DE3323641A1 - Mehrwalzengeruest - Google Patents
MehrwalzengeruestInfo
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Description
PA ΓΕΝ I ANWALIt F^W. HEMMEHICII · GEHD MOl.LEH · ü. GROSSE · F. POLLMÜIER - 4 27.
Juni 1983 f.ni 32 841
SMS SCHLOEMANN-SIEMAG AKTIENGESELLSCHAFT, 4 000 Düsseldorf
Die Erfindung betrifft ein Mehrwalzengerüst mit zwei angetriebenen
Stützwalzen und zwei Arbeitswalzen, die entweder unmittelbar oder über Zwischenwalzen durch Reibungsantrieb
an den Stützwalzen mitgenommen werden sowie zu ihrer horizontalen Abstützung aus der senkrechten Achsebene der Stützwalzen
und/oder Zwischenwalzen verlagert sind.
Derartige Mehrwalzengerüste gelangen hauptsächlich bei der Kaltverformung von Bandmaterial zum Einsatz, weil sie in vorteilhafter
Weise die Benutzung von Arbeitswalzen mit kleinem Ballendurchmesser ermöglichen.
Als nachteilig hat sich jedoch in der Praxis erwiesen, daß für die Abstützung der den kleinen Ballendurchmesser aufweisenden
Arbeitswalzen zusätzliche Walzen in Form von Zwischenwalzen und seitlichen Stützwalzen benutzt werden müssen.
Die sich über die gesamte Ballenlänge erstreckende seitliche Abstützung erlaubt zwar einen äußerst ruhigen schwingungs-·
stabilen Betrieb, aber es besteht neben dem Verschleiß dem diese zusätzlichen Walzen oder Rollen unterliegen, bei den bekannten
Mehrwalzengerüsten auch die erhebliche Gefahr, daß bei Bandrissen Störungen eintreten und/oder Beschädigungen entstehen
können.
Ein anderer wesentlicher Nachteil bekannter Mehrwalzengerüste, wie sie bspw. in der DE-AS 17 77 054 und der DE-AS 25 22
sowie der DE-OS 32 12 070 offenbart sind, liegt darin, daß
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an derjenigen Gerüstseite, an welcher sich die Stützbrücken für die Stützrollen befinden, die Walzenschmierung und/oder
-kühlung sehr unzureichend ist, weil dort, bedingt durch die über die gesamte Ballenlänge hinweg vorgesehene Abstützung
hinweg, keine freie Zuführmöglichkeit für das Schmier- bzw. Kühlmedium besteht.
Bei Verzicht auf die seitliche Abstützung müssen die während des Walzprozesses durch den Stützwalzenantrieb auf die Arbeitswalzen ausgeübten Horizontalkräfte allein durch einen bestimmten,
passenden Seitenversatz der Arbeitswalzen ausgeglichen werde
Es würde jedoch andere erhebliche Nachteile aufwerfen, wenn zum
Zwecke der Erhaltung des notwendigen Gleichgewichtes der Seitenversatz rasch wechselnden Betriebszuständen nachgeführt werden
müßte. So tritt z.B. beim Schließen des Walzspaltes die Walzkraft zunächst allein auf, während das Drehmoment an den Stütz- oder
Zwischenwalzen und damit die Umfangskraft an den Arbeitswalzen erst durch das Hinzutreten der Bewegung, also beim Anfahren entstehen
kann, sie beim Stillsetzen aber wiederum wegfällt.
Diese Bedingungen des Gleichgewichtes lassen sich jedoch beim Auftreten von Bandrissen nicht einhalten, so daß in diesen Fällen
Betriebsstörungen derartiger Walzgerüste und auch Walzenschäden nicht vermieden werden könnten.
Die Erfindung bezweckt einerseits die Beseitigung der den bekannten
Mehrwalzengerüsten eigentümlichen Nachteile aber andererseits auch der Nachteile von nur seitenkraft-kompensierten Walzgerüsten
ohne seitliche Abstützung.
Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung eines Walzgerüstes
für die Anwendung von schlanken Arbeitswalzen, weil bei der gattungsgemäßen Art eines Mehrwalzengerüstes, welches
mit minimalem technischen Aufwand auch beim Auftreten von Bandrissen dem Entstehen von Betriebsstörungen und Walzenschäden
entgegenwirkt.
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PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GERD MÜLLER · D. GROSSE · F. POLLMEIER
Erreicht wird dieses Ziel nach der Erfindung dadurch, daß nach dem Kennzeichen des Anspruchs 1 wenigstens die Ballen
der Arbeitswalzen eine Länge haben, die größer als die maximale Walzbandbreite ist, daß den über die maximale Walzbandbreite
hinausragenden Ballenabschnitten der Arbeitswalzen an der Einlauf- und/oder Auslaufseite Stützrollen bzw. -walzen und/oder
hydrostatische Stützsättel zugeordnet sind, und daß jede Stützrolle bzw. -walze und/oder jeder Stützsattel im wesentlichen
horizontal und parallel zur Walzrichtung gegen den Ballen der Arbeitswalzen anstellbar ist.
Ein solchermaßen aufgebautes Mehrwalzengerüst bringt den Vorteil, daß weder bei Bandreißern, noch bei Bedienungsfehlern, Anfahrfehlern
oder falscher Aufschaltung von Bandzügen Betriebsstörungen oder Walzenschäden eintreten können.
Nach dem Kennzeichen des Anspruchs 2 besteht ein wesentliches Erfindungsmerkmal bei einem gattungsgemäßen Mehrwalzengerüst
darin, daß wenigstens die Ballen der Arbeitswalzen eine Länge haben, die größer als die maximale Walzbandbreite ist, daß
dabei mindestens den über die jeweilige Walzbandbreite hinausragenden Ballenabschnitten der Arbeitswalzen an der Einlauf-
und/oder der Auslaufseite Stützrollen bzw. -walzen und/oder hydrostatische Stützsättel zugeordnet sind, und daß jede Stützrolle
bzw. -walze und/oder jeder Stützsattel im wesentlichen horizontal sowohl quer zur Walzrichtung längs der Ballen der
Arbeitswalzen verlagerbar als auch parallel zur Walzrichtung gegen diese anstellbar ist.
Durch Anwendung dieser Maßnahmen wird nicht nur ein absoluter Schutz bei Bandreißern, Bedienungsfehlern, Anfahrfehlern oder
falscher Aufschaltung von Bandzügen erreicht, sondern es ist auch noch gewährleistet, daß die Arbeitswalzen bei unterschiedlicher
Walzbandbreite eine optimale Abstützung erhalten und
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PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH ■ CEHD MUt LU) · D. GROSSC · I-. I1OLLMl IKR - 7 -
zugleich einer definierten horizontalen Biegung unterworfen werden können.
Nach Anspruch 3 wird ein wichtiges Weiterbildungsmerkmal der Erfindung darin gesehen, daß jeder Arbeitswalze an der
Einlauf- und/oder der Auslaufseite zwei Stützrollen bzw. -walzen und/oder Stützsättel zugeordnet sind und dabei der Seitenabstand
zwischen diesen über einen Bereich verstellbar ist, der sich mindestens von der maximalen Walzbandbreite bis zur
minimalen Walzbandbreite erstreckt. Die Abstützung der Arbeitswalzen an ihrem Ballenumfang kann auf diese Art und Weise
immer in der Nähe der Bandkanten des Walzbandes, vorzugsweise dort erfolgen, wo kein Kontakt zwischen den Ballen der Arbeitswalzen und dem Walzband vorhanden ist.
Damit, bspw. bei groben Walzstichen, eine sichere Seitenabstützung
der Arbeitswalzen erhalten wird, ist nach Anspruch die erfindungsgemäße Möglichkeit vorgesehen, daß die Stützrollen
bzw. -walzen und/oder Stützsättel quer zur Walzrichtung längs des Ballens der Arbeitswalze bis in den Walzkontaktbereich
desselben verlagerbar sind.
In jedem Falle bietet der erfindungsgemäße Aufbau eines Mehrwalzengerüstes
den Vorteil, daß die Arbeitswalzen von beiden Seiten her problemlos geschmiert und gekühlt werden können.
Die Erfindung sieht nach Anspruch 5 vor, daß die Stützrollen bzw. -walzen und/oder Stützsättel mittels Führungstraversen
parallel zur Walzrichtung gegen die Ballen der Arbeitswalzen anstellbar und/oder entlang denselben quer zur Walzrichtung verlagerbar
gehalten sind. Hierbei kann gemäß Anspruch 6 jede Führungstraverse die einer Arbeitswalze zugeordneten beiden
Stützrollen bzw. -walzen und/oder Stützsättel tragen. Die Merkmale des Anspruchs 7 laufen darauf hinaus, daß beide Stützrollen
bzw. -walzen und/oder Stützsättel gemeinsam über ihre Führungs-
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traverse parallel zur Walzrichtung gegen den Ballen der zugehörigen
.Arbeitswalze anstellbar sowie ebenfalls gemeinsam aber zueinander gegenläufig entlang denselben quer zur Walzrichtung
verlagerbar sind.
Schließlich zeichnet sich ein erfindungsgemäßes Mehrwalzengerüst
nach Anspruch 8 auch noch dadurch aus, daß der Anstellantrieb für die Führungstraversen durch Hydraulikzylinder gebildet ist,
während zur Längsverstellung der Stützrollen bzw. -walzen und/ oder Stützsättel auf den Führungstraversen mechanische Antriebe
mit Gewindespindeln und Stellmuttern vorgesehen sind.
Es sei darauf hingewiesen, daß der erfindungsgemäße Aufbau
eines Mehrwalzengerüstes nicht nur für normale Vierwalzen- und Sechswalzen-Walzgerüste benutzt werden kann, sondern auch
bei solchen, die mit sogenannten Flaschenwalzen ausgerüstet sind. Sie lassen sich nicht nur als Einweggerüste und Reversiergerüste
einsetzen, sondern auch in Tandemstraßen benutzen. Anwendbar sind die erfindungsgemäßen Mehrwalzengerüste auch
dann, wenn mit positiver und negativer, vertikaler Arbeitswalzenbiegung gearbeitet wird und auch dann, wenn bei Sechswalzen-Walzgerüsten
nicht die Stützwalzen sondern die Zwischenwalzen angetrieben werden. Erfindungsgemäße Mehrwalzengerüste lassen
sich auch mit quer zur Bandrichtung verschiebbaren Arbeitswalzen und/oder Stützwalzen ausstatten.
Die meisten Vorteile·sind erreichbar, wenn erfindungsgemäße
Mehrwalzengerüste in kontinuierlich arbeitenden Walzanlagen zum Einsatz gelangen, weil hierbei keinerlei Schwierigkeiten
bezüglich der Greifbedingungen am Walzband sowie der Ein- und Ausfädelvorgänge für das Walzband auftreten.
Weitere Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung werden nachfolgend an in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Hierbei zeigt
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Figur 1 in Seitenansicht einen Ausschnitt aus einem mit einem Stützwalzenpaar und einem Arbeitswalzenpaar
arbeitenden Mehrwalzengerüst,
Figur 2 eine der Figur 1 entsprechende Darstellung eines Mehrwalzengerüstes, welches jedoch außer dem Arbeitswalzenpaar
und dem Stützwalzenpaar noch ein Zwischenwalzenpaar aufweist,
Figur 3 in der Draufsicht und teilweise im Schnitt entlang der Linie III-III in den Figuren 1 und 2 den erfindungswesentlichen
Bereich eines Mehrwalzengerüstes,
Figur 4 in schematischer Seitenansicht die Walzenanordnung eines Mehrwalzengerüstes einer gegenüber Figur 1 abgewandelten
Bauart,
Figur 5 in schematischer Draufsichtdarstellung das Mehrwalzengerüst
nach Figur 4,
Figur 6 in größerem Maßstab und etwas ausführlicherer Darstellung den in Figur 4 mit VI gekennzeichneten Ausschnittbereich
des Mehrwalzengerüstes und
Figur 7 in größerem Maßstab und ausführlicherer Darstellung den in Figur 5 mit VII gekennzeichneten Ausschnittbereich
des Mehrwalzengerüstes.
Das Mehrwalzengerüst nach Fig. 1 hat - der Einfachheit halber nur teilweise dargestellte Walzenständer 1, in dessen Fenstern
in üblicher Weise - nicht dargestellte - Einbaustücke geführt sind, in denen jeweils eine obere Stützwalze 31 und eine untere
Stützwalze 3" eines Stützwalzensatzes auf einer gemeinsamen verti-:
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kalen Achsebene 4-4 gelagert sind. Beide Stützwalzen 31 und 3"
des Stützwalzensatzes 3 sind dabei drehangetrieben und nehmen jeweils durch Reibungsantrieb Arbeitswalzen 51 und 5" eines
Arbeitswalzensatzes 5 mit, die ebenfalls auf einer gemeinsamen, vertikalen Achsebene 6-6 angeordnet sind.
Die Achsebene 6-6 des aus den beiden Arbeitswalzen 5' und 5" bestehenden Arbeitswalzensatzes 5 ist in Walzrichtung gegenüber
der Achsebene 4-4 der beiden Stützwalzen 3', 3" des Stützwalzensatzes 3 versetzt angeordnet, wobei jede Arbeitswalze 5' bzw. 5"
in zwei Einbaustücken 71, 7" lagert, wie das aus den Fig. 1 und
2 ersichtlich ist. Die Ballendurchmesser der beiden Arbeitswalzen 5' und 5" sind wesentlich geringer als die Ballendurchmesser
der beiden Stützwalzen 31 und 3". Dafür haben jedoch
die Ballen der beiden Arbeitswalzen 5' und 5" eine größere Länge als die Ballen der beiden Stützwalzen 3' und 3".
Während die Ballenlänge der beiden Stützwalzen 3' und 3" nur
geringfügig größer bemessen zu sein braucht, als die maximale Walzbandbreite, ist die Ballenlänge der beiden Arbeitswalzen
51 und 5" so bemessen, daß sie beidseitig über die maximale
Walzbandbreite hinausragt.
Den Walzenballen der beiden Arbeitswalzen 51 und 5" des Arbeitswalzensatzes
5 sind jeweils im Bereich der über die maximale Walzbandbreite hinausragenden beiden Ballenabschnitte zumindest
an derjenigen Seite besondere Stützrollen 8' bzw. 8" zugeordnet, nach der hin die Achsebene 6-6 des Arbeitswalzenpaares
5 gegenüber der Achsebene 4-4 des Stützwalzenpaares 3 versetzt angeordnet sit.
Auch an der den Stützrollen 8' und 8" gegenüberliegenden Umfangsseite
können den über die maximale Walzbandbreite hinausragenden Ballenabschnitten der beiden Arbeitswalzen 5' und 5"
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Stützrollen 9' und 9" zugeordnet werden.
Durch die Pfeile 10 ist in Fig. 1 die Durchlaufrichtung des
Walzbandes durch das Mehrwalzengerüst angedeutet. Dabei ergibt sieht, daß die Achsebene 6-6 der beiden Arbeitswalzen 51, 5"
des Arbeitswalzensatzes gegenüber der Achsebene 4-4 der beiden Stützwalzen 3', 3" des Stützwalzensatzes 3 zur Auslaufseite hin
versetzt liegt und daß die Stützrollen 81 und 8" an der Auslaufseite des Mehrwalzengerüstes mit den Ballenenden der Arbeitswalze 51, 5" zusammenwirken, während die Stützrollen 91, 9"
den Ballenenden der beiden Arbeitswalzen 5' und 5" einlaufseitig
zugeordnet sind.
In Fig. 1 und 3 der Zeichnung ist zu entnehmen, daß die Stützrollen
81 und 8" und/oder 91, 9" relativ zu den Arbeitswalzen
5' und 5" eine solche Anordnung haben, daß sie nicht aktiv am Walzprozeß beteiligt sind, sondern auf diejenigen Ballenabschnitte
der Arbeitswalzen 5" und 5" einwirken, in denen keine Walzarbeit stattfindet.
Ob dabei die Stützrollen 8', 8" bzw. 9', 9" nur auslaufseitig,
nur einlaufseitig oder sowohl einlaufseitig als auch auslaufseitig
so auf ti ie betreffenden Ballen-Endabschnitte der Arbeitswalzen
51 und 5" zur Einwirkung gebracht werden, daß sie ständig :
mitlaufen, hängt im wesentlichen vom Ballendurchmesser dieser Arbeitswalzen 5' und 5" ab und/oder auch davon, das Mehrwalzengerüst
als Einweggerüst oder aber als Reversiergerüst betrieben wird.
Durch die seitlich außerhalb der maximalen Walzbandbreite auf den Ballenumfang der Arbeitswalzen 5' und 5" einwirkenden
Stützrollen 8V, 8" bzw. 91, 9" wird auch für den Fall eine
definitive Fixierung der Position der Arbeitswalzen 5' und 5" zu den Stützwalzen 31 und 3" auch dann sichergestellt, wenn
Bandreißer auftreten oder Bedienungs- und Anfahrfehler vorkommen
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PAΓΕΝΙ ANWALl L F1W1HEMMtRICII-GEnUMULLEn-D1GROSSE-F-PnLLM[IEn - 12 -
sowie eine falsche Aufschaltung von Bandzügen stattfindet. In allen diesen Fällen wird durch die besondere Zuordnung
der Stützrollen 81, 8" bzw. 91, 9" zu den Arbeitswalzen 5'
und 5" verhindert, daß sich Betriebsstörungen am Mehrwalzengerüst ergeben oder Schaden an den Arbeitswalzen 51, 5" auftreten.
Die auf die außerhalb der maximalen Walzbandbreite liegenden Ballenabschnitte der Arbeitswalzen 51 und 5" einwirkenden
Stützrollen 81, 8" bzw. 91, 9" können jedoch nicht nur Betriebsstörungen
des Mehrwalzengerüstes sowie Beschädigungen an den Arbeitswalzen 51, 5" vermeiden, sondern sie können auch benutzt
werden, um den Arbeitswalzen 5' und 5" im Bereich zwischen den sie lagernden Einbaustücken 71 und 7" eine im wesentlichen
horizontale Biegeverformung über die Länge der Walzenballen hinweg aufzuzwingen. Damit über die Stützrollen 8', 8" bzw. 9',
9" eine Biegebeeinflussung der Arbeitswalzen 5' und 5" in Längsrichtung
ihrer Walzenballen ermöglicht wird, ist gemäß den Fig. 1 und 3 jeder einzelnen Stützrollen 81, 8" bzw. 91, 9"
eine horizontale Anstellvorrichtung 11 zugeordnet, die bspw. durch Hydraulikzylinder mit den nötigen Biegekräften beaufschalgbar
sind.
Das Mehrwalzengerüst nach Fig. 2 weist grundsätzlich den gleichen Aufbau und die gleiche Wirkungsweise auf, wie das Mehrwalzengerüst
nach Fig. 1. Der einzige Unterschied besteht darin, daß das Mehrwalzengerüst nach Fig. 2 jeweils zwischen der Stützwalze
31 bzw. 3" und der zugehörigen Arbeitswalze 5' bzw. 5"
noch eine Zwischenwalzen 12' bzw. 12" aufweist. Die beiden Zwischenwalzen
12' und 12" sind dabei vorzugsweise auf der gleichen vertikalen Achsebene 4-4 angeordnet wie die beiden Stützwalzen
31 und 3", während die Arbeitswalzen 5V und 5" auf der hierzu
nach der Auslaufseite des Gerüstes hin versetzt angeordneten, vertikalen Achsebene 6-6 liegen.
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:*OO 33236A1
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Während im Falle des Mehrwalzengerüstes nach Fig. 1 die Arbeitswalzen 5' und 5" durch Reibungsantrieb von den drehangetriebenen
Stützwalzen 3' und 3" mitgenommen werden, ist es beim Mehrwalzengerüst nach Fig. 2 auch möglich, anstelle
der Stützwalzen 3' und 3" die Zwischenwalzen 12' und 12" anzutreiben,
dergestalt, daß diese einerseits die Arbeitswalzen 51 und 5" sowie andererseits auch die Stützwalzen 31 und 3"
jeweils durch Reibungsantrieb mitnehmen.
Bezüglich Anordnung und Ausbildung der in Fig. 3 dargestellten Funktionselemente stimmt das Mehrwalzengerüst nach Fig. 2
mit demjenigen nach Fig. 1 völlig überein.
Während bei den Mehrwalzengerüsten nach den Fig. 1 bis 3 der Seitenabstand 13 zwischen den beiden jeweils der gleichen Arbeitswalze
5' oder 5" zugeordneten Stützrollen 8', 8" bzw. 9' bzw. 9" festliegt, und zwar etwa der maximalen Walzbandbreite
entspricht,"ist in den Fig. 4 bis 7 eine Ausführungsform eines Mehrwalzengerüstes dargestellt, dessen Grundaufbau
dem Mehrwalzengerüst nach Fig. 1 entspricht.
Das Mehrwalzengerüst nach den Fig. 4 bis 7 ist also - ebenso wie das Mehrwalzengerüst nach Fig. 1 - als Vierwalzengerüst
ausgebildet, d. h. es hat zwei angetriebene Stützwalzen 3' und 3" sowie zwei hiervon durch Reibungsantrieb mitgenommene
Arbeitswalzen 5' und 5". Die beiden Stützwalzen 3' und 3" liegen wiederum auf einer gemeinsamen vertikalen Achsebene 4-4,
während die Arbeitswalzen 51 und 5" eine gemeinsame vertikale
Achsebene 6-6 haben, die gegenüber der Achsebene 4-4 zur Auslaufseite des Mehrwalzengerüstes hin versetzt liegt, wie das
der die Laufrichtung des Walzgutes andeutende Pfeil 10 erkennbar macht. An der Auslaufseite des Mehrwalzengerüstes nach den
Fig. 4 bis 7 sind der Arbeitswalze 5' zwei Stützrollen 81 sowie
PATENrANWALCE f:.W. HEMMERICH · GERD MÜLLER · D. GROSSE · F. POLLMEIER - 14 -
der Arbeitswalze 5" zwei Stützrollen 8" zugeordnet, wie das in den Fig. 4 und 5 angedeutet ist. Einlaufseitig können der
Arbeitswalze 51 ebenfalls zwei Stützrollen 9' und der Arbeitswalze 5" zwei Stützrollen 9" zugeordnet werden/ wie das durch
gestrichelte Linien ebenfalls den Fig. 4 und 5 entnommen werden kann.
In Fig. 5 ist anhand der Arbeitswalze 5" deutlich zu sehen, daß die Arbeitswalzen 5' und 5" eine wesentlich größere Ballenlänge
aufweisen als die zugehörigen Stützwalzen 3', 3", von denen in Fig. 5 nur die Stützwalze 3" - durch strichpunktxerte
Linien - angedeutet ist.
Die Ballenlänge der beiden Stützwalzen 3' und 3" ist dabei
auf die maximale Walzbandbreite abgestimmt, d.h. sie ist vorzugsweise etwas größer als die maximale Walzbandbreite bemessen.
Demgegenüber ist die Ballenlänge der Arbeitswalzen 5' und 5" beträchtlich größer als die maximale Walzbandbreite ausgelegt.
Wichtig ist bei dem Mehrwalzengerüst nach den Fig. 4 bis 7, daß der Seitenabstand zwischen den der gleichen Arbeitswalze
5' bzw. 5" zugeordneten Stützrollen 81 bzw. 8" und 91 bzw. 9"
zwischen einem Maximalmaß 13" und einem Minimalmaß 13" stufenlos verändert werden kann. Dabei entspricht das Maximalmaß
13' dieses Seitenabstandes mindestens der maximalen Bandbreite, während das Minimalmaß 13" dieses Seitenabstandes etwa gleich
der minimalen Walzbandbreite ist, gegebenenfalls aber auch etwas kleiner als die minimale Walzbandbreite sein kann.
Da der Seitenabstand innerhalb der durch das Maximalmaß 13' und
das Minimalmaß 13" gegebenen Grenzen variiert werden kann, ist es möglich, die Stützrollen 8', 8" bzw. 9' bzw. 9" relativ zu
den Arbeitswalzen 5', 5" immer so einzustellen, daß diese die über die jeweilige Walzbandbreite hinausragenden Ballenabschnitte
der Arbeitswalzen 5' und 5" an der Auslaufseite und/oder auch an
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PATENTANVVALIE; F.W. HCMMERICH · GEHO MUI-LtI! · ü. GiU)SSI -P1IOMMiJLR -
der Einlaufseite abstützen. Beim Auftreten von Bandreißern,
bei Bedienungs- und Anfahrfehlern oder auch bei falscher Aufschaltung
von Bandzügen lassen sich hierdurch Betriebsstörungen des Mehrwalzengerüstes und/oder Schäden an den Arbeitswalzen
5' und 5" noch besser verhindern als bei Mehrwalzengerüsten der anhand der Fig. 1 bis 3 dargestellten und beschriebenen Bauart.
Auch die Horizontalbiegung der Arbeitswalzen 51 und 5" läßt
sich durch die in ihrem Seitenabstand variierbaren Stützrollen 81, 8" bzw. 9' bzw. 9" besser beeinflussen als dann, wenn
zwischen diesen ein festliegender Seitenabstand vorhanden ist.
Durch die in Fig. 5 im Bereich der Einbaustücke 7" dargestellten ,
ι Punkte 14 ist angedeutet, daß auch vertikale Arbeitswalzen- ;
Biegevorrichtungen in das Mehrwalzengerüst eingebaut werden können,. so daß es möglich ist, den Arbeitswalzen 5' und 5" auch eine
räumliche Krümmung zu vermitteln, indem nämlich gleichzeitig mit den auf die Stützrollen 8', 8" bzw. 9', 9" einwirkenden Horizontal-Biegevorrichtungen
11 und den auf die Einbaustücke T, 7" einwirkenden Vertikal-Biegevorrichtungen 14 gearbeitet wird.
Dadurch, daß sich bei dem Mehrwalzengerüst nach den Fig. 4 bis 7 der Seitenabstand zwischen den Stützrollen 81, 8" bzw. 9', 9"
zwischen dem Maximalmaß 13' und dem Minimalmaß 13" variieren läßt, besteht schließlich auch die Möglichkeit, diese Stützrollen
gegebenenfalls so einzustellen, daß sie auch im Bereich der Bandlaufzone auf die Ballen der Arbeitswalzen 5' und 5" einwirken
können. Diese Möglichkeit ist besonders dann von Vorteil, wenn mit Hilfe des Mehrwalzengerüstes am Walz band grobe Vorstiche
ausgeführt werden sollen.
Vorteilhaft bei allen vorbeschriebenen Mehrwalzengerüsten ist es, daß diese mit Arbeitswalzen 51 und 5" ausgestattet werden
können, bei denen die Ballenlänge zum Ballendurchmesser ohne weite-
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res ein Verhältnis haben kann, das zwischen 5:1 und 15:1 liegt. Die Biegesteifheit dieser relativ zur Ballenlänge einen geringen
Durchmesser aufweisenden Arbeitswalzen 5' und 5" wird einerseits dadurch erreicht, daß ihre gemeinsame vertikale Achsebene
6-6 eine Versetztlage gegenüber der gemeinsamen vertikalen Achsebene 4-4 der Stützwalzen 3', 3" und/oder der Zwischenwalzen
12', 12" hat und andererseits dadurch, daß den Ballen diese Arbeitswalzen"5' und 5" die Stützrollen 8', 8" bzw. 9', 9"
zugeordnet sind.
In den Fig. 6 und 7 ist der Aufbau der Anstellvorrichtungen für die Stützrollen 8', 8" sowie auch der Stellvorrichtung für
die Variation des Seitenabstandes zwischen diesen ersichtlich.
Jeweils zwei der gleichen Arbeitswalze 51 bzw. 5" zugeordnete
Stützrollen 8' bzw. 8" oder 9' bzw. 9" sind dabei mittels einer
Führungstraverse 15' bzw. 15" im wesentlichen parallel zur Walzrichtung gegen den Ballen der Arbeitswalzen 51 bzw. 5" anstellbar.
Die Führungstraversen 15' und 15" sind dabei in leicht gegen die horizontal geneigten Gleitbahnen 16', 16"
der Walzenständer 1 gehalten und werden durch Hydraulikzylinder 17' bzw. 17" beaufschlagt, von denen in den Fig. 6 und 7 lediglich
die Kolbenstangen angedeutet sind.
Längs der Führungstraverse 15' bzw. 15" sind die Stützrollen
81 bzw. 8" oder 9' bzw. 9" mittels Lagerböcken 18', 18" stufenlos
verlagerbar. Jeder Lagerbock 18' bzw. 18" ist zu diesem Zweck mit einer Stellmutter 19' bzw. 19" ausgestattet, die mit
einer Gewindespindel 20' bzw. 20" in Dauereingriff steht und
bspw. über ein Kegelradgetriebe von einem Elektromotor o.dgl. mechanisch angetrieben wird. Auf diese Art und Weise kann nicht
nur die Abstützung der Arbeitswalzen 5'. und 5" optimal auf die jeweiligen Betriebsbedingungen abgestimmt werden, sondern es
ist auch möglich, diesen Arbeitswalzen 5' und 5" eine genaue
- 17 COPY
PATENTANWÄLTE F.W. Hb-MMERICH · GEf1U MDLLbH · D. GROSSE · K PClLLMtILR
definierte Biegeverformung aufzuzwingen. Besonders wesentlich
ist aber auch, daß der in der Zeichnung dargestellte und vorstehend beschriebene Aufbau von Mehrwalzengerüsten eine einwandfreie
Schmierung der Arbeitswalzen 5' und 5" von beiden Seiten her gewährleistet, weil die Spritzdüsen für das Schmier- und/
oder Kühlmedium auch im Bereich der Stützrollen 81, 8" bzw. 91
und 9" bis dicht an den Umfang der Arbeitswalzen 5' und 5" herangeführt werden können, wie das die Fig. 1, 2 und 6 ohne
weiteres erkennen lassen.
Abschließend sei noch erwähnt, daß es auch im Rahmen der Erfingung
liegt, anstelle der Stützrollen 8', 8" bzw. 9', 9"gegebenenfalls
hydrostatisch mit den Arbeitswalzen 51 und 5" zusammenwirende
Stützsättel in Benutzung zu nehmen, die dann die gleiche Funktion erfüllen wie die Stützrollen.
Die Anstellzylinder 17' und 17" für die Führungstraversen 15',
15" können mit parallel arbeitender Summen- und Differenzdruckregelung
ausgestattet werden. Besonders zweckmäßig ist es auch, wenn die Einstellung der minimalen Seitenkomponente automatisch
über einen Rechnung vorgenommen wird, so daß jederzeit ein optimaler Betrieb der Mehrwalzengerüste erreicht werden kann.
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Leerseite -
Claims (8)
- Patentansprüche( YT) Mehrwalzengerüst mit zwei Stützwalzen und zwei Arbeitswalzen, die entweder unmittelbar durch die angetriebenen Stützwalzen oder über Zwischenwalzen durch Reibungsantrieb mitgenommen werden sowie zu ihrer horizontalen Abstützung aus der senkrechten Achsebene der Stützwalzen und/oder Zwischenwalzen verlagert sind, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die Ballen der Arbeitswalzen (51, 5") eine Länge haben, die größer als die maximale Walzbandbreite ist, daß dabei mindestens den über die maximale Walzbandbreite hinausragenden Ballenabschnitten der Arbeitswalzen (5*, 5") an der Einlauf- und/oder der Auslaufseite Stützrollen (81, 8" und/oder 9', 9") bzw. -walzen und/oder hydrostatische Stützsättel zugeordnet sind, und daß jede Stützrolle(8', 8" und/oder 9', 9") bzw. -walze und/oder jeder Stützsattel im wesentlichen horizontal und parallel zur Walzrichtung gegen diese anstellbar ist (11 ; Fig. 1 bis 3 bzw. 17', 17"; Fig. 6 und 7).
- 2. Mehrwalzengerüst nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß jede Stützrolle (81, 8" bzw. 9', 9") bzw. -walze und/ oder jeder Stützsattel im wesentlichen horizontal sowohl quer zur Walzrichtung längs den Ballen der Arbeitswalzen (51 und 5") verlagerbar (131, 13" bzw. 18', 18"; 19', 19"; 20'/ 20") als auch parallel zur Walzrichtung gegen diese anstellbar ist (11; Fig. 1 bis 3 bzw. 17', 17"; Fig. 6 und 7)PATENTANWÄLTE F.W. HEMMtRICH · GERD MÜLLER · D. GROSSE · F. POLLMEIER - 2 -■Ä-
- 3. Mehrwalzengerüst nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Arbeitswalze (51, 5") an der Einlauf- und/ oder der Auslaufseite zwei Stützrollen (81, 8" bzw. 9', 9") bzw. -walzen und/oder Stützsättel zugeordnet sind (Fig. 3 und 5) und dabei der Seitenabstand (13; 13", 13") zwischen diesen über einen Bereich verstellbar ist, der sich mindestens von der maximalen Walzbandbreite bis zur minimalen Walzbandbreite erstreckt.
- 4. Mehrwalzengerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützrollen (81, 8" bzw. 9', 9") bzw. -walzen und/oder Stützsättel mehr zur Walzrichtung (10) längs des Ballens der Arbeitswalzen (51, 5") bis in den Walzkontaktbereich derselben zum Walzband verlagerbar sind.
- 5. Mehrwalzengerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützrollen (81, 8" bzw. 91, 9") bzw. -walzen und/oder Stützsättel mittels Führungstraversen (15', 15") parallel zur Walzrichtung (10) gegen die Ballen der Arbeitswalzen (51, 5") anstellbar (17', 17") und/oder entlang denselben quer zur Walzrichtung (10) verlagerbar (191, 20'; 19", 20") gehalten sind (18·, 18"; Fig. 6 und 7)
- 6. Mehrwalzengerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dad urch gekennzeichnet, daß jede Führungstraverse (151 bzw. 15") die einer Arbeitswalze (51, 5") zugeordneten beiden Stützrollen (81 bzw. 8") bzw. -walzen und/oder Stützsättel trägt.• ·323641PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GERD MÜLLER · D. GROSSE · F. POLLMEIL-R
- 7. Mehrwalzengerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß beide Stützrollen (8' bzw. 8") bzw. -walzen und/oder Stützsättel gemeinsam über ihre Führungstraverse (15' bzw. 15") parallel zur Walzrichtung (10) gegen den Ballen der zugehörigen Arbeitswalze (51 bzw. 5") anstellbar sowie ebenfalls gemeinsam, aber zueinander gegenläufig entlang dem Ballen der betreffenden Arbeitswalze (51 bzw. 5") quer zur Walzrichtung (10) verlagerbar sind.
- 8. Mehrwalzengerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Anstellantrieb (17' bzw. 17") für die Führungstraversen (151 bzw. 15") durch Hydraulikzylinder gebildet ist, während zur Längsverstellung der Stützrollen (81 bzw. 8") bzw. -walzen und/oder Stützsättel auf den Führungstraversen (15' bzw. 15") mechanische Antriebe mit Gewindespindeln • (201 bzw. 20") und Stellmuttern (191 bzw. 19") vorgesehen sind (Fig. 6 und 7).BAD ORIGINAL
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