem Schlüssel von außen zu öffen und
dadurch den Sanitär- oder Toilettenraum zugänglich zu machen. Im
Inneren könnte dann mit dem Drehgriff das andere Türschloß
verschlossen werden, wodurch gleichzeitig sichtbar gemacht
werden könnte, daß diese Toilette besetzt ist. Außerdem könnte
kein anderer Behinderter von außen her dieses Türschloß öffnen,
wenn dieses zweite Türschloß mit Drehgriff kein Schlüsselloch
hat. Eine solche Anordnung würde sich z. B. für öffentliche
Toiletten für Behinderte besonders eignen, die in aller Regel
einen für praktisch alle öffentlichen Toiletten passenden
Schlüssel in ihrem Besitz haben. Mit diesem Schlüssel könnte
also das eine Türschloß geöffnet werden, während mit dem
Drehgriff dann der Toilettenraum für einen weiteren Behinderten,
der ebenfalls im Besitz eines solchen Schlüssels ist, zunächst
unzugänglich gemacht würde.
Somit ergibt diese Ausgestaltung der Erfindung die Möglichkeit,
daß Behinderte alle erforderlichen Manipulationen selbst
durchführen können und nicht auf Servoeinrichtungen angewiesen
sind.
Eine zweckmäßige Maßnahme enthält Anspruch 4, wodurch nicht nur
die leichtgängige Bewegung der Betätigungsstange oder eines
sonstigen Antriebsmittels sichergestellt, sondern die für diese
Antriebsmittel erforderliche Öffnung der Türe im Türblatt
ausgesteift wird, so daß eine solche Querverbindung im Endeffekt
keine Schwächung der Türe, sondern u. U. sogar eine Verstärkung
in dem Türbereich bedeutet, mit dem Rollstuhlfahrer u. U.
kollidieren können.
Die Betätigungsstange und ihr Schutzrohr können in ihrer Länge
veränderbar und auf unterschiedliche Türbreiten einstellbar
sein. Dies kann entweder bei der Fertigung der Türe durch
entsprechendes Zuschneiden oder durch teleskopartige
Ausbildungen realisiert sein.
Vor allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der
vorbeschriebenen und erfindungswesentlichen Merkmalen und
Maßnahmen ergibt sich eine Dreh-Schiebe-Türe, die in ihrer
Bedienbarkeit in keiner Weise beeinträchtigt ist und eine
bestmögliche Platzausnutzung erlaubt, weil die Türe beim
Aufschwenken gleichzeitig teilweise von dem Benutzer weg in die
Türöffnung und deren Leibung zurückbewegt wird, die aber
trotzdem gegen ungewolltes Öffnen auf einfache Weise gesichert
werden kann. Dabei bedeutet diese zusätzliche Sicherung trotzdem
keinen erhöhten Bedienungsaufwand für den Benutzer, sondern
eröffnet vor allem auch weitere Möglichkeiten im Bereich
öffentlicher Toiletten.
Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung mit ihren
ihr als wesentlich zugehörenden Einzelheiten anhand der
Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil schemati
sierter Darstellung:
Fig. 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Dreh-Schiebe-Türe
von der Rauminnenseite her,
Fig. 2 eine Draufsicht der Türe einerseits in Schließstel
lung und andererseits in Öffnungsstellung, wobei die
Zwischenwege und somit auch der Schwenkweg des außen
seitigen Türrandes angedeutet sind,
Fig. 3 in vergrößertem Maßstab den Bereich der beiden auf
gleicher Höhe einander gegenüberliegenden Türschlös
ser mit ihrer gegenseitigen Verbindung,
Fig. 4 in noch weiter vergrößerter Darstellung das zweite
Türschloß, dessen Türfalle über einen Kipphebel gegen
sinnig zu der des gegenüberliegenden Türschlosses
bewegbar ist, sowie
Fig. 5 eine Ausbildung, bei der die gegensinnig bewegbare
Türfalle über eine Verzahnung mit der Betätigungs
stange in Verbindung steht.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Dreh-Schiebe-Türe ist so
gelagert und gestaltet, daß sie auch von Rollstuhlfahrern
bedient werden kann. Sie hat dazu jeweils an ihren horizon
talen Rändern 2 und 3 angeordnete oder überstehende vertikale
Achsen 4, die miteinander fluchten und um welche die Türe 1
drehbar ist. Diese Achse 4 beziehungsweise ihre Lagerungen 5
sind ihrerseits an um seitlich eines vertikalen Randes 6 der
Türe 1 verlaufenden Achsen 7, gegebenenfalls einer einzigen
durchgehenden Achse, gelagerten Schwenkarmen befestigt, wobei
als Schwenkarme an dem oberen Rand 2 der Türe 1 ein Tragarm 8
und an dem unteren Rand 3 ein Führungsarm 9 verlaufen.
Wird eine solche Türe geöffnet, kann sie einerseits um die
Achse 4 verdreht und andererseits über die Arme 8 und 9 ver
schwenkt werden, wie es in Fig. 2 dargestellt ist. Beim Öff
nen ergibt sich somit auf der Außenseite A eines von dieser
Türe verschlossenen Raumes B nur ein relativ geringer Platzbe
darf, weil gleichzeitig ein großer Teil der Türverschwenkung
in die Türöffnung und in das Innere des zu öffnenden Raumes B
verlegt wird. Ein an der Außenseite der Türe auf einem Roll
stuhl sitzender Benutzer kann also die Türe ohne komplizier
te Manöver öffnen.
Vor allem in Fig. 3 ist verdeutlicht, daß an beiden vertika
len Längsrändern 6 und 10 dieser Türe 1 jeweils ein Tür
schloß 11 mit einer Schnapp-Falle 12 vorgesehen ist, wobei
die Schnappfallen 12 beider Türschlösser 11 so gekoppelt
sind, daß sie gleichzeitig in ihre Offen- oder Schließposi
tion verstellbar sind, was mit Hilfe von zwei Schwenkgriffen
13 durchgeführt werden kann, wobei jeder Schwenkgriff beide
Türfallen öffnen kann. Die Betätigungsgriffe 13 sind mit bei
den Schnappfallen 12 oder deren Antrieb verbunden.
Im Ausführungsbeispiel sind die Türschlösser 11 jeweils in
das Türblatt eingelassen und beide Türfallen 12 sind beim
Öffnen zueinander hin und beim Schließen durch eine Rückstell
kraft voneinander weg verschiebbar.
Dabei liegen beide Türschlösser 11 an dem Türblatt auf glei
cher Höhe an den einander gegenüberliegenden parallelen ver
tikalen Rändern 6 und 10 und die Fallen 12 haben gleich lan
ge Schiebewege.
Wäre in herkömmlicher Weise nur an dem Rand 10 ein Türschloß,
könnte bei einem Druck gegen die Türe im Bereich von deren
Rand 6 ein Eindrücken in das Innere des Raumes möglich sein, was
nun durch das zweite Türschloß 11 verhindert ist, ohne daß
der Benutzer zusätzliche Manipulationen beim Öffnen oder
Schließen der Türe durchführen muß.
Beide Türschlösser 11 sind mechanisch gekoppelt und haben
eine von dem einen zu dem anderen Türschloß durchgehende Be
tätigungsstange 14, an deren Stelle aber auch ein anderes
Antriebselement, zum Beispiel ein Zugelement oder derglei
chen vorgesehen sein könnte. Die Betätigungsstange ist mit
dem Antrieb der einen Türfalle direkt und über eine noch zu
beschreibende Umsteuerung mit der zweiten Türfalle 12 ver
bunden. Dabei ist die Betätigungsstange 14 mit der einen
Türfalle verbunden oder verschweißt und hat an ihrem anderen
Ende die erwähnte Umsteuerung, die gemäß Fig 5 ein Zahnstan
genabschnitt 15 sein kann, der ein im Türschloß 11 gelager
tes Ritzel 16 beaufschlagt, das seinerseits mit einem Zahn
stangenabschnitt 17 an der zweiten Türfalle 12 kämmt. Wird
die eine Türfalle zurückgezogen und damit die Betätigungs
stange entsprechend verschoben, verdreht sie das Ritzel 16,
welches dadurch auch die zweite Türfalle 12 zurückzieht.
In Fig. 4 ist eine Lösung gezeigt, bei der die Betätigungs
stange 14 mit der einen Türfalle 12 in nicht näher darge
stellter Weise verbunden ist und an der zweiten Türfalle 12
über einen zweiarmigen Kipphebel 18 angreift, dessen Kipp- oder
Drehpunkt 19 zwischen der Schwenkbefestigung an der Be
tätigungsstange 14 und der an der Türfalle 12 angeordnet ist.
Da beide Arme 20 dieses Hebels 18 gleich lang sind, ergibt
sich eine Übertragung der Bewegung der einen Türfalle auf
die andere im Verhältnis von 1 : 1.
Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß beide Türschlösser 11
einen Verschlußriegel 21 aufweisen, der mittels eines Schlüssels
(Fig. 5) oder mittels eines Drehgriffes (Fig. 4) betätigbar
ist. Somit kann der Benutzer den Raum sowohl von innen als auch
von außen abschließen.
Die die beiden Schlösser 11 und ihre Fallen 12 verbindende
Betätigungsstange 14 ist in einem zwischen beiden Schloßge
häusen verlaufenden Schutzrohr 22 angeordnet, wobei dieses
Schutzrohr 22 wiederum an den beiden Schloßgehäusen befe
stigt oder angeschweißt sein kann, so daß
die Türe trotz des querverlaufenden Durchbruches ausgesteift
wird. Dabei können die Betätigungsstange 14 und ihr Schutz
rohr 22 in der Länge jeweils auf die Breite der Türe einge
stellt werden, indem sie entweder bei der Herstellung ent
sprechend zugeschnitten werden oder teleskopartig ausgebil
det sind.
Bei nicht in das Türblatt eingelassenen, sondern statt dessen
beispielsweise im Inneren eines Raumes auf der Türoberfläche
angeordneten Schlössern könnte das Schutzrohr eventuell ent
fallen.
Die Dreh-Schiebe-Türe 1 ist vor allem zur Bedienung durch
Rollstuhlfahrer geeignet und hat dazu eine vertikale Schwenk
achse 4, die an ihren horizontalen Rändern 2, 3 angeordnet
ist oder übersteht. Diese Achse 4, die nicht durchgehend
sein muß, sondern die aus miteinander fluchtenden Stücken
bestehen kann, oder deren Lagerung 5 sind ihrerseits an um
seitlich eines vertikalen Randes 6 der Türe 1 verlaufende
Achsen 7 gelagerten Schwenkarmen 8, 9 befestigt, welche
Schwenkarme an der Oberseite und der Unterseite der Türe
verlaufen und beim Öffnen der Türe beispielsweise nach der
Außenseite eines verschlossenen Raumes hin gleichzeitig zu
einem Zurückweichen des Türrandes 6 in das Rauminnere hin
sorgen. Mittels zweier Schwenkgriffe kann vor allem eine
behinderte Person diese Bewegung und auch eine Türfalle ei
nes Schlosses problemlos bedienen. Um ein teilweises Ein
drücken der Türe im Bereich ihrer Lagerung zu verhindern,
kann an einem weiteren Türrand, bevorzugt dem die Schwenk
lagerung aufweisenden Rand 6, ein zweites Türschloß 11 mit
Falle 12 vorgesehen sein, wobei beide Schnappfallen 12 der
Türschlösser 11 so gekoppelt sind, daß sie gleichzeitig in
ihre Offen- oder Schließposition gelangen, so daß die Betä
tigung der Schwenkgriffe 13 synchron auf beide Schnappfal
len 12 übertragbar ist. Die Bedienung der Türe bleibt also
unverändert und für Behinderte geeignet, ein ungewolltes
Aufstoßen der Türe wird jedoch ausgeschlossen.
Claims (5)
1. Dreh-Schiebe-Türe (1), insbesondere für Rollstuhlfahrer,
welche Türe (1) um eine an ihren horizontalen Rändern (2,
3) angeordnete oder überstehende vertikale Achse (4)
drehbar ist, wobei diese Achse (4) beziehungsweise deren
Lagerung (5) ihrerseits an um seitlich eines vertikalen
Randes (6) der Türe (1) verlaufenden Achsen (7) gelagerten
Schwenkarmen (8, 9) befestigt ist und als Schwenkarme an
der Oberseite (2) der Türe (1) insbesondere ein Tragarm (8)
und an der Unterseite (3) ein Führungsarm (9) verlaufen und
an den beiden vertikalen Längsrändern (10) der Türe (1)
jeweils ein Türschloß (11) mit einer Schnapp- oder Türfalle
(12) vorgesehen ist, die mit zwei insbesondere etwa auf
gleicher Höhe an der Türe (1) angebrachten Schwenkgriffen
(13) betätigbar sind, wobei die Betätigung jedes
Schwenkgriffes (13) die Türfalle (12) öffnet und wobei
diese Türfallen (12) beider Türschlösser (11) so gekoppelt
sind, daß sie gleichzeitig in ihre Offen- oder
Schließposition verstellbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß beide Türschlösser (11) jeweils einen Verschlußriegel
(21) aufweisen, der mittels eines Schlüssels und/oder eines
Drehgriffes betätigbar ist.
2. Dreh-Schiebe-Türe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschlußriegel (21) des einen Türschlosses (11)
von innen und außen mittels eines Schlüssels und der
Verschlußriegel (21) des anderen Türschlosses (11) von der
Türinnenseite aus mit einem Drehgriff oder einem Schlüssel
betätigbar oder verstellbar ist.
3. Dreh-Schiebe-Türe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das mit Drehgriff betätigbare Türschloß
(11) ohne Schlüsselloch ist.
4. Dreh-Schiebe-Türe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Türfallen (12) der beiden an dem
Türblatt auf gleicher Höhe an den einander
gegenüberliegenden parallelen vertikalen Rändern (6, 10)
angeordneten Türschlössern (11) durch eine
Betätigungsstange (14) verbunden und gekoppelt sind und daß
diese Betätigungsstange (14) in einem zwischen beiden
Schloßgehäusen verlaufenden Schutzrohr (22) angeordnet ist
und daß das Schutzrohr (22) insbesondere mit den beiden
Schloßgehäusen verbunden, z. B. verschweißt ist.
5. Dreh-Schiebe-Türe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betätigungsstange (14) und ihr
Schutzrohr (22) in ihrer Länge veränderbar und auf
unterschiedliche Türbreiten einstellbar sind.
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