DE3317341A1 - Kraftwagentuer - Google Patents
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Description
-4-
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kraftwagentür.
Die Tür ist eines der kompliziertesten und teuersten Teile einer
Kraftwagenkarrosserie, weil sie nicht nur ausreichend steif sein
muß, um gegen Stöße von außen widerstandsfähig zu sein, sondern auch, weil sie eine Vielzahl weiterer Bauteile trägt, die
schwierig zusammenzusetzen und richtig aufzubauen sind, wie beispielsweise den Fensterheber, das Schloß und andere mögliche
Einrichtungen, wie beispielsweise eine Zentralverriegelungsanlage.
Wegen ihres komplexen Aufbaus stellen die Türen einen beachtlichen
Teil der Gesamtkosten eines Kraftwagens, und zwar sowohl hinsichtlich der Materialkosten als auch hinsichtlich der Lohnkosten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tür anzugeben, die
im Aufbau extrem vereinfacht ist und die es erlaubt, wenigstens einen teil der mit ihr verbundenen Teile zusammen mit ihr herzustellen,
um die Montagezeit auf dem Fließband auf ein Minimum zu reduzieren.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Als besonderer Vorteil der Erfindung ergibt sich, daß in geschlossenem
Zustand die Fensterscheibe sich im wesentlichen in einer Linie mit der Außenfläche von Fensterrahmen und unterer
Türhälfte befindet, wodurch die Ausbildung störender Wirbel an der Tür auf ein Minimum verringert ist.
Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung gehen aus
der nachfolgenden Beschreibung, die auf bevorzugte Ausführungsformen
Bezug nimmt, hervor. Es zeigt:
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch eine Tür;
Fig. 2 einen Schnitt durch ein modifiziertes Detail einer Tür;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung eines Details von Fig. 1 mit aus Übersichtsgründen teilweise
fehlenden Teilen;
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines weiteren Details der Tür nach Fig. 1;
Fig. 5 einen Schnitt durch den Fensterabschnitt von Fig. 1, und
Fig. 6 einen Schnitt ähnlich Fig. 5 bezüglich einer Modifikation des Details von Fig. 3.
Fig. 1 beschreibt eine Tür 1, bestehend aus einer inneren Schale 2, die einstückig aus einem Plastikmaterial (Kunstharz)
gespritzt istj und einer äußeren Schale 3, die mit dem Fahrzeug
mit Hilfe (nicht dargestellter) Scharniere zu verbinden ist.
Wie in Fig. 1 und speziell in Fig. 3 gezeigt, besteht die innere Schale 2 aus einer unteren Wand 5 mit einem oberen
Rand 6, einem unteren Rand 7, einer Vorderwand 8 und einer
Hinterwand 9. Vorderwand und Hinterwand weisen nach außen und umgeben eine Kammer 10, deren konkave Seite nach außen gerichtet
ist. Auf der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite ist an der unteren Wand 5 eine Tasche 11 (Fig. 1) ausgebildet,
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die sich unterhalb einer Armlehne 12 befindet und, wie die Tasche 11, einstückig mit der Wand 5 ausgebildet ist. Die
Tasche 11 dient der Aufnahme persönlicher Dinge der Fahrzeuginsassen,
wie Landkarten, Handschuhe u.dgl.
Die innere Schale 2 enthält auch einen (oberen) Fensterrahmen
13, der im wesentlichen aus einem vertikal aufrechten Schenkel
14, der sich vom oberen Ende der Hinterwand 9 nach oben erstreckt,
und einem gebogenen Schenkel 15 besteht, der sich zwischen dem oberen Ende des Schenkels 14 und dem oberen Ende
der Vorderwand 8 erstreckt.
Zusammen mit dem oberen Rand 6 der Wand umgibt der Rahmen 13 eine Fensteröffnung 16, die von einer Fensterscheibe 17 verschlossen
werden kann, die versenkbar zwischen zwei Lippendichtungen 18 angeordnet ist, die horizontal an den einander
gegenüberstehenden Rändern eines Schlitzes 19 angebracht sind, der sich zwischen dem oberen Rand 6 der Wand 5 und dem oberen
Rand der Außenschale 3 erstreckt.
Wie speziell aus den Figuren 1 und 4 erkennbar, besteht die Außenschale 3 aus einer profilierten Blechplatte 20, deren
Seitenkanten 21 im wesentlichen vertikal verlaufen und sich in Berührungskontakt mit den Seitenwänden 8 und 9 der Wand 5
befinden. Die obere Kante 22 der Blechplatte 20 ist mit einer der Lippendichtungen 18 versehen, während die Unterkante 23
sich in Berührung mit dem unteren Rand der Wand 5 erstreckt, um den Raum 10 zu schließen und so eine Kammer 24 zu umgrenzen.
Ein Kastenprofil 25 vorzugsweise horizontaler Achse ist fest, vorzugsweise durch Kleben mit jener Fläche der Blechplatte 20
verbunden, die der Kammer 24 zugewandt ist. An den beiden Enden des Kastenprofils 25 sind zwei Flansche 26 befestigt, die im
wesentlichen vertikal verlaufen und im Querschnitt Z-förmig
sind. Die Flansche 26 weisen Bohrungen 27 auf, um sie mit
den Seitenwänden 8 und 9, die ihnen gegenüberstehen, mit Hilfe von Schrauben (nicht dargestellt) oben und unten verbinden
zu können, die durch Bohrungen 28 in der Wand 5 geschraubt sind. Unten sind an der Wand 5 ebenfalls Bohrungen
28 ausgebildet, durch die Schrauben in passende Blöcke 29 schraubbar sind, die an der Innenseite der Blechplatte 20,
vorzugsweise durch Kleben, befestigt sind.
Gemäß der Modifikation nach Fig. 2 ist der untere Bereich der Blechplatte 20 durch einen nach außen ragenden Schutzrand
30 abgedeckt, der am Endbereich des unteren Randes 7 der Wand 5 ausgebildet ist und von dort nach außen und oben
ragt.
Wie Fig. 3 zeigt, sind auf der der Kammer 24 zugewandten Seite der Wand 5 Montageblöcke 31 ausgebildet. Diese dienen der Befestigung
beispielsweise einer Fensterhebemechanik, die in Fig. 3 insgesamt mit 32 bezeichnet ist und einen Elektromotor
33 zum Antreiben einer flexiblen Gewindewelle 34, die sich längs einer steifen Führung 35 erstreckt, umfaßt. Die flexible
Gewindewelle 34 bewegt einen Schlitten 36, der gleitbar am Ende einer Führung montiert ist, die sich parallel zur Achse
des aufrechten Schenkels 14 des Fensterrahmens 13 erstreckt. Ein im wesentlichen horizontaler Träger 37 ist mit dem Schlitten
36 verbunden und hält den unteren horizontalen Rand der Fensterscheibe 17, deren Vorderkante in einem Kanal 38 gleitet, der an
der Wand 5 befestigt ist. Die hintere Kante der Fensterscheibe
17 erstreckt sich in vertikaler Richtung im wesentlichen parallel zur Achse des aufrechten Schenkels 14 und ist mit
einem Block 39 verbunden, an dem eine längslaufende Führungsrippe 40 ausgebildet ist.
-8-
Wie in Fig. 3 erkennbar ist, enthält die Kammer 24 auch ein Schloß 41 mit einer Sperreinrichtung 42, die an einem passenden
Durchbruch in der Hinterwand der Innenwand 5 angeordnet ist. Die Sperreinrichtung 42 ist mit Schrauben (nicht dargestellt)
befestigt, die in einen Winkel 43 (Fig. 4) geschraubt sind, der an dem Kastenprofil 25 ausgebildet ist.
Die Sperreinrichtung 42 ist mittels einer Stange 44 betätigbar, die mit einem Griff 45 verbunden ist, der sich durch
die Innenwand 5 erstreckt. Die Sperreinrichtung 42 kann mittels einer Stange 47 blockiert werden oder kann mittels
einer elektromechanischen Zentralverriegelungsanlage 48 gesperrt und entsperrt werden, die an Montageblöcken 31 befestigt
ist. Ein Knopf 46 ermöglicht die Betätigung der Stange 47 vom Fahrgastraum aus.
Wie Fig. 5 zeigt, erstrecken sich längs des aufrechten und
des gebogenen Schenkels 14 bzw. 15 des Fensterrahmens 13 mit zwei Führungskanälen versehene Führungsrahmen 49 bzw. 50, die
aus im wesentlichen steifem Plastikmaterial bestehen.
Der Schenkel 49 des Führungsrahmens hat zwei Lippen 51 und 52, die einander gegenüberstehen und einen Schlitz 53 von im
wesentlichen L-förmigem Querschnitt begrenzen, der seitlich für den Durchtritt der Fensterscheibe 17 offen ist. Im Schlitz
53 gleitet der Block 39 mit der Rippe 40. Der Schlitz 53 führt diesen Block und verhindert auf diese Weise eine Querbewegung
der Fensterscheibe beim Öffnen und Schließen des Fensters. Die Lippe 51 ist an der Innenseite der Lippe 52 angeordnet
und befindet sich in Kontakt mit jener Fläche des aufrechten Schenkels 14 des Fensterrahmens, die am Fahrzeug nach außen
weist. Dort ist an der Lippe 51 eine Fahne 54 ausgebildet, die sich an die äußere Seitenfläche des Schenkels 14 anlegt und
dabei eine Rille 55 überdeckt, die axial in jener Fläche aus-
gebildet ist und in die zwei Rippen 56 eingeschnappt sind, die an der Fahne 54 ausgebildet sind und den Schenkel des
Führungsrahmens an dem Fensterrahmen halten.
Gemäß der in Fig. 6 gezeigten Variante ist der aufrechte Schenkel 14 des Fensterrahmens 13 mit einer axial verlaufenden
schwalbenschwanzförmigen Nut 57 an der am Fahrzeug nach außen weisenden Seite ausgerüstet. In diese Nut 57 greifen zwei im
wesentlichen in V-Stellung angeordnete Rippen 58 ein, die von
der Lippe 51 quer zur Fensterebene wegstehen.
Der Schenkel 50 des Führungsrahmens hat ebenfalls zwei Lippen
59 und 6Qj die einander gegenüberstehen und einen Schlitz 61
von im wesentlichen rechteckigem Querschnitt begrenzen, in dem die Fensterscheibe 17 gleitet. Die Lippe 59 ist an der
Innenseite der Lippe 60 angeordnet und ist in Kontakt mit jener Fläche des Schenkels 15 des Fensterrahmens 13, die am
Fahrzeug nach außen weist, und ist mit einer Fahne 62 versehen, die sich an die quer zur Fensterscheibe 17 verlaufende
Fläche des Fensterrahmens 13 anlegt, wobei sie eine Rille 63 von vorzugsweise schwalbenschwanzförmigem Querschnitt überdeckt,
in die zwei an der Fahne 62 ausgebildete Rippen 64 eingeschnappt sind, die zueinander V-förmig angeordnet sind.
Die Rille 63 verläuft bis zur Rille 55 und vereinigt sich mit dieser.
Entsprechend der in Fig. 6 dargestellten Variante ist der gebogene
Schenkel 15 des Fensterrahmens 13 an seiner Außenseite mit einer axial verlaufenden, vorzugsweise schwalbenschwanzförmigen
Rille versehen, die sich mit der Rille 57 vereinigt. In diese Rille 65 greifen zwei Rippen 66 unter Bildung einer
Schnappverbindung ein, die an der Lippe 59 quer zur Ebene der Fensterscheibe 17 ausgebildet sind.
-10-
Die beschriebene Tür wird in drei aufeinanderfolgenden Schritten
zusammengebaut. Zunächst werden alle Einzelteile in der Kammer 24 montiert. Es werden dann die Fensterscheibe 17 und der Führungsrahmen
49, 50 an der Innenschale 2 noch auf der Werkbank montiert. Als zweiter Schritt wird dann die Außenschale 3 am
Fahrzeug 4 befestigt, was auf dem Fließband erfolgt. Als dritter Schritt wird dann die vorbereitete Innenschale 2 an der Außenschale
3 befestigt, für deren Scharnierelemente (nicht dargestellt) entsprechende Aussparungen 67 an der Vorderwand 8 der
Wand 5 vorgesehen sind. Schließlich wird noch die Schließeinrichtung 42 an dem Winkel 43 befestigt.
Aus der Beschreibung ersieht man, daß Zusammenbau- und Wartungskosten der Tür 1 drastisch gesenkt werden können, weil die Konstruktion
einfach ist und eine Reihe von Einzelteilen auf der Werkbank vormontiert werden können. Weiterhin weist die Tür
nur wenige Einzelteile auf. Außerdem ermöglicht es der Führungsrahmen 49, 50 nicht nur, den Fensterrahmen 13 sehr zu
vereinfachen, sondern es liegt ein besonderer Vorteil dieser Konstruktion darin, daß die Fensterscheibe 17 im wesentlichen
an der Außenfläche der Tür 1 gehalten ist, so daß sich eine sehr glatte Fläche geringer Wirbelbildung ergibt, da die
Fensterscheibe nicht, wie üblich, relativ tief in der Türebene liegt.
Leerseite
Claims (12)
- Ansprüche( Ij Tür für einen Kraftwagen, bestehend aus einer Außenschale und einer Innenschale, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenschale (2) einen oberen Fensterrahmen (13) und eine damit integral verbundene untere Wand (5) umfaßt, und daß die Außenschale (3) eine im wesentlichen steife Wand (20), die an einem Fahrzeugkörper (4) anlenkbar ist, aufweist, die mit der unteren Wand (5) der Innenschale (2) verbunden ist und mit dieser eine Kammer (24) bildet, die wenigstens eine Fensterhebemechanik (32) für eine versenkbare Fensterscheibe (17), die eine von dem Rahmen (13) umschlossene Fensteröffnung (16) verschließen kann, aufnimmt, und daß die Fensterhebemechanik (32) mit der unteren Wand (5) verbunden ist.
- 2. Tür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenschale (2) einstückig aus einem Plastikmaterial gespritzt ist.MÜNCHEN: TELEFON (089) 22558S KABEL: PROPINDUS · TELEX: 024244BERLIN: TELEFON (O3O) 8312O88 KABEL: PROPINDUS · TELEX: 184057
- 3. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die steife Wand (20) aus einer intern versteiften Platte besteht.
- 4. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Fensterrahmen (13) einen mit einer Rille versehenen Führungsrahmen (49,50) für die Fensterscheibe (17) aufweist, der fest mit dem Fensterrahmen (13) verbunden ist und jene Fläche davon bedeckt, die am Kraftwagen nach außen weist.
- 5. Tür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsrahmen (49,50) eine im wesentlichen steife Plastikkonstruktion ist.
- 6. Tür nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsrahmen (49,50) durch eine Schnappverbindung am Fensterrahmen (13) befestigt ist.
- 7. Tür nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Führuhgsrahmen (49,50) einen Abschnitt zur Verbindung mit dem Fensterrahmen (13) aus zwei Rippen aufweist, die im wesentlichen wie ein \l zueinander angeordnet sind und in einem entsprechend gestalteten Sitz längs des Fensterrahmens (13) eingerastet sind.
- 8. Tür nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz von einer Rille (55,63) gebildet ist, die längs einer Lateralfläche des Fensterrahmens (13) im wesentlichen quer zur Fensterscheibe (17) ausgebildet ist.
- 9. Tür nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz von einer Rille (57,65) gebildet ist, die längs der Fläche des Fensterrahmens (13) ausgebildet ist, die nach außen weist.1*3-"
- 10. Tür nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Fensterrahmen (13) einen im wesentlichen aufrechten Abschnitt (14) und einen gebogenen
Abschnitt (15) aufweist, der sich zwischen dem oberen Ende des aufrechten Abschnitts (14) und der unteren Wand (5) erstreckt, und daß der Führungsrahmen einen ersten Schenkel (49) und einen zweiten Schenkel (50) aufweist, die sich längs des aufrechten Abschnitts (14) und des gebogenen Abschnitts (15) erstrecken und unterschiedliche Querschnitte aufweisen. - 11. Tür nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Fensterscheibe (17) an ihrer im wesentlichen geraden
Kante mit einer Rippe (40) versehen ist, die zusammen mit dem Rand der Fensterscheibe (17) verschiebbar in
einem längslaufenden Kanal (53) geführt ist, der sich längs des ersten Schenkels (49) des Führungsrahmens erstreckt und einen im wesentlichen L-förmigen Querschnitt aufweist. - 12. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die untere Wand (5) eine untere
Rippe (7) aufweist, die nach außen und oben gebogen ist und eine äußere Schutzleiste (30) für den unteren Bereich der äußeren Wand (20) bildet.
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| EP1283319A2 (de) | Trennwand | |
| DE7921192U1 (de) | Duschkabine |
Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: MUELLER-BOERNER, R., DIPL.-ING., 1000 BERLIN WEY, |
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| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
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