DE3318689C2 - Kraftfahrzeug - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
Aus der US 23 63 573 ist ein Personenkraftwagen bekannt,
der einen im Bereich der Vorderachse vorgesehenen Antriebsmotor
und ein im mittleren Bereich zwischen der
Vorder- und Hinterachse hoch aufgerichtetes Fahrerhaus
aufweist. Über den PKW kann ein haubenförmiger Panzermantel
gestülpt werden, der an den Kotflügeln mit der
Karosserie des PKW verbunden werden kann.
Die nicht vorveröffentlichte DE 32 22 792 A1 offenbart ein
gepanzertes Radkraftfahrzeug, das ein wannenförmiges
Fahrgestell und einen Panzeraufbau aufweist. In dem Fahrgestell
sind ein Motor, ein Schaltgetriebe, Achsantriebe
und Bremsen untergebracht. Die Räder sind an einzelnen
Querschwingen aufgehängt. Der Panzeraufbau ist dergestalt
mit dem Fahrgestell verbunden, daß ein durchgehend ebener
Wannenboden entsteht.
Der DE-PS 8 56 411 ist eine Achshebevorrichtung zum Heben
der Achsen von drei oder mehrachsigen Straßenfahrzeugen
zu entnehmen, mit einer Hubvorrichtung, die zwischen dem
Wagenboden und der zu hebenden Achse vorgesehen ist,
wobei die Hubkraft geradlinig in Richtung des Weges der
zu hebenden Achse wirken soll.
Die DE-AS 18 08 702 offenbart eine Radaufhängung für ein
motorangetriebenes Radpanzerfahrzeug, bei dem auf beiden
Fahrzeuglängsseiten mindestens drei angetriebene Laufräder
in Fahrtrichtung hintereinander angeordnet sind,
die einzeln aufgehängt und unabhängig voneinander abgefedert
sind. Bei Kurvenfahrt erfolgt die Lenkung ausschließlich
durch unterschiedlichen Drehzahlantrieb der
Räder auf beiden Fahrzeuglängsseiten. Zudem ist eine
Einrichtung vorgesehen, durch welche bei Kurvenfahrt der
Bodenanpreßdruck des vordersten und/oder hintersten
Laufrades auf jeder Fahrzeuglängsseite gegenüber den
übrigen Laufrädern verringert werden soll.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Kraftfahrzeug
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1
dahingehend weiterzubilden, daß durch Schnellumrüstung
wahlweise eine privatwirtschaftlich oder kommunal nutzbare
Zugmaschine und im Verteidigungsfall ein niedriges
Panzerfahrzeug erzielt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sowie
weitere Vorteile und wesentliche Einzelheiten der
Erfindung sind den Merkmalen der Unteransprüche, der
nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmen,
die in schematischer Darstellung bevorzugte
Ausführungsformen als Beispiel zeigt. Es stellen dar:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeugs mit einem Panzermantel, in
den ein als Niedrigtriebwagen ausgeführtes
Trägerfahrzeug einfährt,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der
Fig. 1 mit in dem Panzermantel angeordnetem
Trägerfahrzeug in einer etwas größeren Darstellung,
Fig. 3 eine Perspektivdarstellung des Kraftfahrzeugs
der Fig. 1 und 2,
Fig. 4 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der
Fig. 1 bis 3,
Fig. 5 eine Draufsicht auf das Kraftfahrzeug der
Fig. 4,
Fig. 6 eine Vorderansicht des Kraftfahrzeugs der
Fig. 4,
Fig. 7 eine Rückansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 4,
Fig. 8 eine Vorderansicht des Kraftfahrzeugs der
Fig. 4 mit einer aufgesetzten Panzerkabine,
Fig. 9 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der
Fig. 8,
Fig. 10 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs ähnlich
der Fig. 9, jedoch mit einer aufgesetzten
größeren Panzerkabine,
Fig. 11 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeugs der Fig. 1 bis 7 mit annähernd
bis auf den Boden abgesenktem Panzermantel,
Fig. 12 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der
Fig. 11 mit hochgeklappter Vorderstirnwand
und etwas größerer Bodenfreiheit zwischen
der Unterkante des Panzermantels und dem
Boden,
Fig. 13 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der
Fig. 11 und 12 mit weiter angehobenem Panzermantel,
Fig. 14 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der
Fig. 11 bis 13 mit noch höher angehobenem
Panzermantel und
Fig. 15 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der
Fig. 11 bis 14 mit bis in die obere Endstellung
angehobenem Panzermantel.
Das in der Zeichnung dargestellte Kraftfahrzeug 1
weist ein Trägerfahrzeug 2 auf, das als hochleistungsfähiger,
kompakter Niedrigtriebwagen ausgeführt ist
und eine im wesentlichen von vorn bis hinten durchgehende
Basisfläche 3 besitzt, auf der eine Sattelkupplung
4 im Bereich über der Hinterachse 5 angeordnet
ist. Weiter vorn, etwa im Bereich über der
Vorderachse 6 des Trägerfahrzeugs 2, sind weitere
Kupplungsteile 7 auf der Basisfläche 3 angeordnet.
Das Trägerfahrzeug 2 ist so niedrig ausgeführt, daß
die obere Basisfläche 3 in einer Ebene unterhalb
der heute üblichen PKW-Oberkanten liegt. Der Abstand
vom Boden 8 bis zur oberen Basisfläche 3 beträgt
dabei etwa 1,10 bis 1,50 m.
Der Motor des Trägerfahrzeugs 2 befindet sich vorteilhaft
im Bereich zwischen der Vorderachse 6 und der
Hinterachse 5 unter der Basisfläche 3. Auch können
in diesem Bereich zweckmäßig die weiteren Antriebsaggregate
wie Getriebe und dergleichen vorgesehen
sein. Das Fahrerhaus 9 ist ortsfest unmittelbar vor
der Vorderachse 6 des Trägerfahrzeugs 2 angeordnet,
wobei die niedrig liegende Basisfläche 3 auch beim
Fahrerhaus 9 den oberen Abschluß bildet. Das Fahrerhaus
9 bietet Platz für den Fahrer und mindestens
einen Beifahrer. Das Fahrerhaus 9 ist bei geschlossenen
Türen und Fenstern derart dicht, daß kein Wasser eindringen
kann und somit auch eine Unterwasserfahrt
möglich ist. Im Fahrerhaus 9 kann zudem eine Schlafkabine
vorgesehen sein, die vorteilhaft zusammenklappbar
ist. Die Frontscheibe 10 und Seitenscheibe
11 des Fahrerhauses 9 können aus Panzerglas bestehen.
Vorn unter der Frontscheibe 10 sind im Stoßstangenbereich
verhältnismäßig dicht über dem Boden 8 Fahrscheinwerfer
12 angeordnet, die eine gute Ausleuchtung
der Fahrbahn bewirken. Das Fahrerhaus 9 kann mit einer
Funkeinrichtung sowie mit Notproviant und dergleichen
ausgestattet sein.
Dem Trägerfahrzeug 2 ist ein aus schußsicherem Material,
insbesondere Spezialstahl, bestehender Panzermantel
13 zugeordnet, der im wesentlichen haubenförmig ausgebildet
ist und das Trägerfahrzeug 2 oben und seitlich
ringsum umschließt. Damit der Panzermantel 13
ohne zusätzliche Hubvorrichtungen oder dergleichen
über das Trägerfahrzeug 2 gestülpt werden kann, ist
die vordere Stirnwandung 14 des Panzermantels 13
als Öffnungsklappe ausgeführt, die um ein Scharnier
15 an der Oberwand 16 des Panzermantels 13 angelenkt
ist. Die Stirnwandung 14, die im wesentlichen
etwa wie der Vorderteil des Trägerfahrzeugs 2 geformt
ist und in geschlossener Position mit einem
Schrägteil 17 im wesentlichen parallel auf Abstand
vor der Frontscheibe 10 sich befindet, kann in der
in der Fig. 1 dargestellten Öffnungsposition fest
arretiert werden. In der Stirnwandung 14 sind Scheinwerterteile
18 angeordnet. Außerdem sind an den
beiden Vorderseiten der Stirnwandung 14 Belüftungsfächer
19 ausgebildet. Diese Belüftungsfächer 19
bestehen aus Horizontalschlitzen 20, die von oben
schräg überdeckt sind, so daß auch in diesem Bereich
eine sichere Panzerabschirmung gewährleistet
ist.
Der Fig. 1 ist zu entnehmen, daß das Trägerfahrzeug
2 bei geöffneter Stirnwandung 14 problemlos in den
Panzermantel 13 rückwärts einfahren kann. Sobald
das Trägerfahrzeug 2 vollständig in den Panzermantel
13 eingefahren ist, erfolgt eine vorzugsweise automatische
beziehungsweise selbsttätige Schnellverbindung
zwischen dem Panzermantel 13 und dem Trägerfahrzeug
2, indem ein Königszapfen in die Sattelkupplung 4
eingreift und die weiteren Kupplungsteile 7 auf der
Basisfläche 3 des Trägerfahrzeugs 2 mit zusätzlichen
Kupplungselementen 22, die an der Oberwandung 16 des
Panzermantels 13 ausgebildet sind, verriegeln.
Für besondere Einsatzzwecke kann es vorteilhaft sein,
die Stirnwandung 14 gegen eine andere Stirnwandung,
die einen vorderen Keilpflug 23 aufweist, auszutauschen.
Dazu kann es günstig sein, die Stirnwandung 14 am
Scharnier 15 lösbar zu befestigen, so daß das Auswechseln
gegen eine Stirnwandung mit dem Keilpflug
23 (Fig. 5) schnell und problemlos durchgeführt
werden kann.
Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug 1 ist vorteilhaft
so ausgeführt, daß der das Trägerfahrzeug 2 umhüllende
Panzermantel 13 wahlweise sowohl im Stand
als auch während der Fahrt feinstufig in der Höhe
verstellt werden kann. Eine solche Höhenverstellung
des Panzermantels 13 kann zweckmäßig dadurch erreicht
werden, daß die Räder 24, 25 und/oder die
Achsen 5, 6 des Trägerfahrzeugs 2 vertikal
verstellbar sind. Hierbei kann es günstig sein,
sämtliche Räder 24, 25 des Trägerfahrzeugs 2 in Form
einer Einzelradaufhängung vorzusehen, so daß im
wesentlichen unabhängige Radfunktionen gegeben sind.
Darüber hinaus kann es zweckmäßig sein, sowohl die
Vorderachse 6 als auch die Hinterachse 5 jeweils in
doppelter Anzahl hintereinander auszuführen. Dabei
ist es möglich, jede einzelne Achse beziehungsweise
jedes einzelne Rad auch während der Fahrt einzeln
anzuheben, wodurch eine vielseitige Geländegängigkeit
erzielt wird und auch bei einem etwaigen Schadensfall
an den Rädern keine Beeinträchtigung des
Fahrverhaltens auftreten kann. Für die Höheneinstellung
kann vorteilhaft eine Stelleinrichtung am
Trägerfahrzeug 2 vorgesehen sein, die pneumatisch
oder hydraulisch betrieben wird. Damit stets eine
einwandfreie positive Fahrgeometrie aufrechterhalten
bleibt, weisen die Radführungen des erfindungsgemäßen
Trägerfahrzeugs 2 vorzugsweise langausgeführte
Anlenkungen auf, die so dimensioniert sind,
daß sie weit über die normalen Anlenkungsausführungen
hinausgehen. Dadurch ist gewährleistet, daß bei
jeder beliebigen Höheneinstellung immer optimale
Fahreigenschaften des Kraftfahrzeugs 1 vorliegen.
Insbesondere den Fig. 11 bis 15 sind verschiedene
Höheneinstellungen zu entnehmen. In der Fig. 11 ist
dargestellt, daß der Panzermantel 13 über die Höheneinstellung
des Trägerfahrzeugs 2 so weit abgesenkt
ist, daß die untere Aufsetzkante 26 nur dicht über
dem Boden 8 sich befindet. Der Zwischenraum zwischen
dem Boden 8 und der Aufsetzkante 26 beträgt hier
nur etwa 20 bis 40 mm, so daß auch eine optimale
Abschirmung der Räder 24, 26 gegeben ist. Damit ist
das Kraftfahrzeug 1 als ausgesprochenes Duckpanzerfahrzeug
ausgebildet, dessen Oberwandung 16 nur
etwa 1,20 m über dem Boden 8 sich befindet. Dieses
Duckpanzerfahrzeug kann gleichzeitig als Hochgeschwindigkeitsfahrzeug
eingesetzt werden, da aufgrund
der Motorantriebsleistung und der sonstigen
Triebwerksauslegungen eine Geschwindigkeit in kompletter
Panzerausführung bis zu etwa 140 km/h ohne
weiteres erzielt werden kann.
Im Stillstand des Kraftfahrzeugs 1 ist es auch möglich,
durch die Höheneinstellung den Panzermantel
13 so weit abzusenken, daß die untere Aufsetzkante
26 dicht auf dem Boden 8 aufsteht, so daß ringsum
ein Abschluß gegeben ist.
Bei der Darstellung in der Fig. 12 ist der Panzermantel
13 über die Höheneinstellung des Trägerfahrzeugs
2 um so viel höher angehoben worden, daß die
Bodenfreiheit zwischen der Aufsetzkante 26 und dem
Boden 8 etwa 120 mm beträgt. In der Darstellung der
Fig. 13 beträgt die Bodenfreiheit zwischen der Aufsetzkante
26 des Panzermantels 13 und dem Boden 8
etwa 200 mm. Gemäß Fig. 14 ist der Panzermantel 13
noch weiter angehoben worden, so daß zwischen dem
Boden 8 und der Aufsetzkante 26 etwa 300 mm Freiraum
bestehen. In der Darstellung der Fig. 15 beträgt
die Bodenfreiheit zwischen der Aufsetzkante
26 und dem Boden 8 etwa 400 mm. Damit kann normalerweise
die Höhenendeinstellung erreicht sein. Es
ist aber auch möglich, eine noch größere Höhenverstellung
zu wählen, sofern dies erforderlich ist.
Die Fig. 11 bis 15 machen deutlich, daß nicht nur
der Panzermantel 13, sondern auch das Trägerfahrzeug
2 mit dem Fahrerhaus 9 in der Höhe verstellt
wird, da die Höhenverstellung über die vertikale
Achsverlagerung beziehungsweise vertikale Radeinstellung
erzielt wird.
Das Trägerfahrzeug 2 kann auch als sogenannter Mehrachser
ausgeführt sein und zum Beispiel insgesamt
fünf Achsen aufweisen, wobei es auch zweckmäßig ist,
alle Achsen beziehungsweise Räder antreibbar auszuführen.
Außerdem kann das Trägerfahrzeug 2 erfindungsgemäß
auch so umgerüstet werden, daß ein
Kettenfahrzeug gebildet ist, welches den Panzermantel
13 trägt. Zur Umrüstung werden die Räder 24, 25
entfernt und statt dessen Kettenantriebsräder für
umlaufende Fahrketten auf den Achsen montiert. Dabei
ist es günstig, zusätzliche Stützrollen für die
Fahrketten am Trägerfahrzeug 2 vorzusehen. Damit
das Kettenfahrzeug über den Kettentrieb gesteuert
werden kann, wird die Achslenkung der Räder blockiert
und die Mehrkreisbremsanlage wird so auf Rechts-
Links-Betrieb umgeschaltet, daß durch Abbremsung
der linken oder rechten Fahrkette das Kraftfahrzeug
1 gesteuert werden kann.
Wie die Fig. 1 zeigt, ist im Dach des Fahrerhauses
9 eine Dachluke 27 ausgebildet, die herausnehmbar
oder verschiebbar ist, so daß nach oben eine freie
Öffnung gegeben ist. Über der Dachluke 27 sind auf
der Oberwandung 16 des Panzermantels 13 zwei Türme
28 angeordnet, die je über einen gepanzerten Verschlußdeckel
29 abgesperrt sind. Unten weist der
Turm 28 einen Dichtungsring auf, der sich gegen die
Oberwandung 16 des Panzermantels 13 preßt, so daß
auch an dieser Stelle praktisch kein Spalt besteht.
Auf den Turm 28 kann ein Maschinengewehr oder dergleichen
aufgesetzt werden. Zudem dient der Turm 28
als Notausstieg und als Beobachtungsstand. Damit
auch bei voll geschlossenem Panzermantel 13 und geschlossenem
Turm 28 eine Beobachtung der Umgebung
und der Fahrbahn möglich ist, ist am Turm 28 eine
Winkelspiegel-Beobachtungseinrichtung 30 angeordnet,
die eine Aussicht vom Fahrerhaus 9 her ermöglicht.
Vorn unter der Oberwandung 16 befindet sich im Panzermantel
13, wie der Fig. 2 zu entnehmen ist, eine
Schnellsteckverbindungseinheit 31, in die zugehörige
Kupplungsteile des Trägerkraftfahrzeugs 2 eingreifen,
wodurch Anschlüsse für Licht, Druckluft, Hydraulik,
Funk, Beatmungssauerstoff und dergleichen hergestellt
werden und somit Systemverbindungen zwischen dem
Trägerfahrzeug 2 und dem Panzermantel 13 bestehen.
Auch kann ein Stickstoffanschluß über die Schnellverbindungssteckeinheit
31 hergestellt werden, so
daß im Falle eines Brandes letzterer durch Stickstoffzuführung
eliminiert werden kann.
Insbesondere die Fig. 6 bis 8 lassen erkennen, daß
der Panzermantel 13 wesentlich breiter ausgebildet
ist als das Trägerfahrzeug 2. Durch diese verbreiterte
Ausführung ist an beiden Längsseiten des Panzermantels 13
je ein Freiraum 32 gebildet, der zwischen dem Trägerfahrzeug
2 und den Seitenwandungen 33 des Panzermantels
13 besteht. Die Seitenwandungen 33 des Panzermantels
13 sind so ausgeführt, daß sie eine obere
Schrägfläche 34 aufweisen, die sich in einem etwa
35°-Winkel nach oben in Richtung zur Oberwandung
16 erstreckt. Außerdem besitzen die Seitenwandungen
33 einen Schrägteil 35, der von der mittleren Gürtellinie
36 aus nach unten annähernd in Richtung zu
den Rädern 24, 25 des Trägerfahrzeugs 2 verläuft.
In den zwischen dem Trägerfahrzeug 2 und den Seitenwandungen
33 des Panzermantels 13 bestehenden Freiräumen
32, in deren Bereich die Lenkräder einschwenken
können, kann zusätzlich Proviant und Munition in entsprechenden
Kammern bevorratet werden. Auch ist es
möglich, Druckluft- und Sauerstoffbehälter für einen
Notbetrieb sowie Sauerstoffmasken und dergleichen im
Freiraum 32 anzuordnen. Darüber hinaus können Klappliegen
an den Innenflächen der Seitenwandungen 33
angeordnet werden, so daß der Panzermantel 13 auch
als Notunterkunft beziehungsweise Bunker dienen
kann, der einen ausgezeichneten Schutz gegen äußere
Einwirkungen bietet. Dies insbesondere dann, wenn
das Trägerfahrzeug 2 aus dem Panzermantel 13 herausgefahren
ist und letzterer mit seinen unteren Aufsetzkanten
26 dicht auf dem Boden 8 aufliegt. Die
Rückwandung 37 des Panzermantels 13 ist ebenfalls
abgewinkelt ausgeführt und besitzt Abschrägungen
38, die nach oben in Richtung zur Oberwandung 16
und nach unten in Richtung zu den hinteren Rädern
25 verlaufen. An der Rückwand 37 (Fig. 7) ist zudem
ein Entlüftungsfächer 39 ausgebildet, der horizontal
verlaufende, überdeckte Abluftschlitze 40 besitzt.
Hinter dem Entlüftungsfächer 39 ist an der Innenseite
der Rückwandung 37 des Panzermantels 13
mindestens ein Ventilator angeordnet, der gewährleistet,
daß ein einwandfreier Luftaustausch im
Panzermantel 13 erfolgt.
Der Panzermantel 13 weist vorn oben in der Nähe des
Scharniers 15 eine Antenne 41 auf und besitzt hinten
an beiden Seiten der Rückwandung 37 Rück-, Brems-
und Blinkleuchten 42, die wie die Scheinwerferteile
18 von der Bordelektrik gespeist werden.
Die Fig. 1 zeigt, daß für eine Sicherung des Fahrerhauses
9 unter diesem am Vorderteil des Panzermantels
13 eine Bodenpanzerplatte 43 angeordnet ist,
die an einem Scharniergelenk 44 schwenkbar gelagert
ist und das Fahrerhaus 9 nach unten hin abschirmt.
Außerdem sind vorn an den Seitenwandungen 33 des
Panzermantels 13 im Bereich einer Freischrägung 45
jeweils Panzerlippen 46 angeordnet, die ebenfalls
am Scharniergelenk 44 schwenkbar gelagert und an
der Innenfläche der Seitenwandungen 33 verschiebbar
geführt sind, derart, daß die Panzerlippen 46 im
ausgefahrenen Zustand die Freischrägung 45 abdecken
und somit mit der Aufsetzkante 26 des Panzermantels
13 in einer Ebene verlaufen. Außerdem ist an der
vorderen Stirnwandung 14 des Panzermantels 13 eine
Panzerlippe 47 vorgesehen, die an der Innenfläche
der Stirnwandung 14 verschiebbar geführt ist und
den Freiraum unter der Stirnwandung 14 im Bedarfsfalle
abschirmt. Sowohl die Bodenpanzerplatte 43
als auch die Panzerlippen 46, 47 sind zweckmäßig
über Kolben-Zylinder-Aggregate verstellbar, die
entweder pneumatisch oder hydraulisch ausgeführt
sein können. Durch die Panzerlippen 46, 47 ist in
Verbindung mit der Aufsetzkante 26 beim Aufsetzen
auf den Boden 8 ein absoluter Ringsumabschluß zu
erzielen.
Den Fig. 1 und 2 ist weiterhin zu entnehmen, daß
Panzermantel 13 vorteilhaft im Freiraum 32 an einer
Seitenwandung 33 eine Auspuffleitung 48 verlegt ist.
Diese Auspuffleitung 48 besitzt eine siphonähnliche
Wirkung und verläuft von einem unteren Anschlußteil
49 steil nach oben bis dicht unter die Oberwandung
16 und wird hier über eine Abbiegung 50 schräg nach
hinten in Richtung zum Entlüftungsfächer 39 in der
Rückwandung 37 geführt. Beim Einfahren des Trägerfahrzeugs
2 in den Panzermantel 13 erfolgt eine
automatische Selbstkupplung und dichte Verbindung
zwischen dem Anschlußteil 49 der Auspuffleitung 48
und dem Auspuffendteil 51 des Trägerfahrzeugs 2.
Dadurch ist sichergestellt, daß in jedem Falle die
Abgase des Motors zuverlässig aus dem Panzermantel
13 herausgeführt werden.
Insbesondere den Fig. 2 bis 8 ist zu entnehmen, daß
auf der Oberwandung 16 des Panzermantels 13 zweckmäßig
eine Tragplatte 52 angeordnet ist, die im
wesentlichen von der hinteren Abschrägung bis zum
Bereich der Vorderachse 6 reicht und annähernd die
gesamte Breite des Panzermantels 13 überdeckt. An
der Tragplatte 52 sind in deren Eckbereichen Schnellkupplungsteile
53 ausgebildet, die vorteilhaft ähnlich
wie Containerkupplungen ausgeführt sein können.
Den Fig. 8 bis 10 ist dabei zu entnehmen, daß auf
der Tragplatte 52 des Panzermantels 13 eine Panzerkabine
54 angeordnet ist. Statt der Panzerkabine
54 kann auch ein Geschütz, ein Raketenwerfer, eine
Raketenabschußrampe oder dergleichen an den Schnellkupplungsteilen
53 auf der Tragplatte 52 befestigt
werden. Die Panzerkabine 54 besitzt an ihren unteren
Randbereichen Schrägkammerteile 55, die auf den
Schrägflächen 34 und der Abschrägung 38 des Panzermantels
13 aufliegen können und einen unteren Absetzrand
56 aufweisen, mit dem die Panzerkabine 54
auf den Boden abgestellt werden kann. Die Panzerkabine
54 ist somit in ihrem unteren Bereich so
gestaltet, daß sie den Panzermantel 13 im wesentlichen
formschlüssig übergreift, so daß keine die
Panzerwirkung beeinträchtigende Zwischenspalte gegeben
sind. Die Schrägkammerteile 55 der Panzerkabine
54 können günstig als Stauraum 57 genutzt
werden, in dem zum Beispiel Verbandzeug, Notverpflegung,
Munition und dergleichen untergebracht
werden kann.
Um in die Panzerkabine 54 zu gelangen, ist vorteilhaft
an der Rückseite eine Heckklappe 58 angeordnet,
die um ein oberes Gelenk 59 aufgeschwenkt werden
kann. Damit aus der Panzerkabine 54 heraus die Umgebung
beobachtet werden kann, sind in den Seitenwänden
60 der Panzerkabine 54 Panzerglas-Schlitzfenster
61 angeordnet. Oben auf der Panzerkabine
54 ist auf einer Dachwandung 62 mindestens ein Turm
63 zur Beobachtung und/oder zur Installation eines
Gefechtsstandes angeordnet. Der Turm 63 ist im Falle
der Nichtbenutzung verschlossen. Ähnlich wie der
Panzermantel 13 weist auch die Panzerkabine 54 Schrägwände
64 auf, die zwischen den Seitenwänden 60 und
der Dachwandung 62 ausgebildet sind.
Bei dem in der Fig. 9 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die auf dem Panzermantel 13 angeordnete
Panzerkabine 54 als ausgesprochen niedrig ausgeführte
Truppentransportkabine ausgebildet, deren
Höhe ungefähr gleich der Höhe des Panzermantels 13
ist. Diese niedrige Truppentransportkabine 54 ist
innen zweckmäßig mit entsprechenden Sitzplätzen
ausgerüstet. Es kann dabei auch zweckmäßig sein,
entsprechende Klappliegen in der Truppentransportkabine
54 vorzusehen.
Bei dem in der Fig. 10 dargestellten Ausführungsbeispiel
weist die Panzerkabine 54′ zwei Türme 63
auf. Die auf dem Panzermantel 13 angeordnete Panzerkabine
54′ ist dabei so hoch ausgeführt, daß eine
Großraumkabine gebildet ist, deren Höhe größer ist
als die Höhe des Panzermantels 13. Diese gepanzerte
Großraumkabine 54′ kann vorteilhaft für einen Spezialgerätetransport
eingesetzt werden oder auch als Funkstation,
Sanitätsstation beziehungsweise Gefechtslazarett
oder mobiler Befehlsstand ausgeführt sein.
In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeugs kann es gemäß der Darstellung in
der Fig. 10 günstig sein, am Heck des Panzermantels
13 einen überhängenden Heckgefechtsstand 65 vorzusehen,
der mittels einer Befestigungsplatte 66 an
den Schnellkupplungsteilen 53 auf der Tragplatte
52 festgelegt sein kann. Der Heckgefechtsstand 65
kann ebenfalls ein Panzerglas-Schlitzfenster 61 und
einen Turm 63 aufweisen und auch als zusätzliche
Truppentransportkabine vorgesehen sein. Dabei ist
es möglich, den Heckgefechtsstand 65 sowohl mit
als auch ohne Panzerkabine 54, 54′ am Panzermantel
13 anzuordnen. Für einen Zugang kann der Heckgefechtsstand
65 hinten eine aufschwenkbare Klappe
besitzen. Der Heckgefechtsstand 65 ist vorteilhaft
so ausgeführt, daß er die Rückwandung 37 des Panzermantels
13 formschlüssig übergreift. Damit der Entlüftungsfächer
39 jedoch nicht außer Funktion gesetzt
wird, ist zwischen dem Heckgefechtsstand 65
und dem Entlüftungsfächer 39 in der Rückwandung
37 ein Abstandsraum 67 gebildet.
Mit der Erfindung ist eine vielseitig verwendbare,
kompakte Fahrzeugeinheit gegeben, die in kürzester
Zeit umgerüstet und vielseitig anwendbar ist. Insbesondere
kann ausgehend von einem privatwirtschaftlich
vielseitig nutzbaren Grundfahrzeug mit verhältnismäßig
geringem Kostenaufwand ein voll funktionsfähiges
gepanzertes Fahrzeug erstellt werden, das
kurzfristig einsatzfähig ist.
Das Grundfahrzeug kann zum Beispiel auch allgemein
für sonstige normale Fuhrparkeinsätze beim Technischen
Hilfswerk, beim Militär oder anderweitigen staatlichen
Organisationen als leistungsfähige Zugmaschine Verwendung
finden, der großräumige Transportbehälter
oder auch Omnibusaufbauten zugeordnet werden können.
Das Grundfahrzeug ist auch in der freien Wirtschaft
zum Beispiel im Speditionsgewerbe voll nutzbar. Auch
kommunale Betriebe mit eigenem Werksverkehr
können das Grundfahrzeug bevorzugt und vielseitig
einsetzen. Um für einen etwaigen Verteidigungsfall
frühzeitig und schnell eine große Anzahl an gepanzerten
Fahrzeugen zur Verfügung zu haben, ist
es denkbar, daß die Anschaffung eines Grundfahrzeugs
steuerbegünstigt ist. Im Verteidigungsfall
können die Grundfahrzeuge kurzfristig in wenigen
Minuten in ein Panzerfahrzeug umgerüstet werden,
indem sie in die bereitgestellten Panzermäntel einfahren.
Die Panzermäntel können langfristig problemlos
gelagert werden, da sie praktisch keine Wartung
erfordern. Somit ist mit verhältnismäßig geringen
Kosten eine große gepanzerte Verteidigungsstärke
zu erzielen. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
daß praktisch keine außergewöhnliche Schulung der
Fahrer erforderlich ist, da die Fahrer des Grundfahrzeugs
aufgrund ihrer bisherigen Fahrpraxis eine
hohe Qualifikation besitzen und somit auch bei der
gepanzerten Ausführungsform sofort voll einsatzfähig
sind. Nach einer bevorzugten Ausführung kann es
erfindungsgemäß auch günstig sein, das Trägerfahrzeug
2 mit einer zweiten Fahrerkabine zu versehen,
die an dem dem Fahrerhaus 9 gegenüberliegenden anderen
Ende des Trägerfahrzeugs 2 angeordnet ist. Diese
zweite Fahrerkabine kann bevorzugt im wesentlichen
wie das Fahrerhaus 9 ausgebildet sein. Es liegt
aber auch im Rahmen der Erfindung, die Fahrerkabine
kleiner auszuführen und nur mit den notwendigsten
Bedienungsfunktionen auszurüsten. Durch eine solche
zweite Fahrerkabine am anderen Ende des Trägerfahrzeugs
wird der Vorteil erreicht, daß das Trägerfahrzeug
2 sowohl in der einen Richtung als auch
in der entgegengesetzten anderen Richtung gleich
gut verfahrbar ist, so daß im Bedarfsfalle auch
bei sehr engen Raumverhältnissen beziehungsweise
sehr schmaler Fahrspur ohne weiteres zügig und ohne
Beeinträchtigungen eine schnelle Umkehrung der Fahrtrichtung
möglich ist. Nach einem eventuellen Umschalten
der Bedienungssysteme im Fahrerhaus 9 beziehungsweise
in der Fahrerkabine kann somit eine gleichwertige
Fahrt in entgegengesetzter Richtung durchgeführt
werden.
Dazu kann es zweckmäßig sein, das Beleuchtungssystem
usw. sowohl am Trägerfahrzeug 2 als auch am Panzermantel
13 sowohl vorn als auch hinten, also an
beiden Längenendbereichen im wesentlichen identisch
auszuführen. Es versteht sich, daß der Panzermantel
13 bei einer längeren Ausführung des Trägerfahrzeugs
2 mit zusätzlicher Fahrerkabine am anderen Ende entsprechend
größer beziehungsweise länger ausgebildet
ist. Darüber hinaus kann es günstig sein, den Panzermantel
13 auch an dem der Stirnwandung 14 gegenüberliegenden
Endbereich mit einer Panzerklappe zu versehen,
die um ein Scharniergelenk aufklappbar ist
und im wesentlichen wie die Stirnwandung 14 ausgeführt
sein kann, so daß das Trägerfahrzeug 2 wahlweise
an dem einen oder an dem anderen Ende des
Panzermantels 13 in letzteren einfahren beziehungsweise
aus diesem herausfahren kann. Sofern das Trägerfahrzeug
2 eine zweite Fahrerkabine aufweist, ist
es vorteilhaft, daß sowohl im Fahrerhaus 9 als auch
in der anderenends angeordneten Fahrerkabine jeweils
ein Fahrer vorhanden ist. Es kann aber auch günstig
sein, im Panzermantel 13 zum Beispiel einen Kriechgang
oder dergleichen vorzusehen, der vorzugsweise
im seitlichen Freiraum 32 ausgebildet sein kann.
Durch die Ausbildung eines derartigen Kriechgangs
im Panzermantel 13 besteht die Möglichkeit, daß der
Fahrer vom Fahrerhaus 9 innerhalb des Panzermantels
13 zur anderenends angeordneten Fahrerkabine gelangen
kann und selbstverständlich auch zurück.
Das dem Antriebsmotor zugehörige Getriebe des Trägerfahrzeugs
2 kann sowohl als Stufengetriebe als auch
in bevorzugter Ausführung als Automatikgetriebe ausgeführt
sein, wie es bevorzugt bei Panzerfahrzeugen
zur Anwendung gelangt, so daß auch bezüglich der automatischen
Getriebeschaltung ein in jeglicher Hinsicht
hochleistungsfähiges Panzerkraftfahrzeug gegeben ist.
Hierbei kann es auch vorteilhaft sein, sämtlichen
Achsen eine Ausgleichssperre zuzuordnen, die stets
oder nur im Bedarfsfalle wahlweise in Funktion ist,
so daß in jedem Falle ein optimaler Antrieb beziehungsweise
ein optimales Greifen der Räder erzielt und
eine gute Geländegängigkeit auch bei schwierigen
Verhältnissen gewährleistet ist.
Claims (46)
1. Kraftfahrzeug mit einem panzerbaren Trägerfahrzeug (2), das
ein Fahrerhaus (9), einen Antriebsmotor und eine
obere Basisfläche (3) aufweist, und einen eigenständigen,
oben und seitlich ringsum geschlossenen haubenförmigen
Panzermantel (13), der über das Trägerfahrzeug
(2) gestülpt und mit diesem lösbar gekuppelt
ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerfahrzeug
(2) mit dem Panzermantel (13) als Duckpanzerfahrzeug
ausgebildet ist, derart, daß das Fahrerhaus (9) unter
der Ebene der unterhalb der üblichen PKW-Oberkanten
liegenden Basisfläche (3) vor einer Vorderachse (6)
angeordnet ist und eine Oberwandung 16 des Panzermantels
(13) etwa 1,20 m bis 1,60 m über dem Fahrbahnboden
(8) vorgesehen ist.
2. Kraftfahrzeug nach vorstehendem Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) innen an
einer horizontalen Oberwandung (16) mit einer auf der
Basisfläche (3) des Trägerfahrzeugs (2) angeordneten
Sattelkupplung (4) über einen Königszapfen (21)
schnellverriegelbar arretiert ist.
3. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberwand (16) des
Panzermantels (13) zusätzliche Kupplungselemente (22)
ausgebildet sind, die mit Kupplungsteilen (7) auf der
Basisfläche (3) des Trägerfahrzeugs (2) verbindbar sind.
4. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Königszapfen (21) am
hinteren Teil der Oberwandung (16) des Panzermantels (13)
und die Sattelkupplung (4) im wesentlichen im Bereich
über eine Hinterachse (5) des Trägerfahrzeugs (2)
angeordnet sind.
5. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der das Trägerfahrzeug (2)
umgebende Panzermantel (13) stufenlos bzw. feinstufig
höhenverstellbar ist.
6. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) eine
untere, gegen den Boden (8) dicht abschließende Aufsetzkante
(26) aufweist und über das Trägerfahrzeug (2) auch
während der Fahrt derart höhenverstellbar ist, daß eine
Bodenfreiheit zwischen der Aufsetzkante (26) und dem
Boden (8) zwischen null und fünfhundert Millimeter wählbar
ist.
7. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das panzerbare Trägerfahrzeug
(2) bei Entfernung der Räder (24, 25) als Kettenfahrzeug
umrüstbar ist, wobei Kettenantriebsräder für umlaufende
Fahrketten auf den Achsen und zusätzliche Fahrkettenstützrollen
vorgesehen sind, die Achslenkung blockiert
und die Mehrkreisbremsanlage auf Rechts-Links-Betrieb
umgeschaltet ist.
8. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) zum
Ein- und Ausfahren des Trägerfahrzeugs (2) eine zu
öffnende Stirnwandung (14) aufweist.
9. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Stirnwandung (14)
des Panzermantels (13) an der Oberwandung (16) über ein
Scharnier (15) aufklappbar angelenkt ist.
10. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwandung (14) des
Panzermantels (13) einen Schrägteil (17) aufweist, der im
wesentlichen parallel auf Abstand über der Frontscheibe
(10) des Fahrerhauses (9) angeordnet ist.
11. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwandung (14) des
Panzermantels (13) mindestens einen Scheinwerferteil (18)
aufweist.
12. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwandung (14) des
Panzermantels (13) mindestens an einer Seite einen schußsicheren,
mit vorzugsweise nach unten überdeckten Horizontalschlitzen
(20) versehenen Belüftungsfächer (19)
aufweist.
13. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Fahrt des Trägerfahrzeugs
(2) mit aufgesetztem Panzermantel (13) und geöffneter
Stirnwandung (14) letztere in einer hochgeklappten Öffnungsposition
arretiert ist.
14. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwandung (14) des
Panzermantels (13) am Scharnier (15) lösbar befestigt ist
und gegen eine solche mit einem vorderen Keilpflug (23)
auswechselbar ist.
15. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrerhaus (9) des
Trägerfahrzeugs (2) im Bereich unter einem Turm (28) des
Panzermantels (13) eine zu öffnende bzw. herausnehmbare
Dachluke (27) aufweist.
16. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) im
Bereich über der Dachluke (27) des Fahrerhauses (9)
nebeneinander zwei Türme (28) aufweist, die je einen
Verschlußdeckel (29) besitzen, wobei mindestens einer der
beiden Türme (28) als Maschinengewehraufsatz oder
dergleichen sowie als Notausstieg ausgebildet ist und
eine optische Winkelspiegel-Beobachtungseinrichtung (30)
aufweist.
17. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) breiter
ausgeführt ist als das Trägerfahrzeug (2) und daß an
beiden Längsseiten je ein Freiraum (32) zwischen dem
Trägerfahrzeug (2) und den Seitenwandungen (33) des
Panzermantels (13) ausgebildet ist.
18. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem Freiraum (32) zwischen
dem Trägerfahrzeug (2) und dem Panzermantel (13) an
dessen Seitenwandung (33) Klappliegen sowie Proviant- und
Munitionskammern und Druckluft- und Sauerstoffbehälter
für einen etwaigen Notbetrieb wie auch Sauerstoffmasken
und dergleichen vorgesehen sind.
19. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandungen (33) des
Panzermantels (13) nach oben in Richtung zur Oberwandung
(16) eine Schrägfläche (34) aufweisen.
20. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandungen (33) des
Panzermantels (13) ausgehend von einer etwa mittleren
Gürtellinie (36) einen nach unten etwa in Richtung zu den
Rädern (24, 25) des Trägerfahrzeugs (2) verlaufenden
Schrägteil (35) aufweisen.
21. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückwandung (37) des
Panzermantels (13) nach oben in Richtung zur Oberwandung
(16) und nach unten in Richtung zu den hinteren Rädern
(25) Abschrägungen (38) aufweist.
22. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückwandung (37) des
Panzermantels (13) ein Entlüftungsfächer (39) mit vorzugsweise
horizontalen, überdeckten Abluftschlitzen (40)
ausgebildet ist.
23. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß für einen Luftaustausch im
Panzermantel (13) an der Rückwandung (37) mindestens ein
Ventilator vorgesehen ist.
24. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückwandung (37) des
Panzermantels (13) Rück-, Brems- und Blinkleuchten (42)
angeordnet sind.
25. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) mindestens
am Vorderteil unter dem Bereich des Fahrerhauses
(9) des Trägerfahrzeugs (2) eine Bodenpanzerplatte (43)
aufweist.
26. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) im Bereich
einer Freischrägung (45) am Vorderteil an den
Seitenwandungen (33) und an der Stirnwandung (14) je eine
verstellbare, gegen den Boden (8) dicht schließende
Panzerlippe (46, 47) aufweist.
27. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenpanzerplatte (43)
und den Panzerlippen (46, 47) an den Seitenwandungen (33)
und der Stirnwandung (14) zur separaten Verstellung pneumatische
oder hydraulische Kolben-Zylinder-Aggregate zugeordnet
sind.
28. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Panzerlippen (46) der
Seitenwandungen (33) und die Bodenpanzerplatte (43) über
ein Scharniergelenk (44) am Panzermantel (13) angelenkt
sind.
Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß im Panzermantel (13) eine in
Richtung zum Entlüftungsfächer (39) in der Rückwandung
(37) geführte Auspuffleitung (48) für die Abgase des
Motors angeordnet sind.
30. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Auspuffendteil (51) des
Trägerfahrzeugs (2) bei dessen Einfahren in den Panzermantel
(13) vorzugsweise selbstkuppelnd dicht mit der
Auspuffleitung (48) verbindbar ist.
31. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auspuffleitung (48) von
einem unteren Bereich nahe der Aufsetzkante (26) im
Panzermantel (13) nach oben geführt und hier über eine
Abbiegung (50) schräg nach hinten geleitet ist.
32. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Panzermantels
(13) und außen am Trägerfahrzeug (2) korrespondierende
Kupplungsteile einer Schnellsteckverbindungseinheit
(31) angeordnet sind, die Anschlüsse für Licht,
Druckluft, Hydraulik, Funk, Beatmungssauerstoff und
Stickstoff (zur Brandeliminierung) umfaßt.
33. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schnellsteckverbindungseinheit
(31) im vorderen oberen Bereich des Panzermantels
(13) nahe der Stirnwandung (14) angeordnet ist.
34. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberwandung (16) des
Panzermantels (13) Schnellkupplungsteile (53) zur Befestigung
eines zusätzlichen Aufsatzteils, wie Panzerkabine
(54, 54′), Geschütz, Raketenwerfer, Raketenabschußrampe
und dergleichen angeordnet sind.
35. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schnellkupplungsteile
(53) an einer auf der Oberwandung (16) des Panzermantels
(13) angeordneten Tragplatte (52) ausgebildet sind.
36. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Panzermantel (13)
des Trägerfahrzeugs (2) angeordnete Panzerkabine (54,
54′) den Panzermantel (13) mit Schrägkammerteilen (55)
formschlüssig übergreift, an denen ein unterer Absetzrand
(56) ausgebildet ist.
37. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schrägkammerteile (55)
der Panzerkabine (54, 54′) als Stauraum (57) für
Verbandzeug, Notverpflegung, Munition und dergleichen
ausgebildet sind.
38. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Panzerkabine (54, 54′)
auf dem Panzermantel (13) des Trägerfahrzeugs (2) eine um
ein Gelenk (59) aufschwenkbare Heckklappe (58) aufweist.
39. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die auf den Panzermantel (13)
des Trägerfahrzeugs (2) aufgesetzte Panzerkabine (54,
54′) Panzerglas-Schlitzfenster (61) aufweist.
40. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Panzerkabine (54, 54′)
auf dem Panzermantel (13) des Trägerfahrzeugs (2) auf
einer Dachwandung (62) mindestens einen Turm (63) zur
Beobachtung und/oder für einen Gefechtsstand aufweist.
41. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Panzerkabine (54, 54′)
zwischen Seitenwänden (60) und der Dachwandung (62)
Schrägwände (64) aufweist.
42. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Panzermantel (13)
des Trägerfahrzeugs (2) angeordnete Panzerkabine (54) als
mit Sitzen und/oder Liegen ausgestattete niedrige Truppentransportkabine
ausgebildet ist, deren Höhe in etwa
gleich der Höhe des Panzermantels (13) vom Boden (8) bis
zur Oberwandung (16) ist.
43. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Panzerkabine (54′) auf
dem Pamzermantel (13) des Trägerfahrzeugs (2) für Spezialgeräte,
eine Funkstation, eine Sanitätsstation oder
dergleichen als Großraumkabine ausgebildet ist, deren
Höhe größer ist als die Höhe des Panzermantels (13).
44. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am Heck des Panzermantels
(13) ein überhängender Heckgefechtsstand (65) mit oder
ohne zusätzlicher Truppentransportmöglichkeit über eine
an der Tragplatte (52) festgekuppelte Befestigungsplatte
(66) angeordnet ist.
45. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Heckgefechtsstand (65)
die Rückwandung (37) des Panzermantels (13) formschlüssig
übergreift und daß zwischen dem Entlüftungsfächer (39) in
der Rückwandung (37) und dem Heckgefechtsstand (65) ein
Abstandsraum (67) besteht.
46. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der das Trägerfahrzeug (2)
mit dem Fahrerhaus (9) und einer zusätzlichen Fahrerkabine
umhüllende Panzermantel (13) für eine wahlweise
Vorwärtsfahrt in entgegengesetzten Richtungen entsprechend
doppelt ausgeführte Einrichtungen für Beleuchtung
und sonstige Funktionssysteme aufweist.
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