DE3305062C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Übergangsbrücke für den
Übergang zwischen zwei gelenkig miteinander verbundenen
Schienenfahrzeugen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
Solche Übergangsbrücken sind üblich, um den Reisenden sowie
dem Zugbegleitungspersonal in Schienenfahrzeugen den Übergang
von einem zum anderen Wagen eines Zuges bzw. vom einen zum
anderen Fahrzeugglied eines Gliederzuges auch während der
Fahrt zu ermöglichen. Grundlage der Möglichkeit des Überwechselns
sind begehbare Übergangsbrücken, die den Zwischenraum
zwischen zwei aufeinanderfolgenden Wagen bzw. Fahrzeuggliedern
überdecken und zur Komforterhöhung von einem Übergangsschutz,
einem Faltenbalg oder Wulste umgeben sind. Der Einfachheit halber
wird im weiteren nur noch von aufeinanderfolgenden
Fahrzeuggliedern gesprochen, wobei es sich jedoch grundsätzlich
auch um selbständig fahrfähige Fahrzeuge eines
Zuges handeln kann, die in entsprechender Weise miteinander
gekuppelt sind.
Die Fahrzeugglieder müssen so miteinander gekuppelt sein,
daß die Kupplung die Zug- und gegebenenfalls Verzögerungskräfte
zwischen den Fahrzeuggliedern überträgt, aber auch
die notwendigen Relativbewegungen zwischen den Fahrzeuggliedern
zuläßt. Dabei handelt es sich im wesentlichen um
Wankbewegungen (Bewegungen um die Fahrzeuglängsachse), Nickbewegungen
(Bewegungen um die horizontale Querachse zwischen
den Fahrzeuggliedern), seitliche, vertikale und in Grenzen
in Fahrzeuglängsrichtung gerichtete Relativbewegungen zwischen
den Fahrzeuggliedern sowie um Bewegungen um eine vertikale
Hochachse. Diese für die Fahrsicherheit notwendigen
Bewegungen dürfen durch die Übergangsbrücke nicht behindert
werden, obwohl andererseits diese nicht so in sich elastisch
sein darf, daß ihre Begehbarkeit beeinträchtigt wird. Diesen
Forderungen wird bisher in der Praxis vor allem dadurch entsprochen,
daß mehrere starre Platten an den Fahrzeuggliedern
angelenkt und beweglich einander zugeordnet sind. Im Straßenfahrzeugbau
werden auch Drehscheiben verwendet.
Nachteile solcher Übergangseinrichtungen äußern sich insbesondere
darin, daß beim Durchfahren von Kurven mit kleinen
Gleisradien im Durchgang befindliche Personen gefährdet
werden können und das Trennen der Wageneinheiten ebenso
wie deren Kuppeln miteinander erschwert werden kann.
Angesichts dieser Nachteile ist bereits aus der DE-PS 5 39 581 eine Übergangsplattform
der eingangs genannten Art für die Bereiche zwischen zwei miteinander
gekuppelter Wagen bekanntgeworden, die verschiedene Stäbe
aufweist, wobei die Plattform selbst aus zwei in allen Richtungen
beweglichen Stabreihen besteht, die an zwei voneinander
unabhängig bewegten Trägern angeordnet sind und deren
freie Enden entgegengesetzt liegend an den Befestigungspunkten
der anderen Stabreihen vorbeigeführt sind.
Je eine Reihe der Roststäbe ist nur an einem Ende an einem
gemeinsamen Träger kardan-gelenkartig befestigt. Eine aus
Gelenken und Achsen sowie Stützen bestehende Verbindung
zwischen als starre Schienen anzusehenden Stäben könnte
dabei auf den ersten Blick als elastisch angesehen werden.
Tatsächlich ergeben jedoch die vorgesehenen Gelenke und
Achsen keine elastische Verbindung. Vielmehr ist jeder Stab
um eine vertikale Achse schwenkbar gelagert und die Hälfte
der Gesamtheit der Stäbe ist gemeinsam um eine horizontale
Achse schwenkbar gelagert. Im Hinblick auf die Erfindung
ist aber diese Lösung aus den weiter oben erläuterten Lösungen
mit einzelnen Platten insoweit unmittelbar abgeleitet,
als im Grunde genommen das dortige Bauprinzip beibehalten
wurde, indem letztlich lediglich die einzelnen Platten in
Gitterroste aufgelöst wurden, deren einzelne Stäbe in Wagenlängsrichtung
verlaufen. Jeder Stab verläuft in Längsrichtung
zwischen seinem Gelenk und einer Tasche, wie es ja auch
bei den Plattenlösungen bekannt ist.
Bei der aus der DE 27 57 201 B1 bekannten
Übergangseinrichtung, insbesondere zwischen zwei miteinander
gekuppelten Eisenbahnwagen, befinden sich zwischen jeder
Wagenkastenstirnwand und einem zweihälftigen Mittelportal
mindestens zwei Gelenkgliederketten sowie eine begehbare
mehrteilige, bewegliche Übergangsbrücke, wobei die Brücke
an der Schwelle der Kastenstirnwandöffnung eine scharnierartig
um die Querachse schwenkbare Brückenplatte enthält
und portalseitig Brückenteile an der Schwelle der Portalhälfte
angebracht sind und Brückenplatte und Brückenteile
schuppenartig gleitend aufeinanderliegen.
Als wesentlich wird dort erachtet, daß sich die Übergangsbrücke
auf eine innerhalb eines vollständig geschlossenen
Balges gelegene Tragkonstruktion abstützt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
eine gattungsgemäße
Übergangsbrücke so auszugestalten, daß sie einfach
in ihrem Aufbau und ihren Anschlußmöglichkeiten ist, trotzdem
aber die notwendige Beweglichkeit angesichts der oben
geschilderten Notwendigkeiten ergibt.
Diese Fahrzeugbrücke ist so auszugestalten, daß sie ohne vorzeitigen
Verschleiß die vorgenannten Relativbewegungen zwischen den Fahrzeuggliedern
weitestgehend mitmacht und zwar auch dann, wenn die genannten Relativbewegungen
in größerem Ausmaß bei hoher Fahrgeschwindigkeit erfolgen. Die Übergangsbrücke
soll sich bei Relativbewegungen zwischen den Fahrzeuggliedern an ihrer Oberseite
nur so verformen, daß unabhängig von der Stellung der Fahrzeugglieder zueinander
ein Überwechseln über die Übergangsbrücke in gleicher Weise gefahrlos möglich
ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Übergangsbrücke der eingangs genannten Art
durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 genannten Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Nachfolgend ist die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine ausschnittsweise Darstellung einer Übergangsbrücke
in der Draufsicht,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 den Bereich Z in Fig. 1 als Horizontalschnitt und bei ausgelenkter
Übergangsbrücke und
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 2,
wobei die Fig. 2 bis 5 Darstellungen in größerem Maßstab als
die Darstellung in Fig. 1 sind.
In der Zeichnung (Fig. 1) ist mit A-A eine vertikale Ebene bezeichnet, die
sich bei der Geradeausfahrt eines mehrgliedrigen Schienenfahrzeuges als
Mittellängsebene durch zwei gelenkig miteinander gekoppelte Fahrzeugglieder
und den Bereich zwischen diesen Fahrzeuggliedern erstreckt. Mit B-B ist
eine vertikale Querebene bezeichnet, die sich - wiederum bei der Geradeausfahrt
des Fahrzeuges - zwischen den beiden Fahrzeuggliedern durch deren Kuppelpunkt
erstreckt. Der Punkt, in dem sich die beiden Ebenen A-A und B-B unter einem
rechten Winkel schneiden, ist der Kuppelpunkt, um den sich die beiden Fahrzeugglieder
bewegen können. Die beiden Fahrzeugglieder können sich um eine durch
den Kuppelpunkt gehende Längsachse (z. B. bei einseitiger Schienenüberhöhung)
und um eine durch den Kuppelpunkt gehende Hochachse (z. B. bei der Kurvenfahrt)
gegeneinander verstellen. Außerdem können die beiden Fahrzeugglieder parallel
zu sich selbst in Fahrzeugquerrichtung gegeneinander verstellt werden, z. B.
wenn auf nur ein Fahrzeugglied ein in Querrichtung gerichteter Stoß einwirkt,
sowie Nickbewegungen relativ zueinander ausführen. Schließlich kann sich
beim Anfahren und Bremsen der Abstand zwischen den beiden Fahrzeuggliedern
im Rahmen des vorgegebenen Kupplungsspieles ändern.
Zwischen den beiden Fahrzeuggliedern ist eine Übergangsbrücke angeordnet,
die es den Fahrgästen und dem Personal ermöglicht, auch während der Fahrt
von einem zum anderen Fahrzeugglied überzuwechseln.
Die Übergangsbrücke besteht aus zwei Hälften 1 und 2, deren Breite jeweils
der Breite des Fahrzeuges entspricht (Richtung der Ebene B-B)
und deren Länge jeweils etwa dem halben Abstand zwischen den Fahrzeuggliedern
entspricht (Richtung der Ebene A-A). Die beiden Übergangsbrückenhälften
sind in der Ebene B-B lösbar miteinander verbunden, die Ebene B-B ist die
sogenannte Kuppelebene. An den der Kuppelebene abgekehrten Enden sind
die Übergangsbrückenhälften am jeweiligen der beiden miteinander gekuppelten
Fahrzeugglieder befestigt. Hierzu ist jedes Fahrzeugglied an dem dem jeweiligen
anderen Fahrzeugglied zugekehrten Ende mit einem Endrahmen 3 versehen,
an den die jeweilige Übergangsbrückenhälfte 1 bzw. 2 mit einem ihr zugeordneten
Endrahmen 4 unter Verwendung von Schrauben 5 befestigt ist. Die Anordnung
ist im wesentlichen symmetrisch zur Kuppelebene B-B und zur vertikalen
Längsmittelebene A-A ausgebildet.
Jede Hälfte der Übergangsbrücke weist eine Anzahl
von Metallschienen 6 von winkelförmigem Querschnitt auf die mit ihren Längsachsen
in Fahrzeugquerrichtung (Richtung der Ebene B-B) parallel zueinander liegen
und in Fahrzeuglängsrichtung (Richtung der Ebene A-A) aufeinanderfolgen.
Jede Metallschiene 6 weist einen vertikalen Steg 6a auf, an dessen oberes
Ende ein horizontaler Flansch 6b angesetzt ist. Alle Schienen 6 jeder Brückenhälfte
weisen mit ihrem Horizontalflansch 6b in die gleiche Richtung und zwar auf
das Fahrzeugglied, dem die Brückenhälfte zugeordnet ist. Jede Schiene 6
weist in ihrem Steg 6a eine Öffnung 6c auf, deren Rand eine Hülse 7 umschließt.
Durch eine Schulter 7a der jeweiligen Hülse und einen Sprengring 8 sind die
jeweilige Schiene und die jeweilige Hülse 7 gegeneinander gesichert. Die Innenwand 7b
jeder Hülse 7 ist nach beiden Hülsenenden hin symmetrisch abfallend ballig
ausgebildet. Jeweils eine solche Hülse 7 ist nahe jedem Ende jeder Schiene 6
angeordnet in der Weise, daß alle Hülsen im Bereich des jeweiligen Endes
der Schienen 6 im Ruhezustand gleichachsig liegen. Mit den oberen Bereichen
der Innenwand 7b stützen sich alle Hülsen jeder Seite jeder Übergangsbrückenhälfte
auf einer in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Tragstange 9 ab.
Jede der Tragstangen 9 ist an jedem ihrer Enden in vertikaler Richtung abgestützt
und gegen Seitenverschiebungen sowie Bewegungen in Richtung ihrer Längsachse
gesichert. Hierzu ruht jede Tragstange an jedem Ende mit ihrem unteren
Bereich in einer Hülse 7, indem sie auf deren balligen Innenwand 7b in deren
unteren Bereich aufliegt (Fig. 3). Die Hülse 7 im Bereich des inneren Tragstangenendes
ist mittels eines Sprengringes 10 und eines Dornes 11 unverschiebbar
und unverdrehbar im Endrahmen 4 gehalten. Die Hülse 7 im Bereich des äußeren
Tragstangenendes ist mittels eines Sprengringes 12 und eines Dornes 13 unverdrehbar
in der äußersten Schiene der Übergangshälfte gehalten, die ihrerseits
fest mit einem äußeren Endrahmen 14 verbunden ist. Dieser Endrahmen 14
weist eine Öffnung 15 auf, durch die die jeweilige Tragstange ein- und ausgebaut
werden kann. Der innere Tragrahmen 4 weist eine Öffnung 16 auf, durch die
der Dorn 11 nach dem Einfahren der Tragstange in diese eingesetzt und vor
dem Ausbau der Tragstange aus dieser herausgezogen werden kann. Die Öffnung 15
ist so bemessen, daß die Tragstange mit eingesetztem Dorn 13 ein- und ausgebaut
werden kann.
Die einzelnen Schienen 6 sind durch Gummipuffer 17 als Führungsstücke zwangsweise in einem
solchen Abstand voneinander gehalten, daß die Spalte 18 zwischen den einzelnen
Schienen 6 einen vorbestimmten Abstand voneinander haben und unter Einhaltung
dieses Abstandes gegeneinander festgelegt sind. Die Spalten sollen eineseits
so groß sein, daß sich die Schienen in Grenzen zueinander bewegen können,
ohne einander zu berühren, andererseits sollen sie so schmal sein, daß die
Brücke gefahrlos begangen werden kann, beispielsweise auch dann, wenn ein
weiblicher Fahrgast Schuhe mit sogenannten Pfennigabsätzen trägt. Die Gummipuffer
17 schließen Gummihülsen 19 ein, die auf Bolzen 20 sitzen, die ihrerseits
mittels Dornen 21 und 22 zwischen den Stegen zweier aufeinanderfolgender
Schienen gehalten sind. Die einzelnen Gummihülsen 19 und Bolzen 20 sind
so in Längsrichtung der Schienen gegeneinander versetzt, daß die Bolzen,
ohne einander zu beeinträchtigen, ausreichend weit über die Stege hinausragen
können, andererseits eine aus der Zeichnung erkennbare Regelmäßigkeit gegeben
ist (Fig. 4, 5). Die Dorne 21 können vor dem Einsetzen der Bolzen 20 von der
Unterseite der Brücke aus bereits eingesetzt werden, während die Dorne 22
nach dem Einsetzen der Bolzen und der Gummihülsen von der Oberseite der
Brücke aus eingesetzt werden, wozu die Flansche der Schienen mit Öffnungen 23
versehen sind (Fig. 2).
Das radiale Spiel zwischen den Tragstangen 9 und den Hülsen 7 sowie die Elastizität
der Gummihülsen 19 sind so bemessen, daß die einzelnen Schienen soweit
gegeneinander verstellt werden können, wie das die Bewegungen der Fahrzeugglieder
gegeneinander fordern (Fig. 4). Für die Rückstellung in die Ausgangslage sorgt
außer der Fahrzeugbewegung die Elastizität bzw. Verformung der Gummihülsen 19.
Soll der Komfort erhöht werden, indem die Spalte 18 ohne Behinderung der
Brückenbeweglichkeit abgedeckt werden, so kann auf die Brücke eine Gummiplatte
24 aufgelegt werden.
Die Brückenhälften 1 und 2 können in beliebiger Weise miteinander verbunden
werden, beispielsweise dadurch, daß durch Öffnungen in dem äußeren Endrahmen
(ähnlich der Öffnung in Fig. 3) Schraubverbindungen gesteckt und festgezogen
werden. Ist die Brücke selbst in vertikaler Richtung nicht ausreichend steif
so muß sie abgestützt werden, beispielsweise durch elastische Abstützung
auf der Vorrichtung zur Zugkraftübertragung. Außerdem können den Tragstangen
9 grundsätzlich entsprechende Führungsstangen durch beide Brückenhälften
1 und 2 hindurchgeführt werden.
Claims (9)
1. Übergangsbrücke für den Übergang zwischen zwei gelenkig
miteinander verbundenen Schienenfahrzeugen, mit einer
Anzahl parallel zueinander verlaufender in sich starrer
Schienen, die in vorgegebenen Abständen zueinander angeordnet
und mit Rücksicht auf die Relativbewegungen zwischen
den Fahrzeuggliedern verstellbar sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schienen (6) mit ihren Längsachsen
in Fahrzeugquerrichtung liegen, so daß sie in Fahrzeuglängsrichtung
parallel zueinander liegend aufeinanderfolgen,
wobei die Schienen (6) in den Bereichen ihrer Enden
gelenkig auf in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Tragstangen
(9) abgestützt sind und zwischen je zwei Schienen
(6) elastische Führungsstücke (17) angeordnet sind, wobei
die Enden der Tragstangen (9) in Hülsen (7) gelagert sind,
die an Endrahmen (4, 15) der Übergangsbrücke bzw. der
Übergangsbrückenhälften befestigt sind.
2. Übergangsbrücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Übergangsbrücke in an sich bekannter Weise aus
zwei Übergangsbrückenhälften (1, 2) besteht, von denen
jede an je einem der Fahrzeugglieder befestigt ist, deren
Länge etwa dem halben Abstand zwischen den Fahrzeuggliedern
entspricht und die an ihren einen Enden starr mit
je einem der Fahrzeugglieder, an ihren anderen Enden
starr miteinander verbunden sind.
3. Übergangsbrücke nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch
ihre an sich bekannte elastische Abstützung im Bereich
der vertikalen Verbindungsebene auf einer Längstraktionskräfte
zwischen beiden Fahrzeugen übertragenden Kupplungseinrichtung.
4. Übergangsbrücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die gelenkige Abstützung der Schienen (6) auf den
Tragstangen (9) durch Hülsen (7) erfolgt, die am Außenumfang
starr mit den Schienen verbunden sind und die
mit einer nach den Hülsenenden hin symmetrisch balligen
Innenfläche (7b) unter Einhaltung eines vorgegebenen
Radialspieles auf den runden Tragstangen (9) sitzen.
5. Übergangsbrücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Endrahmen (4) an den Übergangsbrückenenden an
den Fahrzeuggliedern befestigt sind, während die bei
einer zweiteiligen Übergangsbrücke an den einander zugekehrten
Enden der Übergangsbrückenhälften
angeordneten Endrahmen (15) miteinander verbunden sind.
6. Übergangsbrücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die elastischen Führungsstücke (17) elastische Hülsen
(19) sind, die auf Bolzen (20) sitzen, die an den beiden
Hülsenenden in je zwei aufeinanderfolgenden Schienen (6)
gehalten sind.
7. Übergangsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Schiene (6) ein Winkelprofil
ist, mit dessen vertikalem Steg (6a) die Schienen auf
den Tragstangen (9) sitzen und zwischen deren Stegen
die elastischen Führungsstücke (17) eingebaut sind, während
die horizontalen Flansche (6b) die Übergangsbrückenfläche
bilden, wobei zwischen den Flanschrändern der
Schienen (6) vorgegebene Abstände (18) eingehalten sind.
8. Übergangsbrücke nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Übergangsbrückenfläche durch ein elastisches
Tuch (24) abgedeckt ist.
9. Verfahren zum Zusammenbau einer Übergangsbrücke nach
einem der Ansprüche 1 bis 8 mit Bolzen (20),
auf denen sich zu beiden Seiten einer Gummihülse (19) jeweils eine
Schiene (6) befindet, deren jede durch einen an ihr anliegenden
Dorn (21, 22) in Anlage an der jeweiligen Gummihülsenstirnseite
gehalten wird, wobei jede Schiene aus einem vertikalen
Flansch (6a) und aus einem bei beiden Schienen (6) gleichgerichteten
oberen horizontalen Flansch (6b) besteht,
dadurch gekennzeichnet, daß zunächst ein kurzer
Dorn (21) an der der Richtung des horizontalen Flansches
(6b) abgekehrten Seite der einen Schiene (6) anliegend in
den Bolzen (20) von der Unterseite der Übergangsbrücke her eingesetzt wird, daß dann die Gummihülse (19)
und die andere Schiene (6) auf den Bolzen (20) aufgeschoben
wird und dann abschließend ein entsprechend
längerer Dorn (22) von der Oberseite der Übergangsbrücke her durch die Öffnungen des horizontalen Flansches (6b)
der anderen Schiene (6) hindurch an der dem horizontalen
Flansch dieser Schiene (6) zugekehrten Seite am vertikalen
Flansch der Schiene (6) zur Anlage gebracht wird.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE19833305062 DE3305062A1 (de) | 1983-02-14 | 1983-02-14 | Uebergangsbruecke fuer schienenfahrzeuge |
| DE19843401298 DE3401298A1 (de) | 1983-02-14 | 1984-01-16 | Uebergangsbruecke fuer fahrzeuge |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19833305062 DE3305062A1 (de) | 1983-02-14 | 1983-02-14 | Uebergangsbruecke fuer schienenfahrzeuge |
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| DE3305062A1 DE3305062A1 (de) | 1984-08-16 |
| DE3305062C2 true DE3305062C2 (de) | 1991-08-01 |
Family
ID=6190810
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19833305062 Granted DE3305062A1 (de) | 1983-02-14 | 1983-02-14 | Uebergangsbruecke fuer schienenfahrzeuge |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE3305062A1 (de) |
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