-
-
33. Maschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
-
32, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneid- und Zuführeinrichtung
(7) zwei Kettensysteme (9,9") aufweist, die V-förmig mit sich in Fahrtrichtung (A)
öffnende V angeordnet sind und die eine gegensinnige Umlaufrichtung, die der Förderrichtung
(B) entspricht, haben.
-
34. Maschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 33, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneid- und Zuführeinrichtung (7) quer zur Fahrtrichtung
(90°) ausgerichtet ist.
-
Schneid- und Zuführeinrichtung für eine gezogene oder für den Dreipunktanbau
am Schlepper vorgesehene Maschine zum Ernten von Mais od. dgl. stengelartigem Erntegut
Die Erfindung betrifft eine Schneid- und Zuführeinrichtung für eine gezogene oder
für den Dreipunktanbau am Schlepper vorgesehene Maschine zum Ernten von Mais od.
dgl. stengelartigem Erntegut gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
Eine bekannte Maschine dieser Art (DE-AS 20 63 691) ist als einreihige
Erntemaschine ausgebildet und weist eine oberhalb einer besondere Schneidvorrichtung
angeordnete das zu häckselnde Erntegut in und quer zur Fahrtrichtung weiterführende
Einzugs- und Zuführvorrichtung auf. Die Einzugs- und Zuführvorrichtung besteht aus
drei verschiedenen jeweils für sich angetriebenen Teilen: Einem Förderorgan, das
von einem endlos umlaufenden, angetriebenen und mit Mitnehmern besetzten Ketten-
oder Bandförderer gebildet und über Umlenkräder geführt ist, einem weiteren endlos
umlaufend angetriebenen Förderer, der mit dem ersten Förderorgan einen sich entgegen
der Fahrtrichtung der Maschine nach hinten verengenden und zugleich schräg nach
oben ansteigenden Einzugbereich für das Erntegut ausbildet sowie oberhalb der schräg
nach unten geneigten Ablagefläche um eine horizontale Achse rotierenden Querförderwalze,
-
Diese bekannte Maschine kann von ihrer Konstruktion her bei der Häckselarbeit jeweils
nur eine Reihe des stehenden Erntegutes aufnehmen, was bereits die Häckselleistung
begrenzt. Das Erntegut wird bei dieser Maschine zunächst in Fahrtrichtung eingeführt
und muß dann quer zur Fahrtrichtung umgelenkt und geneigt werden. Hierzu sind drei
Einzugs- und Zuführeinrichtungen mit besonderen Antrieben und Umlenk- und Leitblechen
erforderlich, die verhältnismäßig sehr bauaufwendig sind und die Herstellung entsprechend
verteuern.
-
Es ist ferner eine Erntevorrichtung für stengelförmiges Halmgut mit
einer Einzugs- und Zuführeinrichtung bekannt, die aus wenigstens zwei in gleicher
Ebene gegenläufig umlaufenden Ketten, Riemen od. dgl. besteht, an denen jeweils
ein elastisch ausbiegbares Band unter Bildung von Mitnehmerschlaufen gleicher Länge
in gleichen Abständen befestigt sind, so daß die Maisstengel in aufrechter Stellung
etwa mit dem Abtrennen erfaßt und ebenso mit ihren Enden voran in eine Weiterverarbeitungseinrichtung
abgegeben werden können, ohne daß die Gefahr besteht, daß sich die Maisstengel an
den Förderorganen festhängen und zum Verstopfen der Einrichtung Anlaß geben (DE-PS
15 07 187).
-
Bei dieser bekannten Ausführungsform wird der Maisstengel bereits
in aufrechter Stellung gehalten und der Weiterverarbeitungseinrichtung zugeführt.
-
Für das Abschneiden der Maisstengel od. dgl. ist jedoch eine zusätzliche
Schneidvorrichtung erforderlich. Ferner kann die Einzugs- und Zuführungsvorrichtung
das Erntegut nur an einer Einführstelle zwischen den jeweiligen Umlenkrädern aufnehmen
und dann entgegen der Fahrtrichtung weiterfördern. Das bedingt eine besondere Reihenanordnung
des zu erntenden Erntegutes. Ferner ist bei einer mehrreihigen Bauform der Maschine
für jede gleichzeitig zu erntende Reihe an Erntegut eine komplette Einzugs- und
Zuführeinrichtung mit vorgeordneter Schneideinrichtung erforderlich. Auch in diesem
Falle ist die Maschine baulich und herstellungsmäßig verhältnismäßig aufwendig.
Da die Maschinen auch von Lohnbetrieben bei verschiedenen Kunden eingesetzt werden,
ist es von Nachteil, wenn mit der Maschine nur Erntegut gehäckselt werden kann,
das bereits bei der Frühjahrsbestellung in einem der Maschine angepaßten Reihenabstand
gedrillt wurde.
-
Es ist schließlich noch ein fahrbarer Häcksler für Halm-und Knollenfrüchte,
insbesondere für Raps bekannt, (DE-GM 77 13 772) der eine Mäheinrichtung, eine Verarbeitungseinrichtung
in Form eines quer zur Fahrtrichtung des Schleppers angeordneten Schneid- und Wurfgebläses
mit angeschlossenem Auswurfrohr und eine zwischen diesem angeordnete Fördereinrichtung
enthält, die aus einem Förderband und einer Querförderschnecke besteht.
-
Die Querförderschnecke liegt in einer Förderwanne, die teilweise als
zylinderförmige Mantelfläche ausgebildet ist und an der Ubergangsstelle zum Schneid-
und Wurfgebläse als Gegenschneide dient. Am Auf rad des Schneid- und Wurfgebläses
befindet sich ein Schneidmesser, das mit der Gegenschneide zusammen die Schneideinrichtung
bildet. Da dieser Häcksler keine Einschubwalzen od. dgl. aufweist, ist er nicht
zum Ernten von Mais od. dgl. stengelartigem Erntegut geeignet. - Würde man jedoch
diesem Schneid- und Wurfgebläse einen Schneidkanal mit Einschubwalzen zuordnen,
so ist das Schneid- und Wurfgebläse bei einigermaßen zufriedenstellender Förderleistung
baulich so groß, daß die Gegenschneide des Schneidkanals erheblich höher liegt als
die Abschnittstelle des zu erntenden Gutes am Erdboden. Es muß deshalb eine vom
Erdboden aufwärts fördernde Zuführeinrichtung vorgeschaltet werden.
-
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine gezogene oder für
den Dreipunktanbau am Schlepper vorgesehene Maschine zum Ernten von Mais od. dgl.
stengelartigem Erntegut der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art zu schaffen,
die auf ihrer gesamten Arbeitsbreite das stengelartige Erntegut abschneidet, aufnimmt
und anschließend häckselt und somit vom Reihenabstandsmaß des gewachsenen Erntegutes
unabhängig arbeitet.
-
Die Erfindung löst die Aufgabe mit den Merkmalen des kennzeichnenden
Teils des Anspruchs 1. Hinsichtlich wesentlicher weiterer Ausgestaltungen wird auf
die Ansprüche 2 bis 34 verwiesen.
-
Bei der erfindungsgemäßen Maschine wird durch die besondere Ausbildung
und Anordnung des Querförderers als Schneid- und Zuführeinrichtung vor der Verarbeitungseinrichtung
erreicht, daß über die gesamte Arbeitsbreite der Maschine das auf dem Felde gewachsene
stengelartige Erntegut in gleicher Höhe vom Erdboden aus abgeschnitten, anschließend
gehäckselt und auf einen Sammelwagen, wie beispielsweise einen landwirtschaftlichen
Anhänger, befördert werden kann. Ein besonderer Reihenabstand des gewachsenen Erntegutes
ist nicht erforderlich, da das über die gesamte Arbeitsbreite und quer zur Fahrtrichtung
der Maschine angeordnete feststehende Schneidmesser zum Abschneiden des Erntegutes
ständig von sichelförmigen Gegenschneiden eines ständig umlaufenden, endlos und
und parallel zum Erdboden ausgeführten Kettensystems überstrichen wird, so daß immer
eine Schneidbereitschaft vorliegt. Es sollte in der Praxis jedoch die Möglichkeit
bestehen, daß ein Halmteiler und/oder Leitbleche das stehende Erntegut zum Schneidbereich
abgrenzen und aufteilen kann.
-
Das Kettensystem mit einer Vielzahl von Gegenschneiden, Haltefingern
und Gegenhaltern übernimmt den jeweils von der Gegenschneide abgeschnittenen Erntegutstengel
oberhalb der Schneidstelle durch den der Gegenschneide zugeordneten Hal-
tefinger
und Gegenhalter und trägt den Erntegutstengel, beispielsweise wie ein Fahnenträger
eine Fahne trägt, zu einer nachgeordneten Verarbeitungseinrichtung.
-
Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung sind in der Zeichnung
näher veranschaulicht. In den Zeichnungen zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Darstellung
der erfindungsgemäßen Maschine für den Schlepper-Dreipunktanbau in Rückwärts fahrt
entgegen der Fahrtrichtung schräg von oben gesehen; Fig. 2 eine weitere perspektivische
Darstellung ähnlich wie Fig. 1 aus einem Blickwinkel von ca. 45" zur Fahrtrichtungsebene;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Maschine gemäß der Erfindung ohne Abdeck- und Führungsbleche,
mit nur in Strichpunktlinien dargestellten Umlenkrädern und mit einem Teilschnitt;
Fig. 4 eine Schnittdarstellung nach der LinieN -fV in Fig. 3 mit in die Schnittebene
geschwenkte Antriebswelle des Winkeltriebes; Fig. 5 eine perspektivische Darstellung
der Schneid- und Zuführeinrichtung bei der Arbeit als Einzelheit Z aus Fig. 1 in
vergrößertem Maßstab;
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Einheit der
Schneid- und Zuführeinrichtung im Maßstab 1 : 1; Fig. 7 eine perspektivische Darstellung
ähnlich Fig. 5 in einer abgeänderten Ausführungsform; Fig. 8 ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Maschine mit V-förmig angeordneten doppelten Kettensystemen in der Draufsicht.
-
Bei der in den Figuren veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsform
der Maschine 1 zum Ernten von Mais od. dgl.
-
stengelartigem Erntegut 2 gemäß der Erfindung wird die gesamte Maschine
in der Dreipunktaufhängung 3 eines Schleppers 4 mittels eines Tragrahmens 5 mit
einstellbaren Anschlußteilen 5' aufgehängt. Die Maschine 1 kann jedoch auch als
gezogene Maschine, wie sie beispielsweise bezogen auf das Fahrwerk und den Ankupplungsteil
in der DE-AS 12 05 334 dargestellt und beschrieben ist, ausgeführt sein. Die Maschine
stützt sich dann über den Tragrahmen 5 auf nicht dargestellten Bodenrädern ab und
wird mittels einer ebenfalls nicht dargestellten Zugstange oder -deichsel am Schlepper
4 angehängt und antriebsmäßig von diesem versorgt. Denkbar ist ebenfalls eine Ausführungsform
als selbstfahrende Maschine mit eigenem Antriebsmotor.
-
Wie nun insbesondere in Fig. 1 bis 3 dargestellt ist, wird die Maschine
1 bei der Rückwärtsfahrt des Schleppers 4, in
der Dreipunktaufhängung
3 hängend, in Fahrtrichtung A, die auch als Arbeitsrichtung angesehen werden kann,
bewegt und über eine Gelenkwelle 6 vom Schlepper 4 aus antriebsmäßig versorgt. Die
Maschine weist hierbei außer dem Tragrahmen 5 zunächst eine als Ganzes mit 7 gekennzeichnete
Schneid- und Zuführeinrichtung und eine quer zur Fahrtrichtung A angeordnete Verarbeitungseinrichtung
8', beispielsweise ein Häckselgebläse 60, auf. Die Schneid- und Zuführeinrichtung
7 besteht aus einem quer zur Fahrtrichtung A umlaufenden Kettensystem 9, das zwei
in waagerechten Ebenen und in Fahrtrichtung A versetzte und mit geringem Abstand
übereinanderliegende sich in zwei Punkten kreuzende und in Pfeilrichtung a umlaufende
endlose Ketten 10, 11 mit Umlenkrädern 12, 13, 14, 15, deren Mittelachsen 16, 17,
18, 19 annähernd senkrecnt und achsparallel zueinander ausgerichtet sind, aufweist.
Je zwei Umlenkräder 12, 13 und die endlose Kette 10 bzw. die Umlenkräder 14, 15
und die endlose Kette 11 wirken zusammen, wobei vorzugsweise nur das Umlenkrad 14
angetrieben wird. Die Umlenkräder 12, 13, 14, 15 sind auf Stehbolzen 20, 20' durch
beispielsweise zwei Rillenkugellager 21, 21' gelagert. Die Stehbolzen 20, 20' werden
beidseitig im oder am Tragrahmen 5 befestigt. Vorzugsweise sind die endlosen Ketten
10, 11 als gleichlange LangglieSer-Rollenketten mit Sondergliedern bzw. Lageraugen
22 ausgebildet.
-
In diesen Sondergliedern bzw. Lageraugen 22, die vorzugsweise ca.
alle 0,2 m vorhanden sind, werden die endlosen Ketten 10, 11 mit Haltefingern 23
und ihrem verlängerten Teil 23' in Verbindung mit Bolzen 24, 25 drehbar miteinander
verbunden. Die Verbindung ist derart, daß die Bolzen 24, 25 etwas länger sind als
das Höhenmaß der Innenbüchsen 26 der Sonderglieder bzw. Kettenaugen 22 und zwei
Durchgangsbohrungen 27 aufweisen, durch welche mittels zweier Innensechskantschrauben
28 eine Gegenschneide 29, in der zwei Gewindebohrungen 30 vorhanden sind, unterhalb
des Sondergliedes bzw. Lagerauges 22 mit dem oberhalb angeordneten Haltefinger 23
verbunden werden kann. Die Haltefinger 23 und die Gegenschneide 29 werden so über
den Bolzen 24 im Abstand parallel zueinander miteinander verbunden und zusammen
drehbar im Sonderglied bzw. Lagerauge 22 gehalten und geführt. Der verlängerte Teil
23' des Haltefingers 23 wird in ähnlicher Weise mit einem Sonderglied bzw. Lagerauge
22 der endlosen Kette 11, die genau wie die endlose Kette 10 ausgerichtet ist und
nur im Niveau höher liegt und entgegen der Fahrtrichtung A nach hinten versetzt
ist, verbunden. Hierbei sind nun in dem verlängerten Teil 23' zwei Gewindelöcher
31 vorhanden, durch welche die Befestigung an der endlosen Kette 11 unterhalb des
Sondergliedes bzw. Lagerauges 22 über einen Bolzen 25 mit einem oberhalb angeordneten
Räumblech 32 wiederum mittels zweier Innensechskantschrauben 28 od. dgl. erfolgt.
-
Wie insbesondere Fig. 3 zeigt, bleiben durch die gleiche Ausrichtung
der Sonderglieder bzw. Lageraugen 22 der endlosen Ketten 10, 11 zur Fahrtrichtung
A der Maschine 1 die Gegenschneiden 29 mit den Haltefingern 23 und den Räumblechen
33 bei ihrem Umlauf von den Umlenkrädern 12, 14 zu den weiteren Umlenkrädern 13,
15 und zurück immer in Fahrtrichtung A ausgerichtet. Damit immer eine genügende
Kettenspannung der endlosen Ketten 10, 11 vorliegt, werden die Umlenkräder 12, 14
und/oder 13, 15 über eine nicht dargestellte Spannvorrichtung am Tragrahmen 5 verschiebbar
und arretierbar angeordnet. Die Spannvorrichtung kann ständig über Federn oder Hydraulikspeicher
in Verbindung mit einem Hydraulikzylinder also automatisch wirken oder von Hand
über Gewindespindeln od. dgl. einstellbar sein. Außerhalb des Eingriffbereiches
der Umlenkräder 12 - 15 werden die endlosen Ketten 10, 11 durch Führungsbleche 33,
34 im Schneid- und Zuführbereich 35 der Maschine 1 geführt. Die Führungsbleche 33,
34 sind tischartig, etwa waagerecht und quer zur Fahrtrichtung A liegend angeordnet
und das Führungsblech 33 wird von dem verlängerten Teil 23' des Haltefingers 23
und des Führungsblechs 34 von dem Räumblech 32 überstrichen. Damit eine exakte Gleitführung
stattfinden kann, ist die Formgebung der Haltefinger 23 und der Räumbleche 32 in
der senkrechten Fahrtrichtungsebene in Verbindung mit den Sondergliedern bzw. Lageraugen
22 so ge-
wählt, daß eine Führungsnute 36, 37 gebildet wird in
Form eines entgegen der Fahrtrichtung zeigendes offenes U. In den Führungsnuten
36, 37 wird die Kante des Führungsbleches 33 und 34 umgriffen. Damit die Gegenschneide
29 mit dem Haltefinger 23 und dem Räumblech 32 beim Schneiden des Erntegutes 2 nicht
von diesem in Fahrtrichtung A von den Führungsblechen 33, 34 gezogen werden kann,
ist an dem Führungsblech 33 eine Gleit- und/oder Rollenführung 38 vorgesehen, die
in einer im verlängerten Teil 23' des Haltefingers 23 in senkrechter Fahrtrichtungsebene
angeordneten, hutförmigen Ausnehmung 39 eingreift und so die Gegenschneide 29 zurückhält.
Unterhalb der Gegenschneiden 29 ist eine Messerhalterung 40 in Form einer Führungsschiene
angebracht, die sich ebenfalls über den gesamten Arbeitsbereich der Maschine 1 quer
zur Fahrtrichtung A erstreckt und parallel zu den Führungsblechen 34, 35 verläuft.
An der Messerhalterung 40 wird ein Schneidmesser 41 mittels einiger Senkkopfschrauben
42, die beispielsweise mit einem Innensechskant ausgebildet sein können, befestigt.
Es können auch, wie das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 und 8 zeigt, mehrere Schneidmesser
41' nebeneinander angeordnet werden.
-
Dieses hat den Vorteil, daß bei einer Beschädigung des Messers, das
als eine Schneidmessereinheit je nach der Arbeitsbreite der Maschine 1 bis zu 2,5
m lang sein kann, nur ein Teil des gesamten Schneidmessers ersetzt werden muß.
-
Das Messer ist so lang wie die Messerhalterung 40 und erstreckt sich
in gleicher Richtung als diese. In eingebautem Zustand bilden die Messerhalterung
40 und das Schneidmesser 41 an der zur Gegenschneide 29 gerichteten Seite eine ebene
Gleitfläche 43. Der Messerhalter 40 mit dem Schneidmesser 41 und die Führungsbleche
33, 34 sind an dem Tragarm 5 und an dessen Schleifkufen 44 befestigt und stabilisieren
diesen noch zusätzlich. Ebenfalls decken sie im Schneidbereich der Schneid- und
Zuführeinrichtung 7 den Erdboden ab, so daß hier keine Erntegutverluste bei der
Arbeit entstehen. Ein Teilbereich der Gegenschneide 29 liegt auf dem Schneidmesser
41 und der Messerhalterung 40 auf und gleitet bei umlaufenden Ketten 10, 11 über
das feststehende Schneidmesser 41.
-
Jeder Gegenschneide 29 mit Haltefinger 23 ist ferner an der Kette
10 ein Gegenhalter 45 zugeordnet, der in Förderrichtung B der Kette 10 gesehen an
den Seitenlaschen 46', 46'' des nächsten Kettengliedes 46 befestigt ist, das vor
und an dem jeweiligen Sonderglied bzw. Lagerauge 22 liegt.
-
Der Gegenhalter 45 ist als Formstück ausgebildet, das etwa die Höhe
der Kette 10 besitzt, u-förmig abgewinkelt ist, wobei die zwei Schenkel 47, 48 dreieckig
geformt und an der oberen und unteren Seitenlasche 46', 46'' angeschweißt sind.
Entgegen der Förderrichtung B ist der als Formstück ausgebildete Gegenhalter 45,
also zur Gegenschneide 29 und
zum Haltefinger 23 hin, offen und
die obere Schenkelkante 47' ist gegenüber der unteren Schenkelkante 48' zurückliegend
und sägezahnartig ausgebildet. Aus Kostengründen kann der Gegenhalter 45 mit den
Seitenlaschen 46', 46'' aus einem Stück gefertigt sein, welches bei der Kettenherstellung
direkt eingenietet werden kann. Der Winkel « , der von der Mittellinie d der gestreckten
Kette 10 und der Schenkelkante 47' des Gegenhalters 45 gebildet wird, beträgt ca.
90".
-
Bei in Förderrichtung B umlaufender Kette 10, 11 folgen die Gegenhalter
45, durch ihre feste Verbindung mit den Kettengliedern 46, jeweils auf der Geraden
und im Umlenkbereich an den Umlenkrädern 12, 13 der Bewegungsrichtung der Kettenglieder
46 und es vergrößert sich hierbei der Winkeln am Umlenkrad 12 um 1800 und verkleinert
sich wiederum am Umlenkrad 13 um ebenfalls 1800.
-
Damit nun das Erntegut 2 ordentlich abgeschnitten, oberhalb der Schnittstelle
gehalten und annähernd in aufrechter Stellung der Verarbeitungseinrichtung 8' zugeführt
werden kann, muß die Gegenschneide 29 und der Haltefinger eine besondere Form zum
Schneidmesser 41 und zum Gegenhalter 45 erhalten. Vorzugsweise ist deshalb im Greif-
und Schneidbereich 49 der Winkel ß zwischen dem Überstand 29' der Gegenschneide
29 und dem Schneidmesser 41 ca, 40° und öffnet sich in Förderrichtung B der Schneid-
und Zuführeinrichtung 7 gesehen.
-
Als weiteres Merkmal, wie insbesondere in Fig. 7 dargestellt wird,
ist die Schneidkante 50 der Gegenschneide 29, die einen Schenkel des Winkels A bildet,
im Bereich der überstrichenen Fläche des Schneidmessers 41 verlängert ausgebildet
und verläuft anschließend bogenförmig wieder in Förderrichtung B. Der bogenförmige
Bereich 51 der Gegenschneide 29 ist so weit von der Schneidkante des Schneidmessers
41 zum Schneidenrücken hin angeordnet, daß der Maisstengel od. dgl. Erntegut 2 beim
Abschneiden soweit auf das Schneidmesser 41 geschoben werden kann, bis er ganz abgeschnitten
ist.
-
Die Form des Haltefingers 23 ist der Form der Gegenschneide 29 angepaßt
mit dem Unterschied, daß der Haltefinger 23 etwas kürzer als die Gegenschneide 29
ausgebildet ist und auf einem höheren Niveau zu dieser liegt. Der Höhenunterschied
entspricht hierbei dem Maß der Höhe eines Sondergliedes bzw. Lagerauges 22. Der
Haltefinger 23 weist ebenfalls eine schräge vordere, entgegen der Förderrichtung
B geneigte, Anlagefläche 52 auf, die in einer bogenförmigen Ausnehmung 51 in Richtung
zum Schneidmesserrücken des Schneidmessers 41 übergeht. Die bogenförmige Ausnehmung
51 des altefingers 23 ist dem bogenförmigen Bereich 53 der Gegenschneide 29 in Förderrichtung
B nachgeordnet und dient zur Aufnahme des abgeschnittenen Erntegutes 2.
-
Mit Ausnahme des sich in Förderrichtung B bewegenden Teiles und insbesondere
in Richtung des zu erntenden Erntegutes 2 ist die Schneid- und Zuführeinrichtung
7, wie in Fig. 1 und 2 dargestellt, durch Abdeck- und Führungsbleche 54, 55 verkleidet,
so daß beim Abschneiden des Erntegutes 2 entstandene, abgebrochene Teile des Erntegutes
2, wie beispielsweise Maiskolben od. dgl., immer zu den Räumblechen 32 geführt und
von diesen der Verarbeitungseinrichtung 8' zugewerden können. Die Hauptaufgabe übernimmt
das Abdeck- und Führungsblech 54, das quer zur Fahrtrichtung A der Maschine 1 oberhalb
eines Teilbereiches des Kettensystems 9 der Schneid- und Zuführeinrichtung 7 angeordnet
ist und eine derartige Form besitzt, daß es entgegen der Fahrtrichtung aufsteigend
ausgebildet und angeordnet ist. Es bildet eine schiefe Ebene, an der wie in einem
Trichter das Erntegut nach unten zu den Räumblechen 32 gleiten kann. Das Abdeck-und
Führungsblech 55 dient gleichzeitig als äußerer Halmteiler zum noch nicht in den
Arbeitsbereich der Maschine 1 gelangenden Erntegut 2, also zum feststehend verbleibenden
Teil des Erntegutes 2.
-
Die nun als Ganzes mit 8' gekennzeichnete Verarbeitungseinrichtung
für das abgeschnittene Erntegut 2 ist ebenfalls am Tragrahmen 5 befestigt und quer
zur Fahrtrichtung A der Maschine 1 ausgerichtet, d.h. die beispielsweise vier bekann-
ten,
paarweise gegensinnig umlaufend angetriebenen Einschubwalzen 56 besitzen in Fahrtrichtung
A und annähernd parallel zum Erdboden ausgerichtete Mittelachsen. Die Einschubwalzen
56 sind in den Seitenwänden 57, 58 eines Preß- und Schneidkanals 59 drehbar, teilweise
beweglich federnd mit nicht dargestellten Lagern befestigt und bilden die obere
und untere Begrenzung des Preß- und Schneidkanals 59. Dem Preß- und Schneidkanal
59 ist ein Häckselgebläse 60 nachgeordnet, das vorzugsweise zwei achsparallele Häcksel-
und Wurfräder 61 und 62 aufweist, die in einer senkrechten oder annähernd senkrechten
Fahrtrichtungsebene der Maschine 1 gegensinnig umlaufen, wobei die Umlaufrichtung
im Bereich des Preß- und Schneidkanals 59 zum Gegenschneideisen 63 und damit zum
Erdboden gerichtet ist.
-
Die Häckselmesser 71 beider Häcksel- und Wurfräder 61, 62 sind so
angeordnet, daß nacheinander und im Wechsel das Gegenschneideisen 63 überstrichen
wird und die Häckselmesser 71 bei ihrem Umlauf ineinandergreifen. Das Getriebegehäuse
70 ist Bestandteil des Hauptgetriebes 74, welches als Stirnradgetriebe ausgebildet
ist und für die richtige Drehrichtung der Häcksel- und Wurfräder 61,62 und für eine
seitliche Achsverlagerung vom Antrieb 75 her mehrere, beispielsweise in Rillenkugellagern
76 durch Achsen oder Wellen gelagerte Stirnräder 77 bis 82 aufweist. Die Antriebswellen
83 und 84 sind axial verschiebbar und arretierbar, so daß jedes Häcksel- und Wurfrad
61, 62 mit den Häckselmessern 71 an das Gegenschneideisen 63 angestellt werden kann.
-
Der Antrieb der Maschine 1 erfolgt von einem Schlepper 4 aus mittels
einer Gelenkwelle 6 über ein Winkelgetriebe 85, das vorzugsweise zwei Abtriebszapfen
86, 87 aufweist und dessen Gehäuse würfelförmig mit mehreren Anflanschflächen ausgebildet
ist, so daß das Winkelgetriebe 85 für eine Drehrichtungsänderung der Gelenkwelle
6 (Frontanbau) um 1800 in der senkrechten, quer zur Fahrtrichtung A liegenden Ebene
gedreht montierbar ist. Ferner ist das Winkelgetriebe 85 in der waagerechten Ebene
für eine Drehzahländerung von beispielsweise 540 auf 1000 UpM oder umgekehrt, um
90" gedreht montierbar.
-
Die Gelenkwelle 88 verbindet das Winkelgetriebe 85 mit dem Hauptgetriebe
74. Die Welle des Stirnrades 82 des Hauptgetriebes 74 ist in Richtung der Gelenkwelle
88 verlängert und auf ihr ist koaxial eine Keilriemenscheibe 89 mit verschiedenen
im Durchmesser abgestuften Keilriemenrillen und einem beispielsweise mit Gummi beschichteten
Reibrad 90 verdrehEest befestigt. Quer zur Fahrtrichtung A und seitlich parallel
zum Preß- und Schneidkanal 59 ist ein weiteres Getriebe 91 mittels einer quer zur
Fahrtrichtung A angeordneten Achse 92 am Tragrahmen 5 schwenkbeweglich befestigt.
Mit der Keilriemenscheibe 89 und dem Reibrad 90 fluchtend ist auf der Antriebsseite
des Getriebes 91 eine weitere um 1800 zur Umlaufebene gedrehte Keilriemenscheibe
89' und ein Gegenrad 93 für das Reibrad 90 verdrehfest befestigt. Ein Keilriemen
94 sorgt für die Antriebsübertragung und für die richtige Drehzahl (bei drei Keilriemenrillen
3 Drehzahlen) des Getriebes 91.
-
Das Getriebe 91 hat in Fahrtrichtung A einige Abtriebszapfen 99 bis
103, von denen aus über Gelenkwellen 104 die Einschubwalzen 56 des Preß- und Schneidkanals
59 angetrieben werden.
-
Mittels einer Gelenkwelle 105 wird von einem Abtriebszapfen 103 ein
nur in Strichpunktlinien in Fig. 3 dargestelltes und in einem Lager 106 abgestützter
Winkeltrieb 107 und damit das Umlenkrad 14 der Schneid- und Zuführeinrichtung 7
angetrieben. Von dem Umlenkrad 14 wird das gesamte Kettensystem 9 in Umlauf gesetzt.
Es ist vorteilhaft, nur ein Umlenkrad und zwar das Umlenkrad 14 anzutreiben, da
es von oben zugängig ist und am nächsten am Getriebe 91 liegt. Ferner erfordert
ein Antrieb in dem Kettensystem 9 keine weitere Vorrichtung für einen Synchronlauf,
so daß er auch kostengünstiger ist.
-
Die gesamte Verarbeitungseinrichtung 8' mit Ausnahme der vorderen
Einschubwalzen 56 ist mit einem Abdeck- und Führungsblech 108 ummantelt, wobei dieses
gleichzeitig als Halmteiler ausgebildet ist. Von der Größenordnung her ist die Verarbeitungseinrichtung
8', quer zur Fahrtrichtung A gemessen, so groß, daß sie in Verbindung mit einem
Abdeck- und Führungsblech 108 beim Losschneiden, also beim Beginn der Häckselarbeit
auf einem neuen Felde, durch zwei feststehende Reihen aus Erntegut 2 geführt werden
kann, wobei die Reihe zur Schneid- und Zuführeinrichtung hierbei gleichzeitig abgeschnitten
und gehäckselt wird. Bei der Häckselarbeit auf dem Felde wird nun im einzelnen die
gesamte Maschine 1 beispiels-
weise bei der Rückwärtsfahrt des
Schleppers in der Dreipunktaufhängung 3 hängend in abgesenktem Zustand mit dem Erdboden
leicht oder nur bei Erdbodenunebenheiten berührenden Schleifkufen 44, gefahren und
vom Schlepper 4 aus über eine Gelenkwelle 6 angetrieben. Das Abdeck- und Führungsblech
55, das als Halmteiler ausgebildet ist, wird zwischen zwei feststehenden Reihen
aus Erntegut 2, wie beispielsweise Mais od. dgl., gefahren. Muß das Feld zunächst
losgeschnitten werden, so wird gleichzeitig auch das zweite Abdeck- und Führungsblech
108, das ebenfalls als Halmteiler ausgebildet ist, zwischen zwei weiteren, in Förderrichtung
B um etwa das Maß der Arbeitsbreite der Maschine 1 versetzt stehende Reihen aus
Erntegut 2 gefahren. Bei einem engen und/oder nicht gleichmäßig gewachsenen Erntegut
2 lenken die Abdeck-.und Führungsbleche 55 und 108 das Erntegut 2 entsprechend seitlich
aus, so daß es nicht abgeknickt wird. Zwischen den Abdeck- und Führungsblechen 55
und 108 bewegt sich nun der nicht von dem Abdeck- und Führungsblech 54 abgedeckte
Teil des Kettensystems 9 in Förderrichtung B mit einer Geschwindigkeit, die der
Fahrgeschwindigkeit der Maschine 1 in Fahrtrichtung A angepaßt ist. Das sich nun
zwischen den Abdeck- und Führungsblechen 55 und 108 befindliche Erntegut 2 wird
an jeder beliebigen Stelle in diesem Bereich abgeschnitten und der Verarbeitungseinrichtung
8' zugeführt, derart, daß der Maisstengel 2', wie insbesondere in Fig. 5 dargestellt
ist, von einer der Gegenschneiden 29 im Greif- und Schneidbereich 49
erfaßt
und scherenartig an das Schneidmesser 41 herangeführt wird. Der Maisstengel 2' wird
hierbei abgeschnitten und gleichzeitig im bogenförmigen Bereich 53 der Gegenschneide
29 auf das Schneidmesser 41 geschoben. Beim Abschneiden wird der Maisstengel 2'
bereits von dem Haltefinger 23 im Bereich der bogenförmigen Ausnehmung 51 gestützt.
Auf Grund seiner gleichzeitigen Bewegung im Greif- und Schneidbereich 49 in Förderrichtung
B neigt sich der Maisstengel 2' entgegen der Förderrichtung B und wird, nachdem
er ganz abgeschnitten ist, vom Gegenhalter 45 gehalten. (Fig. 5 - linke Darstellung).
In dieser Haltung wird der Maisstengel 2' in Förderrichtung B dem Einzugsbereich
der Verarbeitungseinrichtung 8' zugeführt. Im Umlenkbereich des Umlenkrades 12 folgt
der Gegenhalter 45 der Bewegungsrichtung der Kettenglieder 46 der Kette 10, so daß
sich der Winkel « vergrößert. Die Gegenschneide 29 und der Haltefinger 23 behalten
ihre Ausrichtung in Fahrtrichtung A bei. Der Maisstengel 2' wird freigegeben, fällt
in eine annähernd waagerechte Position und wird gleichzeitig von den Einschubwalzen
56 der Häckselmaschine 8 erfaßt. Diese befördern den Maisstengel 2' im Preß- und
Schneidkanal 59 bis zum Häckselgebläse 60, welches, mittels der zwei gegenläufig
umlaufenden Häcksel- und Wurfräder 61, 62 in Verbindung mit einem Gegenschneideisen
63 diesen häckselt und über die beiden Auswurfkanäle 66, 67, die oberhalb des Häckselgebläses
in einem gemeinsamen
Auswurfkrümmer 68 zusammengeführt werden,
in ein nicht dargestelltes Behältnis befördert.
-
Da etwa alle 0,2 m eine Gegenschneide 29, ein Haltefinger 23 und ein
Gegenhalter 45 an der endlosen Kette 10 vorhanden sind, erfolgt und wiederholt sich
vorstehend-beschriebener Vorgang über den gesamten Arbeitsbereich der Maschine 1,
so daß immer ein ganzes Bündel von Maisstengeln 2' in der Verarbeitungseinrichtung
8' gehäckselt wird. Die beim Abschneiden des Erntegutes 2 abfallenden Erntegutteilchen,
wie beispielsweise Maiskolben, abgeknickte Maisstengel od.
-
dgl. werden von den Abdeck- und Führungsblechen 54, 55, 108 den Räumblechen
32 zugeführt, die auch diese Erntegutteilchen der Häckselmaschine 1 über die tischartig
angeordneten Führungsbleche 33, 34 zuführen.
-
In Fig. 7 ist nun erfindungsgemäß ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines besonderen Gegenhalters dargestellt. Hierbei ist der Winkel « zwischen der
Mittellinie d der Kette 10 und dem Schenkel 47' etwa 140°. In und/oder an dem Gegenhalter
45' ist eine Drehfeder 109 od. dgl. befestigt, die vorzugsweise eine Form aufweist,
die dem griechischen Buchstaben zu (Theta) gleicht und wobei die verlängerte Schleife
im und/oder am Gegenhalter 45' befestigt ist. Die Drehfeder 109 kann auch direkt
an dem Kettenglied 46 der Kette 10 befestigt sein und selbst den Gegenhalter bilden.
Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß für den
Fall,
daß beim Abschneiden des Erntegutes 2 gleichzeitig oder nacheinander zwei Maisstengel
2', 2" von einer Gegenschneide 29 im Greif- und Schneidbereich 49 erfaßt und dem
Schneidmesser 41 zugeführt werden, der erste Maisstengel 2" von dem zweiten Maisstengel
2' weiter über das Schneidmesser 41 geschoben und aus dem Gegenhalter 45' mit Drehfeder
109 geworfen werden kann. Der zweite Maisstengel 2' kann nun auch ganz abgeschnitten
werden und in der Drehfeder 109 (Gegenhalter) und dem Haltefinger 23 in aufrechter
Stellung zur Verarbeitungseinrichtung 8' befördert werden. Der Maisstengel 2" wird
auf dem Kettensystem 9 bzw. auf den Räumblechen 32 liegend ebenfalls der Verarbeitungseinrichtung
8' zugeführt. Denkbare Störungen beim Einsatz der Maschine L können so verhindert
werden.
-
Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist in Fig. 8 dargestellt, es zeigt
eine Maschine, bei der die Schneid- und Zuführeinrichtung 7 aus zwei Kettensystemen
9', 9" gebildet wird. Die Kettensysteme 9', 9" sind V-förmig angeordnet, wobei sich
die V-Form in Fahrtrichtung A der Maschine öffnet. Die Förderrichtung B der beiden
Kettensysteme 9', 9" ist gegensinnig gerichtet und die Gegenschneiden 29, Haltefinger
23 und Gegenhalter 45 sind spiegelbildlich zueinander angeordnet.
-
Beide Kettensysteme 9', 9" beschicken einen Preß- und Schneidkanal
59 der Verarbeitungseinrichtung 8", die bei-
spielsweise direkt
in der Dreipunktaufhängung 3 eines Schleppers 4 mittels eines Traggestells 111 angehängt
wird. Die Abdeck- und Führungsbleche 54', 55' decken ebenfalls einen Großteil der
Kettensysteme 9', 9" ab und dienen gleichzeitig als Halmteiler. Obwohl bei dieser
Ausführungsform die Verarbeitungseinrichtung 8" zentral am Schlepper 4 angeordnet
und aufgehängt ist, kann im Arbeitsbereich der Maschine an jeder beliebigen Stelle
das Erntegut 2 abgeschnitten und in Förderrichtung B transportiert werden. Der Gegenstand
der Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen und in den Zeichnungen
dargestellte Ausführungsbeispiele beschränkt; im Rahmen der Patentansprüche sind
vielmehr auch anderweitige Ausführungsformen und Modifikationen ohne weiteres denkbar
und möglich. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, den Tragrahmen 5 mit seinen
Anschlußteilen 5' so auszubilden, daß er die gesamte Maschine 1 auch in der Seitenanhängung
neben dem Schlepper 4 aufnehmen kann. Der Tragrahmen 5 kann dann in ähnlicher Form,
wie er in der DE-OS 21 16 583 dargestellt und beschrieben ist, ausgeführt sein.
Der Antrieb der gesamten Maschine 1 ist hierbei sehr einfach gelöst. Nachdem die
Gelenkwelle 88 vom Antriebszapfen des Hauptgetriebes 74 entfernt und ein Teil des
Tragrahmens 5 mit der Maschine 1 um 1800 geschwenkt wurde, kann die Gelenkwelle
88 wieder auf einen bereits vorgesehenen weiteren Antriebszapfen 110 mit Vielkeilprofil
aufgesteckt werden. Die Maschine 1 kann danach bereits in der Seitenanhängung angetrieben
und auf dem Felde, wie vorstehend bereits beschrieben, eingesetzt werden.