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DE3318689C2 - Kraftfahrzeug - Google Patents

Kraftfahrzeug

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Publication number
DE3318689C2
DE3318689C2 DE19833318689 DE3318689A DE3318689C2 DE 3318689 C2 DE3318689 C2 DE 3318689C2 DE 19833318689 DE19833318689 DE 19833318689 DE 3318689 A DE3318689 A DE 3318689A DE 3318689 C2 DE3318689 C2 DE 3318689C2
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DE
Germany
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armored
motor vehicle
vehicle according
casing
jacket
Prior art date
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DE19833318689
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DE3318689A1 (de
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Manfred Steinwinter
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60HARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
    • B60H1/00Heating, cooling or ventilating [HVAC] devices
    • B60H1/00357Air-conditioning arrangements specially adapted for particular vehicles
    • B60H1/00414Air-conditioning arrangements specially adapted for particular vehicles for military, emergency, safety or security vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60H1/248Air-extractors, air-evacuation from the vehicle interior
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    • F41WEAPONS
    • F41HARMOUR; ARMOURED TURRETS; ARMOURED OR ARMED VEHICLES; MEANS OF ATTACK OR DEFENCE, e.g. CAMOUFLAGE, IN GENERAL
    • F41H7/00Armoured or armed vehicles
    • F41H7/02Land vehicles with enclosing armour, e.g. tanks

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Description

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
Aus der US 23 63 573 ist ein Personenkraftwagen bekannt, der einen im Bereich der Vorderachse vorgesehenen Antriebsmotor und ein im mittleren Bereich zwischen der Vorder- und Hinterachse hoch aufgerichtetes Fahrerhaus aufweist. Über den PKW kann ein haubenförmiger Panzermantel gestülpt werden, der an den Kotflügeln mit der Karosserie des PKW verbunden werden kann.
Die nicht vorveröffentlichte DE 32 22 792 A1 offenbart ein gepanzertes Radkraftfahrzeug, das ein wannenförmiges Fahrgestell und einen Panzeraufbau aufweist. In dem Fahrgestell sind ein Motor, ein Schaltgetriebe, Achsantriebe und Bremsen untergebracht. Die Räder sind an einzelnen Querschwingen aufgehängt. Der Panzeraufbau ist dergestalt mit dem Fahrgestell verbunden, daß ein durchgehend ebener Wannenboden entsteht.
Der DE-PS 8 56 411 ist eine Achshebevorrichtung zum Heben der Achsen von drei oder mehrachsigen Straßenfahrzeugen zu entnehmen, mit einer Hubvorrichtung, die zwischen dem Wagenboden und der zu hebenden Achse vorgesehen ist, wobei die Hubkraft geradlinig in Richtung des Weges der zu hebenden Achse wirken soll.
Die DE-AS 18 08 702 offenbart eine Radaufhängung für ein motorangetriebenes Radpanzerfahrzeug, bei dem auf beiden Fahrzeuglängsseiten mindestens drei angetriebene Laufräder in Fahrtrichtung hintereinander angeordnet sind, die einzeln aufgehängt und unabhängig voneinander abgefedert sind. Bei Kurvenfahrt erfolgt die Lenkung ausschließlich durch unterschiedlichen Drehzahlantrieb der Räder auf beiden Fahrzeuglängsseiten. Zudem ist eine Einrichtung vorgesehen, durch welche bei Kurvenfahrt der Bodenanpreßdruck des vordersten und/oder hintersten Laufrades auf jeder Fahrzeuglängsseite gegenüber den übrigen Laufrädern verringert werden soll.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 dahingehend weiterzubilden, daß durch Schnellumrüstung wahlweise eine privatwirtschaftlich oder kommunal nutzbare Zugmaschine und im Verteidigungsfall ein niedriges Panzerfahrzeug erzielt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sowie weitere Vorteile und wesentliche Einzelheiten der Erfindung sind den Merkmalen der Unteransprüche, der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmen, die in schematischer Darstellung bevorzugte Ausführungsformen als Beispiel zeigt. Es stellen dar:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs mit einem Panzermantel, in den ein als Niedrigtriebwagen ausgeführtes Trägerfahrzeug einfährt,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 1 mit in dem Panzermantel angeordnetem Trägerfahrzeug in einer etwas größeren Darstellung,
Fig. 3 eine Perspektivdarstellung des Kraftfahrzeugs der Fig. 1 und 2,
Fig. 4 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 1 bis 3,
Fig. 5 eine Draufsicht auf das Kraftfahrzeug der Fig. 4,
Fig. 6 eine Vorderansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 4,
Fig. 7 eine Rückansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 4,
Fig. 8 eine Vorderansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 4 mit einer aufgesetzten Panzerkabine,
Fig. 9 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 8,
Fig. 10 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs ähnlich der Fig. 9, jedoch mit einer aufgesetzten größeren Panzerkabine,
Fig. 11 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs der Fig. 1 bis 7 mit annähernd bis auf den Boden abgesenktem Panzermantel,
Fig. 12 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 11 mit hochgeklappter Vorderstirnwand und etwas größerer Bodenfreiheit zwischen der Unterkante des Panzermantels und dem Boden,
Fig. 13 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 11 und 12 mit weiter angehobenem Panzermantel,
Fig. 14 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 11 bis 13 mit noch höher angehobenem Panzermantel und
Fig. 15 eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs der Fig. 11 bis 14 mit bis in die obere Endstellung angehobenem Panzermantel.
Das in der Zeichnung dargestellte Kraftfahrzeug 1 weist ein Trägerfahrzeug 2 auf, das als hochleistungsfähiger, kompakter Niedrigtriebwagen ausgeführt ist und eine im wesentlichen von vorn bis hinten durchgehende Basisfläche 3 besitzt, auf der eine Sattelkupplung 4 im Bereich über der Hinterachse 5 angeordnet ist. Weiter vorn, etwa im Bereich über der Vorderachse 6 des Trägerfahrzeugs 2, sind weitere Kupplungsteile 7 auf der Basisfläche 3 angeordnet. Das Trägerfahrzeug 2 ist so niedrig ausgeführt, daß die obere Basisfläche 3 in einer Ebene unterhalb der heute üblichen PKW-Oberkanten liegt. Der Abstand vom Boden 8 bis zur oberen Basisfläche 3 beträgt dabei etwa 1,10 bis 1,50 m.
Der Motor des Trägerfahrzeugs 2 befindet sich vorteilhaft im Bereich zwischen der Vorderachse 6 und der Hinterachse 5 unter der Basisfläche 3. Auch können in diesem Bereich zweckmäßig die weiteren Antriebsaggregate wie Getriebe und dergleichen vorgesehen sein. Das Fahrerhaus 9 ist ortsfest unmittelbar vor der Vorderachse 6 des Trägerfahrzeugs 2 angeordnet, wobei die niedrig liegende Basisfläche 3 auch beim Fahrerhaus 9 den oberen Abschluß bildet. Das Fahrerhaus 9 bietet Platz für den Fahrer und mindestens einen Beifahrer. Das Fahrerhaus 9 ist bei geschlossenen Türen und Fenstern derart dicht, daß kein Wasser eindringen kann und somit auch eine Unterwasserfahrt möglich ist. Im Fahrerhaus 9 kann zudem eine Schlafkabine vorgesehen sein, die vorteilhaft zusammenklappbar ist. Die Frontscheibe 10 und Seitenscheibe 11 des Fahrerhauses 9 können aus Panzerglas bestehen. Vorn unter der Frontscheibe 10 sind im Stoßstangenbereich verhältnismäßig dicht über dem Boden 8 Fahrscheinwerfer 12 angeordnet, die eine gute Ausleuchtung der Fahrbahn bewirken. Das Fahrerhaus 9 kann mit einer Funkeinrichtung sowie mit Notproviant und dergleichen ausgestattet sein.
Dem Trägerfahrzeug 2 ist ein aus schußsicherem Material, insbesondere Spezialstahl, bestehender Panzermantel 13 zugeordnet, der im wesentlichen haubenförmig ausgebildet ist und das Trägerfahrzeug 2 oben und seitlich ringsum umschließt. Damit der Panzermantel 13 ohne zusätzliche Hubvorrichtungen oder dergleichen über das Trägerfahrzeug 2 gestülpt werden kann, ist die vordere Stirnwandung 14 des Panzermantels 13 als Öffnungsklappe ausgeführt, die um ein Scharnier 15 an der Oberwand 16 des Panzermantels 13 angelenkt ist. Die Stirnwandung 14, die im wesentlichen etwa wie der Vorderteil des Trägerfahrzeugs 2 geformt ist und in geschlossener Position mit einem Schrägteil 17 im wesentlichen parallel auf Abstand vor der Frontscheibe 10 sich befindet, kann in der in der Fig. 1 dargestellten Öffnungsposition fest arretiert werden. In der Stirnwandung 14 sind Scheinwerterteile 18 angeordnet. Außerdem sind an den beiden Vorderseiten der Stirnwandung 14 Belüftungsfächer 19 ausgebildet. Diese Belüftungsfächer 19 bestehen aus Horizontalschlitzen 20, die von oben schräg überdeckt sind, so daß auch in diesem Bereich eine sichere Panzerabschirmung gewährleistet ist.
Der Fig. 1 ist zu entnehmen, daß das Trägerfahrzeug 2 bei geöffneter Stirnwandung 14 problemlos in den Panzermantel 13 rückwärts einfahren kann. Sobald das Trägerfahrzeug 2 vollständig in den Panzermantel 13 eingefahren ist, erfolgt eine vorzugsweise automatische beziehungsweise selbsttätige Schnellverbindung zwischen dem Panzermantel 13 und dem Trägerfahrzeug 2, indem ein Königszapfen in die Sattelkupplung 4 eingreift und die weiteren Kupplungsteile 7 auf der Basisfläche 3 des Trägerfahrzeugs 2 mit zusätzlichen Kupplungselementen 22, die an der Oberwandung 16 des Panzermantels 13 ausgebildet sind, verriegeln.
Für besondere Einsatzzwecke kann es vorteilhaft sein, die Stirnwandung 14 gegen eine andere Stirnwandung, die einen vorderen Keilpflug 23 aufweist, auszutauschen. Dazu kann es günstig sein, die Stirnwandung 14 am Scharnier 15 lösbar zu befestigen, so daß das Auswechseln gegen eine Stirnwandung mit dem Keilpflug 23 (Fig. 5) schnell und problemlos durchgeführt werden kann.
Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug 1 ist vorteilhaft so ausgeführt, daß der das Trägerfahrzeug 2 umhüllende Panzermantel 13 wahlweise sowohl im Stand als auch während der Fahrt feinstufig in der Höhe verstellt werden kann. Eine solche Höhenverstellung des Panzermantels 13 kann zweckmäßig dadurch erreicht werden, daß die Räder 24, 25 und/oder die Achsen 5, 6 des Trägerfahrzeugs 2 vertikal verstellbar sind. Hierbei kann es günstig sein, sämtliche Räder 24, 25 des Trägerfahrzeugs 2 in Form einer Einzelradaufhängung vorzusehen, so daß im wesentlichen unabhängige Radfunktionen gegeben sind. Darüber hinaus kann es zweckmäßig sein, sowohl die Vorderachse 6 als auch die Hinterachse 5 jeweils in doppelter Anzahl hintereinander auszuführen. Dabei ist es möglich, jede einzelne Achse beziehungsweise jedes einzelne Rad auch während der Fahrt einzeln anzuheben, wodurch eine vielseitige Geländegängigkeit erzielt wird und auch bei einem etwaigen Schadensfall an den Rädern keine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens auftreten kann. Für die Höheneinstellung kann vorteilhaft eine Stelleinrichtung am Trägerfahrzeug 2 vorgesehen sein, die pneumatisch oder hydraulisch betrieben wird. Damit stets eine einwandfreie positive Fahrgeometrie aufrechterhalten bleibt, weisen die Radführungen des erfindungsgemäßen Trägerfahrzeugs 2 vorzugsweise langausgeführte Anlenkungen auf, die so dimensioniert sind, daß sie weit über die normalen Anlenkungsausführungen hinausgehen. Dadurch ist gewährleistet, daß bei jeder beliebigen Höheneinstellung immer optimale Fahreigenschaften des Kraftfahrzeugs 1 vorliegen.
Insbesondere den Fig. 11 bis 15 sind verschiedene Höheneinstellungen zu entnehmen. In der Fig. 11 ist dargestellt, daß der Panzermantel 13 über die Höheneinstellung des Trägerfahrzeugs 2 so weit abgesenkt ist, daß die untere Aufsetzkante 26 nur dicht über dem Boden 8 sich befindet. Der Zwischenraum zwischen dem Boden 8 und der Aufsetzkante 26 beträgt hier nur etwa 20 bis 40 mm, so daß auch eine optimale Abschirmung der Räder 24, 26 gegeben ist. Damit ist das Kraftfahrzeug 1 als ausgesprochenes Duckpanzerfahrzeug ausgebildet, dessen Oberwandung 16 nur etwa 1,20 m über dem Boden 8 sich befindet. Dieses Duckpanzerfahrzeug kann gleichzeitig als Hochgeschwindigkeitsfahrzeug eingesetzt werden, da aufgrund der Motorantriebsleistung und der sonstigen Triebwerksauslegungen eine Geschwindigkeit in kompletter Panzerausführung bis zu etwa 140 km/h ohne weiteres erzielt werden kann.
Im Stillstand des Kraftfahrzeugs 1 ist es auch möglich, durch die Höheneinstellung den Panzermantel 13 so weit abzusenken, daß die untere Aufsetzkante 26 dicht auf dem Boden 8 aufsteht, so daß ringsum ein Abschluß gegeben ist.
Bei der Darstellung in der Fig. 12 ist der Panzermantel 13 über die Höheneinstellung des Trägerfahrzeugs 2 um so viel höher angehoben worden, daß die Bodenfreiheit zwischen der Aufsetzkante 26 und dem Boden 8 etwa 120 mm beträgt. In der Darstellung der Fig. 13 beträgt die Bodenfreiheit zwischen der Aufsetzkante 26 des Panzermantels 13 und dem Boden 8 etwa 200 mm. Gemäß Fig. 14 ist der Panzermantel 13 noch weiter angehoben worden, so daß zwischen dem Boden 8 und der Aufsetzkante 26 etwa 300 mm Freiraum bestehen. In der Darstellung der Fig. 15 beträgt die Bodenfreiheit zwischen der Aufsetzkante 26 und dem Boden 8 etwa 400 mm. Damit kann normalerweise die Höhenendeinstellung erreicht sein. Es ist aber auch möglich, eine noch größere Höhenverstellung zu wählen, sofern dies erforderlich ist. Die Fig. 11 bis 15 machen deutlich, daß nicht nur der Panzermantel 13, sondern auch das Trägerfahrzeug 2 mit dem Fahrerhaus 9 in der Höhe verstellt wird, da die Höhenverstellung über die vertikale Achsverlagerung beziehungsweise vertikale Radeinstellung erzielt wird.
Das Trägerfahrzeug 2 kann auch als sogenannter Mehrachser ausgeführt sein und zum Beispiel insgesamt fünf Achsen aufweisen, wobei es auch zweckmäßig ist, alle Achsen beziehungsweise Räder antreibbar auszuführen. Außerdem kann das Trägerfahrzeug 2 erfindungsgemäß auch so umgerüstet werden, daß ein Kettenfahrzeug gebildet ist, welches den Panzermantel 13 trägt. Zur Umrüstung werden die Räder 24, 25 entfernt und statt dessen Kettenantriebsräder für umlaufende Fahrketten auf den Achsen montiert. Dabei ist es günstig, zusätzliche Stützrollen für die Fahrketten am Trägerfahrzeug 2 vorzusehen. Damit das Kettenfahrzeug über den Kettentrieb gesteuert werden kann, wird die Achslenkung der Räder blockiert und die Mehrkreisbremsanlage wird so auf Rechts- Links-Betrieb umgeschaltet, daß durch Abbremsung der linken oder rechten Fahrkette das Kraftfahrzeug 1 gesteuert werden kann.
Wie die Fig. 1 zeigt, ist im Dach des Fahrerhauses 9 eine Dachluke 27 ausgebildet, die herausnehmbar oder verschiebbar ist, so daß nach oben eine freie Öffnung gegeben ist. Über der Dachluke 27 sind auf der Oberwandung 16 des Panzermantels 13 zwei Türme 28 angeordnet, die je über einen gepanzerten Verschlußdeckel 29 abgesperrt sind. Unten weist der Turm 28 einen Dichtungsring auf, der sich gegen die Oberwandung 16 des Panzermantels 13 preßt, so daß auch an dieser Stelle praktisch kein Spalt besteht. Auf den Turm 28 kann ein Maschinengewehr oder dergleichen aufgesetzt werden. Zudem dient der Turm 28 als Notausstieg und als Beobachtungsstand. Damit auch bei voll geschlossenem Panzermantel 13 und geschlossenem Turm 28 eine Beobachtung der Umgebung und der Fahrbahn möglich ist, ist am Turm 28 eine Winkelspiegel-Beobachtungseinrichtung 30 angeordnet, die eine Aussicht vom Fahrerhaus 9 her ermöglicht.
Vorn unter der Oberwandung 16 befindet sich im Panzermantel 13, wie der Fig. 2 zu entnehmen ist, eine Schnellsteckverbindungseinheit 31, in die zugehörige Kupplungsteile des Trägerkraftfahrzeugs 2 eingreifen, wodurch Anschlüsse für Licht, Druckluft, Hydraulik, Funk, Beatmungssauerstoff und dergleichen hergestellt werden und somit Systemverbindungen zwischen dem Trägerfahrzeug 2 und dem Panzermantel 13 bestehen. Auch kann ein Stickstoffanschluß über die Schnellverbindungssteckeinheit 31 hergestellt werden, so daß im Falle eines Brandes letzterer durch Stickstoffzuführung eliminiert werden kann.
Insbesondere die Fig. 6 bis 8 lassen erkennen, daß der Panzermantel 13 wesentlich breiter ausgebildet ist als das Trägerfahrzeug 2. Durch diese verbreiterte Ausführung ist an beiden Längsseiten des Panzermantels 13 je ein Freiraum 32 gebildet, der zwischen dem Trägerfahrzeug 2 und den Seitenwandungen 33 des Panzermantels 13 besteht. Die Seitenwandungen 33 des Panzermantels 13 sind so ausgeführt, daß sie eine obere Schrägfläche 34 aufweisen, die sich in einem etwa 35°-Winkel nach oben in Richtung zur Oberwandung 16 erstreckt. Außerdem besitzen die Seitenwandungen 33 einen Schrägteil 35, der von der mittleren Gürtellinie 36 aus nach unten annähernd in Richtung zu den Rädern 24, 25 des Trägerfahrzeugs 2 verläuft. In den zwischen dem Trägerfahrzeug 2 und den Seitenwandungen 33 des Panzermantels 13 bestehenden Freiräumen 32, in deren Bereich die Lenkräder einschwenken können, kann zusätzlich Proviant und Munition in entsprechenden Kammern bevorratet werden. Auch ist es möglich, Druckluft- und Sauerstoffbehälter für einen Notbetrieb sowie Sauerstoffmasken und dergleichen im Freiraum 32 anzuordnen. Darüber hinaus können Klappliegen an den Innenflächen der Seitenwandungen 33 angeordnet werden, so daß der Panzermantel 13 auch als Notunterkunft beziehungsweise Bunker dienen kann, der einen ausgezeichneten Schutz gegen äußere Einwirkungen bietet. Dies insbesondere dann, wenn das Trägerfahrzeug 2 aus dem Panzermantel 13 herausgefahren ist und letzterer mit seinen unteren Aufsetzkanten 26 dicht auf dem Boden 8 aufliegt. Die Rückwandung 37 des Panzermantels 13 ist ebenfalls abgewinkelt ausgeführt und besitzt Abschrägungen 38, die nach oben in Richtung zur Oberwandung 16 und nach unten in Richtung zu den hinteren Rädern 25 verlaufen. An der Rückwand 37 (Fig. 7) ist zudem ein Entlüftungsfächer 39 ausgebildet, der horizontal verlaufende, überdeckte Abluftschlitze 40 besitzt. Hinter dem Entlüftungsfächer 39 ist an der Innenseite der Rückwandung 37 des Panzermantels 13 mindestens ein Ventilator angeordnet, der gewährleistet, daß ein einwandfreier Luftaustausch im Panzermantel 13 erfolgt.
Der Panzermantel 13 weist vorn oben in der Nähe des Scharniers 15 eine Antenne 41 auf und besitzt hinten an beiden Seiten der Rückwandung 37 Rück-, Brems- und Blinkleuchten 42, die wie die Scheinwerferteile 18 von der Bordelektrik gespeist werden.
Die Fig. 1 zeigt, daß für eine Sicherung des Fahrerhauses 9 unter diesem am Vorderteil des Panzermantels 13 eine Bodenpanzerplatte 43 angeordnet ist, die an einem Scharniergelenk 44 schwenkbar gelagert ist und das Fahrerhaus 9 nach unten hin abschirmt. Außerdem sind vorn an den Seitenwandungen 33 des Panzermantels 13 im Bereich einer Freischrägung 45 jeweils Panzerlippen 46 angeordnet, die ebenfalls am Scharniergelenk 44 schwenkbar gelagert und an der Innenfläche der Seitenwandungen 33 verschiebbar geführt sind, derart, daß die Panzerlippen 46 im ausgefahrenen Zustand die Freischrägung 45 abdecken und somit mit der Aufsetzkante 26 des Panzermantels 13 in einer Ebene verlaufen. Außerdem ist an der vorderen Stirnwandung 14 des Panzermantels 13 eine Panzerlippe 47 vorgesehen, die an der Innenfläche der Stirnwandung 14 verschiebbar geführt ist und den Freiraum unter der Stirnwandung 14 im Bedarfsfalle abschirmt. Sowohl die Bodenpanzerplatte 43 als auch die Panzerlippen 46, 47 sind zweckmäßig über Kolben-Zylinder-Aggregate verstellbar, die entweder pneumatisch oder hydraulisch ausgeführt sein können. Durch die Panzerlippen 46, 47 ist in Verbindung mit der Aufsetzkante 26 beim Aufsetzen auf den Boden 8 ein absoluter Ringsumabschluß zu erzielen.
Den Fig. 1 und 2 ist weiterhin zu entnehmen, daß Panzermantel 13 vorteilhaft im Freiraum 32 an einer Seitenwandung 33 eine Auspuffleitung 48 verlegt ist. Diese Auspuffleitung 48 besitzt eine siphonähnliche Wirkung und verläuft von einem unteren Anschlußteil 49 steil nach oben bis dicht unter die Oberwandung 16 und wird hier über eine Abbiegung 50 schräg nach hinten in Richtung zum Entlüftungsfächer 39 in der Rückwandung 37 geführt. Beim Einfahren des Trägerfahrzeugs 2 in den Panzermantel 13 erfolgt eine automatische Selbstkupplung und dichte Verbindung zwischen dem Anschlußteil 49 der Auspuffleitung 48 und dem Auspuffendteil 51 des Trägerfahrzeugs 2. Dadurch ist sichergestellt, daß in jedem Falle die Abgase des Motors zuverlässig aus dem Panzermantel 13 herausgeführt werden.
Insbesondere den Fig. 2 bis 8 ist zu entnehmen, daß auf der Oberwandung 16 des Panzermantels 13 zweckmäßig eine Tragplatte 52 angeordnet ist, die im wesentlichen von der hinteren Abschrägung bis zum Bereich der Vorderachse 6 reicht und annähernd die gesamte Breite des Panzermantels 13 überdeckt. An der Tragplatte 52 sind in deren Eckbereichen Schnellkupplungsteile 53 ausgebildet, die vorteilhaft ähnlich wie Containerkupplungen ausgeführt sein können.
Den Fig. 8 bis 10 ist dabei zu entnehmen, daß auf der Tragplatte 52 des Panzermantels 13 eine Panzerkabine 54 angeordnet ist. Statt der Panzerkabine 54 kann auch ein Geschütz, ein Raketenwerfer, eine Raketenabschußrampe oder dergleichen an den Schnellkupplungsteilen 53 auf der Tragplatte 52 befestigt werden. Die Panzerkabine 54 besitzt an ihren unteren Randbereichen Schrägkammerteile 55, die auf den Schrägflächen 34 und der Abschrägung 38 des Panzermantels 13 aufliegen können und einen unteren Absetzrand 56 aufweisen, mit dem die Panzerkabine 54 auf den Boden abgestellt werden kann. Die Panzerkabine 54 ist somit in ihrem unteren Bereich so gestaltet, daß sie den Panzermantel 13 im wesentlichen formschlüssig übergreift, so daß keine die Panzerwirkung beeinträchtigende Zwischenspalte gegeben sind. Die Schrägkammerteile 55 der Panzerkabine 54 können günstig als Stauraum 57 genutzt werden, in dem zum Beispiel Verbandzeug, Notverpflegung, Munition und dergleichen untergebracht werden kann.
Um in die Panzerkabine 54 zu gelangen, ist vorteilhaft an der Rückseite eine Heckklappe 58 angeordnet, die um ein oberes Gelenk 59 aufgeschwenkt werden kann. Damit aus der Panzerkabine 54 heraus die Umgebung beobachtet werden kann, sind in den Seitenwänden 60 der Panzerkabine 54 Panzerglas-Schlitzfenster 61 angeordnet. Oben auf der Panzerkabine 54 ist auf einer Dachwandung 62 mindestens ein Turm 63 zur Beobachtung und/oder zur Installation eines Gefechtsstandes angeordnet. Der Turm 63 ist im Falle der Nichtbenutzung verschlossen. Ähnlich wie der Panzermantel 13 weist auch die Panzerkabine 54 Schrägwände 64 auf, die zwischen den Seitenwänden 60 und der Dachwandung 62 ausgebildet sind.
Bei dem in der Fig. 9 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die auf dem Panzermantel 13 angeordnete Panzerkabine 54 als ausgesprochen niedrig ausgeführte Truppentransportkabine ausgebildet, deren Höhe ungefähr gleich der Höhe des Panzermantels 13 ist. Diese niedrige Truppentransportkabine 54 ist innen zweckmäßig mit entsprechenden Sitzplätzen ausgerüstet. Es kann dabei auch zweckmäßig sein, entsprechende Klappliegen in der Truppentransportkabine 54 vorzusehen.
Bei dem in der Fig. 10 dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Panzerkabine 54′ zwei Türme 63 auf. Die auf dem Panzermantel 13 angeordnete Panzerkabine 54′ ist dabei so hoch ausgeführt, daß eine Großraumkabine gebildet ist, deren Höhe größer ist als die Höhe des Panzermantels 13. Diese gepanzerte Großraumkabine 54′ kann vorteilhaft für einen Spezialgerätetransport eingesetzt werden oder auch als Funkstation, Sanitätsstation beziehungsweise Gefechtslazarett oder mobiler Befehlsstand ausgeführt sein.
In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs kann es gemäß der Darstellung in der Fig. 10 günstig sein, am Heck des Panzermantels 13 einen überhängenden Heckgefechtsstand 65 vorzusehen, der mittels einer Befestigungsplatte 66 an den Schnellkupplungsteilen 53 auf der Tragplatte 52 festgelegt sein kann. Der Heckgefechtsstand 65 kann ebenfalls ein Panzerglas-Schlitzfenster 61 und einen Turm 63 aufweisen und auch als zusätzliche Truppentransportkabine vorgesehen sein. Dabei ist es möglich, den Heckgefechtsstand 65 sowohl mit als auch ohne Panzerkabine 54, 54′ am Panzermantel 13 anzuordnen. Für einen Zugang kann der Heckgefechtsstand 65 hinten eine aufschwenkbare Klappe besitzen. Der Heckgefechtsstand 65 ist vorteilhaft so ausgeführt, daß er die Rückwandung 37 des Panzermantels 13 formschlüssig übergreift. Damit der Entlüftungsfächer 39 jedoch nicht außer Funktion gesetzt wird, ist zwischen dem Heckgefechtsstand 65 und dem Entlüftungsfächer 39 in der Rückwandung 37 ein Abstandsraum 67 gebildet.
Mit der Erfindung ist eine vielseitig verwendbare, kompakte Fahrzeugeinheit gegeben, die in kürzester Zeit umgerüstet und vielseitig anwendbar ist. Insbesondere kann ausgehend von einem privatwirtschaftlich vielseitig nutzbaren Grundfahrzeug mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand ein voll funktionsfähiges gepanzertes Fahrzeug erstellt werden, das kurzfristig einsatzfähig ist.
Das Grundfahrzeug kann zum Beispiel auch allgemein für sonstige normale Fuhrparkeinsätze beim Technischen Hilfswerk, beim Militär oder anderweitigen staatlichen Organisationen als leistungsfähige Zugmaschine Verwendung finden, der großräumige Transportbehälter oder auch Omnibusaufbauten zugeordnet werden können.
Das Grundfahrzeug ist auch in der freien Wirtschaft zum Beispiel im Speditionsgewerbe voll nutzbar. Auch kommunale Betriebe mit eigenem Werksverkehr können das Grundfahrzeug bevorzugt und vielseitig einsetzen. Um für einen etwaigen Verteidigungsfall frühzeitig und schnell eine große Anzahl an gepanzerten Fahrzeugen zur Verfügung zu haben, ist es denkbar, daß die Anschaffung eines Grundfahrzeugs steuerbegünstigt ist. Im Verteidigungsfall können die Grundfahrzeuge kurzfristig in wenigen Minuten in ein Panzerfahrzeug umgerüstet werden, indem sie in die bereitgestellten Panzermäntel einfahren. Die Panzermäntel können langfristig problemlos gelagert werden, da sie praktisch keine Wartung erfordern. Somit ist mit verhältnismäßig geringen Kosten eine große gepanzerte Verteidigungsstärke zu erzielen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß praktisch keine außergewöhnliche Schulung der Fahrer erforderlich ist, da die Fahrer des Grundfahrzeugs aufgrund ihrer bisherigen Fahrpraxis eine hohe Qualifikation besitzen und somit auch bei der gepanzerten Ausführungsform sofort voll einsatzfähig sind. Nach einer bevorzugten Ausführung kann es erfindungsgemäß auch günstig sein, das Trägerfahrzeug 2 mit einer zweiten Fahrerkabine zu versehen, die an dem dem Fahrerhaus 9 gegenüberliegenden anderen Ende des Trägerfahrzeugs 2 angeordnet ist. Diese zweite Fahrerkabine kann bevorzugt im wesentlichen wie das Fahrerhaus 9 ausgebildet sein. Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, die Fahrerkabine kleiner auszuführen und nur mit den notwendigsten Bedienungsfunktionen auszurüsten. Durch eine solche zweite Fahrerkabine am anderen Ende des Trägerfahrzeugs wird der Vorteil erreicht, daß das Trägerfahrzeug 2 sowohl in der einen Richtung als auch in der entgegengesetzten anderen Richtung gleich gut verfahrbar ist, so daß im Bedarfsfalle auch bei sehr engen Raumverhältnissen beziehungsweise sehr schmaler Fahrspur ohne weiteres zügig und ohne Beeinträchtigungen eine schnelle Umkehrung der Fahrtrichtung möglich ist. Nach einem eventuellen Umschalten der Bedienungssysteme im Fahrerhaus 9 beziehungsweise in der Fahrerkabine kann somit eine gleichwertige Fahrt in entgegengesetzter Richtung durchgeführt werden.
Dazu kann es zweckmäßig sein, das Beleuchtungssystem usw. sowohl am Trägerfahrzeug 2 als auch am Panzermantel 13 sowohl vorn als auch hinten, also an beiden Längenendbereichen im wesentlichen identisch auszuführen. Es versteht sich, daß der Panzermantel 13 bei einer längeren Ausführung des Trägerfahrzeugs 2 mit zusätzlicher Fahrerkabine am anderen Ende entsprechend größer beziehungsweise länger ausgebildet ist. Darüber hinaus kann es günstig sein, den Panzermantel 13 auch an dem der Stirnwandung 14 gegenüberliegenden Endbereich mit einer Panzerklappe zu versehen, die um ein Scharniergelenk aufklappbar ist und im wesentlichen wie die Stirnwandung 14 ausgeführt sein kann, so daß das Trägerfahrzeug 2 wahlweise an dem einen oder an dem anderen Ende des Panzermantels 13 in letzteren einfahren beziehungsweise aus diesem herausfahren kann. Sofern das Trägerfahrzeug 2 eine zweite Fahrerkabine aufweist, ist es vorteilhaft, daß sowohl im Fahrerhaus 9 als auch in der anderenends angeordneten Fahrerkabine jeweils ein Fahrer vorhanden ist. Es kann aber auch günstig sein, im Panzermantel 13 zum Beispiel einen Kriechgang oder dergleichen vorzusehen, der vorzugsweise im seitlichen Freiraum 32 ausgebildet sein kann. Durch die Ausbildung eines derartigen Kriechgangs im Panzermantel 13 besteht die Möglichkeit, daß der Fahrer vom Fahrerhaus 9 innerhalb des Panzermantels 13 zur anderenends angeordneten Fahrerkabine gelangen kann und selbstverständlich auch zurück.
Das dem Antriebsmotor zugehörige Getriebe des Trägerfahrzeugs 2 kann sowohl als Stufengetriebe als auch in bevorzugter Ausführung als Automatikgetriebe ausgeführt sein, wie es bevorzugt bei Panzerfahrzeugen zur Anwendung gelangt, so daß auch bezüglich der automatischen Getriebeschaltung ein in jeglicher Hinsicht hochleistungsfähiges Panzerkraftfahrzeug gegeben ist. Hierbei kann es auch vorteilhaft sein, sämtlichen Achsen eine Ausgleichssperre zuzuordnen, die stets oder nur im Bedarfsfalle wahlweise in Funktion ist, so daß in jedem Falle ein optimaler Antrieb beziehungsweise ein optimales Greifen der Räder erzielt und eine gute Geländegängigkeit auch bei schwierigen Verhältnissen gewährleistet ist.

Claims (46)

1. Kraftfahrzeug mit einem panzerbaren Trägerfahrzeug (2), das ein Fahrerhaus (9), einen Antriebsmotor und eine obere Basisfläche (3) aufweist, und einen eigenständigen, oben und seitlich ringsum geschlossenen haubenförmigen Panzermantel (13), der über das Trägerfahrzeug (2) gestülpt und mit diesem lösbar gekuppelt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerfahrzeug (2) mit dem Panzermantel (13) als Duckpanzerfahrzeug ausgebildet ist, derart, daß das Fahrerhaus (9) unter der Ebene der unterhalb der üblichen PKW-Oberkanten liegenden Basisfläche (3) vor einer Vorderachse (6) angeordnet ist und eine Oberwandung 16 des Panzermantels (13) etwa 1,20 m bis 1,60 m über dem Fahrbahnboden (8) vorgesehen ist.
2. Kraftfahrzeug nach vorstehendem Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) innen an einer horizontalen Oberwandung (16) mit einer auf der Basisfläche (3) des Trägerfahrzeugs (2) angeordneten Sattelkupplung (4) über einen Königszapfen (21) schnellverriegelbar arretiert ist.
3. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberwand (16) des Panzermantels (13) zusätzliche Kupplungselemente (22) ausgebildet sind, die mit Kupplungsteilen (7) auf der Basisfläche (3) des Trägerfahrzeugs (2) verbindbar sind.
4. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Königszapfen (21) am hinteren Teil der Oberwandung (16) des Panzermantels (13) und die Sattelkupplung (4) im wesentlichen im Bereich über eine Hinterachse (5) des Trägerfahrzeugs (2) angeordnet sind.
5. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der das Trägerfahrzeug (2) umgebende Panzermantel (13) stufenlos bzw. feinstufig höhenverstellbar ist.
6. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) eine untere, gegen den Boden (8) dicht abschließende Aufsetzkante (26) aufweist und über das Trägerfahrzeug (2) auch während der Fahrt derart höhenverstellbar ist, daß eine Bodenfreiheit zwischen der Aufsetzkante (26) und dem Boden (8) zwischen null und fünfhundert Millimeter wählbar ist.
7. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das panzerbare Trägerfahrzeug (2) bei Entfernung der Räder (24, 25) als Kettenfahrzeug umrüstbar ist, wobei Kettenantriebsräder für umlaufende Fahrketten auf den Achsen und zusätzliche Fahrkettenstützrollen vorgesehen sind, die Achslenkung blockiert und die Mehrkreisbremsanlage auf Rechts-Links-Betrieb umgeschaltet ist.
8. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) zum Ein- und Ausfahren des Trägerfahrzeugs (2) eine zu öffnende Stirnwandung (14) aufweist.
9. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Stirnwandung (14) des Panzermantels (13) an der Oberwandung (16) über ein Scharnier (15) aufklappbar angelenkt ist.
10. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwandung (14) des Panzermantels (13) einen Schrägteil (17) aufweist, der im wesentlichen parallel auf Abstand über der Frontscheibe (10) des Fahrerhauses (9) angeordnet ist.
11. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwandung (14) des Panzermantels (13) mindestens einen Scheinwerferteil (18) aufweist.
12. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwandung (14) des Panzermantels (13) mindestens an einer Seite einen schußsicheren, mit vorzugsweise nach unten überdeckten Horizontalschlitzen (20) versehenen Belüftungsfächer (19) aufweist.
13. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Fahrt des Trägerfahrzeugs (2) mit aufgesetztem Panzermantel (13) und geöffneter Stirnwandung (14) letztere in einer hochgeklappten Öffnungsposition arretiert ist.
14. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwandung (14) des Panzermantels (13) am Scharnier (15) lösbar befestigt ist und gegen eine solche mit einem vorderen Keilpflug (23) auswechselbar ist.
15. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrerhaus (9) des Trägerfahrzeugs (2) im Bereich unter einem Turm (28) des Panzermantels (13) eine zu öffnende bzw. herausnehmbare Dachluke (27) aufweist.
16. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) im Bereich über der Dachluke (27) des Fahrerhauses (9) nebeneinander zwei Türme (28) aufweist, die je einen Verschlußdeckel (29) besitzen, wobei mindestens einer der beiden Türme (28) als Maschinengewehraufsatz oder dergleichen sowie als Notausstieg ausgebildet ist und eine optische Winkelspiegel-Beobachtungseinrichtung (30) aufweist.
17. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) breiter ausgeführt ist als das Trägerfahrzeug (2) und daß an beiden Längsseiten je ein Freiraum (32) zwischen dem Trägerfahrzeug (2) und den Seitenwandungen (33) des Panzermantels (13) ausgebildet ist.
18. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Freiraum (32) zwischen dem Trägerfahrzeug (2) und dem Panzermantel (13) an dessen Seitenwandung (33) Klappliegen sowie Proviant- und Munitionskammern und Druckluft- und Sauerstoffbehälter für einen etwaigen Notbetrieb wie auch Sauerstoffmasken und dergleichen vorgesehen sind.
19. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandungen (33) des Panzermantels (13) nach oben in Richtung zur Oberwandung (16) eine Schrägfläche (34) aufweisen.
20. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandungen (33) des Panzermantels (13) ausgehend von einer etwa mittleren Gürtellinie (36) einen nach unten etwa in Richtung zu den Rädern (24, 25) des Trägerfahrzeugs (2) verlaufenden Schrägteil (35) aufweisen.
21. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückwandung (37) des Panzermantels (13) nach oben in Richtung zur Oberwandung (16) und nach unten in Richtung zu den hinteren Rädern (25) Abschrägungen (38) aufweist.
22. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückwandung (37) des Panzermantels (13) ein Entlüftungsfächer (39) mit vorzugsweise horizontalen, überdeckten Abluftschlitzen (40) ausgebildet ist.
23. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für einen Luftaustausch im Panzermantel (13) an der Rückwandung (37) mindestens ein Ventilator vorgesehen ist.
24. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückwandung (37) des Panzermantels (13) Rück-, Brems- und Blinkleuchten (42) angeordnet sind.
25. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) mindestens am Vorderteil unter dem Bereich des Fahrerhauses (9) des Trägerfahrzeugs (2) eine Bodenpanzerplatte (43) aufweist.
26. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Panzermantel (13) im Bereich einer Freischrägung (45) am Vorderteil an den Seitenwandungen (33) und an der Stirnwandung (14) je eine verstellbare, gegen den Boden (8) dicht schließende Panzerlippe (46, 47) aufweist.
27. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenpanzerplatte (43) und den Panzerlippen (46, 47) an den Seitenwandungen (33) und der Stirnwandung (14) zur separaten Verstellung pneumatische oder hydraulische Kolben-Zylinder-Aggregate zugeordnet sind.
28. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Panzerlippen (46) der Seitenwandungen (33) und die Bodenpanzerplatte (43) über ein Scharniergelenk (44) am Panzermantel (13) angelenkt sind.
Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Panzermantel (13) eine in Richtung zum Entlüftungsfächer (39) in der Rückwandung (37) geführte Auspuffleitung (48) für die Abgase des Motors angeordnet sind.
30. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Auspuffendteil (51) des Trägerfahrzeugs (2) bei dessen Einfahren in den Panzermantel (13) vorzugsweise selbstkuppelnd dicht mit der Auspuffleitung (48) verbindbar ist.
31. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auspuffleitung (48) von einem unteren Bereich nahe der Aufsetzkante (26) im Panzermantel (13) nach oben geführt und hier über eine Abbiegung (50) schräg nach hinten geleitet ist.
32. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Panzermantels (13) und außen am Trägerfahrzeug (2) korrespondierende Kupplungsteile einer Schnellsteckverbindungseinheit (31) angeordnet sind, die Anschlüsse für Licht, Druckluft, Hydraulik, Funk, Beatmungssauerstoff und Stickstoff (zur Brandeliminierung) umfaßt.
33. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnellsteckverbindungseinheit (31) im vorderen oberen Bereich des Panzermantels (13) nahe der Stirnwandung (14) angeordnet ist.
34. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberwandung (16) des Panzermantels (13) Schnellkupplungsteile (53) zur Befestigung eines zusätzlichen Aufsatzteils, wie Panzerkabine (54, 54′), Geschütz, Raketenwerfer, Raketenabschußrampe und dergleichen angeordnet sind.
35. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnellkupplungsteile (53) an einer auf der Oberwandung (16) des Panzermantels (13) angeordneten Tragplatte (52) ausgebildet sind.
36. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Panzermantel (13) des Trägerfahrzeugs (2) angeordnete Panzerkabine (54, 54′) den Panzermantel (13) mit Schrägkammerteilen (55) formschlüssig übergreift, an denen ein unterer Absetzrand (56) ausgebildet ist.
37. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrägkammerteile (55) der Panzerkabine (54, 54′) als Stauraum (57) für Verbandzeug, Notverpflegung, Munition und dergleichen ausgebildet sind.
38. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Panzerkabine (54, 54′) auf dem Panzermantel (13) des Trägerfahrzeugs (2) eine um ein Gelenk (59) aufschwenkbare Heckklappe (58) aufweist.
39. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die auf den Panzermantel (13) des Trägerfahrzeugs (2) aufgesetzte Panzerkabine (54, 54′) Panzerglas-Schlitzfenster (61) aufweist.
40. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Panzerkabine (54, 54′) auf dem Panzermantel (13) des Trägerfahrzeugs (2) auf einer Dachwandung (62) mindestens einen Turm (63) zur Beobachtung und/oder für einen Gefechtsstand aufweist.
41. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Panzerkabine (54, 54′) zwischen Seitenwänden (60) und der Dachwandung (62) Schrägwände (64) aufweist.
42. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Panzermantel (13) des Trägerfahrzeugs (2) angeordnete Panzerkabine (54) als mit Sitzen und/oder Liegen ausgestattete niedrige Truppentransportkabine ausgebildet ist, deren Höhe in etwa gleich der Höhe des Panzermantels (13) vom Boden (8) bis zur Oberwandung (16) ist.
43. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Panzerkabine (54′) auf dem Pamzermantel (13) des Trägerfahrzeugs (2) für Spezialgeräte, eine Funkstation, eine Sanitätsstation oder dergleichen als Großraumkabine ausgebildet ist, deren Höhe größer ist als die Höhe des Panzermantels (13).
44. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Heck des Panzermantels (13) ein überhängender Heckgefechtsstand (65) mit oder ohne zusätzlicher Truppentransportmöglichkeit über eine an der Tragplatte (52) festgekuppelte Befestigungsplatte (66) angeordnet ist.
45. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Heckgefechtsstand (65) die Rückwandung (37) des Panzermantels (13) formschlüssig übergreift und daß zwischen dem Entlüftungsfächer (39) in der Rückwandung (37) und dem Heckgefechtsstand (65) ein Abstandsraum (67) besteht.
46. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der das Trägerfahrzeug (2) mit dem Fahrerhaus (9) und einer zusätzlichen Fahrerkabine umhüllende Panzermantel (13) für eine wahlweise Vorwärtsfahrt in entgegengesetzten Richtungen entsprechend doppelt ausgeführte Einrichtungen für Beleuchtung und sonstige Funktionssysteme aufweist.
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