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Sperrvorrichtung für ein Schloß
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Sperrvorrichtung für ein Schloß
mit einem Schlüsselkanal und mit Sicherungselementen für einen mittels eines Schlüssels
betätigbaren Körper, insbesondere einen Zylinder, wobei die Sicherungselemente nach
Einschieben des zugeordneten Schlüssels in den Schlüsselkanal den Körper zur Betätigung
freigeben.
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Es ist hinlänglich bekannt, in einem Schloß den mittels eines Schlüssels
betätigbaren Körper, welcher insbesondere als Zylinder ausgebildet sein kann, mittels
Sicherungselementen, die als Stifte, Bolzen, Räder u.ä. ausgebildet sein können,
in einer Ruhe- bzw. Schließstellung gesperrt zu halten. So ist in der DE-OS 29 47
402 ein Zylinderschloß mit einem Flachschlüssel beschrieben, bei welchem die Sicherungselemente
als Zuhaltungsstife ausgebildet sind. Ein derartiges Schloß kann nicht nur mit dem
zugeordneten Schlüssel, sondern auch mit entsprechenden Hilrsmitteln, die in den
Schlüsselkanal eingeführt werden, betätigt werden. Die bisher bekannt gewordenen
Schlösser lösen die Scherheitsanforderungen keineswegs befriedigend.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Spervorrichtung
vorzuschlagen, mittels welcher die unbefugte }3ct;'itigung des Schlosses weitgehend
ausgeschlossen werden kann.
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Die Sperrvorrichtung soll einen einfache Aufbau aufweisen und ein
geringes Bauvolumen erfordern.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgetnäß dadurch gelöst, daß dem Schlüsselkanal
ein Sperrkörper zugeordnet ist, mittels welchem bei eingeschobenem Schlüssel der
Schlüsselkanal abgesperrt ist, und daß der Schlüssel eine Ausnehmung aufweist, in
welche der Sperrkörper eingreift. Aufgrund der erfindunsgemäß vorgeschlagenen Absperrung
des Schlüsselkanales ist eine Betätigung des Schlosses nur dann möglich, wenn der
zugeordnete richtige Schlüssel eingeführt ist. Erfindung;sgetß blockiert der Sperrkörper
die Betätigung des Schlosses so lange, bis er sich in der Position befindet, in
welcher er den Schlüsselkanal absperrt. Es ist ersichlich, daß beim Einführen von
unzulässigen Hilfsmitteln in das Schloß zwar die hinlänglich bekannten Sicherungselemente
freigegeben werden können, daß aber dann dennoch eine Betätigung des Zylinders oder
dergl. nicht durchführbar ist, da mittels des Sperrkörpers der Zylinder oder dergl.
blockiert ist. Aufgrund der im Schlüsselkanal befindlichen unzulässigen Hilfsmittel
kann der Sperrkörper auch nicht in die Position gebracht werden, in welcher er einerseits
den Schlüsselkanal absperrt und andererseits den Zylinder bzw.Körper zur Betätigug
Treigibt.
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In einer besonders wesentlichen Ausgestaltung ist der Sperrkörper
zwischen der Frontfläche des Schlosses und den Sicherungselementen angeordnet, wobei
die Ausnehmung zwischen Schlüsselkopf und Schlüsselbart angeordnet ist. Mit anderen
Worten, der Sperrkörper befindet sich am Eingang des Schlüsselkanales und eine Betätigung
sämtlicher Sicherungselemente ist in der oben bereits erläuterten Weise ausgeschlossen.
Zweckmäßig weist der Sperrkörper wenigstens die gleiche Breite sowie die gleiche
Höhe wie der vSchlSisselkanal auf. Hierdurch wird sichergestellt, daß mittels des
Sperrkörpers
der Schlüsselkanal auch vollständig abgesperrt wird.
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In einer wesentlichen Ausgestaltung ist der Sperrkörper in dem vom
S chlüssel betätigbaren Körper, insbesondere in einem Zylinder, derart angeordnet,
daß eine Betätigung des Körpers nur bei abgesperrtem Schlüsselkanal erfolgen kann.
Durch die Integration des Sperrkörpers in den Zylinder oder dergl. wird eine besonders
kompakte Bauweise erreicht. Mit einem geringen Aufwand können derzeit übliche Zylinder
mit dem erfindungsgemäßen Sperrkörper ausgerüstet werden. Mit einem geringen Kostenaufwand
wird die Sicherheitsfunktion wesentlich verbessert.
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In einer besonderen Ausgestaltung ist der Sperrkörper von einem Federelement
derart beaufschlagt, daß bei nicht eingeschobenem Schlüssel der Schlüsselkanal frei
gehalten wird und/oder der Körper nicht betätigbar ist. Der Schlüssel kann somit
in gewohnter Weise leicht in den Schlüsselkanal eingeschoben werden, wobei während
des Einschiebens und bevorzugt beim Erreichen der Endstellung der Sperrkörper zuverlässig
entgegen der Federkraft in den Schlüsselkanal geschoben wird.
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In einer zweckmäßigen Ausgesaltung enthält der Sperrkörper einen
in einer Bohrung des Zylinders oder dergl. verschiebbaren Bolzen, der an einem Hebel
oder dergl. angelenkt ist.
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Hierdurch wird bei einem geringen Herstellungsaufwand eine leichte
Betätgung des Sperrkörpers erreicht.
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In einer weiteren Ausgestaltung weist der Schlüssel zwischen seinem
Kopf und Bart ein Verbindungselement auf, welches die Ausnehmung überbrückt und
in eingeschobenem Zustand sich im wesentlichen außerhalb des Schlüsselkanales befindet.
Ein solches Verbindungselement kann als eine Platte, eine Bolzenanordnung mit Hebel
und dergl. o.ä. ausgebildet sein. Maßgebend ist, daß mit dem Verbindungselement
die Ausnehmung für den Sperrkörper überbrückt wird.
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In einer besonderen Ausgestaltung ist der Sperrkörper als eine Scheibe,
ein Segment oder dergl. ausgebildet, welche um eine Drehachse drehbar, bevorzugt
im Zylinder, angeordnet
ist. Diese Scheibe weist eine Ausnehmung
oder der>gi.
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auf, welche normalerweise den Schlüsselkanal freigibt. Beim Einschieben
des Schlüssels wird die Scheibe oder das Segment um die Drehachse derart geschwenkt,
daß dann der SchlUsselkanal abgesperrt ist. Hierbei weist- der Schlüssel Bolzen
oder dergl. auf, die in die Ausnehmung der Scheibe oder des Segmentes beim Einschieben
in das Schloß eingreifen und die Drehung der Scheibe oder des Segmentes vornehmen.Mit
einem einfachen konstruktiven Aufwand wird eine hohe Sicherheit erreicht.
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In einer alternativen Ausführungsform weist die Scheibe wenigstens
an einer Außenfläche einen Wellenzapfen auf, welcher bevorzugt einstückig mit der
Scheibe ausgebildet ist. Bei dieser Ausführungsform kann der Führungsschlitz für
den Schlüsselbart in seiner Höhe relativ hoch ausgebildet werden, ohne daß hierbei
Rücksicht auf eine durch das Zentrum der Scheibe gehende Welle oder dergl.
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genommen werden muß.
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Vorteilhaft ist die Scheibe mit einem in Längsrichtung verlaufenden
Führungsschlitz versehen, durch welchen hindurch der Schlüsselbart in das Schloß
eingeführt wird.
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F2haJesachlitz und Schlüsselbart lassen sich ohne besonderen Aufwand
aufeinander abstimmen, so daß das unbefugte Einführen eines falschen Schlüssels
oder sonstiger Hilfsmittel nicht unwesentlich erschwert wird. Der Führungsschlitz
läßt sich in einfacher Weise, beispielsweise durch Fräsen, in die Scheibe einbringen,
so daß auch und gerade bei der Serienfertigung insoweit minimale Herstellungskosten
entstehen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform sind zu beiden Seiten des Führungsschlitzes
zwei Ausnehmungen vorgesehen. Diese Ausnehmungen lassen sich in einfacher Weise
mit ein und demselben Werkzeug in die Scheibe einbringen, wobei beispielsweise mit
einem Fräskopf quer zur Längsachse diese beiden Ausnehmungen in einem einzigen Arbeitsgang
nacheinander erzeugt werden.
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In einer zweckmäßigen Ausgestaltung ist die Scheibe dermaßen ausgebildet
und/oder der Scheibe Sicherungsmittel derart zugeordnet, daß der Zylinder oder dergl.
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nur bei ordnungsgemäß eingeführtem Schlüssel bzw.
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Schlüsselbart freigegeben wird. Infolge dessen ist das unberechtigte
Betätigen des Schlosses nicht unerheblici0 erschwert, da mittels der Scheibe eine
zusätzliche Sicherheitsfunktion erreicht wird. Wird die Scheibe bzw.
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die Sicherungsmittel nicht ordnungsgemäß betätigt, so kann ersichtlich
auch der Zylinder des Schlosses nicht betätigt werden. Mit anderen Worten, Bolzen,
Scheibe, und/oder Sicherungsmittel müssen aufeinander abgestimmt sein und es ist
ersichtlich, daß sich hierbei entsprechend viele Kombinationsmöglichkeiten ergeben.
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In einer zweckmäßigen Ausgestaltung ist der Scheibe ein federbeaufschlagter
Sicherungsstift zugeordnet, welcher den Zylinder oder dergl. nur bei ordnungsgemäß
eingefütem Schlüsselbart freigibt. Ein derartiger Sicherungsstift erfordert einen
geringen Herstellungs-und Kostenaufwand und ermöglicht in einfacher Weise eine zuverlässige
Sicherung.
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In einer zweckmäßigen Weiterbildung weist die Scheibe eine den genannten
Sicherungsstiften zugeordnete Eingriffsfläche oder dergleichen auf. Diese Eingriffsfläche,
welche sich bevorzugt am Außenrand der Scheibe befindet, kann in ihrer Formgebung
den jeweiligen Erfordernissen entsprechend ausgebildet sein. So kann.diese Eingriffsfläche
im einfachsten Fall als eine Kerbe ausgebildet sein, in welche der Sicherungsstift
nach Vollendung der vorgesehenen Drehung einrastet, um dann den Zylinder freizugeben.
Ferner kann diese Eingriffsfläche auch eine mehr oder wenig abgeflachte oder abgerundete
Kontur aufweisen, um eine einfache Betätigung bzw. Drehung der Scheibe zu erhalten.
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In einer alternativen Ausführungsform weist die Scheibe wenigstens
einen bevorzugt quer zur Wellenachse verlaufenden Ansatz auf, welcher normalerweise
in eine Nut des Gehäuses eingreift und nur bei ordnungsgemäß eingeführtem Schlüssel
bzw. Schlüsselbart aus der genannten Nut herausgedreht ist. Eine derart ausgebildete
Scheibe.ist ohne bsonderen Aufwand zu fertigen und auch die Nut kann ohne besondere
Schwierigkeiten in das Gehäuse eingebracht werden. Es ergibt sich gleichwohl eine
besonders zuverlässige Sicherung, zumal der Ansatz der Scheibe und auch die Nut
entsprechend groß ausgebildet werden können.
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In einer zweckmäßigen Weiterbildung weist die Scheibe zwei der genannten
Ansätze auf, welche im wesentlichen diametral angeordnet sind, wobei das Gehäuse
zwei entsprechende, diametral gegenüberliegende Nuten aufweist.
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Hier wird also in einfacher Weise und ohne besonderen Aufwand eine
doppelte und ersichtlich zuverlässige Sicherung geschaffen.
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In einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform ist der Scheibe ein
Federelement derart zugeordnet, daß eine definierte Ruhestellung vorgegeben ist,
in welcher der Schlüssel in den Führungsschlitz bzw. in das Schloß einführbar ist.
Hierdurch wird die Funktionssicherheit gewährleistet, da auch nach einem unbeabsichtigten
Drehen die Scheibe wieder ihre Ruhestellung einnehmen wird und somit dann auch das
Einführen des Schlüssels wieder möglich ist.
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In einer wesentlichen Ausgestaltung ist nur in einer definierten Stellung,
welche erst bei vollständigem Einführen des zuständigen Schlüssels erreicht ist,
mittels der Scheibe der Zylinder zur Betätigung freigegeben. Es ist ersichtlich,
daß diese definierte Stellung der Scheibe mit unzulässigen Hilfsmitteln praktisch
nicht eingestellt werden kann. Aufgrund der erfindungsgemäß vorgeschlagenen definierten
Stellung wird damit die Sicherheit des Schlosses in nicht unerheblicher Weise verbessert.
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Damit auch nach oftmaligem Betätigen des Schlosses diese definierte
Stellung zuverlässig erreicht wird, sind die Ausnehmung und die zugeordnete Bolzenoberfläche
in ihrer Formgebung aufeinander abgestimmt. Es wird also keine punkt- oder linienförmige
Berührung zwischen Bolzen und Ausnehmung erfolgen, sondern vielmehr eine flächenhafte
Berührung bei entsprechend verminderter Flächenpressung. Es ist ersichtlich, daß
somit der Verschleiß erheblich reduziert wird und die oben erwähnte definierte Stellung
zuverlässig erreicht wird.
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Zweckmäßig weist der Schlüssel einen mit dem Schlüsselbart verbundenen
Bolzen auf, wobei ferner wenigstens eine von der Längsachse beabstandete Seitenwange
vorgesehen ist, welche mit dem Bolzenende verbunden ist. Ein derart ausgebildeter
Schlüssel weist somit auch zur Längsachse bzw.
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zur Längsebene eine durch die Länge des Bolzen bestimmte Größe auf.
Die Länge des Bolzen, die Größe der Wannen sowie insgesamt die geometrische Zuordnuny
und Dimensionierung lassen sich in der gewünschten Weise vorgeben, wodurch sich
entsprechende Kombinationsmöglichkeiten für das Schloß ergeben. Der folglich dreidimensionale
Schlüssel läßt sich ersichtlich nur sehr schwer nachbilden, wodurch eine wesentliche
Erhöhung der Sicherheit erreicht wird.
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Unzulässige Hilfsmittel zur Betätigung des Schlosses müßten auch und
gerade in der Ausbildung der Seitenwancn
und Bolzen dem Originalschlüssel
nachgebildet sein, bzw.
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diese Hilfsmittel müßten sozusagen um die Ecke herum entsprechend
den Winkeln und Größen des Bolzens und der Seitenwange in das Schloß eingeführt
werden.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Seitenwange zur Längsebene
einen Abstand auf, welcher größer ist als der Abstand der zugeordneten Außenfläche
der Scheibe zur genannten Längsebene. Die genannte Seitenwange wird somit seitlich
an der Außenfläche der Scheibe vorbeigeführt. Sind insbesondere zwei derartige Seitenwangen
vorhanden, so ist folglich der Abstand der Seitenwangen größer als die gesamte Breite
der drehbaren Scheibe. Ein einfaches Einführen und Betätigen ist somit sichergestellt.
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In einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform weist der Zylinder
oder dergleichen im Bereich wenigestens eine der Außenflächen der Scheibe eine Längsnut
zur Aufnahme der Seitenwange des Schlüssels auf. Ist der Schlüssel mit seiner Seitenwange
in die genannte Längsnut eingeführt, so ergibt sich eine besonders günstige Drehmomentübertragung
und das Betätigen des Schlosses wird dadurch erleichtert.
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In einer zweckmäßigen Ausgestaltung ist die Breite der Ausnehmung
und/oder der in diese Ausnehmung einzuführenden Seitenwange vergleichsweise schmal
ausgebildet, wobei die genannte Breite bevorzugt o,5 bis o,7 mm groß ist.
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Es ist damit äußerst schwierig, unzulässige Hilfsmittel in diese derart
schmale Ausnehmung einzuführen, um die Scheibe bzw. den Zylinder betätigen zu wollen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Ausnehmung in Richtung
der Längsachse über die für den Bolzen erforderliche Länge.hinaus verlängert. Wird
versucht, unzulässige Hilfsmittel in die Ausnehmung einzuführen, so kann ersichtlich
der "Abzweig" zur besagten Ausnehmung hin nicht ohne weiteres gefunden werden.
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Die genannten Hilfsmittel werden in der Regel dann bis zu dem Ende
der Ausneh;mung eingeführt und es ist dort keine Möglichkeit ge eben, daß diese
Hilfsmittel dann noch seitlich zur Scheibe hin gelangen können.
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Weitere Vorteile und e - indungswesentliche Merkmale ergeben sich
aus den nachfolgend anhand der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen.
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Es zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Darstellung des für das Schloß
erforderlichen Schlüssels, Fig. 2 einen schematischen Längsschnitt durch das Schloß,
wobei der Schieber sich in der Ruhestellung befindet, Fig. 3 eine Ansicht in Blickrichtung
E gemäß Fig. 2, Fig. 4 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 2, wobei jedoch nunmehr
der Schlüssel vollständig in das Schloß eingeführt ist,
Fig. 5
i Vergrößerung eine Darstellung ähnl. Fig. 2, wobei jedoch ein Federelement zwecks
Einstellung der Scheibe in eine Ruhestellung dargestellt ist, Fig. 6 einen Längsschnitt
durch eine Ausführungsform mit einem als Bolzen ausgebildeten Sperrkörper, Fig.
7 und 8 Schnitte entlang Schnittlinie A bzw. B gemäß Fig. 6, Fig. 9 eine schematische
Darstellung eines Schlüssels für die Ausführungsform gemäß Fig. 5, Fig. 10 bis 12
Schnitte entspr. Fig. 6 bis 8, wobei jedoch der zugeordnete Schlüssel in den Schlüsselkanal
eingeschoben ist.
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Gemäß Fig. 1 weist ein Schlüssel 2 einen in bekannter Weise ausgebildeten
Schlüsselbart 4 auf. Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung, daß im Rahmen der
Erfindung auch anders ausgebildete Schlüssel bzw.
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Schlüsselbärte, beispielsweise mit seitlich angeordneten Bohrungen
oder Löchern, liegen. Der Schlüsselbart 4 erstreckt sich in Richtung einer Längsachse
6, wobei seitlich und zwar beabstandet zu dieser Längsachse zwei Seitenwangen 8,
10 vorgesehen sind. Ober einen Bolzen 12 ist der Schlüsselbart 4 mit den beiden
Seitenwangen 8, 10 verbunden. Die Seitenwangen 8, 10 sind ihrerseits über einen
Bügel 14 mit dem Schlüsselkopf 16 verbunden, wobei Seitenwangen 8, 10 und Bügel
14 zweckmäßig aus einem einzigen Stück bestehen.
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Es sei hier ausdrücklich angemerkt, daß anstelle der hier rlrestellten
symmetrischen Anordnung der Seitenwangen
gegebenenfalls auch nur
eine einzige Seitenwaiie und ein entsprechend abgekürzter Bolzen und/oder auch eine
unsymmetrische Anordnung der genannten Teile im Rahmen dieser Erfindung vorgenommen
werden können. Der Bolzen 12 ist unter einem vorgegebenen Winkel W bezüglich der
Längsachse 6 angeordnet. Gemäß Zeichnung soll 0 dieser Winkel W 90 betragen. Zweckmäßig
wird dieser Winkel jedoch kleiner als 900 sein, damit, wie nachfolgend noch auszuführen
ist, ein unerlaubtes Betätigt des Schlosses noch weiter erschwert wird. Ferner kann
erfindungsgemäß der Bolzen auch selbst abgewinkelt sein und beispielsweise eine
etwa V-förmige Gestalt aufweisen.
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Aus der schematischen Darstellung gemäß Fig. 2 ist wiederum der Schlüsselbart
4 erkennbar, wobei hier aus Gründen der Ubersichtlichkeit Seitenwangen und Schlüsselkopf
nicht dargestellt sind. Das Schloß enthält in einem Gehäuse 18 einen in hinlänglich
bekannter Weise drehbar angeordneten Zylinder 20. Die dem Schlüsselbart 4 zugeordneten
Sicherungsstifte sind hier ebenfalls nicht dargestellt. Es sei ausdrücklich angemerkt,
daß anstelle des hier dargestellten Zylinders das erfindungsgemäße Schloß auch andere
mittels eines Schlüssels betätigbare Elemente aufweisen kann, ohne daß hierdurch
der Rahmen der Erfindung verlassen wird.
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Im Bereich der vorderen Frontfläche 22 ist eine Scheibe 24 vorgesehen,
welche um eine Welle 26 drehbar ist. Die Scheibe 24 ist somit über die Welle 26
mit dem Zylinder 20 verbunden. Die Scheibe 24 weist ferner eine Ausnehmung 28 auf,
welche sich über die gesamte Breite der Scheibe 24, also senkrecht zur Drehachse
30 bzw. der Zeichenebene
erstreckt. In die genannte Ausnehmung
28 kann der oben erläuterte Bolzen 12 eingreifen. Hier ist die Ruhestellung dargestellt,
in welcher sich die Scheibe auch bei nicht eingeführtem Schlüssel befindet. Die
Scheibe 24 weist ferner an ihrem äußeren Umfang eine Eingriffsfläche 32 auf, welche
hier als eine Kerbe ausgebildet ist. Dieser Eingriffsfläche 32 ist ein federbeaufschlagter
Sicherungsstift 34 zugeordnet, welcher in der hier dargestellten Position der Scheibe
24 eine Drehung des Zylinders 24 und der Drehachse 30 verhindert.
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Fig. 3 zeigt im Prinzip eine Ansicht gemäß Blickrichtung E gemäß Fig.
2. In dem Zylinder 20 ist die Scheibe 24 mit zwei Ausnehmungen 28 zu erkennen. Zwischen
diesen beiden Ausnehmungen befindet sich ein Führungsschlitz 36, in welchen der
Schlüsselbart einführbar ist. Durch die strichpunktierte Linie 38 sei hier die Längsebene
angedeutet, in welcher auch die oben genannte Längsachse und auch die genannte Drehachse
liegt. Die Scheibe weist zwei seitliche Außenflächen 40 auf, wobei der Abstand zur
genannten Längsebene C bezeichnet ist. In dem Zylinders 20 sind ferner Längsnuten
42 vorgesehen, welche sich unmittelbar seitlich an die Scheibe 24 anschließen. In
diese Längsnuten 42 greifen beim Einschieben des Schlüssels dessen oben erläuterte
Seitenwangen ein. Die Seitenwangen weisen also zur Längsebene, welche durch die
Linie 38 angedeutet ist, einen Abstand D auf. Die Seitenwangen liegen, falls der
Schlüssel eingeführt ist, an den Seitenflächen 44 der genannten Längsnuten 42 an,
wodurch eine sichere und einfache Drehmomentübertragung ermöglicht wird.
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Eine alternative Ausführungsform ist in Fig.3 durch die strichpunktiert
angedeuteten Wellenzapfen 58, 60 der Scheibe 24 gegeben. Diese Wellenzapfen 58 und
60 sind mit der Scheibe 24 einstückig ausgebildet und übernehmen die Lagerung und
Führung der Scheibe 24 anstelle der oben beschriebenen Welle. Folglich kann der
Führungsschlitz 36 auch derart in seiner Höhe bemessen werden, daß er abweichend
von der gezeigten Ausführungsform nach oben über die Wellenachse 62 hinausragen
kann. Mit anderen Worten, bei der Dimensionierung des Führungsschlitzes 36 muß nicht
mehr auf eine Welle oder dergl. Rücksicht genommen werden.
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Die Breite der Längsnut 42, also die Differenz von Abstand D und Abstand
C, ist vergleichsweise schmal ausgebildet und liegt bevorzugt im Bereich von o,5
bis o,7 mm. Entsprechend sind auch die erläuterten Seitenwangen des Schlüssels ausgebildet.
Aufgrund dieser schmalen Ausgestaltung ist es schwierig, wenn nicht gar unmöglich,
unzulässige Hilfsmittel einzuführen.
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In Fig. 4 ist die Scheibe 24 in ihrer zweiten Stellung dargestellt,
in welcher der Sicherungsstift 34 in die Eingriffsfläche 32 der Scheibe 24 einrastet.
Der Sicherungsstift 34 gibt hierbei den Zylinder 20 zur Drehung frei. Es ist ersichtlich,
daß die Scheibe 24 in Richtung des Pfeiles 46 gedreht worden ist, wobei diese Drehung
durch den Bolzen 12 bewirkt wurde. In der gezeigten Stellung ist der Schlüsselbart
vollständig im Zylinder eingeführt und der Zylinder 20 kann'sofern die übrigen dem
Schlüsselbart 4 zugeordneten Sicherungsstifte in bekannter Weise zurückgedrückt
sind, um seine Drehachse gedreht werden. Durch die strichpunktierte
Linie
ist die Längsnut 42 angedeutet. Der Boden 64 der Längsnut 42 befindet sich in Richtung
der Längsachse 6 in einem Abstand B von der Welle 12, und zwar in der dargestellten,
vollständig eingeführten Stellung des Schlüssels. Bei einem Versuch mit unzulässigen
Hilfsmitteln das Schloß zu manipulieren, werden diese Hilfsmittel den Abzweig in
Richtung der Welle 12 praktisch nicht "finden", sondern lediglich bis zu dem genannten
Boden 64 vordringen. Zweckmäßig ist vor dem Zylinder 20 eine Blende 66 angeordnet,
deren Frontfläche mit der des Gehäuses 18 bündig liegt. Mittels dieser erfindungsgemäß
vorgesehenen Blende 66, welche in geeigneter Weise mit dem Gehäuse 18 verbunden
ist und zweckmäßig aus einem gehärteten Stahl besteht, wird das gewaltsame Aufbrechen
oder Aufbohren des Schlosses nicht unerheblich ersshwert, Zur Verdeutlichung dieser
Vorgänge sei noch auf Fig. 5 verwiesen, in welcher die Vorderkante 48 der Ausnehmung
28 die eingezeichnete Position A einnimmt; dies gilt für die Ruhestellung. Wird
der Schlüssel eingeführt, so wird über den Bolzen 12 die Scheibe 24 gedreht, so
daß schließlich die Vorderkante 48 die mit As bezeichnete Position einnehmen wird.Die
gezeigte Ruhestellung wird mittels eines Federelements 50 bei nicht eingeführtem
Schlüssel aufrecht erhalten. Das Federelement greift einerseits an einem Mitnehmer
der Scheibe 24 und andererseits an einem feststehenden Teil 54 des Zylinders 20
an. Der Sicherungsstift 34 ist von einer Feder 56 beaufschlagt und wird von dieser
in der Ruhestellung auf die äußere Oberfläche der Scheibe 24 gedrückt. Es bedarf
keiner besonderen Hervorhebung, daß der Sicherungsstift nacii elfolgter Drehung
der Scheibe 24 in die Eingriffsfläche 32 eingreifen wird, wie es durch die gestrichelten
Linien dargestellt ist.
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Eine alternative Ausführungsform ist in der Fig. 5 durch strichpunktierte
Linien angedeutet. Anstelle der oben erläuterten Sicherungsmittel mit Sciherungsstift
und Angriffsfläche SInd bei dieser alternativen Ausführungsform an der Scheibe 24
zwei, bevorzugt diametral gegenüberliegende Ansätze 68,70 vorgesehen, welche quer
zur Wellenachse 62 verlaufen.
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Diesen Ansätzen 68, 70 sind in dem Gehäuse 18 Nuten 72,74 zugeordnet,
wobei in der gezeigten Ruhestellung die genannten Ansätze in die Nuten eingreifen.
Ist hingegen die Scheibe 24 in die Betätigungsstellung, in welcher die Vorderkante
48 die Position A' einnimmt, gedreht, so sind die Ansätze 68,70 aus den Nuten 72,74
herausgedreht. Es bedarf wohl keiner besonderen Hervorhebung, daß in dem Zylinder
20 entsprechende freie Räume vorhanden sind, damit die Ansätze 68, 70 in der genannten
Weise mit der Scheibe gedreht werden können. Es ist ersichtlich, daß zur Betätigung
des Schlosses bzw. des Zylinders eine einzige definierte Stellung vorgegeben werden
kann, welche nur bei vollständig eingeführtem Schlüssel zuverlässig erreicht wird.
Dies kann vor allem in einfacher Weise mit den erfindungsgemäß vorgesehenen Sicherungsmitteln
gewährleistet werden. Mit unzulässigen Hilfsmitteln gerade diese definierte Stellung
der Scheibe zu finden ist äußerst schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
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Die Oberfläche des Bolzens 12 und die zugeordnete Fläche der Ausnehmung
28 sind zweckmäßig aufeinander abgestimmt, damit auch nach oftmaligem Betätigen
des Schlosses diese definierte Stellung decheibe 24 auch zuverlässig noch eingehalten
wird. Mit anderen Worten, zumindest in der Betätigungsstellung tritt zwischen Bolzen
12 und erwähnter Fläche der Ausnehmung keine linienförmige, sondern eine flächenhafte
Berührung auf, wodurch die Flächenpressung und somit auch die Abnutzung auf das
erforderliche Maß reduziert werden.
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Fig. 6 zeigt eine wesentliche Ausführungsform, bei welcher der Sperrkörper
als ein Bolzen 80 ausgebildet ist. Der Bolzen 80 ist in einer Bohrung 82 des Zylinders
20 verschiebbar angeordnet und er greift hier ferner in eine Bohrung 84 des Gehäuses
18 ein. In dem Schlüsselkanal 15 befindet sich kein Schlüssel und die Sicherungselemente
86 verhindern ebenso wie der Bolzen 80 eine Betätigung des Zylinders 20. Der Bolzen
80 ist an einem Hebel 88 angelenkt, der um eine zur Zeichenebene senkrechte Achse
90 schwenkbar ist. Mittels eines hier strichpunktiert angedeuteten Federelementes
92 wird der Hebel und somit auch der Bolzen 80 in der dargestelten Stellung gehalten.
Im Zylinder 20 befindet sich oben eine Ausnehmung 94 für das nachfolgend noch zu
erläuternde Verbindungselement des einzuführenden Schlüsse s. Ferner ist oben im
Gehäuse 18 eine weitere Bohrung 96 vorhanden, in welche der Bolzen 80 bei einem
zu weiten Einführen eines Schlüssels eingreifen wird. Wird nämlich ein Schlüssel
in den Schlasselkanal 50 eingeführt, so wird durch die Spitze des Schlüssels das
vordere Ende 98 des Hebels nach unten gedrückt und der Bolzen bewegt sich zur Absperrung
des Schlüsselkanales 15 nach oben.
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War es der richtige Schlüssel, so wird einerseits der Schlüsselkanal
15 vollständig abgesperrt und andererseits greift dann der Bolzen 80 weder in die
Bohrung 84 noch in die Bohrung 96 des Gehäuses 18. War der Schlüssel oder ein sonstiges
Hilfsmittel zu kurz oder zu lang, so bewirkt der Bolzen 80 in der Bohrung 84 oder
der Bohrung 96 eine Drehsicherung des Zylinders 20. Der Zylinder 20 kann erfindungsgemäß
nur dann gedreht werden, wenn der Schlüsselkanal 15 abgesperrt ist und ferner der
Bolzen 80 und auch die Sicherungselemente 89 sich in der Freigabeposition befinden.
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Fig. 7 zeigt einen Schnitt entlang Schnittlinie B gemäß Fig.
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6, wobei hier auch der Hebel 88 vollständig zu erkennen ist.
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Der Bolzen 80 ist ersichtlich breiter als der Schlüsselkanal l5, und
in Verbindung mit Fig. 6 ist erkennbar, daß der Schlilsselkanal 15 vollständig abgeschlossen
werden kann.
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In Fig. 8 ist ein Schnitt entlang Schnittlinle A gemäß Fig. 6 dargestellt
und die Ausnehmung 94 für das Verbindungselement eines Schlüssels ist zu erkennen.
Der Hebel 88 ist um die Achse 90 schwenkbar, wobei der angelenkte Bolzen 80 entsprechend
nach oben bewegbar ist, Fig. 9 zeigt schematisch eine Ausführungsform eines Schlüssels
für das oben erläuterte Schloß. Ein Verbindungselement 100 verbindet den Schlüsselkopf
16 mit dem Schlüsselbart 4, wobei eine Aussparung 102 für den oben erläuterten Bolzen
80 überbrückt wird. In dem Verbindungselement 100 befindet sich auf eine Öffnung
104 durch welche der Bolzen 80 nach oben in die bereits erläuterte weitere Bohrung
96 des Gehäuses eingreifen kann.
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Die Fig. 10 bis 12, welche grundsätzlich den Fig. 6 bis 8 entsprechen,
zeigen die Sperrvorrichtung mit dem eingeschobenen und richtigen Schlüssel. Mittels
der abgeschrägten Schlüsselspitze 106 wurde das Ende 98 nach unten geschoben, wodurch
der Bolzen 80 mittels des Hebels 88 in die dargestellte Position gebracht wurde.
Der Bolzen 80 greift in die Aussparung 102 zwischen Schlüsselbart 4 und Schlüsselkopf
16 und sperrt gleichzeitig auch den Schlüsselkanal 15 vollständig ab. Der Bolzen
80 greift auch in die öffnung 104 des Verbindungselementes 100. Wäre ein zu langer
oder mit einer anderen Spitze versehener Schlüssel eingeschoben, so würde der Bolzen
80 in die weitere Bohrung 96 eingreifen. Der Bolzen 80 und auch die Sicherungselemente
86 geben den Zylinder 20 zur Drehung frei. Anhand von Fig. 11 sei darauf hingewiesen,
daß der Hebel 88 sich zumindest teilweise in einer Längsnut 108 des Zylinders 20
befindet. FUr den Hebel 88 und auch den Bolzen 80 ist praktisch kein zusätzlicher
Platzbedarf erforderlich und der erfindungsgemäße Sperrkörper kann ohne Schwieirgkeiten
in ein koventionelles Schloß eingebaut werden.