DE3302660A1 - Lichtsender mit mindestens zwei halbleiterkristallen - Google Patents
Lichtsender mit mindestens zwei halbleiterkristallenInfo
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Description
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PHP 82 505 * ■ 15.12.1982
Lichtsender mit mindestens zwei Halbleiterkristallen
Die Erfindung bezieht sich, auf einen Licht sender,
der mindestens zwei Halbleiterkristalle aufweist, wobei in jedem ein elektrolumineszierender Übergang zwischen
zwei Gebieten entgegengesetzten Leitfähigkeitstyps gebildet
ist, wobei die g nannten Kristalle in eine transparente Schutzhülle ausgenommen sind, die eine Fläche aufweist,
aus der die von den genannten Übergängen ausgestrahlte Strahlung heraustritt, welche Übergänge abwechselnd
erregbar sind aus einer ausserhalb liegenden Stromquelle über zwei Ausgangselektroden, die durch die genannte
transparente Hülle hindurchgehen.
Leuchtdioden werden oft für visuelle Wiedergabe, insbesondere in der Datenverarbeitungstechnik benutzt.
Ein logischer Zustand in binärer Form kann mit Hilfe einer Diode, die zwei Zustände annimmt: leuchtende Diode, gelöschte
Diode, sichtbar gemacht werden. Aber im Falle einer starken Umgebungsbeleuchtung können die Reflexionseffekte auf die Optik der genannten Dioden Interpretationsfehler herbeiführen. Aus diesem Grunde wird die Sichtbar-
machung der unterschiedlichen logischen Zustände mit Hilfe von Dioden, die in unterschiedlichen Wellenlängen ausstrahlen,
beispielsweise in rot und grün, bevorzugte
Es sind bereits zweifarbige Leuchtelemente bekannt, die aus zwei Halbleiterkristallen bestehen von denen der
eine bei einer gegebenen Polarität in rot ausstrahlt und der andere bei entgegengesetzter Polarität in grün.
Die verwendeten Kristalle sind vom P, N - Typ, d.h. Kristalle, bei denen in einem N-leitenden Körper eine
P-leitende Zone vorhanden ist, wobei das Licht aus der letztgenannten Zone austritt. Die Verwendung in Lichtsendern
führt zu technologischen Schwierigkeiten. Aus Rationalisierungsgründen empfiehlt es sich, dass derartige
Anordnungen nur zwei Elektroden enthalten. Damit das
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N-leitende Gebiet eines der Kristalle mit dem P-leitenden
Gebiet des anderen Kristalls in elektrischem Kontakt sein wird, ist es notwendig dass die N-leitenden Gebiete gegeneinander
isoliert sind, d.h., dass ihre Metallträger ebenfalls gegeneinander isoliert sind. Diese Bedingung führt
also zu der Verwendung zweier getrennter Träger.
Eine derartige Konstruktion ist verwickelt sowie wenig wirtschaftlich und ergibt ein mlttelmässiges Resultat.
Die Kristalle sind nämlich notgedrungen exzentrisch gegenüber der Längsachse des Leuchtelementes angeordnet und es
ist schwierig diese Exzentrizität bei Verwendung zweier einzelner Träger gering zu halten.
Die genannten Kristalle sind von einem farblosen Kunststoff umgeben, um aber den Exzentrizitätseffekt der
Kristalle abzuschwächen muss dieser Kunststoff eine diffuse Komponente enthalten, die eine unangenehme graue Tönung
ergibt und den Kontrast beim Vorhandensein einer starken Umgebungsbeleuchtung beeinträchtigt.
Die Leuchtdioden können ebenfalls ausserhalb des sichtbaren Spektrums für Sonderanwendungen, insbesondere
auf dem Gebiet der Informationsübertragung benutzt werden.
In dem Fall, wo sie mindestens paarweise in derselben Anordnung vereint werden, stösst man auf Schwierigkeiten,
die den obengenannten Problemen praktisch entsprechen.
Die bekannten Anordnungen weisen andere Nachteile auf und zwar infolge der Tatsache, dass sie nur zwei Ausgangselektroden
enthalten sollen, während ursprünglich jeder der Kristalle ebenfalls zwei Elektroden aufweist,
die mit je einem Halbleitergebiet verbunden sind. Die erste der Elektroden jedes Kristalls besteht aus dem Metallträger
des genannten Kristalls und die zweite ist eine einfache Verbindungszunge, Beim Zusammenstellen der Anordnung
muss die erste Elektrode eines der Kristalle mit der · zweiten Elektrode des anderen elektrisch verbunden werden
und umgekehrt, wobei die Abstände zwischen den Kristallträgern und den Kristallen selbst konstant gehalten werden
sollen.
Das Zusammenstellen derartiger Lichtsender bietet
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eine Vielzahl Schwierigkeiten, wobei nur ein mittelmässiges Produkt mit einem relativ hohen Gestehungspreis erhalten
wird und wobei sich eine Massenherstellung schwer verwirklichen lässt.
Die vorliegende Erfindung hat nun zur Aufgabe, diese Nachteile auszuschalten.,Dazu weist ein Lichtsender der
eingangs erwähnten Art,das Kennzeichen auf, dass die
beiden Kristalle auf einem einzigen Metallträger auf dem Boden eines reflektierenden Hohlraumes befestigt sind,
■ dass einer der Kristalle ein untenliegendes, an dem Träger
befestigtes N-leitendes Gebiet und ein oberes P-leitendes Gebiet hat, aus dem das Licht austritt und dass der andere
Kristall ein unten liegendes, P-leitendes, an dem Träger
befestigtes Gebiet und ein oberes, N-leitendes Gebiet hat,
aus dem das Licht austritt, wobei der Träger eine erste gemeinsame Ausgangselektrode bildet für die unten liegenden
Gebiete und Kristalle, die daran befestigt sind und wobei
eine zweite Ausgangselektrode, mit dem oberen Gebiet der
beiden Kristalle verbunden ist. -
Die Herstellung einer derartigen Anordnung bietet keine besondere Schwierigkeit. Diese Herstellung erfordert
nämlich nur einen einzigen Träger, was die Bearbeitungen vereinfacht und es ermöglicht, die Anzahl der Drahtverbindungen
zwischen den beiden Kristallen zu verringern.
Weiterhin können durch das Vorhandensein des reflektieren-*
den Hohlraumes Kristalle automatisch möglichst nahe bei • der optischen Längsachse der Hülle zentriert werden. Dieser
reflektierende Hohlraum biet.et ausserdem den Vorteil, dass
das ausgestrahlte Licht konzentriert wird, was zu einer * besseren Lichtleistung führt.
Weiterhin wird bei schneller abwechselnder Wirkung der beiden Kristalle der optische Lichteffekt, der verursacht
wird durch die Trägheit des menschlichen Auges durch das Vorhandensein des reflektierenden Hohlraums
verstärkt, wobei eine Mischfarbe erhalten wird, die aus dem. ursprünglich von den beiden Halbleiterkristallen gelieferten
Farbtönen gebildet ist.
In dem Fall, wo die Kristalle der Anordnung schnell
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abwechselnd wirksam sind ist es auch möglich die Anordnung mit einem Lichtempfänger zu verbinden, wie einem Photowiderstand,
zum Erhalten einer Lichtkoppelanordnung ohne Polarität und empfindlich für einen wesentlichen Teil des
Lichtspektrums, der durch die Wellenlängen der von den l:.
LsLchtdioden ausgestrahlten Strahlung bestimmt ist. ■
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemässen Anordnung
liegt in der Tatsache, dass das Vorhandensein der beiden Kristalle mit abwechselndem PN- und NP-Typ (dies
sind Kristalle, bei denen in einem N- bzw- P-leitenden Körper eine dotierte Zone jeweils entgegengesetzten Leit-1
fähigkeitstyps vorhanden ist) auf ein und demselben Träger
es durchaus ermöglicht, ohne viele Verbindungen innerhalb; der Hülle die Anzahl Ausgangselektroden auf zwei zu beschränken.
Die verwendeten Halbleiterkristalle sind oft aus III-V-Verbindungen
erhalten; in der ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Kristall vom NP-Typ;
aus GaAlAs und der PN-Kristall aus GaP. Dies vermeidet :
Irrtümer bei der Montage der Anordnung; weiterhin strahlen
die Übergänge, die hier gebildet sind, mit sehr unterschiedlichen und folglich zueinander äusserst kontrastie-J
renden Wellenlängen, der erste in Rot und der zweite in Grün. Insofern die Helligkeit der von einem der Kristalle
ausgestrahlten Strahlung von der von der von einem anderen. Kristall ausgestrahlten Strahlung wesentlich abweicht,
muss das ganze harmonisiert werden. Dazu besteht die transparente Hülle beispielsweise aus zwei optisch unterschiedlichen
Zonen, von denen die eine insbesondere diejenige Strahlung absorbieren kann, die von einem der genannten
Kristalle ausgestrahlt wird. s·
Bei der Anordnung der Hülle, die aus einem geeigneten Kunststoff besteht, können die beiden Zonen der Hülle. ;
getönt werden mit Farbtönen, die mit dem Wellenlängenbereich in dem die Kristalle ausstrahlen, im Zusammenhang
stehen. Mit dieser Lösung kann die Anordnung sofort identi|-
fiziert werden. :
Vorzugsweise ist eine Anordnung, die durch einen
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Kristall aus GaAlAs und einen Kristall aus GaP gebildetist, mit einer Hülle versehen, die aus einer ersten grünfarbigen Filterzone besteht, auf der eine zweite rotfarbige
Zone angeordnet ist. Die Anordnung weist so eine ausreichende Kontrastwirkung im Falle einer ziemlich starken
Umgebungsbeleuchtung auf, welcher Vorteil meistens nur bei monochromatischen Leuchtelementen vorhanden ist.
In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung sind die beiden Kristalle aus GaAs und die elektrolumineszierenden Übergänge, die darin gebildet sind
strahlen eine Strahlung aus mit derselben Wellenlänge, ungeachtet der Richtung des Stromes, der der Anordnung
zugeführt wird. Diese Ausführungsform ist insbesondere
zum Gebrauch des Lichtsenders zusammen mit einem Lichtempfänger zum bilden einer Lichtkoppelanordnung ohne Polarität
bestimmt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es sei bemerkt, dass in der genannten Figur die Abmessungen wesentlich vergrössert und deutlichkeitshalber
nicht massgerecht sind.
Die Figur zeigt, dass .die erfindungsgemässe Anordnung
mit zwei Halbleiterkristallen 1 und 2 versehen ist, wobei in jedem derselben ein in der Figur nicht dargestellter
elektrolumineszierender Übergang gebildet ist. Der Kristall 1 ist beispielsweise aus GaAlAs vom NP-Typ. Er
hat die Form eines Quadrates mit Rippen von 0,3 mm und strahlt in Rot aus. Der Kristall 2, ebenfalls einer quadratischen
Form, ist ein Block aus GaP vom PN-Typ. Er hat Rippen von 0,3 mm und strahlt in Grün aus.
Nach der Erfindung, werden die Kristalle 1 und von einem einzigen Metallträger 3 getragen, in dem ein
reflektierender Hohlraum 4 vorgesehen ist. Auf dem Boden des Hohlraumes h sind die Kristalle durch Verlöten bzw.
Verkleben mit Hilfe eines leitenden Kunststoffes befestigt.
Der Träger 3 bildet eine erste gemeinsame Elektrode für das P-leitende Gebiet des Kristalls I und für das
τ>
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N-leitende Gebiet des Kristalls 2. Die oberen Gebiete der
Kristalle sind durch einen Draht 5 mit einer zweiten Elektrode 6 verbunden, die die Form einer Zunge hat.
Die Kristalle 1 und 2, sowie die Elektroden 3 und 6,
sind von einer transparenten Hülle 7 aus'Epoxyharz umgeben.
Eine erste Zone 7a der Hülle 7 ist mit einem den grünen Farbton filternden Stoff gefüllt und die zweite Zone 7b,
die Oberflächenzone, ist mit einem Stoff roten Farbtons gefüllt.
Die Herstellung der erfindungsgemässen Anordnung ist äusserst einfach. Dadurch nämlich, dass auf die richtige
Art und Weise die Form und die Abmessungen des reflektierenden Hohlraums k gewählt werden, wird die Zentrierung
der Kristalle 1 und 2 automatisch durchgeführt und die anderen Bearbeitungen erfolgen mit bereits bekannten Mitteln
und mit bekannter Apparatur. Im allgemeinen ist der. reflektierende Hohlraum k praktisch halbkugelförmig oder länglich
und die Länge des Durchmessers bzw. der grossen Achse auf dem Boden des Hohlraumes wird 0,8 mm für Kristalle von
0,3 mm nicht überschreiten.
Claims (5)
- ,-f-Ui-O-J 3302560PHF 82 505 jf 15.12.1982Patentansprüche(1/ Lichtsender, der mindestens zwei Halbleiterkristalle enthält, wobei in jedem derselben ein elektrolumineszierender Übergang zwischen zwei Gebieten entgegengesetzten Leitfähigkeit styps gebildet ist, wobei die genannten Kristalle in eine transparente Schutzhülle aufgenommen sind, die eine Fläche aufweist, aus der die von den genannten Übergängen ausgestrahlte Strahlung heraustritt, welche Übergänge abwechselnd erregbar sind aus einer ausserhalb liegenden Stromquelle über zwei Ausgangselektroden, die durch die genannte transparente Hülle hindurchgehen, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kristalle auf einem einzigen Metallträger auf dem Böden eines reflektierenden Hohlraums befestigt sind, dass einer der Kristalle ein unten liegendes, an dem Träger befestigtes N-leitendes Gebiet und ein P-leitendes Gebiet hat, aus dem das Licht heraustritt und dass der andere Kristall ein unten liegendes, P-leitendes, an dem Träger befestigtes Gebiet und ein oberes, N-leitendes Gebiet hat, aus dem das Licht heraustritt, wobei der Träger eine gemeinsame Ausgangselektrode für die unten liegenden Gebiete der Kristalle bildet, die daran befestigt sind und wobei eine zweite Ausgangselektrode mit dem oberen Gebiet der beiden Kristalle verbunden ist.
- 2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halbleiterkristalle aus III-V-Verbindungen erhalten sind.
- 3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kristall vom NP-Typ aus GaAlAs besteht und dass der Kristall vom PN-Typ aus GaP besteht.
- 4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3> dadurch gekennzeichnet, dass diese mit einem Kristall aus GaAlAs und einem Kristall aus GaP versehen ist, die von einer Hülle umgeben sind, die aus einer ersten, den grünen Farbton filternden Zone besteht, auf der eine zweite Zone rotenPHF 82305 % 15.12.1982Farbtons angeordnet ist.
- 5. Anordnung nach Anspruch. 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kristalle aus GaAs bestehen und dass die Übergänge die darin gebildet sind, Strahlungen aussenden mit derselben Wellenlänge ungeachtet der Richtung des der Anordnung zugeführten Stromes.
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